Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 16. Februar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/796 19. Wahlperiode 19.02.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andreas Mrosek, Dr. Dirk Spaniel, Frank Pasemann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/637 – Zusatzkosten durch Bauverzögerungen oder deren Kompromisslösungen, verursacht durch Klagen und Einwände der Umweltverbände, beim Bau von Bundesautobahnen, Bundes- und Landstraßen 1. Wie hoch waren bundesweit die zusätzlichen Kosten durch Bauverzögerungen oder deren Kompromisslösungen beim Bau von Bundesautobahnen als auch von Bundes- und – nach Kenntnis der Bundesregierung – von Landstraßen , verursacht durch Klagen und Einwände der Umweltverbände, in den vergangenen zehn Jahren (bitte nach Projekten und einzelnen Jahren aufschlüsseln )? 2. Welche Hauptargumente der Umweltverbände kamen dabei nach Kenntnis der Bundesregierung zum Tragen? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Grundsätzlich besitzt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nur Kenntnisse über die Bundesfernstraßen in seiner Baulast. Einwände gegen Bundesfernstraßen werden bereits im Zuge des Planfeststellungsverfahrens erörtert , Klagen erfolgen dann gegen den Planfeststellungsbeschluss. Beides geschieht vor dem Bau. Insofern entstehen während des Baus hierdurch keine Verzögerungen oder Zusatzkosten. Kostenerhöhungen durch Verzögerungen in der Planungsphase lassen sich nicht beziffern. Verzögerungen beruhen oft auf schwierigen Abstimmungsprozessen vor Ort, die zum Ziel haben, die beste Lösung zu finden, die umweltverträglich, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Änderungen der Planung durch Stellungnahmen betroffener Behörden oder der Öffentlichkeit dienen genau dieser erwünschten Optimierung. Dies gilt im Grundsatz auch für gerichtliche Verfahren. Die Argumente von Einwendungen lassen sich nicht verallgemeinern und hängen stark von der örtlichen Situation ab. Sie können umweltbezogene Fragestellungen wie z. B. den Arten- und Gebietsschutz, aber auch sonstige Belange betreffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333