Deutscher Bundestag Drucksache 19/7994 19. Wahlperiode der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/7114 – Spitzensportförderung durch die Bundeswehr Vorbemerkung der Fragesteller „Der Sport ist Dienst an der Volksgesundheit, und er ist völlig unentbehrlich, wenn wir die Leistungskraft unseres Volkes für die großen Aufgaben der Zukunft erhalten wollen“ – so der Bundestagsabgeordnete und spätere Bundesminister der Verteidigung und NATO-Generalsekretär Dr. Manfred Wörner am 1. Dezember 1967 im Bundestag (siehe auch „Der Sport hat’s mit dem Kreuz“, taz vom 28. Januar 2018). Mit einem Beschluss forderte der Deutsche Bundestag am 8. Mai 1968 die Bundesregierung auf, „zur Förderung von Spitzensportlern bei der Bundeswehr Fördergruppen einzurichten“. Seit 1992 gewannen Sportsoldatinnen und Sportsoldaten bei der Teilnahme an 15 Olympischen Sommer- und Winterspielen 269 Medaillen. Das „Modell Sportsoldat“ ist auch nicht unumstritten. Dies wird u. a. in den Beiträgen „Viele Sportsoldaten hängen nur rum“ (www.zeit.de/sport/201208/sportfoerderung-/komplettansicht?print) sowie „Sportförderung der Bundeswehr – Kriegführen auf der Aschebahn“ (siehe https://verqueert.de/ sportfoerderung-der-bundeswehr-kriegfuehren-auf-der-aschebahn/ vom 24. März 2016) deutlich. Auf ihrer Internetseite schreibt die Bundeswehr unter der Überschrift „Auftrag Spitzensport“: „Die Bundeswehr leistet einen großen Beitrag zur Sportförderung in Deutschland. Diese ist von öffentlichem Interesse, denn Sport hat einen hohen gesellschaftspolitischen Wert – vor allem in gesundheitlicher und sozialer Hinsicht. Spitzensportler werden hier als Vorbilder und Botschafter ihrer Sportart wahrgenommen. Nach außen repräsentieren sie die Bundesrepublik Deutschland. Schließlich wird das Bild Deutschlands in der Welt auch durch das Auftreten seiner Athleten bei internationalen Wettkämpfen geprägt“ (www. bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/streitkraefte/truppe/spitzensport, Stand: September 2016 bzw. Stand: 4. Oktober 2017). Auf der Internetseite der Athletenkommission sind aktuellere Informationen (August 2018) einsehbar, die sich auf die Gespräche zur Weiterentwicklung der beruflichen Möglichkeiten im Rahmen der Bundeswehr-Sportförderung beziehen: „Inzwischen wurde das Sportförderkonzept der Bundeswehr unter Einbindung der Athletenkommission erweitert und flexibilisiert, um Athleten/innen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 21. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort 25.02.2019 19/7994 Drucksache 19/ 7994 – 2– –2 – Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––19. 19.Wahlperiode Wahlperiode Im Zusammenhang mit der Leistungssportreform und den geplanten Änderungen der Spitzensportförderung durch den Bund (www.bmi.bund.de/SharedDocs/ downloads/DE/publikationen/themen/sport/sport-spitzensport-neustrukturierung. pdf?__blob=publicationFile&v=1) sollten auch die einzelnen Sportförderbereiche im Spitzensport durch den Gesetzgeber genauer betrachtet werden. 1. Wann beabsichtigen das Bundesministerium der Verteidigung bzw. die Bundeswehr den Abgeordneten des Deutschen Bundestages das erweiterte Sportförderkonzept der Bundeswehr vorzulegen? Die Weiterentwicklung der Spitzensportförderung der Bundeswehr – in obiger Frage als erweitertes Sportförderkonzept bezeichnet – wurde in der 71. Sitzung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages am 21. Juni 2017 unter Tagesordnungspunkt 3 durch den Parlamentarischen Staatssekretär Herrn Dr. Ralf Brauksiepe und den Abteilungsleiter Ausbildung Streitkräfte im Kommando Streitkräftebasis, Herrn Brigadegeneral Markus Kurczyk, vorgestellt. Der Sportausschuss des Deutschen Bundestages hat diese Weiterentwicklung zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Welche Veränderungen sind hinsichtlich der beruflichen Laufbahn von Sportsoldatinnen und Sportsoldaten (auch im Anschluss an die sportliche Karriere) vorgesehen bzw. bereits umgesetzt? Umgesetzt wurde: Die Flexibilisierung der Laufbahnausbildung Spitzensport in Folge: o Verkürzung der Basisgrundausbildung von 6 Wochen auf 4 Wochen, o Verkürzung der Laufbahnausbildung zum Feldwebel Spitzensport von 8 Wochen auf 4 Wochen. Die Möglichkeit der Anschlussverwendung, nach der aktiven Sportkarriere, als hauptamtliche Trainer Sport/Körperliche Leistungsfähigkeit zur Professionalisierung der Sportausbildung in der Truppe. Die Durchführung von Personalentwicklungsgesprächen zum Ende eines jeden Laufbahnlehrgangs mit den Sportlerinnen und Sportlern, um die sportliche und berufliche Orientierung/Interessenlage frühzeitig abzugleichen und zu planen. Vorgesehen ist: Die Einrichtung eines auf die speziellen Bedürfnisse von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern für die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes ausgerichteten Bachelor-Studienganges „Sportwissenschaften – Gesundheit, Prävention, Rehabilitation“. 3. Welche finanziellen Mehraufwendungen sind für die Umsetzung des erweiterten Sportförderkonzeptes erforderlich? Finanzielle Mehraufwendungen ergeben sich für die Einrichtung eines BachelorStudienganges „Sportwissenschaft – Gesund, Prävention, Rehabilitation“. Hierzu wurden Haushaltsmittel für die Jahre 2019 und 2020 in Höhe von rund 310 200 Euro eingeplant. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. eine bessere Zukunftsperspektive und mehr Mitspracherecht zu ermöglichen.“ (www.athletenkommission.de/single-post/2018/08/10/Weiterentwicklung-Sportf% C3%B6rderung-der-Bundeswehr). Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegt dem Deutschen Bundestag das erwähnte erweiterte Konzept nicht vor. Deutscher Bundestag Bundestag –– 19. 19. Wahlperiode Wahlperiode Deutscher Über wie viele Standorte der Sportfördergruppen verfügt die Bundeswehr zurzeit (bitte nach Bundesländern einzeln auflisten)? Die Bundeswehr verfügt über 15 Sportfördergruppen. Zu den Details wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. 5. Welche Sportarten bzw. Disziplinen werden an den jeweiligen Standorten angeboten, und wie viele Sportlerinnen sowie Sportler sind derzeit in diesen Fördergruppen und Sportarten aktiv (bitte für jeden Standort auflisten)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. 6. Welche Planungen gibt es diesbezüglich bis zum Jahr 2022? Wo sind Schließungen, wo zusätzliche Standorte für welche Sportarten bzw. Disziplinen geplant? Änderungen an den derzeitig bestehenden Umfängen und Strukturen sind nicht geplant. 7. In welchem finanziellen Umfang fördert die Bundeswehr den Spitzensport (bitte die jährliche Gesamtsummen sowie unterteilt nach Spitzensportförderung im Zusammenwirken mit dem Deutschen Olympischen Sportbund, mit dem Deutschen Behindertensportverband, für die Militärsportarten Militärischer und Maritimer Fünfkampf sowie Fallschirmsportspringen und für das Führungspersonal der Sportfördergruppen seit 2008 nennen), und welche Planungen gibt es diesbezüglich für die Jahre bis 2022? Die Mittelansätze der Spitzensportförderung der Bundeswehr werden im Einzelplan 14 nicht gesondert ausgebracht, sondern sind in den einschlägigen Kapiteln/Titeln enthalten. Eine differenzierte Darstellung ist daher nicht möglich. Die Gesamtsumme der Förderung des Spitzensports durch die Bundeswehr für die Jahre 2008 bis 2019 ergeben sich aus nachfolgender Übersicht. Jahr Aufwendungen (in 1.000 Euro) 2008 29.239 (IST) 2009 31.452 (IST) 2010 32.208 (IST) 2011 31.474 (IST) 2012 27.784 (IST) 2013 29.627 (IST) 2014 30.010 (IST) 2015 29.901 (IST) 2016 35.422 (IST) 2017 29.860 (IST) 2018 32.017 (SOLL) 2019 35.874 (SOLL) Anmerkung für 2018: Die abschließenden Zahlen für das Haushaltsjahr liegen noch nicht vor. Daher wird die Sollzahl angegeben. Planungen für die Jahre 2020 bis 2022 liegen noch nicht vor. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 4. Drucksache /7994 Drucksache19 19/ 7994 – 3– –3 – 19/7994 Drucksache 19/ 7994 Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––19. 19.Wahlperiode Wahlperiode Wie viele Spitzensportlerinnen und Spitzensportler werden durch den Bund im Bereich der Bundeswehr gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren seit 2008 die Zahl der Sportlerinnen und Sportler (nach Geschlecht sowie nach Kader A bis D), mit und ohne Behinderungen sowie nach Sportarten nennen)? Eine Differenzierung nach Kaderzugehörigkeit und Geschlecht der seitens der Bundeswehr geförderten Spitzensportlerinnen und Spitzensportler ist rückwirkend nicht möglich, da keine differenzierte Archivierung erfolgt. Es kann daher rückwirkend nur die Gesamtsumme der über alle Kader geförderten Spitzensportlerinnen und Spitzensportler für das jeweilige Jahr, wie in nachfolgender Tabelle aufgeführt, angezeigt werden. Gesamtzahl der in den olympischen Sportarten geförderten Spitzensportlerinnen/ -sportler der Kader A/D (ab 2017 überführt in Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader, Ergänzungskader) in den Jahren Ohne Behinderung 2008 Spitzensportlerinnen/ 646 -sportler 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 766 766 766 766 692 692 692 692 692 692 Differenzierte Daten liegen nur für die aktuell im Bereich der Bundeswehr geförderten Spitzensportlerinnen und Spitzensportler vor, die sich aus nachfolgender Übersicht ergeben. Gesamtzahl der in den olympischen Sportarten geförderten Spitzensportlerinnen/ -sportler in den Kadern Ohne Behinderung Olympiakader Perspektivkader Nachwuchskader Ergänzungskader Spitzensportler 111 265 43 18 Spitzensportlerinnen 73 147 24 11 Darüber hinaus werden im paralympischen Kader durch die Bundeswehr aktuell zum einen drei Soldaten und zum anderen drei zivile paralympische Spitzensportlerinnen und elf zivile paralympische Spitzensportler im Rahmen von Individualvereinbarungen gefördert. 9. Welche Planungen gibt es diesbezüglich für die Jahre bis 2022? Planungen für die Jahre bis 2022 liegen noch nicht vor. 10. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe für den geringen Anteil an Frauen sowie an Menschen mit Behinderungen in den Sportfördergruppen der Bundeswehr? Die Benennung von Sportlern und Sportlerinnen für die Spitzensportförderung erfolgt in alleiniger Zuständigkeit des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und seinen Spitzenverbänden. Der Frauenanteil ergibt sich folgerichtig aus der Benennungspraxis der Verbände. Die geförderten Spitzensportlerinnen und Spitzensportler sind Soldatinnen und Soldaten. Für sie gelten insofern die körperlichen Einstellungsvoraussetzungen für Soldaten bzw. Soldatinnen, die wiederum Menschen mit Behinderung regelmäßig nicht erfüllen. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 8. – 4– –4 – Deutscher Bundestag Bundestag –– 19. 19. Wahlperiode Wahlperiode Deutscher – 5– –5 – 11. Was hat die Bundeswehr seit 2013 getan, um den Anteil von Frauen sowie von Menschen mit Behinderungen in den Sportfördergruppen signifikant zu erhöhen? Welche Ergebnisse wurden dabei erreicht? Welche diesbezüglichen Ziele und Aktivitäten gibt es für den Zeitraum 2019 bis 2022? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 12. Wie viele Angehörige der Bundeswehr erlitten im Zusammenhang mit ihrer Dienstausübung eine dauerhafte anerkannte (Schwer-)Behinderung (bitte nach Jahren seit 2008 aufschlüsseln)? Wie viele von diesen Personen gingen danach, nach Kenntnis der Bundesregierung, in den paralympischen Spitzensport, wie viele darunter als Angehörige bzw. mit Förderung durch die Bundeswehr? Die Anerkennung einer (Schwer)Behinderung erfolgt nach den Maßgaben des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und wird von der zivilen Versorgungsverwaltung der Länder ausgeführt. Dabei bezeichnet der Grad der Behinderung allgemein das Maß der Teilhabebeeinträchtigung am Leben in der Gemeinschaft. Die Bundeswehrverwaltung ist für die Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes, die sogenannte Wehrdienstbeschädigung, zuständig. Dadurch sollen die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen einer gesundheitlichen Schädigung, die Soldatinnen und Soldaten infolge des Wehrdienstes erlitten haben, ausgeglichen werden. Die Auswirkungen der wehrdienstlichen Schädigungsfolge werden mit dem Grad der Schädigungsfolgen bemessen. Der Grad der Schädigungsfolgen und der Grad der Behinderung werden zwar nach den gleichen Grundsätzen bemessen, die Begriffe unterscheiden sich aber dadurch, dass der Grad der Schädigungsfolgen nur auf die Schädigungsfolgen abstellt und der Grad der Behinderung alle Gesundheitsstörungen unabhängig von ihrer Ursache berücksichtigt. Aus den anerkannten Wehrdienstbeschädigungen können insoweit keine Rückschlüsse auf eine Dauerhaftigkeit und/oder das Vorliegen einer anerkannten Schwer(Behinderung) gezogen werden. Darüber hinaus erfolgt keine Erhebung nach der Zugehörigkeit zu einzelnen Bereichen der Bundeswehr (Truppengattungen oder Verwendung in einer SportFGrpBw). 13. Wie viele Beschäftigte sind an den Standorten der Sportfördergruppen oder im Zusammenhang mit der Spitzensportförderung in anderen Dienststellen dauerhaft bzw. zeitweilig tätig (bitte nach Zugehörigkeit zur Bundeswehr, nach Jahren und Geschlecht seit 2008, gesamt und nach Art der Tätigkeit wie Trainerinnen und Trainer, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie anderem medizinischen Personal, Verwaltung usw. aufschlüsseln)? Eine Differenzierung nach Funktion, Geschlecht und Standort ist bei den Angaben der Beschäftigten der Sportfördergruppen rückwirkend nicht möglich, da die Erfassung nur für das Regiepersonal stattgefunden hat, wie in nachfolgender Tabelle aufgeführt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zudem wird bezüglich des Förderanteils von Menschen mit Behinderung auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Drucksache /7994 Drucksache19 19/ 7994 19/7994 Drucksache 19/ 7994 – 6– –6 – Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––19. 19.Wahlperiode Wahlperiode Anzahl Sportfördergruppen 18 2008 52 15 2009 2010 2011 2012 2013 2014 43 43 43 43 43 Die Aufschlüsslung ist nur für die aktuelle Anzahl der Beschäftigten bzgl. der Funktion möglich, wie in nachfolgender Übersicht dargestellt. Anzahl Beschäftigte in den Sportfördergruppen gesamt Anteil Frauen Anteil Männer Führungs- u. Stammpersonal 43 10 33 Trainer 48 2 46 Physiotherapeut/-in 13 3 10 14. Wie hoch ist derzeit das Bruttoeinkommen der Sportlerinnen und Sportler bei der Bundeswehr (Von-bis-Spanne und Durchschnitt)? Wie viele der Sportlerinnen und Sportler erhielten in den Jahren 2016 und 2017 und wie viele erhalten derzeit darüber hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung eine Förderung durch die Deutsche Sporthilfe (bitte jeweils nach Geschlechtern nennen)? Das Brutto-Einkommen der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler in der Spitzensportförderung der Bundeswehr richtet sich nach dem Dienstgrad von 2 258,66 Euro als Gefreiter bis zu 2 931,12 Euro als Hauptfeldwebel. Der sich daraus ergebende Durchschnittswert beträgt 2 594,89 Euro. Zur Förderung von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern durch die Deutsche Sporthilfe liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. 15. 2016 2017 2018 (2008 Auflösung der Sportfördergruppen Potsdam, Rostock und Stuttgart) 43 Funktion 2015 Wer entscheidet, in welchen Sportarten eine Förderung durch die Bundeswehr erfolgt, und nach welchen Kriterien werden diese Entscheidungen getroffen? Der Deutsche Olympische Sportbund schlägt Athletinnen und Athleten der Bundeswehr anlassbezogen zur Aufnahme in die Spitzensportförderung vor. Das Referat Sport/Spitzensport im Kommando Streitkräftebasis entscheidet daraufhin, u. a. auf Grundlage der Kader- und Nationalmannschaftszugehörigkeit sowie der sportlichen Perspektiven, über eine Aufnahme der vorgeschlagenen Sportlerinnen und Sportler in die Spitzensportförderung der Bundeswehr. Dies erfolgt grundsätzlich im Rahmen regelmäßig stattfindender Personalplanungsgespräche für den Spitzensport mit entscheidungsbefugten Vertreterinnen bzw. Vertretern des Bundesamtes für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw), des Deutschen Olympischen Sportbundes und der jeweiligen Spitzenverbände. 43 43 43 43 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Anzahl Regiepersonal in den Sportfördergruppen in den Jahren Deutscher Bundestag Bundestag –– 19. 19. Wahlperiode Wahlperiode Deutscher Sind nach derzeitigem Kenntnisstand hinsichtlich der Auswahl und Zuordnung der zu fördernden Sportarten Änderungen geplant, und wenn ja, welche? Änderungen sind derzeit nicht geplant. 17. Inwieweit erfolgt bei Auswahl und Zuordnung eine Abstimmung mit der Sportförderung durch die Bundespolizei sowie durch den Zoll? Eine Abstimmung der durch die Bundeswehr zu fördernden Sportarten mit der Bundespolizei oder dem Zoll erfolgt nicht. 18. Wie viele Sportlerinnen und Sportler haben während ihrer Dienstzeit bei der Bundeswehr zusätzlich eine vollwertige Berufsausbildung bzw. ein Studium abgeschlossen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Geschlecht seit 2008 nennen)? Eine Aussage hierzu ist rückwirkend nicht möglich, da diese Daten statistisch nicht erhoben werden. Daher kann eine Aussage nur zu den aktuell in der Spitzensportförderung befindlichen Spitzensportlerinnen und Spitzensportler angegeben werden. Derzeit befinden sich 312 Spitzensportlerinnen und Spitzensportler in einer dienstzeitbegleitenden Ausbildung oder in einem Studium mit jeweils individuellen Präsenzphasen. 19. Wie viele Sportlerinnen und Sportler sind nach Beendigung ihrer aktiven sportlichen Laufbahn bei der Bundeswehr geblieben oder in eine andere Bundesbehörde gewechselt (bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht nennen)? Eine Aussage zur Anzahl ehemaliger Sportlerinnen und Sportler, die nach Ablauf ihrer Dienstzeit als Zeitsoldatin oder Zeitsoldat bei der Bundeswehr geblieben oder sich für eine zivile Laufbahn bei der Bundeswehr beworben haben ist nicht möglich, da keine expliziten Daten zu diesem Thema erhoben werden. Aktuell dienen fünf Spitzensportlerinnen und 33 Spitzensportler im Status einer Berufssoldatin und eines Berufssoldaten in der Bundeswehr. Kenntnisse zu Wechseln von Sportlerinnen und Sportler nach ihrer aktiven sportlichen Laufbahn von der Bundeswehr in eine andere Bundesbehörde liegen dem Bundesministerium der Verteidigung nicht vor. 20. Inwieweit dürfen Athletinnen und Athleten, die ungeplant (z. B. wegen Schwangerschaft, dauerhaften Verletzungen oder ungenügenden sportlichen Leistungen) aus dem Kader ausscheiden, trotzdem ihre Ausbildung bei der Bundeswehr beenden und eine anschließende berufliche Entwicklung bei der Bundeswehr in Angriff nehmen? Jede Athletin und jeder Athlet kann beim Ausscheiden aus dem Kader grundsätzlich seine Ausbildung bei der Bundeswehr fortführen. 21. Wie viele Spitzensportlerinnen bzw. Spitzensportler der Bundeswehr wurden des Dopings überführt, und welche Konsequenzen hatte dies für diese Personen (bitte nach Jahren seit 2008 aufschlüsseln)? Der Bundesregierung sind zwei bestätigte Dopingfälle von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern, die durch die Bundeswehr gefördert wurden, bekannt. Drucksache /7994 Drucksache19 19/ 7994 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 16. – 7– –7 – 19/7994 Drucksache 19/ 7994 – 8– –8 – Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––19. 19.Wahlperiode Wahlperiode Wird eine Spitzensportlerin bzw. ein Spitzensportler der Bundeswehr des Dopings überführt, hat die Soldatin oder der Soldat neben den Sanktionen des zuständigen Spitzenverbandes auch dienstlich mit Konsequenzen zu rechnen, die vom Ausscheiden aus der Spitzenförderung der Bundeswehr über Ausschluss der Verlängerung des Dienstverhältnisses bis hin zu Entlassung (während der ersten vier Dienstjahre fristlos möglich) oder Entfernung aus dem Dienstverhältnis reichen. In den beiden oben angezeigten bestätigten Dopingfällen wurden die Soldatinnen/ Soldaten aus dem Dienstverhältnis entlassen. 22. Welche zusätzlichen Konsequenzen bzw. Änderungen ergeben sich für die Bundeswehr in Folge des vom Bundesministerium des Innern im Jahr 2017 gemeinsam mit dem DOSB (= Deutscher Olympischer Sportbund) vorgestellten Konzeptes zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung, und welche Aktivitäten gibt es diesbezüglich bereits seitens der Bundeswehr? Das genannte Konzept hat derzeit keine Auswirkungen auf die Spitzensportförderung der Bundeswehr. Die Förderung der Bundeswehr ist bereits seit Jahren wie im Konzept vorgesehen ausgerichtet. Änderungen bzw. Aktivitäten sind daher derzeit nicht geplant. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Bundeswehr unterstützt im Rahmen der „Null-Toleranz Politik“ die Bemühungen der Bundesregierung und des Deutschen Olympischen Sportbundes für einen dopingfreien Sport. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/7994 –9– Die 15 Sportfördergruppen der Bundeswehr im Überblick: Lfd Nr 1 Bundesland Bayern Sportfördergruppen Altenstadt 2 Berlin Berlin 3 4 Bayern Baden Württemberg Bischofswiesen Bruchsal Sportart Anzahl Fallschirmsportspringen 18 (Militärsport) Bogenschießen 3 Hockey 2 Bowling 1 Wasserspringen 8 Eiskunstlauf 4 Eisschnelllauf 3 Moderner Fünfkampf 7 Leichtathletik 14 Schwimmen 5 Triathlon 2 Turnen 6 Bobsport 9 Rennrodeln 2 Skeleton 1 Eisschnelllauf 4 Ski-Alpin 16 Ski-Cross/Freestyle 3 Ski-Biathlon 9 Skibergsteigen 1 Ski-Langlauf 3 Snowboard 7 Boxen 12 Hockey 2 Kanurennsport 6 Gewichtheben 12 Schießen 2 Schwimmen 3 Ringen 18 Tischtennis 1 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage Drucksache 19/7994 Bundesland 6 Sachsen 7 8 9 SchleswigHolstein Brandenburg Hamburg NordrheinWestfalen Sportfördergruppen Eckernförde Frankenberg Frankfurt (Oder) Hamburg Köln Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Sportart Anzahl Maritimer Fünfkampf (Militärsport) 12 Bobsport 3 Rennrodeln 2 Skeleton 1 Short-Track 4 Eisschnelllauf 3 Ski-Biathlon 1 Ski-Langlauf 5 Nordische Kombination 4 Ski-Sprung 2 Wasserspringen 7 Leichtathletik 13 Wakeboard 1 Speedskating 1 Turnen 4 Boxen 8 Kanurennsport 14 Rudern Schießen (FlinteSkeet/Trap) Radsport/Bahn 4 18 Hockey 6 Beach-Volleyball 16 Wasserball 9 Rudern 26 Segeln 12 Judo 19 Badminton 3 Fechten 10 Hockey 8 Tischtennis 7 Kanurennsport 4 4 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Lfd Nr 5 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10 11 12 Bundesland RheinlandPfalz Bayern Thüringen Sportfördergruppen Mainz München Oberhof Sportart Squash Anzahl 2 Golf 2 Wakeboard 3 Leichtathletik 4 Badminton 8 Tischtennis 3 Karate 8 Fechten 12 Leichtathletik 15 Turnen 2 Schießen 1 Triathlon 6 Eishockey Schießen (Pistole, Gewehr) Leichtathletik 11 Kanu Slalom Ski-Freestyle (Cross/Pipe/Slope) Militärischer Fünfkampf (Militärsport) Kickboxen 10 Sportklettern 1 Snowboard 2 Ski-Biathlon 7 Ski-Langlauf 6 Ski-Sprung 4 Bobsport 10 Rennrodeln 8 Skeleton 2 Eisschnelllauf 4 Nordische Kombination 6 Leichtathletik 2 Eisstockschießen 2 6 3 5 10 1 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Lfd Nr Drucksache 19/7994 – 11 – Drucksache 19/7994 Bundesland 13 Bayern 14 15 BadenWürtemberg NordrheinWestfalen Sportfördergruppen Sonthofen Todtnau Warendorf Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Sportart Schießen Anzahl 7 Ski-Alpin 20 Curling 4 Eiskunstlauf 10 Ski-Cross/Freestyle 2 Ski-Langlauf 5 Nordische Kombination 1 Ski-Sprung 2 Snowboard 5 Taekwondo 18 Bobsport 1 Ski-Biathlon 4 Ski-Sprung 2 Nordischen Kombination 3 Radsport Straße 3 Bahn 3 BMX, MTB 6 Rugby 11 Schießen 1 Leichtathletik 6 Kunstturnen 7 Beachvolleyball 3 Bobsport 10 Rennrodeln 3 Skeleton 3 Handball 7 Fußball (Frauen) Pferdesport (Dressur, Springen, Vielseitigkeit) Schwimmen, Freiwasserschwimmen Leichtathletik 1 Segelfliegen 8 9 5 4 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Lfd Nr – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundesland Sportfördergruppen Sportart Anzahl DLRG 5 (Rettungsschwimmen) Pferdesport (Voltigieren) 4 Sporttauchen & 4 Flossenschwimmen Wasserski 1 Golf 1 Schießen 1 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Lfd Nr Drucksache 19/7994 – 13 – Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333