Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 14. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7842 19. Wahlperiode 18.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Gerold Otten, Jan Ralf Nolte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/7128 – Beschaffung eines neuen Sturmgewehres für die Bundeswehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung beabsichtigt, 2019 ein neues Sturmgewehr für die Bundeswehr zu beschaffen (www.zeit.de/wirtschaft/2017-04/g36-nachfolge-bundeswehrsturmgewehr -suche-vergabeverfahren-beginn). Einem Pressebericht war zu entnehmen , dass jedoch bei ersten Tests der von verschiedenen Herstellern angebotenen Waffen keines den Anforderungen der Streitkräfte genügte (www.welt.de/ politik/deutschland/article182047984/Nachfolger-fuer-G36-Neue-Sturmgewehrefuer -Bundeswehr-scheitern-im-Test.html). Die Waffen der beiden Hersteller, die sich in der Endauswahl befinden, waren u. a. offensichtlich zu schwer, obwohl nur Waffen im NATO-Kaliber 5,56 x 45 mm bei der Vergleichserprobung untersucht worden sind. Entgegen der ursprünglichen Forderung des BAAINBw (= Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr) nach einem Wechselkaliber im NATO-Kaliber 7,62 x 51 mm wurden nur Waffen im Kaliber 5,56 x 45 mm angeboten . Es scheint, also ob die durch den Bundesrechnungshof angeregte Diskussion erneut die Frage aufwirft, welches Kaliber neue Waffen haben sollen. Am 14. Oktober 2018 ist dazu in der Zeitung „WELT AM SONNTAG“ zu lesen , dass „das internationale Vergabeverfahren für die neuen Gewehre“ im April 2017 „mit einer Definition der geforderten Leistungsdaten“ begann. „Im September 2017 wurden Rüstungsunternehmen aufgefordert, Angebote abzugeben. Im Februar 2018 endete die Angebotsfrist.“ Seitdem wurden sogenannte vorvertragliche Vergleichserprobungen der angebotenen Gewehre durchgeführt. Dabei „stellte sich wider Erwarten heraus, dass die Erfüllung einzelner Muss-Forderungen durch die vorgestellten Sturmgewehre nicht erbracht werden konnte“, heißt es nun im Schreiben des Beschaffungsamtes . Den Unternehmen wurde eine Frist bis zum 15. Februar 2019 eingeräumt , um die Mängel zu beseitigen. Anschließend müssen die Gewehre erneut geprüft werden. Dadurch verzögere sich „das Projekt um etwa acht Monate “, teilte die Behörde mit. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7842 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Darüber hinaus bezweifelt der Bundesrechnungshof, „[…] dass die in der Ausschreibung geforderte Durchschlagsleistung der Gewehre grundsätzlich den Anforderungen der Bundeswehr genügt.“ Die Rechnungsprüfer begründen ihre Zweifel mit einer „Studie des Heeres“ und „Forderungen“ der Streitkräftebasis, wie es im Schreiben des BAAINBw heißt. Einem Schreiben des Beschaffungsamtes an das Bundesministerium zufolge habe man dem Rechnungshof „zugesichert“, die Durchschlagsleistung durch gesonderte Untersuchungen verifizieren zu wollen. Dabei sei auch darauf hingewiesen worden, dass „einige Teilstreitkräfte eine zumindest teilweise Ausstattung mit dem größeren 7,62-Millimeter-Kaliber“ fordern (www.welt.de/ politik/deutschland/article182047984/Nachfolger-fuer-G36-Neue-Sturmgewehrefuer -Bundeswehr-scheitern-im-Test.htm). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die geplante Beschaffung des Systems Sturmgewehr Bundeswehr befindet sich weiterhin in der Umsetzung. Dabei wird die Beschaffung in vier Losen erfolgen. Diese sind die „Basiswaffe mit Zubehör“, das „Hauptkampf- und Reflexvisier Befähigungsstufe 1 und 2“, das „Reflexvisier Befähigungsstufe 3“ und das „Laserlichtmodul “. Die Vergleichserprobung hat im April 2018 begonnen. Im Hinblick auf einen möglichst störungsfreien Ablauf und eine klare Umsetzbarkeit aller Forderungen durch die Bieter sind umfangreiche, interne Qualitätssicherungsmaßnahmen erfolgt. Alle vier Lose befinden sich derzeit in laufenden Vergabeverfahren . Die Vergabe öffentlicher Aufträge gehört zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung , wobei der geheime Wettbewerb zu wahren ist. Die Antworten zu den Fragen 3, 4 und 7 sind deshalb der als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Anlage zu entnehmen. Die dort enthaltenen Informationen sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und im Gesamtkontext eines noch über Monate laufenden und von hohem medialen Interesse geprägten Vergabeverfahrens zu sehen .* 1. In welcher Form wurde die Kampftruppe bzw. der Nutzer, an der Definition der funktionalen Forderungen beteiligt? Wenn das nicht geschehen ist, warum nicht? Sämtliche zukünftigen Nutzer waren jeweils durch einen bevollmächtigten Vertreter als ständiges Mitglied im sogenannten Integrierten Projektteam vertreten, das die funktionalen Forderungen erarbeitet hat. Das Integrierte Projektteam ist ein durch das Beschaffungsverfahren Customer Product Management festgelegtes Format zur Beteiligung der entsprechenden Rollenträger. 2. Haben externe Berater an den Vorbereitungen dieser Ausschreibung teilgenommen (bitte Firmen und ihre Sachkunde auflisten)? Nein. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat Teile der Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7842 3. Welche funktionalen Forderungen stellt die Bundesregierung an die Beschaffung des neuen Sturmgewehres? Welche Anforderungen (das Gewicht von 3,6 kg (leer), die Funktion (Sicherheit und Präzision) oder die Wirkung im Ziel) priorisiert die Bundesregierung dabei? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen . 4. Wodurch ergibt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Forderung nach einem Leergewicht des neuen Sturmgewehres von 3,6 kg? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen . 5. Wie bewertet die Bundesregierung die wirtschaftliche und technische Lieferund Leistungsfähigkeit der verbliebenen beiden Anbieter a) in Bezug auf deren nachgewiesenen Referenzen im Bau von militärischen Sturmgewehren und ihren militärischen Nutzern und Die wirtschaftliche und technische Liefer- und Leistungsfähigkeit der Bieter ist im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs überprüft worden. Die Kriterien sind im Rahmen der Veröffentlichung auf der Internetplattform des „Anzeigers für das öffentliche Auftragswesen in Europa“ (Tenders Electronic Daily [TED]) vom 21. April 2017, 2017/S 078-151422 aufgelistet. Nur Bewerber, welche diese Voraussetzungen erfüllt haben, sind zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert worden . b) im Hinblick auf ihre technische Lieferfähigkeit von bis zu 65 000 Waffen pro Jahr? Eine Lieferfähigkeit von 65 000 Waffen pro Jahr wurde nicht gefordert. 6. Welche Unterauftragnehmer werden den potentiellen Auftragnehmern zur Seite stehen, und wo sollen die Waffen gebaut werden? Aufgrund des noch laufenden Vergabeverfahrens kann die Frage zu diesem Zeitpunkt nicht beantwortet werden. 7. Vor dem Hintergrund, dass gegenwärtig 179 713 und 61 000 Reservisten- Beorderungsdienstposten (Weisung Reservistenarbeit 2017/18 vom 30. Mai 2017, S. 13) 167 000 Sturmgewehre G36 zur Verfügung stehen, warum beschafft die Bundesregierung für künftig 198 000 Soldaten und 61 000 Reservisten weniger als 125 000 neue Sturmgewehre, und wie beabsichtigt die Bundesregierung, mit der Differenz zu verfahren? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333