Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 14. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7864 19. Wahlperiode 18.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Michel Brandt, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/7242 – Fortführung der EUBAM-Mission in Libyen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die im Jahr 2013 gestartete „EU Border Assistance Mission in Libya“ (EUBAM Libyen) sollte die libysche Regierung im Aufbau von Behörden im Bereich der inneren Sicherheit und der Grenzüberwachung in den Bereichen Land, Luft und See unterstützen. Schwerpunkte waren laut der Bundesregierung die „Feststellung relevanter internationaler und libyscher Partner vor Ort sowie der sukzessive Verbindungsaufbau und die Zusammenarbeit mit den der libyschen Einheitsregierung unterstehenden libyschen Sicherheitsbehörden und -akteuren“ (Bundestagsdrucksache 19/6540). Nach Erweiterung des Mandates ist die derzeitige Priorität, eine zukünftige zivile GSVP-Mission (GSVP = Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik) in den Bereichen Strafverfolgung, Polizei , Grenzmanagement sowie bei der Bekämpfung von „illegaler“ Migration und Menschenhandel, Terrorismus und Organisierter Kriminalität in Libyen vorzubereiten (http://gleft.de/2Cd). Das Mandat von EUBAM Libyen wurde bis Juni 2020 verlängert, das ab 1. Januar 2019 abrufbare Budget um 61,6 Mio. Euro aufgestockt. Die Mission bestand im Jahr 2017 aus 23 internationalen und 3 lokalen Angehörigen . An anderer Stelle heißt es, im Rahmen der Mandatsverlängerung sei das Personal der Mission auf inzwischen 38 internationale Entsandte der EU- Mitgliedstaaten plus sechs lokale Angestellte aufgestockt worden (Bundestagsdrucksache 19/5307, Antwort zu Frage 18). Auch die Bundespolizei hat einen Polizeibeamten zu der Mission entsandt, dieser sei als Leiter der Missionskomponente für strategische Planungen und „Unterstützung in den Bereichen Polizeistruktur , kriminalpolizeiliche Ermittlungen, Organisierte Kriminalität, Terrorismusbekämpfung und institutionelle Reform des libyschen Innenministeriums “ und zeitweise auch als Abwesenheitsvertreter des Missionsleiters eingesetzt worden. Zwar ist das Büro von EUBAM Libyen nach Tripolis zurückverlegt worden, mindestens zwei Angehörige der Mission befinden sich laut der Bundesregierung stets vor Ort. Jedoch verbleibt der Großteil des Personals weiterhin in Tunis/Tunesien. Seit 2017 hat beispielsweise die niederländische Gendarmerie Trainings für libysche Behörden durchgeführt (http://gleft.de/2Cb). Dabei wurden 128 Beamte in der Erkennung gefälschter Schengen-Visa geschult . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7864 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Aus wie vielen Teilnehmenden besteht EUBAM Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit, und wie erklärt die Bundesregierung die unterschiedlichen Angaben für das Jahr 2017 (Bundestagsdrucksachen 19/6540, 19/5307)? Die zivile Mission im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) EUBAM Libyen besteht derzeit aus 35 internationalen Entsandten und sechs lokalen Angestellten (Stand: 3. Februar 2019). Die Auskunft über die Zusammensetzung der Mission im „Bericht über das deutsche Engagement beim Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in internationalen Polizeimissionen 2017“ der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/6540 bezog sich auf das Jahr 2017, während sich die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/5307 auf die Zusammensetzung der Mission zum Zeitpunkt der Beantwortung im Oktober 2018 bezog. 2. Wann ist der Bundespolizei die Leitungsfunktion der Missionskomponente für strategische Planungen und „Unterstützung in den Bereichen Polizeistruktur , kriminalpolizeiliche Ermittlungen, Organisierte Kriminalität, Terrorismusbekämpfung und institutionelle Reform des libyschen Innenministeriums “ übertragen worden? a) Welche Tätigkeiten erledigt der Bundespolizist bzw. die Bundespolizistin im Rahmen dieser Leitungsfunktion? b) Wo ist der Bundespolizist bzw. die Bundespolizistin im Rahmen dieser Leitungsfunktion stationiert? c) An welchen Treffen mit welchen libyschen Behörden hat die Bundespolizei diesbezüglich teilgenommen? d) Inwiefern waren auch Geheimdienste in diese Treffen eingebunden, und welche Aufgaben übernehmen diese in der Zusammenarbeit mit EUBAM Libyen? e) Für welchen Zeitraum war die Bundespolizei „als Abwesenheitsvertreter des Missionsleiters“ eingesetzt? Die Fragen 2 bis 2e werden gemeinsam beantwortet. Im Jahr 2017 waren keine Beamtinnen oder Beamte der Bundespolizei in der Mission EUBAM Libyen vertreten. Ein Beamter der Landespolizei Baden-Württemberg war bei EUBAM Libyen in Tunis sowie im Rahmen von Dienstreisen in Tripolis als Leiter der Missionskomponente für strategische Planungen und Unterstützung in den Bereichen Polizeistruktur, kriminalpolizeiliche Ermittlungen, Organisierte Kriminalität, Terrorismusbekämpfung und institutionelle Reform des libyschen Innenministeriums tätig. Entsprechend dem Mandat der Mission sollte eine mögliche zukünftige zivile GSVP-Mission in Libyen vorbereitet werden , indem relevante internationale und libysche Partner vor Ort identifiziert sowie sukzessive Kontakte und Zusammenarbeit mit den der libyschen Einheitsregierung unterstehenden libyschen Sicherheitsbehörden entwickelt werden. Zeitweise war der Beamte auch Abwesenheitsvertreter des Missionsleiters. Die Bundesregierung übt jedoch keine Dienst- und Fachaufsicht über das Personal von GSVP-Missionen aus, auch nicht über deutsches Personal, welches einer Mission gemäß § 29 des Bundesbeamtengesetzes zugewiesen wurde. Daher werden Anund Abwesenheiten von Missionsleitern oder Teilnahmen sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Treffen grundsätzlich nicht verfolgt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7864 3. Welche neuen Aufgaben übernimmt EUBAM Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung nach der Mandatsverlängerung bis Juni 2020, und wie werden diese umgesetzt? Zu den Aufgaben der Mission wird auf Artikel 3 des Beschlusses (2018/2009/ GASP) des Rates der Europäischen Union vom 17. Dezember 2018 verwiesen. 4. Wer nimmt nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit an der „Libyan Border Manangement Working Group“ teil (https://twitter.com/EUBAMLibya/ status/1019577274914541568)? Nach Kenntnis der Bundesregierung nehmen an der sogenannten libyschen Border Management Working Group (BMWG) grundsätzlich die Vertreter des sogenannten National Team for Security and Border Management (NTSBM) sowie internationale Partner, etwa Vertreter der Europäischen Union (EU), teil. Das NTBSM setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus Angehörigen der libyschen Einheitsregierung aus dem Verteidigungsministerium, dem Innenministerium , dem Außenministerium, dem Transportministerium und dem Justizministerium , sowie nachgeordneten Behörden wie zum Beispiel der Küstenwache und Küstenpolizei, Grenzschutz und Zoll und dem „Department for Combatting Illegal Migration“ (DCIM) zusammen. Eine Aufstellung zu den Teilnehmern der jeweiligen Arbeitsgruppensitzungen liegt der Bundesregierung nicht vor. a) An welchen Treffen dieser Gruppe nahm die Bundespolizei teil? b) Welche Themen wurden dabei behandelt? Die Fragen 4a und 4b werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheitslage in Libyen? Die Sicherheitslage ist in weiten Teilen Libyens unübersichtlich und unsicher. Es kommt regelmäßig zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden , vor allem nicht-staatlichen Akteuren. Die internationale Gemeinschaft unter Führung der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen (UNSMIL) und mit Unterstützung der EU, auch im Rahmen der GSVP, setzt sich für eine Stärkung legitimer libyscher Sicherheitsakteure ein. 6. Welche Ölgarden („Petroleum Facility Guards“, PFG) sind der Bundesregierung derzeit in Libyen bekannt? a) Wem gegenüber erklären sich diese Truppen loyal? b) Inwiefern bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung die „Streitigkeiten “ unter den östlichen und westlichen Ölgarden über regionale und inhaltliche Zuständigkeiten weiter (Bundestagsdrucksache 18/9965, Antwort zu Frage 21)? Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung handelt es sich bei der sogenannten Garde zum Schutz der Ölanlagen („Petroleum Facility Guards“, PFG) um keine einheitlich agierende militärische Struktur. Sie setzt sich aus weitgehend unabhängig voneinander agierenden Milizen zusammen. Offiziell sind diese nach wie vor für den Schutz der Ölinfrastruktur zuständig, de facto lassen sie sich aber von Stam- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7864 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode mes- oder Eigeninteressen leiten. Die Milizen der PFG im Osten des Landes stehen der sogenannten Übergangsregierung in Al-Bayda bzw. der sogenannten Libyschen Nationalarmee nahe. Im Westen und Südwesten des Landes sind die Milizen der PFG durch ihre Bindung an lokale Autoritäten geprägt und lassen, obwohl sie formal der Regierung des Nationalen Einvernehmens unterstehen, kaum Loyalitäten zu dieser erkennen. Demnach gibt es derzeit keine Streitigkeiten unter den PFG-Kräften. Die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 21b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9965 genannten Streitigkeiten wurden durch die Übernahme der Kontrolle über das Sirtebecken durch Kräfte der Libyschen Nationalarmee im Herbst 2016 sowie der damit einhergehenden weitgehenden Entmachtung des damaligen Kommandeurs der dortigen PFG-Kräfte, Ibrahim Jadhran, beigelegt. Gegen Ibrahim Jadhran wurden im September 2018 Sanktionen durch die Vereinten Nationen erlassen. 7. Wie viele Angehörige von EUBAM Libyen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Tripolis, und welche Aufgaben erledigen diese dort? Die Anwesenheit in Tripolis ist insbesondere von der jeweils aktuellen Sicherheitslage abhängig. Die Anzahl der regelmäßig in Tripolis befindlichen Angehörigen der Mission soll sukzessive ansteigen. Der Missionsstandort in Tunis soll auf absehbare Zeit erhalten bleiben. Zu den Aufgaben der Missionsangehörigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 8. Wann soll das restliche Personal von EUBAM Libyen nach Tripolis zurückverlegt werden? Ab April 2019 soll die Präsenz der Missionsangehörigen in Tripolis weiter verstetigt werden. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 9. Auf welche Weise wurde oder wird die libysche General Administration for Coastal Security oder die Libyan Coast Guard and Port Security nach Kenntnis der Bundesregierung von EUBAM Libyen unterstützt? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 15a und 15b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/7802 sowie die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 10. Welche Ausbildungs- und Unterstützungstätigkeiten hat EUBAM Libyen seit der Verlegung nach Tunis in Libyen durchgeführt? Eine Aufstellung zu den Ausbildungs- und Unterstützungsleistungen der EUBAM Libyen seit ihrer Verlegung nach Tunis im Juli 2014 liegt der Bundesregierung nicht vor. a) Wann, und durch wen wurden diese Maßnahmen evaluiert? b) Welches Ergebnis ist der Bundesregierung hierzu bekannt? Die Fragen 10a und 10b werden gemeinsam beantwortet. Wie alle Missionen und Operationen der GSVP unterliegt EUBAM Libyen regelmäßig einer Strategischen Überprüfung, federführend ist der Europäische Auswärtige Dienst. Dabei werden Wirksamkeit, Inhalte sowie Art und Weise der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7864 Mandatselemente überprüft und bei Bedarf im Rahmen der EU-Mandatsverlängerungen angepasst. Die letzte Strategische Überprüfung erfolgte im Herbst des Jahres 2018 und war Grundlage der EU-Mandatsverlängerung am 17. Dezember 2018 (2018/2009/GASP). Die Mission soll ihren Schwerpunkt wieder von der Planung auf operative Unterstützung verlagern. Im Rahmen einer Strategischen Überprüfung werden nicht einzelne Maßnahmen einer Mission evaluiert. 11. Wie will EUBAM Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung wie geplant umsetzen, dass an zukünftigen Ausbildungsmaßnahmen Frauen teilnehmen (http://gleft.de/2Cc)? Im Einklang mit der Resolution 1325 zu Frauen, Frieden, Sicherheit des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen unterstreicht EUBAM Libyen gegenüber den libyschen Partnern die Bedeutung eines inklusiven Prozesses und der größeren Beteiligung von Frauen im Sicherheitssektor, um mehr und nachhaltigere Fortschritte zu erzielen. 12. Welche Schwerpunkte verfolgt EUBAM Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung in der derzeitigen Phase, und wie werden diese umgesetzt? Nach Kenntnis der Bundesregierung konsolidiert EUBAM Libyen derzeit seine Strukturen und stärkt seine Präsenz sukzessive in Libyen, um die neue Mandatsausrichtung und -aufgaben umsetzen zu können. Auf die Antworten zu den Fragen 3 und 7 wird verwiesen. 13. Welche Gelder werden in dieser Phase verausgabt, und wer führt entsprechende Projekte durch, bzw. wer nimmt daran teil? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/7802 wird verwiesen. 14. Welche Planungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung, EUBAM Libyen zu erweitern, und wie viele Angehörige könnte dies nach gegenwärtigem Stand umfassen? Im neuen Mandatszeitraum soll die Mission auf bis zu 65 internationale und zwölf lokale Missionsangehörige aufwachsen. 15. An welchen multilateralen Arbeitsgruppen von EU-Mitgliedstaaten bzw. der libyschen Regierung nehmen Angehörige von EUBAM Libyen und der Militärmission EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung gleichermaßen teil? a) Welche Aufgaben übernehmen EUBAM Libyen und EUNAVFOR MED in der „Maritime Sub Working Group“? b) Welche Beiträge haben EUBAM Libyen und EUNAVFOR MED hierfür erbracht? Die Fragen 15 bis 15b werden gemeinsam beantwortet. Die zivilen und militärischen GSVP-Einsätze EUBAM Libyen und EUNAVFOR MED Operation SOPHIA nehmen gemeinsam an der sogenannten Maritime Sub Working Group (MSWG) teil. Die MSWG ist eine Unterarbeitsgruppe der „Border Management Working Group“ (BMWG). Zu spezifischen Aufgaben und Beiträgen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7864 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Was ist der Bundesregierung zu Inhalten technischer oder administrativer Abkommen zwischen EUBAM Libyen und der Militärmission EUNAVFOR MED bekannt? a) Handelt es sich dabei um endgültige oder vorläufige Abkommen? b) Wie sollen diese Abkommen umgesetzt werden? Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet. EUBAM Libyen und EUNAVFOR MED Operation SOPHIA haben technische und administrative Abkommen getroffen hinsichtlich der gemeinsamen Zusammenarbeit in der MSWG und damit Angehörige der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA im Rahmen des Monitoring-Mechanismus der Ausbildung der libyschen Küstenwache auf die logistische und Sicherheitsinfrastruktur der EUBAM Libyen in Tripolis zurückgreifen können. c) Welche Küstenabschnitte werden dabei überwacht? d) Welche libyschen Behörden werden über Ergebnisse der Maßnahmen unterrichtet , und welche Informationen (etwa Lageberichte, Ereignismeldungen ) erhalten sie hierzu? Die Fragen 16c und 16d werden gemeinsam beantwortet. Maßnahmen im Sinne der Fragestellungen finden nicht statt. 17. Inwiefern hält die Bundesregierung die von der Europäischen Union vorgeschlagenen „Ausschiffungszentren“ bzw. „Ausschiffungsplattformen“ in nordafrikanischen Drittstaaten weiterhin für realistisch (Bundestagsdrucksache 19/5307), und welche Aktivitäten sind ihr zur möglichen Umsetzung bekannt ? In seinen Schlussfolgerungen vom 28. Juni 2018 hat der Europäische Rat den Rat und die Europäische Kommission beauftragt, ein Konzept für regionale Ausschiffungsplattformen auszuloten. Die Kommission hat hierzu am 24. Juli 2018 ein Non-Paper veröffentlicht. Das Konzept von isolierten Vereinbarungen über „regionale Ausschiffungsvereinbarungen“ mit Drittstaaten hat der Präsident der Kommission Jean-Claude Juncker jedoch am 26. Oktober 2018 öffentlich abgelehnt . Bislang hat sich noch kein Drittstaat offen für den Abschluss einer solchen Vereinbarung gezeigt und es gab nach Kenntnis der Bundesregierung keine formalen Gespräche der Kommission mit Drittstaaten. 18. Was ist der Bundesregierung über die Haltung der libyschen Regierung zu Forderungen an die libysche „Küstenwache“ bekannt, auch Geflüchtete nach Libyen zurückzubringen, die von Seenotrettungsorganisationen gerettet wurden („Libya not ready to receive illegal migrants not rescued by its coastguards , Navy spokesman says“, www.libyaobserver.ly vom 5. Januar 2019)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 19. Welche Gespräche hat es nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer solchen möglichen Rücknahme gegeben, und wer nahm daran teil? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von Gesprächen im Sinne der Fragestellung . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333