Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 8. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7828 19. Wahlperiode 13.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/7332 – EU-Richtlinienentwurf zu Kunststoffprodukten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die EU möchte den Eintrag von Plastikmüll in die Meere und die Umwelt reduzieren , weshalb die EU-Kommission einen ersten Vorschlag für eine Richtlinie 2018/0172 (COD) vorgelegt hat. Diese basiert auf dem Ansatz der Strandmüllsammlungen und dem Verbot bzw. der Beschränkung der zehn am häufigsten gefundenen Einwegplastikprodukte. Eines der reglementierte Einwegkunststoffprodukte stellen Getränkeverpackungen dar. Artikel 6 der Richtlinie soll das zukünftige Produktdesign der Verpackungen vorgeben. Im Richtlinienvorschlag der EU-Kommission sind Getränkeverpackungen vorgesehen, deren Deckel sich nicht von der Flasche lösen lässt. Dieser Vorschlag wird von der Getränkeindustrie kritisiert, da er aufgrund des erhöhten Materialverbrauchs die Ressourceneffizienz einschränkt. Lose Getränkedeckel stellen in Deutschland aufgrund des Pfandsystems kein Problem dar. Ein Großteil der Einweg-Getränkeverpackungen in Deutschland wird mit Deckel zurückgegeben (Stellungnahme der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e. V. – wafg – zum EU-Richtlinienentwurf über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt). 1. Wie steht die Bundesregierung gegenüber dem Artikel 6 des EU-Richtlinienvorschlags ? 2. Wie hat sich Deutschland in den zweiten Trilog-Verhandlungen am 28. November zu dem Vorschlag der EU-Kommission positioniert, der zusammenhängende Getränkeflaschen und Deckel vorsieht, und mit welcher Begründung ? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Deutschland hat den Richtlinienvorschlag begrüßt, jedoch von Anfang an darauf hingewiesen, dass die darin vorgeschlagenen Maßnahmen ökologisch sinnvoll und verhältnismäßig sein müssen. Insbesondere mit Blick auf die in der Frage Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7828 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode angesprochen Regelung des Artikel 6 des Richtlinienentwurfs hat Deutschland wiederholt darauf hingewiesen, dass die Verhältnismäßigkeit beachtet werden muss, da mit der Umsetzung des Artikels 6 ein erheblicher Aufwand durch die Umrüstung der Abfüllanlagen für die Getränkebranche verbunden sein wird. Die Erfahrung mit dem deutschen Pfandsystem für bestimmte Einweggetränkeverpackungen zeigt, dass der Großteil dieser Gebinde mit Verschlüssen zurückgegeben wird. Ein effizientes Rücknahmesystem würde somit aus Sicht Deutschlands eine ökonomisch wie ökologisch sinnvolle Alternative zu den produktspezifischen Anforderungen des Artikels 6 darstellen. Entsprechend hat sich Deutschland im Rahmen der Verhandlungen auf europäischer Ebene durchweg dafür eingesetzt, dass in Mitgliedstaaten, welche über ein solches effizientes Rücknahmesystem verfügen, auf die Verpflichtung zur festen Verbindung von Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff verzichtet werden kann. 3. Welche anderen EU-Mitgliedsländer sind hierbei Unterstützer in Bezug auf eine Ausnahme der zusammenhängenden Getränkedeckel? Der Richtlinienvorschlag erfuhr im Rahmen der Beratungen in allen Gremien eine breite Unterstützung. Einzelne Punkte, wie zum Beispiel die produktspezifischen Regelungen des Artikels 6, wurden dabei aber durchaus kontrovers diskutiert . Einzelne Punkte wurden im Rahmen des Verhandlungsprozesses jedoch nicht zur Abstimmung gestellt. Entsprechend existiert auch keine Übersicht, wie sich die Mitgliedstaaten zu einzelnen Diskussionspunkten positioniert haben. 4. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu einer möglichen rechtlichen Ausnahmegenehmigung bei Nachweis eines geschlossenen Pfandsystems auf EU-Ebene? Im Rahmen der 3. Trilogverhandlung am 18. Dezember 2018 wurde zwischen den Vertretern der Ratspräsidentschaft, der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments ein abschließender Kompromiss zu der Richtlinie erreicht . Dieser sieht beim Artikel 6 zwar eine Verlängerung des Übergangszeitraums , jedoch keine Ausnahmemöglichkeiten vor. 5. Wie viel Prozent des Plastikmülls in Deutschland machen abgetrennte Getränkedeckel aus? 6. Wie viel Prozent des Plastikmülls in der Europäischen Union machen abgetrennte Getränkedeckel aus? 7. Wie viel Prozent des weltweiten Plastikmülls besteht nach Informationen der Bundesregierung aus abgetrennten Getränkedeckeln? Die Fragen 5 bis 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Europäische Kommission hat im Rahmen der Auswertung von Zählanalysen festgestellt, dass Kappen und Verschlüsse von Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff mit einem Anteil von rund 16,3 Prozent zu den zehn häufigsten an europäischen Stränden vorgefundenen Einwegkunststoffen gehören (https://ec. europa.eu/jrc/en/publication/top-marine-beach-litter-items-europe). Konkrete Daten zu den Fragen, welche Anteile abgetrennte Kappen und Verschlüssen von Einweggetränkeverpackungen am Gesamtaufkommen von Kunststoffabfällen in Deutschland, Europa oder der Welt ausmachen, liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7828 8. Sind der Bundesregierung Eintragswege von abgetrennten Getränkedeckeln aus der Europäischen Union oder Deutschland in die Meere bekannt, und welche Mengen werden dabei von der Bundesregierung angenommen? Eine detaillierte Analyse des Eintrags abgetrennter Kappen und Verschlüssen von Einweggetränkeverpackungen in die Umweltkompartimente liegt der Bundesregierung nicht vor. Der Eintrag dürfte jedoch größtenteils durch sorgloses Entsorgungsverhalten („Littering“), entweder direkt ins Meer bzw. in die Flüsse oder am Strand bzw. entlang der Uferstreifen von Flüssen und Seen (der Eintrag erfolgt dann zum Teil über Verwehungen beziehungsweise Verspülungen) erfolgen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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