Deutscher Bundestag Drucksache 19. Wahlperiode 19/7992 22.02.2019 der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/7295 – Deutscher Filmförderfonds I und II Vorbemerkung der Fragesteller Die Filmförderung in Deutschland setzt sich aus einer Vielzahl an Förderungsanstalten zusammen, darunter föderale Fördereinrichtungen wie das Medienboard Berlin-Brandenburg und bundesweite Einrichtungen wie die Filmförderungsanstalt (FFA) und den seit 2007 existierenden Deutschen Filmförderfonds, kurz DFFF, der zur „Stärkung der Filmproduktion in Deutschland“ ins Leben gerufen wurden. Der Deutsche Filmförderfonds verfügte innerhalb der Periode von 2007 bis 2017 über ein nahezu konstantes Fördervolumen zwischen 50 und 70 Mio. Euro pro Jahr. Im Sommer 2017 erfuhr der DFFF I Zuwachs durch den DFFF II, welcher ein Fördervolumen von 75 Mio. Euro besitzt. Unter Einbeziehung des German Motion Picture Fund (GMPF) besitzt die Filmförderung von Seiten der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien Monika Grütters nun ein Volumen von insgesamt 135 Mio. Euro. Auch wurden seit der Gründung mehrmals die Förderrichtlinien angepasst, zuletzt am 15.Oktober 2018. 1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft im internationalen Vergleich (bitte auch unter Berücksichtigung und Auflistung der Höhe der Kappungsgrenzen pro Projekt und des Gesamtvolumens in anderen Ländern beantworten)? 2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Konkurrenzfähigkeit des deutschen Filmförderungssystems im internationalen Vergleich zu den Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien und Frankreich sowie Tschechien, Ungarn, Polen und Rumänien? Nach Auffassung der Bundesregierung besteht ein enger Zusammenhang zwischen der Konkurrenzfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft und der Konkurrenzfähigkeit des Filmfördersystems. Die Fragen 1 und 2 werden daher zusammengefasst beantwortet. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 20. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort Drucksache 19/7992 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Insbesondere die Refinanzierung deutscher Produktionen ist durch eine schwierige internationale Erlössituation gekennzeichnet, die sich u. a. durch den begrenzten deutschen Sprachraum ergibt. Hierin besteht ein nicht unerheblicher Nachteil gegenüber US-amerikanischen Produktionen. Weitere Faktoren sind die rechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler und europäischer Ebene inkl. Beihilferecht und Urheberrecht, die ausreichende Verfügbarkeit exzellent ausgebildeter Fachkräfte, die vorhandene technische Infrastruktur, der Umfang der Koproduktionsmöglichkeiten, die jeweils aktuellen Wechselkurse und vieles mehr. Das deutsche Filmfördersystem ist – insbesondere mit den filmwirtschaftlichen Anreizinstrumenten DFFF I und II sowie German Motion Picture Fund (GMPF) – im internationalen Vergleich konkurrenzfähig und wird im Bedarfsfall an die internationalen Entwicklungen im Rahmen der durch den Bundeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel angepasst. Hierzu zählen auch Faktoren wie die Zuschusshöhe oder die in den Richtlinien festgelegten Höchstfördersummen (Kappungsgrenzen). Ein unmittelbarer Vergleich zu anderen Anreizsystemen ist mit Blick auf die Vielfalt der Modelle und die sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen nicht möglich: Die Anreizsysteme knüpfen u. a. an verschiedene Besteuerungsformen an, bieten unter-schiedlich hohe prozentuale Anreize, die sich wiederum auf unterschiedliche Parameter (Personalkosten, nationale Herstellungskosten, Eigenschaftstests etc.) beziehen; einige Förderungen müssen (anteilig) zurückgezahlt werden (teilweise unter bestimmten Voraussetzungen), andere verbleiben in voller Höhe beim Zuwendungsempfänger; in einigen Fällen wird der Vorteil zu Beginn der Dreharbeiten gewährt, in anderen Fällen erst später. Anders als in den USA – und künftig wohl auch bei einem Austritt aus der EU in Großbritannien – ist die Bundesrepublik Deutschland zudem an das EU-Beihilferecht gebunden. Zu berücksichtigen ist ferner, dass in Betracht zu ziehende Steueranreizmodelle im föderalen System der Bundesrepublik mit den Ländern abzustimmen wären. Von anderen europäischen Ländern unterscheidet sich der Filmstandort Deutschland weiterhin u. a. durch die weltweit exzellenten Produktionsfazilitäten (Technik, Know-how etc.) in vorteilhafter Weise. Negativ dürfte sich die derzeitige Schwäche des britischen Pfund auswirken. 3. Welche langfristigen Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Einrichtung des DFFF I und insbesondere mit der Einrichtung des DFFF II im Jahr 2017? Hintergrund für die Einführung einer Zuschussförderung war die Abschaffung der steuerbegünstigten Medienfonds im Jahr 2004. Von den hierdurch begünstigten Investorengeldern profitierten nicht nur US-amerikanische sondern auch deutsche Produzenten. Allerdings war dieser Anreiz mit keinen Investitionsverpflichtungen am Standort Deutschland verbunden, sodass er weder nennenswerte Standort- noch Hebeleffekte für die deutsche Wirtschaft erzielte. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Hierzu gehören u. a. Finanzierungs- und Refinanzierungsmöglichkeiten. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/7992 Dem DFFF I gelang es – als einem der international ersten Zuschussmodelle –, in den ersten Jahren eine Reihe wichtiger internationaler Großproduktionen anzuziehen. Allerdings konnte dieser Anreizeffekt mit Blick auf die über die Jahre gestiegenen und weiterhin steigenden Gesamtherstellungskosten von internationalen Großproduktionen und insbesondere den internationalen Förderwettlauf unter den Filmländern zunehmend weniger erzielt werden. Nötig war daher ein finanziell und regulatorisch besser ausgestatteter ergänzender Fonds, der großvolumigere Produktionen anziehen kann, ohne zugleich kleinere und mittlere deutsche Produzenten zu benachteiligen und dadurch deren Abwanderung ins Ausland zu riskieren. Ferner wurde mit dem DFFF II eine Produktionsdienstleisterförderung eingeführt, sodass nun auch digital filmschaffende Unternehmen – insbesondere aus dem VFX-Bereich – als selbständige Antragsteller von der Filmförderung profitieren können und der Abwanderung dieser Unternehmen bzw. der an deutschen Hochschulen ausgebildeten Fachkräfte entgegengewirkt wird. Seit Einrichtung des DFFF im Jahr 2007 bis zum 31. Dezember 2018 bewirkten Zuschüsse in Höhe von rund 709 Mio. Euro Investitionen am Filmstandort Deutschland in Höhe von rund 4,2 Mrd. Euro. Das entspricht einem Hebelfaktor von 1 : 5,89. Hinzu kommen weitere mittelbare volkswirtschaftliche Effekte. 4. Welche Gründe sprachen für eine Ausweitung der Filmförderung durch die Einrichtung des DFFF II? Der DFFF I war mit nur 50 Mio. Euro, seinem sog. Windhundprinzip und einer jährlichen Überzeichnung international nicht mehr ausreichend wettbewerbsfähig, da er mit Blick auf die lange Planungsphase gerade auch großer internationaler Filmproduktionen keine ausreichende Planungssicherheit mehr gewährleistete. Internationale Koproduzenten mussten befürchten, leer auszugehen, wenn der Förderetat noch vor Antragstellung ausgeschöpft war. Die noch erfolgenden Förderungen internationaler und auch nationaler Großproduktionen gingen zulasten der vergleichsweise kleinen und mittleren deutschen Produktionen und forcierten die Abwanderung deutscher Produktionen ins – insbesondere europäische – Ausland. Zudem hat sich seit 2007 der internationale Förderwettbewerb erheblich verschärft. Im Jahr 2018 gab es nach einer Studie von Olsberg SPI1 weltweit 95 automatische Anreizsysteme auf nationaler und regionaler Ebene. Hiernach hat sich die Zahl der nationalen Anreizsysteme allein in Europa zwischen 2008 und 2018 verdreifacht. So hat z. B. Frankreich den Steueranreiz TRIP eingeführt, der für internationale Produktionen Steuernachlässe von bis zu 30 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten und bis 30 Mio. Euro pro Projekt vorsieht. 1 Trends and Expectations in the World of Fiscal Incentives, Olsberg SPI; Industry@Tallinn & Baltic Event, 29. November 2018 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Der 2007 eingeführte DFFF I diente der Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Filmstandorts Deutschland. Insbesondere galt es, die deutsche Produktionsinfrastruktur, die mit den vergleichsweise kleinen und mittleren deutschen Produktionen nicht ausgelastet und damit nicht refinanziert werden kann, durch die Anziehung internationaler Großproduktionen besser auszulasten und die Abwanderung von deutschen Produktionen ins Ausland zu verhindern. Drucksache 19/7992 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Diese Gründe sowie der positive wirtschaftliche Hebeleffekt sprachen für die Ausweitung durch den DFFF II. 5. Welche wirtschaftlichen und kulturellen Auswirkungen sind nach Meinung der Bundesregierung seit der Einsetzung des DFFF I und des DFFF II zu erkennen? Die kulturellen und wirtschaftlichen Effekte der Filmförderung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) sind zwei Seiten derselben Medaille: Voraussetzung für die Produktion kulturell anspruchsvoller Filme ist eine entsprechende Produktionsinfrastruktur. Zudem ist der Film ein Hochrisikoprodukt, dessen Erfolg nicht vorhersehbar ist. Ohne eine kritische Masse an Stoffen und Filmen ist eine erfolgreiche Filmwirtschaft nicht möglich. Umgekehrt hängen die wirtschaftlichen Effekte von der kreativen Qualität der Filme ab, die sich u. a. an Auszeichnungen, Festivalerfolgen oder der Publikumsnachfrage und damit den Erlösen bemessen können. Der DFFF ist ein von Regionaleffekten standortunabhängiges, automatisches und gut kalkulierbares Förderinstrument. Die Beachtung kreativ-kultureller Faktoren wird durch den sogenannten Eigenschaftstest sichergestellt, den die geförderten Produktionen erfüllen müssen. Damit gewährt der DFFF auch deutschen Produzenten eine größtmögliche kreative Freiheit und potenziert damit die künstlerischen und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten. Mit dem DFFF wurden national und international kulturell und wirtschaftlich höchst erfolgreiche Produktionen gefördert. Hierzu gehören unter anderem der für den Oscar 2019 nominierte Film „WERK OHNE AUTOR“ (Regie: Florian Henckel von Donnersmarck, nominiert in den Kategorien Bester fremdsprachiger Film und Beste Kamera) und die deutsche Ko-Produktion „OF FATHERS AND SONS“ (Regie: Talal Derki, nominiert in der Kategorie Bester Dokumentarfilm). 2018 erhielt „EINE FANTASTISCHE FRAU“ (Regie: Sebastián Lelio) als deutsche Ko-Produktion den Oscar als „Bester fremdsprachiger Film“. Auch die drei beim Deutschen Filmpreis in der Kategorie „Bester Spielfilm“ ausgezeichneten Filme waren DFFF-gefördert: „3 TAGE IN QUIBERON“ (Filmpreis in Gold), „AUS DEM NICHTS“ (Filmpreis in Silber) und „WESTERN“ (Filmpreis in Bronze). „AUS DEM NICHTS“ erhielt 2018 auch den Golden Globe in der Kategorie „Bester fremdsprachiger Film“. Unter den DFFF-geförderten Filmen befinden sich zahlreiche sogenannte deutsche „Besuchermillionäre“ (Filme ab einer Million Besuchern in Deutschland), wie der aktuell in den Kinos erfolgreiche Film „DER JUNGE MUSS AN DIE FRISCHE LUFT“ (Regie: Caroline Link) oder die „FACK JU GÖHTE“-Filmreihe. In den letzten Jahren konnten auch zahlreiche internationale Großproduktionen wie „GRAND BUDAPEST HOTEL“, „CLOUD ATLAS“, „INGLOURIOUS BASTERDS“, „DIE TRIBUTE VON PANEM – MOCKINGJAY“, „THE FIRST AVENGER – CIVIL WAR“ oder das erste durch den DFFF II geförderte Projekt „GIRL IN THE SPIDER’S WEB“ in Deutschland realisiert werden. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vor diesem Hintergrund wurde auch in Deutschland eine Erhöhung der Fördersummen auf in der Regel 25 Prozent der deutschen Herstellungskosten erforderlich, ebenso eine Anhebung der Kappungsgrenzen. Schließlich sollte die Auslastung von VFX-Unternehmen, die im Zeitalter der Digitalisierung eine immer wichtigere und branchenübergreifende Rolle spielen, verbessert und daher eine eigene Antragsberechtigung für diese eingerichtet werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Evaluiert die Bundesregierung in regelmäßigen Abständen den volkswirtschaftlichen und kulturellen Nutzen der Filmförderung, insbesondere mit Blick auf die Auswirkungen der im Haushalt beschlossenen variierenden Höhen der Fördervolumina? Die Bundesregierung evaluiert in regelmäßigen Abständen den volkswirtschaftlichen und kulturellen Nutzen der Filmförderung. Allerdings erfolgt mit Blick auf die Kunst- und Meinungsfreiheit und der gebotenen Staatsferne keine Evaluierung der kulturellen Qualität im inhaltlichen Sinne. Die Evaluierung des DFFF und der mit ihm verfolgten Ziele erfolgt durch ein Gremium, das sich aus Vertretern der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zusammensetzt. Weitere sachverständige Personen können hinzugezogen werden. Die Evaluierung wird anhand eines vorher abgestimmten Evaluierungskonzeptes vorgenommen. Zudem erfolgt regelmäßig eine hausinterne Evaluierung im Rahmen der haushaltsrechtlichen Erfolgskontrolle. Eine Evaluierung des erst im Dezember 2015 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ins Leben gerufenen German Motion Pictures Fund (GMPF) ist bisher nicht erfolgt; sie wird jedoch in Zukunft erfolgen, sobald eine ausreichende Anzahl von Projekten für eine statistisch relevante Auswertung realisiert wurde. Auch für den Bereich der kulturellen Filmförderung der BKM gilt, dass sich Kriterien für einen „kulturellen Nutzen“ kaum objektiv messen und gewichten lassen, vor allem aber kann ihr Vorliegen für den jeweiligen Einzelfall nicht prognostiziert oder vorgegeben werden. Somit ist es keine Frage des künstlerisch-kreativen Erfolgs einzelner Projekte, sondern langfristiger kulturpolitischer Bewertung, ob die mit der Förderung verfolgten Ziele durch die Breite der geförderten Projekte insgesamt hinreichend erfüllt werden. Daher ist beabsichtigt, dass die Richtlinie für die kulturelle Filmförderung der BKM, die am 17. März 2017 in Kraft getreten ist, drei Jahre nach Inkrafttreten evaluiert wird. a) Wenn ja, welche öffentlich zugänglichen Evaluationen gibt es? Folgende Publikationen für Maßnahmen der Bundesregierung und der wirtschaftlichen Filmförderung der Filmförderungsanstalt (FFA) sind öffentlich zugänglich: Die Studie zur „Wirtschaftlichen Bedeutung der Filmindustrie in Deutschland“, welche im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in der Zeit von Januar 2016 bis Januar 2017 von der Goldmedia GmbH Strategy Consulting als Projektleiter in Zusammenarbeit mit dem DIW Econ und der HMS Hamburg Media School GmbH vorgenommen wurde. Die jährlich erscheinende Förderbroschüre der FFA (abrufbar auf der Website der FFA), welche zuletzt für das Förderjahr 2017 erschienen ist und einen Überblick über alle FFA-Förderungen gibt. Drucksache 19/7992 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 6. –5– Drucksache 19/7992 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Wenn nein, plant die Bundesregierung eine umfangreiche Evaluierung des volkswirtschaftlichen und kulturellen Nutzens der Filmförderung, insbesondere des DFFF I und II? Die Bundesregierung wird die Evaluierung ihrer Fördermaßnahmen fortsetzen. 7. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass durch den DFFF I hauptsächlich Projekte gefördert werden, die ohne Förderung nicht umgesetzt werden könnten? Der DFFF ist keine Fehlbedarfsfinanzierung, sondern ein Anreizinstrument mit Anteilfinanzierung. Damit können u. a. auch Zuwendungsempfänger gefördert werden, die über ausreichend (Eigen-)Mittel verfügen. Zentrales Anliegen des DFFF ist es, Anreize zu schaffen, einen möglichst großen Teil der Herstellungskosten eines Kinofilms in Deutschland auszugeben. Damit sollen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Filmwirtschaft in Deutschland verbessert, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Filmstandorts Deutschland gesichert und nachhaltige sowie innovative Impulse gesetzt werden. Allein die im Zeitraum von 2016 bis 2018 mit knapp 167 Mio. Euro geförderten Filmproduktionen lösten Investitionen in Höhe von knapp 1 Mrd. Euro aus. Seit Bestehen des DFFF löst jeder Euro an Förderung durchschnittlich 5,89 Euro an unmittelbaren Folgeinvestitionen aus. Es ist davon auszugehen, dass ohne den DFFF viele Projekte nicht oder in weit geringerem Umfang am Standort Deutschland realisiert würden, da in zahlreichen anderen Ländern attraktive Anreizsysteme existieren. 8. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die in der „Umsetzungsstrategie Digitalisierung“ angekündigte „Evaluierung der Maßnahme und Abfrage der Querschnittseffekte für weitere Branchen“ des DFFF II für das erste Halbjahr 2019, nachdem der DFFF II erst 2018 in vollem Umfang zur Verfügung stand? Die Bundesregierung sieht in der „Umsetzungsstrategie Digitalisierung“ die Evaluierung der Maßnahme für das zweite Halbjahr 2019 vor. Aufgrund eines redaktionellen Versehens wurde in der Veröffentlichung der Umsetzungsstrategie das erste Halbjahr 2019 angekündigt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die zweimal im Jahr veröffentlichte Broschüre „FFA info“, die auf Basis FFAeigener Erhebungen und Analysen sowie aktuellen Marktdaten aus der Filmwirtschaft wichtige Fakten für die Film- und Kinobranche enthält. Die FebruarAusgabe analysiert das abgelaufene Kinojahr, im August werden die Ergebnisse des ersten Halbjahres aufbereitet (u. a. Besuch und Umsatz in den deutschen Kinos, Zahl und Auslastung der Kinosäle, die TOP-100-Liste aller deutschen Filme und Koproduktionen, Marktanteil der deutschen Filme sowie die Haushaltsansätze der Bundes- und Länderförderungen). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Sieht die Bundesregierung neben der finanziellen Ausstattung von Förderinstrumenten die langfristige Planbarkeit und Verlässlichkeit für einen wichtigen Faktor zur Steigerung der Attraktivität des DFFF sowie GMPF? Wenn ja, wie erklärt die Bundesregierung die sich nahezu jährlich ändernden Haushaltsansätze und (geplanten) Richtlinienänderungen, die nach Ansicht der Antragsteller die langfristige Planbarkeit von Großprojekten schwierig gestalten? Die Bundesregierung betrachtet die langfristige Planbarkeit und Verlässlichkeit als einen wichtigen Faktor zur Steigerung der Attraktivität des DFFF und des GMPF. Die Mittelausstattung des DFFF und des GMPF wurden daher in den vergangenen Jahren vom Haushaltsgesetzgeber entsprechend den Vorschlägen der Bundesregierung kontinuierlich von 50 Mio. Euro in 2007 auf nunmehr insgesamt 140 Mio. Euro im Jahr 2019 erhöht, was auch die Planbarkeit und Verlässlichkeit für nationale und internationale Produzenten optimierte. Die Richtlinienänderungen erfolgen in Anpassung an die haushaltsrechtliche Lage oder entsprechend dem von der Branche signalisierten und von der Bundesregierung geprüften und ggf. anerkannten Bedarf. 10. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Höhe der sogenannten Mitnahmeeffekte, also den möglichen Umfang an Produktionen, die auch ohne den DFFF und weitere Einrichtungen der Filmförderung in Deutschland produziert worden wären? a) Wenn ja, in welcher Höhe schätzt die Bundesregierung diese ein? b) Wenn nein, plant die Bundesregierung eine genaue Evaluierung dieser Effekte, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese Effekte zu vermeiden? Wie oben ausgeführt, besteht die Zielrichtung des DFFF darin, Anreize zu geben, Filmproduktionen am Standort Deutschland zu realisieren und zwar unabhängig von der Finanzstärke o. Ä. des Produzenten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 11. Werden aufgrund der engen Verzahnung zwischen wirtschaftlicher und kultureller Förderung bei richtungsweisenden Entscheidungen, wie der Festsetzung der Fördervolumina oder der Ausgestaltung des Fördermodells, Experten aus der Wissenschaft, Wirtschaft und den verschiedenen Bundesministerien mit einbezogen? a) Wenn ja, welche Gremien, Vertreter, Bundesministerien, etc. werden in diese Prozesse mit einbezogen? b) Wenn nein, auf welcher fachlichen Grundlage entscheidet die Bundesregierung über die Ausgestaltung und das Budget des DFFF? Vor richtungsweisenden Entscheidungen werden sachverständige Experten und Verbandsvertreter aus der Wirtschaft sowie Vertreter der Filmförderungsanstalt und der Länder bzw. den Länderförderungen konsultiert; die Entscheidungen selbst werden mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (vornehmlich bei Ausgestaltungen der Förderrichtlinien) und dem Bundesministerium der Finanzen abgestimmt. Zudem findet stets auch ein intensiver Dialog mit der betroffenen Gesamtbranche statt. Drucksache 19/7992 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 9. –7– Drucksache 19/7992 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Erwägt die Bundesregierung eine Änderung des derzeitigen Anreizmodells von einem auf Zuschüssen basierenden Förderungssystem zu einem auf Steuergutschriften bzw. -vergünstigungen basierenden Förderungssystem, wie z. B. dem Tax Relief in Großbritannien? a) Wenn ja, wie, und zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung die Implementierung einer solchen Änderung? b) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung das bisherige, auf Zuschüssen basierende System? Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung der internationalen Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Filmstandorts Deutschland und hierbei auch, ob konkrete Anhaltspunkte für einen Änderungsbedarf des derzeitigen Anreizsystems sprechen. 13. Zieht die Bundesregierung Fördersysteme in Betracht, bei denen sich der Staat als stiller Teilhaber an Produktionen beteiligt und somit ebenfalls am erwirtschafteten Gewinn beteiligt wird? 14. Erwägt die Bundesregierung eine Änderung der Förderrichtlinien, so dass bei einem überdurchschnittlichen wirtschaftlichen Erfolg einer Produktion die aus dem DFFF I und II genehmigten Fördersummen zurückgezahlt werden? Nein. a) Wenn ja, welche konkreten Änderungen werden in Betracht gezogen? b) Wenn nein, wieso nicht? Eine entsprechende Änderung wird nicht erwogen, da es unwahrscheinlich ist, dass konkurrierende Standortanreizsysteme anderer Staaten eine entsprechende Regelung zukünftig vorsehen. Mit der angesprochenen Regelung wäre der DFFF derzeit international nicht konkurrenzfähig. 15. Wie beurteilt die Bundesregierung den in der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebenen Studie geschilderten Fachkräfteüberschuss bei Produktionsfirmen (Studie „Wirtschaftliche Bedeutung der Filmindustrie“, Januar 2017, S. 153 ff.: www.bmwi.de/Redaktion/DE/ Publikationen/Studien/bedeutung-filmindustrie.pdf?__blob=publicationFile& v=16)? Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebene Studie spricht auf S. 153 von einem „Fachkräfteüberschuss in einigen kreativen Bereichen“. Sie erfasst dabei die Gesamtheit der „Filmschaffenden“ und differenziert nicht nach einzelnen Sparten. „Filmschaffende“ sind nicht nur Produzenten, sondern u. a. Regie, Ausstattung/Szenenbild, Kamera, Darstellende Künstler/-innen (Schauspieler, Sänger, Tänzer), Bildmontage/Filmeditor, Ton, Bildnachbearbeitung/VFX, Beleuchtung/Kamerabühne, Maskenbild, Kostümbild, Spezialeffekte, Stunt sowie Assistenten vorgenannter Sparten und Filmschaffende in ähnlichen oder weiteren mit der Herstellung von Filmen unmittelbar im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten (vgl. § 1.3 des Tarifvertrags für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende -TV FFS vom 29. Mai 2018). Ein Fachkräfteüberschuss bei Produktionsfirmen wird in der Studie nicht konkretisiert und ist darüber hinaus aus der Branche auch nicht bekannt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. –8– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Erwägt die Bundesregierung, durch konkrete politische Maßnahmen auf den in Frage 15 erwähnten Fachkräfteüberschuss zu reagieren? Da ein derzeitiger Fachkräfteüberschuss aus der Branche nicht bekannt ist (siehe Antwort zu Frage 15), werden keine diesbezüglichen konkreten Maßnahmen erwogen. Vielmehr muss darauf geachtet werden, dass es nicht zu einer verstärkten Abwanderung der in Deutschland ausgebildeten qualifizierten Fachkräfte und einem hieraus entstehenden Fachkräftemangel kommt. Grundsätzlich besteht für Deutschland die arbeitsmarkt-politische Herausforderung, den beschleunigten Strukturwandel des Arbeitsmarktes durch Digitalisierung und demografischen Wandel klug zu managen. Dies gilt insbesondere, da diese großen Trends zu einer zunehmenden Gleichzeitigkeit von Arbeitskräfteknappheit (in einigen Branchen/Regionen) und Arbeitskräfteüberschuss (in anderen Branchen/Regionen) führen. Um dieser Herausforderung zu begegnen, hat die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eine neue Fachkräftestrategie im Dialog mit den Sozialpartnern und Ländern erarbeitet und am 19. Dezember 2018 im Kabinett verabschiedet. Die Fachkräftestrategie ist aufgrund des hochdynamischen Strukturwandels nicht branchenspezifisch ausgerichtet, sondern konzentriert sich auf drei Bereiche: die inländischen, die europäischen sowie die internationalen Fachkräfte- und Beschäftigungspotenziale. Für jeden Bereich werden die wichtigsten Handlungsfelder und Maßnahmen beschrieben (vgl. www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Pressemitteilungen/ 2018/fachkraeftestrategie-der-bundesregierung.pdf?__blob=publicationFile&v=1). 17. Plant die Bundesregierung eine Zusammenfassung der bisherigen Richtlinien, wie beispielsweise DFFF und GMPF, in eine einheitliche Richtlinie? Beide Richtlinien sind aufeinander abgestimmt und weisen in Aufbau und Konzeption ein hohes Maß an Harmonisierung auf und sind einfach zu handhaben. 18. Plant die Bundesregierung in Zukunft weitere Richtlinienänderungen oder Ausweitungen des DFFF I und II, um das Programm auch für weitere Filmsparten bzw. Branchen zugänglich zu machen? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, wieso nicht? Die Bundesregierung beobachtet die Marktentwicklungen auch im Hinblick auf weitere Filmsparten und Branchen und wird in begründeten Fällen eine weitere Öffnung prüfen. Drucksache 19/7992 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 16. –9– Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333