Deutscher Bundestag Drucksache 19/7922 19. Wahlperiode der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Tobias Pflüger, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/7141 – Beginn des deutschen Kampfdrohnenprogramms in Israel Vorbemerkung der Fragesteller Sofort nachdem der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 13. Juni 2018 zugestimmt hatte, unterzeichnete das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) den Betreibervertrag für das Leasing von bewaffnungsfähigen Drohnen des Typs „Heron TP“ (Bundestagsdrucksache 19/3787). Dieser Vertrag läuft über neun Jahre und beinhaltet sieben Luftfahrzeuge, die Airbus wie beim Vorgängermodell „Heron 1“ von Israel Aerospace Industries Ltd (IAI) beschafft und nach Ablauf der Vertragsdauer an die Firma zurückgibt („Verteidigungsministerium unterschlägt Heron-Drohnen“, ZEIT ONLINE vom 23. August 2018). Hauptauftragnehmer von diesem und weiteren deutschen Drohnengeschäften, darunter der „Eurodrohne“ oder der milliardenschweren Spionagedrohne PEGASUS, ist der europäische Rüstungskonzern Airbus (Bundestagsdrucksachen 19/4428, 19/1082, 19/2199). Die Entscheidung für die „Heron TP“ hatte das BMVg mit einer einzigartigen, nur in Israel erhältlichen Rakete begründet (Bundestagsdrucksache 18/13346, Antwort zu Frage 3). Der Hersteller weigere sich, diese Waffe in eine US-Drohne einzurüsten, was die Bundesregierung als zwingenden Grund für die Auswahl der „Heron TP“ anführt. Die von einem Turboprop-Triebwerk angetriebene „Heron TP“ kann 1 000 kg Bewaffnung transportieren (Bundestagsdrucksache 18/7725, Antwort zu Frage 3). Die Luftfahrzeuge sind außerdem mit Elektrooptik- und Infrarot-Sensoren ausgerüstet. Airbus stellt außerdem vier Bodenstationen zur Flug- und Missionssteuerung. Die Firma ist auch zuständig für sogenannte Nachprüfflüge, die nach jeder Wartung oder Reparatur erfolgen müssen (Bundestagsdrucksache 19/3787, Antwort zu Frage 10). Durch die Bestimmung als Hauptauftragnehmer kann Airbus erstmals Erfahrung in Betrieb und Logistik mit bewaffneten Drohnen sammeln, was aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller für die Realisierung der „Eurodrohne“ von großem Vorteil ist. Für die Stationierung in Israel und die Ausbildung der Bundeswehrangehörigen durch die israelische Luftwaffe hat das BMVg einen Vertrag mit der Regierung in Tel Aviv geschlossen (Bundestagsdrucksache 18/13346, Antwort zu Frage 13). Geplant ist die Ausbildung von zunächst 60 Besatzungen, die aus Pi- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 18. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort 20.02.2019 Drucksache 19/7922 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Luftfahrzeuge mit deutschem Hoheitszeichen werden bei der israelischen Luftwaffe (IAF) auf dem Flughafen Tel Nof südlich von Tel Aviv stationiert, wo die Bundeswehr ein kleines Containerdorf beziehen soll. Zur Begründung schreibt das BMVg, die Stationierung in Israel vereinfache Trainings- und Übungsflüge (Bundestagsdrucksache 18/9857, Antwort zu Frage 3). In Israel ist der komplette Luftraum, auch über den besetzten Gebieten, militärisch kontrolliert (Bundestagsdrucksache 19/3787, Antwort zu Frage 10). Die Fluggenehmigungen erteilt sich (und der Bundeswehr) das Militär also selbst. Ein für den 14. November 2018 geplanter Besuch des Luftwaffenstützpunkts Tel Nof durch die Abgeordneten Andrej Hunko und Tobias Pflüger wurde von der israelischen Regierung kurzfristig verweigert, da die Basis nach einer aufgeflogenen Geheimdienstoperation als Ausgangspunkt für Luftangriffe in Gaza genutzt werden sollte (vgl. „Senior Israeli Officer Killed During Special Forces Op in Gaza“, haaretz.com vom 12. November 2018). Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller handelt sich dabei um einen Präzedenzfall. Die Bundeswehr soll eine Parlamentsarmee sein, die jederzeit von Abgeordneten besucht werden kann. Wenn ein solcher Truppenbesuch aber vom Gutdünken oder militärischen Maßnahmen einer anderen Regierung abhängig ist, steht dies nach Ansicht der Fragesteller einer Stationierung entgegen. Der Regierungsvertrag mit Israel enthält keine Garantien für den Besuch von Angehörigen des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 19/3787, Antwort zu Frage 28). Auch aus diesem Grund muss die Bundesregierung das Kampfdrohnenprogramm in Israel stoppen. Vorbemerkung der Bundesregierung Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Die Antworten zu den Fragen 1, 10, 11, 13 bis 13c, 21 bis 24a enthalten detaillierte Angaben zu durch die Bundeswehr in einem fremden Staat genutzter Infrastruktur. Zudem berühren Angaben zu o. a. Fragen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Auftragnehmern sowie hoheitliche Entscheidungen eines fremden Staates. Zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die Belange eigener und fremder Sicherheitsinteressen sind oben aufgeführte Antworten als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ einzustufen.* 1. Über wie viele und welche Drohnen welcher Gewichtskategorie verfügt die Bundeswehr gegenwärtig, und wo sind die Systeme im Ausland oder in Deutschland stationiert? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat Teile der Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. lotin bzw. Pilot und Nutzlastoperateurin bzw. Nutzlastoperateur besteht. Sie sollen sämtlich aus dem Programm der „Heron 1“ übernommen werden, die die Bundeswehr seit 2010 in Afghanistan und seit 2016 in Mali fliegt. Mit der Einrichtung von Ausbildungs- und Trainingsumgebungen, darunter ein Simulator in Jagel in Schleswig-Holstein, ist ebenfalls Airbus beauftragt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Welche Drohnen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung (auch an Land, zur See und Unterwasser) bei dem NATO-Manöver „Trident Juncture“ eingesetzt und/oder erprobt („NATO’s huge military exercise will test robots and autonomous vehicles“, newscientist.com vom 25. Oktober 2018)? Beim NATO-Manöver Trident Juncture wurden von Deutschland die unbemannten Systeme LUNA, ALADIN und MIKADO eingesetzt. Hierbei wurden keine Erprobungen durchgeführt. Über den Einsatz unbemannter Systeme anderer Nationen hat die Bundesregierung keine Kenntnisse. 3. Wer wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Forschung und Entwicklung eines bewaffnungsfähigen, unbemannten Landsystems im Rahmen von PESCO beauftragt, und inwiefern trifft es zu, dass sich auch die Bundesregierung für das System interessiert („These Baltic nations could build Europe’s next ground drone“, defensenews.com vom 2. August 2018)? Deutschland beteiligt sich an dem durch Estland koordinierten PESCO-Projekt „Integrierte Unbemannte Bodensysteme (UGS)“. Eine Angebotsaufforderung hierzu ist seitens der EU in diesem Jahr geplant. Weitergehende Erkenntnisse zur Beauftragung liegen nicht vor. 4. Welche militärischen Attachés (etwa Militärattaché, Luftwaffenattaché, Wehrtechnischer Attaché) hat die Bundesregierung seit wann an die deutsche Botschaft in Israel entsandt (bitte für den Zeitraum ab 2010 angeben)? Im Militärattachéstab der deutschen Botschaft in Tel Aviv (Israel) haben bis August 2012 ein Verteidigungsattaché und ein stellvertretender Verteidigungsattaché Dienst geleistet. Ab September 2012 wurde der Militärattachéstab Tel Aviv um einen weiteren stellvertretenden Verteidigungsattaché ergänzt. Im August 2018 ist zusätzlich ein Wehrtechnischer Attaché in den Militärattachéstab Tel Aviv integriert worden. 5. Wie viele Programmabsprachen enthält der Regierungsvertrag mit Israel zur Stationierung der Bundeswehr und ihrer zunächst unbewaffneten Kampfdrohnen „Heron TP“, und was wird darin jeweils bestimmt? Die Kooperation mit Israel wird in der völkerrechtlich nicht bindenden Regierungsvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Verteidigungsministerium des Staates Israel über das Projekt MALE G-HERON TP und in den drei detaillierenden Programmabsprachen geregelt. Diese umfassen im Wesentlichen die durch die israelische Amtsseite zu erbringenden Leistungen, wie zum Beispiel die Unterstützung bei der Ausbildung des Personals, die Bereitstellung von Infrastruktur für die deutschen Streitkräfte, die Stationierung der Luftfahrzeuge sowie die Herstellung der technischen Bewaffnungsfähigkeit des Systems G-HERON TP. 6. Warum enthält der Regierungsvertrag mit Israel zur Stationierung der Bundeswehr und ihrer zunächst unbewaffneten Kampfdrohnen „Heron TP“ keine Garantien für den Besuch von Angehörigen des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 19/3787, Antwort zu Frage 28) und aus welchen Gründen erachtet die Bundesregierung dies als nicht notwendig? Die Bundesregierung achtet die Souveränität des Staates Israel und dessen Hoheit über sein Staatsgebiet bzw. seine militärischen Einrichtungen. Es entspricht dem Grundsatz der Gebietshoheit, dass ein Staat keine Besuchsgarantien für Drittstaatsangehörige gewähren muss. Drucksache 19/7922 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2. –3– Drucksache 19/7922 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wie bewertet die Bundesregierung die kurzfristige Absage eines für den 14. November 2018 geplanten Besuchs des Luftwaffenstützpunkts Tel Nof durch die Abgeordneten Andrej Hunko und Tobias Pflüger, die ein dort bereits befindliches Containerdorf für das Personal der Kampfdrohnen „Heron TP“ besichtigen wollten, hinsichtlich zukünftiger Besuche der Bundeswehr in Israel durch deutsche Abgeordnete? Der Bundesregierung sind aktuell keine Einschränkungen hinsichtlich zukünftiger Besuche für deutsche Abgeordnete in Israel bzw. in der Liegenschaft Tel Nof der israelischen Luftstreitkräfte bekannt. 8. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob auch die israelische Luftwaffe ihre „Heron TP“ oder das Modell „Hermes900“ der Firma Elbit in Tel Nof stationiert und für Einsätze in Gaza nutzt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. 9. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob die israelische Regierung in Tel Nof Atomwaffen lagert? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. 10. Aus welchen Komponenten besteht die Anlage, die die Bundeswehr auf dem israelischen Luftwaffenstützpunkt Tel Nof für die Stationierung der zunächst unbewaffneten deutschen Kampfdrohnen „Heron TP“ beziehen soll, und wie groß ist diese? 11. Wann soll diese Anlage offiziell übergeben werden, und inwiefern handelt es sich dann um eine hoheitliche deutsche Einrichtung? Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet. Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen. 12. Ab welchem Datum soll die Ausbildung von Angehörigen der Bundeswehr an den zunächst unbewaffneten Kampfdrohnen „Heron TP“ nach derzeitigem Stand beginnen? Die Ausbildung begann am 28. Januar 2019. a) Welches Personal wird nach gegenwärtigem Stand von welchen bestehenden Systemen („Tornado“ und „Heron 1“) übernommen? Es ist derzeit beabsichtigt, ausschließlich Personal mit HERON-1-Expertise umzuschulen. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Aus diesem Grunde enthält die Ressortabsprache mit dem Verteidigungsministerium des Staates Israel zum Projekt MALE G-HERON TP keine Garantien über den Besuch von Abgeordneten des Deutschen Bundestages in militärischen Liegenschaften der israelischen Streitkräfte. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Im ersten Durchgang werden sechs Luftfahrzeugbesatzungen bestehend aus jeweils einer Pilotin bzw. einem Piloten und einer Sensor- und Nutzlastbedienerin bzw. einem Sensor- und Nutzlastbediener ausgebildet. c) Welche Angaben kann die Bundesregierung zum Geschlechterverhältnis von Pilotinnen bzw. Piloten und Nutzlastoperateurinnen bzw. Nutzlastoperateuren der von der Bundeswehr geflogenen „Heron 1“ machen, aus denen sich das Personal für die zunächst unbewaffneten Kampfdrohnen „Heron TP“ rekrutieren soll (Bundestagsdrucksache 18/13346, Antwort zu Frage 13)? Bei den aktuell einsetzbaren Pilotinnen bzw. Piloten liegt das Verhältnis bei 1 (weiblich) zu 60 (männlich); bei den aktuell einsetzbaren Sensor- und Nutzlastbedienerinnen bzw. Sensor- und Nutzlastbedienern bei 3 (weiblich) zu 52 (männlich). 13. In welchen Lufträumen werden die zunächst unbewaffneten deutschen „Heron TP“ für Trainings und Lizenzerhalt geflogen, und wo sind etwaige Übungsplätze? a) Sofern der Regierungsvertrag mit Israel hierzu keine Angaben enthält, welche Praxis ist der Bundesregierung hierzu bekannt, und welche Vorgaben müssen aus ihrer Sicht hinsichtlich des Überflugs der von Israel besetzten Gebiete eingehalten werden? b) Wie wird sichergestellt, dass nicht (auch versehentlich oder im Falle einer Betriebsstörung oder Notlandung) über besetzte Gebiete geflogen wird? c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob auch Angehörige des Rüstungskonzerns Airbus als Hauptauftragnehmer für die zunächst unbewaffneten deutschen Kampfdrohnen „Heron TP“ in Israel trainieren? Es wird auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage verwiesen. d) Wo befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die israelischen Luft-Boden-Schießplätze für Trainings mit den zunächst unbewaffneten deutschen Kampfdrohnen „Heron TP“, nachdem der Deutsche Bundestag über ihre Bewaffnung entschieden hat? Die hierfür erforderlichen Maßnahmen sind nicht Bestandteil der Regierungsvereinbarung mit Israel und würden erst nach Vorliegen aller notwendigen Voraussetzungen in einer weiteren Programmvereinbarung festgeschrieben. 14. Werden die zunächst unbewaffneten Kampfdrohnen „Heron TP“ vom Hersteller IAI nach Kenntnis der Bundesregierung für die Bundeswehr sämtlich neu gefertigt, oder waren einige der Drohnen oder ihrer Bauteile bereits bei der israelischen Luftwaffe (auch kurzzeitig) in Gebrauch? Die Luftfahrzeuge des Typs G-HERON TP werden neu gefertigt. Es liegen keine Kenntnisse zum vorherigen Gebrauch darin verbauter Bauteile in Systemen der israelischen Luftstreitkräfte vor. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wie viele Pilotinnen bzw. Piloten und Nutzlastoperateurinnen bzw. Nutzlastoperateure sollen in einem ersten Durchgang ausgebildet werden? Drucksache 19/7922 Drucksache 19/7922 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Welche Anlagen werden nach gegenwärtigem Stand aus den für Deutschland bestimmten Kampfdrohnen „Heron TP“ (wieder) ausgebaut („Täuscht Ursula von der Leyen die Öffentlichkeit?“, swr.de ohne Datum)? Es werden keine Anlagen aus den für Deutschland bestimmten unbemannten Luftfahrzeugen G-HERON TP ausgebaut. 16. Über welche weiteren, auf Bundestagsdrucksache 19/3787 nicht aufgeführten Assistenzsysteme verfügen die zunächst unbewaffneten deutschen Kampfdrohnen „Heron TP“ (etwa ein System zum automatischen Starten und Landen)? Das System G-HERON TP wird über ein Autonomous Take-Off and Landing System sowie ein System zum automatischen Rollen verfügen. 17. Wann soll nach gegenwärtigem Stand im Rahmen der Integrierten Nachweisführung bzw. der Einsatzprüfung die Überprüfung der Leistungsfähigkeit und der Eignung der elektrooptischen Sensoren der Firma Elbit und des SAR-Sensors der Firma ELTA Systems Ltd. beginnen (Bundestagsdrucksache 19/3787, Antwort zu Frage 3)? Die Überprüfung der Leistungsfähigkeit und der Eignung der Sensoren für den vorgesehenen Verwendungszweck erfolgt im Rahmen der Integrierten Nachweisführung bzw. der Einsatzprüfung voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2020. 18. Durch welche „organisatorische Maßnahmen“ wird während der Ausbildung an dem in Israel stationierten Simulator sichergestellt, dass eine Ausbildung des Einsatzes von Bewaffnung nicht erfolgt (Bundestagsdrucksache 19/3787, Antwort zu Frage 9)? a) Inwiefern sollen die Bundeswehr und nach Kenntnis der Bundesregierung auch Airbus bereits Fähigkeiten trainieren, die nach der Bewaffnung der Kampfdrohnen „Heron TP“ gebraucht werden, und für Flüge mit der unbewaffneten Version zunächst nicht benötigt werden? b) Um welche Fähigkeiten handelt es sich aus Sicht der Bundesregierung dabei? Die Fragen 18 bis 18b werden im Zusammenhang beantwortet. Deutsches Personal wird nicht für Verfahren zum Waffeneinsatz ausgebildet. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen sind nicht Bestandteil der Regierungsvereinbarung mit Israel und würden erst nach Vorliegen aller notwendigen Voraussetzungen in einer gesonderten Programmabsprache festgeschrieben. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 15. –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Was ergab nach Kenntnis der Bundesregierung die Untersuchung der International Telecommunication Union (ITU), für die Flüge von größeren Drohnen Frequenzen für die Satellitenkomponente außerhalb der Reichweiten direkter Funkverbindungen zuzuweisen, nachdem dies bereits im Jahr 2012 für die direkte Funkverbindung zwischen Bodenkontrollstationen und Luftfahr-zeug für den 5-GHz-Bereich erfolgte (Bundestagsdrucksache 17/12136, Antwort zu Frage 19)? Die Weltfunkkonferenz im Jahr 2012 hat die Zuweisung der Nutzung von direkten Funkverbindungen zwischen Bodenkontrollstationen und unbemannten Luftfahrzeugen zu deren Steuerung im 5-GHz-Bereich eingeführt. Die weitere Ausgestaltung der Nutzungsbedingungen, z.B. für eine Satellitenkomponente, liegt in der Zuständigkeit der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO). 20. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wer nach einer Bewaffnung der deutschen Kampfdrohnen „Heron TP“ von der Besatzung in der Bodenkontrollstation für ein Auslösen der Raketen zuständig ist, und inwiefern dies Pilotinnen bzw. Piloten und Nutzlastoperateurinnen bzw. Nutzlastoperateuren obliegt? a) Inwiefern wird ein solches Zusammenspiel bereits im kommenden Jahr trainiert? b) Falls dies noch nicht umgesetzt wird, welche zusätzlichen Trainings müssten nach einer Bewaffnung der deutschen Kampfdrohnen „Heron TP“ erfolgen? Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. 21. Welche israelischen Militärangehörigen sitzen in den deutschen Bodenkontrollstationen (Bundestagsdrucksache 19/3787, Antwort zu Frage 13)? a) Wie sollen deren Weisungen, etwa zum Abbruch einer Mission, umgesetzt werden? b) Welche (auch technischen) Möglichkeiten existieren für die israelischen Militärangehörigen, eine solche Weisung auch gegen den Willen der deutschen Bundeswehrangehörigen durchzusetzen? c) Welche (auch technischen) Möglichkeiten existieren für die deutschen Militärangehörigen, sich einer solchen Weisung (etwa zum Überflug über die besetzten Gebiete) zu widersetzen? 22. Wo genau stehen die Bodenkontrollstationen, von denen die zunächst unbewaffneten deutschen Kampfdrohnen „Heron TP“ beim Üben in Israel gesteuert werden? Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet. Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen. a) Wer ist für die Bereitstellung der (auch für Testzwecke genutzten) Satellitenkommunikationseinrichtungen der Firma Rafael zuständig (Bundestagsdrucksache 19/3787, Antwort zu Frage 11)? Die Bereitstellung von Satellitenkommunikationseinrichtungen ist im Dienstleistungsvertrag mit dem Hauptauftragnehmer Airbus DS Airborne Solutions GmbH (ADAS) geregelt. Drucksache 19/7922 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 19. –7– Drucksache 19/7922 –8– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Abhörsicherheit der Datenverbindungen wird durch die Verwendung von Verschlüsselungstechnik sichergestellt. 23. Über welche Nutzlast verfügen die zunächst unbewaffneten deutschen Kampfdrohnen „Heron TP“ für mitgeführte Sensoren, und wie verändert sich diese, wenn die Kampfdrohnen wie geplant bis zu 1 000 kg Bewaffnung transportieren (Bundestagsdrucksache 18/7725, Antwort zu Frage 3)? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen. 24. Inwiefern bzw. mit welchen Einschränkungen (außer die Integration und die Zulassung der erforderlichen technischen Komponenten sowie die Systemerprobung des Luftfahrzeugs) sind die zunächst unbewaffneten deutschen Kampfdrohnen „Heron TP“ nach ihrer Auslieferung bereits bewaffnungsfähig (Bundestagsdrucksache 19/3787, Antwort zu Frage 16)? Es ist vorgesehen, dass das System G-HERON TP bei Auslieferung technisch bewaffnungsfähig ist. a) Welche Änderungen müssen zur Anpassung der Bewaffnungsfähigkeit an den Bodenkontrollstationen vorgenommen werden? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen. b) Welchen NATO-Standards entsprechen die Aufhängepunkte für Raketen oder Lenkbomben der zunächst unbewaffneten deutschen Kampfdrohnen „Heron TP“ unter den Flügeln und unter dem Rumpf, bzw. welche Angaben macht der Hersteller dazu? Das System G-HERON TP wird über eine standardisierte mechanische Schnittstelle für Bewaffnung verfügen, die mit der NATO-Schnittstelle für fliegende bewaffnete Plattformen kompatibel ist. c) Aus welchen Gründen kann die bei der Bundeswehr vorhandene Munition nicht in die Drohnen eingerüstet werden? In der Bundeswehr vorhandene Munition ist nicht in die G-HERON TP integriert und somit für die Nutzung nicht zugelassen. 25. Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, auf welche Weise die Herstellung der technischen Bewaffnungsfähigkeit der deutschen Kampfdrohnen „Heron TP“ bereits während deren Produktion durchgeführt wird und in eine Musterzulassung mündet (Bundestagsdrucksache 19/3787, Antwort zu Frage 17)? Die Herstellung der technischen Bewaffnungsfähigkeit erfolgt während der Produktion und mündet in eine Nachweisführung im Rahmen der Musterzulassung. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Inwiefern sind diese und auch die terrestrischen Verbindungen zwischen den Bodenkontrollstationen und den zunächst unbewaffneten deutschen Kampfdrohnen aus Sicht der Bundesregierung abhörsicher? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wann will das BMVg die Gespräche mit dem israelischen Verteidigungsministerium und der israelischen Luftwaffe zu einer „zeit- und bedarfsgerechten Bewaffnungsfähigkeit“ der „Heron TP“ wieder aufnehmen (Bundestagsdrucksache 19/3787, Antwort zu Frage 20)? Die Aufnahme von Gesprächen zur Bewaffnungsfähigkeit der G-HERON TP mit dem israelischen Verteidigungsministerium ist derzeit nicht geplant. 27. Welcher Zeitplan existiert bei der Bundesregierung, nach dem der Deutsche Bundestag „nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung“ über die Bewaffnung der zunächst unbewaffneten deutschen Kampfdrohnen „Heron TP“ entscheiden soll (Bundestagsdrucksache 19/3787, Antwort zu Frage 19)? Derzeit existiert kein Zeitplan. Drucksache 19/7922 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 26. –9– Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333