Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 12. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7833 19. Wahlperiode 13.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/7421 – Bekämpfung des Drogenanbaus in der Entwicklungszusammenarbeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Drogen- und Suchtbericht 2018 befasst sich die Bundesregierung mit dem Anbau von Drogen in Entwicklungsländern. „Die Bundesregierung ist international einer der größten Geber im Bereich der Alternativen Entwicklung“, heißt es dort (S. 131). Ziel sei es, „die Abhängigkeit der betroffenen Familien vom illegalen Drogenanbau zu senken, indem alternative Einkommensmöglichkeiten geschaffen und die Lebenssituation der Kleinbäuerinnen und Kleinbauern verbessert werden “ (ebd.). Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit habe 2017 Projekte in Bolivien, Kolumbien und Myanmar gefördert, zudem seien die Regierungen Kolumbiens, Myanmars und Thailands beraten und unterstützt worden (ebd.). Genannt wird auch das COPLAND-Programm in Südamerika, an dem sich die bundeseigene Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH beteiligt. Der Ansatz, den Anbau von Drogen in Entwicklungs- und Schwellenländern durch legale landwirtschaftliche Produkte zu ersetzen, ist nach Auffassung der Fragesteller vom Prinzip her richtig. Dadurch werden Lebensgrundlagen der Menschen verbessert, Perspektiven für legale Beschäftigung geschaffen und Konfliktpotenziale gemindert. Auch aus innenpolitischen Interessen ist dieser Ansatz zu begrüßen – eine niedrigere Drogenproduktion könnte zu niedrigeren Einfuhren führen. Eine konkrete Strategie zur Vermeidung des illegalen Drogenanbaus in Schwellen - und Entwicklungsländern ist aber nach Meinung der Fragesteller im Drogen - und Suchtbericht nicht erkennbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7833 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Drogenpolitik der Bundesregierung beruht auf einem gesundheits- und entwicklungspolitischem Ansatz. Alternative Entwicklung ist eine ganzheitliche Strategie, welche die Hauptursachen des illegalen Anbaus von Drogenpflanzen adressiert. Ein wichtiges Ziel ist es, Alternativen zum Anbau von Drogenpflanzen für Kleinbäuerinnen und Kleinbauern aufzuzeigen und zu fördern. Dabei kommen Elemente aus ländlicher Entwicklung , Armutsbekämpfung, Umwelt- und Klimaschutz, Förderung des Zugangs zu Land und Landrechten sowie der Stärkung von Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit und guter Regierungsführung zur Anwendung. Die Achtung der Menschenrechte und Gleichstellung der Geschlechter sind Prinzipien, an denen sich Alternative Entwicklung ausrichtet. Der Ansatz der Alternativen Entwicklung ist international anerkannt und in der EU-Drogenstrategie (2013 – 2020) und dem Drogenaktionsplan der EU (2017 – 2020) sowie im Normengerüst der Vereinten Nationen (VN) verankert (v. a. United Nations Guiding Principles on Alternative Development 2013; Outcome Document of the United Nations General Assembly Special Session on the World Drug Problem (UNGASS) 2016). Unter maßgeblicher Beteiligung der Bundesregierung wurden während der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft im Dezember 2018 vom Rat für Justiz und Inneres Ratsschlussfolgerungen zur Alternativen Entwicklung (14338/18; CORDROGUE 101) verabschiedet, die den EU-Ansatz zu Alternativer Entwicklung von 2006 (9597/06; CORDROGUE 44) fortentwickeln. 1. Welche Projekte zur Vermeidung des illegalen Anbaus von Drogen in Schwellen- und Entwicklungsländern hat die Bundesregierung in welchem Zeitraum seit 2013 gefördert, und welche Maßnahmen wurden konkret von den Projekten umgesetzt? 2. Wie hoch waren die jährlichen Fördersummen der geförderten Projekte jeweils zur Vermeidung des illegalen Anbaus von Drogen in Schwellen- und Entwicklungsländern seit 2013, und wie hoch waren jeweils die administrativen Kosten der Durchführungsorganisationen? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. In Vorhaben in Afghanistan, Iran, Bolivien, Peru, Laos und Myanmar wurden Kleinbäuerinnen und Kleinbauern zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktion beraten. In diesen Projektregionen wurden gezielt ökonomisch attraktive Wertschöpfungsketten als alternative Einkommensquelle (z. B. Anbau von alternativen permanenten Nutzpflanzen) identifiziert und gefördert sowie die Vermarktung der Produkte unterstützt. In Bolivien, Peru und Myanmar war auch die Wiederaufforstung Teil der Maßnahmen. In Laos und Myanmar wurde außerdem die Bewässerungsinfrastruktur verbessert. Flankierend wurden Erzeugergemeinschaften etabliert und gestärkt (auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen). In Bolivien und Peru wurden vom Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) mit Finanzierung der Bundesregierung Maßnahmen der Alternativen Entwicklung in Kokaanbauregionen umgesetzt. In Afghanistan wurden mit der Rosenölproduktion Einkommensmöglichkeiten als Alternative zum Mohnanbau geschaffen. In Laos wurden auch Mikrokreditfonds eingerichtet. Ebenso waren Drogenaufklärungskampagnen in Laos und Myanmar Teil der Vorhaben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7833 Das überregionale Vorhaben „Globale Partnerschaft für Drogenpolitik und Entwicklung (GPDE)“ unterstützt in seinem Arbeitsbereich zu Alternativer Entwicklung in Kolumbien Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in Pilotprojekten mit Maßnahmen zur Nutzung von Waldressourcen wie Palmfrüchten und Nüssen sowie der Förderung nachhaltiger Viehwirtschaft. Darüber hinaus berät das Vorhaben die Regierungen von Kolumbien und Myanmar in der Reform ihrer Drogenpolitik im Umgang mit Drogenanbau und der Förderung von ländlicher Entwicklung in den Anbauregionen. Ferner ist ein Austausch zwischen Regierungsvertretern zu Drogenpolitik aus Myanmar und Kolumbien mit Thailand Teil der Maßnahmen. Eine Übersicht zu den Investitionen der Bundesregierung in Projekte der Alternativen Entwicklung enthält nachstehende Tabelle. Eine Aufschlüsselung nach Kalenderjahren ist nicht möglich, da die Mittelzuweisung auf die regelmäßig mehrjährige Gesamtlaufzeit ausgerichtet ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7833 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nr. Land Projekte Alternativer Entwicklung Laufzeit Volumen und administrative Kosten1 (in Klammern ) 1 Afghanistan Rosen für Nangarhar2 2012 – 2014 232.990 €, (15.593 €) 2 Afghanistan/ Iran UNODC Förderung nachhaltiger alternativer Lebensgrundlagen und Beschäftigung in den iranisch-afghanischen Grenzregionen 2014 – 2018 490.213 € (64.000 €) 3 Bolivien und Peru UNODC Nachhaltige landwirtschaftliche Entwicklung zur Armutsreduzierung durch einen ökologisch nachhaltigen und frauenfördernden Ansatz in Peru und Bolivien , Phase III 2013 – 2017 2.200.000 € (286.000 €) 4 Laos/Myanmar UNODC Stärkung der Ernährungssicherung und Förderung von legalen Anbauprodukten und kleinbäuerlicher Unternehmensentwicklung in Laos und in Myanmar 2012 – 2015 3.565.860 € (463.562 €) 5 Myanmar UNODC Alternative Entwicklung zur Drogenökonomie im Shan Staat (Süd)3 2016 – 2018 2.500.000 €, In der Gesamtsumme sind 13% indirekte Projektkosten UNODC geplant. 3.419 € GIZ4 6 Myanmar UNODC Nachhaltigkeit der Alternativen Entwicklung (Drogenökonomie ) im Shan-Staat (Süd) in Myanmar 2018-2020 Insgesamt 2.100.000 €, zugesagt davon bislang: 395.000,00 € ausgezahlt (2018). In der Gesamtsumme sind 13% indirekte Projektkosten geplant. 7 Überregional Globale Partnerschaft für Drogenpolitik und Entwicklung (GPDE)5 2015 – 2019 7.900.000 €, (738.148 €) 1 Für die Vorhaben 1-5 und 7 sind die Verwaltungskosten angegeben. 2 Zuschussvertrag an die Deutsche Welthungerhilfe im Rahmen des GIZ-Vorhabens „Stärkung von Livelihood-Systemen (SLS)“. 3 UNODC wurde über bilaterale Mittel der GIZ mit der Durchführung beauftragt. 4 Vorhaben noch nicht schlussgerechnet. 5 Anmerkung: Alternative Entwicklung ist nur einer von mehreren thematischen Schwerpunkten des Vorhabens GPDE. Das konkrete Budget für Maßnahmen in diesem Bereich kann daher nicht speziell ausgewiesen werden. In Kolumbien führte GPDE mit dem bilateralen Vorhaben „Wald- und Klimaschutz/REDD+“ gemeinsam fünf Pilotprojekte in Gebieten mit hoher Entwaldung und hohem Kokaanbau durch. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7833 3. Welche nachweisbaren Wirkungen wurden in den Projekten zur Vermeidung des illegalen Anbaus von Drogen in Schwellen- und Entwicklungsländern jeweils erzielt? Nr. Land Wirkungen 1 Afghanistan Das Vorhaben etablierte eine Wertschöpfungskette für die ökologisch zertifizierte Rosenölproduktion für den internationalen Markt. Dadurch wurden alternative Einkommensquellen geschaffen. Die vom Vorhaben initiierten Maßnahmen wurden zum Ende der Projektlaufzeit vom privatwirtschaftlichen Unternehmen „Afghan Rose LTD“ übernommen und weitergeführt. 2 Afghanistan/ Iran Das Projekt lief aufgrund der fragilen Sicherheitslage nur schleppend an. Eine geplante Konferenz musste aus diesen Gründen mehrmals verschoben werden. Es sind eine Studie und Feldforschungen zu Situation und Bedarfen sowie mehrere Workshops mit Hilfsorganisationen durchgeführt worden. 3 Bolivien/ Peru In Bolivien und Peru wurden in Kokaanbauregionen folgende Wirkungen erzielt: (i) Mehr legale Beschäftigung, Armutsreduktion und Waldschutz durch den Aufbau von Agroforstsystemen (z. B. Kaffee- und Kakaoproduktion) und nachhaltiger Forstwirtschaft , (ii) Verbesserung der Ernährungssicherheit, (iii) stärkere Beteiligung von Frauen in gesellschaftlichen Führungspositionen, (iv) verbesserte Koordinierung unterschiedlicher staatlicher Stellen zu Themen der Alternativen Entwicklung. 4 Laos/ Myanmar Durch den Anbau von alternativen permanenten Nutzpflanzen konnte in Laos eine Steigerung des Einkommens der teilnehmenden Bauern um 82% verzeichnet werden. Außerdem sank die vor dem Projekt festgestellte Knappheit von Reis um 27%. 83,3 Hektar Land wurden für den Reisanbau umgewidmet. Des Weiteren profitierten 785 Menschen von den neu eingerichteten Mikrokreditfonds. In Myanmar wurden die alternativen Kulturen Reis, Kartoffeln, Erdnüsse und Sojabohnen gefördert. 478 Farmer sind in der Waldaufforstung aktiv und gründeten eine Kaffeekooperative mit dem Ziel eine hochqualitative Kaffeeproduktion zur Vermarktung auf internationalen Märkten zu ermöglichen. In 38 Dörfern wurden Entwicklungskomitees gegründet mit dem Ziel, die Nachhaltigkeit der Maßnahmen und Eigenverantwortlichkeit der Farmer sicherzustellen 5 Myanmar Das UNODC – Vorhaben „Alternative Entwicklung zur Drogenökonomie im Shan Staat (Süd)“ baut auf den Ergebnissen des Vorgängervorhabens „Stärkung der Ernährungssicherung und Förderung von legalen Anbauprodukten und kleinbäuerlicher Unternehmensentwicklung in Laos und in Myanmar“ auf. Die Wirkungen der Myanmarkomponente sind daher aggregiert in Ziffer 4 dargestellt. 6 Myanmar Durch nachhaltige und legale Einkommensquellen soll die Abhängigkeit der Bauern vom Schlafmohnanbau signifikant gemindert werden. Die Kompetenzen der nationalen Behörden zur eigenverantwortlichen Umsetzung von Maßnahmen Alternativer Entwicklung sollen gestärkt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7833 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nr. Land Wirkungen 7 GPDE Im Arbeitsbereich Alternative Entwicklung setzte das Vorhaben „Globale Partnerschaft für Drogenpolitik und Entwicklung“ von 2016-2018 pilothaft Aktivitäten mit Kleinbauern und Kleinbäuerinnen in Kolumbien um. Die beteiligten Gemeinden verpflichteten sich dazu, festgelegte Waldflächen dauerhaft vor der Entwaldung zu bewahren und nachhaltig ohne Kokaanbau zu bewirtschaften. Dadurch konnten 1.600 Hektar Wald geschützt und legal genutzt werden. Außerdem wurden mehr als 18.000 heimische Holz- und Obstbäume neu gepflanzt. Diese stellen mittel- bis langfristig eine legale Einkommensmöglichkeit dar. In Myanmar wurden Regierungsvertretern wirksame Instrumente für die Umsetzung von Programmen Alternativer Entwicklung vermittelt. Beratungsinhalte beeinflussten die im Februar 2018 verabschiedete Nationale Drogenkontrollpolitik. Die Regierung hat in ihrer Neufassung der Drogenpolitik die Beratungsinhalte des BMZ direkt aufgenommen , diese sind damit nationale Leitpolitik geworden. 4. In welchem Maße wurden durch die Projekte jährlich seit 2013 jeweils Anbauflächen vom illegalen Anbau von Drogen in Schwellen- und Entwicklungsländern in eine legale Nutzung überführt (bitte in Hektar angeben und nach einzelnen Projekten aufschlüsseln)? Die Teilnahme an Maßnahmen alternativer Entwicklungsprojekte ist immer freiwillig (Prinzip der Nicht-Konditionalität) und wird nicht davon abhängig gemacht , ob der individuelle ländliche Haushalt illegal Drogenpflanzen anbaut. So werden positive Anreize für den Drogenanbau vermieden. Der VN-Aktionsplan zur Bekämpfung des Weltdrogenproblems (2009, § 47f – g) sowie die VN-Prinzipien zur Alternativer Entwicklung (2013, § 18k) sehen derweil vor, dass eine Zerstörung der Anbauflächen erst dann zu erfolgen hat, wenn alternative Einkommensquellen etabliert sind. Die Reduktion von Anbauflächen ist daher den Maßnahmen der alternativen Entwicklung nachgelagert. Darüber hinaus werden Zahlen zur Veränderung im Drogenanbau nicht auf Ebene des individuellen Vorhabens , sondern auf aggregierter Ebene von UNODC in den jeweiligen Ländern erhoben. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 13 und die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5790 verwiesen . 5. Welche Anzahl an Personen wurde jährlich seit 2013 durch die geförderten Projekte vom illegalen Anbau von Drogen in Schwellen- und Entwicklungsländern in eine legale Beschäftigung gebracht (bitte nach einzelnen Projekten aufschlüsseln)? Ziel der Alternativen Entwicklung ist es, eine Diversifizierung der Einkommensmöglichkeiten für Kleinbäuerinnen und Kleinbauern zu erreichen, die langfristig eine Alternative zum illegalen Drogenanbau schafft. Kleinbauern und Kleinbäuerinnen , die Drogenpflanzen anbauen, gehen in der Regel gleichzeitig immer auch legalen Beschäftigungen nach, zum Beispiel dem landwirtschaftlichen Anbau von Grundnahrungsmitteln. Legale und illegale informelle Beschäftigungen koexistieren über einen Zeitraum. Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Eine genaue Quantifizierung von Personen, die in legale Beschäftigung gebracht wurden ist daher nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7833 6. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung zur Vermeidung des illegalen Anbaus von Drogen in Schwellen- und Entwicklungsländern? Die Bundesregierung verfolgt einen ausgewogenen Ansatz zwischen Angebotsund Nachfragereduzierung in der Drogenpolitik. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 18/5790 sowie 18/5915 verwiesen. 7. Welche Projekte in diesem Bereich möchte die Bundesregierung in Zukunft fördern? Die Bundesregierung wird ihr Engagement zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Drogenanbauregionen fortführen. Für das Vorhaben GPDE ist eine Folgephase (März 2019 bis Mai 2022) mit einem Gesamtvolumen von 7 Mio. Euro geplant. 8. Welche Länder oder internationale Organisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die größten Geber im Bereich der alternativen Entwicklung , und welche Summen haben diese jährlich seit 2013 zur Verfügung gestellt? UNODC hat zuletzt im Weltdrogenbericht 2015 umfassende Informationen zur Geberlandschaft im Bereich Alternative Entwicklung vorgelegt. Die Bundesregierung verweist insbesondere auf das Kapitel zu Alternativer Entwicklung. Hier wird neben den USA, der Europäischen Union (EU), Kanada und weiteren EU- Mitgliedstaaten die Bundesrepublik Deutschland als wichtiger Geber genannt. Da sich die von den jeweiligen Gebern verwendeten Definitionen der Projekte unterscheiden und diese oft Teil umfassenderer Programme zur ländlichen Entwicklung sind, stehen international vergleichbare Zahlen zu den Projektvolumina nicht zur Verfügung. 9. Mit welchen internationalen Organisationen, Ländern und anderen Gebern kooperiert die Bundesregierung im Bereich der Vermeidung des illegalen Drogenanbaus in Schwellen- und Entwicklungsländern? Die Bundesregierung kooperiert im Bereich der Alternativen Entwicklung mit dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC). Auf die Projektliste in der Antwort zu Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Zusätzlich kooperiert das überregionale Vorhaben der GIZ GPDE mit der UNODC Forschungsabteilung und Sustainable Livelihoods Unit sowie mit den UNODC Landesbüros in Kolumbien und Myanmar. Über GPDE werden Arbeitsbeziehungen mit Kolumbien, Myanmar und Thailand unterhalten. Weiterhin arbeitet die Bundesregierung über die GIZ mit dem EU- Vorhaben COPOLAD II (Cooperation Programme between Latin America, the Caribbean and the European Union on Drugs Policies) zusammen, das über die spanische FIIAPP (International and Ibero-American Foundation for Administration and Public Policies) umgesetzt wird. COPOLAD bietet eine Austauschplattform für interessierte Länder, an deren Dialog- und Fortbildungsmaßnahmen Vertreter von Behörden und Erzeugergemeinschaften teilnehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7833 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Wie werden diese Maßnahmen koordiniert bzw. gemeinsam umgesetzt? Maßnahmen und Zielvorgaben werden mit den Umsetzungsorganisationen (UNODC, GIZ) im Rahmen von Projektvorschlägen, die einer Beauftragung zugrunde liegen, abgestimmt, entsprechend umgesetzt und periodisch evaluiert. Ein Memorandum of Understanding (MoU) regelt die Kooperationsbeziehungen mit dem EU-COPOLAD II-Vorhaben. b) Wie wird die Kohärenz der Strategien und Kooperationen sichergestellt? Die deutsche Drogenpolitik wird zwischen den relevanten Bundesressorts (BMG, AA, BMZ, BMI, BMJV, BMEL) und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung abgestimmt. Auf europäischer Ebene erfolgt der Austausch im Rahmen der horizontalen Arbeitsgruppe „Drogen“ des Rates (HDG), in der die EU-Mitgliedstaaten über gemeinsame EU-Positionen beraten. Solche Positionen bilden die Grundlage für Verhandlungen der EU-Mitgliedstaaten auf VN-Ebene im Rahmen der jährlich stattfindenden Sitzungen der VN-Suchtstoffkommission (Commission on Narcotic Drugs – CND). Im Übrigen werden nur Kooperationen mit Partnern eingegangen, die eine erkennbar positive Haltung zu dem deutschen Ansatz der Alternativen Entwicklung einnehmen. 10. In welchem Maße betrifft der illegale Anbau von Drogen in Schwellen- und Entwicklungsländern nach Kenntnis der Bundesregierung Kleinbauern, in welchem Maße mittlere und große Produzenten? Der Bundesregierung liegen keine exakten Zahlen zur Beteiligung von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern gegenüber der Beteiligung mittlerer und großer Produzenten am illegalen Anbau von Drogenpflanzen in Schwellen- und Entwicklungsländern vor. Zur Verbesserung der wissenschaftlichen Evidenzgrundlage hat die Bundesregierung bei der Forschungsabteilung des UNODC eine Studie zu Wirksamkeit und Radius von Alternativer Entwicklung veranlasst. Die Studie erfasst mittels eines Annäherungswertes die Zahl der Kleinbauern, die weltweit in den illegalen Drogenanbau involviert sind. Die Datenerhebung wurde Ende Dezember 2018 abgeschlossen. Mit der Veröffentlichung der Ergebnisse ist im ersten Halbjahr 2019 zu rechnen. 11. Welche Belege hat die Bundesregierung für die Aussage im Drogen- und Suchtbericht 2018 (S. 130), für die Kleinbäuerinnen und Kleinbauern mache sich der Anbau der Drogenpflanzen entgegen der allgemeinen Annahme nur selten bezahlt, und welche konkreten finanziellen Folgen hätte eine Umstellung der Produktion auf legale Produkte für die Kleinbauern? Koka- und Schlafmohnbauern stellen in vielen Quellenländern für pflanzlich-basierte Drogen das ärmste Segment der ländlichen Bevölkerung dar. Im Jahr 2018 befragte die Nichtregierungsorganisation Fundación Ideas Para La Paz (FIP) 6 350 kolumbianische Familien in Kokaanbauregionen zu ihrer Situation. Die gemeinsam mit UNODC veröffentlichte Studie kommt zu dem Ergebnis, dass das durchschnittliche Monatseinkommen einer Familie, die auf einem Hektar Land illegal Koka anbaut, bei nur US$ 130 liegt, 56 Prozent des kolumbianischen Mindestlohnes (http://ideaspaz.org/media/website/FIP_familiascoca_final.pdf). In kolumbianischen Drogenanbauregionen liegt die durchschnittliche Rate der von monetärer Armut betroffenen Haushalte bei 57 Prozent. Nur 63 Prozent haben Zugang zu Elektrizität (im Vergleich zu 97 Prozent der gesamten kolumbianischen Landbevölkerung). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7833 In einer Studie der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS), „The Economics of Drug Trafficking, The Drug Problem in the Americas“: Studies, OAS, (www. cicad.oas.org/drogas/elinforme/informeDrogas2013/laEconomicaNarcotrafico_ ENG.pdf (pp. 20-21)) wird dargestellt, dass lediglich neun Prozent des innerhalb Kolumbiens mit Koka und Kokain generierten Einkommens bei den Kokabauern verbleibt. Der größte Anteil der illegal erwirtschafteten Profite (91 Prozent) wird durch innerkolumbianische Strukturen der organisierten Kriminalität und Zwischenhändlern auf dem Weg zu den Hauptabsatzmärkten für Kokain generiert. Die Anreize für Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in die legale landwirtschaftliche Produktion zu wechseln sind darüber hinaus nicht rein monetär. Das Risiko der Anbauvernichtung, die Exposition gegenüber kriminellen Netzwerken und nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen sowie die Kriminalisierung durch Strafverfolgungsbehörden mindern die Anreize für den Anbau von Drogenpflanzen erheblich . Alternative Anbauprodukte verringern die Abhängigkeit der Kleinbäuerinnen und Kleinbauern von öffentlicher Repression und krimineller Gewalt, hochgradig unvorhersehbaren Kriegswirtschaften und Akteuren des organisierten Verbrechens. 12. Welche Regierungen hat die Bundesregierung seit 2013 im Bereich des illegalen Anbaus von Drogen beraten, und was genau waren jeweils die Inhalte und konkreten Folgen der Beratung? Die Bundesregierung berät im Rahmen des GPDE-Vorhabens die Regierungen Kolumbiens und Myanmars bei der Reform ihrer Drogenpolitik. In Kolumbien wurde das Thema Überwindung des illegalen Kokaanbaus durch nachhaltige Entwicklung ländlicher Drogenanbaugebiete bereits im Friedensvertrag mit den FARC-Rebellen thematisiert. Die Beratungs- und Trainingsmaßnahmen der Bundesregierung konzentrierten sich auf die Bedeutung von Umweltschutz und Menschenrechten in der Drogenpolitik und die Verankerung des entwicklungszentrierten Ansatzes. Die kolumbianische Regierung nahm diese Ansätze in ihre Drogen- und Entwicklungsstrategien auf. In Myanmar wurde die Regierung durch jährliche Expertenforen und Austauschformate beraten. Der Ansatz der Alternativen Entwicklung findet sich in der neuen Nationalen Drogenkontrollpolitik (2018) wieder. Zudem wurde das Komitee zu Alternativer Entwicklung, welches Projekte in Myanmar steuert, um die Abteilung Flächennutzung des Landwirtschaftsministeriums sowie das Forstwirtschaftsamt erweitert und so eine stärkere Ausrichtung an Umweltschutz und nachhaltiger Landnutzung gefördert. Auch über UNODC werden in Myanmar die Kompetenzen der nationalen Behörden zur eigenverantwortlichen Umsetzung von Maßnahmen Alternativer Entwicklung gestärkt. 13. Wie haben sich die Produktionsflächen und Produktionsmengen der einzelnen illegalen Drogen in der Welt nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 jährlich in den Schwellen- und Entwicklungsländern entwickelt? Aktuelle Daten zu den Entwicklungen der Produktionsflächen von Drogenpflanzen und jeweiligen Produktionsmengen des Rohmaterials werden jährlich von UNODC erhoben. Insoweit verweist die Bundesregierung auf das Kapitel „Global Overview of Drug Demand and Supply“ des Weltdrogenberichts 2018. Dieser kann auf der UNODC-Webseite eingesehen werden: www.unodc.org/wdr2018/ prelaunch/WDR18_Booklet_2_GLOBAL.pdf. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333