Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 21. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7993 19. Wahlperiode 22.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Peter Felser, Jens Kestner und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/6694 – Einsatzbedingte psychische Erkrankungen von Bundeswehrsoldaten (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/5734) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Anzahl der Bundeswehrsoldaten, die aufgrund einer einsatzbedingten psychischen Erkrankung untersucht und behandelt werden, steigt seit Jahren kontinuierlich an. Wurden im Jahr 2011 insgesamt 922 Soldaten in einer psychiatrischen Abteilung oder Fachuntersuchungsstelle der Bundeswehr untersucht bzw. behandelt, waren es im Jahr 2017 bereits 1 903 Fälle. Die Behandlungen durch zivile Psychiater bzw. Psychotherapeuten stiegen im gleichen Zeitraum von 1 564 im Jahr 2011 um mehr als das Fünffache auf 7 836 im Jahr 2017 an. Insgesamt wurden seit dem Jahr 2011 2 311 einsatzbedingte psychische Neuerkrankungen diagnostiziert, was etwa 330 Neuerkrankungen pro Jahr entspricht. Die tatsächliche Anzahl der einsatzbedingt psychisch erkrankten Bundeswehrsoldaten dürfte jedoch weitaus höher liegen. Einer in den Jahren 2009 bis 2013 durchgeführten Studie des Psychotraumazentrums der Bundeswehr und der TU Dresden zufolge konnte bei mehr als jedem fünften Einsatzrückkehrer (21 bis 22 Prozent) eine psychische Erkrankung festgestellt werden. Die sogenannte Dunkelziffer wird laut dieser Studie auf etwa 45 Prozent beziffert. Die Behandlung der psychisch erkrankten Bundeswehrsoldaten soll hauptsächlich in den psychiatrischen Abteilungen der Bundeswehrkrankenhäuser stattfinden. Dort sind von den eigentlich vorgesehenen 160 tagesklinischen Betten im Bereich der Psychiatrie aktuell jedoch nur 48 Betten (30 Prozent) tatsächlich vorhanden. Wann die benötigten tagesklinischen Betten zur Verfügung stehen, beantwortet die Bundesregierung nicht. Es wird darauf verwiesen, dass derzeit in allen Bundeswehrkrankenhäusern „umfangreiche Baumaßnahmen stattfinden“. Neben den tagesklinischen Betten, wurde auch das vorgesehene Personal bisher noch nicht wie vorgesehen aufgebaut. So beträgt der Personalbesetzungsgrad der psychiatrischen Abteilungen im bundesweiten Durchschnitt lediglich 76 Prozent. Auch das Ziel der am 1. April 2018 eingerichteten Terminkoordinierungsstelle, die Wartezeit in der Psychiatrie auf drei Wochen zu reduzieren, konnte bisher noch nicht erreicht werden. Aktuell beträgt die durchschnittliche Wartezeit etwa zwei bis drei Monate (Bundestagsdrucksache 19/5734). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7993 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die stationären und ambulanten Therapieangebote der Bundeswehr bei einsatzbedingten Traumafolgestörungen wurden jüngst durch das medizinische Fachexpertengremium des Wehrmedizinischen Beirates des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) als qualitativ und quantitativ sehr gut beurteilt. Die Bundeswehreinrichtungen tragen einen wesentlichen Anteil des Versorgungsbedarfs, da dort die spezifischen Kenntnisse der besonderen Situation einer Einsatztraumatisierung im militärischen Kontext vorliegen. Auf die erhöhte Inanspruchnahme von Behandlungseinrichtungen wurde und wird strukturell durch umfangreiche Maßnahmen der Weiterentwicklung in Forschung , Behandlungskapazität und Fortbildung reagiert. Hierzu zählt auch die effektivere Einbindung ziviler Therapeuten insbesondere auch dann, wenn die Nähe zum Familien- und Freundeskreis therapeutisch geboten ist. Hierdurch soll und wird die Behandlung in Einrichtungen der Bundeswehr aber nicht komplett ersetzt werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, zunächst an fünf Standorten ambulante Rehabilitationsschwerpunkte einzurichten. Hier werden die bestehenden Facharztzentren an den Sanitätsunterstützungszentren durch Psychotherapeutenteams und Physiotherapieeinheiten ergänzt. Langzeiterkrankten Soldatinnen und Soldaten und PTBS-Erkrankten wird dadurch der Zugang zu Rehabilitation und Betreuung in der Fläche zugänglich gemacht und somit ein zusätzliches Betreuungsangebot im militärischen Kontext angeboten. 1. Bei wie vielen Soldaten, bei denen seit 2011 eine einsatzbedingte psychische Erkrankung diagnostiziert wurde (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5734, Antwort zu Frage 1), konnte nach Kenntnis der Bundesregierung die Behandlung bereits erfolgreich abgeschlossen werden (bitte getrennt nach Jahren sowie in absoluten und relativen Zahlen ausweisen)? Es gibt keine belastbaren und verlässlichen Kriterien für den erfolgreichen Abschluss von Therapien einsatzbedingter psychischer Erkrankungen. Eine Statistik kann daher nicht geführt werden. Untersuchungen zur stationären Therapie am Psychotraumazentrum der Bundeswehr konnten eine statistisch und auch klinisch relevante Besserung je nach betrachteter Testung bei ca. 50 bis 80 Prozent der Behandelten nachweisen. 2. Wie hoch ist nach Ansicht der Bundesregierung der „relevante Anteil“ der Soldaten, der sich aufgrund von Stigmatisierungsängsten nicht zeitgerecht in eine adäquate psychotherapeutische Behandlung begeben hat (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5734, Antwort zu Frage 3)? Im Ergebnis der zwischen 2009 und 2013 durchgeführten Prävalenzstudie der Bundeswehr 1 wird der Anteil psychisch erkrankter Soldatinnen und Soldaten, die sich als Rückkehrer aus dem ISAF-Einsatz 2010 – 2011 ein Jahr nach Einsatzende nicht in Behandlung begeben hatten, auf rund 80 bis 90 Prozent geschätzt. Es wird angenommen, dass Stigmatisierungsängste die häufigste Ursache für eine mangelnde Behandlungsbereitschaft waren, wobei die individuellen Gründe, sich nicht zeitgerecht in eine Behandlung zu begeben, nicht erfasst werden können. 1 Hans-Ulrich Wittchen, Peter Zimmermann et al.: „Traumatische Ereignisse und posttraumatische Belastungsstörungen bei im Ausland eingesetzten Soldaten“ (Dunkelzifferstudie) Drucksache 19/7993 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7993 Wie in der Antwort zu Frage 3 näher ausgeführt, ist es vorrangiges Ziel der Bundesregierung , die Stigmatisierungsängste durch entsprechende Maßnahmen zu reduzieren , um zu erreichen, dass Betroffenen sich zeitgerecht in eine notwendige Behandlung begeben. 3. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang getroffen, um Stigmatisierungsängste bei den Soldaten abzubauen? Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg der getroffenen Maßnahmen, und woran macht die Bundesregierung den Erfolg fest? Stigmatisierungsängste bei Betroffenen können in erster Linie durch Reduzierung der Stigmatisierung selbst abgebaut werden. Dies wird durch Aufklärungsmaßnahmen im näheren und weiteren Umfeld erreicht. Um unterschiedlichste Zielgruppen über diverse mediale Kanäle zu erreichen, hat das Psychotraumazentrum der Bundeswehr die Broschüre „Wenn der Einsatz nicht endet“ veröffentlicht und eine Smartphone-App „Coach PTBS“ entwickelt. Zudem erfolgt mit dem kontinuierlich fortentwickelten Internetportal „PTBS- Hilfe.de“ eine aktuelle zielgruppenorientierte Darstellung, deren Inhalte sich neben den Betroffenen an deren soziales Umfeld, Kameraden, Vorgesetzte, Truppenärzte sowie zivile und militärische Fachärzte und Psychotherapeuten richten. Die Angebote sollen sowohl das Interesse an weiterer Information wecken, als auch fachlich fortgeschrittenen Interessenten oder mittelbar Betroffenen weitergehende Informationen bieten und Anlaufstellen nennen. So können auch ehemalige Soldaten und Soldatinnen auf einfachem Weg wertvolle Informationen zum Thema erhalten. Ein konventioneller Ansatz der Aufklärung mit dem Ziel der Entstigmatisierung erfolgt über Vortragsveranstaltungen. Vertreter der Wehrpsychiatrie referieren z. B. an der Offizierschule des Heeres oder an der Führungsakademie der Bundeswehr zur Thematik PTBS und Stigmatisierung vor künftigem Führungspersonal und Vorgesetzten. 4. Beabsichtigt die Bundesregierung, ein „Entstigmatisierungsprogramm“ für psychische Erkrankungen zu entwickeln bzw. einzuführen? Wenn ja, welche konkreten Planungen wurden dazu bereits angestellt, wie weit sind die Planungen gegebenenfalls schon vorangeschritten, und wann ist mit einer Einführung voraussichtlich zu rechnen? Die in der Antwort zu Frage 3 genannten Maßnahmen zur Aufklärung und Information Betroffener und ihres Umfeldes dienen unter anderem programmatisch dem Ziel der Entstigmatisierung. 5. Bei wie vielen Soldaten hat sich die festgestellte einsatzbedingte psychische Erkrankung nach Kenntnis der Bundesregierung bereits chronifiziert? Es gibt keine belastbaren und verlässlichen Kriterien für eine Chronifizierung einsatzbedingter psychischer Erkrankungen. Eine Statistik wird daher nicht geführt . Eine kürzlich abgeschlossene Untersuchung des Psychotraumazentrums der Bundeswehr hat ergeben, dass zwischen den Jahren 2014 und 2017 ein signifikanter Anstieg von Mehrfachdiagnosen und komorbiden Suchterkrankungen bei behandelten Soldatinnen und Soldaten mit posttraumatischer Belastungsstörung eingetreten ist. Dies kann als deutlicher Hinweis gewertet werden, dass es zumindest Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7993 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7993 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode bei den in Behandlung befindlichen Soldatinnen und Soldaten Anzeichen einer zunehmenden Chronifizierung gibt. Suchterkrankungen können in vielen Fällen als „Selbstheilungsversuch“ interpretiert werden, u. a. wenn ansteigende psychische Spannungen nicht mehr anderweitig kompensiert werden können. Sie korrespondieren daher mit Chronifizierungen. 6. Wie hoch ist nach Ansicht der Bundesregierung der Anteil der Soldaten, der bereits mit einer manifestierten, aber nicht erkannten psychischen Störung in den Einsatz geht (vgl. „Dunkelzifferstudie“)? Dieser Anteil liegt nach der zwischen 2009 und 2013 durchgeführten Prävalenzstudie der Bundeswehr bei ca. 20 Prozent. Aktuellere Erkenntnisse hierzu liegen nicht vor. 7. Um wie viel höher ist nach Ansicht der Bundesregierung bei unerkannt „vorbelasteten “ Soldaten das Risiko, mit einer einsatzbezogenen neuen psychischen Erkrankung aus dem Einsatz zurückzukehren, bzw. im Falle episodischer Erkrankungen wie der Depression, neuerlich eine Krankheitsepisode zu erleiden (vgl. beide Studienteile der „Dunkelzifferstudie“)? Schon vor dem Einsatz bestehende psychische Erkrankungen sind nach der durchgeführten Prävalenzstudie ein deutlicher Risikofaktor für die Entwicklung einer psychischen Erkrankung während des Einsatzes, der allerdings nicht quantifiziert werden kann. 8. Welche vorbeugenden Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang getroffen , um möglichst sicherzustellen, dass keine „vorbelasteten“ Soldaten in einen Auslandseinsatz gehen? Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg der getroffenen Maßnahmen, und woran macht die Bundesregierung den Erfolg fest? Durch eine systematische truppenärztliche Begutachtung aller Soldatinnen und Soldaten auf ihre Verwendungsfähigkeit vor jedem Auslandseinsatz soll sichergestellt werden, dass die gesundheitliche Eignung für die unter den Bedingungen des jeweiligen Einsatzes zu erwartenden Belastungen in jedem Einzelfall gegeben ist. 9. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung klinisch-diagnostische Screenings vor den Einsätzen durchgeführt, um im Vorfeld bereits bestehende psychische Störungen zu erkennen? Wenn ja, seit wann, und in welcher Form werden diese Screenings eingesetzt ? Wenn nicht, warum werden solche Screenings bislang nicht eingesetzt? Für die Bundeswehr ist ein psychodiagnostisches Verfahren zur Erfassung der psychischen Fitness beabsichtigt. Dieses basiert aus Verfahrensgründen und mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte auf freiwilligen Selbstauskünften. Ab Mitte 2019 werden Einsatzrückkehrern diese Verfahren in Verbindung mit entsprechenden Entlastungsmaßnahmen im Rahmen der Einsatznachbereitungsseminare angeboten werden. Drucksache 19/7993 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7993 10. Welche konkreten Maßnahmen wurden aufgrund des Entschließungsantrags des Verteidigungsausschusses vom 14. Oktober 2015 getroffen, um die Bearbeitungsdauer der WDB-Verfahren (WDB = Wehrdienstbeschädigung) zu optimieren bzw. zu beschleunigen (bitte die getroffenen Maßnahmen einzeln ausweisen)? Seit 2016 wurden im Wesentlichen folgende Maßnahmen eingeleitet und umgesetzt : Die IT-Unterstützung wurde durch die Einführung des IT-Verfahrens Soziales Entschädigungsrecht im Dialog (SERiD) optimiert; neben der automatisierten Umsetzung der gesetzlichen Rentenanpassung zum 1. Juli jeden Jahres erfolgt auch die Bearbeitung der Wehrdienstbeschädigungs- (WDB)-Anträge seitdem in SERiD. Die Ablauforganisation wurde durch die Verkürzung der internen Bearbeitungsfristen , Erinnerungsschreiben und entsprechende Wiedervorlagen sowie die Erteilung von Teilbescheiden bzw. Vorbehaltsbescheiden in geeigneten Fällen verbessert. Zudem erfolgte die Einrichtung eines Sachgebiets für einsatzbedingte WDB, die Etablierung eines Vorgangs-Controllings sowie die Zentralisierung der Grundentscheidung über die Anerkennung bzw. Ablehnung einer WDB sowohl für aktive als auch für ehemalige Soldatinnen und Soldaten. Die Kapazitäten des versorgungsmedizinischen Dienstes wurden erhöht sowie Prüfärztinnen und Prüfärzte etabliert, die ihr jeweiliges Gebiet (Orthopädie, Psychiatrie und Allgemeinmedizin) fachlich leiten und verantworten. Es erfolgte eine Aufstockung von Personal zur Bearbeitung von Anträgen. 11. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen definierten Zeitraum oder eine Zielvorgabe, wann ein WDB-Verfahren im Regelfall bearbeitet oder abgeschlossen werden soll? Wenn ja, innerhalb welches Zeitraums soll ein WDB-Verfahren in der Regel bearbeitet bzw. abgeschlossen sein? Wenn nicht, warum werden keine derartigen Ziele definiert, die eine Erfolgskontrolle ermöglichen? In dem Entschließungsantrag des Verteidigungsausschusses vom 14. Oktober 2015 wird gefordert, dass eine Verfahrensdauer von höchstens einem Jahr nicht überschritten wird. Die daraufhin ergriffenen Maßnahmen zur Beschleunigung und Optimierung des WDB-Verfahrens haben zu einer deutlichen Reduzierung der Bearbeitungszeiten geführt. Eine feste Zeitvorgabe für alle Verfahren ist jedoch im Hinblick auf komplexe Sachverhalte in Einzelfällen nicht möglich. Zudem findet die verwaltungsseitige Optimierung der Bearbeitungszeit ihre Grenzen bei Prozessschritten, die z. B. eine Mitwirkung durch Betroffene und Zeugen erfordern. Darüber hinaus können im Sinne des Betroffenen zeitintensive Ermittlungen für den nötigen Nachweis des im WDB-Verfahren vorgebrachten Sachverhaltes durchzuführen sein, um dem berechtigten Interesse des Antragstellers nach einer sachgerechten und fundierten Entscheidung Rechnung zu tragen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7993 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7993 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Wie viele WDB-Verfahren wurden im Zuge des Zuständigkeitswechsels von den zivilen Versorgungsverwaltungen der Länder auf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBW) am 1. Januar 2015 übertragen (bitte nach Jahren der Antragstellung getrennt ausweisen)? Eine rückwärtige Erfassung der WDB-Verfahren, die durch die zivile Versorgungsverwaltung der Länder bearbeitet worden sind, ist – differenziert nach den geforderten Parametern – nicht möglich. Es wurden 397 127 Akten von den Ländern übernommen; dies umfasst sowohl Bestands- als auch Archivakten. 13. Wie viele der in Frage 12 übertragenen WDB-Verfahren wurden a) seit der Übernahme durch das BAPersBW bzw. die zuständige Stelle erfolgreich abgeschlossen, b) seit der Übernahme durch das BAPersBW bzw. die zuständige Stelle noch nicht erfolgreich abgeschlossen bzw. c) durch das BAPersBW bzw. die zuständige Stelle neu bewertet, was dazu führte, dass eine von den zivilen Versorgungsverwaltungen der Länder anerkannte WDB nachträglich widerrufen wurde? Zu diesen Aspekten wird keine Statistik geführt. 14. Aus welchen Gründen wird der Anteil der Präsenzgutachten sukzessive erhöht , obwohl die Bundesregierung die Ansicht vertritt, dass „die Präsenzbegutachtung grundsätzlich nicht erforderlich“ ist und „eine Ausnahme darstellt “ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5734, Antwort zu Frage 24)? Wie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 19/5734 ausgeführt wurde, sind Präsenzbegutachtungen zur Beurteilung von Kausalität und Ausmaß der Teilhabebeeinträchtigung grundsätzlich nicht erforderlich . Diese Bewertung bezieht sich auf die Gesamtheit aller WDB-Verfahren, sowohl auf körperliche als auch auf psychische Erkrankungen. In dem Teilbereich der WDB-Verfahren, in denen komplexe psychiatrische Fragestellungen zu erörtern sind, werden dennoch vermehrt Präsenzbegutachtungen durchgeführt. Zur Beurteilung der ursächlichen Anteile der psychiatrischen Erkrankung sind Aspekte relevant, die in den medizinischen Befund- und Behandlungsunterlagen häufig eine nachgeordnete Rolle spielen, deshalb nicht dokumentiert sind und zusätzlich erhoben werden müssen. 15. Bei wie vielen Soldaten wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die regulär vorgesehene Schutzzeit von maximal fünf Jahren bereits verlängert? Bei wie vielen Soldaten wurde die Schutzzeit bereits mehrfach verlängert (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5734, Antwort zu Frage 30)? Es befinden sich aktuell 765 Soldatinnen und Soldaten in der Schutzzeit, davon 143 mehr als fünf Jahre. Darüber hinaus wird zu dieser Fragestellung keine Statistik geführt. Dies folgt den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, da die Aufnahme dieser Detailaspekte zur Aufgabenerledigung nicht erforderlich ist. Drucksache 19/7993 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7993 16. Wie hat sich der Besetzungsgrad bei den Sanitätsunterstützungszentren bei den Offizieren, Unteroffizieren mit Portepee, Unteroffizieren ohne Portepee und Mannschaften seit 2011 bis heute entwickelt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5734, Antwort zu Frage 40; bitte den Besetzungsgrad in absoluten und relativen Zahlen für die einzelnen Jahre sowie nach der jeweiligen Dienstgradgruppe getrennt ausweisen)? Die heutige Struktur der regionalen sanitätsdienstlichen Versorgung durch Sanitätsunterstützungszentren und nachgeordnete Sanitätsversorgungszentren besteht erst seit dem 1. Januar 2015. Statusgruppe Soll 10/18 Ist 10/18 % 10/18 Ist 01/19 % 01/19 Offiziere 177 147 83 155 88 Unteroffiziere mit Portepee 394 368 93 366 93 Unteroffiziere ohne Portepee 134 99 74 105 78 Mannschaften 52 26 50 30 58 Gesamt 757 640 85 656 87 Das Fehl an Mannschaftsdienstgraden auf Dienstposten wird durch außerhalb von Dienstposten geführte Freiweillig Wehrdienstleistende (FWDL) Mannschaften kompensiert. Für den Zeitraum vor 2018 liegen keine verlässlichen Daten vor. 17. Wie hat sich der Besetzungsgrad bei den Sanitätsversorgungszentren bei den Offizieren, Unteroffizieren mit Portepee, Unteroffizieren ohne Portepee und Mannschaften seit 2011 bis heute entwickelt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5734, Antwort zu Frage 41; bitte den Besetzungsgrad in absoluten und relativen Zahlen für die einzelnen Jahre sowie nach der jeweiligen Dienstgradgruppe getrennt ausweisen)? Die heutige Struktur der regionalen sanitätsdienstlichen Versorgung durch Sanitätsunterstützungszentren (SanUstgZ) und nachgeordnete Sanitätsversorgungszentren (SanVersZ) besteht erst seit dem 1. Januar 2015. Statusgruppe Soll 10/18 Ist 10/18 % 10/18 Ist 01/19 % 01/19 Offiziere 808 683 85 666 82 Unteroffiziere mit Portepee 659 534 81 550 83 Unteroffiziere ohne Portepee 609 497 82 507 83 Mannschaften 418 243 58 268 64 Gesamt 2.494 1.957 78 1.991 80 Das Fehl an Mannschaftsdienstgraden auf Dienstposten wird durch außerhalb von Dienstposten geführte FWDL Mannschaften kompensiert. Für den Zeitraum vor 2018 liegen keine verlässlichen Daten vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7993 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7993 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher getroffen, um den Besetzungsgrad in den Sanitätsunterstützungszentren und Sanitätsversorgungszentren in der Dienstgradgruppe a) der Offiziere, b) der Unteroffiziere mit Portepee, c) der Unteroffiziere ohne Portepee und d) der Mannschaften nachhaltig zu verbessern (bitte für die jeweiligen Dienstgradgruppen einzeln ausweisen)? Die ergriffenen Maßnahmen lassen sich in zwei Schwerpunkte, die personalwerbliche Ansprache und die Personalentwicklung, unterteilen. Eine Aufgliederung in einzelne Dienstgradgruppen ist nicht konsequent realisierbar , da zahlreiche Maßnahmen querschnittlich und laufbahnübergreifend angewandt werden. Personalwerbung/-gewinnung: Neben Technikern und IT-Spezialisten stehen insbesondere Menschen mit Qualifikationen in medizinischen Berufen kontinuierlich im Fokus personalwerblicher Bemühungen. Dies sind vor allem Ärztinnen und Ärzte, approbierte Seiteneinsteiger , Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger sowie Notfallsanitäterinnen und -sanitäter bis hin zu zivilen Auszubildenden für den Sanitätsdienst der Bundeswehr. Im Herbst 2016 wurde eine multimediale Kampagne gestartet , die sich bewusst auf das Umfeld von Kliniken und Bildungseinrichtungen für Heilberufe konzentrierte. Diese Kampagne lenkte die Aufmerksamkeit auf die Kombination aus Soldaten- und Heilberuf und akzentuierte besonders die Rolle des Sanitätsdienstes in den Auslandseinsätzen der Bundeswehr. Im Jahr 2017 wurde die Arbeitgeberkampagne für den Sanitätsdienst der Bundeswehr fortgesetzt und die wichtige Bedeutung der Regionalen Sanitätseinrichtungen und der Bundeswehrkrankenhäuser im Inland betont. Recruiting-Anzeigen wurden im Deutschen Ärzteblatt, in weiteren Fach- und Publikumsmedien sowie auf Großflächen im unmittelbaren Umfeld von Krankenhäusern, Gesundheitseinrichtungen und Bildungseinrichtungen des Gesundheitswesens gezeigt. Auch im Jahr 2018 standen Mediziner und Pflegekräfte angesichts des kontinuierlichen Bedarfs auf dem Kampagnenplan der Arbeitgebermarke, so dass im Zuge der „Berufekampagne“ erneut um die Spezialisten und Fachkräfte im Gesundheitswesen für die Bundeswehr geworben wurde. Neben den nationalen Kampagnen wird dem Personalbedarf der Sanitätsunterstützungszentren und Sanitätsversorgungszentren zusätzlich mit regionaler Werbung im Zuständigkeitsbereich der Karrierecenter der Bundeswehr Rechnung getragen. Verpflichtungsprämien sowie Personalbindungszuschläge steigern darüber hinaus ebenso die Attraktivität sanitätsdienstlicher Verwendungen, wie die zahlreichen Maßnahmen der „Agenda Attraktivität“. Die sich zunehmend ausweitenden Möglichkeiten für qualifizierte Seiteneinsteiger oder Wiedereinsteller sind ein geeignetes ergänzendes Mittel, Personalfehl und Vakanzen zu reduzieren. Drucksache 19/7993 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7993 Personalführung/-entwicklung: Die Einnahme der neuen Struktur der regionalen sanitätsdienstlichen Versorgung durch Sanitätsunterstützungszentren und nachgeordnete Sanitätsversorgungszentren erfolgte ab Januar 2015 im Sinne eines weitgehenden und insbesondere verzugs - und lückenlosen Fähigkeitstransfers durch Überleitung des Bestandspersonals der früheren Leitsanitätszentren, Sanitätszentren und Sanitätsstaffeln. Dies ging mit einem erheblichen Aufwuchs an Dienstposten für qualifiziertes medizinisches Assistenzpersonal in der unmittelbaren Patientenversorgung einher. Aufgrund der Spezifika dieser Berufsgruppen und des Ausbildungsganges – Aufbauqualifikation insbesondere für Medizinische Fachangestellte (MFA) – waren die Möglichkeiten eines kurzfristigen Personalaufwuchses durch die externe Regeneration begrenzt. Um dieser Entwicklung zu begegnen, wurden umfangreiche Maßnahmen und Anstrengungen der beruflichen Weiterqualifizierung des Bestandspersonals , insbesondere von Sanitätsunteroffizieren MFA zu Sanitätsfeldwebeln Ambulante Medizinische Versorgung (AmbMedVers) unternommen, ohne jedoch ein Ungleichgewicht in den eigentlichen Verwendungsreihen zu verursachen . Hierzu gehörten neben der gezielten Ansprache geeigneten Personals u. a. gezielte Entscheidungen hinsichtlich Laufbahnwechseln, fachlichen Weiterbildungen , Umschulungen von Personal aus anderen Fachverwendungsreihen, die Erhöhung der Berufssoldaten (BS)-Übernahmequoten im Zielwerdegang und die maximale Ausschöpfung von Weiterverpflichtungsmöglichkeiten bei Soldaten auf Zeit (SaZ). Auf truppendienstlicher Ebene wurden zudem regelmäßige Berufs- und Laufbahnberatungen auch ziviler Auszubildender zum MFA durchgeführt , um diese gezielt für die beruflichen Chancen in einem Soldatendienstverhältnis zu interessieren. Im Ergebnis sind heute Dienstpostenbesetzungsstände von etwa 72 Prozent bei MFA und rund 90 Prozent bei Fachwirten AmbMedVers zu verzeichnen. Anhand der bereits jetzt bekannten Planungszahlen, Personalbestand in der Anwärterpersonalführung /Personal in der jeweiligen Fach- und Laufbahnausbildung, ist eine umfängliche Dienstpostenbesetzung nahe 100 Prozent, ab den Jahren 2020/2021 in diesen Verwendungsreihen zu erwarten. Die Erhöhung der Anzahl ziviler Humanmedizin-Studienplätze seit 2010 ermöglichte die vermehrte Einstellung von Sanitätsoffizier-Anwärterinnen und Sanitätsoffizier -Anwärtern (SanOA). Die so für die Laufbahn der Sanitätsoffiziere erreichte Steigerung der Regeneration, erlaubt heute die verzugslose Nachbesetzung freiwerdender Dienstposten von Sanitätsoffizieren Arzt in den SanUstgZ. Daneben kann Vakanzen in den Dienststellen, die aufgrund von Teilzeitbeschäftigungen entstehen, durch die Einrichtung und Besetzung von sogenannten Kompensationsdienstposten begegnet werden. Im Bereich der Mannschaften des Sanitätsdienstes ist bereits seit längerer Zeit eine umfängliche Bedarfsdeckung zu verzeichnen. Vakanzen treten allenfalls temporär und regional begrenzt auf. Ziel der Personalführung in dieser Laufbahn ist es vornehmlich, besonders geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für eine langfristige Bindung an die Streitkräfte, vorzugsweise verbunden mit einer Fachausbildung und einem Laufbahnaufstieg, zu gewinnen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7993 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7993 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Erachtet die Bundesregierung den aktuell durchschnittlichen Besetzungsgrad in den Sanitätsunterstützungszentren von 84,5 Prozent und den aktuell durchschnittlichen Besetzungsgrad in den Sanitätsversorgungszentren von 78 Prozent (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5734, Antwort zu den Fragen 40 und 41) als ausreichend? Wenn ja, ab welchem Besetzungsgrad ist dies nicht mehr der Fall? Der Grad der Dienstpostenbesetzung der Regionalen Sanitätseinrichtungen wird zum jetzigen Zeitpunkt als ausreichend bewertet. Eine vollständige Dienstpostenbesetzung wird jedoch weiterhin mit hoher Priorität verfolgt. Sehr unterschiedliche Aufgabenbereiche in Versorgungseinrichtungen, die häufig mit einzelnen oder wenigen Spezialisten ausgeplant sind, lassen jedoch querschnittliche Aussagen zur Suffizienz von Besetzungsquoten nicht zu. 20. Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Wehrbeauftragten, dass aufgrund von Einsatzverpflichtung, Lehrgängen, Urlaub, Krankheit oder sonstigen Gründen die Zahl der täglich vor Ort befindlichen Dienstposteninhaber, die Tagesantrittsstärke, in der Regel deutlich unter den Besetzungsgraden liegt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/700, S. 90)? Der Besetzungsgrad von Dienstposten gibt keine Auskunft über die tagesaktuelle Personalstärke vor Ort. Auch bei einem hohen Besetzungsgrad ist die Zahl der tatsächlich vor Ort befindlichen Dienstposteninhaber durch dienstliche Abwesenheiten wie Einsätze oder Aus-, Fort- und Weiterbildung, aber auch Teilnahme an Übungen u. Ä. sowie Maßnahmen im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wie Arbeiten in Teilzeit in Abhängigkeit vom Aufgabenportfolio und der Personalstruktur mehr oder weniger gemindert. 21. Wurde der Planungsprozess „Tagesklinik“ für das Bundeswehrkrankenhaus Berlin bereits abgeschlossen? Wenn nicht, wann ist mit dem Abschluss des Planungsprozesses voraussichtlich zu rechnen? Der konzeptionelle Planungsprozess wurde abgeschlossen; auf dieser Grundlage wurde die Bedarfsforderung für die Baumaßnahme formuliert sowie das Infrastrukturverfahren eingeleitet. Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 22 bis 24, 26 bis 28 und 30 bis 34 Die Bundeswehrkrankenhäuser (BwKrhs) sowie das Bundeswehrzentralkrankenhaus (BwZKrhs) unterliegen einer ständigen Weiterentwicklung. Die Anwendung von modernsten Verfahren und die medizinische Behandlung nach wissenschaftlichen Standards sind grundlegende Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Behandlung. Dies hat permanente Bedarfsanpassungen und somit Infrastrukturmaßnahmen zur Folge, die fortlaufend realisiert werden müssen. Die in den jeweiligen Antworten genannten Baudaten geben insofern den aktuellen Planungsstand wieder. Terminliche Risiken bestehen u. a. hinsichtlich der Auswirkungen vorgenannter Bedarfsanpassungen sowie der Auslastung im Baugewerbe , die zu Verschiebungen in der Rahmenterminplanung führen können. Drucksache 19/7993 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/7993 22. Wann genau wurde nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Baumaßnahmen im Bundeswehrkrankenhaus Berlin begonnen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5734, Antwort zu Frage 45)? Die Baumaßnahme „Neubau Psychotraumazentrum“ im BwKrhs Berlin wurde noch nicht begonnen. Der Baubeginn ist für das vierte Quartal 2022 vorgesehen. 23. Wann genau werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Baumaßnahmen im Bundeswehrkrankenhaus Berlin nach aktuellem Stand abgeschlossen sein, sodass der vollumfängliche Betrieb der sollorganisatorisch vorgesehenen Behandlungseinrichtungen, insbesondere der 25 tagesklinischen Betten im Fachgebiet Psychiatrie, aufgenommen werden kann? Nach aktuellem Planungsstand wird die Baumaßnahme „Neubau Psychotraumazentrum “ im BwKrhs Berlin im vierten Quartal 2025 abgeschlossen sein. Der vollumfängliche Betrieb der sollorganisatorisch vorgesehenen Behandlungseinrichtungen , insbesondere der 25 tagesklinischen Betten im Fachgebiet Psychiatrie , könnte dann aus infrastruktureller Sicht, nach Ausstattung und Möblierung, im ersten Quartal 2026 aufgenommen werden. 24. Wann genau werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Baumaßnahmen im Bundeswehrkrankenhaus Berlin nach aktuellem Stand abgeschlossen sein, sodass der vollumfängliche Betrieb der sollorganisatorisch vorgesehenen Behandlungseinrichtungen, insbesondere der 25 vollstationären Betten im Fachgebiet Psychiatrie, aufgenommen werden kann? Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen. Die Behandlungseinrichtungen für die vollstationären Betten werden mit der Baumaßnahme „Neubau Psychotraumazentrum “ realisiert. 25. Wurde der Planungsprozess „Tagesklinik“ für das Bundeswehrkrankenhaus Hamburg bereits abgeschlossen? Wenn nicht, wann ist mit dem Abschluss des Planungsprozesses voraussichtlich zu rechnen? Der konzeptionelle Planungsprozess wurde abgeschlossen; auf dieser Grundlage wurde die Bedarfsforderung für die Baumaßnahme formuliert sowie das Infrastrukturverfahren eingeleitet. 26. Wann genau wurde nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Baumaßnahmen im Bundeswehrkrankenhaus Hamburg begonnen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5734, Antwort zu Frage 45)? Der Baubeginn für das Interim Psychiatrie erfolgte im Oktober 2016. Der Baubeginn für den Neubau ist derzeit im zweiten Quartal 2022 geplant. 27. Wann genau werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Baumaßnahmen im Bundeswehrkrankenhaus Hamburg nach aktuellem Stand abgeschlossen sein, sodass der vollumfängliche Betrieb der sollorganisatorisch vorgesehenen Behandlungseinrichtungen, insbesondere der 30 vollstationären Betten im Fachgebiet Psychiatrie, aufgenommen werden kann? Die Inbetriebnahme des Interims wird im dritten Quartal 2019 erfolgen. Damit sind die infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen, um einen weitestgehend vollumfänglichen Betrieb der vorgesehenen Behandlungseinrichtungen, insbesondere der 30 stationären Betten im Fachgebiet Psychiatrie, zu gewährleisten. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/7993 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7993 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 28. Wann genau werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Baumaßnahmen im Bundeswehrkrankenhaus Hamburg nach aktuellem Stand abgeschlossen sein, sodass der vollumfängliche Betrieb der sollorganisatorisch vorgesehenen Behandlungseinrichtungen, insbesondere der 20 tagesklinischen Betten im Fachgebiet Psychiatrie, aufgenommen werden kann? Die Fertigstellung des Neubaus ist für das vierte Quartal 2024 geplant. Damit werden die infrastrukturellen Voraussetzungen für den vollumfänglichen Betrieb der vorgesehenen Behandlungseinrichtungen, insbesondere der 20 tagesklinischen Betten im Fachgebiet Psychiatrie, geschaffen. 29. Wurde der Planungsprozess „Tagesklinik“ für das Bundeswehrkrankenhaus Ulm bereits abgeschlossen? Wenn nicht, wann ist mit dem Abschluss des Planungsprozesses voraussichtlich zu rechnen? Der konzeptionelle Planungsprozess wurde abgeschlossen; auf dieser Grundlage wurden die Bedarfsforderung für die Baumaßnahme formuliert sowie das Infrastrukturverfahren eingeleitet. 30. Wann genau wurde nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Baumaßnahmen im Bundeswehrkrankenhaus Ulm begonnen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5734, Antwort zu Frage 45)? Das BwKrhs Ulm wird seit 2001 im laufenden Betrieb umfangreich saniert, modernisiert und erweitert. Die Baumaßnahme „Neubau Psychiatrie“ im Bundeswehrkrankenhaus Ulm wurde noch nicht begonnen. Der Baubeginn ist für 2022 vorgesehen. 31. Wann genau werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Baumaßnahmen im Bundeswehrkrankenhaus Ulm nach aktuellem Stand abgeschlossen sein, sodass der vollumfängliche Betrieb der sollorganisatorisch vorgesehenen Behandlungseinrichtungen, insbesondere der 15 tagesklinischen Betten im Fachgebiet Psychiatrie, aufgenommen werden kann? Eine konkrete Planung zur Neubaumaßnahme besteht noch nicht, da vorab andere Abschnitte im BwKrhs Ulm bei laufendem Betrieb umfangreich saniert, modernisiert und erweitert werden müssen. 32. Wurde der Planungsprozess „Tagesklinik“ für das Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz bereits abgeschlossen? Wenn nicht, wann ist mit dem Abschluss des Planungsprozesses voraussichtlich zu rechnen? Der konzeptionelle Planungsprozess wurde abgeschlossen; auf dieser Grundlage wurde die Bedarfsforderung für die Baumaßnahme formuliert und das Infrastrukturverfahren zu gegebener Zeit eingeleitet. Auf die Antwort zu den Fragen 33 und 34 wird verwiesen. Drucksache 19/7993 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/7993 33. Wann genau wurde nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Baumaßnahmen im Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz begonnen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5734, Antwort zu Frage 45)? 34. Wann genau werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Baumaßnahmen im Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz nach aktuellem Stand abgeschlossen sein, sodass der vollumfängliche Betrieb der sollorganisatorisch vorgesehenen Behandlungseinrichtungen, insbesondere der 20 tagesklinischen Betten im Fachgebiet Psychiatrie, aufgenommen werden kann? Die Fragen 33 und 34 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das BwZKrhs Koblenz wird infrastrukturell grundlegend neu aufgebaut. Hierfür wird derzeit der erste Bauabschnitt, Neubau OP- und Funktionsgebäude, ausgeplant . Erst mit Beginn der Ausführungsphase des zweiten Bauabschnittes werden die baulichen Planungen für die psychiatrische Behandlungseinrichtung gestartet. Erst dann können konkrete Zeiträume zur Ausplanung und baulichen Umsetzung von tagesklinischen und vollstationären Betten im Fachgebiet Psychiatrie genannt werden. 35. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die aktuell vorhandenen tagesklinischen Betten (48 von 160 bzw. 30 Prozent) im Fachgebiet Psychiatrie ausreichend sind, um den aktuell bestehenden und zukünftigen Untersuchungsund Behandlungsbedarf selbst adäquat, zeitgerecht und in vollem Umfang befriedigen zu können? Wenn ja, auf welcher Grundlage kommt die Bundesregierung zu dieser Einschätzung ? Die stationären und ambulanten Therapieangebote der Bundeswehr bei einsatzbedingten Traumafolgestörungen wurden jüngst durch den Wehrmedizinischen Beirat als sehr gut beurteilt. Die Bundeswehreinrichtungen tragen einen wesentlichen Anteil des Versorgungsbedarfs, da hier die spezifischen Kenntnisse der besonderen Situation einer Einsatztraumatisierung im militärischen Kontext vorliegen . Auf die erhöhte Inanspruchnahme von Behandlungseinrichtungen wurde und wird strukturell durch umfangreiche Maßnahmen der Weiterentwicklung in Forschung , Behandlungskapazität und Fortbildung reagiert. Hierzu zählt auch die effektivere Einbindung ziviler Therapeuten insbesondere auch dann, wenn die Nähe zum Familien- und Freundeskreis therapeutisch geboten ist. Diese Einbindung ziviler Therapeuten soll und wird aber die ambulanten und stationären Therapieangebote der Bundeswehr nicht komplett ersetzen. Die Erhöhung der Kapazitäten aufgrund belastbarer Daten erfolgt unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen und der Priorisierung innerhalb des der Bundeswehr vorgegebenen Fähigkeitsprofils. 36. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Anzahl der tagesklinischen Betten im Fachgebiet Psychiatrie in den Bundeswehrkrankenhäusern über die aktuelle Sollstruktur hinaus weiter zu erhöhen? Wenn ja, welche konkreten Planungen verfolgt die Bundesregierung? Anzahl und Dislozierung der tagesklinischen wie auch vollstationären Betten im Fachgebiet Psychiatrie der BwKrhs und des BwZKrhs in der Zielstruktur 2020 wurden in mehreren Iterationen und unter Beteiligung der zuständigen Facharztkonsiliargruppen durch das Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/7993 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7993 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode (KdoSanDstBw) erarbeitet. Neben den erwarteten bzw. bislang nachgewiesenen Bedarfen sowie den im Lichte des Aufgabenprofils der Bundeswehr zu erwartenden Veränderungen sind die verfügbaren Ressourcen unter Beachtung der seitens Bundeshaushaltsordnung (BHO) geforderten Kriterien der Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit für die konkrete Ausgestaltung maßgeblich . Aussagen zur letzendlichen finalen Auslastung der Soll-Struktur können jedoch erst nach vollständiger Einnahme derselben getroffen werden. Bislang liegen hierzu keine belastbaren Erkenntnisse vor. 37. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Anzahl der vollstationären Betten im Fachgebiet Psychiatrie in den Bundeswehrkrankenhäusern über die aktuelle Sollstruktur hinaus weiter zu erhöhen? Wenn ja, welche konkreten Planungen verfolgt die Bundesregierung? Auf die Antwort zu Frage 36 wird verwiesen. 38. Beabsichtigt die Bundesregierung, das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz um Leistungsansprüche Einsatzgeschädigter auf Einbeziehung von Familienangehörigen und Bezugspersonen in die Therapie zu erweitern? Wenn ja, wie weit sind die Planungen dazu bereits vorangeschritten, und wann ist mit einer Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes voraussichtlich zu rechnen? Zurzeit wird innerhalb der Bundesregierung eine dahingehende Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes abgestimmt. Die parlamentarische Befassung soll noch im ersten Halbjahr 2019 beginnen. 39. Beabsichtigt die Bundesregierung, zur Sicherstellung eines niedrigschwelligen Zugangs zu allen Maßnahmen der Hilfe und Unterstützung eine „Zentrale Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle Einsatzfolgen“ im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr einzurichten? Wenn ja, a) wie viele Dienstposten wird die Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle voraussichtlich umfassen, b) wurden die hierfür benötigten Dienstposten bereits in die Personalplanung eingebracht, c) wann werden die Dienstposten voraussichtlich besetzt werden, bzw. d) wann wird die Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle voraussichtlich arbeits- bzw. einsatzfähig sein? Die Fragen 39 und 39a bis 39d werden zusammen beantwortet. Der für die Einrichtung einer „Zentralen Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden“ (ZALK) gemeldete Dienstpostenbedarf von insgesamt 19 Dienstposten wurde in den Prozess der Mittelfristigen Personalplanung (MPP) 2019 eingebracht und anerkannt. Mit der Forderung von insgesamt 13 zusätzlichen Dienstposten sollen der bereits bestehenden Koordinierungsstelle für Einsatzgeschädigte, die bisher mit sechs Dienstposten ausgestattet ist, neue Aufgaben übertragen werden. Dadurch soll das Angebot für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden, verbessert werden. Drucksache 19/7993 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/7993 Der Aufwuchs der ZALK kann erfolgen, sobald die Dienstposten organisatorisch ausgebracht und personell besetzt sind. Ziel ist es, den Aufwuchs der ZALK im Jahr 2019 zu realisieren. 40. Welche Maßnahmen des fachlichen Austausches zwischen der Bundeswehr und externen Stellen (z. B. Deutscher Hausärzteverband, Bundespsychotherapeutenkammer etc.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits eingeleitet? Der Sanitätsdienst führt seit 2013 regelmäßig dezentrale Fortbildungen für niedergelassene Psychotherapeuten in Kooperation mit den Psychotherapeutenkammern der Länder durch. Bei diesen jeweils eintägigen Veranstaltungen wurden bisher ca. 1 000 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten fortgebildet. Grundlage für die Fortbildungen ist eine Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der Bundespsychotherapeutenkammer. Aufgrund der sehr positiven Resonanz dieser Maßnahme sind auf Wunsch und Antrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) bereits vor zwei Jahren Vertreter der Bundespolizei in den Teilnehmerkreis aufgenommen worden. 41. Worauf ist es nach Ansicht der Bundesregierung zurückzuführen, dass die freien zivilen Facharztdienstposten am Bundeswehrkrankenhaus Hamburg und dem Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz bis dato bereits mehrfach erfolglos ausgeschrieben wurden? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um die vakanten Stellen möglichst zeitnah zu besetzen? Bei den Ausschreibungen ziviler Facharzt-Dienstposten ist für alle Bundeswehrkrankenhäuser grundsätzlich festzustellen, dass nur wenige oder keine Bewerbungen eingehen. Mögliche Ursachen für das eher zurückhaltende Bewerberaufkommen sind die auch im zivilen Gesundheitswesen angespannte personelle Situation bei den Ärzten /Fachärzten und mögliche finanzielle Anreize im zivilen Gesundheitswesen, die im Rahmen dieser Konkurrenzsituation einen Wettbewerbsvorteil darstellen. Um dem geschilderten Umstand der zögerlichen Besetzung von zivilen Facharzt- Dienstposten zu begegnen, werden jedem Bewerber deutschlandweit seinem Qualifikationsprofil entsprechende, freie zivile Dienstposten angeboten. Sollte ein Bewerber das ausgeschriebene Qualifikationsprofil nicht vollumfänglich erfüllen , kann eine Hospitation durchgeführt werden – dies hat bereits zu erfolgreichen Einstellungen geführt. Im Zuge des Einstellungsverfahrens schöpft die Personalführung alle rechtlichen Möglichkeiten aus, die Besoldung bzw. Vergütung möglichst attraktiv zu gestalten . Neben der Einstellung in ein höheres Amt nach § 25 der Bundeslaufbahnverordnung (BLV), wird neu eingestellten Bewerberinnen und Bewerbern ein Personalgewinnungszuschlag gemäß § 43 des Bundesbesoldungsgesetzes (BbesG) gewährt. Ferner werden neben der nach § 28 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 BBesG vorgesehenen Anrechnung von hauptberuflichen Tätigkeiten und Zeiten eines Hochschulstudiums auf die Erfahrungsstufen auch zusätzliche Qualifikationen gemäß § 28 Absatz 2 Satz 3 BBesG zur Deckung des Personalbedarfs im Rahmen der Erfahrungsstufe berücksichtigt. Auch bei der Einstellung von Tarifbeschäftigten wird eine Fachkräftegewinnungszulage gemäß § 16 des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst (TVöD) gewährt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/7993 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7993 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zudem werden auf die Zielgruppe ausgerichtete personalwerbliche Maßnahmen durchgeführt, welche die Vorteile einer Verbeamtung sowie die geregelte Tätigkeit beim Ärztlichen Dienst, wie z. B. Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung, Überstundenausgleich etc., gezielt bewerben. Zur Verbesserung der Bewerberlage wird neben dem klassischen personalwerblichen Mittel der Ausschreibung die direkte Ansprache (Active Sourcing) von Bewerberinnen und Bewerbern pilotiert . Darüber hinaus werden die Bewerberinnen und Bewerber immer auch auf die Möglichkeit einer Tätigkeit als Sanitätsoffizier hingewiesen. Umgekehrt wird auch die Besetzung ziviler Dienstposten mit einem Sanitätsoffizier geprüft. Ist dies möglich und kann eine zivile Besetzung nicht erfolgen, kann über eine Änderung der Statuszuordnung der Dienstposten militärisch besetzt werden. Aufgrund der herausfordernden Lage der zivilen Personalgewinnung in diesem Bereich hat das BMVg in 2018 bundesweit 80 zivile Facharzt-Dienstposten in militärische Facharzt-Dienstposten umgewandelt, da aus dem Kreis der militärischen Facharztregeneration hinreichend militärisches Personal verfügbar ist. 42. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher getroffen, um den vom Wehrbeauftragten seit zehn Jahren bemängelten Personalengpass im Bereich der Diagnostik und der Behandlung psychisch erkrankter Soldaten zu beseitigen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/900, S. 56 und Bundestagsdrucksache 19/700, S. 91)? Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg der bisher getroffenen Maßnahmen , und woran macht die Bundesregierung den Erfolg konkret fest? Mit der nahezu vollständigen Dienstpostenbesetzung und Regenerationsplanung seitens des Bedarfsdeckers ist der bestehenden Sollorganisation a. h. S. umfangreich Rechnung getragen. Hierbei ist zu ergänzen, dass mit dem Jahr 2018 in einem Pilotprojekt fünf zusätzliche zivile Psychotherapeutenteams in die regionale sanitätsdienstliche Versorgung eingebracht worden sind. Drei der fünf Pilotteams haben ihren Dienst bereits angetreten. Die Priorisierung der Dienstpostenausschreibungen richtete sich nach dem regionalen Bedarf. In den Jahren 2019 und 2020 sollen die letzten beiden Teams installiert werden. Danach ist eine Evaluierung des therapeutischen Angebots geplant. 43. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den seit zehn Jahren vom Wehrbeauftragten bemängelten Personalengpass im Bereich der Diagnostik und der Behandlung psychisch erkrankter Soldaten (vgl. Bundestagsdrucksache 17/900, S. 56 und Bundestagsdrucksache 19/700, S. 91) zu beseitigen? Im Bereich der Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie ist planerisch eine umfassende Bedarfsdeckung nachhaltig sichergestellt. Zu den fünf in der Antwort zu Frage 42 aufgeführten Psychotherapeutenteams, ist eine Ausweitung dieses Angebots auf den nachgeordneten Bereich aller 13 Sanitätsunterstützungszentren geplant, sofern die Evaluation entsprechende Effekte nachweisen kann. Drucksache 19/7993 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/7993 44. Wie hat sich die Anzahl der zivilen Vertragsärzte und zivilen Vertragszahnärzte nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2011 entwickelt (bitte nach Jahren sowie Vertragsarzt bzw. Vertragszahnarzt getrennt ausweisen)? Entwicklung des Bestandes Vertragsärzte/-zahnärzte der ZDv A-1455/4 (alt: ZDv 60(gem. Kapitel 22-29)/7) Jahr Anzahl Gesamt Vertragsärzte Vertragszahnärzte 2011* 715 628 87 2012* 739 642 97 2013 1.184 998 186 2014 1.026 813 213 2015 1.048 858 190 2016 955 757 198 2017 979 768 211 2018 845 761 84 *) ohne Bestand der ehemaligen WBV West Zum 1. Mai 2013 wurde der Vertragsarztbestand der ehemaligen WBV West und Ost beim neu gebildeten Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) zusammengeführt. Die Reduzierung der Anzahl der Vertragsärzte resultiert aus Bestandsprüfungen im Jahr 2018, in deren Ergebnis nicht mehr benötigte bzw. genutzte Verträge gekündigt wurden. 45. Welche Kosten sind der Bundeswehr seit dem Jahr 2011 nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Einsatz von zivilen Vertragsärzten und zivilen Vertragszahnärzten entstanden (bitte die Kosten getrennt nach einzelnen Jahren ausweisen)? Nachgeordnete Bewirtschafter sind angewiesen, Ausgaben in vorab definierten Funktionsbereichen (Haushaltsüberwachungslisten-Abschnitte – HÜL-Abschnitte) zu kategorisieren und zu melden. Für 2014 konnte die Erfassungsdatei aus technischen Gründen nicht wiederhergestellt werden. Für 2018 werden die Daten voraussichtlich erst Ende Februar 2019 vorliegen. Die verfügbaren Daten sind der Anlage 1 zu entnehmen. 46. Welche Kosten sind der Bundeswehr seit dem Jahr 2011 nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Einsatz von zivilen Psychiatern und Psychotherapeuten (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5734, Antwort zu Frage 51) bisher entstanden (bitte die Kosten getrennt nach einzelnen Jahren ausweisen)? Zu dieser Fragestellung wird keine Statistik geführt. 47. Welche Kosten sind der Bundeswehr seit dem Jahr 2011 nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Rückgriff auf „beauftragte Ärzte“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5734, Antwort zu Frage 57) bisher entstanden (bitte die Kosten getrennt nach einzelnen Jahren ausweisen)? Zu dieser Fragestellung wird keine Statistik geführt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/7993 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7993 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 48. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die aktuell vorhandenen bundeswehreigenen personellen Kapazitäten im Fachgebiet Psychiatrie ausreichend sind, um selbst den bestehenden und zukünftigen Untersuchungs- und Behandlungsbedarf adäquat, zeitgerecht sowie in vollem Umfang befriedigen zu können? Wenn ja, auf welcher Grundlage kommt die Bundesregierung zu dieser Einschätzung ? Auf die Antwort zu Frage 35 wird verwiesen. 49. Wie beurteilt die Bundesregierung den Anstieg der ambulanten Behandlungen durch zivile Psychiater bzw. Psychotherapeuten von 1 564 im Jahr 2011 auf 7 836 im Jahr 2017 (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5734, Antwort zu Frage 51) vor dem Hintergrund, dass der zivile Versorgungssektor nur als „Unterstützung“ angedacht ist und die Therapien in eigenen Einrichtungen „auch zukünftig nicht ersetzen können“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/ 5734, Antwort zu Frage 59)? Psychotherapie durch Bundeswehr-eigene und Bundeswehr-erfahrene Psychotherapeuten spielt hinsichtlich Vertrauen und Systemkenntnis eine nicht zu unterschätzende Rolle bei Soldatinnen und Soldaten. Einer Ausweitung des therapeutischen Angebots durch interne Spezialisten trägt die Bundeswehr mit der Einrichtung zusätzlicher Therapeutenstellen in der regionalen sanitätsdienstlichen Versorgung Rechnung. Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 42 und 43 verwiesen. Andererseits sind viele psychische Erkrankungen in Analogie zu den gesellschaftlichen Entwicklungen nicht spezifisch einsatz- bzw. soldatenbezogen (z. B. Wochenbettdepression , Burnout etc.). Hier ist die Inanspruchnahme des Angebots niedergelassener Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten attraktiv, weil diese kurzfristig, bedarfsgerecht und individuell sowie vor allen Dingen in räumlicher Nähe zum Wohnort abrufbar sind. Der qualitativen und quantitativen Optimierung der psychotherapeutischen Dienstleistung trägt die Bundeswehr mit ihren Fortbildungen für diese Klientel Rechnung. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 40 verwiesen. 50. Steht nach Ansicht der Bundesregierung der Anstieg der durchgeführten Behandlungen durch zivile Psychiater bzw. Psychotherapeuten um das Fünffache in den Jahren 2011 bis 2017 noch in einem angemessenen Verhältnis zum Anstieg von 48 Prozent der Behandlungskontakte, die durch bundeswehreigene Einrichtungen im gleichen Zeitraum erbracht wurden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5734, Antwort zu den Fragen 5 und 51)? Wenn ja, auf welcher Grundlage kommt die Bundesregierung zu dieser Einschätzung ? Die Entwicklung der Behandlungskontakte auf Grund von PTBS im Vergleich der Jahre 2011 und 2017 wird durch die Frage abweichend von der zitierten Bezugsquelle dargestellt: Antwort auf Frage Nr. 5 Behandlungskontakte auf Grund PTBS 2011 Steigerung 2017 922 +107 % 1.903 Drucksache 19/7993 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/7993 Antwort auf Frage Nr. 50 Zahlen ziviler ambulanter Behandlungen (Psychotherapien) 2011 Steigerung 2017 1.564 +401 % 7.836 Die Behandlungen in zivilen und in bundeswehreigenen Einrichtungen haben erheblich zugenommen, während die angesprochene Spreizung zwischen der Inanspruchnahme ziviler und militärischer Behandlungskapazitäten moderater ausfällt , als dies die Frage suggeriert. Folgende Entwicklungen tragen zum Anstieg der Behandlungszahlen und zur Verteilung auf die jeweiligen Behandlungseinrichtungen bei: Der Gesamtbedarf an Psychotherapie steigt in der gesamten Bevölkerung. Längst nicht jede psychische Erkrankung ist einsatzassoziiert. Die Bundeswehr betreibt umfangreiche und effektive Bemühungen zur Entstigmatisierung von einsatzassoziierten Folgestörungen und zu einer Steigerung des Gesundheitsbewußtseins hinsichtlich Stressbelastungen. Dieses Engagement führt in der Folge zu einer erhöhten Inanspruchnahme von Psychotherapien auch ohne Einsatzhintergrund. Das zivile psychotherapeutische Angebot wird durch spezifische Fortbildungen der Bundeswehr verbessert. Dies wird flankiert durch eine Anhebung der Gebührenordnung für privat liquidierende Psychotherapeuten. Das Angebot ziviler Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist in räumlicher Nähe zum Wohnort abrufbar. 51. Hält die Bundesregierung weiterhin an ihrem Ziel fest, die Wartezeit auf einen Termin in den Fachuntersuchungsstellen der Kliniken für Psychiatrie bzw. den Abteilungen für Psychiatrie auf drei Wochen zu reduzieren? Seitens der BwKrhs besteht fachübergreifend das Ziel, Soldatinnen und Soldaten innerhalb von drei Wochen einen Termin für eine ambulante Untersuchung zu ermöglichen. Diese Zielvorgabe gilt auch für die Fachuntersuchungsstellen (FU- Stellen) der Kliniken für Psychiatrie. Bezüglich stationärer Behandlungstermine gibt es keine feste Zielvorgabe, jedoch sollen auch hier bestehende Wartezeiten kontinuierlich im Sinne der Soldatinnen und Soldaten minimiert werden. Prinzipiell wird durch die FU-Stellen der BwKrhs bereits jetzt eine differenzierte Terminvergabe unter Einbindung der Truppenärzte durchgeführt, so dass besonders dringlichen Anforderungen jederzeit Rechnung getragen werden kann. 52. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang getroffen, um die Wartezeit auf einen Termin in den Fachuntersuchungsstellen der Kliniken für Psychiatrie bzw. den Abteilungen für Psychiatrie auf die geplanten drei Wochen zu reduzieren? Sowohl personelle als auch strukturelle Maßnahmen wurden hierzu bereits in die Wege geleitet. Auf die Antworten zu den Fragen 21 bis 34, 41 bis 43 und 48 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/7993 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7993 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die vorhandenen Dienstposten für Psychiater und Psychotherapeuten konnten zwischenzeitlich weitestgehend besetzt werden. Ob künftig zusätzliche Anpassungen der Soll-Organisation notwendig sind, wird erst auf der Zeitachse zu beurteilen sein. Mit den Terminkoordinierungsstellen der BwKrhs wurden Ansprechstellen eingerichtet, die eine optimale Nutzung vorhandener Ressourcen unterstützen. Seitens der Terminkoordinierungsstellen wird zukünftig das Zusammenspiel der FU-Stellen der BwKrhs mit den regionalen Sanitätseinrichtungen weiter optimiert werden. 53. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Wartezeit auf einen Termin in den Fachuntersuchungsstellen der Kliniken für Psychiatrie bzw. den Abteilungen für Psychiatrie auf die vorgesehenen drei Wochen zu reduzieren? Wann werden die geplanten Maßnahmen voraussichtlich umgesetzt sein? Auf die Antwort zu Frage 52 wird verwiesen. Weitere Maßnahmen sind aktuell nicht geplant. 54. Wann ist nach Ansicht der Bundesregierung damit zu rechnen, dass die Wartezeit auf einen Termin in den Fachuntersuchungsstellen der Kliniken für Psychiatrie bzw. den Abteilungen für Psychiatrie von drei Wochen erreicht wird? Eine klare Terminierung wird aufgrund des mehrdimensionalen Maßnahmenkataloges , der sich stetig ändernden globalpolitischen Rahmenbedingen und der dynamischen Auftragslage, Bedarf an psychiatrischen Behandlungskapazitäten in Abhängigkeit von der Qualität/Robustheit der Auslandseinsätze, als nicht empfehlenswert erachtet. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 52 verwiesen. 55. Wie viele Berichte des PTBS-Beauftragten (PTBS = Posttraumatische Belastungsstörung ) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung, neben dem ersten Bericht vom 18. Oktober 2011, bislang erstellt (bitte die Anzahl der Berichte nach Jahr der Erstellung getrennt ausweisen)? Der Beauftragte PTBS hat in den Jahren 2011 und 2013 zwei Berichte erstellt. Beide Berichte und die ministeriellen Bewertungen wurden durch den zuständigen Parlamentarischen Staatsekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung dem Vorsitzenden des Verteidigungssauschusses zur Kenntnisnahme übersandt. 56. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine regelmäßige Berichtspflicht des PTBS-Beauftragten vorgesehen bzw. fest implementiert worden? Wenn ja, in welchen zeitlichen Abständen werden die Berichte des PTBS- Beauftragten erstellt, und wem gegenüber ist der PTBS-Beauftragte berichtspflichtig ? Wenn nein, warum ist keine regelmäßige Berichtspflicht des PTBS-Beauftragten vorgesehen? Der Beauftragte PTBS unterliegt keiner Berichtspflicht. Er berät und informiert regelmäßig die Leitung des Ministeriums im persönlichen Vortrag. Drucksache 19/7993 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/7993 57. Wo und in welcher Form werden die bisherigen Arbeitsergebnisse bzw. Erkenntnisse des PTBS-Beauftragten nach Kenntnis der Bundesregierung dokumentiert bzw. veröffentlicht (intern/extern)? Auf die Antwort zu Frage 55 wird verwiesen. 58. Wie viele Soldaten haben bislang am Programm „PAUSE“ (Psychologische Maßnahmen zum Ausgleich psychoreaktiver Einsatzfolgen) teilgenommen (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)? PAUSE (Psychologische Ausgleichs- und Stärkungselemente) ist eine modular aufgebaute Maßnahme aus dem durch den Generalinspekteur der Bundeswehr erlassenen Konzept „Erhalt und Steigerung der Psychischen Fitness von Soldaten und Soldatinnen“, mit dem einsatzbedingten Belastungen präventiv begegnet werden soll. PAUSE ist noch nicht im Regelbetrieb etabliert. 2017 wurde eine Pilotstudie zur Machbarkeit durchgeführt, bei der unter den Rechtsgrundlagen einer Präventivkur die Rahmenbedingungen, Abläufe und Module des Verfahrens PAUSE angewandt und evaluiert wurden. An dieser Pilot-Studie haben 48 Soldatinnen und Soldaten nach Beendigung ihres Auslandseinsatzes teilgenommen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/7993 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7993 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 59. Wie viele Soldaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1999 nach einem Auslandseinsatz einen Antrag auf eine mehrwöchige Kurmaßnahme (Präventivkur) in einer zivilen Vertragsklinik gestellt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)? Nachfolgende Tabelle stellt die Anzahl der beantragten und durchgeführten Präventivkuren seit 1999 nach Jahren dar: Jahr beantragt durchgeführt 1999 5 ** 2000 58 ** 2001 72 ** 2002 52 ** 2003 61 ** 2004 126 ** 2005 120 ** 2006 216 ** 2007 397 ** 2008 764 ** 2009 1.623 1.424 2010 3.373 3.099 2011 4.347 4.053 2012 5.307 5.050 2013 5.585 5.570 2014 4.910 4.892 2015 2.444 2.415 2016 2.821 2.774 2017 3.626 3.619 2018* 3.796 3.780 * (bis einschl. 30. November 2018) ** Bis 2009 erfolgte keine statistische Erfassung der Durchführung. 60. Wie viele Soldaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1999 nach einem Auslandseinsatz eine mehrwöchige Kurmaßnahme (Präventivkur) in einer zivilen Vertragsklinik durchgeführt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen )? Auf die Antwort zu Frage 59 wird verwiesen. Bis 2009 erfolgte keine statistische Erfassung der Durchführung. 61. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der durchgeführten Präventivkuren für einsatzbelastete Soldaten? In den ersten Jahren nach Einführung der Präventivkur wurde der Teilnahme an dieser Maßnahme stellenweise mit Vorbehalten begegnet und diese von mancher Soldatin und manchem Soldaten als stigmatisierend empfunden. Die fortschreitende Aufklärung über den Umgang mit individuellen Stressreaktionen, siehe Drucksache 19/7993 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/7993 auch Antwort zu Frage 3 und das positive Beispiel im Kameradenkreis haben zu einer deutlichen Steigerung der Akzeptanz und Entstigmatisierung dieser Maßnahme geführt. Die Präventivkur ist eine Maßnahme, bei der Sport, Erholung, Regeneration und psychoedukative Elemente und psychosoziale Einzel- bzw. Gruppenberatung angeboten werden. Sie hat ausschließlich einen vorbeugenden, im Einzelfall auch einen sekundärpräventiven Charakter. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden an die Thematik der Stresserkennung und -vermeidung herangeführt und angeregt , ihr Verhalten zu modulieren. Steigende Zahlen und eine verbesserter Grad der Realisierung beantragter Maßnahmen sprechen zwischenzeitlich für eine hohe Akzeptanz dieser Maßnahmen bei den Betroffenen. 62. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1999 für die mehrwöchigen zivilen Kurmaßnahmen (Präventivkuren) angefallen (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)? Mit der oben dargestellten Frage wird nach den Gesamtausgaben für Präventivkuren gefragt. Es wird davon ausgegangen, dass mit dieser Frage Präventivkuren im Zusammenhang mit mandatierten Einsätzen gemeint sind. Nur dieser Anteil wird nachgehalten. Vergleichbare Ausgaben für einsatzgleiche Verpflichtungen liegen nicht vor und können auch weder zentral noch zeitnah ermittelt werden. Erst seit dem Haushaltsjahr 2014 erfolgt die Erfassung der Ausgaben im Zusammenhang mit Einsätzen, die durch den Bundestag mandatiert wurden, mit einer Detailschärfe, die die Zuordnung der Ausgaben für Präventivkuren eineindeutig zulässt. In den Jahren davor waren die Ausgaben für Präventivkuren in den Gesamtausgaben unter dem Oberbegriff Personalausgaben enthalten. Daher können für diese Frage lediglich die Ausgaben für die Jahre 2014 bis 2018 beantwortet werden. Jahr Kosten 2014 12,6 Mio. € 2015 6,3 Mio. € 2016 6,2 Mio. € 2017 8,3 Mio. € 2018 7,7 Mio. € * (bis November 2018) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/7993 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7993 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 63. Wie viele Berufssoldaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 nach § 44 Absatz 3 des Soldatengesetzes aufgrund ihres körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand versetzt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)? Offiziere: Jahr Anzahl 2010 4 2011 12 2012 7 2013 22 2014 17 2015 17 2016 19 2017 27 2018 18 Unteroffiziere: Jahr Anzahl 2010 18 2011 17 2012 21 2013 16 2014 15 2015 24 2016 27 2017 30 2018 33 64. Wie hoch ist das Durchschnittsalter der Berufssoldaten, die im Sinne der Frage 63 vorzeitig in den Ruhestand versetzt wurden? Zu dieser Fragestellung wird keine vollumfängliche Statistik geführt. 65. Wie hoch ist der Altersmedian der Berufssoldaten, die im Sinne der Frage 63 vorzeitig in den Ruhestand versetzt wurden? Zu dieser Fragestellung wird keine vollumfängliche Statistik geführt. 66. In wie vielen Fällen im Sinne der Frage 63 wurde die Dienstunfähigkeit aufgrund des Gutachtens eines Arztes der Bundeswehr von Amts wegen festgestellt ? Die Dienstunfähigkeit einer Soldatin oder eines Soldaten wird aufgrund eines Gutachtens einer Ärztin oder eines Arztes der Bundeswehr festgestellt (vgl. § 44 Absatz 4 Satz 1, § 55 Absatz 2 Satz 2, § 58h Absatz 1 i. V. m. § 75 Absatz 1 Drucksache 19/7993 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/7993 Satz 2 Nummer 10 und § 44 Absatz 4 Satz 1 des Soldatengesetzes – SG – sowie der im Geschäftsbereich des BMVg geltende Zentralen Dienstvorschrift – ZDv – A-1420/20 Nr. 502). Somit wurde in allen Fällen, die in der Antwort zu Frage 63 aufgelistet sind, die Dienstunfähigkeit durch ein Gutachten eines Arztes der Bundeswehr von Amts wegen festgestellt. 67. In wie vielen Fällen im Sinne der Frage 63 wurde die Dienstunfähigkeit aufgrund eines Antrages des Betroffenen festgestellt? Zu dieser Fragestellung wird keine Statistik geführt. 68. Wie viele Berufssoldaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2011 nach § 44 Absatz 3 des Soldatengesetzes aufgrund einer einsatzbedingten psychischen Erkrankung in den Ruhestand versetzt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)? Jahr Anzahl 2015 0 2016 6 2017 9 2018 13 Zu dieser Fragestellung wurde bis 2015 keine Statistik geführt. 69. Wie hoch ist das Durchschnittsalter der Berufssoldaten, die im Sinne der Frage 68 vorzeitig in den Ruhestand versetzt wurden? Durchschnittsalter 45 70. Wie hoch ist der Altersmedian der Berufssoldaten, die im Sinne der Frage 68 vorzeitig in den Ruhestand versetzt wurden? Altersmedian 45 71. In wie vielen Fällen im Sinne der Frage 68 wurde die Dienstunfähigkeit auf Grund des Gutachtens eines Arztes der Bundeswehr von Amts wegen festgestellt ? Einleitung von Amts wegen 8 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/7993 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7993 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 72. In wie vielen Fällen im Sinne der Frage 68 wurde die Dienstunfähigkeit auf Grund eines Antrages des Betroffenen festgestellt? Auf Antrag des Soldaten 23 73. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche monatliche Betrag, den ehemalige Soldaten aufgrund einer anerkannten Wehrdienstbeschädigung erhalten? Aus den beim BAPersBw geführten Statistiken können die in den Fragen 73 bis 76 erbetenen Informationen nicht abgeleitet werden. Ehemalige Soldatinnen und Soldaten erhalten aufgrund einer anerkannten Wehrdienstbeschädigung Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz in Verbindung mit dem Leistungsrecht des Bundesversorgungsgesetzes sowie der Kriegsopferversorgung -Anpassungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung. Dieses Leistungsrecht sieht für die nicht nur vorübergehenden Folgen der Schädigung eine monatliche Grundrente vor, deren Höhe je nach dem Grad der Schädigungsfolgen gestaffelt ist. Erwerbsunfähige Beschädigte, die durch die Schädigungsfolgen gesundheitlich außergewöhnlich betroffen sind, erhalten zusätzlich eine nach Stufen gestaffelte Schwerstbeschädigtenzulage, die ebenfalls einkommensunabhängig ist. Zu diesen einkommensunabhängigen Renten kommen je nach den individuellen Verhältnissen des Wehrdienstbeschädigten ggf. einkommensabhängige Leistungen, wie Ausgleichsrente, Berufsschadensausgleich und Leistungen der Kriegsopferfürsorge (Leistungen ähnlich dem Leistungsspektrum Sozialgesetzbuch – SGB – XII) hinzu. Pflegebedürftigen Beschädigten wird daneben eine Pflegezulage gewährt. Falls die oder der Beschädigte an den Schädigungsfolgen verstirbt, erhalten die Hinterbliebenen Versorgungsleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Witwen-, Halbwaisen- oder Vollwaisenrenten, unter bestimmten Voraussetzungen Elternrenten), die teilweise einkommensabhängig , teilweise einkommensunabhängig gewährt werden. Die Rentenleistungen unterliegen der jährlichen Rentenanpassung und sind zum Teil einkommensabhängig . Insgesamt wurden im Haushaltsjahr 2018 an wehrdienstbeschädigte ehemalige Soldatinnen und Soldaten sowie Hinterbliebene Leistungen aus der Beschädigten -versorgung in Höhe von 78 512 519,87 Euro erbracht, für Heil- und Krankenbehandlung im Rahmen der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung Leistungen in Höhe von 9 431 442,19 Euro sowie 5 211 698,84 Euro für Leistungen der Kriegsopferfürsorge. 74. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der monatliche Betrag, den ehemalige Soldaten aufgrund einer anerkannten Wehrdienstbeschädigung im Median erhalten? Auf die Antwort zu Frage 73 wird verwiesen. 75. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche monatliche Betrag, den ehemalige Soldaten aufgrund einer einsatzbedingten psychischen Erkrankung im Rahmen einer anerkannten Wehrdienstbeschädigung erhalten? Auf die Antwort zu Frage 73 wird verwiesen. Drucksache 19/7993 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/7993 76. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der monatliche Betrag, den ehemalige Soldaten aufgrund einer einsatzbedingten psychischen Erkrankung im Rahmen einer anerkannten Wehrdienstbeschädigung im Median erhalten ? Auf die Antwort zu Frage 73 wird verwiesen. 77. Wie viele Fahrkilometer und wie viele Minuten Fahrtzeit liegen die in Anlage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/5734 aufgeführten Standorte, die über keinen fest stationierten Truppenarzt verfügen und für die kein beauftragter Arzt bestellt wurde, vom jeweils zuständigen bzw. nächsten Truppenarzt entfernt (bitte für die Standorte die Fahrkilometer und die Fahrtzeit jeweils einzeln ausweisen)? Die Angaben können der Anlage 2 entnommen werden. 78. Vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass kleinere regionale Sanitätseinrichtungen nur als Ausnahme vertretbar sind, wenn für die Soldaten keine bundeswehreigene Einrichtung in zumutbarer bzw. vertretbarer Entfernung (Weg-Zeit-Aufwand bis zu 30 km bzw. 30 Minuten Fahrzeit) erreichbar ist, mindestens aber knapp 500 Soldaten zu versorgen sind? Das Konzept für die regionale sanitätsdienstliche Unterstützung für die Struktur 2020 sieht eine Konzentration der Kräfte in weniger, dafür aber hinsichtlich der personellen Durchhaltefähigkeit robusteren Einrichtungen vor. Diese werden grundsätzlich dort ausgeplant, wo mindestens drei Sanitätsstabsoffiziere Arzt und zwei Sanitätsstabsoffiziere Zahnarzt ausgelastet sind. Bei der Planung der Struktur der Versorgungseinrichtungen, die mit dem Ergebnisbericht für die Regionale Sanitätsdienstliche Unterstützung im Inland von 2013 durch den Bundesminister der Verteidigung gebilligt worden ist, wurden Zumutbarkeitsgrenzen für die Entfernung und den Zeitbedarf zum Erreichen der zugewiesenen Einrichtungen im Umfang von etwa 30 Kilometern oder 30 Minuten festgelegt. 79. Welche Planungsprämissen liegen der am 1. Januar 2015 eingenommenen „Struktur 2020“ der regionalen sanitätsdienstlichen Versorgung zugrunde? Wie viele Soldaten sind demnach notwendig, damit ein Standort über eine eigene Sanitätseinrichtung verfügen kann? Auf die Antwort zu Frage 78 wird verwiesen. 80. Wie viele Standorte der Bundeswehr verfügen nach aktuellem Stand über keinen fest stationierten Truppenarzt und weisen einen Personalbestand a) zwischen 1 und 250 Soldaten, 72 Standorte bzw. 68 Orte/Gemeinden b) zwischen 251 und 500 Soldaten, 9 Standorte bzw. 2 Orte/Gemeinden Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/7993 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7993 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) zwischen 501 und 750 Soldaten bzw. 2 Standorte bzw. 0 Orte/Gemeinden d) zwischen 751 und 1 000 Soldaten auf? 2 Standorte bzw. 0 Orte/Gemeinden Drucksache 19/7993 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. An la ge 1 20 18 20 17 20 16 20 15 20 14 20 13 20 12 48 2 Ho n o ra re fü r Ve rt ra gs är zt e n ac h Ka pi te l 2 2 de r Un te rs u ch un g An n ah m ev er fa hr en - 86 .2 00 ,0 0 37 .7 25 ,0 0 1. 61 7. 62 8, 76 - 12 .2 00 ,0 0 2. 80 0, 00 48 3 Ho n o ra re fü r Ve rt ra gs är zt e n ac h Ka pi te l 2 3 de r tr u pp en - u n d fli eg er är zt lic he n Ve rt re tu n g - 13 6. 26 0, 00 98 .9 75 ,0 0 19 0. 49 0, 00 - 33 8. 32 32 ,3 1 52 2. 05 7, 62 48 4 Ho n o ra re fü r Ve rt ra gs är zt e n ac h Ka pi te l 2 4 de r Be re its ch af ts di en st St an do rt - 22 .6 40 ,0 0 9. 47 0, 00 47 .7 17 ,6 9 - 25 7. 99 7, 41 22 8. 16 7, 82 48 5 Ho n o ra re fü r Ve rt ra gs är zt e n ac h Ka pi te l 2 5 de r Be re its ch af ts di en st Fl ie ge rh or st - 18 0, 00 - 34 0, 00 - 35 0, 00 40 0, 00 48 6 Ho n o ra re fü r Ve rt ra gs är zt e n ac h Ka pi te l 2 6 de r He ra n zi eh u n g Fa ch är zt e St O , In st itu te , Bw K - 5. 21 3. 57 0, 56 5. 28 8. 71 8, 00 4. 66 3. 16 8, 07 - 5. 43 8. 39 2, 74 4. 71 6. 72 7, 34 48 7 Ho n o ra re fü r Ve rt ra gs är zt e n ac h Ka pi te l 2 7 de r He ra n zi eh u n g tr u pp en - u n d fli eg er är zt lic he V er tr et u n g - 5. 00 2. 10 0, 00 4. 91 1. 81 0, 00 4. 94 6. 99 8, 62 - 5. 59 0. 52 0, 00 5. 75 3. 66 7, 48 48 8 Ho n o ra re fü r Ve rt ra gs är zt e n ac h Ka pi te l 2 8 de r He ra n zi eh u n g fa ch är zt lic he Be tr eu u n g - 31 4. 41 8, 00 32 6. 95 5, 86 29 0. 48 4, 05 - 21 8. 95 0, 20 18 6. 74 3, 97 48 9 Ho n o ra re fü r Ve rt ra gs za hn är zt e n ac h Ka pi te l 2 9 Za hn är zt lic he Be tr eu u n g - 23 1. 25 0, 00 43 4. 67 0, 00 50 0. 34 0, 00 - 70 1. 26 5, 00 70 8. 82 0, 00 49 0 Au sl ag en er sa tz fü r Ve rt ra gs är zt e (z. B. Re is ea u sl ag en , Fe rn sp re ch ge bü hr en im Ra hm en de r v er tr ag sä rz tli ch en Ve rs o rg un g) - - - - - - 59 5. 46 9, 16 49 1 Um sa tz st eu er fü r du rc h Ve rt ra gs är zt e er br ac ht e Le is tu n ge n - - - 35 4, 31 - - - Su m m e Ve rt ra gs (za hn )är zt e 0, 00 11 .0 06 .6 18 ,5 6 11 .1 08 .3 24 ,1 1 12 .2 57 .5 21 ,5 0 0, 00 12 .5 57 .7 07 ,6 6 12 .7 14 .8 53 ,3 9 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/7993 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 2 Ort/Gemeinde Betreuungsumfang militärischer Dienstposten (IST) Ort des zuständigen TrArzt Entfernung in km Fahrzeit in min Bemerkungen Amberg 70 Kümmersbruck 3,4 6 Zwischenunterbringung bis Fertigstellung Baumaßnahmen SanVersZ Kümmersbruck Andernach 33 Koblenz 18,7 16 Arnsberg 7 Unna 39,5 31 Aschaffenburg 1 Walldürn 63,3 59 Augsburg 4 Untermeitingen 26,2 25 Aurich 21 Wittmund 24,4 25 Bad Aibling 2 Neubiberg 51,9 40 Bad Kreuznach 2 Mainz 40,4 30 Bad Neuenahr 98 Bonn 32,7 29 Bad Segeberg 4 Plön 39,8 37 Baumholder 132 Idar-Oberstein 20,1 21 Bautzen 3 Dresden 64,6 48 Bayrisch Eisenstein 16 Regen 27,8 23 Bayreuth 7 Weiden i.d. Opf 58,6 53 Beeskow 13 Storkow 28,2 31 Bielefeld 2 Augustdorf 31,0 28 Bochum 2 Unna 39,0 42 Boostedt 6 Plön 38,6 40 Brekendorf 12 Kropp 10,9 11 Bremen 49 Delmenhorst 20,3 26 Bremervörde 81 Seedorf 18,6 21 Brück 67 Beelitz 16,3 19 Büchel 1568 Cochem 17,1 18 Cammin 184 Sanitz 17,7 18 Cham 440 Roding 15,7 16 Chemnitz 3 Frankenberg/Sachsen 14,2 24 Cölpin 17 Trollenhagen 17,9 23 Cuxhaven 7 Wurster Nordseeküste 29,3 23 Deggendorf 4 Bogen 26,3 17 Detmold 3 Augustdorf 11,7 17 Donauwörth 108 Dillingen a.d. Donau 29,9 34 Dortmund 4 Unna 21 28 Düsseldorf 136 Hilden 19,4 27 Elsfleth 1 Oldenburg (Oldenburg) 18,5 18 Eschweiler 127 Aachen 20,5 29 Essen 4 Hilden 41,4 39 Euskirchen 736 Mechernich 15,8 18 Zwischenunterbringung bis Fertigstellung Baumaßnahmen SanVersZ Euskirchen Freising 12 Erding 21,7 26 Friedeburg 3 Schortens 14,3 16 Friedrichsdorf (Köppern) 8 Mainz 63,4 46 Gablingen 2 Untermeitingen 39,6 32 Garching b. München 101 München 11,5 16 Garmisch- Partenkirchen 79 Mittenwald 20,0 20 Drucksache 19/7993 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Ort/Gemeinde Betreuungsumfang militärischer Dienstposten (IST) Ort des zuständigen TrArzt Entfernung in km Fahrzeit in min Bemerkungen Glücksburg 369 Flensburg 10,3 17 Im Ziel keine Umfänge der Bw mehr Gnoien 270 Bad Sülze 18,2 19 Golchen 9 Trollenhagen 22,7 23 Göttingen 5 Fritzlar 75,4 54 Grafenwöhr 27 Weiden i.d.OPf 21,8 22 Grafschaft 498 Bonn 20,7 17 Greding 17 Ingolstadt 4,01 26 Hagen 2 Unna 31,4 30 Halberstadt 2 Sondershausen 89 90 Hallbergmoos 3 Erding 16 19 Hamm 2 Ahlen 13,9 23 Hamminkeln 5 Kalkar 32,2 37 Hardheim 145 Walldürn 11,4 14 Heidelberg 1 Bruchsal 35,5 27 Heilbronn 2 Bruchsal 59,5 64 Herford 3 Augustdorf 35,3 36 Hermeskeil 7 Idar-Oberstein 46,6 34 Hildesheim 3 Hannover 42,6 29 Hilscheid 12 Idar-Oberstein 28,1 31 Hohn 349 Kropp 13,2 12 Hürth 12 Köln 7,4 16 Itzehoe 2 Heide 48,7 31 Immenstaad 5 Pfullendorf 37,3 44 Jagel 1480 Kropp 6,5 7 Jever 3 Schortens 6,5 13 Jülich 12 Geilenkirchen 24,9 24 Kaiserslautern 7 Zweibrücken 61,9 40 Kalkhorst 12 Neustadt in Holstein 58,4 55 Karlsruhe 35 Bruchsal 26,8 25 Kassel 71 Fritzlar 29,5 28 Kempten 3 Sonthofen 27,9 27 Kleinaitingen 247 Untermeitingen 7,8 10 Klietz 57 Havelberg 20,0 20 Königsbrück 24 Dresden 29,3 33 Kronshagen 201 Kiel 4,0 10 Laboe 23 Kiel 18,7 25 Lahnstein 354 Koblenz 9,1 10 Landsberg am Lech 114 Untermeitingen 19,5 19 Lauda Königshofen 17 Niederstetten 32,4 33 Lörrach 1 Müllheim 40,5 32 Lübeck 2 Neustadt in Holstein 34,9 35 Magdeburg 52 Burg 31,7 29 Manching 119 Ingolstadt 11,5 14 Märkische Heide 7 Storkow 28,5 26 Marlow 17 Bad Sülze 8,9 9 Meckenheim 4 Bonn 16,2 18 Meßstetten 14 Stetten a.k.M. 19,1 18 Möckern 25 Burg 15,7 17 Mühlhausen/Thüringen 3 Sondershausen 40,1 43 Münchsmünster 21 Ingolstadt 27,9 27 Naumburg/Saale 7 Weißenfels 17,3 23 Neckarzimmern 20 Walldürn 41,4 38 Neubrandenburg 496 Trollenhagen 7,0 11 Zwischenunterbringung bis Fertigstellung Baumaßnahmen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/7993 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Ort/Gemeinde Betreuungsumfang militärischer Dienstposten (IST) Ort des zuständigen TrArzt Entfernung in km Fahrzeit in min Bemerkungen SanVersZ Neubrandenburg Neuharlingersiel 3 Wittmund 19,7 20 Neuruppin 6 Havelberg 56,8 60 Nobitz 12 Gera 31,0 33 Nörvenich 754 Kerpen 12,4 14 Zwischenunterbringung bis Fertigstellung Baumaßnahmen SanVersZ Nörvenich Oberammergau 32 Murnau a. Staffelsee 26,1 34 Oberarnbach 31 Zweibrücken 29,3 28 Oberschönau 70 Erfurt 69,1 59 Offenburg 2 Illkirch-Graffenstaden 23,5 29 Oldenburg in Holstein 217 Neustadt in Holstein 27,2 22 Paderborn 5 Augustdorf 29,4 32 Penzing 2 Untermeitingen 24,4 19 Perl 19 Merzig 24,2 21 Pfreimd 789 Oberviechtach 23,3 23 Zwischenunterbringung bis Fertigstellung Baumaßnahmen SanVersZ Pfreimd Pirmasens 10 Zweibrücken 25,1 20 Pöcking 181 Feldafing 2,6 6 Potsdam 183 Schwielowsee 15,6 26 Putgarten 12 Kramerhof 84,1 80 Recklinghausen 5 Unna 41,7 29 Rheinbach 681 Bonn 22,5 26 Saarlouis 468 Merzig 22,0 20 Sankt Augustin 51 Köln 32,4 27 Saterland 40 Leer 25,1 27 Schleswig 4 Kropp 17,1 21 Schönefeld 4 Berlin 22,5 38 Schrobenhausen 9 Neuburg a.d.Donau 25,0 26 Schwäbisch Gmünd 3 Dornstadt 52,5 61 Schwarzenbach am Wald 12 Weiden i.d.OPf 105 81 Schwedeneck 1 Eckernförde 19,5 22 Schwesing 387 Husum 5,9 9 Wird zum StO Husum gezählt. Sendenhorst 5 Ahlen 12,3 16 Setzingen 7 Dornstadt 19,5 21 Siegburg 297 Köln 30,0 29 Siegen 4 Erndtebrück 29,7 35 Sigmaringen 12 Stetten a.k.M. 14,6 18 Stade 3 Seedorf 41,8 46 Starnberg 6 Feldafing 8,2 15 Stendal 2 Gardelegen 46,0 41 Straelen 9 Kalkar 41,3 43 Stralsund 3 Kramerhof 6,6 13 Taufkirchen (Ottobrunn) 39 Neubiberg 7,0 12 Uedem 301 Kalkar 11,1 12 Ulm 1548 Dornstadt 9,7 11 Zwischenunterbringung bis Fertigstellung Baumaßnahmen SanVersZ Ulm Drucksache 19/7993 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Ort/Gemeinde Betreuungsumfang militärischer Dienstposten (IST) Ort des zuständigen TrArzt Entfernung in km Fahrzeit in min Bemerkungen Ulmen 77 Cochem 24,3 23 Ummendorf 90 Laupheim 22,2 16 Utzedel 16 Trollenhagen 39,0 35 Visselhoevede 12 Rotenburg (Wümme) 20,6 22 Walsrode 6 Munster 48,6 41 Waren (Müritz) 5 Trollenhagen 53,4 58 Warendorf 183 Münster 28,6 40 Weener 5 Leer 13,9 14 Weichering 12 Neuburg a.d.Donau 10,5 12 Weilheim i.OB 3 Feldafing 18,6 18 Weinheim 1 Bruchsal 56,1 43 Weßling 2 Feldafing 19,7 24 Wester-Ohrstedt 31 Husum 9,8 13 Wiesbaden 84 Mainz 14,2 23 Willich 1 Hilden 41,8 42 Winterberg 2 Frankenberg/Eder 35,0 38 Wittenberg 3 Schönewalde 43,5 46 Würzburg 3 Veitshöchheim 10,2 15 Zeithain 6 Dresden 51,7 58 Zetel 14 Schortens 17,6 21 Stand: 10.01.2019 Orte/Gemeinden der Bundeswehr mit militärischem Personal, die im Rahmen der Heilfürsorge auf die sanitätsdienstliche Versorgung angewiesen sind. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/7993 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333