Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 15. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7881 19. Wahlperiode 19.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/7174 – Umsetzung des „Aktionsplans gegen Desinformation“ der Europäischen Union V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, haben einen „Aktionsplan gegen Desinformation“ vorgelegt, der Maßnahmen „in Europa und über Europas Grenzen hinaus“ beschreibt (Quellen hier und andernorts, soweit nicht anders angegeben: Kommissionsdokument JOIN(2018) 36 final vom 5. Dezember 2018). Zur „Bekämpfung von Desinformation“ sollen die Taskforces für strategische Kommunikation des Europäischen Auswärtigen Dienstes (STRATCOM) und die EU-Analyseeinheit für hybride Bedrohungen abermals „gestärkt“ werden. „Nach derzeitigem Diskussionsstand“ ist im Haushaltsplan 2019 eine Aufstockung von 1,9 Mio. Euro im Jahr 2018 sowie auf 5 Mio. Euro im Jahr 2019 vorgesehen, das Personal soll um mindestens elf Stellen verstärkt werden. Mittelfristig ist der Aufwuchs auf zusätzliche 50 bis 55 Beamtenstellen für die Teams für strategische Kommunikation und die EU- Analyseeinheit für hybride Bedrohungen sowie den Delegationen in den Nachbarländern vorgesehen. Die Abteilungen sollen zusätzliche „Datamining- und Datenanalyse-Experten“ einstellen, Verträge mit weiteren „Medienbeobachtungsdiensten “ abschließen und in „Analyseinstrumente wie spezielle Software “ investieren, „um riesige Mengen digitaler Daten zu analysieren, zu ordnen und zu bündeln“. Außerdem sollen sie „Forschungsarbeiten und Studien über die Reichweite und die Auswirkungen von Desinformation“ durchführen. Auf „Desinformationskampagnen“ will die Europäische Union verstärkt mit einem „Frühwarnsystem“ und Gegeninformation reagieren. Dienststellen der Europäischen Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes sollen gemeinsame Instrumente nutzen oder bei der Konzeption von Kommunikationskampagnen zusammenarbeiten. Zur „Abwehr von Desinformation“ sollen „Bedrohungsanalysen und nachrichtendienstliche Bewertungen“ angefertigt werden . Insbesondere sollen die zuständigen Stellen mit dem „internen Netz zur Abwehr von Desinformation der Kommission“ sowie der NATO und dem „Rapid Response Mechanism“ der G7 kooperieren. Die EU-Mitgliedstaaten werden aufgefordert, „zusammen mit Medien, Onlineplattformen, Informationstechno- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7881 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode logieanbietern und anderen Akteuren Sensibilisierungsmaßnahmen zu ergreifen “. Gefordert wird auch die „enge Überwachung“ der Umsetzung eines von Facebook, Google, Youtube, Twitter und Mozilla unterzeichneten Verhaltenskodex . 1. In welchen Spektren sind aus- und inländische „Desinformation“ oder „nachweislich falsche oder irreführende Informationen“ aus Sicht der Bundesregierung derzeit besonders verbreitet und richten „öffentlichen Schaden “ an (Kommissionsdokument JOIN(2018) 36 final), und in welchem Maße betrifft dies auch rechte oder rechtsextreme Medien oder Netzwerke (vgl. auch www.sifo.de/files/Projektumriss_PANDORA.pdf)? Durch die absichtliche Verbreitung nachweislich falscher oder irreführender Informationen besteht aus Sicht der Bundesregierung Anlass zur Sorge, dass Bürgerinnen und Bürger darin beeinträchtigt werden, sich eine auf Fakten basierende eigene Meinung zu bilden. Dies stellt vor allem im Hinblick auf politische Prozesse und das Vertrauen in staatliche Stellen oder die Unabhängigkeit der Medien in Deutschland eine ernstzunehmende Gefahr dar. Da Desinformation vermehrt über soziale Medien und andere Internet-Formate verbreitet wird, kann in der Regel nicht abgeschätzt werden, welche Reichweite sie konkret entfaltet bzw. welchen „öffentlichen Schaden“ sie im Einzelnen anrichtet . Auch ein Überblick über das Ausmaß von Desinformation in rechtsextremen Medien oder Netzwerken liegt der Bundesregierung daher nicht vor. In Betracht zu ziehen ist jedenfalls die grundsätzliche Gefahr einer Beeinträchtigung des Vertrauens in staatliche Stellen oder die Unabhängigkeit der Medien in Deutschland. Im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanzierten Vorhabens „Propaganda, Mobilisierung und Radikalisierung zur Gewalt in der virtuellen und realen Welt (PANDORA)“ wird untersucht, inwieweit extremistische Vorstellungen im Internet und in sozialen Medien verbreitet werden und wie diese zu Radikalisierungen beitragen. „Desinformation“ oder „nachweislich irreführende Informationen“ als solche werden in diesen Vorhaben nicht explizit adressiert. Erkenntnisse, die eine Bewertung zulassen würden, in welchem Ausmaß dies auch rechte oder rechtsextreme Medien oder Netzwerke betrifft , liegen nicht vor. 2. Welche explizit von rechten oder rechtsextremen Gruppierungen oder Netzwerken (auch Parteien) lancierten Desinformationskampagnen „zur Beherrschung des politischen Diskurses“ hat die Bundesregierung in jüngster Zeit beobachtet? Erkenntnisse über Desinformationskampagnen als Teil einer einheitlichen und möglicherweise sogar abgesprochenen Strategie innerhalb der rechtsextremistischen Szene liegen der Bundesregierung nicht vor. 3. Welche weiteren herausragenden Fälle von „Desinformation […], die durch nichtstaatliche Akteure betrieben wurde“, hat die Bundesregierung in der Vergangenheit beobachtet? Wichtige nichtstaatliche Akteure im Bereich Desinformation sind terroristische Gruppierungen wie der sogenannte Islamische Staat oder Akteure aus dem Bereich der Schleuserkriminalität. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7881 4. In welchen dieser aus- und inländischen Kampagnen hat die Bundesregierung ebenfalls „Videomanipulationen (Deepfakes)“ oder die „Fälschung amtlicher Dokumente“ beobachtet? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zur Nutzung von Videomanipulationen im Rahmen solcher Kampagnen vor. Im Rahmen von Schleuserkriminalität liegen der Bundesregierung Hinweise zu gefälschten amtlichen Dokumenten (beispielsweise Visa und Pässe) vor. 5. Welche Beispiele sind der Bundesregierung „im Nahen Osten und in Afrika“ bekannt, bei denen „ausländische staatliche Akteure zunehmend Desinformationsstrategien einsetzen, um gesellschaftliche Debatten zu beeinflussen, Spaltungen herbeizuführen und in die demokratische Entscheidungsfindung einzugreifen“? 6. Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen „Desinformationskampagnen “ von Cyberangriffen und einem „‚Hacken‘ von Netzen“ begleitet wurden? a) Bei welchen dieser Cyberangriffe wurden „vorgetäuschte Enthüllungen“ („Leaks“) genutzt? b) Inwiefern hat auch die Bundesregierung die Störung von „Sendeanstalten “ beobachtet (bitte belegen)? Die Fragen 5 bis 6b werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung ist kein Deutschland betreffender Fall im Sinne der Fragestellung bekannt. Zur diesbezüglichen Gefahrenlage sei jedoch auf die im Verfassungsschutzbericht genannten Fälle von Einflussmaßnahmen auf die Präsidentschaftswahlen in Frankreich und den USA hingewiesen. 7. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit des Zentrums für strategische Kommunikation insbesondere hinsichtlich der Qualität von dessen Antworten auf tatsächliche oder vermeintliche „Desinformation“? Der Bundesregierung ist unter der Bezeichnung „Zentrum für strategische Kommunikation “ keine Einrichtung bekannt. 8. Auf welche Weise sollte aus Sicht der Bundesregierung das Mandat der East StratCom Taskforce bzw. der Taskforces für strategische Kommunikation Westbalkan und South, wie von der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin gefordert, erweitert werden bzw. welche Defizite in der bereits stattfindenden Kooperation hat die Bundesregierung festgestellt? Die Bundesregierung unterstützt die personelle und finanzielle Aufstockung des Arbeitsbereichs Strategische Kommunikation im Europäischen Auswärtigen Dienst, insbesondere der „Task Forces Western Balkans und South“. Der Aktionsplan sieht keine Erweiterung des Mandats der „East StratCom Task Force“ vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7881 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Was ist der Bundesregierung über den Aufbau eines unabhängigen EU-Netzes von „Faktenprüfern“ bekannt, die dabei helfen sollen „Desinformation besser [zu] erkennen und [zu] enthüllen“? Bereits in der Mitteilung der Europäischen Kommission zur „Bekämpfung von Desinformation im Internet: ein europäisches Konzept“ (COM(2018) 236 final) werden die Schaffung eines unabhängigen europäischen Netzes von Faktenprüfern und Faktenprüferinnen erwähnt sowie Details zu den weiteren Schritten beschrieben . Nach Kenntnis der Bundesregierung werden derzeit durch den Europäischen Auswärtigen Dienst Modalitäten des Aufbaus von Teams aus multidisziplinären unabhängigen Faktenprüfern und Faktenprüferinnen sowie Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen oder die Unterstützung bestehender Netzwerke geprüft. 10. Auf welche Weise könnten aus Sicht der Bundesregierung, wie von der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin gefordert, nationale Geheimdienste verstärkt in den „Kampf gegen Desinformation“ eingebunden werden, bzw. welche Defizite in der bereits stattfindenden Kooperation hat die Bundesregierung festgestellt? Die Bundesregierung unterstützt die im Aktionsplan der Europäischen Union (EU) gegen Desinformation enthaltene Empfehlung für eine verstärkte Beteiligung und Zusammenarbeit aller relevanten staatlichen Stellen zur Bekämpfung von Desinformation. Dies gilt auch für die Einbindung der Nachrichtendienste zur Aufklärung von Desinformationskampagnen. Eine verstärkte Zusammenarbeit der jeweiligen nationalen Nachrichtendienste untereinander kann nach Auffassung der Bundesregierung durch eine Intensivierung der Übermittlung von Erkenntnissen und Lagebildern im Rahmen der jeweiligen Übermittlungsvorschriften bzw. über einen Informationsaustausch in Fachgesprächen oder Hospitationen erreicht werden. 11. Auf welche Weise sollte aus Sicht der Bundesregierung die Arbeit des geheimdienstlichen Zentrums für Informationsgewinnung und -analyse (INTCEN) „zurückgegriffen werden, um die Entwicklung von Desinformationskampagnen zu untersuchen“, und welche weiteren Kapazitäten soll das Zentrum hierfür erhalten? Die Bundesregierung nimmt das Potential von Desinformationskampagnen sehr ernst. Sie erachtet daher die im EU-Aktionsplan gegen Desinformation enthaltene Forderung nach einer Stärkung der Kooperation der Nachrichtendienste, insbesondere mit dem „EU Intelligence Analysis Centre“ (EU INTCEN), für sinnvoll. Die INTCEN zugelieferten Erkenntnisse der jeweiligen nationalen Nachrichtendienste könnten so zu optimierten Analysen beitragen und verstärkt gewinnbringend in die weiteren Beratungen auf EU-Ebene zur Bekämpfung von Desinformationskampagnen einbezogen werden. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass INTCEN der Zuständigkeit des Europäischen Auswärtigen Dienstes unterfällt. Über einen geplanten Stellenaufwuchs liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7881 12. Wann wurde das „interne Netz zur Abwehr von Desinformation der Kommission “ aus Vertretern der Generaldirektionen der Kommission sowie der Vertretungen nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet, und inwiefern sind daran auch Mitgliedstaaten oder der Rat beteiligt? Das interne Netz zur Abwehr von Desinformation wurde im Mai 2018 von der Generaldirektion Kommunikation (DG-COMM) der Europäischen Kommission ins Leben gerufen. Es bringt Vertreter aller Generaldirektionen zusammen, ebenso wie die ausführenden Organe der Kommission und die Vertretungen in den Mitgliedstaaten. Explizites Mandat für das Netz ist es, im Rahmen dieser vertieften Koordination und Kooperation mit anderen Institutionen Desinformation zu identifizieren und damit umzugehen. Das Netz stellt unter anderem Antworten auf Desinformation zur Verfügung, die dann durch die anderen Generaldirektionen sowie die Delegationen genutzt werden können. 13. Welche Tätigkeiten übernimmt nach Kenntnis der Bundesregierung eine Arbeitsgruppe der Kommission mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst und dem Europäischen Parlament „zur Bekämpfung von Desinformation im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament“? Nach Kenntnis der Bundesregierung handelt es sich bei dieser Arbeitsgruppe um einen informellen Austausch zur Bekämpfung von Desinformation auf Arbeitsebene . Nähere Informationen zu dieser Arbeitsgruppe liegen der Bundesregierung nicht vor. 14. Mit welchen konkreten Mitteln und Maßnahmen soll nach Kenntnis der Bundesregierung die „EU-Analyseeinheit für hybride Bedrohungen“ gestärkt werden? a) Für welche Maßnahmen werden „Datamining- und Datenanalyse-Experten “ benötigt bzw. welche Daten sollen diese auswerten? b) Mit welchen „Medienbeobachtungsdiensten“ haben die einschlägigen EU-Instrumente bereits Verträge abgeschlossen? Die Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung wird vom Europäischen Auswärtigen Dienst eine personelle Verstärkung der „EU-Analyseeinheit für hybride Bedrohungen“ angestrebt. Details zu konkreten Aufgaben des jeweiligen Personals, Arbeitsweisen und möglichen Verträgen liegen der Bundesregierung nicht vor. 15. Wofür, außer zur „Konzeption von Kommunikationskampagnen“, sollen aus Sicht der Bundesregierung insgesamt 50 bis 55 zusätzliche Beamtenstellen für die Teams für strategische Kommunikation und die EU-Analyseeinheit für hybride Bedrohungen sowie neue Stellen in den Delegationen in den Nachbarländern beantragt werden? Die professionelle und proaktive Kommunikation der Politik der EU erfordert aus Sicht der Bundesregierung eine entsprechende personelle und finanzielle Unterfütterung , vor allem des Arbeitsbereichs Strategische Kommunikation im Europäischen Auswärtigen Dienst, seiner Task Forces sowie der Delegationen. Neben der Konzeption von Kommunikationskampagnen erachtet die Bundesregierung deren Umsetzung in Kooperation mit den Mitgliedstaaten sowie weiteren Partnern für zentral. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7881 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Wie will die Bundesregierung, wie von der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin gefordert, „mehr Solidarität zeigen und die Union vor hybriden Angriffen, auch solchen, die sich auch auf Desinformation stützen, schützen“? Die Bundesregierung tauscht sich zu Fragen im Zusammenhang mit hybriden Bedrohungen regelmäßig auf verschiedenen Ebenen mit ihren europäischen Partnern aus und kann hierbei auf bereits etablierte Verfahren zurückgreifen. In Zusammenhang mit dem „Rapid Alert System“ des Aktionsplans gegen Desinformation ist das Auswärtige Amt als nationale Kontaktstelle benannt. Die Bundesregierung unterstützt ressortübergreifend die Anstrengungen und Initiativen der Europäischen Kommission. 17. Wie will die Bundesregierung den in „Maßnahme 1“ geforderten Ausbau von „nationalen Kapazitäten“ zur „Erkennung, Untersuchung und Enthüllung von Desinformationsaktivitäten“ umsetzen? Die Bundesregierung baut ihre Fähigkeiten aus, um Diskurse on- und offline besser nachvollziehen zu können. Dies bildet die Grundlage dafür, effektiv und zielgruppenorientiert kommunizieren, die Bürgerinnen und Bürger mit Informationen versorgen und so effektiv gegen Desinformation vorgehen zu können. a) Welche Kontaktstelle wird die Bundesregierung zur Einrichtung eines „Frühwarnsystems“ benennen? Als Kontaktstelle für das Frühwarnsystem im Sinne des Aktionsplans („Rapid Alert System“) wurde die Steuerungsgruppe Strategische Kommunikation im Auswärtigen Amt benannt. Das Frühwarnsystem soll in den kommenden Monaten aufgebaut werden. b) In welcher Abteilung ist diese angesiedelt? Die Steuerungsgruppe Strategische Kommunikation ist in der Abteilung für Kultur und Kommunikation des Auswärtigen Amts angesiedelt. c) Welche anderen zuständigen nationalen Behörden arbeiten mit dieser Abteilung zusammen? Die Steuerungsgruppe Strategische Kommunikation arbeitet mit allen zuständigen Bundesministerien und ihren nachgeordneten Behörden eng zusammen. d) Welche computergestützten Instrumente zur „Krisenfrüherkennung“ werden von dieser Abteilung genutzt (Bundestagsdrucksache 19/3459)? In der Abteilung für Kultur und Kommunikation des Auswärtigen Amts werden keine computergestützten Instrumente zur Krisenfrüherkennung genutzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7881 18. Wie will die Bundesregierung, wie von der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin gefordert, umsetzen, den Austausch geheimdienstlicher Erkenntnisse zwischen den Mitgliedstaaten und den Organen der Europäischen Union auszuweiten, „um das Lagebewusstsein und die jeweiligen Abwehrkapazitäten zu verbessern“, und welche Zusammenarbeitsformen sind hier gemeint? Die Nachrichtendienste des Bundes übermitteln im Rahmen ihrer jeweiligen gesetzlichen Vorschriften für die EU-Ebene relevante Erkenntnisse aus dem Bereich „Desinformation“ an das EU-INTCEN bzw. die dort angesiedelte EU-Analyseeinheit für hybride Bedrohungen („Hybrid Fusion Cell“). Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 10 und 11 verwiesen. 19. Wie will die Bundesregierung, die von der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin geforderte, „Maßnahme 3“ umsetzen, wonach bis März 2019 ein „Frühwarnsystem zur Abwehr von Desinformationskampagnen “ eingerichtet werden soll, das eng mit „der NATO und dem Rapid Response Mechanism der G7 interagiert“? Die Steuerungsgruppe Strategische Kommunikation im Auswärtigen Amt ist der Kontaktpunkt für das genannte Frühwarnsystem. Das Frühwarnsystem soll in den kommenden Monaten aufgebaut werden, konkrete Strukturen sind noch nicht vorhanden. 20. Zu welchen „spezifischen Maßnahmen“ haben sich die Firmen Facebook, Google, Youtube, Twitter und Mozilla nach Kenntnis der Bundesregierung verpflichtet, „die noch vor den Wahlen zum Europäischen Parlament 2019 durchgeführt werden sollen“? Verschiedene Online-Plattformen und Vertreterinnen und Vertreter der Werbebranche haben im Oktober 2018 einen Verhaltenskodex für Online-Desinformationen unterzeichnet, der im November 2018 in Kraft getreten ist. In dem Verhaltenskodex verpflichten sich die Unterzeichner auch mit Blick auf die anstehenden Wahlen des Europäischen Parlaments, Maßnahmen zu ergreifen zur Unterbrechung der Werbeeinnahmen bestimmter Konten und Websites, die Desinformation verbreiten, zur Verbesserung der Transparenz politischer und themenbezogener Werbung, zum Umgang mit dem Thema Fake-Accounts und Online-Bots, zur Befähigung der Verbraucher, Desinformation zu melden und auf verschiedene Nachrichtenquellen zuzugreifen, sowie zur Verbesserung der Sichtbarkeit und Auffindbarkeit verlässlicher Informationen und zur Stärkung der Forschungsgemeinschaft zur Überwachung von Online-Desinformationen durch datenschutzkonformen Zugang zu den Daten der Plattformen. In dem Verhaltenskodex selbst ist nicht festgehalten, mittels welcher Verfahren die Umsetzung erfolgen soll. Die Wahl der (technischen) Mittel obliegt daher den teilnehmenden Unternehmen. 21. Auf welche Weise könnten die Onlineplattformen aus Sicht der Bundesregierung , wie von der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin gefordert, „mit den dem Frühwarnsystem zugrunde liegenden Kontaktstellen zusammenarbeiten, um zeitnah einschlägige Informationen bereitzustellen“? Aus Sicht der Bundesregierung sollte das Frühwarnsystem auch den Online-Plattformen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um über auffällig gewordene Desinformationskampagnen zu informieren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7881 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 22. Wie will die Bundesregierung, wie von der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin gefordert, „die nationalen multidisziplinären Teams aus unabhängigen Faktenprüfern und Wissenschaftlern mit spezifischen Kenntnissen des jeweiligen lokalen Informationsumfelds“ verstärken? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 23. Inwiefern plant auch die Bundesregierung „gezielte Kampagnen für die Öffentlichkeit “ […], um das Bewusstsein für die negativen Auswirkungen von Desinformation zu schärfen“, und welche Einzelheiten stehen dazu bereits fest? Die Bundesregierung kommt ihrem verfassungsgemäßen Auftrag, den Bürgerinnen und Bürgern umfassende Informationen über das Regierungshandeln zu Verfügung zu stellen, kontinuierlich und umfassend nach. Sie tut dies auf allen derzeit üblichen Informationskanälen (Print, Webseite, Soziale Medien). In diesem Rahmen sind auch Maßnahmen geplant, die das öffentliche Bewusstsein für Desinformation stärken sollen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333