Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 14. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7844 19. Wahlperiode 18.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Monika Lazar, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/7175 – Gefahrenpotential der Reichsbürger-Szene V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit 22. November 2016 werden die „Reichsbürger“ vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „Sammelbeobachtungsobjekt“ (BO) näher untersucht, und es werden in regelmäßigen Abständen Zahlen zum Personenpotential der „Reichsbürger “ veröffentlicht, mittlerweile auch zu deren Straf- und Gewalttaten im Kontext „Politisch Motivierter Kriminalität“ (PMK, vgl. Verfassungsschutzbericht 2017). Allerdings fehlt nach Einschätzung der Fragesteller bislang weiterhin eine klare Analyse hinsichtlich der Einordnung der „Reichsbürger“ im Kontext rechtsextremer Netzwerke. Auch eine konkrete Analyse ihres Gefährdungspotentials , vor allem im Blick auf den Zugang und den Besitz von Waffen, wurde bisher nicht vorgestellt. Das gilt umso mehr, als dass die Entwaffnung der „Reichsbürger“ zumindest im Jahr 2018 ins Stocken zu geraten schien (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 19/5397). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) richtete am 22. November 2016 das Sammelbeobachtungsobjekt (BO) „Reichsbürger und Selbstverwalter“ ein. Bereits vor diesem Zeitpunkt erfolgte im Einzelfall eine Beobachtung verfassungsschutzrelevanter Bestrebungen. Seit der Einrichtung des BO werden „Reichsbürger und Selbstverwalter“ als eigenständiger Phänomenbereich bearbeitet. Zu „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ zählen Gruppierungen und Einzelpersonen , die aus unterschiedlichen Motiven die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnen und deren Rechtssystem ablehnen. Dabei berufen sie sich etwa auf das historische Deutsche Reich, auf verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder auf ein selbst definiertes Naturrecht. Sie bestreiten die Legitimation der demokratisch gewählten Repräsentanten oder definieren sich selbst als außerhalb der Rechtsordnung stehend, woraus die Besorgnis resultiert, dass sie Verstöße gegen die Rechtsordnung begehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7844 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung aktuell das Personenpotential der „Reichsbürger“ in Deutschland? Das Personenpotenzial der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ ist mit ca. 19 000 Personen zu beziffern. Die Zahl gibt den Stand zum 31. Dezember 2018 wieder. 2. Wie groß ist die Zahl der „Reichsbürger“, die nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit polizeilich oder durch ein Verfassungsschutzamt als „Gefährder “ eingestuft werden? Derzeit sind drei Personen, zu denen Erkenntnisse vorliegen, dass es sich bei diesen um sog. Reichsbürger handelt, als „Gefährder“ eingestuft. 3. Wie groß ist die Zahl der „Reichsbürger“, die nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit polizeilich oder durch ein Verfassungsschutzamt als „relevante Personen“ eingestuft werden? Derzeit sind zwei Personen, zu denen Erkenntnisse vorliegen, dass es sich bei diesen um sog. Reichsbürger handelt, als „Relevante Person“ eingestuft. 4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen von anderen Rechtsextremen und sog. Reichsbürgern? Nur ein kleiner Teil der Szene der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ ist dem Rechts-extremismus zuzuordnen. Der Anteil beläuft sich auf rund 950 Personen (Stand: 31. Dezember 2018). Dies entspricht einem Anteil von fünf Prozent. a) Welche Mischszenen zwischen sog. Reichsbürgern und Rechtsextremen sind der Bundesregierung aktuell bekannt (auch im Vergleich zur entsprechenden Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/539)? Mischszenen zwischen Rechtsextremisten und „Reichsbürgern“ sind gering ausgeprägt ; Überschneidungen zwischen Rechtsextremisten und „Selbstverwaltern“ sind kaum feststellbar. Gedankengut der „Reichsbürger“ wird auch weiterhin insbesondere im Spektrum rechtsextremistischer Holocaustleugner vertreten. Der Bundesminister des Innern hat bereits im Jahr 2008 die Organisationen „Collegium Humanum – Akademie für Umwelt und Lebensschutz e. V.“ (CH) einschließlich der Teilorganisation „Bauernhilfe e. V.“ sowie den „Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“ (VRBHV) verboten. Dabei handelte es sich um rechtsextremistische Organisationen, die in erheblichem Umfang „Reichsbürgerthesen“ vertraten. Darüber hinaus bestehen oder bestanden aber noch andere Gruppierungen, die sowohl personell als auch ideologisch teilweise beiden Phänomenbereichen zugeordnet werden können. Hier sind zum Beispiel die „Europäische Aktion“ (EA), „Die Exilregierung Deutsches Reich“ oder auch die „Neue Gemeinschaft von Philosophen“ (NGvP) zu nennen. Darüber hinaus beschränken sich die Überschneidungen zwischen den beiden Spektren i. d. R. auf Einzelpersonen. Teilweise finden sich in einem Spektrum nur einzelne Ideologieelemente des jeweils anderen Phänomenbereichs. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7844 b) Für wie groß hält die Bundesregierung aktuell den Einfluss von „Reichsbürgern “ in solchen Mischszenen? Der Einfluss lässt sich aufgrund der Heterogenität der Szene nicht einschätzen. In einzelnen Szenen oder Gruppierungen liegt der Schwerpunkt eher im Bereich des Rechtsextremismus, in anderen Szenen im Bereich der „Reichsbürger und Selbstverwalter “-Ideologie. c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Nähe von „Reichsbürgern “ zu Protestbewegungen gegen die Zuwanderung von Geflüchteten? Die sogenannte Flüchtlingskrise wird innerhalb der „Reichsbürger und Selbstverwalter “-Szene immer wieder thematisiert, teilweise einhergehend mit verschwörungstheoretischen Annahmen. Szeneangehörige beteiligen sich darüber hinaus auch an Protesten gegen die Zuwanderung von Geflüchteten. d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Nähe von „Reichsbürgern “ zur sog. Prepper-Szene? Der Bundesregierung sind Einzelfälle bekannt, in denen sich „Reichsbürger und Selbstverwalter“ mit „Preppen“ beschäftigen. Die „Prepper“-Szene im Allgemeinen ist kein Beobachtungsobjekt des BfV. „Reichsbürger und Selbstverwalter“, die „preppen“, stehen im Fokus der Verfassungsschutzbehörden. e) Wie schätzt die Bundesregierung die Nähe von „Reichsbürgern“ zum Antisemitismus im Allgemeinen bzw. entsprechend zu antisemitischen Kreisen ein? Insbesondere rechtsextremistische Teile des Spektrums der „Reichsbürger und Selbst-verwalter“ vertreten Elemente antisemitischer Verschwörungstheorien, die auch mithilfe der im Rechtsextremismus verbreiteten Codes und Chiffren transportiert werden. So bedienen einige Gruppierungen und Szeneangehörige einen versteckten Antisemitismus, indem sie das Judentum als „Hochfinanz“ betiteln . Die Spannbreite der verwendeten antisemitischen Ideologeme reicht darüber hinaus bis hin zur Holocaustleugnung. f) Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse zu personellen und programmatischen Überschneidungen von „Reichsbürgern“ mit der AfD bzw. der Jungen Alternativen (JA) ? Sehr vereinzelt sind Bezüge von Reichsbürgern zur AfD bekannt. g) Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob der AfD-Bundestagsabgeordnete Udo Hemmelgarn der „Reichsbürger“-Szene zugerechnet wird (vgl. Frontal 21 vom 27. November 2018, www.zdf.de/politik/frontal- 21/reichsbuerger-118.html, ab ca. 8 Min. 36 Sek.)? Zu Einzelpersonen wird keine Auskunft erteilt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7844 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung aktuell zu kameradschaftlich strukturierten „Reichsbürger“-Netzwerken und Gruppierungen in Deutschland (auch im Vergleich zur entsprechenden Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/539)? 6. Wie viele und welche Gruppierungen (gemäß der Fragen 4 und 5) gibt es Stand heute nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchem Personenpotential ? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5 und 6 gemeinsam beantwortet . Ein Großteil der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ ist nicht in größere Gruppierungen eingebunden. Es existieren aber zahlreiche lokale und regionale Kleinund Kleinstgruppen, die sich teilweise über das Internet oder persönliche Kennverhältnisse vernetzen. Im Vergleich zur Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/539 hat sich die Anzahl der länderübergreifend aktiven Gruppierungen erhöht. Derzeit sind ca. 25 „Reichsbürger- und Selbstverwalter“-Gruppierungen bekannt, die bundeslandübergreifend Aktivitäten entfalten. Zu diesen Gruppierungen wird ein Personenpotenzial in einem niedrigen vierstelligen Bereich gezählt. 7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sozialstruktur der „Reichsbürger“-Szene (durchschnittliches Alter, Geschlechterverteilung, soziale Situation, regionale Schwerpunkte usw.)? Die Szene der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ ist vielschichtig und unübersichtlich ; sie ist männlich dominiert. Rund Dreiviertel der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ sind Männer. Einzelne Gruppierungen werden allerdings von Frauen geleitet. Die meisten Szeneangehörigen sind älter als 40 Jahre. Anhänger der „Reichsbürger und Selbstverwalter “ finden sich in allen sozialen Schichten, häufig handelt es sich jedoch um wirtschaftlich Gescheiterte. 8. Welche Fälle sind der Bundesregierung aus dem Jahr 2018 bekannt, in denen „Reichsbürger“ gegen Staatsbedienstete welche Straftaten verübten (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Wie schätzt die Bundesregierung diese Entwicklung ein? Zur Beantwortung der Frage hinsichtlich politisch motivierter Straftaten wurden in der Lageauswertung Politisch motivierte Straftaten (LAPOS) die Doppelthemenfeldnennungen des Oberthemas „Reichsbürger/Selbstverwalter“ und jeweils der Unterthemen „gegen Amts-/Mandatsträger“, „Polizei“ und „Sicherheitsbehörden “ für 2018 erhoben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7844 Tatzeit 2018, Doppelnennungen OT „Reichsbürger/Selbstverw.“ + UT „gg. Amts-/Mandatsträger“ Stand: 21. Januar 2019 Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Nicht zuzuordnen Summe Erpressung (1.8.2) 0 1 0 0 5 6 Widerstandsdelikte (1.9) 0 1 0 0 1 2 Summe Gewaltdelikte (1.1-1.10) 0 2 0 0 6 8 Nötigung/ Bedrohung (1.12) 0 15 0 0 23 38 Propagandadelikte (1.13) 0 3 0 0 0 3 Verwenden von Kennz. (1.13.2) 0 3 0 0 0 3 Volksverhetzung (1.15) 0 1 0 0 0 1 Andere Straftaten (1.18) 0 36 0 0 25 61 Gesamtsumme 0 57 0 0 54 111 Andere Straftaten (Aufschlüsselung von 1.18) Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Nicht zuzuordnen Summe Öffentl. A. zu Straftat. § 111 Strafgesetzbuch (StGB) 0 2 0 0 0 2 Androh. v. Straftat. § 126 StGB 0 2 0 0 0 2 Beleidigung §§ 185-188 StGB 0 29 0 0 22 51 Übrige Delikte 0 3 0 0 3 6 Summe Andere Straftaten (1.18) 0 36 0 0 25 61 Tatzeit 2018, Doppelnennungen OT „Reichsbürger/Selbstverw.“ + UT „Polizei“ Stand 21.01.19 Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Nicht zuzuordnen Summe Körperverletzungen (1.2) 0 3 0 0 11 14 Erpressung (1.8.2) 0 3 0 0 5 8 Widerstandsdelikte (1.9) 0 15 0 0 22 37 Summe Gewaltdelikte (1.1-1.10) 0 21 0 0 38 59 Nötigung/ Bedrohung (1.12) 0 25 0 0 16 41 Propagandadelikte (1.13) 0 11 0 0 0 11 Verwenden von Kennz. (1.13.2) 0 11 0 0 0 11 Volksverhetzung (1.15) 0 5 0 0 0 5 Andere Straftaten (1.18) 0 12 0 0 41 53 Gesamtsumme 0 74 0 0 95 169 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7844 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Andere Straftaten (Aufschlüsselung von 1.18) Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Nicht zuzuordnen Summe Beleidigung §§ 185-188 StGB 0 7 0 0 18 25 Verunglimpf. d. Staat. §§ 90 ff StGB 0 0 0 0 3 3 Übrige Delikte 0 5 0 0 20 25 Summe Andere Straftaten (1.18) 0 12 0 0 41 53 Tatzeit 2018, Doppelnennungen OT „Reichsbürger/Selbstverw.“ + UT „Sicherheitsbehörden“ Stand 21.01.19 Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Nicht zuzuordnen Summe Widerstandsdelikte (1.9) 0 1 0 0 0 1 Summe Gewaltdelikte (1.1-1.10) 0 1 0 0 0 1 Propagandadelikte (1.13) 0 1 0 0 0 1 Verwenden von Kennz. (1.13.2) 0 1 0 0 0 1 Andere Straftaten (1.18) 0 0 0 0 4 4 Gesamtsumme 0 2 0 0 4 6 Andere Straftaten (Aufschlüsselung von 1.18) Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Nicht zuzuordnen Summe Übrige Delikte 0 0 0 0 4 4 Summe Andere Straftaten (1.18) 0 0 0 0 4 4 Bezüglich der Aufschlüsselung nach Bundesländern wird auf die zuständigen Landeskriminalämter verwiesen. 9. Wie viele „Reichsbürger“ sind bzw. waren im Jahr 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung Beschäftigte von Bundesbehörden, und wie viele von ihnen hatten im Rahmen ihrer Tätigkeit direkten oder mittelbaren Zugriff zu einer Dienstwaffe bzw. zu Munition (bitte nach Bundesbehörde aufschlüsseln )? Eine systematische Überprüfung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes findet nur im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Sicherheitsüberprüfungen statt. Dies gilt für eine mögliche Zugehörigkeit zur Szene der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ ebenso wie für andere Extremismusbereiche. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7844 10. Wie viele „Reichsbürger“ sind bzw. waren im Jahr 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung Beschäftigte der Bundeswehr, und wie viele von ihnen hatten im Rahmen ihrer Tätigkeit direkten oder mittelbaren Zugriff zu einer Dienstwaffe bzw. zu Munition (bitte nach Einheit aufschlüsseln)? Im Jahr 2018 schloss der Militärische Abschirmdienst (MAD) 21 Verdachtsfallbearbeitungen mit Bezügen zur Reichsbürger- bzw. Selbstverwalterszene ab. In keinem dieser Fälle wurde die betroffene Person als „erkannter Extremist“ nach den gesetzlichen Vorgaben für den MAD identifiziert. Mit Stand vom 31. Dezember 2018 befanden sich daneben noch 34 unabgeschlossene Verdachtsfälle mit Bezügen zur Reichsbürger- bzw. Selbstverwalterszene in Bearbeitung. Im Rahmen der Vorgangsbearbeitung durch den MAD erfolgt grundsätzlich frühzeitig eine Unterrichtung der zuständigen Vorgesetzten über die Bearbeitung unter Mitteilung der vorhaltbaren Erkenntnisse. Bei Soldatinnen und Soldaten besteht grundsätzlich die Möglichkeit eines dienstlich begründeten Umgangs mit Waffen. Absicherungsberatungen zuständiger Vorgesetzter nach hinreichender Erkenntnislage durch den MAD wirken auf die Beschränkung dieser Zugangsmöglichkeiten hin. 11. Wie viele Disziplinarverfahren wurden im Jahr 2018 gegen Beschäftigte des Bundes im Zusammenhang mit einer möglichen Zuordnung zur „Reichsbürger “-Szene ggf. mit welchem Ergebnis geführt (bitte nach Behörde oder Ministerium aufschlüsseln)? Gegen Beamte des Bundes wurden im Jahr 2018 im Zusammenhang mit einer möglichen Zuordnung zur Reichsbürger-Szene folgende Disziplinarverfahren geführt : Behörde Anzahl der 2018 geführten Disziplinarverfahren Verfahrensstand Bundespolizei 8 1 Verfahren mit Geldbuße gem. § 7 Bundesdisziplinargesetz (BDG) abgeschlossen, 7 laufend Statistisches Bundesamt 1 1 Verfahren mit Verweis gem. 6 BDG abgeschlossen Bundesnachrichtendienst 1 1 laufend Bundeseisenbahnvermögen 2 1 Verfahren abgeschlossen mit Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gem. § 10 BDG, 1 laufend Im Geschäftsbereich des BMVg sind im Jahr 2018 zwei gerichtliche Disziplinarverfahren gegen aktive Beschäftigte im Soldatenstatus wegen einer möglichen Zuordnung zur „Reichsbürger-Szene“ eingeleitet worden. In beiden Fällen sind die Verfahren noch nicht abgeschlossen. Soweit ein einfaches Disziplinarverfahren mit einer einfachen Disziplinarmaßnahme abgeschlossen wird, werden diese statistisch zwar erfasst, eine Auswertung nach Bezügen zur Reichsbürgerszene erlaubt diese Erfassung jedoch nicht. Ferner sind im Jahr 2018 gegen zwei Beschäftigte im Beamtenstatus Disziplinarverfahren eingeleitet worden. In einem Fall wurde der Beamte vorläufig des Dienstes enthoben. Die Verfahren dauern an. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7844 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Wie viele durch „Reichsbürger“ verübte politisch motivierte Straftaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für das Jahr 2018 bislang zu verzeichnen (PMK Themenfeldkatalog Oberbegriff Reichsbürger/Selbstverwalter) (bitte nach Delikten, Bundesländern, Versuch und Vollendung aufschlüsseln)? Mit Stand vom 21. Januar 2019 waren die in nachfolgender Übersicht aufgeführten Straftaten bekannt. Es handelt sich um vorläufige Daten. Tatzeit 2018, OT „Reichsbürger/Selbstverwalter“, insgesamt, Stand 21.01.19 Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Nicht zuzuordnen Summe Körperverletzungen (1.2) 0 8 0 0 14 22 Gef. Eingriff (1.6) 0 0 0 0 1 1 Freiheitsberaubung (1.7) 0 1 0 0 0 1 Erpressung (1.8.2) 0 6 0 0 87 93 Widerstandsdelikte (1.9) 0 16 0 0 24 40 Summe Gewaltdelikte (1.1-1.10) 0 31 0 0 126 157 Sachbeschädigungen (1.11) 0 2 0 0 4 6 Nötigung/ Bedrohung (1.12) 0 54 0 0 147 201 Propagandadelikte (1.13) 0 68 0 0 0 68 Verwenden von Kennz. (1.13.2) 0 68 0 0 0 68 Volksverhetzung (1.15) 0 35 0 0 3 38 Verst gg VersG (1.16) 1 1 0 0 1 3 Verst gg WaffG (1.17) 0 5 0 0 2 7 Andere Straftaten (1.18) 1 84 0 0 239 324 Gesamtsumme 2 280 0 0 522 804 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7844 Andere Straftaten (Aufschlüsselung von 1.18) Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Nicht zuzuordnen Summe Öffentl. A. zu Straftat. § 111 StGB 0 2 0 0 0 2 Androh. v. Straftat. § 126 StGB 0 2 0 0 2 4 Beleidigung §§ 185-188 StGB 0 43 0 0 112 155 Verunglimpf. d. Staat. §§ 90 ff StGB 0 3 0 0 5 8 Diebstahl §§ 242-248a StGB 0 1 0 0 0 1 Hausfriedensbr. §§ 123,124 StGB 0 1 0 0 1 2 Staatsgef. Gewaltat. §§ 89a-c, 91 StGB 0 0 0 0 1 1 Krim. Vereinigung § 129 StGB 0 1 0 0 0 1 Übrige Delikte 1 31 0 0 118 150 Summe Andere Straftaten (1.18) 1 84 0 0 239 324 Von den oben aufgelisteten 804 registrierten Straftaten wurden folgende Straftaten als versuchte Tat erfasst: Tatzeit 2018, OT „Reichsbürger/Selbstverwalter“, Versuch, Stand 21.01.19 Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Nicht zuzuordnen Summe Körperverletzungen (1.2) 0 1 0 0 2 3 Freiheitsberaubung (1.7) 0 1 0 0 0 1 Erpressung (1.8.2) 0 0 0 0 70 70 Widerstandsdelikte (1.9) 0 2 0 0 0 2 Summe Gewaltdelikte (1.1-1.10) 0 4 0 0 72 76 Nötigung/Bedrohung (1.12) 0 4 0 0 75 79 Andere Straftaten (1.18) 0 0 0 0 1 1 Gesamtsumme 0 8 0 0 148 156 Andere Straftaten (Aufschlüsselung von 1.18) Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Nicht zuzuordnen Summe Übrige Delikte 0 0 0 0 1 1 Summe Andere Straftaten (1.18) 0 0 0 0 1 1 Bezüglich der Aufschlüsselung nach Bundesländern wird auf die zuständigen Landeskriminalämter verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7844 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern „Reichsbürger“ im Jahr 2018 Straftaten gegen Geflüchtete, ihre Unterkünfte bzw. Unterstützerinnen und Unterstützer begangen haben, und wenn ja, wie viele (bitte nach Straftatbeständen und Bundesländern aufschlüsseln)? Zur Beantwortung der Frage hinsichtlich politisch motivierter Straftaten wurden die Doppelthemenfeldnennungen des Oberthemas „Reichsbürger/Selbstverwalter “ und jeweils der Unterthemen „gegen Asylbewerber/Flüchtlinge“, „gegen Asylunterkünfte“ und „gegen Hilfsorganisationen, ehrenamtliche/freiwillige Helfer “ in LAPOS für 2018 erhoben. Tatzeit 2018, Doppelnennungen OT „Reichsbürger/Selbstverw.“ + UT gg. Asylbewerber/Flüchtlinge“ Stand 21.01.19 Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Nicht zuzuordnen Summe Körperverletzungen (1.2) 0 1 0 0 0 1 Summe Gewaltdelikte (1.1-1.10) 0 1 0 0 0 1 Sachbeschädigungen (1.11) 0 1 0 0 0 1 Nötigung/Bedrohung (1.12) 0 2 0 0 0 2 Propagandadelikte (1.13) 0 1 0 0 0 1 Verwenden von Kennz. (1.13.2) 0 1 0 0 0 1 Volksverhetzung (1.15) 0 3 0 0 0 3 Verst gg WaffG (1.17) 0 1 0 0 0 1 Gesamtsumme 0 9 0 0 0 9 Tatzeit 2018, Doppelnennungen OT „Reichsbürger/Selbstverw.“ + UT „gg. Hilfsorg., Helfer“ Stand 21.01.19 Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Nicht zuzuordnen Summe Nötigung/Bedrohung (1.12) 0 1 0 0 0 1 Gesamtsumme 0 1 0 0 0 1 Straftaten gegen Asylunterkünfte mit dem Oberthema „Reichsbürger/Selbstverwalter “ wurden bisher für das Jahr 2018 nicht gemeldet. Bezüglich der Aufschlüsselung nach Bundesländern wird auf die zuständigen Landeskriminalämter verwiesen . 14. Ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern „Reichsbürger“ im Jahr 2018 Straftaten gegen politisch Andersdenkende, z. B. Vertreterinnen und Vertreter von politischen Parteien, sozialen Einrichtungen, Kultureinrichtungen o. Ä., begangen haben, und wenn ja, wie viele (bitte nach Straftatbeständen und Bundesländern aufschlüsseln)? Zur Beantwortung der Frage hinsichtlich politisch motivierter Straftaten wurden die Doppelthemenfeldnennungen des Oberthemas „Reichsbürger/Selbstverwalter “ und dem Unterthema „Parteieinrichtungen/-repräsentanten“ sowie dem Oberthema „Konfrontation/Politische Einstellung“ in LAPOS für 2018 erhoben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/7844 Tatzeit 2018, Doppelnennungen OT „Reichsbürger/Selbstverw.“ + OT „Konfrontation/Polit. Einstellung “ Stand 21.01.19 Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Nicht zuzuordnen Summe Körperverletzungen (1.2) 0 5 0 0 11 16 Gef. Eingriff (1.6) 0 0 0 0 1 1 Freiheitsberaubung (1.7) 0 1 0 0 0 1 Erpressung (1.8.2) 0 4 0 0 50 54 Widerstandsdelikte (1.9) 0 14 0 0 19 33 Summe Gewaltdelikte (1.1-1.10) 0 24 0 0 81 105 Sachbeschädigungen (1.11) 0 1 0 0 3 4 Nötigung/Bedrohung (1.12) 0 50 0 0 93 143 Propagandadelikte (1.13) 0 16 0 0 0 16 Verwenden von Kennz. (1.13.2) 0 16 0 0 0 16 Volksverhetzung (1.15) 0 15 0 0 3 18 Verst gg VersG (1.16) 1 1 0 0 1 3 Verst gg WaffG (1.17) 0 4 0 0 0 4 Andere Straftaten (1.18) 1 72 0 0 146 219 Gesamtsumme 2 183 0 0 327 512 Andere Straftaten (Aufschlüsselung von 1.18) Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Nicht zuzuordnen Summe Öffentl. A. zu Straftat. § 111 StGB 0 2 0 0 0 2 Androh. v. Straftat. § 126 StGB 0 2 0 0 2 4 Beleidigung §§ 185-188 StGB 0 38 0 0 77 115 Verunglimpf. d. Staat. §§ 90 ff StGB 0 3 0 0 5 8 Diebstahl §§ 242-248a StGB 0 1 0 0 0 1 Hausfriedensbr. §§ 123,124 StGB 0 1 0 0 0 1 Krim. Vereinigung § 129 StGB 0 1 0 0 0 1 Übrige Delikte 1 24 0 0 62 87 Summe Andere Straftaten (1.18) 1 72 0 0 146 219 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7844 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tatzeit 2018, Doppelnennungen OT „Reichsbürger/Selbstverw.“ + UT „Parteieinrichtungen/-repräsentanten“ Stand 21.01.19 Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Nicht zuzuordnen Summe Nötigung/Bedrohung (1.12) 0 2 0 0 0 2 Andere Straftaten (1.18) 0 1 0 0 3 4 Gesamtsumme 0 3 0 0 3 6 Andere Straftaten (Aufschlüsselung von 1.18) Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Nicht zuzuordnen Summe Androh. v. Straftat. § 126 StGB 0 1 0 0 0 1 Beleidigung §§ 185-188 StGB 0 0 0 0 3 3 Summe Andere Straftaten (1.18) 0 1 0 0 3 4 Bezüglich der Aufschlüsselung nach Bundesländern wird auf die zuständigen Landeskriminalämter verwiesen. 15. Zu wie vielen Personen, die dem PMK Themenfeldkatalog Oberbegriff Reichsbürger/Selbstverwalter zugeordnet werden, liegen aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung nicht vollstreckte Haftbefehle vor? Ein technischer Abgleich von Personen, die dem BKA im Rahmen des KPMD- PMK als Tatverdächtige von Straftaten im Themenfeldkatalog Oberbegriff Reichsbürger/Selbstverwalter gemeldet wurden, mit dem Fahndungsbestand offener Haftbefehlen im polizeilichen Informationssystem INPOL-Z ist nicht möglich . Bei der nächsten turnusmäßigen Erhebung offener Haftbefehle politisch motivierter Straftäter in allen Phänomenbereichen der PMK zum 1. April 2019 wird der neu eingeführte ermittlungsunterstützende Hinweis „Reichsbürger/Selbstverwalter “ Berücksichtigung finden. Ab diesem Zeitpunkt wird eine belastbare Aussage dazu zu treffen sein, wie viele Personen, die den Phänomenbereichen PMK zuzuordnen sind und zu denen ein offener Haftbefehl besteht, über eine Zuspeicherung Reichsbürger/Selbstverwalter verfügen. 16. Sind der Bundesregierung aus dem Jahr 2018 Fälle bekannt, in denen „Reichsbürger“ als eigene „Polizei“ oder ähnliche „Hoheitsgewalt“ (sowohl gegenüber Bürgerinnen und Bürgern oder auch gegenüber Beschäftigten des öffentlichen Dienstes) auftraten, und wenn ja, welche (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)? Der Bundesregierung sind aus dem Jahr 2018 bisher 15 Fälle bekannt, in denen sich Reichsbürger/Selbstverwalter als „Hoheitsgewalt“ ausgaben. Bezüglich der Aufschlüsselung nach Bundesländern wird auf die zuständigen Landeskriminalämter verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/7844 17. Wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ergebnisse der Untersuchung des Innenministeriums aus Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht , wo sich seit September 2017 eine Kommission mit der „Prepper“- Szene beschäftigt, die nach Pressemeldungen viele Überschneidungen zu „Reichsbürgern“ aufweist (taz, 26. November 2018)? Der Bundesregierung liegen dazu keine Kenntnisse vor. 18. Warum hat sich die Herbst-Innenministerkonferenz 2018 trotz der großen öffentlichen Relevanz des Themas nicht mit den „Reichsbürgern“ befasst? Das Thema „Reichsbürger“ wurde auf der 208. IMK vom 6. bis 8. Juni 2018 in Quedlinburg behandelt. Gemäß der Ziffer 3 des IMK-Beschlusses wurden AK II und AK IV beauftragt, das Gemeinsame Bundeslagebild fortzuschreiben und zur Herbst-IMK 2018 erneut zu berichten. Es stellte sich heraus, dass aus fachlicher Sicht eine Aktualisierung des Lagebildes zur Herbstsitzung nicht angezeigt war, da es nur sehr wenig Aktualisierungsbedarf gab und verlässliche Zahlen aus dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst erst im Laufe des Jahres 2019 vorliegen werden . Mit den dann vorliegenden Jahresfallzahlen 2018 sollte die Aussagekraft der Fortschreibung deutlich höher ausfallen. Eine Aktualisierung wird zur Frühjahrssitzung der IMK vom 12. bis 14. Mai 2019 in Kiel angestrebt. 19. Welche Fälle sind der Bundesregierung aus dem Jahr 2018 bekannt, in denen „Reichsbürger“ gegen das Waffengesetz und/oder Sprengstoffgesetz verstießen (bitte nach Bundesländern und Art des Verstoßes aufschlüsseln), und wie schätzt die Bundesregierung dies in Bezug auf das Gefahrenpotential der „Reichsbürger“-Szene insgesamt ein? Bei LAPOS erfolgte eine Abfrage zum Oberthema „Reichsbürger/Selbstverwalter “ und Verstößen gegen das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz sowie gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Dem BKA sind auf dieser Grundlage insgesamt sieben Verstöße gegen das Waffengesetz durch Reichsbürger/Selbstverwalter bekannt. Es wurden zudem zwei Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz gemeldet. In einem Fall ist dabei ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz als Nebendelikt erfasst. Die Abfrage des Sprengstoffgesetzes als Zähldelikt brachte keine Treffer. Hinsichtlich des Gefahrenpotentials der „Reichsbürgerbewegung“ bleibt zunächst festzustellen, dass die für das Jahr 2018 gemeldeten 804 Delikte lediglich die o. g. sieben Verstöße gegen das Waffengesetz beinhalten, was einem Anteil von ca. 0,9 Prozent entspricht. Eine belastbare Aussage zu dem Gefahrenpotential innerhalb der „Reichsbürgerbewegung“ lässt sich daraus nicht herleiten, da diese Zahl lediglich die polizeilich bekannt gewordenen Fälle beschreibt. Dem gegenüber steht die bei Reichsbürgern und Selbstverwaltern weit verbreitete Waffenaffinität . So verfügten zum Stichtag 31. Dezember 2018 ca. 910 Reichsbürger und Selbstverwalter über eine oder mehrere waffenrechtliche Erlaubnisse. Weiterhin haben die beiden herausragenden Gewaltdelikte vom 25. August 2016 in Reuden /Sachsen-Anhalt und vom 19. Oktober 2016 in Georgensgmünd/Bayern aufgezeigt , dass innerhalb der Reichsbürgerbewegung zumindest in Teilen die Bereitschaft gegeben ist, die eigene Ideologie im Sinne des Selbstschutzes auch unter Gewaltanwendung zu verteidigen. Bezüglich der Aufschlüsselung nach Bundesländern wird auf die zuständigen Landeskriminalämter verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7844 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Inwiefern gab oder gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im „Reichsbürger “-Spektrum Hinweise auf Netzwerke, innerhalb derer Waffen ausgetauscht , gehortet und möglicherweise staatsschutzrelevante Taten geplant werden oder wurden? Der Bundesregierung liegen keine Hinweise auf Netzwerke im „Reichsbürgerund Selbstverwalterspektrum“ vor, innerhalb derer Waffen „ausgetauscht“ oder in sonstiger Weise gehandelt werden. 21. Sind oder waren nach Kenntnis der Bundesregierung „Reichbürger“ Teilnehmer oder anderweitig affiliiert mit einer oder mehrerer der Chatgruppen „Nord“, „Süd“, „West“, „Ost“, „Nordcom“, „Nordkreuz“, „Vier gewinnt“ und „Basis“? Der Bundesregierung liegen insoweit keine Kenntnisse vor. 22. Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen sich „Reichsbürger “ mittels Waffengewalt bzw. bewaffnet gegen Amts-, Mandatsträger oder Beschäftigten des öffentlichen Dienstes stellten (bitte nach Bundesland aufschlüsseln )? Der Bundesregierung ist seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage, Bundestagsdrucksache 19/268, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/539 ein weiterer Fall aus dem Jahr 2017 bekannt geworden, bei dem sich eine Reichsbürgerin mittels Waffengewalt gegen Amts-, Mandatsträger oder Beschäftigte des öffentlichen Dienstes stellte. 23. Inwiefern liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie häufig „Reichsbürger “ über Jagd- und Sportwaffen und/oder entsprechende Erlaubnisse verfügen? Nach einer Abfrage des BfV verfügten nach Kenntnis der Landesbehörden für Verfassungsschutz zum Stichtag des 31. Dezember 2018 rund 910 „Reichsbürger “ und „Selbstverwalter“ über eine oder mehrere waffenrechtliche Erlaubnisse. 24. Inwiefern sieht die Bundesregierung mit Blick auf die Antwort zu Frage 18 einen im Vergleich zur restlichen Bevölkerung überproportionalen Grad der privaten Bewaffnung? Zum Stichtag des 31. Dezember 2018 verfügten von den insgesamt 19 000 „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ etwa 910, also knapp 5 Prozent über eine oder mehrere waffenrechtliche Erlaubnisse. Der Anteil waffenrechtlicher Erlaubnisse an der Gesamtbevölkerung beträgt etwa 2 Prozent. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/7844 25. Wie viele erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse, Ausnahmen, Anordnungen, Sicherstellungen und Waffenverbote für einzelne Personen nach dem Nationalen -Waffenregister-Gesetz (NWRG) sind jeweils aktuell im Nationalen Waffenregister (NWR) registriert, und wie viele „Reichsbürger“ verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über eine waffenrechtliche Erlaubnis bzw. über einen legalen Zugang nach § 12 Waffengesetz (WaffG) (bitte nach Art der Erlaubnis bzw. Besonderen Erlaubnistatbeständen gemäß der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/11246 aufgliedern )? Mit Stand vom 31. Dezember 2018 sind nachstehende waffenrechtliche Erlaubnisse bzw. Waffenbesitzverbote im Nationalen Waffenregister (NWR) gespeichert : Berechtigungsart / Verbot Anzahl Standard-Waffenbesitzkarte 1.613.947 Waffenhandelserlaubnis 3.742 Stellvertretererlaubnis Waffenhandel 495 gewerbliche Waffenherstellungserlaubnis 686 Stellvertretererlaubnis Waffenherstellung 37 private Waffenherstellungserlaubnis 108 Ausnahmegenehmigung verbotene Waffe/Munition 1.356 Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Führens bei öffentlichen Veranstaltungen 773 Sportschützen-WBK (ab 01.04.2003) 142.128 Schießerlaubnis 4.816 Waffentrageberechtigung 11.573 Erlaubnis zum Verbringen in den Geltungsbereich des Waffengesetzes 1.802 Erlaubnis zum Verbringen aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes in einen anderen Mitgliedstaat 3.147 Allgemeine Erlaubnis zum Verbringen aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes in einen anderen Mitgliedstaat 316 Europäischer Feuerwaffenpass 72.299 Mitnahmeerlaubnis 100 Waffenbesitzkarte für Sammler 9.733 Sportschützen-WBK (bis 31.03.2003) 138.600 Waffenbesitzkarte für Sachverständige 182 Waffenbesitzkarte für Vereine 12.490 Mitbenutzererlaubnis zur gemeinsamen WBK 22.568 Munitionserwerbsschein 7.031 Kleiner Waffenschein 610.937 Waffenschein 10.058 Waffenbesitzverbot 22.944 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7844 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Das NWR enthält keine Speicherkategorie „Reichsbürger“, insofern können hier keine ergänzenden Informationen übermittelt werden. 26. Wie ist der Stand der „Reichsbürgern“/Selbstverwaltern entzogenen waffenrechtlichen Erlaubnisse, und wie hat sich dieser Stand seit dem Datum der Bundestagsdrucksache 19/5397 (30. Oktober 2018) entwickelt? Zur Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/5397 ergeben sich keine Änderungen. Bis zum Stichtag 30. September 2018 erfolgten über 560 Entziehungen waffenrechtlicher Erlaubnisse (zum Abfragedatum 30. Juni 2018 waren es über 470). Hierbei bleibt allerdings zu berücksichtigen, dass seitens der Waffenbehörden keine Rückmeldepflicht besteht und somit nicht alle Waffenentziehungen (zeitnah) bekannt werden. 27. Wie viele Waffen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 bei Durchsuchungen von Gruppierungen oder Einzelpersonen gefunden, die sich der „Reichsbürger“-Szene zuordnen lassen, und in wie vielen Fällen handelte es sich um legale bzw. illegale Waffen? Die Bundesregierung führt keine Statistik über die Sicherstellung von Waffen bei „Reichsbürgern/Selbstverwaltern“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333