Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 15. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7880 19. Wahlperiode 19.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Erhard Grundl, Margit Stumpp, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/7346 – Let there be Rock – Musikförderung des Bundes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zeitgenössische populäre Musikformen, wie Pop, Rock, EDM, Indie, Jazz, Punk etc., haben eine herausragende Bedeutung für unsere Gesellschaft. Sie machen einen Großteil der Gegenwartsmusik aus, verändern sich stetig, indem sie neue Musikformen in sich aufnehmen und somit neue Musikstile hervorbringen. Sie sind, ob kommerziell erfolgreich oder nicht, Labore unserer Musikkultur. Sie stehen für eine zeitgenössische, lebendige Kunstform, die von der Mehrheit der Bevölkerung rezipiert und von vielen Menschen aktiv praktiziert wird. Formen neuer moderner Musik hielten und halten unsere Gesellschaft in Bewegungen . Sie irritieren, provozieren, werden popkultureller Mainstream oder halten uns als subkulturelle Phänomene den Spiegel vor, indem sie auf gesellschaftliche Missstände aufmerksam machen. So wurden und werden auch heute „monotone “ Sichtweisen aufgebrochen und unsere Gesellschaft durch immer neue Diversitätsausprägungen künstlerischer Ausdrucksformen bereichert. Populäre Musik ist auch zumeist der erste Berührungspunkt junger Menschen mit Musikkunst : Sie prägt Lebensgefühle, wirkt für Jugendliche identitätsbildend und ist auch für Erwachsene ein wichtiger Identitätsanker. Im Rahmen der Bundesmusikförderung ist es deshalb wichtig, unsere musikalische Vielfalt in Gänze in den Blick der Förderung zu nehmen. Rock, Pop, Jazz, elektronische Musik, Hip-Hop etc. sind – nimmt man die Funktion und Bedeutung von musikalischer Vielfalt ernst – von gesamtstaatlicher Bedeutung und somit förderungswürdig. Um das Potenzial der musikalischen Vielfalt für unsere Gesellschaft sichtbar zu machen, müssen alle musikalischen Genres in der Förderung gleich behandelt werden. Was heute als Musikkultur in der Bevölkerung verstanden wird, muss sich auch mit den Maßnahmen der Bundesmusikförderung decken. Ziel der Kleinen Anfrage ist es daher, zu eruieren, welchem aktuellen Gesamtkonzept die Förderung der Musik die Bundesregierung folgt und welche Kriterien zu Grunde liegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7880 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Den Fragestellern ist bekannt, dass für die Musikförderung vor dem Hintergrund der im Grundgesetz verankerten föderalen Kompetenzverteilung primär die Länder zuständig sind. Auch sind den Fragestellern die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der SPD zur Bundesmusikförderung durch den Bund von 2011 auf Bundestagsdrucksache 17/7222 sowie der Spartenbericht zur Musik vom Statistischen Bundesamt von 2016 (www.destatis. de/DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur/Kultur/Spartenbericht Musik5216203169004.pdf;jsessionid=B13FF943E22D992D87986276C93D8 F95.InternetLive2?__blob=publicationFile) und der Bericht zu Musikfestivals der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder von 2017 (www. destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur/Kultur/ Musikfestivals5216204179004.pdf?__blob=publicationFile) bekannt. Da der Bund aber rege Förderaktivitäten im Bereich der Musik tätigt und das Datenmaterial nicht aktuell und lückenlos ist, ergeben sich folgende Fragen. Konzept der Bundesmusikförderung, Kriterien und Evaluation 1. Folgt die Bundesmusikförderung einer konzeptionellen Grundlage? a) Wenn ja, welche ist das? Und wie und unter welcher Beteiligung welcher Akteure wurde das Förderkonzept erarbeitet? b) Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit eines Gesamtkonzepts für die Bundesmusikförderung? Die Fragen 1 bis 1b werden im Zusammenhang beantwortet. Für die Musikförderung des Bundes kann es aufgrund der verfassungsrechtlich vorgegebenen Kompetenzverteilung im Kulturbereich kein übergeordnetes, allumfassendes Gesamtkonzept geben. Nach dem Grundgesetz sind in erster Linie die Bundesländer und Kommunen für die Musikförderung verantwortlich. Dementsprechend kann sich die Musikförderung des Bundes nur aus Maßnahmen zusammensetzen , die die Bundesregierung aufgrund einzelner, im Grundgesetz vorgesehener Kompetenzen (z. B. Kulturgutschutz, auswärtige Kulturpolitik), entsprechender Gesetze und Bund-Länder-Staatsverträge, ressortspezifischer Förderkompetenzen (z. B. Förderung im Rahmen des Kinder - und Jugendplans durch das BMFSFJ) oder wegen ihrer gesamtstaatlicher Bedeutung (gesamtstaatliche Repräsentanz) realisiert (vgl. dazu auch die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage „Musikförderung des Bundes“ auf Bundestagsdrucksache 17/7222). Aus diesem Rechtsrahmen leiten sich unter Wahrung der Subsidiarität konkretere Handlungsfelder ab, wie z. B. die Bewahrung des nationalen kulturellen Erbes, Maßnahmen zur bundesweiten Entwicklung der zeitgenössischen Künste sowie von Kultur- und Kreativwirtschaft, die Förderung des nationalen Spitzennachwuchses , die Stärkung der Amateurmusik auf Bundesebene oder der Ausgleich struktureller Ungleichgewichte in den kulturellen Verhältnissen. Auch ohne ein übergeordnetes Gesamtkonzept enthalten einzelne Maßnahmen der Musikförderung des Bundes bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) sowie in den Ressorts auch Elemente stärker konzeptionell orientierter Kulturförderung. Dazu zählen u. a. ressort- oder themenspezifische Förderprogramme oder Wettbewerbe. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7880 Dies setzt allerdings frei verfügbare Fonds oder entsprechende Titelansätze voraus . Die BKM verwirklicht ein solches Konzept z. B. im Ausbau der Förderung der Initiative Musik gGmbH (im Folgenden: Initiative Musik) für den Bereich Rock, Pop und Jazz oder durch den 2017 gegründeten Musikfonds e. V, Gerade auf dem Feld der zeitgenössischen populären Musik hat die BKM ihre Förderung seit der Beantwortung der Großen Anfrage „Musikförderung des Bundes“ (Bundestagsdrucksache 17/7222) im Jahr 2011 etwa verzehnfacht und damit erhebliche Anstrengungen unternommen, die Vielfalt musikalischer Ausdrucksformen zu unterstützen, die Kreativzentren zu stärken und sinnvoll zu vernetzen und die Rahmenbedingungen für das Entstehen und die Verbreitung dieser Musikformen zu verbessern. In diesem Zusammenhang war und ist der Deutsche Musikrat e. V, ein wichtiger Partner, der nicht nur mit der Kompetenz seiner Mitglieder die Konzeptionierung und Gründung der Initiative Musik und des Musikfonds wesentlich mitgetragen hat, sondern auch mit Unterstützung der Bundesregierung eigene, über Jahrzehnte entwickelte Förderprojekte für vielfältige Bereiche der Musikkultur unterhält. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert zehn kulturelle Bundeswettbewerbe für junge Menschen, zwei Wettbewerbe sind Musik- Wettbewerbe (Treffen junge Musik-Szene und Jugend komponiert). Jedem geförderten Wettbewerb liegt ein individuelles Konzept zugrunde entsprechend der jeweiligen Zielgruppe und des jeweiligen Musikbereiches; übergreifende Zielsetzung bei allen Wettbewerben ist die Förderung junger Talente und von künstlerischem Nachwuchs gleichermaßen. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden zu ca. einwöchigen Workshops eingeladen. Dort informieren sie sich über berufliche Möglichkeiten, sie diskutieren mit professionellen Künstlerinnen und Künstlern, und sie nutzen die Workshops zur Vernetzung untereinander. Für das BMBF steht der Bildungsgedanke im Vordergrund: Junge Menschen entwickeln durch die Beteiligung an Wettbewerben ihre Persönlichkeit weiter, sie lernen, eigene Ausdrucksformen zu entwickeln und später vielleicht auch zu vermitteln. Die Träger der Wettbewerbe, die Zielgruppen und die Musik-Bereiche sind in den von BMBF geförderten Wettbewerben sehr heterogen. Es ist weder sinnvoll noch möglich, diese alle unter einem Konzept zu vereinen. Anzumerken ist noch, dass der Bund für die Durchsetzung und Weiterentwicklung der nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen für Kultur und Kunst im europäischen Kontext Verantwortung trägt. Auch hieraus können sich Handlungsfelder für Förderungen (u. a. Studien, Kongresse, Modellvorhaben) entwickeln. 2. Nach welchen Förderkriterien werden Fördermaßnahmen in der Bundesmusikförderung bewilligt oder abgelehnt? a) Wie, und nach welchen Kriterien gelangen Fördermaßnahmen im Bereich Musik in den Förderkatalog der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der beteiligten Ressorts? b) Von wem werden oder wurden die eventuell zugrundeliegenden Förderkriterien festgelegt? Die Fragen 2 bis 2b werden im Zusammenhang beantwortet. Die Förderkriterien richten sich grundsätzlich nach den in der Antwort zu Frage 1 genannten Zuständigkeiten des Bundes. Im zur Verfügung stehenden Finanzrahmen werden Anträge an die BKM weiterhin nach ihrer kulturpolitischen Relevanz , ihrem Modellcharakter und ihrer bundesweiten Ausstrahlung geprüft und entschieden. Bei der Festlegung fachspezifischer Förderkriterien wird ein enger fachlicher Austausch mit entsprechenden Fachverbänden, insbesondere dem Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7880 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutschen Musikrat und den in ihm zusammengeschlossenen Fachverbänden aus allen Bereichen der Musik gepflegt. Soweit im Rahmen der allgemeinen Musikförderung Kriterien inhaltlicher und künstlerischer Qualität zu beurteilen sind, bedient sich die Bundesregierung grundsätzlich der Kompetenz entsprechender Fachjurys oder vergleichbarer Fachgremien. Dies gilt insbesondere für spezielle mehrjährige Förderprogramme oder bundesfinanzierte Fonds. In den letzten Jahren sind einige Förderinitiativen vom Parlament ausgegangen, das entsprechende Mittel für ein oder mehrere Jahre etatisiert hat. Deren Realisierung hängt allerdings ebenfalls von den in Antwort 1 genannten Aspekten ab und unterliegt den sich aus der Bundeshaushaltsordnung (BHO) ergebenden allgemeinen haushaltsrechtlichen Vorgaben. Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Wettbewerbe des BMBF werden von Bund und Ländern gemäß § 2 Absatz 1 der Anlage zum Verwaltungsabkommen über das Zusammenwirken von Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 2 des Grundgesetzes mit Blick auf die Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich gefördert. c) Werden oder wurden die Fördermaßnahmen evaluiert, beispielsweise in Bezug auf die Förderung der musikalischen Vielfalt, des Eigenwerts der Musikkultur oder der Nachhaltigkeit der Fördermaßnahmen? Wenn ja, in welchen Zeiträumen, von wem, und nach welchen Kriterien? Evaluationen einzelner Förderinstrumente oder -maßnahmen finden statt, vor allem nach Aufnahme einer neuen mehrjährigen Förderung. Die Zeiträume und Kriterien variieren nach dem Charakter der Fördermaßnahme, der beabsichtigten Dauer oder auch dem Ziel der Evaluation, so dass keine generellen Aussagen getroffen werden können. Darüber hinaus unterliegen sämtliche Förderungen des Bundes – ein- oder mehrjährige Vorhaben – grundsätzlich dem Haushalts- und Zuwendungsrecht des Bundes, das sowohl eine Erfolgs-kontrolle (vgl. Ziffer 11a der VV zu § 44 BHO) als auch die Vorlage eines Verwendungsnachweises vorschreibt . Dabei sind Aspekte der Nachhaltigkeit und Zielerreichung der Maßnahme ein wichtiger Beurteilungsmaßstab. d) Was bedeutet „gesamtstaatliche Repräsentation“ und „national bedeutsam “, wie es in mehreren Begründungen für ein Bundesinteresse für eine Förderung zu lesen ist? Und wie wird festgelegt, was wann und unter welchen Umständen die genannten Kriterien erfüllt? Der Begriff der „gesamtstaatlichen Repräsentation“ wurde mit der Föderalismusreform I ausdrücklich in das Grundgesetz aufgenommen (Artikel 22 Absatz 1 Satz 2 GG) und als Aufgabe des Bundes festgeschrieben. Auf dieser Basis können Einrichtungen und Projekte gesamtstaatlicher Bedeutung gefördert werden. Für weitere Informationen wird auf die einschlägigen Kommentierungen zu Artikel 22 Absatz 1 Satz 2 GG verwiesen. Was als „national bedeutsam“ bzw. „gesamtstaatlich bedeutsam“ bei der Musikförderung des Bundes anzusehen ist, hat die Bundesregierung bereits in ihrer Antwort zu Frage 1 der Großen Anfrage „Musikförderung des Bundes“ auf Bundestagsdrucksache 17/7222 dargestellt. Ob eine Fördermaßnahme national bzw. gesamtstaatlich bedeutsam ist oder der gesamtstaatlichen Repräsentation dient, muss also in jedem Einzelfall gesondert geprüft werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7880 Zeitgenössische populäre Musik Vorbemerkung der Bundesregierung Die Auflistungen zu den Fragen 3 bis 10 bilden Maßnahmen aus den Etats der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), des Auswärtigen Amtes (AA), des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ab. Die Ziele der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik verfolgt das Auswärtige Amt u. a. über Maßnahmen des internationalen kulturellen Austauschs im Bereich Musik. Mit den Mitteln zur internationalen Förderung der Kreativwirtschaft leistet es einen Beitrag zur internationalen Vernetzung und Förderung der Musikwirtschaft . Projektförderungen, bei denen Musikförderung nicht zu den Förderzielen gehört, wurden bei der Zusammenstellung zu den Fragen 3 bis 10 nicht berücksichtigt. Zur Dauer einzelner Förderungen wird auf die Jährlichkeit des Haushalts hingewiesen . Allerdings besteht die Möglichkeit zur überjährigen Inanspruchnahme der Mittel, wenn dies ausdrücklich in einem entsprechenden Haushaltsvermerk vorgesehen ist (z. B. im Titel für die Initiative Musik). Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden in allen nachstehenden Übersichten die Förderungen aus jährlich etatisierten Mittel angegeben, nicht die aus überjährig zur Verfügung stehenden Mitteln. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die aufgeführten Förderungen teilweise auch spartenübergreifend vorgenommen werden und daher einzelne Positionen sowohl auf die Förderung klassischer wie zeitgenössischer populärer Musik gerichtet sein können. Dies gilt z. B. für die Förderung der Projekte GmbH des Deutschen Musikrates, die neben anderen Projekten auch ein PopCamp zur Förderung des Nachwuchses veranstaltet (in der Antwort zu Frage 7 enthalten). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7880 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zeitgenössische populäre Musik 3. Welche Maßnahmen wurden im Haushaltsetat 2018 und welche werden 2019 für zeitgenössische populäre Musikformen (Rock, Pop, Jazz, Indie, Techno etc.) seitens der BKM und aus anderen Ressorts gefördert (bitte Maßnahmen mit Dauer der Förderung und Fördersummen, Ressortzuständigkeit und aufsummierter Gesamtsumme der Förderung in diesem Bereich nach Haushaltsjahr aufführen)? Förderndes Ressort Einrichtung/Projekt Förderjahre Fördervolumen in Euro AA Teilnahme von Musikgruppen aus Kamerun, der Elfenbeinküste und Südafrika („Manu Dibango, Hot Water und Alpha Blondy“) am Internationalen Afrika Festival in Würzburg 2018 54.042 Gruppenreise (Teilnehmer aus der Karibik) zum Thema Musikwirtschaft 2018 20.759 Förderung der Initiative „Music in Africa connects“ 2018 209.313 Teilnahme kubanischer Künstler bei Sommerfestival Kampnagel 2018 35.000 Stipendien für zwei iranische Musiker 2018 8.000 2019 4.000 Stadtkapelle Altensteig, Indien 2018 5.460 Projekt „Kulturzug Berlin – Breslau 2018“ 2018 8.300 Jazzworkshop mit jungen Musikern aus Marokko 2018 7.571 BKM Initiative Musik: insb. Künstler- und Infrastrukturförderung sowie Eigenprojekte, Spielstättenprgrammpreis, kulturelle Vermittlung, Clubförderprogramme „DigiInvest“ und „Technische Erneuerungs- und Sanierungsbedarfe“, Deutscher Jazzpreis 2018 9.750.000 2019 13.000.000 Musikfonds 2018 2.008.000 2019 2.000.000 Deutsche Rockmusikstiftung (Proberäume, PopCamp) 2018 2.208.000 2019 53.000 Rock´n Popmuseum Gronau 2019 300.000 einmalig Fete de la musique Kongress 2019 25.000 soundtrack Cologne 2018 20.000 2019 20.000 Nachauswertung der Jazzstudie 2016 unter Aspekten der Geschlechtergerechtigkeit 2018 20.000 CTM Festival 2018 7.000 2019 7.000 BMBF Bundeswettbewerb junge Musik-Szene 2018 193.214 2019 234.636 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7880 4. Welche investiven Maßnahmen (beispielsweise Neu- und Umbauten, technische Erneuerungen und Sanierungen bei Livemusikclubs etc.) wurden 2018 und welche werden 2019 im Bereich zeitgenössischer populärer Musikformen (Rock, Pop, Jazz, Indie, Techno etc.) seitens der BKM und aus anderen Ressorts gefördert (bitte Maßnahmen mit Dauer der Förderung und Fördersummen, Ressortzuständigkeit und aufsummierter Gesamtsumme der Förderung in diesem Bereich nach Haushaltsjahr aufführen)? Maßnahmen zur Unterstützung der Infrastruktur im Bereich zeitgenössischer populärer Musikformen werden seitens der BKM über die Initiative Musik und die Deutsche Rockmusikstiftung unterstützt. In diesem Zusammenhang wird auf die in der Antwort zu Frage 3 genannten Einzelmaßnahmen hingewiesen. In der Städtebauförderung sind im Rahmen der Gesamtmaßnahmen grundsätzlich auch Investitionen zur Sanierung, zum Umbau oder (Ersatz-)Neubau kultureller Infrastruktureinrichtungen förderfähig. Für die Umsetzung der Städtebauförderungsprogramme sind die Länder verantwortlich. Daher liegen dem Bund keine detaillierten Informationen über geförderte Einzelvorhaben vor. 5. Welche Festivals, Jubiläen, Festspiele, Leuchtturmprojekte oder auf Zeit begrenzte Musikveranstaltungen im Bereich zeitgenössische populäre Musikformen (Rock, Pop, Jazz, Indie, Techno etc.) wurden 2018 und werden 2019 seitens der BKM und aus anderen Ressorts gefördert (bitte Maßnahmen mit Dauer der Förderung und Fördersummen, Ressortzuständigkeit und aufsummierter Gesamtsumme der Förderung in diesem Bereich nach Haushaltsjahr aufführen)? Förderndes Ressort Einrichtung/Projekt Förderjahre Fördervolumen in Euro AA Festival der elektronischen Musik in Weißrussland 2018 7.000 „Female Voice of Iran“, Musikfestival 2019 30.000 Reeperbahn Festival International 2019 – 2020 1.100.000 BKM Reeperbahn Festival 2018 6.550.000 2019 2.000.000 jazzahead! 2018 200.000 2019 200.000 c/o Pop Festival 2018 500.000 2019 500.000 Pop-Kultur Berlin 2018 500.000 2019 500.000 Moers Festival 2019 550.000 CTM Festival 2018 7.000 2019 7.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7880 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Welche Fördermaßnahmen der zeitgenössischen populären Musikformen (Rock, Pop, Jazz, Indie, Techno etc.) sind in den letzten fünf Jahren neu in die Förderung der BKM und/oder anderer Ressorts aufgenommen worden, und welche sind weggefallen (bitte Maßnahmen mit Dauer der Förderung und Fördersummen, Ressortzuständigkeit und Begründung für die Aufnahme oder Wegfall in den Förderkatalog aufführen)? Die BKM hat in den vergangenen Jahren im Bereich der zeitgenössischen populären Musikformen ihre Förderung erheblich ausgebaut und verschiedene neue Fördermaßnahmen entwickelt. Diese Maßnahmen verfolgen folgende Ziele: Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern bei der Produktion und Promotion von Musik sowie bei Gastspielen im In- und Ausland unter der Voraussetzung entsprechender Partner in der Musikwirtschaft; Verbesserung der technischen Ausstattung von Livemusikspielstätten, die für das Entstehen und die Verbreitung von Musik und mithin für die Einnahmen von Künstlerinnen und Künstlern eine entscheidende Rolle spielen; Stärkung der wichtigsten deutschen Showcase-Festivals aus den Bereichen Rock, Pop und Jazz mit dem Ziel, sie als Plattformen der Nachwuchsförderung, des internationalen Austausches und der Diskussion wichtiger Branchenthemen im internationalen Kontext zu entwickeln; Erhöhung der bundesweiten Aufmerksamkeit und Wertschätzung für den Bereich Rock, Pop, Jazz durch Preise und geeignete Veranstaltungsformate. Die wesentlichen Maßnahmen, die mit Unterstützung aus dem Deutschen Bundestag möglich wurden und unter Federführung der BKM mit verschiedenen Partnern umgesetzt werden, sind: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7880 Einrichtung/Projekt Förderjahre Fördervolumen in Euro Initiative Musik – DigiInvest I 2016 1.500.000 – DigiInvest II 2018 1.500.000 – DigiInvest III 2019 1.100.000 – Technische Erneuerungs- und Sanierungsbedarfe (TESA) I 2017 1.000.000 – TESA II 2019 1.000.000 – Kleinstkonzerte („Grassroots“-Förderung) 2019 2.000.000 – Ausbau Kurztourförderung 2019 1.400.000 – Deutscher Jazzpreis 2019 1.000.000 – Digitalisierungsprogramm für Labels und Verlage (geplant) 2019 (genauer Betrag noch offen) – Clubstudie 2019 150.000 jazzahead! in Bremen 2015 100.000 2016 100.000 2017 100.000 2018 300.000 2019 200.000 c/o Pop in Köln 2016 150.000 2017 500.000 2018 500.000 2019 500.000 Berlin Pop-Kultur 2017 500.000 2018 500.000 2019 500.000 Reeperbahn Festival-Sonder-fördermittel (neben bestehender regulärer Förderung von 200 T€) 2017 1.800.000 2018 6.550.000 2019 2.000.000 Deutsche Rockmusikstiftung (Proberäume) 2017 1.100.000 2018 1.100.000 Rock´n Popmuseum Gronau 2019 300.000 Nachauswertung der Jazzstudie 2016 unter Aspekten der Geschlechtergerechtigkeit 2018 20.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7880 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Klassische Musik Vorbemerkung der Bundesregierung Zur Dauer einzelner Förderungen wird auf die Jährlichkeit des Bundeshaushalts hinge-wiesen. Allerdings besteht die Möglichkeit zur überjährigen Inanspruchnahme der Mittel, wenn dies ausdrücklich in einem entsprechenden Haushaltsvermerk vorgesehen ist. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden nachstehend grundsätzlich nur die jährlich etatisierten Mittel angegeben. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die aufgeführten Förderungen auch spartenübergreifend vorgenommen werden und daher im Einzelfall durchaus Überschneidungen zwischen Klassik- und zeitgenössischer populärer Musik und anderen Stilen etc. existieren. Klassische Musik 7. Welche Maßnahmen wurden im Haushaltsetat 2018 und welche werden 2019 für klassische Musik (Kulturorchester, Theaterorchester, Rundfunkorchester , Musiktheater wie Oper und Operette etc.) seitens der BKM und aus anderen Ressorts gefördert (bitte Maßnahmen mit Dauer der Förderung und Fördersummen, Ressortzuständigkeit und aufsummierter Gesamtsumme der Förderung in diesem Bereich aufführen.)? Förderndes Ressort Einrichtung/Projekt Förderjahre Fördervolumen in Euro AA Künstlerresidenz Operndorf Burkina Faso 2018 24.830 Mandela – 100 Tribute Konzert 2018 8.000 Feierlichkeiten zum Nelson Mandela Jahr: Konzert MIAGI 2018 84.543 Bach-Akademie Stuttgart in BRA- 2018 25.000 Cuban-European Youth Academy 2018 40.000 Composition LAB Miagi – Young Euro Classic 2019 30.620 Deutsch-kubanischer Jugendmusikaustausch 2019 40.000 Young Euro Classic Ensemble China-Deutschland 2018 41.672 Kammermusikkurs CYMC Jugend Musiziert, China 2018 30.000 Chor-Austausch China – Deutschland 2018 28.626 Co-Creative Lab Oper Peking 2018 66.851 Workshop „Performing Archetypes in Wagner’s Ring Opera and Peking Opera 2018 39.867 Einladung von Multiplikatoren aus Australien zum Thema Oper 2018 11.640 Konzertaustausch Berliner Publikumsorchester nach Singapur 2019 30.000 „The Balkan Season Tour 2019“, No Borders Orchestra (in Planung) 2019 40.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/7880 Förderndes Ressort Einrichtung/Projekt Förderjahre Fördervolumen in Euro AA Baltikum-Tournee des Konzerthausorchesters Berlin 2018 120.000 Konzerte des DW-Chores mit dem Chor der Stadt Athen 2018 16.780 2019 5.150 Panamá Clasico zur Unterstützung der musikalischen Ausbildung junger Panamaer aus benachteiligten Stadtvierteln 2019 7.000 Orchesterpraktika der Musikhochschule Münster 2018 5.740 Masterclass von „El Acacemia“ (Monia Rizkallah, Ensemble Berliner Oper) in Rabat mit jungen Musikern der Conservatoires aus ganz Marokko 2018 6.086 BKM Förderprogramm Exzellente Orchesterlandschaft Deutschland (gesamte Fördersumme seit 2017: 11.100.000 Euro; überjährig bewilligt 2017: 7.475.000 Euro; überjährig bewilligt 2018: 3.312.000 Euro) 2018 5.400.000 2019 300.000 chor.com 2019 100.000 detect classic Festival 2019 375.000 400 Jahre Loh-Orchester 2019 111.000 Musikfest Bremen 2019 500.000 Arp Schnittger Jubiläum 2019 441.000 Bachwoche Ansbach 2019 40.000 Händelfestspiele Halle/Saale 2018 150.000 2019 190.000 Händelfestspiele Göttingen 2018 150.000 2019 190.000 Beethoven-Jubiläum 2018 5.000.000 2019 16.400.000 Mitteldeutsche Barockmusik 2018 312.000 2019 311.000 Baltic Sea Festival 2018 149.000 Junge Deutsche Philharmonie 2018 77.000 2019 77.000 Bayreuther Festspiele GmbH 2018 2.834.000 2019 2.834.000 Bach-Archiv Leipzig 2018 742.000 2019 787.000 Bachwettbewerb Leipzig 2018 75.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7880 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Förderndes Ressort Einrichtung/Projekt Förderjahre Fördervolumen in Euro BKM Rundfunk-Orchester und Chöre GmbH 2018 13.159.000 2019 13.159.000 Beethoven-Haus e. V, 2018 655.000 2019 755.000 Beethoven-Haus, Meisterkurs Kammermusik 2018 30.000 2019 30.000 Internationale Sommerkurse Schloss Weikersheim 2018 29.000 2019 53.000 Institut für Neue Musik und Musikerziehung 2018 38.000 2019 38.000 Mendelssohn-Haus Leipzig 2018 65.000 2019 65.000 Europa Chor Akademie 2018 1.750.000 2019 1.070.000 Berliner Philharmoniker 2018 7.500.000 2019 7.500.000 Deutscher Musikrat e. V, und GmbH 2018 3.192.000 2019 3.318.000 Europäischer Musikrat 2018 113.000 2019 113.000 Schumann-Netzwerk 2018 42.000 2019 42.000 Jubiläum Clara-Schumann 2019 63.000 Sonderausstellung Richard-Wagner-Museum 2019 100.000 Ferienkurs für Neue Musik Darmstadt 2018 25.000 Kammerchorwettbewerb Marktoberdorf 2019 100.000 Bundeswettbewerb Gesang 2018 25.000 2019 25.000 Deutsches Musikfest des BDMV 2018 100.000 2019 100.000 Amateurmusikverbände (BDO Geschäftsstelle Projekte, BDC) inzwischen fusioniert 2018 431.000 2019 429.000 Bundesverband Deutscher Liebhaberorchester BDLO 2018 35.000 2019 35.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/7880 Förderndes Ressort Einrichtung/Projekt Förderjahre Fördervolumen in Euro BMBF Bundeswettbewerb Jugend komponiert 2018 102.000 2019 100.000 BMFSFJ Bundesjugendorchester (BJO) 2018 326.000 2019 376.000 Bundesjazzorchester (BujazzO) 2018 325.400 2019 284.400 SchoolJam 2018 45.000 2019 45.000 Deutsche Streicherphilharmonie 2018 192.250 2019 192.250 Medienpreis „Leopold – Gute Musik für Kinder “ 2018 35.000 2019 45.000 8. Welche investiven Maßnahmen (beispielsweise Neu- und Umbauten, technische Erneuerungen und Sanierungen bei Opernhäusern etc.) wurden 2018 und welche werden 2019 im Bereich klassischer Musik (Kulturorchester, Theaterorchester, Rundfunkorchester, Musiktheater wie Oper und Operette etc.) seitens der BKM und aus anderen Ressorts gefördert (bitte Maßnahmen mit Dauer der Förderung und Fördersummen, Ressortzuständigkeit und aufsummierter Gesamtsumme der Förderung in diesem Bereich aufführen)? Förderndes Ressort Einrichtung/Projekt Förderjahre Fördervolumen in Euro BKM Kronberg Academy; gesamte Fördersumme: 21,5 Mio. Euro bis Jahr 2020 2018 1.500.000 Kompetenzzentrum Amateurmusik Trossingen, gesamte Fördersumme 1,2 Mio. Euro bis Jahr 2020 2019 600.000 2020 600.000 Deutsches Chorzentrum, gesamte Fördersumme 3,4 Mio. Euro seit Jahr 2016 2018 1.3000.000 (einmalig) Bayreuth Sanierung Festspielhaus, gesamte Fördersumme 10 Mio. Euro, jährlich etatisiert von 2015-2021 2018 1.500.000 2019 1.500.000 Grundsätzlich sind in der Städtebauförderung im Rahmen der Gesamtmaßnahmen auch Investitionen zur Sanierung, zum Umbau oder (Ersatz-)Neubau kultureller Infrastruktureinrichtungen förderfähig. Für die Umsetzung der Städtebauförderungsprogramme sind die Länder verantwortlich. Daher liegen dem Bund keine detaillierten Informationen über geförderte Einzelvorhaben vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7880 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Welche Festivals, Jubiläen, Festspiele, Leuchtturmprojekte oder auf Zeit begrenzte Musikveranstaltungen im Bereich klassischer Musik (Kulturorchester , Theaterorchester, Rundfunkorchester, Musiktheater wie Oper und Operette etc.) wurden 2018 und welche werden 2019 seitens der BKM und aus anderen Ressorts gefördert (bitte Maßnahmen mit Dauer der Förderung und Fördersummen, Ressortzuständigkeit und aufsummierter Gesamtsumme der Förderung in diesem Bereich aufführen)? Die geförderten Festivals, Jubiläen, Festspiele, Leuchtturmprojekte oder auf Zeit begrenzte Musikveranstaltungen im Bereich klassischer Musik sind in der Antwort zu Frage 7 enthalten. Insoweit wird hierauf verwiesen. 10. Welche Fördermaßnahmen im Bereich klassischer Musik (Kulturorchester, Theaterorchester, Rundfunkorchester, Musiktheater, wie Oper und Operette etc.) sind in den letzten fünf Jahren neu in die Förderung der BKM und/oder anderer Ressorts aufgenommen worden, und welche sind weggefallen (bitte Maßnahmen mit Dauer der Förderung und Fördersummen, Ressortzuständigkeit und Begründung für die Aufnahme oder Wegfall in den Förderkatalog aufführen)? Die nachstehenden einmaligen oder mehrjährigen Förderungen wurden entweder im Rahmen der Haushaltsansätze der BKM aus besonderem Anlass einmalig ermöglicht oder gehen auf parlamentarische Initiativen zurück. Dies sind insbesondere Jubiläen, die Anlass geben, die öffentliche Aufmerksamkeit auf einen Komponisten oder auch auf das gesellschaftliche Engagement von Veranstaltern oder Institutionen zu erhöhen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/7880 Förderndes Ressort Einrichtung/Projekt Förderjahre Fördervolumen in Euro BKM Bachakademie Stuttgart 2015 50.000 Festival „Dresden klingt“ 2015 425.000 Gluck-Jubiläum 2015 60.000 Hochschule für Musik und Theater Hamburg „Zukunft Konzertleben “ 2015 900.000 Komponistenarchiv Zentrum Hellerau 2015 41.000 Festival Rolandseck 2015 25.000 Sächs. Mozartfest Chemnitz 2015 25.000 Internationale Meistersingerakademie Neumarkt 2016 60.000 Telemann-Ehrung 2017 2017 60.000 2018 100.000 Europa Chor Akademie Görlitz 2017 2.000.000 2018 1.750.000 2019 1.250.000 Förderprogramm Exzellente Orchesterlandschaft Deutschland (gesamte Fördersumme seit 2017: 11.100.000 Euro; überjährig bewilligt 2017: 7.475.000 Euro; überjährig bewilligt 2018: 3.312.000 Euro) 2017 5.400.000 2018 5.400.000 2019 300.000 detect classic Festival 2019 375.000 400 Jahre Loh-Orchester (Jubiläum) 2019 111.000 Musikfest Bremen 2019 500.000 Arp Schnittger Jubiläum 2019 441.000 Beethoven-Jubiläum 2015 1.307.000 2016 193.000 2017 256.000 2018 5.000.000 2019 16.400.000 Baltic Sea Orchester 2016 50.000 2018 149.000 Infrastruktur und Nachhaltigkeit 11. Gibt es seitens der Bundesregierung Pläne, mehr kreative Räume wie beispielsweise Proberäume für Newcomerinnen und Newcomer, die aktuell in einigen Regionen knapp bis gar nicht vorhanden sind, zu schaffen? Wenn ja, wie sehen diese Pläne aus? Die Schaffung und Bereitstellung von Probenräumen – nicht nur für Newcomerinnen und Newcomer – gehört zu den klassischen Aufgaben der Kommunen zur Sicherung angemessener kultureller Infrastruktur. Mit der Deutschen Rockstiftung hat sich erstmals eine grundsätzlich bundesweit orientierte Einrichtung für Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7880 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode die Schaffung von Proberäumen engagiert. Zur Unterstützung des Ankaufs geeigneter Liegenschaften in bislang unterversorgten Regionen, die dann von der Deutschen Rockmusikstiftung hergerichtet und vermietet werden, hat die Bundesregierung auf Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 25. November 2016 für die Jahre 2017 und 2018 jeweils 1,1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung des Programms hat sich aus Kapazitätsgründen verzögert und wird auch in 2019 weiter erfolgen. 12. Gibt es seitens der Bundesregierung über die aktuellen Fördermaßnahmen hinaus Pläne zur Förderung des Ausbaus der kulturellen Infrastruktur als Voraussetzungen zur Stärkung der musikalischen Vielfalt? Wenn ja, wie sehen diese Pläne aus? Der Ausbau der kulturellen Infrastruktur ist generell keine originäre Aufgabe des Bundes, sondern der für Kultur zuständigen Länder und Kommunen. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass auch kulturelle Einrichtungen an speziellen Förderprogrammen des Bundes – so z. B. von Städtebauförderprogrammen, Programmen zur energetischen Sanierung oder zum Denkmalschutz partizipieren können. Einzelne Aspekte der technischen Ertüchtigung von Musikspielstätten im Bereich Rock, Pop und Jazz sollen im Rahmen der Fortsetzung von Clubförderprogrammen der Initiative Musik GmbH aus Mitteln der BKM ermöglicht werden. 13. Sind in dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Programm „Kultur in den Regionen“, für das der BKM jährlich bis zu 10 Mio. Euro aus dem Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Verfügung stehen, auch Projekte inbegriffen, die das Ziel haben, zeitgenössische populäre Musik zu fördern, um so die Teilhabe vieler, insbesondere in strukturschwachen Regionen, an dieser Kunstform zu gewährleisten? Das im Koalitionsvertrag angekündigte Förderprogramm „Kultur in den Regionen “ wird derzeit entwickelt. Die stärkere Teilhabe von Menschen aus ländlichen Regionen auch an Musik wird darin allgemein als eine wichtige und anzustrebende kulturpolitische Aufgabe angesehen. 14. Wie bewertet die Bundesregierung eine Ergänzung der Norm § 22 Absatz 1 Nummer 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Einführung des sogenannten Agent of Change-Prinzips, das u. a. Musikspielstätten vor Verdrängung schützt, indem der „heranrückende“ Bauherr die Kosten der Maßnahmen zu tragen hat, die erforderlich sind, um evtl. Lärmbelastungen, bei Anlagenlärm , zu vermeiden? Das Bauplanungsrecht stellt den Kommunen ausreichende Instrumente zur Verfügung , um Musikspielstätten vor heranrückender Bebauung zu schützen. Änderungen des § 22 BImSchG sind insoweit derzeit weder erforderlich noch sachgerecht . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/7880 15. Wie bewertet die Bundesregierung die Einstufung von Musikspielstätten, in denen insbesondere ausschließlich Musikdarbietungen zeitgenössischer populärer Musik aufgeführt werden, bisher primär als Vergnügungsstätten angesehen werden, wohingegen Opern- und Konzerthäuser als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden? 16. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass das Musikgenre dafür entscheidend sein kann, ob eine Anlage kulturellen Zwecken oder der kommerziellen Unterhaltung der Besucherinnen und Besucher dient? Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Fragestellungen können unterschiedliche Sachverhalte betreffen, so dass sie nicht pauschal und ohne Konkretisierung bewertet oder beantwortet werden können . Es bestehen auch Zweifel, ob die Bundesregierung die gewünschte Bewertung dann aus kompetenzrechtlichen Gründen vornehmen könnte. 17. Inwieweit plant die Bundesregierung die Einführung eines Schallschutzfonds , wie er z. B. in Berlin eingeführt wurde, auf Bundesebene, aus dessen Mitteln Musikspielstätten und Clubs Lärmschutzmaßnahmen (anteilig) finanzieren können? a) Wenn ja, wann soll dieser aufgesetzt, und mit welchen finanziellen Mitteln soll dieser unterfüttert werden? b) Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung plant keinen Fonds. Schallschutzmaßnahmen sind vom Verursacher von Immissionen, nicht von der Allgemeinheit zu finanzieren. Gleichwohl begrüßt die Bundesregierung regionale Lösungen wie die Einführung des Schallschutzfonds in Berlin. 18. Inwieweit plant die Bundesregierung, die Einführung von Schallschutzfonds zu unterstützen, etwa über die Programme der Städtebauförderung des Bundes ? Der Bund plant keine Unterstützung von Schallschutzfonds über Programme der Städtebauförderung. Im Rahmen von Gesamtmaßnahmen, die aus der Städtebauförderung unterstützt werden, sind aber bei den förderfähigen Einzelvorhaben auch Maßnahmen zur Verbesserung des Schallschutzes grundsätzlich möglich, soweit dies die Landesförder-richtlinien zulassen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 4, 8 und 17 verwiesen. 19. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, z. B. einen „Grünes-Festival“- Fonds, zur Förderung von nachhaltig durchgeführten Musikveranstaltungen, um insbesondere Musikfestivals Anreize zu geben, um beispielsweise die Anreise, Energieversorgung, Verpflegung und Versorgung mit sanitären Anlagen klimaneutral, umweltfreundlich und nachhaltig gestalten zu können? Die Bundesregierung achtet auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen und begrüßt Nachhaltigkeitsaspekte innerhalb bestehender Fördermaßnahmen . Im Zuständigkeitsbereich BKM gibt es bereits erste EMAS-zertifizierte geförderte Kultureinrichtungen. Die BKM macht es sich zur Aufgabe, Nachhaltigkeitsaspekte innerhalb einzelner Förderinstrumente stärker zu berücksichtigen. In diesem Sinne wurde bspw. die Green Music Initiative mit dem APPLAUS 2018 ausgezeichnet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7880 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In diesem Zusammenhang wird zudem auf das Internetportal „Green Champions 2.0 für nachhaltige Sportveranstaltungen“ (www.green-champions.de) hingewiesen , das sich an Veranstalter richtet, die sich über konkrete Handlungsmöglichkeiten zur Planung und Durchführung von nachhaltigen Sportveranstaltungen informieren möchten. Die Internetseite kann auch für die Planung anderer Veranstaltungen wie beispielsweise Musikfestivals herangezogen werden. Möglichkeiten einer finanziellen Förderung nachhaltig gestalteter Veranstaltungen sind damit nicht verbunden. Bund-Länder-Austausch – Subsidiarität und Kooperation 20. Welche Landesprogramme und -maßnahmen zur Förderung der zeitgenössischen Popmusik sind der Bundesregierung bekannt (bitte auflisten)? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages ist, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Nähere Informationen lassen sich beispielsweise aus dem Informationsangebot des Deutschen Musikinformationszentrums (www.miz.org) entnehmen . 21. Wie bewertet die Bundesregierung Landesprogramme zu Förderung der zeitgenössischen Popmusik, wie beispielsweise die Labelförderung in Hamburg oder die direkte Künstlerinnen- und Künstlerförderung im Rahmen des Musicboards in Berlin, und gibt es Überlegungen seitens der Bundesregierung, erfolgreiche Fördermaßnahmen, in Kooperation mit den Ländern, auf das Bundesgebiet auszuweiten? Die Bundesregierung begrüßt, dass einige Länder und Kommunen im Rahmen ihrer Zuständigkeit Programme zur Förderung zeitgenössischer Popmusik entwickelt haben. Die Bundesregierung hat mit der Initiative Musik ein bundesweit wirkendes Förderinstrument in Kooperation mit der Musikwirtschaft geschaffen, das die Initiativen der Länder ergänzt und im Einzelfall auch Kooperationen ermöglicht . Eine generelle Ausweitung von Maßnahmen aus den Ländern auf das gesamte Bundesgebiet ist nicht vorgesehen. Gleichwohl wird der Erfahrungsaustausch auf der Ebene der verschiedenen Förderer begrüßt. 22. Gibt oder gab es, neben der neu ab dem 1. Januar 2019 bei der KMK eingerichteten Kulturministerkonferenz, auf Arbeitsebene einen regelmäßigen Austausch aller Bundesländer, Kommunen und Städte mit der BKM und dem Ressort für Musik bei der BKM? a) Wenn ja, in welchen Abständen findet ein solcher Austausch statt, und welche Inhalte sind Bestandteil des Austausches? b) Falls nein, warum nicht, und ist ein tiefer gehender Austausch in Zukunft geplant? Im Unterschied zum Bereich Theater und Tanz, in dem Vertreter der Länder und der BKM bereits seit mehreren Jahren einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch und Abstimmungsprozess zur Weiterentwicklung von Förderinstrumentarien organisieren , findet ein solcher regelmäßiger Austausch für den Bereich der Musik noch nicht statt. Die BKM würde einen solchen Austausch begrüßen und hat ihn auf Arbeitsebene auch mehrfach angeregt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/7880 23. Wie bewertet die Bundesregierung die Idee, ein regelmäßiges Treffen der sich in der Förderung der zeitgenössischen Popkultur engagierenden Initiativen und Verbände auf Landes- und Bundesebene finanziell zu fördern, so dass ein Netzwerk entstehen kann, um Informationen und Best-Practice-Beispiele austauschen und die jeweiligen Programme auf positive Synergieeffekte hin zu prüfen? Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich den Austausch unterschiedlicher Fördereinrichtungen und Initiativen zwischen Bundes- und Länderebene im Bereich der Förderung zeitgenössischer Musik. Auf Bundesebene zählt dies zu den Aufgaben der Initiative Musik, die dies seit ihrer Gründung immer wieder durch verschiedene Maßnahmen (z. B. Plan Pop) umgesetzt hat und z. B. über ihre Infrastrukturförderung Vernetzungsinitiativen auf Bund-, Länder und/oder Kommunalebene unterstützt. Exportförderung 24. Welche Maßnahmen im Bereich der Exportförderung wurden 2018 und werden auf Grundlage des aktuell verabschiedeten Haushaltsetats für 2019 für zeitgenössische populäre Musikformen (Rock, Pop, Jazz, Indie, Techno etc.) seitens der BKM und aus anderen Ressorts gefördert (bitte Maßnahmen mit Dauer der Förderung und Fördersummen, Ressortzuständigkeit und aufsummierter Gesamtsumme der Förderung in diesem Bereich aufführen)? Die Kurztourförderung der Initiative Musik ist ein zentrales Element der Exportförderung des Bundes in diesem Bereich und von der Branche als essentiell definiert worden. In 2018 wurden 64 Gastspiele von Künstlerinnen und Künstlern unterstützt. Die Kurztourförderung soll in 2019 erheblich ausgebaut werden. Insgesamt stehen hierfür in diesem Jahr 1 400 000 Euro zur Verfügung. Daneben koordiniert die Initiative Musik den Gemeinschaftsauftritt deutscher Musikschaffenden (sog. German Haus) bei der Digital-, Film- und Musikkonferenz South by Southwest (SXSW) in Austin/Texas, im Rahmen dessen auch deutsche Musikerinnen und Musiker auftreten und sich präsentieren. Eine Präsentation der Exportprojekte der Initiative Musik im German Haus wird in 2019 unter dem kommunikativen Schirm des Deutschlandjahres in den USA stattfinden. Schließlich engagiert sich die Initiative Musik im Netzwerk der europäischen Musikexportbüros EMEE (European Music Exporters Exchange), in dem ein reger Austausch über die länderspezifischen Förderungen stattfindet. 25. Gibt es Maßnahmen, die in dem aktuellen Haushaltsetat 2019 nicht mehr gefördert werden, aber in den vergangenen Jahren noch gefördert wurden? Wenn ja, warum ist die jeweilige Förderung weggefallen (bitte begründen)? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind in diesem Bereich keine Maßnahmen weggefallen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7880 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 26. Inwieweit besteht eine Zusammenarbeit bzw. ein Austausch bzw. eine Kooperation im Bereich der Exportförderung zwischen den jeweiligen Ressorts und den durchführenden Akteuren, wie z. B. dem Goethe-Institut als Mittlerorganisation in der Auswärtigen Kulturpolitik und der Initiative Musik, um beispielsweise die Nachhaltigkeit der Förderung sicherzustellen und Synergieeffekte zu nutzen? Das Goethe Institut vermittelt im Auftrag des Auswärtigen Amtes ein aktuelles Bild vom vielfältigen Musikleben in Deutschland und initiiert einen Austausch zwischen Künstlerinnen und Künstlern im In- und Ausland. Die Musikexportförderung ist kein originärer Förderauftrag des Institutes. Die Initiative Musik organisiert mit finanzieller Unterstützung des Auswärtigen Amtes Themenreisen für das Besucherprogramm der Bundesrepublik Deutschland. Außerdem wird die Initiative Musik während der South by South-west (SXSW) in Austin/Texas u. a. eine Präsentation der Projekte im German Haus durchführen, die auch unter dem kommunikativen Schirm des Deutschlandjahres steht. 27. Gibt es seitens der Bundesregierung Kriterien, die die Nachhaltigkeit der Förderungen feststellen? Wenn ja, welche sind das, und wer legt diese fest? Es wird auf die Antwort zu Frage 2c verwiesen. 28. Wie bewertet die Bundesregierung andere Modelle der Exportförderung aus dem Ausland, bspw. in Frankreich, den skandinavischen Ländern oder Kanada die häufig als Best-Practice-Beispiele im Bereich der Exportförderung genannt werden? Die Beurteilung anderer Modelle der Exportförderung aus dem Ausland muss unter Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten in diesen Ländern erfolgen. Als Mitglied der EMEE (European Music Exporters Exchange) verfolgt die Initiative Musik die Entwicklung der Förderpraxis in Europa. Darüber hinaus steht die Initiative in einem regelmäßigen internationalen (auch außereuropäischen) Austausch zu Fragen der Förderung. Nachwuchsförderung 29. Welche über die bisher aufgeführten und genannten Maßnahmen hinaus, plant die Bundesregierung, um den Nachwuchs im Bereich der popkulturellen Musik stärker zu fördern (bitte die Maßnahmen mit geplantem Zeitraum und Fördersummen sowie Ressortzuständigkeiten aufführen)? Über die bereits genannten Maßnahmen hinaus sind derzeit keine neuen Vorhaben zur Förderung popkultureller Musik geplant. 30. Wie bewertet die Bundesregierung direkte Künstler-Förderprogramme, wie bspw. die Stipendien- und Residenzen-Förderung des Musicboards Berlin, die Künstlerinnen und Künstler über einen Zeitraum durch finanzielle Unterstützung in die Lage versetzen, kreativ zu arbeiten, ohne einen finanziellen Eigenanteil leisten zu müssen? Direkte Förderprogramme für Künstlerinnen und Künstler, wie etwa Stipendien oder Residenzen, sind auf der lokalen und regionalen Ebene eine wichtige und wirksame Unterstützung für die Entwicklung künstlerischer Kreativität. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/7880 Musikalische Vielfalt in den Medien 31. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung im Kontext der Abbildung unserer musikalischen Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk daraus, dass 2016 rund 80 Prozent der Musikneuveröffentlichungen von unabhängigen Musikunternehmen stammten, diese aber in den Deutschen Airplay -Jahrescharts lediglich 7 Prozent der gespielten Titel ausmachen (vgl. http://backup.vut.de/fileadmin/user_upload/public/images/Presse/Sonstiges/ vut_bro_digital_neu.pdf Seite 21)? Ein Anteil von 80 Prozent an Musikneuveröffentlichungen würde zunächst nur belegen, dass die unabhängigen Musikunternehmen schon rein quantitativ den größten Beitrag für die Produktion und Verbreitung von Musik und damit die Gewährleistung musikalischer Vielfalt leisten. Diese Vielfalt verdient Wahrnehmung und Wertschätzung auch im Hörfunk. Hierbei hat gerade der öffentlichrechtliche Rundfunk eine besondere Verantwortung, um seinem Kulturauftrag gerecht zu werden. Aufgrund der verfassungsrechtlich geschützten Rundfunkfreiheit hat die Bundesregierung jedoch keinen Einfluss auf die Programmgestaltung der Sender. Hinzu kommt, dass die Zuständigkeit für den inländischen öffentlichrechtlichen Rundfunk nicht der Bundesregierung, sondern den Ländern obliegt. Die Verantwortung für das Programm trägt die jeweilige Intendanz. 32. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Vielfalt unserer Musiklandschaft abbilden zu können, z. B. durch die Unterstützung von offenen Kanälen , Bürgermedien, unabhängigen Radiosendern? Wenn ja, welche sind das? Vor dem Hintergrund der oben dargestellten verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung im inländischen Rundfunkwesen ist eine Mitwirkung des Bundes zur Unterstützung von Rundfunkanbietern nicht vorgesehen. 33. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um dem 2018 aufkommenden Sterben von Musikmagazinen, wie z. B. Intro, Groove und Spex, die auch subkulturelle Musikgenres abgebildet haben und somit ein großen Anteil an der musikalischen Vielfalt und Entwicklung in Deutschland hatten, entgegenzutreten , durch beispielsweise Würdigungen der wichtigen Arbeit und/oder Übergangsförderungen, die es den Redaktionen erlaubt, nachhaltige Umstrukturierungen vorzunehmen? Unabhängig von einer kulturpolitischen Bewertung der genannten Magazine, die für die Fachwelt eine wichtige Rolle für die Information und Meinungsvielfalt geleistet haben, ist eine finanzielle Unterstützung des Bundes für den Erhalt einzelner Printmedien aus Präzedenzgründen nicht möglich. Europa 34. Wie bewertet die Bundesregierung das sich aktuell in der Konsultationsphase befindende EU-Programm „Music Moves Europe“? Die Pilotmaßnahme „Music moves Europe“ wird derzeit von der Europäischen Union mit Mitteln des aktuellen Kulturförderprogramms „Kreatives Europa“ finanziert . Damit sollen Maßnahmen identifiziert werden, die zu den spezifischen Bedürfnissen des Musiksektors passen. Die Mittel fließen u. a. in Entwicklung und Erprobung unterschiedlicher Initiativen. Aus den gewonnenen Erkenntnissen kann ein passgerechtes Förderprogramm entwickelt werden, das die Zukunftsfähigkeit der Branche im globalen Markt unterstützt und sichern hilft. Aus Sicht der Bundesregierung kann das Programm z. B. einen innovativen Beitrag im Bereich Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7880 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der Digitalisierung leisten und den Sektor in diversen anderen Feldern unterstützen . Insbesondere unterstützenswert ist dabei, dass auch der nicht-kommerzielle Musiksektor vom Programm profitieren kann. 35. Wird sich die Bundesregierung aktuell und langfristig für eine deutlich bessere finanzielle Ausstattung des Programms „Kreatives Europa“, aus dem ebenfalls populäre Musik gefördert werden kann, einsetzen? Wenn ja, über welchen Weg, und mit welchen konkreten Forderungen? Die Europäische Kommission hat im letzten Jahr ihren Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 – 2027 (MFR) sowie des Entwurfs für das Nachfolgeprogramm zu Kreatives Europa vorgelegt. Der MFR ist ein wichtiger Bestandteil der Zukunftsdebatte in der EU. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt , einen neuen Aufbruch für Europa zu schaffen und den Zusammenhalt in der EU und ihre Stärkung als Wertegemeinschaft dabei in den Mittelpunkt zu stellen. Eine wichtige Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wird sicherlich auch das Nachfolgeprogramm zu „Kreatives Europa“ spielen. Daher setzt sich die Bundesregierung für eine angemessene Ausstattung ein. Über die Höhe der Ausstattung der einzelnen Sektorprogramme wird im Gesamtkontext der laufenden MFR-Verhandlungen entschieden werden. 36. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass im Rahmen der Förderung aus dem Programm „Kreatives Europa“ neben dem Europäischen Jugendorchesters (EUYO) auch ein vergleichbares Projekt aus dem Bereich der zeitgenössischen populären Musik institutionell gefördert wird? Wenn ja, welches europäische Projekt möchte die Bundesregierung unterstützen ? Das Europäische Jugendorchester manifestiert das Motto der „Einheit in Vielfalt“ auf beeindruckende Weise. Es ist seit Jahrzehnten Aushängeschild und Botschafter für die europäische Idee und geht letztlich auf eine Initiative des Europäischen Parlaments im Jahr 1976 zurück. Auch deshalb hat sich die Bundesregierung für dessen stabile und dauerhafte Finanzierung im Förderzeitraum 2021 bis 2027 eingesetzt . Mit Blick auf den Subsidiaritätsgrundsatz sollten aber gleichwohl „institutionelle “ Förderungen von Kultureinrichtungen durch die Europäische Union die Ausnahme bleiben. Hinzu kommt, dass durch „institutionelle“ Förderungen Mittel gebunden werden, die nicht mehr für die freie Projektarbeit eingesetzt werden können und damit einer Vielzahl von Akteuren nicht mehr zugutekommen. Eine dem EUYO vergleichbare Gründung aus dem Bereich der zeitgenössischen populären Musik, die alle Mitgliedstaaten einbezieht, ist allerdings bislang nicht bekannt. Unabhängig davon unterstützt die Bundesregierung, dass aus dem Förderprogramm „Kreatives Europa“ auch Projekte aus dem Bereich „populärer“ Musik gefördert werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/7880 Frauenförderung 37. Sind die an den von der Bundesregierung geförderten Maßnahmen beteiligten Gremien, Jurys etc., die über die Förderung und Förderanträge entscheiden , jeweils paritätisch besetzt (bitte alle Gremien bzw. Jurys etc. aufführen )? a) Wenn nein, wie hoch ist der Anteil von Frauen in den jeweiligen aktuell eingesetzten Gremien bzw. Jurys? b) Wenn nein, warum nicht, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung , um die paritätische Besetzung zukünftig sicherzustellen? Die von der BKM unmittelbar und ausschließlich besetzten einschlägigen Gremien sind grundsätzlich paritätisch besetzt. Soweit die BKM an der Besetzung von Gremien beteiligt ist, achtet sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf eine paritätische Besetzung. In der Jury des Wettbewerbs „Junge Musik-Szene“ sind drei Mitglieder weiblich und fünf Mitglieder männlich. In der Jury des Wettbewerbs „Jugend komponiert“ sind zwei Mitglieder weiblich und ein Mitglied männlich. Das BMBF bemüht sich kontinuierlich und fortlaufend, für diese ehrenamtliche Tätigkeit weibliche Kuratoriumsmitglieder zu gewinnen. Die Jurys entscheiden über die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger der genannten Wettbewerbe. 38. Wie hoch ist der Anteil der Künstlerinnen im Bereich der Musik sowie Musikgruppen mit mindestens einer weiblichen Künstlerin, die durch die von der Bundesregierung geforderten Maßnahmen in den letzten fünf Jahren gefördert wurden? 39. Wie hoch ist der Anteil der Künstlerinnen im Bereich der Musik sowie Musikgruppen mit mindestens einer weiblichen Künstlerin, die durch die von der Bundesregierung geförderten Preise und/oder Stipendien in den letzten fünf Jahren ausgezeichnet wurden? Die Fragen 38 und 39 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung weist zunächst auf den Abschnitt zur Musikförderung in der von der BKM geförderten Studie des Kulturrats „Frauen in Kultur und Medien“ von 2016 (www.kulturrat.de/wp-content/uploads/2016/12/Frauen-in-Kultur-und- Medien.pdf; Seiten 221 – 227) hin. Angaben zum Geschlecht werden bei Förderprojekten nur dann erhoben, wenn das Vorhaben der unmittelbaren Förderung eines Künstlers oder einer Künstlerin dient. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind in diesem Zusammenhang folgende durch den Bund geförderte Einrichtungen oder Projekte zu nennen: Deutscher Musikwettbewerb (BKM-Förderung): In den Jahren 1994 bis 2014 sind insgesamt 137 Preisträgerinnen und Preisträger einschließlich der Ensembles zu verzeichnen, darunter sind 39 Frauen, was einem Anteil von 28 Prozent entspricht. Deutlich besser schneiden Frauen bei den Stipendien des Deutscher Musikwettbewerbs ab. Von 1994 bis 2014 wurden insgesamt 473 Stipendien vergeben. 270 Stipendiaten stehen 203 Stipendiatinnen gegenüber, der Frauenanteil liegt hier entsprechend bei 44 Prozent. Unter den fünf Preisträgerinnen und Preisträgern des Deutschen Musikwettbewerbs 2016 sind drei Männer und zwei Frauen und unter den 14 Stipendiatinnen und Stipendiaten befinden sich sechs Frauen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7880 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Initiative Musik (BKM-Förderung): Anhand der Künstlerdatenbank der Initiative Musik wurde ausgewertet, wie viele Ensembles bzw. Einzelkünstlerinnen und -künstler seit 2007 gefördert wurden. Von insgesamt 473 Förderungen handelt es sich bei 373 um Ensembleförderungen (79 Prozent). Darüber hinaus wurden 68 Einzelkünstler (14 Prozent) und 32 Einzelkünstlerinnen (7 Prozent) unterstützt. Der Anteil weiblicher Künstlerinnen beim Wettbewerb „Treffen Junge Musik- Szene“ (BMBF-Förderung) lag in den vergangenen fünf Jahren zwischen 14 Prozent (2014) und 32 Prozent (2018). Beim Wettbewerb „Jugend komponiert“ (BMBF-Förderung) lag der Anteil der Komponistinnen in den vergangenen fünf Jahren zwischen 40 Prozent (2014) und 14 Prozent (2018). 40. Welche Maßnahmen bzw. Projekte führt die Bundesregierung aktuell durch, um den Anteil von Frauen zu erhöhen und um Frauen in Pop, Rock, Jazz, elektronischer Musik etc. sichtbarer zu machen (bitte Maßnahmen, Fördersumme und Ressortzuständigkeit angeben)? a) Welche Vorhaben sind für die laufende Legislaturperiode geplant? b) Welche Maßnahmen wurden bereits in den letzten fünf Jahren durchgeführt ? Die BKM fördert bzw. hat in den vergangenen Jahren insbesondere folgende Maßnahmen/Projekte in diesem Zusammenhang unterstützt (siehe dazu auch Antworten zu den Fragen 3 bis 6): Förderung einer Nachauswertung der Jazzstudie 2016 unter Aspekten der Geschlechtergerechtigkeit . Pop-Kultur: Bei diesem Projekt wird bei den zu realisierenden Neuproduktionen auf 50 Prozent Geschlechterbeteiligung geachtet. Förderung in 2017 der „Creole“ Fachtagung sowie Bundesfinale (Weltmusiken ). Bei der Fachtagung war ein Thema zur Geschlechtergerechtigkeit vorgesehen . Das BMBF hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich als Förderer bei den Bundeswettbewerben darauf hingewirkt, den Anteil junger Frauen zu erhöhen. Dazu gehören die geschlechtsneutrale Ansprache der jungen Menschen, eine höhere Beteiligung von Frauen als Dozentinnen, um als Rollenvorbilder zu wirken, die Bewerbung der Wettbewerbe in Frauen-/Mädchennetzwerken und die direkte Ansprache junger Frauen-Bands bzw. jungen Frauen als Solistinnen. c) Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung einer Verpflichtung von öffentlich geförderten Maßnahmen, z. B. von Festivals, sich Initiativen wie „keychange“, die auf eine paritätische Besetzung hinwirken, anzuschließen oder eine Quote zur Förderung von Künstlerinnen im Bereich der populären Musik als Kriterium der öffentlichen Förderung einzuführen ? Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein klar formuliertes Ziel im Koalitionsvertrag . Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/7880 So finanziert die BKM u. a. das erste spartenübergreifende bundesweite Eins-zueins -Mentoringprogramm für Frauen, die Führungspositionen im Kultur- und Medienbereich anstreben. Zudem befürwortet die BKM die familienfreundliche Ausgestaltung von Stipendien und Förderungen. In Vorbereitung ist auch die Förderung eines Berichts zur sozialen Lage der Künstlerinnen und Künstler (insbesondere unter dem Gesichtspunkt Geschlechtergerechtigkeit). Auch das BMBF wird weiterhin darauf hinwirken, dass in den geförderten Bundeswettbewerben Mädchen bzw. jungen Frauen als mögliche Teilnehmende verstärkt angesprochen werden. Die Teilnahme an den Wettbewerben jedoch basiert auf Freiwilligkeit und kann demnach mittels einer Quote nicht gesteuert werden. Die in der Frage beispielhaft genannten Maßnahmen begrüßt die Bundesregierung und hat sie zum Teil auch finanziell unterstützt (z. B. „keychange“ im Rahmen des Reeperbahn-Festivals). Die BKM setzt sich – soweit dies in ihrem Einflussbereich liegt – für eine paritätische Besetzung der Jurys und sonstiger Gremien ein, die über die Vergabe von Preisen und Förderungen entscheiden. Die Einführung einer Verpflichtung oder einer Förderquote als Voraussetzung für eine öffentliche Förderung wird in den betreffenden Gremien und auch in und mit den fördernden Ressorts diskutiert. Eine abschließende und vor allem generelle Bewertung ist auch aufgrund durchaus unterschiedlicher Positionen derzeit nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333