Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 8. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7829 19. Wahlperiode 13.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/7350 – Stellungnahme der Bundesregierung zur 91. Umweltministerkonferenz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 9. November 2018 fand in Bremen die 91. Umweltministerkonferenz statt. Laut Antwort durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) auf die Schriftliche Frage 215 der Abgeordneten Judith Skudelny auf Bundestagsdrucksache 19/6511 wurden dabei die Themenkomplexe CO2-Normen für schwere Nutzfahrzeuge, Einwegkunststoffartikel, mehrjähriger Finanzrahmen der EU und die Trinkwasserrichtlinie sowie Informationen über das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) besprochen. Aus der Antwort gehen keine Informationen über den genauen Inhalt der Gespräche hervor. Auch über die Haltung der Bundesregierung können keine Erkenntnisse gewonnen werden. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Schriftliche Frage 215 der Abgeordneten Judith Skudelny auf Bundestagsdrucksache 19/6511 bezog sich auf TOP 4 der 91. Umweltministerkonferenz am 9. November 2018 in Bremen, „Mündlicher Bericht des BMU über wichtige europäische Umweltthemen“. Der Punkt wurde bereits abschließend in der die UMK vorbereitenden 62. Amtschefkonferenz (ACK) am 8. November 2018 in Bremen behandelt. Berichte des Bundes zu europa- und bundespolitischen Themen sind grundsätzlich fester Bestandteil der Tagesordnung von ACK und UMK, dies entspricht der Geschäftsordnung der UMK (Punkt 4.4). Die Beratungen der UMK sowie der ACK selbst sind – wie auch die anderer Fachministerkonferenzen – nicht öffentlich. Die Beschlüsse der UMK sind von dem vorsitzführenden Land in einer Niederschrift festzuhalten, diese wird von der Geschäftsstelle im Internet veröffentlicht (Punkt 8 der GO der UMK). Auch dies entspricht dem Verfahren anderer Fachministerkonferenzen. Vor diesem Hintergrund werden die Fragen wie folgt beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7829 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Positionen und Ziele hat die Bundesregierung konkret in Bezug auf die CO2-Normen für schwere Nutzfahrzeuge? 2. Wurde auf der 91. Umweltministerkonferenz über Vorhaben der Mehrfachanrechnung der schweren Nutzfahrzeuge diskutiert, und welche Haltung hat die Bundesregierung dazu? 3. Wurde auf der 91. Umweltministerkonferenz in Bezug auf CO2-Normen für schwere Nutzfahrzeuge über die Anrechnung alternativer Kraftstoffe gesprochen ? Wenn ja, welche Position vertritt die Bundesregierung hierzu in Brüssel? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Unabhängig von den Beratungen der ACK/UMK begrüßt die Bundesregierung im Hinblick auf die vorhandenen Potenziale zur Steigerung der Effizienz schwerer Nutzfahrzeuge das Vorhaben, in Europa CO2-Zielwerte für schwere Nutzfahrzeuge einzuführen. In den Verhandlungen im Rat der EU hatte sich Deutschland für den Vorschlag der Kommission und die dort enthaltenen Supercredits (Mehrfachanrechnungen) für Null- und Niedrigemissionsfahrzeuge ausgesprochen. 4. Was wurde konkret zum Finanzplan der EU besprochen, und welche Ziele und Positionen hat hier die Bundesregierung bei den Verhandlungen in Brüssel ? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Unabhängig von den Beratungen der ACK/UMK setzt sich die Bundesregierung in den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU dafür ein, die EU-Finanzen noch stärker auf die aktuellen gemeinsamen Herausforderungen der EU, Zukunftsthemen und europäischen Mehrwert (Ziele der Erklärung von Rom und der Agenda 2030) auszurichten. Die Bundesregierung wird sich für eine weitere Modernisierung der EU-Ausgaben stark machen, ohne die Verlässlichkeit bewährter Politiken grundsätzlich in Frage zu stellen. Dabei wird die Frage der Gesamthöhe des MFR vor dem Hintergrund der Gesamtqualität des MFR-Pakets zu beurteilen sein. Eine faire Lastenteilung erfordert ein angemessenes Verhältnis von Einzahlungen und Ausgaben (= Rabattfrage). Da schon eine Fortschreibung des derzeitigen MFR-Volumens in Höhe von 1 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung der Mitgliedstaaten zur Folge hat, können nicht alle Wunschvorstellungen erfüllt werden. Der MFR sollte insgesamt im Einklang mit den mittel- und langfristigen EU- Klima- und Energiezielen und den Zielen, die im Pariser Klimaabkommen vereinbart wurden, stehen. Zudem hat sich Deutschland für ein höheres Umweltambitionsniveau und eine starke Förderung des Klima- und Umweltschutzes bei der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ausgesprochen. Dies dient auch dem Naturschutz , dem die Bundesregierung im Rahmen des MFR stärkere Beachtung schenken will. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7829 5. Was wurde in Bezug auf die Trinkwasserrichtlinie konkret besprochen? Welche Haltung bezieht die Bundesregierung zu diesen Themen bei den Verhandlungen in Brüssel? 6. Welche Ziele und Positionen vertritt die Bundesregierung in den Verhandlungen zur Novellierung der Trinkwasserrichtlinie? Die Fragen 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Unabhängig von den Beratungen der ACK/UMK gibt es aus Sicht der Bundesregierung noch an einigen für Deutschland entscheidenden Punkten Beratungsbedarf zum Entwurf der EU-Kommission. Hierbei geht es beispielsweise um Anforderungen an Materialien im Kontakt mit Trinkwasser, um Bestimmungen im Entwurf, die über den Geltungsbereich der Richtlinie hinausgehen, sowie um solche, die vorwiegend auf nationaler Ebene zu regeln sind oder mit anderen Bestimmungen abgeglichen werden müssen. Nach aktuellem Stand ist derzeit nicht absehbar, ob eine Einigung auf eine Position des Rates zeitnah möglich ist. 7. Welche Positionen und Ziele wurden für die Treffen der Konferenz der Vertragsparteien zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) besprochen ? 8. Hat die Bundesregierung Vorschläge zur Gestaltung der CBD eingebracht? Wenn ja, welche? Die Fragen 7 und 8 werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Unabhängig von den Beratungen der ACK/UMK waren die Verhandlungen der UN-Biodiversitätskonferenz , die vom 17. bis 29. November 2018 in Sharm El-Sheikh, Ägypten, stattgefunden hat, EU-koordiniert. Der EU-Umweltrat hatte am 9. Oktober 2018 in Ratsschlussfolgerungen seine übergeordnete Verhandlungsposition vereinbart. 9. Über welche Vertragsverletzungsverfahren wurde berichtet, und welchen jeweiligen Stand haben diese? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Unabhängig von den Beratungen der ACK wird zum Stand der Vertragsverletzungsverfahren auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 75 der Abgeordneten Steffi Lemke auf Bundestagsdrucksache 19/370 verwiesen, die mit einer Ausnahme weiterhin aktuell ist: Das Verfahren zu den Flugrouten VVV Nr. 2013/ 4000 wurde inzwischen eingestellt. Der aktuelle Stand von Vertragsverletzungsverfahren kann unter http://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/infringementsproceedings /infringement_decisions/ nachverfolgt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333