Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 16. Februar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/797 19. Wahlperiode 19.02.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Christine Buchholz, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/626 – Belegrechte der Bundeswehr in Einrichtungen der frühkindlichen Förderung und Betreuung – Aktueller Stand V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundeswehr ist seit einigen Jahren um eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Dienst bemüht. In der Zentralen Dienstvorschrift 10/1 heißt es dazu: „Die Vereinbarkeit von Familie und Dienst verbessert die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte und die Attraktivität des militärischen Dienstes.“ Eine bedeutende Rolle bei der Vereinbarkeit kommt der Kinderbetreuung zu: „Hierzu gehört auch die Gewährleistung einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung an den Standorten der Bundeswehr“ (Bundestagsdrucksache 18/7334). 388 Kinderbetreuungsplätze konnte die Bundeswehr durch den Aufkauf von so genannten Belegrechten in Kinderbetreuungseinrichtungen ihren Angehörigen im Januar 2016 zur Verfügung stellen, im Juli 2014 waren es noch 277 (Bundestagsdrucksachen 18/2080 und 18/7334). Dabei handelt es sich um „Kita- Plätze, die gegen Zahlung von Bundesfinanzhilfen an Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen zur Errichtung oder Erweiterung dieser Einrichtungen erworben werden, mit der Auflage, dass Kinder von Bundeswehr-Angehörigen – meist in einer zahlenmäßig festgelegten Anzahl – in die Einrichtungen aufgenommen werden“ (siehe Allgemeiner Umdruck 1/500 – Handbuch zur Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften (2010), Anlage 6/14). Seit August 2013 haben alle Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr an einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung zur Frühförderung und Betreuung. Nach wie vor besteht ein Mangel an Plätzen. Die Bundeswehr bemüht sich, diesen Mangel für ihre Angehörigen auszuräumen. Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksachen 18/2080 sowie 18/7334) wird ersichtlich, dass Belegrechte vor allem dort erworben werden, wo der Ausbau der Kinderbetreuung dem tatsächlichen Betreuungsbedarf hinterherhinkt. Damit wird ein privilegierter Zugang zu Betreuungsangeboten für Angehörige der Bundeswehr gegenüber anderen Familien ermöglicht. Dabei gibt die Bundesregierung einen Mangel an Betreuungsplätzen offen zu und hält die Privile- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/797 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode gierung von Bundeswehrangehörigen gegenüber anderen Familien für gerechtfertigt : „Die Möglichkeiten einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung an den Standorten der Bundeswehr, den die Kommunen nicht decken können, sind vielfältig . Ziel ist, künftig eine flächendeckende Kinderbetreuung an allen Standorten der Bundeswehr zu gewährleisten. Der Erwerb von Belegrechten kann geeignet sein, den standortbezogenen Bedarf an Kinderbetreuung zu decken“ (Bundestagsdrucksache 18/2080). Für die Gewährleistung dieses Privilegs bezahlt die Bundeswehr bis zu 6 000 Euro pro Jahr und Kitaplatz (Bundestagsdrucksache 18/7334). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Für die Bundeswehr mit ihren herausfordernden bundeswehrspezifischen Anforderungen ist es essenziell, dass die Bundeswehrangehörigen ihre dienstliche bzw. berufliche Tätigkeit uneingeschränkt motiviert und leistungsstark erfüllen können . Daher entwickelt der Arbeitgeber Bundeswehr seit Jahren – mit weiter steigender Tendenz – Maßnahmen und Initiativen für eine bedarfsorientierte und wirksame Betreuung und Fürsorge seiner zivilen und militärischen Beschäftigten samt ihrer Familien. Eine Maßnahme zur Unterstützung stellt die Kinderbetreuung mit individuellen und bedarfsgerechten Lösungen dar. Insbesondere auf Grund der hohen Anforderungen an Mobilität und Flexibilität durch berufsbedingte Lehrgangsteilnahme wurde zusätzlich an fünf Standorten ein Pilotprojekt „Kinderbetreuung an Lehrgangsstandorten“ initiiert. Eine Unterstützung erfolgt nur dort, wo die Dienstortgemeinden bzw. -kommunen eine arbeitsplatznahe und bedarfsgerechte Kinderbetreuung nicht sicherstellen können. Eine Verbesserung der Betreuungssituation findet sukzessive und bedarfsangepasst in enger Zusammenarbeit mit den Ländern, Städten und Gemeinden statt, weil diese für die Sicherstellung einer Kindertagesbetreuung unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Bundes und des jeweiligen Bundeslandes verantwortlich sind. Die föderal bedingten unterschiedlichen rechtlichen und pädagogischen Verfahrensregelungen der einzelnen Bundesländer werden bei der Bereitstellung von Betreuungsplätzen durch die Bundewehr uneingeschränkt berücksichtigt . Bundeswehrangehörige zahlen für die Betreuung ihrer Kinder, wie jeder andere Bundesbürger auch, den in der jeweiligen Kommune ortsüblichen „Elternbeitrag“ unmittelbar. Nach dem Willen des Gesetzgebers obliegt die Zahlung von „Elternbeiträgen “ ausschließlich den Personensorgeberechtigten. Entsprechende Beiträge finanziell zu kompensieren, liegt nicht im Ermessen der Bundeswehr. Ausgenommen von diesem Grundsatz sind die Lehrgangsteilnehmenden an den fünf Pilotstandorten, die ihre Kinder mit an den Lehrgangsstandort nehmen und sie dort betreuen lassen. Hier übernimmt die Bundeswehr derzeit im Rahmen des Pilotprojektes die Betreuungskosten am Lehrgangsstandort. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/797 1. An welchen Standorten bestanden 2016/2017 Vereinbarungen zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung bzw. Einrichtungen der Bundeswehr mit Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen, die zum Ziel haben, Kindern von Bundeswehrangehörigen einen Betreuungsplatz mit Belegrechten zu sichern (bitte detailliert nach Bundesländern, Kommunen, Betreuungseinrichtung , vorgehaltenen und belegten Plätzen, Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren sowie Zeitpunkt des Erwerbes der Belegrechte, Kosten und Laufzeit aufschlüsseln)? Bestanden mit den Einrichtungen bzw. den Trägern der Einrichtungen weitere Kooperationen bzw. Verträge, die über die Belegung von Plätzen hinausgehen , und wenn ja, was beinhalten diese Vereinbarungen (bitte detailliert ausführen)? Die durch die Bundeswehr erworbenen Belegrechte sind der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. Weitere Kooperationen oder Verträge sind der Bundesregierung derzeit nicht bekannt . 2. An welchen Standorten planen das Bundesverteidigungsministerium bzw. Einrichtungen der Bundeswehr weitere Belegrechte in Kinderbetreuungseinrichtungen anzukaufen (bitte detailliert nach Bundesländern, Kommunen, Betreuungseinrichtung, vorgehaltenen Plätzen, Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren sowie Zeitpunkt des geplanten Erwerbes der Belegrechte, Kosten und Laufzeit aufschlüsseln)? Ist dabei beabsichtigt, mit den Einrichtungen bzw. den Trägern der Einrichtungen weitere Kooperationen bzw. Verträge abzuschließen, die über die Belegung von Plätzen hinausgehen, und wenn ja, was sollen diese Vereinbarungen beinhalten (bitte detailliert ausführen)? Bedarfsdeckungsverfahren wurden an den in Anlage 2 aufgeführten Standorten eingeleitet. Ob der Bedarf durch den Erwerb von Belegrechten gedeckt wird, ist noch nicht endgültig entschieden. Weitere Kooperationen oder Verträge sind derzeit nicht geplant. 3. An welchen Standorten führen das Bundesverteidigungsministerium bzw. Einrichtungen der Bundeswehr aktuell Gespräche/Verhandlungen mit dem Ziel, weitere Belegrechte in Kinderbetreuungseinrichtungen anzukaufen (bitte detailliert nach Bundesländern, Kommunen, Betreuungseinrichtung, vorgehaltenen Plätzen, Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren sowie Zeitpunkt des geplanten Erwerbes der Belegrechte, Kosten und Laufzeit aufschlüsseln )? Wird mit den Einrichtungen bzw. den Trägern der Einrichtungen über weitere Kooperationen bzw. Verträge verhandelt, die über die Belegung von Plätzen hinausgehen, und wenn ja, was beinhalten diese Vereinbarungen (bitte detailliert ausführen)? Die Standorte an denen die Bundeswehr derzeit Gespräche führt oder öffentliche Ausschreibungen durchführt, sind der Anlage 3 zu entnehmen. Weitere Gespräche zu Kooperationen oder Verträge werden derzeit nicht geführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/797 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Welche Kosten entstanden der Bundeswehr in den Jahren 2016 und 2017 durch den Erwerb von Belegrechten, und mit welchen Kosten für die Belegrechte rechnet die Bundeswehr in den kommenden Jahren bis 2020 (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? Die der Bundeswehr in den Jahren 2016 und 2017 entstandenen Kosten sind der beigefügten Anlage 4 zu entnehmen. Eine Prognose der Kosten bis zum Jahr 2020 ist lediglich teilweise möglich, da die Weiterführung der Verträge jährlich evaluiert wird. Dies kann auch dazu führen , dass Verträge gekündigt oder bedarfsgerecht angepasst werden. 5. Wurden in den Jahren 2016 und 2017 aus Mitteln des Sondervermögens für den Kitaausbau Einrichtungen der Bundeswehr gefördert oder Belegrechte in Kinderbetreuungseinrichtungen angeschafft (bitte detailliert nach Bundesländern , Standorten, Kommunen sowie bei erworbenen Belegrechten in vorgehaltenen und belegten Plätzen sowie Zeitpunkt des Erwerbes der Belegrechte , Kosten und Laufzeit aufschlüsseln)? Für die Kindertagesstätte am Bundeswehr-Zentralkrankenhaus (BwZKrhs) in Koblenz wurde mit Bescheid des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz vom 6. Juli 2015 eine Investitionskostenförderung in Höhe von 269 000 Euro sowie ein weiterer Investitionskostenzuschuss durch die Stadtverwaltung Koblenz in Höhe von 69 316 Euro am 9. Dezember 2015 bewilligt und im Jahr 2016 ausgezahlt. Weitere Investitionskostenförderungen hat die Bundeswehr nicht erhalten. Belegrechte in Kinderbetreuungseinrichtungen wurden nicht aus dem Sondervermögen erworben. 6. Hat die Bundesregierung bzw. die Bundeswehr mittlerweile Kenntnisse über die Inanspruchnahme von so genannten Altbelegrechten (vergleiche Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2080 bzw. Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/7334), und wenn ja, wie werden diese durch Angehörige der Bundeswehr in Anspruch genommen (bitte detailliert nach Bundesländern , Kommunen, Betreuungseinrichtung, vorgehaltenen und belegten Plätzen , Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren sowie Zeitpunkt des Erwerbes der Belegrechte, Kosten und Laufzeit aufschlüsseln)? Eine Nutzung von „Altbelegrechten“ (Belegrechtsverträge, die in den 1960er und 1970er Jahren geschlossen wurden) seitens der Bundeswehr ist der Bundesregierung nicht bekannt. Im Übrigen wird hierzu auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/2080 verwiesen. 7. Hat die Bundesregierung Kenntnis bzw. Hinweise darüber, ob der Erwerb von Belegrechten in Kindertageseinrichtungen durch die Bundeswehr dazu führte, dass andere Kinder mit einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz dieser in einer Einrichtung verwehrt blieb, und wenn ja, wo (bitte detailliert ausführen)? Die Bundesregierung hat hiervon keine Kenntnis. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/797 8. Wo betrieb die Bundeswehr in den Jahren 2016 und 2017 eigene Kindertageseinrichtungen bzw. hat einen anderen Träger mit dem Betrieb einer Kindertageseinrichtung beauftragt? Welche dieser Einrichtungen sind auch für Kinder von Nichtbundeswehrangehörigen offen? Erhielt die Bundeswehr dabei Mittel von den örtlichen Trägern der Kinderund Jugendhilfe (bitte jeweils nach Standorten, Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren und Plätzen, die von Nichtbundeswehrangehörigen belegt werden sowie Standort der Betreuungseinrichtungen innerhalb oder außerhalb von Kasernengelände, Rechtsform und Anbindung an Jugendamtsstrukturen bezüglich Qualität und Betriebserlaubnis aufschlüsseln)? Die Kinderbetreuungseinrichtungen innerhalb von Bundeswehrliegenschaften sind der Anlage 5 zu entnehmen. Der Vollständigkeit halber wurden neben den Kindertagesstätten auch Kindertages - bzw. Großtagespflegen dargestellt. Alle Kinderbetreuungseinrichtungen sind an die zuständigen Jugendämter angebunden , verfügen über eine entsprechende Betriebserlaubnis und unterliegen den gleichen Qualitätsstandards wie alle anderen Kinderbetreuungseinrichtungen ohne Bundeswehrbezug. Lediglich die vom Bund getragene Kindertagesstätte „Regenbogenhaus“ in Bonn befindet sich außerhalb einer Kaserne. Die Bundeswehr erhält keine Mittel von den örtlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Bundeswehrangehörige zahlen den ortsüblichen Elternbeitrag. Bei von der Bundeswehr initiierten Kinderbetreuungseinrichtungen wird im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens der pädagogische Betrieb der jeweiligen Einrichtung an einen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe bzw. an eine Tagespflegeperson vergeben. Die Auswahl des Trägers bzw. der Tagespflegeperson erfolgt in enger Absprache mit den jeweils zuständigen Jugendbehörden (u. a. Voraussetzung für die Erteilung der Betriebserlaubnis). Die Bundeswehr entrichtet gegebenenfalls einen Zuschuss an den Träger bzw. die Tagespflegeperson als Ausgleich für Fördergeldausfall und längere Öffnungszeiten. Die Nebenkosten für den Betrieb der Einrichtung hat der pädagogische Träger zu entrichten. Hinsichtlich der im Ausland befindlichen Schulen, an denen die Nutzung der angegliederten Kinderbetreuungseinrichtungen möglich ist, wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/2080 mit dem Hinweis verwiesen, dass der Schulbetrieb am Standort Sardinien/Italien mit Beginn der Sommerferien am 14. Juli 2017 eingestellt wurde. 9. Welche Kosten entstanden der Bundeswehr in den Jahren 2016 und 2017 durch den Betrieb von eigenen Kindertageseinrichtungen bzw. der Beauftragung des Betriebes einer Kindertageseinrichtung an andere Träger, und mit welchen Kosten für den Betrieb eigener Kindertageseinrichtungen bzw. der Beauftragung des Betriebes einer Kindertageseinrichtung an andere Träger rechnet die Bundeswehr in den kommenden Jahren bis 2020 (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? Die der Bundeswehr in den Jahren 2016 und 2017 entstandenen Kosten sind der beigefügten Anlage 6 zu entnehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/797 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Eine Prognose der Kosten bis zum Jahr 2020 ist lediglich teilweise möglich, weil die Weiterführung der Verträge jährlich evaluiert wird. Dies kann auch dazu führen , dass Verträge gekündigt oder bedarfsgerecht angepasst werden. 10. War die Bundeswehr oder waren einzelne Standorte der Bundeswehr in den Jahren 2016 und 2017 an dem Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie “ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beteiligt (bitte nach Standorten aufschlüsseln)? Zentraler Bestandteil des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ ist das gleichnamige Unternehmensnetzwerk. Insgesamt elf Einrichtungen der Bundeswehr sind Mitglied im Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“. Folgende Standorte der Bundeswehr oder Institutionen mit Bezug zur Bundeswehr waren in den Jahren 2016 und 2017 als Mitglieder im Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ registriert: Bundeswehrkrankenhaus Ulm, Baden-Württemberg, Ulm Bundeswehr, Division Spezielle Organisation, Bayern, Regensburg Familienbetreuungsstelle Roding Arnulf-Kaserne, Bayern, Roding Universität der Bundeswehr München, Bayern, Neubiberg Karrierecenter der Bundeswehr Berlin, Berlin Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Homberg/Efze, Hessen, Homberg/Efze Kommando Schnelle Einsatzkräfte Sanitätsdienst, Niedersachsen, Leer Bundeswehr, Luftwaffenkaserne Wahn 525/023, Nordrhein-Westfalen, Köln-Wahn BWI Informationstechnik GmbH, Nordrhein-Westfalen, Meckenheim g.e.b.b. - Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb mbH, Nordrhein -Westfalen, Köln Kommando Sanitätsdienstliche Einsatzunterstützung, Sachsen-Anhalt, Weißenfels . 11. Hat die Bundeswehr oder haben einzelne Standorte/Abteilungen der Bundeswehr in den Jahren 2016 und 2017 ein Zertifikat vom „audit berufundfamilie “ erhalten, und wenn ja, wie lautet die jeweils erarbeitetet Zielvereinbarung , und seit wann ist das jeweilige Zertifikat vorhanden (bitte nach Standorten aufschlüsseln)? Im Jahr 2016 wurde dem Bundeswehrkrankenhaus Ulm das Zertifikat „audit berufundfamilie “ verliehen. Die Erteilung des Zertifikats wurde am 15. Dezember 2016 vorgenommen. Die Zielvereinbarung lautet: Zielvereinbarung zur Erlangung des Zertifikats zum audit berufundfamilie. Das Bundesministerium der Verteidigung wurde ebenfalls im Jahr 2016 reauditiert . Im Jahr 2017 wurde die Sanitätsakademie der Bundeswehr München mit dem Zertifikat „audit berufundfamilie“ zertifiziert. Die Erteilung des Zertifikats erfolgte am 31. Oktober 2017. Die Zielvereinbarung lautet ebenfalls: Zielvereinbarung zur Erlangung des Zertifikats zum audit berufundfamilie. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/797 12. In welchen „Lokalen Bündnissen für Familie“ nahm die Bundeswehr in den Jahren 2016 und 2017 teil, und welche Aufgaben nahm die Bundeswehr in diesen Bündnissen wahr (bitte nach Ort, Personalumfang, Aufgaben und inhaltlichen Schwerpunkten des Engagements aufschlüsseln)? Die Bundeswehr engagiert sich derzeit in acht Lokalen Bündnissen für Familie. Details zum eingesetzten Personalumfang sowie der konkreten Aufgabenverteilung im Lokalen Bündnis werden nicht erhoben und liegen daher nicht vor. Bündnisprojekte mit Bundeswehrbeteiligung liegen schwerpunktmäßig im Bereich der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Dienst am jeweiligen Standort für die Angehörigen der Bundeswehr und der Verbesserung des Zugangs zu diesen Angeboten. Die Bundeswehr ist an folgenden Lokalen Bündnissen für Familie beteiligt: Donau-Ries (Kreis), Lokales Bündnis für Familie im Landkreis Donau-Ries (Bayern) Höxter, Bündnis für Familie und Generationen (Nordrhein-Westfalen) Kaufbeuren, Lokales Bündnis für Familie in Kaufbeuren (Bayern) Koblenz, Koblenzer Bündnis für Familie (Rheinland-Pfalz) Kümmersbruck, Lokales Bündnis für Familie Kümmersbruck (Bayern) Rheine, Familienbeirat (Nordrhein-Westfalen) Uecker-Randow (Kreis), Lokales Bündnis für Familie (Mecklenburg-Vorpommern ) Uetersen, Lokales Bündnis für Familie Uetersen (Schleswig-Holstein). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/797 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 1 Anlage 1 – Übersicht über die durch die Bundeswehr vertraglich gebundenen Belegrechte Bundesland Standort Name der Betreuungseinrichtung Anzahl (U3/Ü3)1 Belegung 31.12.2017 Vertragsbeginn Laufzeit Kosten belegt/unbelegt BW Laupheim Großtagespflege "Kin-der-Oase" 5 3 Aug 16 31.07.2019, 1 Jahr optionale Verlängerung 167,00 € pro Platz /Monat Bei Nichtbelegung: 1000,00 € pro Platz/Monat Mannheim 2 Großtagespflege "Knusperhäuschen " 2 1 Okt 16 Auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist: sechs Monate zum Ende des Kinderbetreuungsjahres (31.07.) 1.300,00 € pro Platz /Monat (Kosten auf Grund der hohen Flexibilitätserfordernis und bedarfsgerechten Kurzzeitbetreuung) Kindertagespflege "Schatzinsel" 2 1 Feb 17 Auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist: sechs Monate zum Ende des Kinderbetreuungsjahres (31.07.) 1.429,00 € pro Platz /Monat (Kosten auf Grund der hohen Flexibilitätserfordernis und bedarfsgerechten Kurzzeitbetreuung) BY Veitshöch-heim Tagespflegen "Regenbogenhaus " 3 0 Sep 16 31.12.2017 0,00 € pro Platz /Monat Bei Nichtbelegung: 720,00 € pro Platz/Monat B Berlin freies Kontingent Fröbel -Gruppe 1 Voll belegt Sep 16 Auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist: sechs Monate zum Ende des Kinderbetreuungsjahres (31.07.) 210,00 € pro Platz /Monat Stepping Stones (BMVg & BwKrhs) 24 Voll belegt Okt 12 Auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist: sechs Monate zum Ende des Kinderbetreuungsjahres (31.07.) 210,00 € pro Platz /Monat Bei Nichtbelegung: 455,00 € pro Platz/Monat Kinderakademie (BwKrhs ) 6 Voll belegt Aug 13 Auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist: sechs Monate zum Ende des Kinderbetreuungsjahres (31.07.) 210,00 € pro Platz /Monat BB Potsdam Springfrosch 14 Voll belegt Aug 14 Auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist: sechs Monate zum Ende des Kinderbetreuungsjahres (31.07.) 200,00 € pro Platz /Monat Bei Nichtbelegung: 450,00 € pro Platz/Monat 1 Nicht in jedem Vertrag wurde mit den Trägern eine ausdrückliche Unterscheidung zwischen U3/Ü3 (Kinder unter drei / über drei Jahren) Plätzen vereinbart. 2 Pilotstandort "Kinderbetreuung für Lehrgangsteilnehmende". Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/797 Bundesland Standort Name der Betreuungseinrichtung Anzahl (U3/Ü3)1 Belegung 31.12.2017 Vertragsbeginn Laufzeit Kosten belegt/unbelegt HH Hamburg (BwKrhs) Ev.-luth. Kita St. Stephan 5 Voll belegt Mai 13 Auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist: 1 Jahr zum Ende des Kinderbetreuungsjahres (31.07.) 150,00 € pro Platz /Monat Bei Nichtbelegung: U3: 1.165,82 € pro Platz/Monat Ü3: 786,67 € pro Platz/Monat Fröbel (Wandsbek Quarree) 7 Voll belegt Aug 14 Auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist: sechs Monate zum Ende des Kinderbetreuungsjahres (31.07.) 200,00 € pro Platz /Monat Bei Nichtbelegung: 450,00 € pro Platz/Monat Hamburg (UniBw) WABE Elfsaal 14 13 Sep 13 Auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist: sechs Monate zum Ende des Kinderbetreuungsjahres (31.07.) 170,00 € pro Platz /Monat WABE Dringsheide 4 Voll belegt Sep 13 Auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist: sechs Monate zum Ende des Kinderbetreuungsjahres (31.07.) 170,00 € pro Platz /Monat AWO Kita „Stoltenstraße “ 9 5 Sep 11 Auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist: fünf Monate zum Ende des Kinderbetreuungsjahres (31.07.) 170,00 € pro Platz /Monat HH Hamburg (FüAkBw) Kita Blankenese 10 Voll belegt Aug 17 31.07.2021 200,00 € pro Platz/Monat Fröbel KiTa "Elbwichtel "3 5 3 Jan 16 31.07.2019, 1 Jahr optionale Verlängerung 1.210,00 € pro Platz /Monat Bei Nichtbelegung: 450,00 € pro Platz/Monat (Kosten auf Grund der hohen Flexibilitätserfordernis und bedarfsgerechten Kurzzeitbetreuung) HE Franken-berg/Eder "Regenbogen" 7 0 Dez 18 31.07.2025, 1 Jahr optionale Verlängerung 104,17 € pro Platz /Monat Bei Nichtbelegung: 397,86 € pro Platz/Monat MV Bad Sülze „Gut Behütet“" 3 (1/2) Voll belegt Sep 17 21.07.2020, 1 Jahr op-tionale Verlängerung U3: 306,34 € pro Platz/Monat Ü3: 174,69 € pro Platz/Monat Bei Nichtbelegung U3: 899,20 € pro Platz/Monat Ü3: 497,99 € pro Platz/Monat 3 Pilotstandort "Kinderbetreuung für Lehrgangsteilnehmende". Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/797 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundesland Standort Name der Betreuungseinrichtung Anzahl (U3/Ü3)1 Belegung 31.12.2017 Vertragsbeginn Laufzeit Kosten belegt/unbelegt NI Leer „Zwergenburg“ 10 7 Dez 17 30.11.2020, optional 2 mal 1 Jahr Verlängerung 644,40 € pro Platz /Monat Faßberg Ev.-luth. Michael-Kita 15 Voll belegt Aug 13 31.07.2018, Kündigungsfrist : sechs Monate zum Beginn des nächsten Kinderbetreuungsjahres (01.08.) U3: 256,50 € pro Platz/Monat Ü3: 337,50 € pro Platz/Monat DRK-Kitas 5 Voll belegt Aug 14 Auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist: sechs Monate zum Ende des Kinderbetreuungsjahres (erstmalig 2019) 8 Std. Betreuung: 270,00 € pro Platz/Monat 9 Std. Betreuung: 303,75 € pro Platz/Monat 10 Std. Betreuung: 337,50 € pro Platz/Monat Holzminden Johanniter "KinderZeit" 10 Voll belegt Aug 15 Auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist: zum Ende des Kalenderjahres für das nächste Kinderbetreuungsjahr (erstmalig 2019 zu 2020) 500,00 € pro Platz /Monat Bei Nichtbelegung: U3: 1.008,00 € pro Platz/Monat Ü3: 1.050,00 € pro Platz/Monat NI Nienburg "Johannisbär" 11 9 Okt 13 Auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist: sechs Monate zum Ende des Kinderbetreuungsjahres (31.07.) (erstmalig 2018) U3: 412,00 € pro Platz/Monat Ü3: 241,00 € pro Platz/Monat Nordholz "Nordholzer Spatzennest " 2 1 Sep 15 Auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist: drei Monate zum Ende des Kinderbetreuungsjahres (31.07.) 0,00 € pro Platz /Monat Bei Nichtbelegung: 663,00 € pro Platz/Monat "Gudendorfer Krabbelkäfer " 3 2 Sep 15 Auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist: drei Monate zum Ende des Kinderbetreuungsjahres (31.07.) 0,00 € pro Platz /Monat Bei Nichtbelegung: 663,00 € pro Platz/Monat Seedorf Kinderhaus „Holland-haus“ 40 (15/25) 38 Sep 09 Auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist: sechs Monate zum Ende des Kinderbetreuungsjahres (31.07.) Für gemeindefremde Kinder U3: 348,00 € pro Platz/Monat Ü3: 208,00 € pro Platz/Monat Westerstede Kita „Jahnallee“ 20 19 Nov 09 Kita-Jahr 2039/2040, Kündigungsfrist: sechs Monate zum Ende des Kinderbetreuungsjahres (31.07.) 324.000,00 € Einmalzahlung , keine weiteren Kosten Wilhelmshaven Kita "Drachennest" 37 Voll belegt Sep 15 Kündigungsfrist: sechs Monate zum Ende des Kinderbetreuungsjahres (31.07.) (erstmalig 2030) U3: 447,92 € pro Platz/Monat Ü3: 255,83 € pro Platz/Monat Bei Nichtbelegung: U3: 642,91 € pro Platz/Monat Ü3: 409,30 € pro Platz/Monat Wunstorf Kita „KinderZeit“ 20 Voll belegt Jun 14 Vertragsende 31.07.2019 mit Option 2 Jahre Verlängerung 5.000,00 Pro Platz/Jahr Bei Nichtbelegung: zusätzlich Kosten für einen 30-h-Betreuungsplatz Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/797 Bundesland Standort Name der Betreuungseinrichtung Anzahl (U3/Ü3)1 Belegung 31.12.2017 Vertragsbeginn Laufzeit Kosten belegt/unbelegt NW Augustdorf GTP "Stachelbär" 7 5 Dez 16 31.07.2027, Kündigungsfrist : sechs Monate zum Ende des Kinderbetreuungsjahres (31.07.) 230.000,00 € Einmalzahlung , keine weiteren Kosten Düsseldorf Kindertagesstätte Er-win-Rommel-Str. 1 Voll belegt Sep 15 31.08.2020 mit Ausscheiden des letzten Kindes 6.000,00 € pro Platz/Jahr Köln (linksrheinisch ) „An St. Matthias“ „Kreative Strolche“ 9 Voll belegt Aug 16 31.07.2019, 1 Jahr optionale Verlängerung 350,00 € pro Platz /Monat Bei Nichtbelegung: 490,00 € pro Platz/Monat „Sternschnuppe“ „Die Spürnasen“ 9 Voll belegt Aug 16 31.07.2019, 1 Jahr optionale Verlängerung 350,00 € pro Platz /Monat Bei Nichtbelegung: 490,00 € pro Platz/Monat Köln- Wahn Kita „Fliegerhorst“ 48 Voll belegt Aug 12 Auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist: 18 Monate zum Ende des Kinderbetreuungsjahres (31.07.) 1.250,00 € pro Platz/Jahr RP Koblenz (BwKrhs) Kath. Kita St. Johannis 3 Voll belegt Aug 08 Vertragsende 31.07.2015 Bestandsschutz für derzeit betreute Kinder bis 2019 1.592,55 € pro Platz/Jahr SL Saarlouis „Kinderland“ (flexible Notfallbetreuung ) 3 max. 3 Mon./ pro Platz Nov 17 31.10.2020, mit Option der Verlängerung mit kommunaler Förderung : U3: 210,00 € pro Platz/Monat Ü3: 210,00 € pro Platz/Monat - ohne kommunale Förderung U3: 641,00 € pro Platz/Monat Ü3: 261,00 € pro Platz/Monat Bei Nichtbelegung: 0,00 € SN Dresden Kita „Marienallee 12“ 40 Voll belegt Aug 15 unbefristet Keine, da Mitbenutzung von Teilen der Liegenschaft Leipzig Kita „Kulki“, „Entdeckerland “, „Fröbelchen “ 25 23 Sep 13 Auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist: sechs Monate zum Ende des Kinderbetreuungsjahres (31.07.) 210,00 € pro Platz/Monat Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/797 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundesland Standort Name der Betreuungseinrichtung Anzahl (U3/Ü3)1 Belegung 31.12.2017 Vertragsbeginn Laufzeit Kosten belegt/unbelegt SH Eutin Tagespflegestelle Pä-diko 5 4 Feb 15 Auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist: 3 Monate zum Ende des Kinderbetreuungsjahres (31.07.) 2015: Kosten nur bei Nichtbelegung 933,55 € pro Platz/Monat 2016: 186,00 € pro Platz/Monat Bei Nichtbelegung: 933,55 € pro Platz/Monat Flensburg Adelby 1 "Kiwi"4 5 2 Jan 16 31.07.2018, 1 Jahr optionale Verlängerung 1.071,06 € pro Platz /Monat Bei Nichtbelegung: 607,53 € pro Platz/Monat (Kosten auf Grund der hohen Flexibilitätserfordernis und bedarfsgerechten Kurzzeitbetreuung) DIAKO 8 Voll belegt Mrz 16 31.07.2018, 1 Jahr optionale Verlängerung 100,00 € pro Platz /Monat Bei Nichtbelegung: 235,00 € pro Platz/Monat TH Erfurt „Springmäuse am Südpark“ 20 Voll belegt Mrz 13 31.08.2024 100.000,00 € Einmalzahlung , keine weiteren Kosten Legende (gilt auch für die Anlagen 2, 3 und 5): BW: Baden-Württemberg; BY: Bayern; B: Berlin; BB: Brandenburg; HH: Hansestadt Hamburg; HE: Hessen; MV: Mecklenburg-Vorpommern ; NI: Niedersachsen; NW: Nordrhein-Westfalen; RP: Rheinland-Pfalz, SL: Saarland; SN: Sachsen, SH: Schleswig-Holstein, TH: Thüringen. 4 Pilotstandort "Kinderbetreuung für Lehrgangsteilnehmende". Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/797 Anlage 2 Anlage 2 – Übersicht Standorte mit geplantem Belegrechtserwerb Bundesland Standort Name der Betreuungseinrichtung Anzahl (U3/Ü3)5 Vertragsbeginn Kosten Laufzeit BW Stetten a.k.M. n.n. 9 geplant Mitte 2019 n.n. n.n. Volkach n.n. n.n. n.n. n.n. n.n. BY Sonthofen n.n. n.n. n.n. n.n. n.n. Weiden n.n. 8 n.n. n.n. n.n. BB Potsdam n.n. n.n. n.n. n.n. n.n. NI Schortens/Jever n.n. 9 geplant Mitte 2019 n.n. n.n. Bückeburg n.n. 10 (6/4) n.n. n.n. n.n. NW Erndtebrück n.n. 5 n.n. n.n. n.n. Kalkar n.n. n.n. n.n. n.n. n.n. Nörvenich n.n. 10 n.n. n.n. n.n. Sankt Augustin n.n. 9 geplant Mitte 2019 n.n. n.n. RP Diez n.n. n.n. n.n. n.n. n.n. Grafschaft n.n. n.n. n.n. n.n. n.n. SH Kropp n.n. n.n. n.n. n.n. n.n. 5 Eine ausdrückliche Unterscheidung zwischen U3/Ü3 (Kinder unter drei / über drei Jahren) Plätzen wurde nicht bei allen Planungen vorgesehen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/797 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 3 Anlage 3 – Aktuelle Gespräche/Verhandlungen mit dem Ziel des Belegrechtserwerbs Bundesland Standort Name der Betreuungseinrichtung Anzahl (U3/Ü3)6 Vertragsbeginn Laufzeit Kosten BY Markt Murnau am Staffelsee n.n. 5 ca. Mitte 2018 31.07.2020, optional 2 mal 1 Jahr Verlängerung 57,28 € pro Platz /Monat Bei Nichtbelegung: 1.440,14 € pro Platz/Monat NI Munster n.n 10 Ende 2018 31.07.2028 397.820,69 € Einmalzahlung abzüglich Fördermittel, keine weiteren Kosten Wilhelmshaven "Ulmenstraße" 30 Geplant 01.09.2018 Auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist : sechs Monate zum Ende des Kinderbetreuungsjahres (31.07.) (erstmalig 2033) 458,00 € pro Platz /Monat Bei Nichtbelegung: 763,33 € pro Platz/Monat NW Aachen „Am Kirchberg“ 7 ca. Mitte 2018 Auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist : sechs Monate zum Ende des Kinderbetreuungsjahres (31.07.) (erstmalig 2019) 440,48 € pro Platz /Monat Bei Nichtbelegung: 1.226,19 € pro Platz/Monat 6 Eine ausdrückliche Unterscheidung zwischen U3/Ü3 (Kinder unter drei / über drei Jahren) Plätzen wurde nicht bei allen Planungen vorgesehen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/797 Anlage 4 Anlage 4 – Übersicht über die der Bundeswehr entstandenen/entstehenden Kosten für Belegrechte (Angaben in Euro) Bundesland 2016 2017 2018 2019 2020 Baden-Württemberg 24.132,96 89.310,13 101.394,00 101.000,00 101.000,00 Bayern 10.800,00 41.580,00 10.660,00 8.500,00 8.500,00 Berlin 87.356,00 72.475,00 78.500,00 78.500,00 78.500,00 Brandenburg 15.415,00 12.450,00 13.500,00 13.500,00 13.500,00 Hamburg 114.896,00 125.050,00 155.880,00 154.880,00 154.880,00 Hessen 0,00 0,00 0,00 8.820,00 8.820,00 Mecklenburg-Vorpommern 0,00 4.094,79 6.778,30 22.742,16 22.742,16 Niedersachsen 475.355,36 473.487,51 663.160,00 807.135,00 805.635,00 Nordrhein-Westfalen 64.590,00 322.340,00 120.000,00 150.000,00 150.000,00 Rheinland-Pfalz 13.934,55 2.388,78 1.990,65 928,97 0,00 Sachsen 40.590,00 52.080,00 61.320,00 63.000,00 63.000,00 Schleswig-Holstein 139.997,61 136.718,74 254.871,00 152.871,00 152.871,00 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/797 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 5 Anlage 5 – Übersicht über die Kindertagesstätten/Tagespflegen/Großtagespflegen innerhalb von Bundeswehrliegenschaften Bundesland Standort Name der Betreuungseinrichtung Anzahl (U3/Ü3)7 Nicht-Bw Offen für Kinder von Nichtbundeswehrangehörigen ja/nein Rechtsform BY Kümmersbruck Schwepperling 10 U3 - nein Privatperson München8 Villa Schabernack 10 - nein GmbH Neuburg a.d. Donau Luftikus 8 - ja Gemeinnütziger Verein (e.V.) Roding Die Wilde 13 10 - nein Privatperson MV Laage Villa Sternschnuppe 9 U3 - nein Privatperson NI Lüneburg Theos Zwergenstube 10 - nein Gemeinnütziger Verein (e.V.) Hannover Rappelkiste 10 - nein gGmbH Osterholz-Scharmbeck 9 Garlstedter-Waldflitzer 5 - nein Privatperson Rotenburg (Wümme) Luhner Landdrachen 10 - nein Gemeinnütziger Verein (e.V.) SH Eckernförde Marinekäfer 10 U3 - ja (in Ausnahme bei Nichtnutzung durch Bw-Angehörige) Gemeinnütziger Verein (e.V.) Husum Husumer Wattwürm-chen 10 U3 - ja (in Ausnahme bei Nichtnutzung durch Bw-Angehörige) gGmbH Plön Die Rappelkiste 5 U3 ja Privatperson NW Höxter Libelli 5 U3 - ja Gemeinnütziger Verein (e.V.) 7 Nicht in jedem Vertrag wurde mit den Trägern eine ausdrückliche Unterscheidung zwischen U3/Ü3 (Kinder unter drei / über drei Jahren) Plätzen vereinbart. 8 Pilotstandort "Kinderbetreuung für Lehrgangsteilnehmende". 9 Pilotstandort "Kinderbetreuung für Lehrgangsteilnehmende". Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/797 Kindertagesstätten Bundesland Standort Name der Betreuungseinrichtung Anzahl (U3/Ü3)10 Nicht-Bw Offen für Kinder von Nichtbundeswehrangehörigen ja/nein Rechtsform BW Ulm Villa SanIgel 20/30 - ja GmbH BY München/ Neubiberg Campusküken 36 U3 2016:4 2017:11 ja gemeinnütziger Verein (e.V.) NW Bonn Regenbogenhaus 32/60 2016:22 2017:25 ja Bund übt Trägerschaft aus (noch bundeswehreigene Kita) RP Koblenz Lazarett-Zwerge 54 - ja gGmbH SH Kiel Fördewichtel 20 U3 ja gemeinnütziger Verein (e.V.) 10 Nicht in jedem Vertrag wurde mit den Trägern eine ausdrückliche Unterscheidung zwischen U3/Ü3 (Kinder unter drei / über drei Jahren ) Plätzen vereinbart. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/797 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 6 Anlage 6 – Übersicht über die der Bundeswehr entstandenen/entstehenden Kosten Kinderbetreuungseinrichtungen (Angaben in Euro) Bundesland 2016 2017 2018 2019 2020 Baden-Württemberg 473.416,27 237.518,96 310.000,00 290.000,00 310.000,00 Bayern 189.387,77 265.366,87 298.000,00 298.000,00 298.000,00 Berlin 0,00 0,00 170.000,00 350.000,00 350.000,00 Niedersachsen 0,00 102.458,18 78.000,00 78.000,00 78.000,00 Nordrhein-Westfalen11 1.328.552,59 1.400.000,00 1.400.000,00 1.400.000,00 1.400.000,00 Rheinland-Pfalz 217.633,96 325.269,00 329.941,00 329.941,00 329.941,00 11 In Nordrhein-Westfalen befindet sich die einzige bundeswehreigene Kindertagesstätte "Regenbogenhaus". Diese wird nicht öffentlich gefördert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333