Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 14. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7867 19. Wahlperiode 18.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/7055 – Verankerung von Umwelt-, Klima- und Tierschutz in der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ein Großteil der Mittel des EU-Haushaltes wird auch in der nächsten Förderperiode (2021 bis 2027) in die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) fließen. Geplant sind 365 Mrd. Euro für die gesamte Periode. Die Frage, wofür die Gelder eingesetzt werden sollen, wird aktuell im Europäischen Parlament in Brüssel und zwischen Agrarministerinnen und Agrarministern der Mitgliedstaaten erörtert. Insbesondere der Forderung nach einer verstärkten Verwendung der GAP-Mittel für die Förderung von Umwelt-, Klima- und Tierschutz in der Landwirtschaft entsprechen die bisherigen Vorschläge aus Sicht der Fragesteller kaum. Der Europäische Rechnungshof äußert in seiner Stellungnahme vom November 2018 deutliche Kritik an den Plänen der EU-Kommission und bemängelt insbesondere das Fehlen geeigneter Zielgrößen und Verfahren zum Erreichen der gesetzten Umwelt- und Klimaziele. Bundesministerin Klöckner hat im Gegensatz dazu auf dem Agrarrat am 19. November 2018 über die Kommissionsvorschläge hinausgehend die Streichung des bisherigen Integrierten Verwaltungsund Kontrollsystems gefordert, was die Gefahr einer weiteren Schwächung der Umweltleistungen der GAP birgt. Über die derzeit stattfindenden Verhandlungen hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag aus Sicht der Fragesteller bisher nur unbefriedigend Auskunft gegeben. 1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass im Agrarsektor öffentliche Gelder für öffentliche Leistung ausgegeben werden sollten? Wenn nein, warum nicht? Es ist ein Ziel der Bundesregierung, dass die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) die Leistungen der Landwirtschaft zum Schutz der Umwelt, der Biodiversität, des Klimas, des Tierwohls und der natürlichen Ressourcen sowie für eine gesunderhaltende Ernährung durch gezielte Maßnahmen künftig verstärkt fördert und honoriert . Gleichzeitig sollen die Direktzahlungen weiterhin zur Einkommensstabi- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7867 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lisierung und Risikovorsorge für landwirtschaftliche Betriebe sowie zum Ausgleich für die im Vergleich zu Ländern außerhalb der EU z. T. höheren Standards in der Produktion beitragen. 2. Hält die Bundesregierung weiter an der in der Naturschutzoffensive 2020 aufgestellten Position des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit „Agrarsubventionen nach 2020 abschaffen – Landwirtinnen und Landwirten für konkrete Naturschutzleistungen bezahlen“ fest? Wenn ja, wie macht sie sich für diese Position stark? Wenn nein, warum nicht? Die im Jahr 2015 durch das seinerzeitige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz , Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) veröffentlichte „Naturschutzoffensive 2020“ war keine Positionierung der Bundesregierung, sondern stellte die damaligen Überlegungen dieses Ministeriums zu ausgewählten Themen dar. Allerdings hat das BMUB darin auch nicht pauschal die Abschaffung der Agrarsubventionen gefordert, sondern die Position „Landwirtinnen und Landwirte für konkrete Naturschutzleistungen zu bezahlen“ vertreten. 3. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Bezahlung von Landwirten für öffentliche Leistungen über Agrarumweltmaßnahmen auch in Zukunft mindestens auf dem derzeitigen Niveau finanziert werden kann? Die Bundesregierung strebt einen höheren Beitrag der GAP für den Natur-, Umwelt - und Klimaschutz an. Dieser soll insbesondere über eine geeignete Ausgestaltung der „Grünen Architektur“ (d. h. Kombination aus Konditionalität, Öko- Regelungen sowie Umwelt-, Klima- und anderen Bewirtschaftungsverpflichtungen wie Agrarumwelt- oder Klimamaßnahmen) in Verbindung mit weiteren umweltrelevanten Regelungen erreicht werden. Über die Höhe des künftigen Mittelvolumens der GAP wird in den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) 2021 – 2027 im Gesamtpaket entschieden werden. 4. Geht die Bundesregierung davon aus, dass flächengebundene Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe eine relevante und effiziente Einkommensgrundsicherung darstellen, und wenn ja, auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht diese Annahme (bitte Angabe von wissenschaftlichen Quellen), und wie hoch sollte eine Basisprämie sein? Die insgesamt in Deutschland an die landwirtschaftlichen Betriebe ausgezahlten Direktzahlungen beliefen sich im Antragsjahr 2017 auf rund 4,8 Mrd. Euro, das entspricht rund 286,50 Euro je Hektar. Laut den repräsentativen Daten des Testbetriebsnetzes des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) betrugen die durchschnittlichen Direktzahlungen je Unternehmen im Wirtschaftsjahr 2017/2018 25 838 Euro. Ihr Anteil am Einkommen (Gewinn plus Personalaufwand) belief sich im Durchschnitt der letzten fünf Wirtschaftsjahre auf 37 Prozent. Die Direktzahlungen stellen daher einen wichtigen einkommensstabilisierenden Anteil am betrieblichen Einkommen dar. In kleinen und mittleren Betrieben leistet dabei auch die Umverteilungsprämie einen wichtigen Beitrag. Die Bundesregierung geht daher davon aus, dass flächengebundene Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe mit den Elementen Basisprämie und Umverteilungsprämie eine relevante Einkommensgrundsicherung darstellen. Drucksache 19/7867 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7867 Die Basisprämie (nach den Vorschlägen der EU-Kommission „Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit“ genannt) sollte auch zukünftig unter Berücksichtigung der Anforderungen aus der neuen Konditionalität einen wirksamen Einkommensbeitrag für die landwirtschaftlichen Betriebe liefern. Die Höhe der Basisprämie kann erst im Rahmen des nationalen Strategieplans unter Berücksichtigung aller anderen relevanten Interventionen festgelegt werden. 5. Wie hoch ist der Umschichtungssatz von der ersten in die zweite Säule (oder umgekehrt) in den letzten zehn Jahren gewesen (bitte pro Jahr aufschlüsseln )? Gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 wurden die einem Mitgliedstaat aus der Anwendung der obligatorischen Modulation in der 1. Säule in den Antragsjahren 2010 bis 2012 zustehenden Beträge in die 2. Säule umgeschichtet. Für Deutschland waren das 365,3 Mio. Euro im Jahr 2010, 410,8 Mio. Euro im Jahr 2011 und 457,7 Mio. Euro im Jahr 2012. In Anwendung von Artikel 136 bzw. 136b der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 wurden für Deutschland ferner in den Antragsjahren 2010 bis 2014 jährlich 42,6 Mio. Euro nicht genutzter Direktzahlungsmittel in die 2. Säule übertragen. § 4 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes sieht für die Kalenderjahre 2015 bis 2019 eine Umschichtung von 4,5 Prozent der für Deutschland festgesetzten jährlichen nationalen Obergrenze für Direktzahlungen in die 2. Säule vor. Insgesamt ergibt sich für Deutschland ein Betrag von ca. 229 Mio. Euro pro Jahr im Durchschnitt des Zeitraums 2015 bis 2019. 6. Plant die Bundesregierung, den Umschichtungssatz von der ersten in die zweite Säule (oder umgekehrt) in Zukunft zu verändern? Wenn ja, in welcher Höhe, und in welche Richtung? 7. Plant die Bundesregierung, die neu geplante zusätzliche Umschichtung von bis zu 15 Prozent von der ersten in die zweite Säule anzuwenden? Wenn ja, für welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, die Mittel einzusetzen ? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des bestehenden Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Höhe der Umschichtung von Mitteln der 1. Säule in die 2. Säule sowie die Art der Verwendung evtl. umgeschichteter Mittel sind neben der Frage der finanziellen Ausstattung der jeweiligen Säulen, die durch den zukünftigen MFR festgelegt werden wird, und dem Mittelbedarf für gezielte Fördermaßnahmen auch abhängig von der Ausgestaltung der sog. Grünen Architektur der GAP sowie weiterer umweltrelevanter Regelungen. Erst wenn die Verhandlungen zu MFR und GAP abgeschlossen sind, kann entschieden werden, in welcher Höhe Umschichtungen erforderlich sind. Dabei ist der angestrebte höhere Beitrag der GAP zum Umwelt-, Natur-, und Klimaschutz zu berücksichtigen (vgl. Antwort zu Frage 3). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7867 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7867 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Inwiefern plant die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für eine Vereinfachung der Mehrebenenverflechtung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds einzusetzen (wie im WBA-Bericht – WBA = Wissenschaftlicher Beirat Agrarpolitik – erwähnt)? Welche Vorschläge wird sie machen? Nach den Vorschlägen der Europäischen Kommission für eine Dach-Verordnung wird der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) als 2. Säule der GAP künftig nicht mehr zu den europäischen Struktur- und Investitionsfonds gehören und damit nicht mehr unter die fondsübergreifende Partnerschaftsvereinbarung fallen. Die Bundesregierung begrüßt diesen Ansatz. Insoweit sind hierzu keine Vorschläge der Bundesregierung erforderlich . 9. Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber dem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz, in dem unter anderem festgestellt wird, dass ein Ausgleich von vermeintlichen Kostennachteilen in der Landwirtschaft durch flächengebundene Direktzahlungen nicht das richtige Instrument darstellt und die tatsächliche Einkommenslage landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland unterbewertet wird (vgl. Für eine gemeinwohlorientierte Gemeinsame Agrarpolitik der EU nach 2020: Grundsatzfragen und Empfehlungen , 2018, S. 26 ff.)? Der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) hat seine Stellungnahme in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Vorlage der Reformvorschläge der Europäischen Kommission für die GAP nach 2020 an Frau Bundesministerin Klöckner übergeben. In seinem Gutachten schlägt der WBAE unter anderem einen vollständigen Abbau der Direktzahlungen über einen Zeitraum von 10 Jahren vor. Ein solcher Vorschlag ist nicht Bestandteil der Kommissionsvorschläge. Er wäre wahrscheinlich auf EU-Ebene auch nicht konsensfähig. Zudem ist die Gewährleistung eines angemessenen Lebensstandards für die landwirtschaftliche Bevölkerung in Artikel 39 AEUV nach wie vor ein wesentliches Element des durch die Europäischen Verträge vorgegebenen Zielkatalogs. Das Gutachten des WBAE enthält aber auch Empfehlungen wie den Ausbau des Angebotes von Maßnahmen zur Honorierung umwelt-, klima- und tierwohlbezogener Gemeinwohlleistungen der Landwirtschaft, die geeignet sind, das von der Bundesregierung geforderte höhere Umweltambitionsniveau der GAP zu befördern . Der WBAE argumentiert in seinem Gutachten, dass die tatsächliche Einkommenslage vieler landwirtschaftlicher Haushalte mit den von der Europäischen Kommission oder dem BMEL durchgeführten Einkommensberechnungen nur partiell abgebildet und unterbewertet würde. Die Bundesregierung ist dagegen der Auffassung, dass die Einkommenslage landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland auf der Basis der Auswertung von Jahresabschlüssen landwirtschaftlicher Betriebe unter anderem im Agrarpolitischen Bericht der Bundesregierung im Hinblick auf Einkünfte aus landwirtschaftlicher Tätigkeit sachgerecht dargestellt wird. Drucksache 19/7867 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7867 10. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Positionen der EU-Umweltrat bezüglich der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020 bezieht, und wenn ja, welche dieser Positionen teilt die Bundesregierung, und welche nicht? Der Umweltrat hat sich am 20. Dezember 2018 mit den Umwelt- und Klimaambitionen der zukünftigen GAP befasst. Mehrere Mitgliedstaaten forderten, Umwelt - und Klimabelange in der künftigen GAP angemessen abzubilden. Der Rat hat dazu eine Diskussion geführt. Es wurden aber kein gemeinsamer Beschluss und keine Positionierung hierzu verabschiedet. 11. Mit welchen Vereinen und Verbänden hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Jahr 2018 Beratungen zur GAP nach 2020 durchgeführt (bitte mit Liste der Termine und teilnehmenden Verbände)? Die gewünschten Angaben können der Anlage entnommen werden. 12. Nach welchem Verfahren fließen die Positionen der Zivilgesellschaft in die Positionsfindung der Bundesregierung zur Gemeinsamen Agrarpolitik mit ein? Die Bundesregierung wird die zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure im Vorgriff auf die zu erwartenden Regelungen in der GAP-Strategieplan-Verordnung (vgl. Artikel 111 des Verordnungsvorschlags der Europäischen Kommission ) beteiligen. Eine erste Beteiligung hat auf Einladung des BMEL in Form eines gemeinsamen Workshops mit Vertretern der zuständigen Bundesministerien , der Länder und der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner am 10. Januar 2019 in Bonn stattgefunden. Mit dem Fortgang der Beratungen auf EU-Ebene und der Konkretisierung der Arbeiten zur Vorbereitung des GAP-Strategieplans wird dieser Austausch fortgeführt. 13. Beschäftigt sich die Bundesregierung bereits auf Bundesebene und EU- Ebene mit der Ausgestaltung der sogenannten Strategiepläne, die von den Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2020 vorgelegt werden müssen, und wenn ja, welche konkreten Zielwerte schlägt sie für die jeweiligen Ergebnisindikatoren vor, wie beispielsweise R.32 „Anzahl geförderter Unternehmen im Bereich der Biowirtschaft“? Die Beratungen auf EU-Ebene über den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine GAP-Strategieplan-Verordnung sind noch nicht abgeschlossen. Durch die Wahlen zum Europäischen Parlament werden sie sich zudem absehbar verzögern. Ein Inkrafttreten mit dem im Verordnungsvorschlag enthaltenen Zeitplan erscheint daher derzeit nicht realistisch. Ein neuer Zeitplan wird Gegenstand der weiteren Beratungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Europäischer Kommission sein. Dessen ungeachtet sollen diejenigen Elemente vorbereitet werden, die vom endgültigen EU-Rechtstext wie auch den darauf basierenden nationalen politischen Entscheidungen zur Umsetzung in Deutschland unabhängig sind. Dazu gehört zunächst die Erarbeitung einer Analyse der Stärken-Schwächen- Chancen-Risiken (SWOT-Analyse). Daran wird derzeit gearbeitet. Darauf aufbauend werden die weiteren Schritte wie die Bedarfsanalyse erfolgen. Konkrete Inhalte des Strategieplans wie u. a. die Zielwerte werden erst in einem späteren Stadium abgestimmt. Dabei wird vor allem auch die föderale Struktur zu beachten sein. Für die Ausgestaltung und Umsetzung der 2. Säule der GAP – und damit auch für die jeweiligen Zielwerte und die finanzielle Prioritätensetzung in diesem Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7867 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7867 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Politikbereich – sind verfassungsgemäß die Bundesländer zuständig. Insoweit werden deren Planungen in die Strategieplanung einfließen. Vorgaben des Bundes in diesem Bereich sind nicht zulässig. Von der Europäischen Kommission wird im Genehmigungsprozess geprüft werden , inwieweit die GAP-Strategiepläne – und damit auch die Maßnahmen der 2. Säule – einen wirksamen Beitrag zu den spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 Absatz 1 leisten. 14. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die in Anhang 1 des VO-Entwurfs über die GAP-Strategiepläne aufgelisteten Ergebnis- und Output-Indikatoren ausreichend sind, um Fortschritte bei den spezifischen Zielen der EU zu messen, und wenn nein, welche zusätzlichen Indikatoren empfiehlt die Bundesregierung, um Verbesserungen in den Bereichen Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Entwicklung, Biodiversität und Tierschutz besser abbilden zu können? Die Bundesregierung hat sich in den Verhandlungen zur GAP-Strategieplan-Verordnung dafür ausgesprochen, dass die künftig zu verwendenden Indikatoren relevant , aussagekräftig, gut messbar, verhältnismäßig und robust gegenüber externen Effekten und eindeutig definiert sind. Output- und Ergebnisindikatoren sollten zudem in einem nachvollziehbaren Zusammenhang zueinanderstehen. Insbesondere den Output- und Ergebnisindikatoren kommt im Rahmen des vorgeschlagenen neuen ergebnisorientierten Umsetzungssystems der GAP eine zentrale Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung im Rahmen der Beratungen zur GAP-Strategieplan-Verordnung umfangreiche Anmerkungen und Fragen zu den vorgesehenen Indikatoren an die Kommission übermittelt, da sie umfangreiche Anpassungen und Klarstellungen für erforderlich hält, um das System einerseits praktikabel und andererseits aussagekräftig zu gestalten. 15. Strebt die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz , Julia Klöckner, an, das bisherige Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem entgegen dem Vorschlag der Kommission abzuschaffen? Im Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der GAP und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 ist das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem zur Abwicklung der EU-Agrarförderung verbindlich vorgesehen. Dies wird von der Bundesregierung unterstützt. Bundesministerin Klöckner hat auf dem Agrarrat am 19. November 2018 eine Vereinfachung, nicht aber eine Abschaffung dieses Systems gefordert. 16. Wie ist der Stand der auf Bundesebene zu erstellenden Stärken-Schwächen- Analyse, die formal den Ausgangspunkt für den Programmierungsprozess der Strategiepläne darstellt, und wie bewertet die Bundesregierung das bisherige Ergebnis? Ein erster Arbeitsentwurf der SWOT-Analyse einschließlich einer Beschreibung der Ausgangssituation für den Agrarsektor und die ländlichen Räume in Deutschland wird derzeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse des SWOT-Workshops vom 10. Januar 2019 im Auftrag des BMEL vom Monitoring- und Evaluierungs- Drucksache 19/7867 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7867 netzwerk Deutschland (MEN-D) erstellt. Er soll im Frühjahr 2019 fertiggestellt werden. Eine Bewertung des Arbeitsentwurfs kann erst nach seiner Fertigstellung erfolgen. 17. Unterstützt die Bundesregierung die in Artikel 94(2) des Vorschlags der Europäischen Kommission (COM(2018) 392 final vom 1. Juni 2018) stehende Anforderung: „Die Einrichtung des Mitgliedstaats, die für die Erstellung des GAP-Strategieplans zuständig ist, stellt sicher, dass die zuständigen Umwelt - und Klimabehörden wirksam an der Ausarbeitung der Umwelt- und Klimaaspekte des Plans beteiligt werden“, und welche Absprachen fanden diesbezüglich bereits statt? Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission. Die Einbeziehung der Kompetenzen der Umweltbehörden bei den Umweltzielen der GAP trägt dazu bei, das von der Bundesregierung angestrebte höhere Umweltambitionsniveau zu erreichen. 18. Wie genau definiert die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die neue GAP-Architektur den umwelt- und klimapolitischen Herausforderungen besser Rechnung tragen will, die im Anhang 3 des Verordnung-Entwurfs über die GAP-Strategiepläne genannten Punkte „Angemessenen Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen“, „Fruchtwechsel“ und „Dauergrünland“? Die Bundesregierung setzt sich für klare und wirksame Leitplanken auf EU- Ebene ein, um in Anbetracht des mit dem neuen Umsetzungsmodell verbundenen deutlich größeren Entscheidungsspielraums für die Mitgliedstaaten vor allem bei den Umweltstandards einen Wettlauf nach unten zu verhindern. Dazu gehören auch Mindestvorgaben zur Konditionalität auf EU-Ebene. Die abschließende Festlegung der Verpflichtungen betreffend die im Anhang 3 des VO-Entwurfs über die GAP-Strategiepläne aufgeführten Standards wird voraussichtlich erst im Rahmen des hierzu erforderlichen nationalen Rechtsetzungsverfahrens erfolgen, mit dem noch nicht begonnen wurde. 19. Wie genau definiert Bundesministerin Julia Klöckner die „Leistbarkeit“ entsprechend ihrer Äußerung beim Agrarrat am 19. November 2018 zu einer besseren Förderung der Umweltleistungen? Was ist der Maßstab für „Leistbarkeit“? Umweltleistungen müssen für die Landwirte umsetzbar sein, da zahlreiche Maßnahmen für Umweltleistungen an ein Mindestmaß der Bewirtschaftung gebunden sind (z. B. Mähen) bzw. an eine bestimmte Art und Weise der Bewirtschaftung (z. B. Beweidung). Damit Landwirte diese i. d. R. mit zusätzlichem Aufwand und/oder entsprechenden Einkommenseinbußen verbundenen Maßnahmen im gewünschten Ausmaß umsetzen, müssen Verpflichtungen und Förderhöhe der jeweiligen Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen bzw. bedarf es einer Anreizkomponente . Die Bundesregierung setzt sich unter Ausnutzung vorhandener Spielräume (im Hinblick auf z. B. WTO) für eine Erweiterung der Prämienkalkulation um eine Anreizkomponente ein. Unabhängig davon hat Bundesministerin Klöckner nicht davon gesprochen, dass die entsprechenden Maßnahmen „leistbar“, sondern dass sie für Landwirte „umsetzbar “ sein müssen (vgl. Antwort zu Frage 28). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7867 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7867 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Unterstützt die Bundesregierung den Kommissionsvorschlag, die „Öko-Regelungen “ (Eco-Schemes) auf Mitgliedstaatenebene anzubieten, und wenn ja, welche konkreten umwelt-, klima- und tierschutzpolitischen Maßnahmen will die Bundesregierung unter „Öko-Regelungen“ fassen und fördern? Wenn nein, warum nicht? Deutschland setzt sich für ein höheres Umweltambitionsniveau der GAP ein. Wie dieses erreicht werden kann, d. h. wie die Elemente der „Grünen Architektur“ im Kontext weiterer umweltrelevanter Regelungen aufeinander abgestimmt werden können, wird derzeit innerhalb der Bundesregierung diskutiert. Daher steht eine Positionierung Deutschlands zu bestimmten Aspekten einzelner Umweltinstrumente und -regelungen, wie den Öko-Regelungen, noch aus. 21. Befürwortet die Bundesregierung eine verpflichtende Anwendung der „Öko- Regelungen“ (Eco-Schemes) durch alle Mitgliedstaaten, und wenn ja, welcher Anteil der Direktzahlungen sollte laut Bundesregierung mindestens für Öko-Regelungen bereitgestellt werden? Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene für die Vereinbarung klarer und für alle Mitgliedstaaten verbindlicher Leitplanken ein, um den gemeinsamen Charakter der Agrarpolitik zu sichern und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Vor allem bei den Umweltstandards muss ein Wettlauf nach unten vermieden werden. Zur Frage, welcher Anteil der Direktzahlungen mindestens für Öko-Regelungen verwendet werden soll, wird auf die Antworten zu den Fragen 3, 6, 7 und 20 verwiesen . 22. Sollten Eco-Schemes zur nationalen Umsetzung entwickelt werden, in welchem Zeitraum und unter Beteiligung welcher Interessensverbände und Organisationen plant die Bundesregierung, Maßnahmen vorzulegen? Es wird auf Antworten zu den Fragen 12, 13 und 20 verwiesen. 23. Will die Bundesregierung in der nächsten Förderperiode den Umbau der Tierhaltung über finanzielle Mittel der Gemeinsamen Agrarpolitik umsetzen , und wenn ja, an welcher Stelle in der zukünftigen Förderarchitektur sollte dies verankert werden? Der Erhalt der Direktzahlungen ist im Rahmen der Konditionalität an die Einhaltung von Auflagen – u. a. im Bereich des Tierschutzes – gebunden. Für die Förderung gezielter Maßnahmen für den Tierschutz sind insbesondere die Möglichkeiten im Rahmen des Ausgleichs von Einkommensverlusten und zusätzlichen Kosten infolge von Tierschutz-/Bewirtschaftungsverpflichtungen der 2. Säule der GAP geeignet. Damit können den Betrieben Einkommensverluste bzw. Zusatzkosten infolge freiwilliger Leistungen ausgeglichen werden, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, z. B. für die Haltung von Tieren auf der Weide. Drucksache 19/7867 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7867 24. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung, die Richtlinie 2007/43/EG des Rates vom 28. Juni 2007 mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern und die Richtlinie 1999/74/EG des Rates vom 19. Juli 1999 zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen in die Grundanforderungen an die Betriebsführung mit aufzunehmen, und wenn nein, warum nicht? In den Katalog der Grundanforderungen an die Betriebsführung sollten nur solche EU-Verordnungen und -Richtlinien aufgenommen werden, deren Verpflichtungen sich schwerpunktmäßig an Wirtschaftsbeteiligte richten, die als Antragsteller auf Direktzahlungen oder auf flächen- oder tiergebundene Maßnahmen der zweiten Säule in Betracht kommen. Bei den in der Frage genannten Rechtsakten ist dies überwiegend nicht der Fall. 25. Wird die Bundesregierung sich in den Verhandlungen für einen Naturschutzfonds , wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehalten, einsetzen? Wenn nein, warum nicht? Die im Koalitionsvertrag enthaltene Forderung nach einem eigenständigen Naturschutzfonds wurde von der Europäischen Kommission in ihren Vorschlägen zum künftigen MFR nach 2020 nicht berücksichtigt und ist deshalb nach dem derzeitigen Verhandlungsstand auf EU-Ebene nicht vorgesehen. Die Bundesregierung wird sich bei den Verhandlungen zum künftigen MFR dafür einsetzen, die EU-Naturschutzfinanzierung zu verbessern und die im Koalitionsvertrag vorgesehene bedarfsgerechte Finanzierung des Naturschutzes in den jeweiligen Fachpolitiken berücksichtigen. Dies gilt auch für die GAP, zumal diese die Leistungen der Landwirtschaft zum Schutz der Umwelt, der Biodiversität, des Klimas und der natürlichen Ressourcen künftig besser honorieren soll. Der MFR wird allerdings als Gesamtpaket verabschiedet werden, wobei die Verhandlungen andauern . 26. Wie erklärt die Bundesregierung die Aussage im vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vorgelegten Diskussionspapier zum Aktionsprogramm Insektenschutz, dass sie sich in der EU für eine Verbesserung der Naturschutzfinanzierung insbesondere im Rahmen der EU-Agrarpolitik einsetzen will, dann aber lediglich von eine Beibehaltung der Mittelausstattung in der zweiten Säule und Einführung eines Mindestbudgets für „Öko-Regelungen“ in der ersten Säule in Höhe des bisherigen Greening-Anteils fordert? Worin sieht sie hier die Verbesserung der Finanzierung? Die Bundesregierung strebt einen höheren Beitrag der GAP zum Natur-, Umweltund Klimaschutz an (vgl. Antworten zu den Fragen 3, 6, 7 und 20). Dies kommt auch dem Insektenschutz zugute. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7867 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7867 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 27. Wo äußert sich in den Forderungen der Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgelegte „bedarfsgerechte Finanzierung von Natura 2000“ im Zusammenhang mit der Position der Bundesregierung , dass mit zusätzlichen Mitteln aus dem Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) post 2020 die EU-Naturschutzfinanzierung verbessern müsste? Bezüglich des Finanzbedarfs zur Umsetzung von Natura 2000, der verfügbaren Finanzmittel für Naturschutzmaßnahmen und der daraus resultierenden Finanzierungslücke in Deutschland wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 105 der Abgeordneten Steffi Lemke auf Bundestagsdrucksache 19/2419 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. 28. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Ergebnis der Literaturstudie „Erfüllt die GAP ihre Ziele?“ (Pe`er et al. 2017), nach der deutliche Hinweise gefunden wurden, dass die GAP in Hinblick auf das Verhältnis von Umweltschutzausgaben und Umweltschutzleistungen sehr ineffizient ist, und welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung hieraus ab? Die Autoren der in der Frage genannten Metastudie schreiben in der Schlussfolgerung u. a., dass „eine breit(er) angelegte, faktengesicherte Beurteilung der GAP, das Sammeln von Empfehlungen, gewonnenen Erkenntnissen und Instrumenten zur Optimierung der GAP und Lösung von Konflikten notwendig sind.“ Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Leistungen der GAP für Natur-, Umwelt- und Klimaschutz für eine zukunftsfähige Landwirtschaft besonders wichtig sind. Daher tritt die Bundesregierung für ein höheres Umweltambitionsniveau ein. Dabei muss gewährleistet sein, dass ein höheres Umweltambitionsniveau für die Landwirte umsetzbar ist (vgl. auch die Antwort zu Frage 19). 29. Unterstützt die Bundesregierung in der Erweiterten Konditionalität eine verbindliche Festlegung von ökologischen Vorrangflächen auf EU-Ebene? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welcher Anteil wird angestrebt, und soll die Anwendung von Pestiziden möglich sein? Die Bundesregierung unterstützt die verbindliche Festlegung eines Mindestanteils der landwirtschaftlichen Fläche für nichtproduktive Landschaftselemente oder Flächen auf EU-Ebene (GLÖZ 9-Standard im Anhang 3 des VO-Entwurfs über die GAP-Strategiepläne). Über die Höhe dieses Mindestanteils und die Ausgestaltung weiterer Rahmenbedingungen wird derzeit innerhalb der Bundesregierung noch beraten. Dabei werden bisher geltende Regelungen zum Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf ökologischen Vorrangflächen mit einbezogen . 30. Unterstützt die Bundesregierung innerhalb der zweiten Säule ein Mindestbudget für Agrarumweltklimamaßnahmen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Maßnahmen bzw. Ziele? Mit dem von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen neuen Umsetzungsmodell wird die künftige Förderung auf Ziele und nicht auf Maßnahmen ausgerichtet. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sind Kern der Maßnahmen zur Erreichung der umwelt- und klimabezogenen Ziele der GAP. Auch andere Drucksache 19/7867 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/7867 Maßnahmen wie entsprechende Investitionen können zur Erreichung dieser Ziele beitragen. Für umwelt- und klimabezogene Ziele sind nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission mindestens 30 Prozent der ELER-Mittel ohne Anrechnung der Ausgleichszulage vorzusehen. Diese Vorgabe wird von der Bundesregierung nicht in Frage gestellt. 31. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die Sektorziele beim Klimaschutz in der Landwirtschaft fördern, und hält die Bundesregierung die positive Humusbilanzierung für geeignet? Das BMEL hat zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 ein Paket von zunächst fünf Maßnahmen für den Sektor Landwirtschaft entworfen. Das erste Maßnahmenprogramm 2030, das auch diese Maßnahmen enthalten wird, soll sicherstellen , dass die für 2030 gesteckten Ziele erreicht werden. Zu diesen Maßnahmenentwürfen gehören Verbesserungen bei der Düngung, die verstärkte Vergärung von Gülle in Biogasanlagen, eine Stärkung des ökologischen Landbaus, eine Steigerung der Energieeffizienz und Verbesserungen bei der Tierhaltung. Alle Maßnahmen haben zum Ziel, die Emissionen von Treibhausgasen erheblich zu verringern. Landwirtschaftlich genutzte Böden sind mit Abstand der größte Speicher von organischem Kohlenstoff in Deutschland. Die Humusbilanzierung ist eine Methode zur Bemessung und Beurteilung landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsmaßnahmen auf die Humusversorgung von Ackerland. Diese Methode kann den Nachweis des Humusgehaltes mittels Bodenuntersuchungen nicht gänzlich ersetzen. Diese Verfahren müssen sich ergänzen. 32. Welche Kontrollpflichten kommen auf Deutschland zu, was heißt „risikoangemessene Kontrollen“, wie genau will die Bundesregierung die Kontrollen vereinfachen? Im Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der GAP und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 werden Grundsätze im Hinblick auf die durchzuführenden Kontrollen definiert. Dabei wird auch geregelt, dass die Auswahl der zu kontrollierenden Betriebe – wie bislang auch schon – nach Zufalls- und nach Risikogesichtspunkten zu erfolgen hat. Einzelheiten zur Ausgestaltung der Kontrollen und mögliche Vereinfachungen sind im Rahmen der nationalen Umsetzung zu gegebener Zeit festzulegen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/7867 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Referat 721 12.02.2019 721-00203/0098 Anlage zu Frage 11 Datum Teilnehmende Verbände 26. Januar 2018 Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierzüchter Bundesverband der obst-, gemüse und kartoffelverarbeitenden Industrie Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie Deutscher Bauernverband Deutscher Brauer-Bund Deutscher Fruchthandelsverband Deutscher Raiffeisenverband Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände IG Bauen-Agrar-Umwelt Industrieverband Agrar Milchindustrie-Verband Niedersächsisches Landvolk Landesbauernverband Thüringer Bauernverband Verband der Fleischwirtschaft Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau Verbraucher Zentrale Berlin Verbraucherzentrale Bundesverband Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse Verein der Zuckerindustrie Waren-Verein der Hamburger Börse Drucksache 19/7867 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft Zentralverband Gartenbau 03. Mai 2018 Deutscher Verband für Landschaftspflege 25. Juni 2018 (Einladungsliste) Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Arbeitsgemeinschaft Deutscher Familienbetriebe Land und Forst Bioland- Verband für organisch-biologischen Landbau Bund der Deutschen Landjugend Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Bund Ökologischer Lebensmittelwirtschaft Bundesverband der Agrargewerblichen Wirtschaft Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft Deutschen Bauernbund Deutscher Bauernverband Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen Deutscher Raiffeisenverband Deutscher Verband für Landschaftspflege Greenpeace Naturschutzbund Deutschland Neuland Verein für tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung Verband der Landwirtschaftskammern World Wide Fund For Nature 06. Juli 2018 13. September 2018 04. Dezember 2018 Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft Bund der Deutschen Landjugend Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft Deutscher Bauernbund Deutscher Bauernverband Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/7867 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Imkerbund Deutscher Naturschutzring – Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltorganisationen Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft Deutscher Raiffeisenverband Deutscher Verband für Landschaftspflege Germanwatch Greenpeace Naturschutzbund Deutschland Neuland Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen Verband der Landwirtschaftskammern Verband kommunaler Unternehmen World Wide Fund for Nature 24. September 2018 Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern Bauernverband Sachsen-Anhalt Bauernverband Schleswig-Holstein Bayerischer Bauernverband Bund für Umwelt und Naturschutz in Deutschland Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer Bundesverband der Stärkekartoffelerzeuger Deutsche Delegation des Internationalen Rates zur Erhaltung des Wildes und der Jagd im CIC Deutsche Wildtier Stiftung Deutscher Bauernverband Deutscher Jagdverband Deutscher Naturschutzring Deutscher Verband für Landschaftspflege Fachverband Biogas Landesbauernverband Baden-Württemberg Landesbauernverband Brandenburg Landvolk Niedersachsen Drucksache 19/7867 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Naturschutzbund Deutschland Sächsischer Landesbauernverband Thüringer Bauernverband Verband der Landwirtschaftskammern WWF Deutschland 18. Oktober 2018 Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Bioland Bundesarbeitsgemeinschaft der LEADER Aktionsgruppen Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften Deutsche Agrarforschungsallianz Deutscher Bauernverband Deutscher Landkreistag Evangelische Jugend auf dem Land Naturschutzbund Deutschland Verband der Landwirtschaftskammern Zentralverband des Deutschen Handwerks 24. Oktober 2018 Bayerischer Bauernverband Bund der Deutschen Landjugend Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter Deutscher Bauernverband Deutscher Reiseverband Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe Lippisch landwirtschaftlicher Hauptverein Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland 03.Dezember 2018 Bundesverband der Berufsschäfer Deutscher Verband für Landschaftspflege 03. Dezember 2018 Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft 17. Dezember 2018 Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft 18. Dezember 2018 Deutscher Bauernverband Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/7867 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333