Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 15. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7967 19. Wahlperiode 20.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Zaklin Nastic und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/7188 – Rüstungsexporte Deutschlands 2018 in am Jemen-Krieg beteiligte Länder V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit 2015 tobt im Jemen Krieg. Laut Medienberichten ist der Tod von über 7 000 Zivilisten durch Kampfhandlungen, überwiegend Luftschläge der saudisch geführten Koalition, inzwischen belegt. Die tatsächliche Zahl dürfte weit höher liegen. Ein Bericht des UN-Menschenrechtsrats vom August 2018 dokumentiert über 100 Fälle, in denen Kampfflugzeuge Wohngebiete, Moscheen, Hospitäler, Hochzeitsgesellschaften oder Märkte angegriffen haben. Über zwei der 28 Millionen Jemeniten sind inzwischen Binnenflüchtlinge, 22 Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen, über 14 Millionen akut von Hunger bedroht (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/14-millionen-menschen-im-jemen-vonhungersnot -bedroht-15853981.html). Hilfsorganisationen warnen zudem vor einer neuen Choleraepidemie. Nur noch die Hälfte aller Gesundheitseinrichtungen funktioniert – und die waren schon vor dem Krieg bei Weitem nicht ausreichend (www.zeit.de/politik/ausland/2018-10/jemen-saudi-arabien-houthirebellen -waffenexport). Die Folgen: Alle zehn Minuten stirbt nach UNICEF-Angaben ein Mädchen oder Junge an den Folgen von vermeidbaren Krankheiten und Mangelernährung. 400 000 Kinder sind lebensbedrohlich mangelernährt und könnten jede Minute sterben. Mehr als elf Millionen Kinder sind demnach auf humanitäre Hilfe angewiesen (dpa vom 11. Dezember 2018). CDU, CSU und SPD hatten im Koalitionsvertrag einen Exportstopp für alle Länder beschlossen, die „unmittelbar“ am Jemen-Krieg beteiligt sind. Allerdings wurde ein Bestandsschutz für bereits erteilte Vorgenehmigungen gewährt (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 7. Februar 2018, S. 149). Trotzdem landet Saudi-Arabien im Rüstungsexportbericht für das erste Halbjahr 2018 unter den Empfängerländern nach Algerien (643 Mio. Euro) und den USA (237 Mio. Euro) auf Platz drei vor Pakistan mit 115 Mio. Euro. Genehmigt wurde danach die Ausfuhr von Patrouillenbooten im Wert von rund 161 Mio. Euro nach Saudi-Arabien. Inzwischen ist aber auch bekannt, dass nach Saudi- Arabien im dritten Quartal 2018 Rüstungsexporte im Wert von 254 Mio. Euro genehmigt wurden. Das sind nach drei Quartalen in 2018 bereits genehmigte Rüstungsexporte im Wert von 416 Mio. Euro (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 70 auf Bundestagsdrucksache 19/5282). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7967 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Seit Jahren ist Saudi-Arabien ein wichtiger Käufer deutscher Rüstungsgüter. In den vergangenen fünf Jahren war Saudi-Arabien immer in den Top Ten der Länder mit den höchsten Werten der durch die Bundesregierung genehmigten Rüstungsexporte . 2017 wurden Einzelgenehmigungen für Güter im Gesamtwert von 254,5 Mio. erteilt; damit lag das Land auf Platz sechs (Rüstungsexportbericht 2017). Wurden im Jahr 2017 nach Saudi-Arabien allein Kriegswaffen im Wert von etwa 110 Mio. Euro tatsächlich ausgeführt, waren es im ersten Halbjahr 2018 Kriegswaffen im Wert von 123 Mio. Euro (Bundestagsdrucksache 19/5813, Antwort zu Frage 14f.). Das aktivste Mitglied der Allianz neben Saudi-Arabien sind die Vereinigten Arabischen Emirate. Dorthin wurden Exporte im Wert von ca. 5 Mio. Euro genehmigt (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 58 auf Bundestagsdrucksache 19/5155). An die anderen acht Länder der von Saudi-Arabien geführten Kriegsallianz wurden im vergangenen halben Jahr Rüstungsgüter für 21,8 Mio. Euro genehmigt. Insgesamt wurden zwischen dem 14. März und dem 23. September 87 Einzelgenehmigungen für die Mitglieder des Bündnisses erteilt (dpa vom 1. Oktober 2018). Die Bundesregierung hatte zuletzt mehrere Waffenexporte an drei arabische Länder genehmigt, die am Jemen-Krieg beteiligt sind. So stimmte der Bundessicherheitsrat der Lieferung von vier Aufklärungsradarsystemen für Artilleriegeschütze an Saudi-Arabien zu, und die Vereinigten Arabischen Emirate erhalten 48 Gefechtsköpfe sowie 91 Zielsuchköpfe für Flugabwehrsysteme auf Kriegsschiffen. Nach Jordanien gehen 385 tragbare Panzerabwehrwaffen (Schreiben des Bundesministers für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier an den Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages vom 19. September 2018). Als Konsequenz aus dem Fall Jamal Khashoggi – nicht wegen der Kriegsverbrechen Saudi-Arabiens im Jemenkrieg wie Luftangriffe auf Wohngebiete, Märkte, Beerdigungen, Krankenhäuser und andere zivile Ziele (epd vom 28. September 2018) – hatte die Bundesregierung am 19. November 2018 bekanntgegeben , die Rüstungslieferungen ausschließlich an Saudi-Arabien komplett zu stoppen. Der Lieferstopp für bereits genehmigte Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien ist aber nach Medienberichten zunächst nur auf zwei Monate befristet (Reuters vom 23. November 2018). Dagegen genehmigte der Bundessicherheitsrat im Dezember 2018 unter anderem die Ausfuhr einer Fregatte nach Ägypten (AFP vom 2. Januar 2019). Die Werftensparte der Thyssenkrupp AG hatte von Ägypten im November 2018 den Zuschlag für den Bau von zwei Fregatten erhalten, wobei der Wert im Bereich von einer Milliarde Euro liegen soll (www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/grossauftrag-thyssen-krupp-sollfregatten -fuer-aegypten-bauen/23589142.html?ticket=ST-360809-c2WEvCCu9 borLUEhYLz2-ap4). Ägypten gehört wie Saudi-Arabien einer Koalition an, die am Bürgerkrieg im Jemen beteiligt ist. Die ägyptische Luftwaffe war laut Medienberichten auch an Bombardements im Jemen beteiligt (AFP vom 2. Januar 2019). 1. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlichen ) nach wie vor die Länder Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate , Katar, Kuwait, Sudan, Bahrain, Ägypten und Marokko an den Militäroperationen in Jemen beteiligt (Bundestagsdrucksache 18/6857, Antwort zu Frage 7)? Der Bitte des von der internationalen Gemeinschaft als legitim anerkannten jemenitischen Staatspräsidenten Abed Rabbo Mansur Hadi um Unterstützung gegen die Huthi-Rebellen, die vom UN-Sicherheitsrat in Resolution 2216 (2015) Drucksache 19/7967 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7967 indossiert wurde, ist eine größere Gruppe von Staaten unter der Führung Saudi- Arabiens nachgekommen, die sogenannte Arabische Koalition. Die Beteiligung der einzelnen Länder an der „Arabischen Koalition“ erfolgt dabei in unterschiedlicher Art und Weise. 2. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlichen ) nach wie vor Einheiten aus Saudi-Arabien, Ägypten sowie den Vereinigten Arabischen Emiraten an der Seeblockade beteiligt (Bundestagsdrucksache 18/6857, Antwort zu Frage 7)? Die Bundesregierung hat keine über die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 des Abgeordneten Omid Nouripour vom Dezember 2017 auf Bundestagsdrucksache 19/415 hinausgehenden Kenntnisse. 3. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass Ägypten an Bombardements im Jemen beteiligt war bzw. ist (AFP vom 2. Januar 2019)? Die Bundesregierung hat hierzu keine eigenen Kenntnisse. 4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung der einzelnen Länder Jordanien, Ägypten, Bahrain, Kuwait, Marokko, Sudan, Senegal , Katar, Saudi-Arabien und der Vereinigten Arabischen Emirate an der Koalition, die laut Bundesregierung in unterschiedlicher Art und Weise erfolgt (Bundestagsdrucksache 19/1583, Antwort zu Frage 3)? 5. In welcher Art und Weise sind nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlichen) die Länder a) Saudi-Arabien, b) Vereinigte Arabische Emirate, c) Katar, d) Kuwait, e) Sudan, f) Bahrain, g) Ägypten, h) Marokko, i) Jordanien und j) Senegal am Jemen-Krieg beteiligt? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7967 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7967 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Inwieweit hat die Bundesregierung über die nicht vorhandenen eigenen Erkenntnisse (Bundestagsdrucksache 19/1583, Antwort zu den Fragen 5 bis 7) hinaus Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) über bisherige unmittelbare Beteiligung a) der USA, b) Frankreichs und c) Großbritanniens am Jemen-Krieg? Die Bundesregierung hat keine weitergehenden Kenntnisse. 7. Inwieweit sieht die Bundesregierung in der bis November 2018 erfolgten Luftbetankung von rund einem Fünftel der Kampfflugzeuge der saudi-arabisch geführten Militärallianz, die im Jemen im Einsatz waren (www. n-tv.de/politik/USA-beenden-Kooperation-bei-Luftbetankung-article207147 47.html), eine unmittelbare Beteiligung der USA im Jemen-Krieg? Die Regierung Saudi-Arabiens hat im November 2018 öffentlich erklärt, dass künftig keine US-Luftbetankungen von Militärflugzeugen der Jemen-Koalition mehr durchgeführt werden. 8. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 Teile für Tankflugzeuge und Luftbetankungsausrüstung von Deutschland nach Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate tatsächlich ausgeführt worden? Wenn ja, in welchem Wert (bitte entsprechend der Länder und Jahre getrennt auflisten)? Wenn ja, haben diese tatsächlichen Ausfuhren von Teilen für Tankflugzeuge und Luftbetankungsausrüstung nach Kenntnis der Bundesregierung mit dazu geführt, dass die von Saudi-Arabien geführte Militärkoalition im Jemen ihre Fähigkeiten im Bereich der Luftbetankung erweitern konnte und nicht mehr auf die Unterstützung beispielsweise der USA im Jemen-Krieg angewiesen ist (AFP vom 10. November 2018)? Der Wert der tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen wird durch das Statistische Bundesamt erhoben. Diese Daten sind Grundlage der jährlichen Berichterstattung im Rüstungsexportbericht. Dazu verwendet das Statistische Bundesamt Meldungen von Unternehmen, die Kriegswaffen exportieren. Kriegswaffen werden abschließend durch die Kriegswaffenliste (Anlage zu § 1 Absatz 1 des Kriegswaffenkontrollgesetzes [KrWaffKontrG]) definiert. Teile von Tankflugzeugen und Luftbetankungsausrüstung sind keine Kriegswaffen nach der Kriegswaffenliste . Für sonstige Rüstungsgüter liegen der Bundesregierung belastbare Daten zu tatsächlichen Ausfuhren nicht vor. Drucksache 19/7967 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7967 9. Liegen der Bundesregierung inzwischen die endgültigen Zahlen zu den tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen für 2017 in die Länder Jordanien, Ägypten, Bahrain, Kuwait, Marokko, Sudan, Senegal, Katar, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate vor (Bundestagsdrucksache 19/4129, Antwort zu Frage 1)? Wenn ja, a) in welchem Wert erfolgten im Jahr 2017 insgesamt tatsächliche Ausfuhren von Kriegswaffen, und b) wie verteilen sich die tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen im Jahr 2017 auf diese Länder (bitte entsprechend des Landes auflisten)? Dem Statistischen Bundesamt liegen mittlerweile die endgültigen Zahlen zu den tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen für 2017 vor. Demnach erfolgten im Jahr 2017 tatsächliche Ausfuhren in die in Frage stehenden Länder in einem Wert von 1 119 524 672 Euro. Zur Einzelaufschlüsselung wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 72 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 19/6961 verwiesen. 10. In welchem Wert wurden Kriegswaffen im Jahr 2018 an Jordanien, Ägypten, Bahrain, Kuwait, Marokko, Sudan, Senegal, Katar, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate tatsächlich ausgeführt (bitte entsprechend der Länder quartalsweise unter Angabe der jeweiligen Zahlen für den Vorjahreszeitraum auflisten) (sofern eine endgültige Auswertung für 2018 noch nicht erfolgt ist, bitte die auf den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes ermittelten – vorläufigen – Gesamtwerte der tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen angeben; vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 19/534)? Für das Gesamtjahr 2018 liegen dem Statistischen Bundesamt noch keine Angaben vor. Die nachfolgenden Übersichten enthalten für 2018 vorläufige Werte auf der Basis der bisher vorliegenden Auswertungen bis November 2018. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Erteilung einer Genehmigung und die tatsächliche Ausfuhr der Güter aufgrund der Laufzeiten der Genehmigungen in unterschiedliche Kalenderjahre und damit auch in unterschiedliche Berichtszeiträume fallen können. Kriegswaffenausfuhren: 1. Quartal Land Werte in Euro 2017 2018 Jordanien 3.825.000 10.524.687 Ägypten 337.015.000 - Bahrain - - Kuwait - - Marokko - - Sudan - - Senegal - - Katar 128.010.000 - Saudi-Arabien 36.767.738 43.244.738 Vereinigte Arabische Emirate 9.366.837 - insgesamt 514.984.575 53.769.425 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7967 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7967 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Kriegswaffenausfuhren: 2. Quartal Land Werte in Euro 2017 2018 Jordanien 64.000 427.200 Ägypten 3.138.000 - Bahrain - - Kuwait - - Marokko - - Sudan - - Senegal - - Katar 92.499.700 - Saudi-Arabien - 79.827.476 Vereinigte Arabische Emirate - - insgesamt 95.701.700 80.254.676 Kriegswaffenausfuhren: 3. Quartal Land Werte in Euro 2017 2018 Jordanien 38.400 - Ägypten 19.166.000 15.330.000 Bahrain - - Kuwait - - Marokko - - Sudan - - Senegal - - Katar 110.085.200 99.000 Saudi-Arabien 36.767.738 36.767.738 Vereinigte Arabische Emirate - - insgesamt 166.058.338 52.196.738 Drucksache 19/7967 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7967 Kriegswaffenausfuhren: 4.. Quartal (bis November) Land Werte in Euro 2017 2018* Jordanien 38.400 2.957.499 Ägypten 278.291.000 6.898.500 Bahrain - - Kuwait - - Marokko - - Sudan - - Senegal - - Katar 20.270.000 - Saudi-Arabien 36.767.738 - Vereinigte Arabische Emirate 7.412.921 - insgesamt 342.780.059 9.855.999 *Oktober bis November 11. In welchem Wert wurden a) Revolver und halbautomatische Pistolen, b) Gewehre und Karabiner, c) Maschinenpistolen, d) Sturmgewehre, e) leichte Maschinengewehre, f) in Handfeuerwaffen integrierte oder einzeln aufgebaute Granatwerfer, g) rückstoßfreie Gewehre, h) tragbare Abschussgeräte für Panzerabwehrraketen und Raketensysteme im Jahr 2018 von Deutschland in die Staaten Jordanien, Ägypten, Bahrain, Kuwait, Marokko, Sudan, Senegal, Katar, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate tatsächlich ausgeführt (bitte entsprechend der Länder quartalsweise mit Waffenmarke bzw. Bezeichnung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligen Warenwert auflisten) (sofern eine endgültige Auswertung für 2018 noch nicht erfolgt ist, bitte die auf den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes ermittelten – vorläufigen – Gesamtwerte der tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen angeben; vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 19/534)? 12. Wie viele Scharfschützengewehre wurden im Jahr 2018 von Deutschland in die Staaten Jordanien, Ägypten, Bahrain, Kuwait, Marokko, Sudan, Senegal, Katar, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate tatsächlich ausgeführt (bitte entsprechend der Länder unter Angabe der Waffenmarke bzw. Bezeichnung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und des jeweiligen Warenwertes auflisten) (sofern eine endgültige Auswertung für 2018 noch nicht erfolgt ist, bitte die auf den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes ermittelten – vorläufigen – Gesamtwerte der tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen angeben; vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 19/534)? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7967 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7967 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. In welchem Wert wurden Landfahrzeuge im Sinne der Unternummer 0006a der Ausfuhrliste Teil I A der – Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung – oder in Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 a) Panzer und andere militärische bewaffnete Fahrzeuge und militärische Fahrzeuge, ausgestattet mit Lafetten oder Ausrüstung zum Minenlegen oder zum Starten der von Nummer 0004 erfassten Waffen, b) gepanzerte Fahrzeuge, c) amphibische und tiefwatfähige Fahrzeuge, d) Bergungsfahrzeuge und Fahrzeuge zum Befördern und Schleppen von Munition oder Waffensystemen und zugehörige Ladesysteme im Jahr 2018 in die Staaten Jordanien, Ägypten, Bahrain, Kuwait, Marokko, Sudan, Senegal, Katar, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate tatsächlich ausgeführt (bitte entsprechend der Länder quartalsweise mit Typ bzw. Bezeichnung und exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller auflisten) (sofern eine endgültige Auswertung für 2018 noch nicht erfolgt ist, bitte die auf den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes ermittelten – vorläufigen – Gesamtwerte der tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen angeben; vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 19/534)? Die Fragen 11 bis 13 werden gemeinsam beantwortet. Dem Statistischen Bundesamt liegen in den hier angeforderten Untergliederungen keine Zahlen vor. 14. In welchem Wert wurden von der Bundesregierung Einzelausfuhrgenehmigungen für a) Kriegswaffen und b) sonstige Rüstungsgüter im Jahr 2018 in welcher Höhe für die Länder Jordanien, Ägypten, Bahrain, Kuwait, Marokko, Sudan, Senegal, Katar, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate erteilt (bitte entsprechend der Länder quartalsweise unter jeweiliger Angabe des Gesamtwertes der Genehmigungen und jeweils unter Angabe der Zahlen für den jeweiligen Vorjahreszeitraum auflisten) (sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Bei den Angaben für das Jahr 2018 handelt es sich um vorläufige Angaben, die sich durch Fehlerkorrekturen und Änderungen noch verändern können. Drucksache 19/7967 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7967 Jahr 2018 – Einzelausfuhrgenehmigungen (Wert in Euro) Land Güterart 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal Gesamt Ägypten Kriegswaffen - - - - - Sonstige Rüstungsgüter 2.844.040 - 10.266.636 1.165.623 14.276.299 Summe: Ägypten 2.844.040 - 10.266.636 1.165.623 14.276.299 Bahrain Kriegswaffen - - - - - Sonstige Rüstungsgüter - - 724.079 15.475.700 16.199.779 Summe: Bahrain - - 724.079 15.475.700 16.199.779 Jordanien Kriegswaffen - - 272.300 2.089.999 2.362.299 Sonstige Rüstungsgüter - 150.000 2.471.310 4.591.147 7.212.457 Summe: Jordanien - 150.000 2.743.610 6.681.146 9.574.756 Katar Kriegswaffen 12.600.000 - 102.400 44.140.840 56.843.240 Sonstige Rüstungsgüter 14.712.528 9.928.595 3.161.516 11.741.221 39.543.860 Summe: Katar 27.312.528 9.928.595 3.263.916 55.882.061 96.387.100 Kuwait Kriegswaffen - - - - - Sonstige Rüstungsgüter 156.492 - 969.468 1.977.139 3.103.099 Summe: Kuwait 156.492 - 969.468 1.977.139 3.103.099 Marokko Kriegswaffen - - - - - Sonstige Rüstungsgüter - - 2.773.223 715.043 3.488.266 Summe: Marokko - - 2.773.223 715.043 3.488.266 Saudi-Arabien Kriegswaffen 147.070.952 - - - 147.070.952 Sonstige Rüstungsgüter 14.775.158 28.563 254.548.874 - 269.352.59 5 Summe: Saudi-Arabien 161.846.110 28.563 254.548.874 - 416.423.547 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7967 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7967 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Güterart 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal Gesamt Senegal Kriegswaffen - - - - - Sonstige Rüstungsgüter - - 54.556 - 54.556 Summe: Senegal - - 54.556 - 54.556 Sudan Kriegswaffen - - - - - Sonstige Rüstungsgüter - - 407.000 407.000 Summe: Sudan - - 407.000 - 407.000 Vereinigte Arabische Emirate Kriegswaffen - - - 23.160.270 23.160.270 Sonstige Rüstungsgüter 21.400 - 5.057.186 17.028.248 22.106.834 Summe: Vereinigte Arabische Emirate 21.400 - 5.057.186 40.188.518 45.267.104 Jahr 2017 – Einzelgenehmigungen (Wert in Euro) Land Güterart 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal Gesamt Ägypten Kriegswaffen 112.579.511 - 278.797.000 54.069.422 445.445.933 Sonstige Rüstungsgüter 15.512.704 - 18.965.258 228.334.596 262.812.558 Summe: Ägypten 128.092.215 - 297.762.258 282.404.018 708.258.491 Bahrain Sonstige Rüstungsgüter 9.157 - 222 241.590 250.969 Summe: Bahrain 9.157 - 222 241.590 250.969 Jordanien Kriegswaffen - - 76.800 12.026.070 12.102.870 Sonstige Rüstungsgüter 937.519 10.275 14.881.964 3.612.102 19.441.860 Summe: Jordanien 937.519 10.275 14.958.764 15.638.172 31.544.730 Katar Sonstige Rüstungsgüter 504.993 2.520.931 107.875 40.182.814 43.316.613 Summe: Katar 504.993 2.520.931 107.875 40.182.814 43.316.613 Kuwait Sonstige Rüstungsgüter 2.269.699 30.031.938 17.291.045 3.900.665 53.493.347 Summe: Kuwait 2.269.699 30.031.938 17.291.045 3.900.665 53.493.347 Drucksache 19/7967 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/7967 Land Güterart 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal Gesamt Marokko Sonstige Rüstungsgüter 1.092.296 6.694.540 3.550.081 10.840 11.347.757 Summe: Marokko 1.092.296 6.694.540 3.550.081 10.840 11.347.757 Saudi-Arabien Kriegswaffen 38.330.216 40.327.051 73.535.476 - 152.192.743 Sonstige Rüstungsgüter 9.875.426 10.507.789 74.416.598 7.465.267 102.265.080 Summe: Saudi-Arabien 48.205.642 50.834.840 147.952.074 7.465.267 254.457.823 Senegal Sonstige Rüstungsgüter - - - 9.971 9.971 Summe: Senegal - - - 9.971 9.971 Vereinigte Arabische Emirate Kriegswaffen 10.000.000 27.840.700 - 7.252.921 45.093.621 Sonstige Rüstungsgüter 37.273.638 123.084.209 2.951.680 5.463.775 168.773.302 Summe: Vereinigte Arabische Emirate 47.273.638 150.924.909 2.951.680 12.716.696 213.866.923 Gesamt 228.385.159 241.017.433 484.573.999 362.570.033 1.316.546.624 15. Wie verteilen sich die im Jahr 2018 erteilten Einzelausfuhrgenehmigungen sowie Sammelausfuhrgenehmigungen für a) Kriegswaffen und b) sonstige Rüstungsgüter für Jordanien, Ägypten, Bahrain, Kuwait, Marokko, Sudan, Senegal, Katar, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate auf die vier Quartale 2018 (bitte quartalsweise entsprechend der Länder unter jeweiliger Angabe der Anzahl der Genehmigungen und des Genehmigungswertes für die genannten Länder jeweils unter Angabe der Zahlen für den Vorjahreszeitraum auflisten) (sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Bei den Angaben für das Jahr 2018 handelt es sich um vorläufige Angaben, die sich durch Fehlerkorrekturen und Änderungen noch verändern können. Angegeben wird die Gesamtanzahl an Genehmigungen pro Quartal, da eine Genehmigung sowohl Kriegswaffen als auch sonstige Rüstungsgüter enthalten kann. Eine Trennung nach den Güterarten Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter würde daher zu Mehrfachzählungen führen. Sammelausfuhrgenehmigungen beziehen sich immer auf verschiedene Empfängerländer; es ist daher nicht möglich, die Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/7967 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7967 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Genehmigungswerte einzelnen Ländern zuzuordnen. Auswertungen nach Anzahlen von Genehmigungen und Genehmigungswerten für Sammelausfuhrgenehmigungen bezogen auf Länder sind daher ebenfalls nicht möglich. Einzelheiten sind der als Anlage 1 beigefügten tabellarischen Aufstellung zu entnehmen . 16. Wie viele Einzelausfuhrgenehmigungen sowie Sammelausfuhrgenehmigungen wurden in welcher Höhe im Jahr 2018 für den Export von Kleinwaffen, Kleinwaffenteilen und -munition für die Staaten Jordanien, Ägypten, Bahrain , Kuwait, Marokko, Sudan, Senegal, Katar, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate erteilt (sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben ) (bitte entsprechend der Länder quartalsweise jeweils unter Angabe der Zahlen für den Vorjahreszeitraum angeben)? Bei den Angaben für das Jahr 2018 handelt es sich um vorläufige Angaben, die sich durch Fehlerkorrekturen und Änderungen noch verändern können. Sammelausfuhrgenehmigungen beziehen sich immer auf verschiedene Empfängerländer. Es ist daher nicht möglich, die Genehmigungswerte einzelnen Ländern zuzuordnen . Auswertungen nach Anzahlen von Genehmigungen und Genehmigungswerten für Sammelausfuhrgenehmigungen bezogen auf Länder sind daher ebenfalls nicht möglich. „Kleinwaffen” umfassen in der statistischen Erfassung durch die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Definition der Gemeinsamen Aktion der EU vom 12. Juli 2002 betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung von Kleinwaffen: Gewehre mit Kriegswaffenlisten (KWL)-Nummer (halb- und vollautomatische Gewehre), Maschinenpistolen, Maschinengewehre, Flinten für militärische Zwecke, Waffen für hülsenlose Munition und Teile für diese Waffen (nicht eingeschlossen sind sonstige Handfeuerwaffen: Gewehre ohne KWL-Nummer, Revolver, Pistolen, Scharfschützengewehre, funktionsunfähige Waffen, Jagdgewehre, Sport-Pistolen und -Revolver, Sportgewehre, halbautomatische Jagd- und Sportgewehre und sonstige Flinten). Als „Munition für Kleinwaffen" wird bei der statistischen Auswertung jegliche Munition erfasst, die aufgrund ihrer technischen Merkmale (u. a. Kaliber und Geschossart) abstrakt dazu geeignet ist, aus Kleinwaffen verschossen zu werden. Diese Munition findet auch Verwendung für die Jagd und das sportliche Schießen. Gegenstand der aufgeführten Genehmigungen können daher Munitionslieferungen sein, die einer Verwendung für Jagd- und Sportzwecke dienen. Einzelheiten sind der als Anlage 2 beigefügten tabellarischen Aufstellungen zu entnehmen. 17. Der Export welcher Kleinwaffen, Kleinwaffenteile und -munition wurde im Jahr 2018 von der Bundesregierung in die Staaten Jordanien, Ägypten, Bahrain , Kuwait, Marokko, Sudan, Senegal, Katar, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate genehmigt (bitte quartalsweise entsprechend der Ländergruppe nach Güterbeschreibung, Waffentyp bzw. -marke, Bezeichnung , exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller, Unternummer der AL-Position, Genehmigungsdatum, Empfängerland, Wert und Anzahl auflisten ) (sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Bei den Angaben für das Jahr 2018 handelt es sich um vorläufige Angaben, die sich durch Fehlerkorrekturen und Änderungen noch verändern können. Drucksache 19/7967 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/7967 Im ersten und zweiten Quartal 2018 wurden keine Genehmigungen für die Ausfuhr der angefragten Güter in die zehn Länder erteilt. 3. Quartal 2018 Land Güterbeschreibung/Typ Antragsteller AL- Position Genehm Datum Wert in Euro Jordanien Teile für Maschinengewehre Rheinmetall Landsysteme A0001A 24.09.2018 12.300 Vereinigte Arabische Emirate Teile für Maschinengewehre Heckler & Koch A0001A 27.09.2018 14.247 4. Quartal 2018 Land Güterbeschreibung/Typ Antragsteller AL- Position Genehm Datum Wert in Euro Vereinigte Arabische Emirate Testpatronen zur Prüfung der Sicherheit und Warenqualität SAX Munitions GmbH A0003A 11.10.2018 45.800 Testpatronen zur Prüfung der Sicherheit und Warenqualität SAX Munitions GmbH A0003A 08.11.2018 168.600 Patronen für Sport- und Jagdwaffen Hans Wrage A0003A 13.11.2018 78.000 18. Wie viele Einzelgenehmigungen in welcher Höhe für die Ausfuhr von Scharfschützengewehren in die Staaten Jordanien, Ägypten, Bahrain, Kuwait , Marokko, Sudan, Senegal, Katar, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate hat die Bundesregierung im Jahr 2018 erteilt (bitte quartalsweise entsprechend der Länder die Zahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der Stückzahl, Waffenmarke bzw. Bezeichnung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligen Warenwert auflisten) (sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Im Jahr 2018 wurden keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Scharfschützengewehre in die zehn Länder erteilt. 19. Wie viele Einzelgenehmigungen wurden in welcher Höhe für die Ausfuhr von Sturmgewehren in die Staaten Jordanien, Ägypten, Bahrain, Kuwait, Marokko, Sudan, Senegal, Katar, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate im Jahr 2018 erteilt (bitte quartalsweise entsprechend der Länder die Zahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der Stückzahl, Waffenmarke bzw. Bezeichnung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligen Warenwert auflisten) (sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Im Jahr 2018 wurden keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Sturmgewehren in die zehn Länder erteilt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/7967 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7967 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Wie viele Einzelgenehmigungen wurden in welcher Höhe für die Ausfuhr von Granatwerfern und Granatpistolen in die Staaten Jordanien, Ägypten, Bahrain, Kuwait, Marokko, Sudan, Senegal, Katar, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate im Jahr 2018 erteilt (bitte quartalsweise entsprechend der Länder die Zahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der Stückzahl, Waffenmarke bzw. Bezeichnung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligen Warenwert auflisten) (sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Im Jahr 2018 wurden keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Granatwerfern und Granatpistolen in die zehn Länder erteilt. 21. Wie viele Einzelgenehmigungen wurden in welcher Höhe für die Ausfuhr von Flugabwehrraketensystemen bzw. tragbaren Luftabwehrsystemen (MANPADs) in die Staaten Jordanien, Ägypten, Bahrain, Kuwait, Marokko, Sudan, Senegal, Katar, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate im Jahr 2018 erteilt (bitte quartalsweise entsprechend der Länder die Zahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der Stückzahl, Waffenmarke bzw. Bezeichnung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligen Warenwert auflisten) (sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Im Jahr 2018 wurden keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Flugabwehrraketensystemen /tragbaren Luftabwehrsystemen (MANPADs) in die zehn Länder erteilt. 22. Wie viele Einzelgenehmigungen wurden in welcher Höhe für die Ausfuhr von Panzerabwehrraketensystemen und Abschussgeräten in die Staaten Jordanien , Ägypten, Bahrain, Kuwait, Marokko, Sudan, Senegal, Katar, Saudi- Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate im Jahr 2018 erteilt (bitte quartalsweise entsprechend der Länder die Zahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der Stückzahl, Waffenmarke bzw. Bezeichnung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligen Warenwert auflisten) (sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) und unterrichtet über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten eines Ausfuhrgeschäfts, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das Gesamtvolumen . Die Bundesregierung sieht gemäß dem Urteil von weitergehenden Ausführungen ab. Bei den Angaben für das Jahr 2018 handelt es sich um vorläufige Angaben, die sich durch Fehlerkorrekturen und Änderungen noch verändern können. In den ersten drei Quartalen des Jahres 2018 wurden keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Panzerabwehrraketensystemen und Abschussgeräten in die zehn Länder erteilt. Drucksache 19/7967 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/7967 4. Quartal 2018 Land Güterbeschreibung/Typ Antragsteller AL- Position Wert in Euro Jordanien Rückstoßarme, ungelenkte, tragbare Panzerabwehrwaffen Dynamit Nobel Defence A0002A 2.089.999 23. Für wie viele Landfahrzeuge im Sinne der Unternummer 0006a der Ausfuhrliste Teil I A der – Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung – oder in Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 wurden im Jahr 2018 Ausfuhrgenehmigungen von Deutschland in die Staaten Jordanien, Ägypten, Bahrain, Kuwait, Marokko, Sudan, Senegal, Katar, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate bezogen auf a) Panzer und andere militärische bewaffnete Fahrzeuge und militärische Fahrzeuge, ausgestattet mit Lafetten oder Ausrüstung zum Minenlegen oder zum Starten der von Nummer 0004 erfassten Waffen, b) gepanzerte Fahrzeuge, c) amphibische und tiefwatfähige Fahrzeuge, d) Bergungsfahrzeuge und Fahrzeuge zum Befördern und Schleppen von Munition oder Waffensystemen und zugehörige Ladesysteme erteilt (bitte quartalsweise entsprechend der Länder die Zahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der Stückzahl, Waffenmarke, Bezeichnung und Güterbeschreibung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligen Warenwert auflisten) (sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) und unterrichtet über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten eines Ausfuhrgeschäfts, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das Gesamtvolumen. Bei den Angaben für das Jahr 2018 handelt es sich um vorläufige Angaben, die sich durch Fehlerkorrekturen und Änderungen noch verändern können. 1. Quartal 2018 Land Güterbeschreibung/Typ Antragsteller AL-Position Wert in Euro Katar Gepanzerte Radfahrzeuge Krauss Maffei Wegmann A0006A 12.600.000 2. Quartal 2018 Land Güterbeschreibung/Typ Antragsteller AL-Position Wert in Euro Jordanien Demilitarisiertes Museumsstück Rheinmetall Landsysteme A0006A * * Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) und sieht zur Gewährleistung des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen von Wertangaben für einzelne Genehmigungen ab, wenn diese Angaben Rückschlüsse auf die Preisgestaltung von Gütern der exportierenden Unternehmen ermöglichen können. Für das dritte und vierte Quartal 2018 liegen keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Landfahrzeugen in die zehn Länder vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/7967 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7967 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 24. Für wie viele Kriegsschiffe (über oder unter Wasser) im Sinne der Unternummer 0009a der Ausfuhrliste Teil I A der – Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung – oder in Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 wurden im Jahr 2018 Ausfuhrgenehmigungen von Deutschland in die Staaten Jordanien, Ägypten, Bahrain, Kuwait, Marokko, Sudan, Senegal, Katar, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate erteilt (bitte quartalsweise entsprechend der Länder die Zahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der Stückzahl, Waffenmarke, Bezeichnung und Güterbeschreibung , exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligen Warenwert auflisten) (sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) und unterrichtet über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten eines Ausfuhrgeschäfts, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das Gesamtvolumen . Die Bundesregierung sieht gemäß dem Urteil von weitergehenden Ausführungen ab. Bei den Angaben für das Jahr 2018 handelt es sich um vorläufige Angaben, die sich durch Fehlerkorrekturen und Änderungen noch verändern können. 1. Quartal 2018 Land Güterbeschreibung/Typ Antragsteller AL-Position Wert in Euro Saudi-Arabien Patrouillenboote FR Lürssen Werft A0009A * Saudi-Arabien Patrouillenboote FR Lürssen Werft A0009A * * Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) und sieht zur Gewährleistung des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen von Wertangaben für einzelne Genehmigungen ab, wenn diese Angaben Rückschlüsse auf die Preisgestaltung von Gütern der exportierenden Unternehmen ermöglichen können. In den Quartalen zwei, drei und vier sind keine Genehmigung für die Ausfuhr von Kriegsschiffen in die zehn Länder erteilt worden. 25. Inwieweit wurde bei der für Ägypten genehmigten Fregatte vom Typ Meko 200 analog zu denen an Algerien gelieferten Fregatten statt eines 76 mm- Geschütz ein 127 mm-Geschütz eingeplant, und welche weitere Bewaffnung – andere leichte Geschütze und Anti-Schiffsraketen etc. – ist für die Bekämpfung von Schiffen, Flugzeugen, U-Booten und Landzielen vorgesehen (www.kn-online.de/Nachrichten/Wirtschaft/Fregatten-fuer-Algerien -und-Korvetten-fuer-Israel-TKMS-und-German-Naval-Yards)? Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) und unterrichtet über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten eines Ausfuhrgeschäfts, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das Gesamtvolumen . Die Bundesregierung sieht gemäß dem Urteil von weitergehenden Ausführungen ab. Drucksache 19/7967 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/7967 26. Hat die Bundesregierung im Jahr 2018 im Zusammenhang mit der Fertigung gepanzerter Fahrzeuge Genehmigungen für den Transfer von Technologie an die Staaten Jordanien, Ägypten, Bahrain, Kuwait, Marokko, Sudan, Senegal , Katar, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate erteilt? Wenn ja, bitte quartalsweise entsprechend der Länder die Zahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der Stückzahl, Güterbeschreibung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligen Warenwert auflisten) (sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Im Jahr 2018 wurden keine Ausfuhrgenehmigungen für den Transfer von Technologie in die zehn Staaten im Zusammenhang mit der Fertigung gepanzerter Fahrzeuge erteilt. 27. Welche Exporte von Technologie- bzw. Fertigungsunterlagen zur Herstellung von Kleinwaffen, Leichten Waffen, Komponenten von Kleinwaffen, Leichten Waffen und dazugehöriger Munition sind im Jahr 2018 für die Staaten Jordanien, Ägypten, Bahrain, Kuwait, Marokko, Sudan, Senegal, Katar, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate genehmigt worden (bitte quartalsweise entsprechend der Länder die Zahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der Stückzahl, Güterbeschreibung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligen Warenwert auflisten) (sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Im Jahr 2018 wurden keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Technologie bzw. Fertigungsunterlagen zur Herstellung von Kleinwaffen, Komponenten von Kleinwaffen, Leichten Waffen und dazugehöriger Munition in die zehn Länder erteilt. 28. Hat die Bundesregierung im Jahr 2018 im Zusammenhang mit der Fertigung von Munition und Artillerie Genehmigungen für den Transfer von Technologie an die Staaten Jordanien, Ägypten, Bahrain, Kuwait, Marokko, Sudan, Senegal, Katar, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate erteilt ? Wenn ja, bitte quartalsweise entsprechend der Länder die Zahl der Einzelgenehmigungen , Güterbeschreibung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligen Warenwert auflisten) (sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Im Jahr 2018 wurden keine Ausfuhrgenehmigungen für den Transfer von Technologie im Zusammenhang mit der Fertigung von Munition und Artillerie in die zehn Länder erteilt. 29. Für den Export welcher Komponenten mit welchem Wert für Flugzeuge der Typen „Tornado“, „Eurofighter“, „F-15 Eagle“, „E-3 Sentry“ und „C-130“ nach Saudi-Arabien hat die Bundesregierung im Jahr 2018 Genehmigungen erteilt (bitte quartalsweise nach Flugzeugtypen und jeweils bitte unter Angabe des Monats und jeweiligen Genehmigungswertes aufschlüsseln)? Bei den Angaben für das Jahr 2018 handelt es sich um vorläufige Angaben, die sich durch Fehlerkorrekturen und Änderungen noch verändern können. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/7967 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7967 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Übersicht über alle Ausfuhrgenehmigungen für Teile für die genannten Flugzeuge im Jahr 2018 nach Saudi-Arabien Monat Güterbeschreibung Wert in Euro Typ Januar Besonders konstruierte Bestandteile für bemannte Luftfahrzeuge 68.066 Tornado 30. Schließt die Bundesregierung definitorisch aus, dass deutsche Rüstungsexporte in die Staaten Jordanien, Ägypten, Bahrain, Kuwait, Marokko, Sudan , Senegal, Katar, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate nicht zur internen Repression oder seit Beginn des Jemenkrieges im Jahr 2015 zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht wurden bzw. werden? Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik . Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty). Die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland spielt bei der Entscheidungsfindung eine hervorgehobene Rolle. Wenn hinreichender Verdacht besteht, dass die zu liefernden Rüstungsgüter zur internen Repression oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden, wird eine Genehmigung grundsätzlich nicht erteilt. 31. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob sich die Patrouillenboote wie unter anderem die vom Typ TNC 35, die an Saudi-Arabien geliefert wurden bzw. werden, zur Nachrüstung mit Lenkwaffen eignen, und inwieweit sind andere Patrouillenboote wie FPB-38 dahingehend nachrüstbar, dass sie bspw. zur Minenlegung geeignet sind (www.ostsee-zeitung.de/Vorpommern/ Usedom/Bau-von-Patrouillenbooten-fuer-Saudis-gestartet)? Inwieweit ein Patrouillenboot des Typs TNC 35 für die Nachrüstung von Lenkwaffen geeignet ist und mit welchem Aufwand eine solche Nachrüstung ggf. erfolgen könnte, kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Bundesregierung hat keine eigene Kenntnis, inwieweit andere Patrouillenboote wie FPB-38 dahingehend nachrüstbar sind, dass sie beispielsweise zur Minenlegung geeignet sind. Drucksache 19/7967 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. A nl ag e 1 Ja hr 2 01 8 – E in ze lg en eh m ig un ge n (A n za hl d er G en eh m ig un ge n – W er t i n Eu ro ) La n d G üt er ar t G es am t 1. Qu ar ta l 2. Qu ar ta l 3. Qu ar ta l 4. Qu ar ta l An za hl G en . W er t An za hl G en . W er t An za hl G en . W er t An za hl G en . W er t An za hl G en . W er t Äg yp te n So ns tig e R üs tu ng sg üt er - 14 . 27 6. 29 9 - 2. 84 4. 04 0 - - - 10 . 26 6. 63 6 - 1. 16 5. 62 3 Su m m e : Äg yp te n 29 14 . 27 6. 29 9 1 2. 84 4. 04 0 - - 27 10 . 26 6. 63 6 1 1. 16 5. 62 3 Ba hr a in So ns tig e R üs tu ng sg üt er - 16 . 19 9. 77 9 - - - - - 72 4. 07 9 - 15 . 47 5. 70 0 Su m m e : Ba hr a in 7 16 . 19 9. 77 9 - - - - 5 72 4. 07 9 2 15 . 47 5. 70 0 Jo rd an ie n Kr ie gs w a ffe n - 2. 36 2. 29 9 - - - - - 27 2. 30 0 - 2. 08 9. 99 9 So ns tig e R üs tu ng sg üt er - 7. 21 2. 45 7 - - - 15 0. 00 0 - 2. 47 1. 31 0 - 4. 59 1. 14 7 Su m m e : Jo rd an ie n 17 9. 57 4. 75 6 - - 1 15 0. 00 0 12 2. 74 3. 61 0 4 6. 68 1. 14 6 Ka ta r Kr ie gs w a ffe n - 56 . 84 3. 24 0 - 12 . 60 0. 00 0 - - - 10 2. 40 0 - 44 . 14 0. 84 0 So ns tig e R üs tu ng sg üt er - 39 . 54 3. 86 0 - 14 . 71 2. 52 8 - 9. 92 8. 59 5 - 3. 16 1. 51 6 - 11 . 74 1. 22 1 Su m m e : Ka ta r 66 96 . 38 7. 10 0 24 27 . 31 2. 52 8 16 9. 92 8. 59 5 13 3. 26 3. 91 6 13 55 . 88 2. 06 1 Ku w a it So ns tig e R üs tu ng sg üt er - 3. 10 3. 09 9 - 15 6. 49 2 - - - 96 9. 46 8 - 1. 97 7. 13 9 Su m m e : Ku w a it 36 3. 10 3. 09 9 3 15 6. 49 2 - - 20 96 9. 46 8 13 1. 97 7. 13 9 M ar o kk o So ns tig e R üs tu ng sg üt er - 3. 48 8. 26 6 - - - - - 2. 77 3. 22 3 - 71 5. 04 3 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/7967 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. A nl ag e 1 La n d G üt er ar t G es am t 1. Qu ar ta l 2. Qu ar ta l 3. Qu ar ta l 4. Qu ar ta l An za hl G en . W er t An za hl G en . W er t An za hl G en . W er t An za hl G en . W er t An za hl G en . W er t Su m m e : M ar o kk o 9 3. 48 8. 26 6 - - - - 5 2. 77 3. 22 3 4 71 5. 04 3 Sa u di - Ar a bi e n Kr ie gs w a ffe n - 14 7. 07 0. 95 2 - 14 7. 07 0. 95 2 - - - - - - So ns tig e R üs tu ng sg üt er - 26 9. 35 2. 59 5 - 14 . 77 5. 15 8 - 28 . 56 3 - 25 4. 54 8. 87 4 - - Su m m e : Sa u di - Ar a bi e n 14 41 6. 42 3. 54 7 4 16 1. 84 6. 11 0 1 28 . 56 3 9 25 4. 54 8. 87 4 - - Se n e ga l So ns tig e R üs tu ng sg üt er - 54 . 55 6 - - - - - 54 . 55 6 - - Su m m e : Se n e ga l 2 54 . 55 6 - - - - 2 54 . 55 6 - - Su da n So ns tig e R üs tu ng sg üt er - 40 7. 00 0 - - - - - 40 7. 00 0 - - Su m m e : Su da n 1 40 7. 00 0 - - - - 1 40 7. 00 0 - - Ve re in ig te Ar a bi sc he Em ira te Kr ie gs w a ffe n - 23 . 16 0. 27 0 - - - - - - - 23 . 16 0. 27 0 So ns tig e R üs tu ng sg üt er - 22 . 10 6. 83 4 - 21 . 40 0 - - - 5. 05 7. 18 6 - 17 . 02 8. 24 8 Su m m e : Ve re in ig te Ar a bi sc he Em ira te 40 45 . 26 7. 10 4 1 21 . 40 0 - - 17 5. 05 7. 18 6 22 40 . 18 8. 51 8 G es am t 22 1 60 5. 18 1. 50 6 33 19 2. 18 0. 57 0 18 10 . 10 7. 15 8 11 1 28 0. 80 8. 54 8 59 12 2. 08 5. 23 0 Drucksache 19/7967 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. A nl ag e 1 Ja hr 2 01 7 – E in ze lg en eh m ig un ge n (A n za hl d er G en eh m ig un ge n in S tü ck – W er t i n Eu ro ) La n d G üt er ar t G es am t 1. Qu ar ta l 2. Qu ar ta l 3. Qu ar ta l 4. Qu ar ta l An za hl G en . W er t An za hl G en . W er t An za hl G en . W er t An za hl G en . W er t An za hl G en . W er t Äg yp te n Kr ie gs w a ffe n - 44 5. 44 5. 93 3 - 11 2. 57 9. 51 1 - - - 27 8. 79 7. 00 0 - 54 . 06 9. 42 2 So ns tig e R üs tu ng sg üt er - 26 2. 81 2. 55 8 - 15 . 51 2. 70 4 - - - 18 . 96 5. 25 8 - 22 8. 33 4. 59 6 Su m m e : Äg yp te n 47 70 8. 25 8. 49 1 14 12 8. 09 2. 21 5 - - 16 29 7. 76 2. 25 8 17 28 2. 40 4. 01 8 Ba hr a in So ns tig e R üs tu ng sg üt er - 25 0. 96 9 - 9. 15 7 - - - 22 2 - 24 1. 59 0 Su m m e : Ba hr a in 6 25 0. 96 9 2 9. 15 7 - - 1 22 2 3 24 1. 59 0 Jo rd an ie n Kr ie gs w a ffe n - 12 . 10 2. 87 0 - - - - - 76 . 80 0 - 12 . 02 6. 07 0 So ns tig e R üs tu ng sg üt er - 19 . 44 1. 86 0 - 93 7. 51 9 - 10 . 27 5 - 14 . 88 1. 96 4 - 3. 61 2. 10 2 Su m m e : Jo rd an ie n 24 31 . 54 4. 73 0 6 93 7. 51 9 4 10 . 27 5 9 14 . 95 8. 76 4 5 15 . 63 8. 17 2 Ka ta r So ns tig e R üs tu ng sg üt er - 43 . 31 6. 61 3 - 50 4. 99 3 - 2. 52 0. 93 1 - 10 7. 87 5 - 40 . 18 2. 81 4 Su m m e : Ka ta r 24 43 . 31 6. 61 3 7 50 4. 99 3 3 2. 52 0. 93 1 1 10 7. 87 5 13 40 . 18 2. 81 4 Ku w a it So ns tig e R üs tu ng sg üt er - 53 . 49 3. 34 7 - 2. 26 9. 69 9 - 30 . 03 1. 93 8 - 17 . 29 1. 04 5 - 3. 90 0. 66 5 Su m m e : Ku w a it 53 53 . 49 3. 34 7 13 2. 26 9. 69 9 8 30 . 03 1. 93 8 17 17 . 29 1. 04 5 15 3. 90 0. 66 5 M ar o kk o So ns tig e R üs tu ng sg üt er - 11 . 34 7. 75 7 - 1. 09 2. 29 6 - 6. 69 4. 54 0 - 3. 55 0. 08 1 - 10 . 84 0 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/7967 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. A nl ag e 1 La n d G üt er ar t G es am t 1. Qu ar ta l 2. Qu ar ta l 3. Qu ar ta l 4. Qu ar ta l An za hl G en . W er t An za hl G en . W er t An za hl G en . W er t An za hl G en . W er t An za hl G en . W er t Su m m e : M ar o kk o 24 11 . 34 7. 75 7 10 1. 09 2. 29 6 5 6. 69 4. 54 0 8 3. 55 0. 08 1 1 10 . 84 0 Sa u di - Ar a bi e n Kr ie gs w a ffe n - 15 2. 19 2. 74 3 - 38 . 33 0. 21 6 - 40 . 32 7. 05 1 - 73 . 53 5. 47 6 - - So ns tig e R üs tu ng sg üt er - 10 2. 26 5. 08 0 - 9. 87 5. 42 6 - 10 . 50 7. 78 9 - 74 . 41 6. 59 8 - 7. 46 5. 26 7 Su m m e : Sa u di - Ar a bi e n 12 9 25 4. 45 7. 82 3 16 48 . 20 5. 64 2 18 50 . 83 4. 84 0 58 14 7. 95 2. 07 4 37 7. 46 5. 26 7 Se n e ga l So ns tig e R üs tu ng sg üt er - 9. 97 1 - - - - - - - 9. 97 1 Su m m e : Se n e ga l 1 9. 97 1 - - - - - - 1 9. 97 1 Ve re in ig te Ar a bi sc he Em ira te Kr ie gs w a ffe n - 45 . 09 3. 62 1 - 10 . 00 0. 00 0 - 27 . 84 0. 70 0 - - - 7. 25 2. 92 1 So ns tig e R üs tu ng sg üt er - 16 8. 77 3. 30 2 - 37 . 27 3. 63 8 - 12 3. 08 4. 20 9 - 2. 95 1. 68 0 - 5. 46 3. 77 5 Su m m e : Ve re in ig te Ar a bi sc he Em ira te 85 21 3. 86 6. 92 3 24 47 . 27 3. 63 8 17 15 0. 92 4. 90 9 2 2. 95 1. 68 0 42 12 . 71 6. 69 6 G es am t 39 3 1. 31 6. 54 6. 62 4 92 22 8. 38 5. 15 9 55 24 1. 01 7. 43 3 11 2 48 4. 57 3. 99 9 13 4 36 2. 57 0. 03 3 Drucksache 19/7967 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. A nl ag e 2 Ja hr 2 01 8 – E in ze lg en eh m ig un ge n (A n za hl d er G en eh m ig un ge n – W er t i n Eu ro ) La n d G es am t 1. Qu ar ta l 2. Qu ar ta l 3. Qu ar ta l 4. Qu ar ta l An za hl G en . W er t An za hl G en . W er t An za hl G en . W er t An za hl G en . W er t An za hl G en . W er t Jo rd an ie n 1 12 . 30 0 - - - - 1 12 . 30 0 - - Ve re in ig te Ar a bi sc he Em ira te 4 30 6. 64 7 - - - - 1 14 . 24 7 3 29 2. 40 0 G es am t 5 31 8. 94 7 - - - - 2 26 . 54 7 3 29 2. 40 0 Ja hr 2 01 7 – E in ze lg en eh m ig un ge n (A n za hl d er G en eh m ig un ge n in St üc k – W er t i n Eu ro ) La n d G es am t 1. Qu ar ta l 2. Qu ar ta l 3. Qu ar ta l 4. Qu ar ta l An za hl G en . W er t An za hl G en . W er t An za hl G en . W er t An za hl G en . W er t An za hl G en . W er t Jo rd an ie n 2 59 8. 97 0 - - - - - - 2 59 8. 97 0 Sa u di - Ar a bi e n 1 11 . 25 0 - - - - 1 11 . 25 0 - - Ve re in ig te Ar a bi sc he Em ira te 2 11 . 48 0 1 80 0 - - 1 10 . 68 0 - - G es am t 5 62 1. 70 0 1 80 0 - - 2 21 . 93 0 2 59 8. 97 0 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/7967 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333