Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 16. Februar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/800 19. Wahlperiode 20.02.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/485 – Abschiebungen und Ausreisen im Jahr 2017 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nachdem die Zahl der Abschiebungen von 9 617 im Jahr 2007 auf 7 651 im Jahr 2012 gesunken war, stieg sie seit 2013 wieder deutlich an, vor allem infolge größerer Asylgesuchszahlen. Im Jahr 2014 gab es 10 884 Abschiebungen, 2015 waren es 20 888 und 2016 25 375 Abschiebungen (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf regelmäßige Anfragen der Fraktion DIE LINKE., zuletzt auf Bundestagsdrucksachen 18/11112, 18/13218 und 19/117). Hinzu kamen im Jahr 2016 noch 1 279 Zurückschiebungen (innerhalb von sechs Monaten, nach unerlaubter Einreise) und 20 851 Zurückweisungen direkt an der Grenze (nach Einführung von EU-Binnengrenzkontrollen, vor allem an der deutsch-österreichischen Landgrenze). Die Abschiebungszahlen für 2016 beinhalten auch 3 968 Überstellungen in andere EU- bzw. Schengen-Mitgliedstaaten im Rahmen der EU-Dublin-Verordnung. Vor allem Menschen aus den Westbalkanstaaten Albanien , Kosovo, Serbien, Mazedonien und Bosnien und Herzegowina waren 2016 von Abschiebungen betroffen (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf regelmäßige Anfragen der Fraktion DIE LINKE., zuletzt auf Bundestagsdrucksachen 18/11112, 18/13218 und 19/117). Die Zahl der so genannten freiwilligen Ausreisen ist deutlich größer als die Zahl der Abschiebungen. Zwar wird diese Angabe statistisch nicht verlässlich erfasst (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862, Antwort zu Frage 29), für das Jahr 2016 nennt die Bundesregierung jedoch die Zahl von 54 069 durch das Bund-Länder- Programm REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme) geförderte freiwillige Ausreisen. Hinzu kommen durch die Bundesländer geförderte Ausreisen, bei denen es aber zu Überschneidungen mit dem Bund-Länder- Programm kommen kann, sowie freiwillige Ausreisen ohne Unterstützung, die jedoch statistisch nicht erfasst werden (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862, Antwort zu Frage 29). Erweiterte Rückkehrhilfen, die für eine Rückkehr noch während des Asylverfahrens höhere Prämien vorsehen, wie das „Starthilfe- Plus“-Programm (www.bamf.de/DE/Rueckkehr/Rueckkehrprogramme/Starthilfe Plus/starthilfeplus.html), werden politisch und verfassungsrechtlich kritisch bewertet . Der Förderverein PRO ASYL e. V. warnte etwa vor einem Ausverkauf der Grundrechte, die Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/800 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode und Entwicklung e. V. sprach von „Hauab-Prämie“ (www.proasyl.de/news/ grundrecht-im-ausverkauf-bundesregierung-will-fuer-verzicht-auf-asyl-zahlen/; zur verfassungsrechtlichen Problematisierung: http://verfassungsblog.de/dasabgekaufte -grundrecht-verfassungswidrige-rueckkehrfoerderung/). Aus dem Ausländerzentralregister (AZR) ergibt sich, dass im Jahr 2016 insgesamt 67 060 abgelehnte Asylsuchende „ausgereist“ sind und sich nicht mehr in Deutschland aufhalten (Bundestagsdrucksache 18/11112, Antwort zu Frage 18) – hierbei werden allerdings auch abgeschobene Personen mitgezählt (die Statistik zu Abschiebungen erfasst wiederum nicht, wie viele abgelehnte Asylsuchende davon betroffen sind). Die Bundespolizei hat im Jahr 2016 hingegen 64 614 ausreisepflichtige Personen mit einer Grenzübertrittsbescheinigung bei der freiwilligen Ausreise kontrolliert (ebd., Antwort zu Frage 20). Von Januar bis Ende September 2017 wurden nach Angaben des AZR 34 956 Ausreiseentscheidungen gegenüber abgelehnten Asylsuchenden getroffen, im gleichen Zeitraum gab es 37 983 Ausreisen abgelehnter Asylsuchender (Bundestagsdrucksache 19/117, Antwort zu Frage 18). Die EU-Kommission errechnete auf der Grundlage rechtswirksamer Ausreiseentscheidungen und Ausreisen bzw. Abschiebungen Ausreisepflichtiger bezogen auf Deutschland für das Jahr 2016 eine „Rückkehrquote“ in Höhe von 106 Prozent (46 Prozent im EU-Durchschnitt); 2015 lagen die Werte bei 99 Prozent für Deutschland bzw. 37 Prozent im EU-Durchschnitt (Bundestagsdrucksache 19/117, Antwort zu Frage 21). Diese Werte sprechen nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller gerade nicht für oftmals beklagte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht in Deutschland, im Gegenteil. Die Bundesregierung macht sich die Berechnungsmethode der EU-Kommission und die sich hieraus ergebenden Zahlen allerdings „nicht zu eigen“ (ebd., vgl. auch Bundestagsdrucksache 19/280, Antwort zu Frage 19). 1. Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg wurden im Jahr 2017 von deutschen Flughäfen aus durchgeführt (bitte nach Flughäfen, Zielländern und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln; bitte noch einmal gesondert die Zahl der Abschiebungen in EU-Mitgliedstaaten bzw. Schengen- Staaten nennen)? Im Jahr 2017 wurden insgesamt 21 904 Abschiebungen auf dem Luftweg vollzogen . Ergänzend verweist die Bundesregierung auf die nachstehenden Tabellen: Abschiebungen (auf dem Luftweg) Flughafen Gesamtzahl (Personen) Frankfurt/Main 6.756 Düsseldorf 4.845 München 2.421 Baden/Baden 1.807 Berlin-Schönefeld 1.703 Berlin-Tegel 996 Hamburg 950 Leipzig 913 Hannover 865 Stuttgart 410 Köln/Bonn 235 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/800 Abschiebungen (auf dem Luftweg) Flughafen Gesamtzahl (Personen) Nürnberg 1 Speyer 1 Hahn 1 Gesamtergebnis 21.904 Abschiebungen (auf dem Luftweg) Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Albanien 3.429 Kosovo 2.721 Serbien 2.359 Italien 2.321 Mazedonien 1.530 Moldau 751 Marokko 634 Georgien 612 Algerien 504 Bosnien-Herzegowina 496 Rumänien 465 Frankreich 453 Dänemark 331 Schweden 309 Bulgarien 284 Norwegen 275 Finnland 253 Spanien 252 Tunesien 251 Litauen 213 Pakistan 207 Montenegro 202 Schweiz 199 Türkei 192 Armenien 184 Russische Föderation 184 Polen 174 Aserbaidschan 163 Kroatien 159 Afghanistan 121 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/800 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Abschiebungen (auf dem Luftweg) Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Nigeria 110 Tschechische Republik 102 Ukraine 98 Niederlande 95 Belgien 93 Portugal 93 Lettland 89 Ghana 84 Österreich 77 Ungarn 71 Bangladesch 64 Großbritannien 38 Vietnam 38 China 35 Ägypten 35 Indien 32 Gambia 31 Griechenland 30 Slowenien 28 Libanon 27 Estland 21 Chile 21 Thailand 20 Senegal 19 Kolumbien 19 Kasachstan 18 Weißrussland 18 Sri Lanka 17 Slowakische Republik 16 Iran 16 Kamerun 15 Irak 14 Malta 13 USA 13 Brasilien 12 Guinea 12 Usbekistan 10 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/800 Abschiebungen (auf dem Luftweg) Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Venezuela 10 Dominikanische Rep. 7 Zypern 6 Mexiko 6 Jordanien 6 Island 6 Israel 6 Sierra Leone 6 Nepal 5 Jamaika 5 Cote d'Ivoire 4 Kirgistan 4 Korea, Republik 4 Peru 4 Tadschikistan 4 Mali 3 Benin 3 Niger 2 Kenia 2 Simbabwe 2 Togo 2 Mongolei 2 Kongo, Dem. Republik 2 Burkina Faso 2 Sudan 2 Myanmar 2 Philippinen 2 Irland 2 Indonesien 2 Eritrea 1 Malaysia 1 Australien 1 Costa Rica 1 Äthiopien 1 St. Lucia 1 Paraguay 1 Südafrika 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/800 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Abschiebungen (auf dem Luftweg) Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Saudi-Arabien 1 Namibia 1 Argentinien 1 Ruanda 1 Guatemala 1 Bolivien 1 Guinea-Bissau 1 Nicaragua 1 Kuba 1 Japan 1 Samoa 1 Gesamtergebnis 21.904 Abschiebungen (auf dem Luftweg) Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Albanien 3.445 Kosovo 2.749 Serbien 2.360 Mazedonien 1.534 Moldau 750 Marokko 724 Georgien 643 Algerien 618 Irak 549 Nigeria 530 Syrien 502 Bosnien-Herzegowina 497 Afghanistan 470 Eritrea 464 Rumänien 407 Pakistan 371 Somalia 347 Russische Föderation 338 Aserbaidschan 300 Iran 298 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/800 Abschiebungen (auf dem Luftweg) Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Armenien 272 Guinea 271 Tunesien 269 Türkei 249 Gambia 217 Montenegro 210 Ghana 150 Ukraine 146 Sudan 112 Äthiopien 112 ungeklärt 109 Bangladesch 99 Litauen 98 Bulgarien 95 Tadschikistan 85 Mali 85 Ägypten 78 Cote d'Ivoire 72 Indien 72 Libanon 66 Kamerun 55 staatenlos 53 Senegal 50 China 48 Sierra Leone 41 Vietnam 39 Polen 38 Italien 36 Lettland 35 Guinea-Bissau 33 Ungarn 32 Tschad 32 Libyen 30 Weißrussland 30 Sri Lanka 30 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/800 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Abschiebungen (auf dem Luftweg) Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Niger 27 Kroatien 25 Kasachstan 24 Spanien 21 Chile 21 Thailand 20 Kolumbien 20 Liberia 17 Kirgisistan 17 Togo 17 Griechenland 17 Slowakische Republik 16 Jemen 15 Burkina Faso 14 Benin 14 Angola 14 Kuwait 13 USA 13 Brasilien 12 Myanmar 11 Usbekistan 10 Großbritannien 10 Venezuela 10 Dominikanische Rep. 9 Jordanien 8 Mongolei 8 Nepal 8 Tansania 8 Kongo, Dem. Republik 8 Tschechische Republik 7 Kenia 7 Slowenien 7 Portugal 7 Korea, Republik 6 Mexiko 6 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/800 Abschiebungen (auf dem Luftweg) Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Israel 5 Jamaika 5 Mauretanien 5 Estland 5 Südsudan 5 Frankreich 4 Honduras 4 Peru 4 Uganda 3 Zentralafrikanische Rep. 3 Madagaskar 3 Österreich 3 Niederlande 3 Saudi-Arabien 3 Philippinen 2 Kuba 2 Simbabwe 2 Palästina 2 Indonesien 2 Schweden 2 Dschibuti 2 Ruanda 2 Guatemala 1 Belgien 1 Südafrika 1 Irland 1 Bolivien 1 Finnland 1 St. Lucia 1 Malaysia 1 Äquatorialguinea 1 Schweiz 1 Australien 1 Namibia 1 Argentinien 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/800 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Abschiebungen (auf dem Luftweg) Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Paraguay 1 Costa Rica 1 Japan 1 Norwegen 1 Haiti 1 Samoa 1 Nicaragua 1 Dänemark 1 Gesamtergebnis 21.904 In Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. Schengen-Staaten wurden 6 468 Personen auf dem Luftweg abgeschoben. 2. Wie viele Abschiebungen in welche Länder erfolgten im Jahr 2017 auf dem Land- bzw. Seeweg (bitte nach Zielländern und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln und gesondert die Zahl der Abschiebungen in EU- Mitgliedstaaten bzw. Schengen-Staaten nennen)? Im Jahr 2017 wurden 2 011 Abschiebungen auf dem Landweg und 51 Abschiebungen auf dem Seeweg vollzogen. Die Bundesregierung verweist ergänzend auf die nachstehenden Tabellen. Abschiebungen Landgrenzen Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Polen 1.025 Belgien 201 Tschechische Republik 196 Österreich 196 Schweiz 162 Niederlande 130 Frankreich 75 Luxemburg 25 Dänemark 1 Gesamtergebnis 2.011 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/800 Abschiebungen Landgrenzen Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Russische Föderation 665 Polen 171 Aserbaidschan 122 Irak 107 Somalia 79 Ukraine 78 Syrien 70 Georgien 54 Eritrea 53 Iran 50 Armenien 47 Afghanistan 46 Algerien 33 Tschechische Republik 29 Marokko 29 Äthiopien 26 Pakistan 26 Niederlande 26 Kosovo 23 Weißrussland 23 Albanien 23 Indien 21 Tadschikistan 20 Sudan 16 Türkei 15 Serbien 14 Frankreich 13 Libyen 12 Mazedonien 10 Nigeria 9 Guinea 8 Montenegro 8 Kamerun 7 Senegal 6 Tunesien 6 Mongolei 6 Ägypten 5 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/800 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Abschiebungen Landgrenzen Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Österreich 4 Belgien 4 Luxemburg 4 Libanon 4 Mali 4 ungeklärt 3 staatenlos 3 Usbekistan 2 Bangladesch 2 Kongo, Dem. Republik 2 Kuba 2 Burkina Faso 2 Angola 2 Tschad 1 Turkmenistan 1 Gambia 1 Chile 1 Sierra Leone 1 Schweiz 1 Jordanien 1 Benin 1 Myanmar 1 Kirgisistan 1 Kasachstan 1 Moldau 1 Tansania 1 Vietnam 1 Niger 1 China 1 Dominikanische Rep. 1 Gesamtergebnis 2.011 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/800 Abschiebungen Seegrenzen Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Schweden 46 Dänemark 3 Norwegen 1 Litauen 1 Gesamtergebnis 51 Abschiebungen Seegrenzen Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Somalia 10 Syrien 9 Afghanistan 8 Irak 6 Albanien 3 Jemen 3 Algerien 2 staatenlos 2 Ukraine 2 Mauretanien 1 Georgien 1 Iran 1 Rumänien 1 Pakistan 1 Litauen 1 Gesamtergebnis 51 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/800 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie viele Überstellungen erfolgten im Jahr in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. Schengen-Staaten im Rahmen der Dublin-Verordnung (bitte nach Zielstaaten und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren und die jeweilige Zahl der Minderjährigen nennen)? Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden: Überstellungen nach Mitgliedstaaten davon Minderjährige unter 18 Jahre Überstellungen insgesamt: 7.102 1.280 davon nach: Österreich 323 49 Belgien 287 51 Bulgarien 102 9 Schweiz 369 50 Zypern 1 0 Tschechische Republik 248 79 Dänemark 172 49 Estland 13 8 Spanien 217 48 Finnland 257 39 Frankreich 530 137 Kroatien 131 24 Ungarn 31 0 Island 7 4 Italien 2.110 7 Liechtenstein 1 0 Litauen 116 22 Luxemburg 21 6 Lettland 29 9 Malta 11 0 Niederlande 267 51 Norwegen 261 47 Polen 939 451 Portugal 86 29 Rumänien 21 2 Schweden 498 94 Slowenien 20 4 Slowakische Republik 4 2 Vereinigtes Königreich 30 9 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/800 Überstellungen nach Hauptherkunftsstaaten davon Minderjährige unter 18 Jahre Überstellungen insgesamt 7.102 1.280 darunter: Russische Föderation 772 405 Irak 684 114 Eritrea 466 11 Nigeria 425 17 Afghanistan 421 88 Syrien 417 124 Somalia 387 23 Iran 339 57 Guinea 265 0 Aserbaidschan 255 84 4. Wie viele Zurückweisungen und Zurückschiebungen fanden im Jahr 2017 an deutschen Flughäfen statt (bitte nach Flughäfen, Zielstaaten und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln)? Die Bundesregierung verweist auf nachstehende Tabellen: Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Flughafen Gesamtzahl (Personen) Flughafen Gesamtzahl (Personen) Frankfurt/Main 2.480 Stuttgart 24 München 476 Frankfurt/Main 7 Düsseldorf 459 München 3 Berlin-Tegel 241 Berlin-Tegel 3 Köln/Bonn 223 Düsseldorf 1 Berlin-Schönefeld 197 Gesamtergebnis 38 Dortmund 130 Stuttgart 122 Hamburg 119 Hannover 76 Memmingen 71 Hahn 48 Nürnberg 47 Weeze 19 Baden/Baden 12 Ramstein Air Base 8 Leipzig 6 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/800 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Flughafen Gesamtzahl (Personen) Flughafen Gesamtzahl (Personen) Bremen 5 Friedrichshafen 4 Dresden 1 Gesamtergebnis 4.744 Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Türkei 735 Italien 21 Russische Föderation 422 Schweden 5 Albanien 275 Schweiz 3 Ukraine 251 Dominikanische Rep. 2 Kosovo 209 Dänemark 2 Serbien 201 Südafrika 1 Großbritannien 196 Usbekistan 1 Mazedonien 134 Frankreich 1 Brasilien 129 Österreich 1 Moldau 126 Griechenland 1 USA 115 Gesamtergebnis 38 Kolumbien 114 Panama 109 China 107 Ver. Arabische Emirate 100 Saudi-Arabien 85 Bosnien-Herzegowina 78 Indien 73 Tunesien 71 Marokko 68 Dominikanische Rep. 68 Griechenland 64 Georgien 59 Kanada 57 Rumänien 56 Libanon 55 Katar 54 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/800 Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Algerien 49 Ägypten 45 Kuba 44 Äthiopien 43 Iran 31 Kasachstan 30 Mexiko 30 Nigeria 26 Irak 26 Bulgarien 25 Weißrussland 24 Angola 22 Aserbaidschan 22 Kuwait 21 Thailand 20 Kroatien 20 Jordanien 19 Montenegro 15 Südafrika 15 Italien 14 Singapur 13 Frankreich 13 Vietnam 11 Irland 10 Spanien 10 Oman 10 Argentinien 9 Costa Rica 8 Kenia 8 Usbekistan 7 Österreich 7 Japan 6 Jamaika 6 Tadschikistan 5 Niederlande 5 Bahrain 5 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/800 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Taiwan 5 Mauritius 5 Israel 5 Namibia 4 Lettland 4 Australien 4 Barbados 3 Dänemark 3 Malediven 2 Sri Lanka 2 Chile 2 Korea, Republik 2 Guinea 2 Mongolei 1 Afghanistan 1 Malaysia 1 Bangladesch 1 Cote d'Ivoire 1 Portugal 1 Nepal 1 Grenada 1 Ghana 1 Venezuela 1 Schweiz 1 Polen 1 Luxemburg 1 Indonesien 1 Pakistan 1 Zypern 1 Gesamtergebnis 4.744 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/800 Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Albanien 663 Nigeria 4 Russische Föderation 353 Marokko 4 Türkei 345 Sudan 3 Ukraine 234 Syrien 3 Moldau 178 Guinea 3 China 165 Algerien 2 Indien 148 Somalia 2 Serbien 143 Dominikanische Rep. 2 Georgien 133 Eritrea 2 Kolumbien 119 Liberia 2 Mazedonien 118 Gambia 1 Brasilien 107 Afghanistan 1 Irak 104 Cote d'Ivoire 1 Bosnien-Herzegowina 82 Libyen 1 Syrien 77 Pakistan 1 El Salvador 77 Malawi 1 Saudi-Arabien 76 Ghana 1 Iran 59 Mali 1 Ägypten 56 Usbekistan 1 Kasachstan 56 Benin 1 Libanon 55 Burkina Faso 1 Tunesien 52 Gesamtergebnis 38 Nigeria 52 Dominikanische Rep. 52 Marokko 52 Algerien 49 Kosovo 46 USA 45 Kuba 43 Venezuela 40 Mexiko 38 Pakistan 37 Philippinen 36 Armenien 35 Indonesien 31 Weißrussland 30 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/800 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Äthiopien 28 Libyen 27 Afghanistan 27 Kuwait 27 Aserbaidschan 26 Jordanien 26 Vietnam 26 Angola 25 Palästina 23 Südafrika 21 Kongo, Dem. Republik 19 Costa Rica 18 Ghana 17 Bahrain 15 Eritrea 15 Montenegro 14 Bangladesch 14 Kanada 14 Thailand 13 Honduras 13 Rumänien 13 Paraguay 13 Nepal 12 Argentinien 12 Chile 11 Kamerun 11 Somalia 10 Simbabwe 10 staatenlos 10 Sudan 10 Jamaika 10 ungeklärt 10 Ecuador 9 Taiwan 9 Tadschikistan 8 Malaysia 8 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/800 Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Usbekistan 8 Katar 8 Peru 8 Bolivien 8 Sri Lanka 7 Japan 7 Mauritius 7 Kenia 7 Kirgisistan 6 Haiti 6 Mongolei 6 Senegal 5 Oman 5 Namibia 5 Singapur 5 Nicaragua 4 Guatemala 4 Sierra Leone 4 Bulgarien 4 Trinidad u. Tobago 3 Turkmenistan 3 Uganda 3 Kambodscha 3 Guinea-Bissau 3 Komoren 3 Mosambik 3 Burkina Faso 2 Israel 2 Kongo 2 Guinea 2 Belize 2 Tansania 2 Swasiland 2 Antigua u. Barbuda 2 Malawi 2 Togo 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/800 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Ver. Arabische Emirate 2 Sambia 2 Liberia 2 Äquatorialguinea 2 Myanmar 2 Niederlande 1 Südsudan 1 Guyana 1 Luxemburg 1 Korea, Dem. Volksrep. 1 Timor-Leste 1 Korea, Republik 1 Panama 1 Burundi 1 Kroatien 1 Gabun 1 Tschad 1 Gambia 1 Cote d'Ivoire 1 Belgien 1 Malediven 1 Zentralafrikanische Rep. 1 Jemen 1 Mauretanien 1 Gesamtergebnis 4.744 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/800 5. Wie viele Zurückweisungen und Zurückschiebungen fanden im Jahr 2017 an den Land- bzw. Seegrenzen statt (bitte nach Landesgrenzen bzw. Bundespolizeipräsidien und Herkunftsländern aufschlüsseln)? Im Jahr 2017 wurden 122 Zurückweisungen und 6 Zurückschiebungen auf dem Seeweg sowie 7 504 Zurückweisungen und 1 663 Zurückschiebungen auf dem Landweg vollzogen. Ergänzend verweist die Bundesregierung auf nachstehende Tabellen: Seegrenzen Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Zurückweisungen (Personen) Zurückschiebungen (Personen) Syrien 38 38 0 Serbien 14 14 0 Afghanistan 11 10 1 Irak 10 10 0 Somalia 6 4 2 Albanien 5 5 0 Iran 5 5 0 Bosnien-Herzegowina 4 4 0 Palästina 4 4 0 Pakistan 3 3 0 staatenlos 3 3 0 Algerien 2 2 0 China 2 2 0 Eritrea 2 2 0 Indien 2 2 0 Sudan 2 2 0 Äthiopien 1 1 0 Großbritannien 1 1 0 Guinea 1 0 1 Guinea-Bissau 1 1 0 Indonesien 1 1 0 Kongo, Dem. Republik 1 1 0 Kosovo 1 1 0 Marokko 1 0 1 Mazedonien 1 1 0 Montenegro 1 1 0 Nigeria 1 1 0 Russische Föderation 1 0 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/800 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Seegrenzen Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Zurückweisungen (Personen) Zurückschiebungen (Personen) Singapur 1 1 0 Tunesien 1 1 0 ungeklärt 1 1 0 Gesamtergebnis 128 122 6 Landgrenzen Grenze zu Gesamtzahl (Personen) Zurückweisungen (Per-sonen) Zurückschiebungen (Personen ) Österreich 7.203 7.009 194 Polen 469 63 406 Tschechische Republik 412 21 391 Frankreich 356 86 270 Schweiz 299 147 152 Niederlande 259 86 173 Dänemark 102 51 51 Belgien 55 34 21 Luxemburg 12 7 5 Gesamtergebnis 9.167 7.504 1.663 Landgrenzen Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Zurückweisungen (Personen) Zurückschiebungen (Personen) Nigeria 1.131 1.072 59 Afghanistan 959 914 45 Syrien 751 649 102 Albanien 497 406 91 Irak 488 455 33 Serbien 470 368 102 Moldau 433 146 287 Pakistan 408 371 37 Ukraine 294 93 201 Marokko 293 233 60 Somalia 256 229 27 Mazedonien 244 216 28 Gambia 229 210 19 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/800 Landgrenzen Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Zurückweisungen (Personen) Zurückschiebungen (Personen) Algerien 178 116 62 Ghana 169 158 11 Eritrea 149 112 37 Iran 148 135 13 Kosovo 146 116 30 Russische Föderation 129 79 50 Türkei 122 101 21 Indien 121 110 11 Guinea 104 89 15 Tunesien 98 81 17 Ägypten 84 80 4 Libyen 84 71 13 Bosnien-Herzegowina 80 70 10 Georgien 74 47 27 Cote d'Ivoire 57 50 7 Kamerun 54 39 15 Mali 50 43 7 Senegal 48 45 3 Sierra Leone 48 43 5 Sudan 42 21 21 Bangladesch 40 35 5 China 36 29 7 Vietnam 36 6 30 Äthiopien 35 29 6 Schweiz 34 34 0 Armenien 33 21 12 Montenegro 32 25 7 Niederlande 31 31 0 Palästina 31 28 3 Togo 29 27 2 staatenlos 26 4 22 Sri Lanka 25 22 3 ungeklärt 24 20 4 Libanon 21 19 2 Burkina Faso 15 14 1 Peru 15 14 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/800 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Landgrenzen Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Zurückweisungen (Personen) Zurückschiebungen (Personen) Aserbaidschan 14 10 4 Guinea-Bissau 14 13 1 Kongo, Dem. Republik 14 10 4 Niger 14 14 0 Liberia 13 10 3 Benin 12 11 1 Mongolei 12 11 1 Kolumbien 10 9 1 Philippinen 10 8 2 Tadschikistan 9 5 4 Jordanien 8 6 2 Kuba 8 6 2 Rumänien 8 2 6 Weißrussland 8 4 4 Polen 7 1 6 Brasilien 6 3 3 Tschechische Republik 6 1 5 Usbekistan 6 3 3 Jemen 5 3 2 Mauretanien 5 3 2 Myanmar 5 2 3 Kuwait 4 2 2 Ruanda 4 3 1 Angola 3 2 1 Dominikanische Rep. 3 3 0 Frankreich 3 0 3 Kasachstan 3 1 2 Kirgisistan 3 3 0 Lettland 3 0 3 Nepal 3 3 0 Tschad 3 0 3 Uganda 3 2 1 Venezuela 3 3 0 Bolivien 2 1 1 Kongo 2 0 2 Mexiko 2 2 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/800 Landgrenzen Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Zurückweisungen (Personen) Zurückschiebungen (Personen) Paraguay 2 0 2 Slowakische Republik 2 2 0 Südafrika 2 1 1 Tansania 2 2 0 Ungarn 2 1 1 Äquatorialguinea 1 1 0 Belgien 1 1 0 Bulgarien 1 0 1 Burundi 1 0 1 Chile 1 1 0 Ecuador 1 1 0 Jamaika 1 0 1 Kambodscha 1 1 0 Kap Verde 1 1 0 Kenia 1 1 0 Komoren 1 1 0 Saudi-Arabien 1 1 0 Simbabwe 1 1 0 Südsudan 1 0 1 Thailand 1 0 1 USA 1 0 1 Ver. Arabische Emirate 1 1 0 Zentralafrikanische Rep. 1 1 0 Gesamtergebnis 9.167 7.504 1.663 6. Wie viele Minderjährige und wie viele unbegleitete Minderjährige waren im Jahr 2017 von Abschiebungen, Zurückschiebungen bzw. Zurückweisungen betroffen, wie viele unbegleitete Minderjährige wurden an den Außengrenzen festgestellt (bitte nach Feststellungen an Grenzen und Feststellungen nach Staatsangehörigkeit auflisten), und wie viele von ihnen wurden in die Obhut der Jugendämter gegeben? Im Jahr 2017 wurden 171 Zurückweisungen, 66 Zurückschiebungen und keine Abschiebung von alleinreisenden minderjährigen ausländischen Staatsangehörigen vollzogen. An Jugendämter wurden 3 228 unbegleitete Minderjährige übergeben . Insgesamt wurden 3 487 unbegleitete Minderjährige festgestellt. Ergänzend verweist die Bundesregierung auf nachstehende Tabellen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/800 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Grenze Anzahl Zurückweisungen Zurückschiebungen Übergabe an Jugendämter Gesamtergebnis 3.487 171 66 3.228 Schweiz 997 8 43 944 Österreich 982 149 3 823 Frankreich 679 3 9 666 Belgien 280 6 274 Dänemark 273 2 2 269 Flughäfen 88 4 77 Seehäfen 71 70 Tschechische Republik 43 43 Niederlande 30 4 3 23 Polen 24 21 Luxemburg 20 1 18 Staatsangehörigkeit Anzahl Zurückweisungen Zurückschiebungen Übergabe an Jugendämter Somalia 680 14 11 654 Afghanistan 629 62 3 562 Guinea 460 3 7 446 Marokko 318 4 2 312 Eritrea 286 8 17 261 Gambia 152 5 3 144 Algerien 143 8 9 125 Cote d'Ivoire 85 1 83 Irak 84 12 3 65 Sudan 73 73 Syrien 73 7 2 62 Libyen 49 9 2 38 Pakistan 42 12 28 Sierra Leone 40 40 Nigeria 37 5 1 31 Mali 30 30 Äthiopien 28 3 25 Kamerun 24 1 23 Guinea-Bissau 24 24 Albanien 21 3 2 16 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/800 Staatsangehörigkeit Anzahl Zurückweisungen Zurückschiebungen Übergabe an Jugendämter Iran 19 1 18 Senegal 18 18 Tunesien 15 2 13 Vietnam 12 12 Benin 10 2 8 ungeklärt 9 9 Palästina 9 4 5 Tschad 8 8 Serbien 8 1 7 Ägypten 8 1 7 Türkei 7 6 Kosovo 7 2 1 3 Angola 7 7 Burkina Faso 7 7 Russische Föderation 6 1 5 Mazedonien 6 6 Liberia 6 1 5 Mauretanien 5 5 Togo 5 5 Ghana 5 5 staatenlos 5 4 Niger 4 4 Kongo, Dem. Republik 4 3 Indien 2 2 Südsudan 2 2 Jemen 1 1 Armenien 1 1 Libanon 1 1 Dominikanische Rep. 1 1 Simbabwe 1 1 Zentralafrikanische Rep. 1 1 Tonga 1 1 Bangladesch 1 1 Bosnien-Herzegowina 1 1 Myanmar 1 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/800 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Staatsangehörigkeit Anzahl Zurückweisungen Zurückschiebungen Übergabe an Jugendämter Montenegro 1 1 Kuwait 1 1 China 1 1 Burundi 1 1 Südafrika 1 Gesamtergebnis 3.487 171 66 3.228 Etwaige Differenzen zwischen der Zahl der Aufgegriffenen und den aufgeführten Maßnahmen erklären sich aus sonstigen Maßnahmen der Grenzbehörden, etwa die Übergabe an zur Abholung berechtigte Personen. 7. Was waren die Gründe der Einreiseverweigerungen/Zurückweisungen im Jahr 2017 (bitte nach Zurückweisungsgrund und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren und wie auf Bundestagsdrucksache 19/117 in der Antwort zu Frage 7 darstellen)? Die Bundesregierung verweist auf nachstehende Tabellen: Zurückweisungen an Luftgrenzen nach Gründen Staatsangehörigkeit Anzahl (A) (B) (C) (D) (E) (F) (G) (H) (I) Gesamtergebnis 4.744 111 152 2.437 62 380 251 417 509 425 Albanien 663 6 56 120 9 76 24 111 171 90 Russische Föderation 353 252 5 31 20 5 9 31 Türkei 345 2 6 246 9 31 19 10 10 12 Ukraine 234 1 1 132 10 12 14 19 45 Moldau 178 8 62 63 4 22 15 4 China 165 1 137 1 1 12 2 1 10 Indien 148 4 22 105 2 6 1 8 Serbien 143 33 4 31 12 57 6 Georgien 133 3 24 10 1 34 50 11 Kolumbien 119 3 1 31 10 10 26 16 22 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/800 Zurückweisungen an Seegrenzen nach Gründen Staatsangehörigkeit Anzahl (A) (B) (C) (D) (E) (F) (G) (H) (I) Gesamtergebnis 122 76 1 26 0 3 7 1 8 0 Syrien 38 33 1 2 2 Serbien 14 1 4 5 4 Irak 10 6 4 Afghanistan 10 10 Albanien 5 1 1 3 Iran 5 2 3 Palästina 4 1 3 Bosnien-Herzegowina 4 2 2 Somalia 4 4 Pakistan 3 2 1 Zurückweisungen an Landgrenzen nach Gründen Staatsangehörigkeit Anzahl (A) (B) (C) (D) (E) (F) (G) (H) (I) Gesamtergebnis 7.504 5.338 36 2.008 18 0 4 3 27 70 Nigeria 1.072 884 11 170 4 3 Afghanistan 914 898 1 15 Syrien 649 511 2 136 Irak 455 434 21 Albanien 406 109 288 1 1 7 Pakistan 371 277 2 92 Serbien 368 52 1 310 2 3 Marokko 233 186 45 1 1 Somalia 229 196 5 27 1 Mazedonien 216 43 172 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/800 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zurückweisungsgründe gem. Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 2016/399 A ohne gültiges Reisedokument B im Besitz eines falschen, gefälschten oder verfälschten Reisedokuments C ohne gültiges Visum oder ohne gültigen Aufenthaltstitel D im Besitz eines falschen, gefälschten oder verfälschten Visums oder Aufenthaltstitels E verfügt nicht über die erforderlichen Dokumente zum Nachweis von Aufenthaltszweck und -bedingungen F hat sich bereits drei Monate eines Zeitraums von sechs Monaten im Gebiet der Mitgliedsstaaten der EU aufgehalten G verfügt nicht über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts im Verhältnis zur Dauer und zu den Umständen des Aufenthalts oder für die Rückkehr in das Herkunfts- oder Durchreiseland H ist zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben I stellt eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines oder mehrerer der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dar 8. In welcher Zuständigkeit erfolgten die Abschiebungen, Zurückweisungen und Zurückschiebungen im Jahr 2017 bzw. wer hat sie veranlasst (bitte jeweils nach Bund und den einzelnen Bundesländern differenzieren), wie viele ausreisepflichtige Personen mit und ohne Duldung (bitte differenzieren und nach Bundesländern auflisten) und wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylbewerber (bitte nach Bundesländern auflisten und Personen mit und ohne Duldung gesondert angeben) hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum 31. Dezember 2017 in den einzelnen Bundesländern auf, und welches waren die fünf Hauptherkunftsländer der Ausreisepflichtigen in den jeweiligen Bundesländern (bitte in absoluten und relativen Zahlen für jedes Bundesland auflisten)? Die Zurückweisungen erfolgten in Zuständigkeit der Bundespolizei und der mit der grenzpolizeilichen Kontrolle beauftragten Behörden der Länder Bayern und Hamburg. Zurück- und Abschiebungen erfolgten sowohl in der Zuständigkeit der Bundespolizei als auch in der Zuständigkeit der Länder. Eine Unterscheidung nach ausführender Behörde wird statistisch nicht erfasst. Die aufenthaltsbeendenden und -verhindernden Maßnahmen sind für den angefragten Zeitraum den jeweils zuständigen Behörden der Bundespolizei und den Ländern zugeordnet worden , soweit hierzu Erkenntnisse vorlagen. Die Angaben zu den Bundesländern (Abschiebungen und Zurückschiebungen) beziehen sich auf das die Abschiebung bzw. Zurückschiebung veranlassende Bundesland. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf die nachstehenden Tabellen : Zurückweisungen Gesamtzahl (Personen) Bundespolizei 12.244 Bayern 118 Hamburg 8 Gesamtergebnis 12.370 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/800 Zurückschiebungen Gesamtzahl (Personen) Bayern 62 Baden-Württemberg 7 Saarland 3 Bundespolizei 1.635 Gesamtergebnis 1.707 Abschiebungen Gesamtzahl (Personen) Nordrhein-Westfalen 6.308 Baden-Württemberg 3.438 Bayern 3.282 Niedersachsen 1.694 Berlin 1.645 Rheinland-Pfalz 1.293 Hessen 1.147 Sachsen 1.034 Thüringen 657 Sachsen-Anhalt 645 Hamburg 564 Schleswig-Holstein 538 Mecklenburg-Vorpommern 526 Brandenburg 490 Saarland 183 Bremen 81 Bundespolizei 441 Gesamtergebnis 23.966 Im Ausländerzentralregister (AZR) waren zum Stichtag 31. Dezember 2017 insgesamt 228 859 Personen ausreisepflichtig, davon 166 068 Personen mit einer Duldung und 62 791 Personen ohne Duldung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/800 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Angaben dazu können den nachstehenden Tabellen entnommen werden: Ausreisepflichtige nach Bundesland Ausreisepflichtige Gesamt davon Ausreisepflichtige mit Duldung davon Ausreisepflichtige ohne Duldung alle Bundesländer 228.859 166.068 62.791 davon: Baden-Württemberg 25.502 19.459 6.043 Bayern 23.704 14.672 9.032 Berlin 16.867 10.229 6.638 Brandenburg 6.862 5.597 1.265 Bremen 2.965 2.444 521 Hamburg 6.598 4.978 1.620 Hessen 10.774 6.883 3.891 Mecklenburg-Vorpommern 3.645 2.985 660 Niedersachsen 21.758 16.536 5.222 Nordrhein-Westfalen 71.093 52.071 19.022 Rheinland-Pfalz 8.533 6.280 2.253 Saarland 1.288 1.127 161 Sachsen 11.469 8.535 2.934 Sachsen-Anhalt 7.443 6.107 1.336 Schleswig-Holstein 6.927 5.328 1.599 Thüringen 3.431 2.837 594 Ausreisepflichtige in Baden-Württemberg Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 25.502 100,0% darunter: Gambia 2.345 9,2% Kosovo 2.244 8,8% Serbien 1.901 7,5% Pakistan 1.803 7,1% Irak 1.726 6,8% Ausreisepflichtige in Bayern Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 23.704 100,0% darunter: Nigeria 2.549 10,8% Irak 2.547 10,7% Afghanistan 2.436 10,3% Pakistan 1.280 5,4% Russische Föderation 1.147 4,8% Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/800 Ausreisepflichtige in Berlin Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 16.867 100,0% darunter: Ungeklärt 1.933 11,5% Libanon 1.226 7,3% Serbien 1.099 6,5% Russische Föderation 1.098 6,5% Vietnam 1.018 6,0% Ausreisepflichtige in Brandenburg Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 6.862 100,0% darunter: Russische Föderation 1.897 27,6% Kamerun 627 9,1% Pakistan 471 6,9% Afghanistan 374 5,5% Kenia 352 5,1% Ausreisepflichtige in Bremen Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 2.965 100,0% darunter: Serbien 409 13,8% Albanien 354 11,9% Kosovo 254 8,6% Mazedonien 235 7,9% Türkei 176 5,9% Ausreisepflichtige in Hamburg Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 6.598 100,0% darunter: Afghanistan 594 9,0% Ägypten 468 7,1% Russische Föderation 450 6,8% Serbien 428 6,5% Ghana 387 5,9% Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/800 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ausreisepflichtige in Hessen Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 10.774 100,0% darunter: Afghanistan 1.321 12,3% Pakistan 1.178 10,9% Türkei 509 4,7% Algerien 447 4,1% Irak 432 4,0% Ausreisepflichtige in Mecklenburg-Vorpommern Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 3.645 100,0% darunter: Ukraine 612 16,8% Ghana 535 14,7% Russische Föderation 495 13,6% Afghanistan 252 6,9% Armenien 201 5,5% Ausreisepflichtige in Niedersachsen Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 21.758 100,0% darunter: Serbien 2.042 9,4% Kosovo 1.950 9,0% Albanien 1.831 8,4% Montenegro 1.388 6,4% Russische Föderation 1.022 4,7% Ausreisepflichtige in Nordrhein-Westfalen Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 71.093 100,0% darunter: Serbien 7.341 10,3% Albanien 6.818 9,6% Kosovo 4.659 6,6% Mazedonien 4.469 6,3% Afghanistan 2.539 3,6% Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/800 Ausreisepflichtige in Rheinland-Pfalz Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 8.533 100,0% darunter: Afghanistan 1.256 14,7% Kosovo 610 7,1% Armenien 557 6,5% Serbien 542 6,4% Pakistan 507 5,9% Ausreisepflichtige in Saarland Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 1.288 100,0% darunter: Syrien 264 20,5% Serbien 116 9,0% Kosovo 110 8,5% Afghanistan 83 6,4% Türkei 68 5,3% Ausreisepflichtige in Sachsen Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 11.469 100,0% darunter: Indien 1.630 14,2% Russische Föderation 1.176 10,3% Pakistan 954 8,3% Afghanistan 720 6,3% Libyen 683 6,0% Ausreisepflichtige in Sachsen-Anhalt Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 7.443 100,0% darunter: Indien 1.770 23,8% Benin 685 9,2% Burkina-Faso 546 7,3% Guinea-Bissau 505 6,8% Russische Föderation 399 5,4% Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/800 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ausreisepflichtige in Schleswig-Holstein Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 6.927 100,0% darunter: Afghanistan 1.121 16,2% Armenien 697 10,1% Russische Föderation 636 9,2% Irak 569 8,2% Albanien 510 7,4% Ausreisepflichtige in Thüringen Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 3.431 100,0% darunter: Serbien 395 11,5% Russische Föderation 346 10,1% Irak 324 9,4% Albanien 309 9,0% Afghanistan 270 7,9% Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/800 Im AZR waren zum Stichtag 31. Dezember 2017 insgesamt 118 704 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag ausreisepflichtig, davon 89 426 mit einer Duldung und 29 278 Personen ohne Duldung. Es ist darauf hinzuweisen, dass die erfasste Asylablehnung nicht ursächlich für die aktuelle Ausreisepflicht sein muss, da eine Asylablehnung im AZR im Regelfall nicht gelöscht wird und die zugrundeliegende Asylentscheidung daher u. U. viele Jahre zurück liegen kann. Eine Differenzierung nach Bundesländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Ausreisepflichtige mit einem abgelehnten Asylantrag nach Bundesland Gesamt davon mit Duldung davon ohne Duldung alle Bundesländer 118.704 89.426 29.278 davon: Baden-Württemberg 14.231 11.039 3.192 Bayern 12.150 7.956 4.194 Berlin 7.578 4.684 2.894 Brandenburg 2.648 2.004 644 Bremen 1.366 1.137 229 Hamburg 2.580 2.180 400 Hessen 4.690 3.268 1.422 Mecklenburg-Vorpommern 2.040 1.716 324 Niedersachsen 11.696 9.243 2.453 Nordrhein-Westfalen 37.204 28.466 8.738 Rheinland-Pfalz 4.581 3.185 1.396 Saarland 609 564 45 Sachsen 7.005 5.630 1.375 Sachsen-Anhalt 5.105 4.364 741 Schleswig-Holstein 3.545 2.599 946 Thüringen 1.676 1.391 285 9. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2017 Zwangsgelder gegen Beförderungsunternehmen nach § 63 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) verhängt, wie hoch war die Gesamtsumme, und wie hoch die durchschnittliche Summe pro Beförderungsunternehmen (bitte auch differenzieren nach Fluggesellschaft , Bus- und Bahnunternehmen, Taxis usw.)? Im Jahr 2017 wurde in insgesamt 887 Fällen ein Zwangsgeld festgesetzt. Die durchschnittliche Summe pro Beförderungsunternehmen lag bei ca. 1 500 Euro. Die Gesamtsumme der Zwangsgelder betrug 1 524 500 Euro. Die Zwangsgelder wurden ausschließlich gegenüber Luftfahrtunternehmen festgesetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/800 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Wie viele Personen wurden im Jahr 2017 im Zuge von so genannten Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr Herkunftsland bzw. über Flughäfen anderer Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben (bitte nach Sammelabschiebungen der EU bzw. in nationaler bzw. Länderzuständigkeit differenzieren und einzeln aufführen)? Im Jahr 2017 wurden 8 961 Personen im Zuge von Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr Herkunftsland bzw. über Flughäfen anderer Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben. Davon wurden 1 543 Personen durch Sammelabschiebungen der Europäischen Union (EU) und 7 418 Personen in nationaler Zuständigkeit abgeschoben. Ergänzend verweist die Bundesregierung auf die Antwort zu Frage 11. 11. An welchen gemeinsamen Abschiebemaßnahmen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) hat sich Deutschland im Jahr 2017 beteiligt, welches Zielland hatten diese Maßnahmen jeweils, und a) bei welchem Staat (für Deutschland: Behörde) lag jeweils die Federführung für die Abschiebemaßnahme, welche Bundesländer waren von deutscher Seite darüber hinaus beteiligt, b) welche Fluggesellschaften wurden mit der Durchführung der Flüge beauftragt , von welchen deutschen Flughäfen starteten sie bzw. machten sie eine Zwischenlandung, c) wie hoch waren die Kosten der Flüge jeweils, und wer hat die Kosten getragen, d) wie viele Personen aus welchen Herkunftsstaaten wurden bei den Abschiebemaßnahmen aus Deutschland jeweils abgeschoben, e) wie viele Bundesbeamte wurden als Begleitpersonal auf diesen Flügen jeweils eingesetzt? Die Fragen 11 bis 11e werden in nachstehender Tabelle gemeinsam beantwortet. Die Kosten für das Fluggerät der von den deutschen Behörden geplanten Maßnahmen hat jeweils die Europäische Grenzschutzagentur FRONTEX getragen. Vertragsdaten zu den unter ausländischer Verantwortung durchgeführten Rückführungsmaßnahmen liegen der Bundespolizei nicht in allen Fällen vor. Datum Zielstaaten Rückzuführende Bundesbeamte Beteiligte Bundesländer Federführender Staat/ Durchführende Bundesbehörde Fluggesellschaft Deutscher Abflughafen Kosten Fluggerät 11.01.2017 Sri Lanka 1 4 NW Schweden North Flying A/S Hannover 12.595 €* 17.01.2017 Serbien/ Mazedonien 5 / 29 18 RP, HE, BY, SN Österreich Frankfurt/ Main 19.01.2017 Georgien/ Armenien 24 / 4 34 NI, RP, NW, BY, BE, HE, BW Österreich Travel Service Düsseldorf 33.193 €* 19.01.2017 Albanien/ Kosovo 75 / 36 33 NI, RP, HB, BY, BW, ST, NW, MV, SN, HH, SH Deutschland / Bundespolizeipräsidium Germania Hannover 92.300 € 25.01.2017 Kosovo 63 30 BY, RP, TH, NI, NW, HE Österreich Frankfurt/ Main Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/800 Datum Zielstaaten Rückzuführende Bundesbeamte Beteiligte Bundesländer Federführender Staat/ Durchführende Bundesbehörde Fluggesellschaft Deutscher Abflughafen Kosten Fluggerät 26.01.2017 Nigeria 1 5 NW Italien Welcome Air Düsseldorf 16.740 €* 26.01.2017 Pakistan 7 24 BW, BE, BY Griechenland Avanti Air Hannover 46.860 €* 31.01.2017 Serbien 74 0 HH, HE, NI, BY, RP, NW, SN Deutschland / Bundespolizeipräsidium Air Serbia Frankfurt/ Main 35.000 € 07.02.2017 Albanien 52 28 BY, HE, NI, NW Deutschland / Bundespolizeipräsidium Enter Air Frankfurt/ Main 53.220 € 16.02.2017 Nigeria 5 18 BW, RP, NI, BPOLP Österreich Danish Air Transport München 53.390 €* 16.02.2017 Albanien/ Georgien 25 / 27 24 NW, BY, BW, NI, HE Spanien Danish Air Trans-port Düsseldorf 22.02.2017 Kosovo 28 21 RP, SN Deutschland / Bundespolizeipräsidium Danish Air Trans-port Frankfurt/ Main 41.480 € 23.02.2017 Georgien/ Armenien 7 / 3 16 BY, BW, NI, RP, NW Österreich Small Planet Poland Frankfurt/ Main 33.193 €* 23.02.2017 Nigeria 7 21 BW, BY Italien Travel Ser-vice Stuttgart 46.210 €* 28.02.2017 Albanien/ Kosovo 31 / 28 36 NI, HH, MV, NW, RP, TH Deutschland / Bundespolizeipräsidium Ger-mania Hannover 92.300 € 02.03.2017 Russland 5 14 SN,NW Österreich Danish Air Trans-port Leipzig 18.530 €* 07.03.2017 Pakistan 14 28 BW, NW, RP, SN Deutschland / Bundespolizeipräsidium Enter Air Hannover 44.908 € 14.03.2017 Kosovo 40 21 NI,NW, RP Deutschland / Bundes-polizeipräsidium Germania Hannover 75.593 € 15.03.2017 Albanien 35 24 NI, HH, RP Deutschland / Bundespolizeipräsidium Germania Hannover 71.620€ 16.03.2017 Mazedonien 43 26 RP, SN, NI, HE, BY Deutschland / Bundespolizeipräsidium Danish Air Transport Frankfurt/ Main 104.734 € 21.03.2017 Albanien 13 0 BY Frankreich München 22.03.2017 Kosovo 12 20 BY Österreich München 23.03.2017 Ghana/ Nigeria 3 / 1 13 RP, MV Italien Hamburg 29.03.2017 Pakistan 5 18 NW,RP Griechenland Avanti Air Hannover 42.500* € 06.04.2017 Nigeria 7 24 BW, NW, ST, NI Österreich Stuttgart 12.04.2017 Albanien 71 28 NI, RP, NW, HH, BY, HE Deutschland / Bundespolizeipräsidium Travel Service Frankfurt/ Main 44.800 € 25.04.2017 Pakistan 3 11 NW, RP Griechenland Danish Air Transport Hannover 38.400 €* 26.04.2017 Albanien 4 0 NW, TH Frankreich Hannover 27.04.2017 Albanien 20 15 RP, BY, TH Österreich Frankfurt/ Main Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/800 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Datum Zielstaaten Rückzuführende Bundesbeamte Beteiligte Bundesländer Federführender Staat/ Durchführende Bundesbehörde Fluggesellschaft Deutscher Abflughafen Kosten Fluggerät 04.05.2017 Nigeria 5 18 BW, NW Niederlande Privilege Style Stuttgart 35.000 €* 04.05.2017 Armenien/ Georgien 6 / 20 18 BE, RP, NW, TH, BY, BW Österreich Vision Air operated by Sprint Air Düsseldorf 28.000 €* 09.05.2017 Ägypten 4 7 RP Schweiz Vizion Air operated by Sprint Air Stuttgart 8.525 €* 10.05.2017 Georgien 47 0 BW,BY,HE,NI,NW,RP Deutschland / Bundespolizeipräsidium Eastern Travel Düsseldorf 96.200 € 16.05.2017 Ukraine 4 8 MV Österreich Vizion Air operated by Sprint Air Hamburg 28.000 €* 17.05.2017 Gambia 1 4 HE Schweden Hannover 18.05.2017 Georgien 3 7 BW, RP Spanien Luft-hansa, Austrian Airlines Frankfurt/ Main 4.000 €* 18.05.2017 Kosovo 37 24 SH, SN, NI Österreich Hamburg 31.05.2017 Russland 11 19 BY, MV Österreich Vision Air operated by Sprint Air München 28.000 €* 07.06.2017 Pakistan 14 37 BE, BW, NW Griechenland Travel Service Berlin-SXF 30.000 €* 14.06.2017 Kosovo 41 25 SN, RP, TH, NI, HE, BY Österreich Frankfurt/ Main 14.06.2017 Albanien 19 13 BW, TH, NW Schweden Düsseldorf 21.06.2017 Nigeria 5 17 BE, HE, BY Österreich Stuttgart 12.07.2017 Kosovo 14 13 BY Österreich München 14.07.2017 Albanien 45 22 MV,TH, HH, NI, SL, BY, HE Bundespolizeipräsidium Astra Airlines Frankfurt/ Main 52.000 € 19.07.2017 Pakistan 9 21 NW, BE Griechenland Travel Ser-vice Hannover 37.500 €* 10.08.2017 Nigeria 3 13 NW, BE Österreich Global Reach Aviation Hannover 24.000 €* 16.08.2017 Georgien 60 0 RP, NI, BW, BY, SH, NW, SN Bundespolizeipräsidium Eastern Travel Düsseldorf 96.200 € 24.08.2017 Georgien, Armenien 4/1 9 BY, SN, TH Österreich Vizion Air operated by Sprint Air Frankfurt/ Main 12.000 €* 05.09.2017 Pakistan 1 4 HE Österreich Hannover 12.09.2017 Albanien, Georgien 0/4 10 NW Spanien Hannover 13.09.2017 Russland 14 30 SH, SN, BB, BY, NW Österreich Danish Air Transport Leipzig 28.000 €* 20.09.2017 Pakistan 11 20 HE, RP, SN, NW, BE Griechenland Travel Service Hannover 37.500 €* Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/800 Datum Zielstaaten Rückzuführende Bundesbeamte Beteiligte Bundesländer Federführender Staat/ Durchführende Bundesbehörde Fluggesellschaft Deutscher Abflughafen Kosten Fluggerät 21.09.2017 Nigeria, Gambia 3/1 13 BW, BPOL Österreich Sky Taxi Stuttgart 12.000 €* 04.10.2017 Albanien 9 13 RP, ST, MV, TH Schweden Leipzig 05.10.2017 Armenien 5 9 RP Österreich Sky Taxi Düsseldorf 12.000 €* 11.10.2017 Georgien 51 0 RP, BW, NI, BY, SN, NW, TH Deutschland / Bundespolizeipräsidium Eastern Travel Hannover 96.200 € 19.10.2017 Kosovo 80 26 NI, TH, SN, NW, BW, BY, HE Deutschland / Bundespolizeipräsidium Travel Service Frankfurt /Main 52.000 € 07.11.2017 Pakistan 5 20 BW, HE Österreich Travel Service Hannover 30.000 €* 15.11.2017 Kosovo 39 22 HE, RP, SN, BY, HH, SL, TH Österreich München 22.11.2017 Nigeria, Gambia 15/2 55 BY, NW, ST, HE, NI, BW Österreich Travel Service , Danish Air Transport Frankfurt/ Main 36.700 €* 28.11.2017 Guinea 1 5 NW Belgien Danish Air Transport Hannover 15.500 € * 28.11.2017 Ukraine 9 0 BY, NW Frankreich Hannover 06.12.2017 Pakistan 22 83 BB, RP, BE, HE, SN, BY, BW Deutschland / Bundespolizeipräsidium Royal Jor-danien Berlin-SXF 150.000 € 12.12.2017 Nigeria 13 29 NW, BY, NI, BE Niederlande Vizion Air operated by Sprint Air Hannover 16.000 € * 12.12.2017 Georgien 51 0 RP, BW, BY, SN, NW, NI Deutschland / Bundespolizeipräsidium Airzena Georgian Airways Düsseldorf 96.200 € 19.12.2017 Albanien 46 24 SN,RP,SLBY,TH Schweden München * Diese Angabe bezieht sich ausschließlich auf die deutschen Zuführungskosten. 12. Wie viele der Abschiebungen im Jahr 2017 erfolgten a) unbegleitet, Im Jahr 2017 wurden 9 280 Abschiebungen auf dem Luftweg unbegleitet vollzogen . b) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei, c) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Länderpolizeien oder anderer Länderbehörden, Die Fragen 12b und 12c werden gemeinsam beantwortet. Im Jahr 2017 wurden 9 704 Abschiebungen auf dem Luftweg durch Angehörige der Bundespolizei bzw. der Polizeien der Länder oder anderer Länderbehörden begleitet. Eine differenzierte statistische Erfassung im Sinne der Teilfragen 12b und 12c erfolgt nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/800 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode d) in Begleitung von Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten anderer Mitgliedstaaten, Keine. e) in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten (bitte nach Zielstaaten aufschlüsseln), Im Jahr 2017 wurden 330 algerische, 285 serbische und vier montenegrinische Staatsangehörige in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten rückgeführt . f) in Begleitung von Sicherheitskräften der Luftverkehrsgesellschaften (bitte nach Fluggesellschaften aufschlüsseln), Luftfahrtunternehmen begleitet Bulgaria Air 1.808 Georgian Airways 255 Tarom 95 Adria Airways 47 Ukraine International 7 Middle East Airlines 6 Gesamt 2.218 g) in Begleitung von medizinischem Personal? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 13. Wie viele Abschiebungsversuche mussten im Jahr 2017 aufgrund von Widerstandshandlungen der/des Betroffenen abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln), und was ist über den weiteren Fortgang der Fälle bzw. über den aktuellen Aufenthaltsort bzw. Status dieser Personen bekannt? Die Bundesregierung verweist auf nachstehende Tabellen: Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund von Widerstandshandlungen Flughafen Gesamtzahl (Personen) Frankfurt/Main 237 München 101 Hamburg 78 Berlin-Tegel 46 Stuttgart 26 Berlin-Schönefeld 15 Köln/Bonn 15 Düsseldorf 6 Hannover 1 Gesamtergebnis 525 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/800 Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund von Widerstandshandlungen Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Eritrea 61 Marokko 49 Somalia 47 Syrien 42 Algerien 41 Nigeria 38 Sierra Leone 28 Afghanistan 20 Cote d'Ivoire 15 Guinea 15 Iran 15 Gambia 14 Irak 14 Kamerun 11 Ghana 10 Pakistan 9 Sudan 8 Ägypten 7 Russische Föderation 7 Türkei 7 Äthiopien 5 Mali 5 Simbabwe 5 Aserbaidschan 4 Tunesien 4 Benin 3 Libyen 3 Serbien 3 staatenlos 3 Togo 3 ungeklärt 3 Burkina Faso 2 China 2 Georgien 2 Albanien 1 Armenien 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/800 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund von Widerstandshandlungen Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Brasilien 1 Guatemala 1 Guinea-Bissau 1 Jemen 1 Kasachstan 1 Kongo, Dem. Republik 1 Kosovo 1 Libanon 1 Liberia 1 Litauen 1 Mauretanien 1 Mongolei 1 Senegal 1 Südsudan 1 Ukraine 1 USA 1 Vietnam 1 Zentralafrikanische Rep. 1 Die Zuständigkeit für die weiteren Maßnahmen im Falle eines Scheiterns verbleibt bei den Landesbehörden. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/800 14. Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg mussten im Jahr 2017 wegen medizinischer Bedenken abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen und den medizinischen Gründen aufschlüsseln ), und was ist über den weiteren Fortgang der Fälle bzw. über den aktuellen Aufenthaltsort bzw. Status dieser Personen bekannt? Die Bundesregierung verweist auf die nachstehenden Tabellen: Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund medizinischer Gründe Flughafen Gesamtzahl (Personen) Frankfurt/Main 51 Düsseldorf 25 München 17 Hamburg 8 Berlin-Tegel 5 Stuttgart 3 Hannover 1 Berlin-Schönefeld 1 Gesamtergebnis 111 Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund medizinischer Gründe Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Kosovo 15 Albanien 12 Nigeria 8 Ägypten 6 Irak 5 Mazedonien 5 Montenegro 5 Syrien 5 Eritrea 4 Serbien 4 Somalia 4 Armenien 3 Bosnien-Herzegowina 3 Iran 3 Marokko 3 Russische Föderation 3 Ukraine 3 China 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/800 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund medizinischer Gründe Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Kamerun 2 Libyen 2 Sierra Leone 2 Sudan 2 Türkei 2 Afghanistan 1 Algerien 1 Aserbaidschan 1 Georgien 1 Ghana 1 Guinea 1 Libanon 1 Pakistan 1 Die Zuständigkeit für die weiteren Maßnahmen im Falle eines Scheiterns verbleibt bei den Landesbehörden. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 15. Wie viele Abschiebungsversuche mussten im Jahr 2017 abgebrochen werden , weil sich die Fluggesellschaft oder der Flugzeugführer weigerten, die Personen, die zur Abschiebung anstanden, zu transportieren (bitte nach Flughafen und der jeweiligen Fluggesellschaft aufschlüsseln), und was ist über den weiteren Fortgang der Fälle bzw. über den aktuellen Aufenthaltsort bzw. Status dieser Personen bekannt? Soweit der Bundesregierung Erkenntnisse vorliegen, sind diese den nachstehenden Tabellen zu entnehmen: Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg (Weigerung Fluggesellschaft /Flugzeugführer) Flughafen Gesamtzahl (Personen) Frankfurt/Main 124 Düsseldorf 79 Hamburg 48 Berlin-Tegel 27 München 24 Stuttgart 6 Köln/Bonn 5 Leipzig 1 Gesamtergebnis 314 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 49 – Drucksache 19/800 Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg (Weigerung Fluggesellschaft /Flugzeugführer) Luftverkehrsgesellschaft Gesamtzahl (Personen) Lufthansa 83 Eurowings 45 Qatar Airways 23 Ukraine International 19 Germanwings 18 Scandinavian Airlines 17 Air Algerie 16 KLM 16 Alitalia 13 Air Berlin 13 Austrian Airlines 10 Royal Air Maroc 9 Iberia 9 Aeroflot 4 TAP 4 Air France 3 Czech Airlines 3 Turkish Airlines 2 Die Zuständigkeit für die weiteren Maßnahmen im Falle eines Scheiterns verbleibt bei den Landesbehörden. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 16. Wie viele Abschiebungen scheiterten im Jahr 2017 an der Weigerung der Zielstaaten, die Abgeschobenen aufzunehmen (bitte nach Zielstaaten differenzieren ), und was ist über den weiteren Fortgang der Fälle bzw. über den aktuellen Aufenthaltsort bzw. Status dieser Personen bekannt? An der Weigerung der Zielstaaten, Abzuschiebende aufzunehmen, scheiterten 31 Abschiebungen. Weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. 17. Welche Kosten sind dem Bund im Jahr 2017 durch die Sicherheitsbegleitung bei Abschiebungen entstanden (bitte so genau wie möglich differenzieren)? Für die Sicherheitsbegleitung bei Rückführungen gemäß § 71 Absatz 3 Nummer 1d des Aufenthaltsgesetzes sind dem Bund im Jahr 2017 Kosten in Höhe von 5 388 000 Euro entstanden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/800 – 50 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Wie viele Ausreiseentscheidungen gegenüber Drittstaatsangehörigen bzw. EU-Angehörigen bzw. gegenüber abgelehnten Asylsuchenden (bitte differenzieren , auch nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern) wurden im Jahr 2017 erlassen, und wie viele Ausreisen von Drittstaatsangehörigen bzw. EU-Angehörigen bzw. abgelehnten Asylsuchenden gab es im Jahr 2017 (bitte differenzieren, auch nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern, bei abgelehnten Asylsuchenden auch nach dem Jahr der Asylablehnung)? Die Angaben ausweislich des AZR zum Stichtag des 31. Dezember 2017 können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Ausreiseentscheidungen im Jahr 2017 gegenüber Drittstaatsangehörigen 96.066 darunter: Afghanistan 8.692 Pakistan 6.023 Irak 5.895 Nigeria 4.985 Albanien 4.264 Russische Föderation 4.187 Serbien 3.212 Gambia 2.695 Marokko 2.545 Algerien 2.450 Iran 2.411 Indien 2.344 Guinea 2.341 Somalia 2.315 Mazedonien 2.257 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 51 – Drucksache 19/800 Ausreiseentscheidungen im Jahr 2017 gegenüber Drittstaatsangehörigen 96.066 davon: Baden-Württemberg 11.196 Bayern 15.367 Berlin 5.010 Brandenburg 2.632 Bremen 678 Hamburg 1.799 Hessen 5.622 Mecklenburg-Vorpommern 1.659 Niedersachsen 8.184 Nordrhein-Westfalen 27.361 Rheinland-Pfalz 2.897 Saarland 344 Sachsen 4.988 Sachsen-Anhalt 3.326 Schleswig-Holstein 2.267 Thüringen 1.856 unbekannt 880 Ausreiseentscheidungen im Jahr 2017 gegenüber Unionsbürgern 2.135 darunter: Rumänien 775 Polen 397 Bulgarien 223 Litauen 126 Kroatien 80 Italien 76 Ungarn 66 Spanien 60 Niederlande 59 Lettland 53 Tschechische Republik 45 Griechenland 43 Slowakische Republik 30 Frankreich 29 Slowenien 17 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/800 – 52 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ausreiseentscheidungen im Jahr 2017 gegenüber Unionsbürgern 2.135 davon: Baden-Württemberg 171 Bayern 453 Berlin 170 Brandenburg 28 Bremen 38 Hamburg 143 Hessen 214 Mecklenburg-Vorpommern 3 Niedersachsen 119 Nordrhein-Westfalen 575 Rheinland-Pfalz 33 Saarland 50 Sachsen 89 Sachsen-Anhalt 6 Schleswig-Holstein 33 Thüringen 8 unbekannt 2 Ausreiseentscheidungen im Jahr 2017 gegenüber abgelehnten Asylbewerbern 45.237 darunter: Afghanistan 4.766 Pakistan 3.151 Irak 2.637 Albanien 2.535 Serbien 2.145 Nigeria 2.038 Russische Föderation 1.768 Indien 1.642 Mazedonien 1.502 Kosovo 1.420 Algerien 1.155 Georgien 1.134 Marokko 1.132 Armenien 1.084 Gambia 1.080 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 53 – Drucksache 19/800 Ausreiseentscheidungen im Jahr 2017 Anzahl gegenüber abgelehnten Asylbewerbern 45.237 davon: Baden-Württemberg 5.547 Bayern 7.467 Berlin 2.150 Brandenburg 973 Bremen 351 Hamburg 572 Hessen 2.140 Mecklenburg-Vorpommern 820 Niedersachsen 3.640 Nordrhein-Westfalen 13.447 Rheinland-Pfalz 1.961 Saarland 130 Sachsen 2.367 Sachsen-Anhalt 1.846 Schleswig-Holstein 1.239 Thüringen 583 unbekannt 4 Ausreisen im Jahr 2017 von Drittstaatsangehörigen 258.303 darunter: Albanien 15.580 Türkei 15.551 China 14.302 Serbien 14.295 Vereinigte Staaten von Amerika 12.679 Indien 12.424 Mazedonien 9.996 Russische Föderation 9.084 Syrien 8.274 Kosovo 8.201 Bosnien-Herzegowina 8.090 Irak 7.957 Pakistan 6.332 Afghanistan 5.848 Ukraine 5.717 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/800 – 54 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ausreisen im Jahr 2017 Summe von Drittstaatsangehörigkeiten 258.303 davon: Baden-Württemberg 39.384 Bayern 49.734 Berlin 16.307 Brandenburg 4.758 Bremen 1.864 Hamburg 6.357 Hessen 22.790 Mecklenburg-Vorpommern 2.830 Niedersachsen 18.145 Nordrhein-Westfalen 60.782 Rheinland-Pfalz 10.556 Saarland 1.518 Sachsen 9.447 Sachsen-Anhalt 4.666 Schleswig-Holstein 5.013 Thüringen 4.152 Ausreisen im Jahr 2017 Summe von Unionsbürgern 357.668 darunter: Rumänien 95.940 Polen 72.525 Bulgarien 33.069 Italien 26.503 Ungarn 25.668 Kroatien 17.051 Griechenland 12.258 Spanien 11.426 Frankreich 9.364 Slowakische Republik 6.937 Österreich 6.509 Großbritannien mit Nordirland 5.986 Niederlande 5.804 Portugal 5.514 Tschechische Republik 5.191 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 55 – Drucksache 19/800 Ausreisen im Jahr 2017 Summe von Unionsbürgern 357.668 davon: Baden-Württemberg 63.489 Bayern 87.732 Berlin 13.983 Brandenburg 4.686 Bremen 3.357 Hamburg 5.677 Hessen 34.340 Mecklenburg-Vorpommern 3.558 Niedersachsen 32.584 Nordrhein-Westfalen 64.115 Rheinland-Pfalz 16.257 Saarland 3.809 Sachsen 7.027 Sachsen-Anhalt 5.107 Schleswig-Holstein 6.794 Thüringen 5.153 Ausreisen im Jahr 2017 von abgelehnten Asylbewerbern 52.466 darunter: Albanien 9.049 Serbien 6.256 Mazedonien 4.690 Kosovo 4.495 Pakistan 2.262 Bosnien-Herzegowina 1.842 Irak 1.550 Afghanistan 1.506 Moldau (Republik) 1.374 Georgien 1.369 Algerien 1.306 Marokko 1.260 Russische Föderation 1.157 Indien 977 Ukraine 917 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/800 – 56 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ausreisen im Jahr 2017 Gesamt von abgelehnten Asylbewerbern 52.466 davon: Baden-Württemberg 6.533 Bayern 6.453 Berlin 3.622 Brandenburg 1.086 Bremen 345 Hamburg 1.110 Hessen 2.548 Mecklenburg-Vorpommern 701 Niedersachsen 4.544 Nordrhein-Westfalen 16.323 Rheinland-Pfalz 2.424 Saarland 202 Sachsen 2.613 Sachsen-Anhalt 1.497 Schleswig-Holstein 1.323 Thüringen 1.142 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 57 – Drucksache 19/800 Ausreisen im Jahr 2017 Summe von abgelehnten Asylbewerbern 52.466 davon Jahr der Asylablehnung: vor 1991 210 1992 183 1993 341 1994 233 1995 215 1996 218 1997 212 1998 225 1999 233 2000 275 2001 263 2002 341 2003 341 2004 280 2005 229 2006 196 2007 166 2008 88 2009 122 2010 241 2011 317 2012 441 2013 772 2014 1.091 2015 2.968 2016 14.114 2017 27.903 unbekannt 248 Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Ausreiseentscheidungen gegenüber abgelehnten Asylbewerbern nicht zwingend aufgrund eines abgelehnten Asylantrages erfolgt sein müssen. So bleiben Ausländer als abgelehnte Asylbewerber dauerhaft im AZR gespeichert, auch wenn sie zwischenzeitlich ausgereist waren, aufgrund eines Aufenthaltstitels im Bundesgebiet gelebt haben und gegen sie im Jahr 2017 aus anderen Gründen eine Ausreiseentscheidung ergangen ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/800 – 58 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Wie viele ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige haben Deutschland im Jahr 2017 freiwillig verlassen (bitte zumindest ungefähre Angaben machen), wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende, wie viele Ausreisen wurden finanziell gefördert, und welche zumindest ungefähren Angaben kann die Bundesregierung zur Zahl der von den Bundesländern geförderten freiwilligen Ausreisen machen (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten und den Bundesländern differenziert angeben)? Angaben zur Gesamtzahl der Ausreisepflichtigen, die Deutschland im Jahr 2017 freiwillig verlassen haben, sowie darauf basierende Teilsummen, lassen sich aus den Daten des AZR automatisiert nicht ermitteln. Insofern können auch keine ungefähren Angaben im Sinne der Frage gemacht werden. Entsprechende Angaben liegen nur zu der Zahl der durch REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme) geförderten Ausreisen vor. Nach der Bundesregierung derzeit vorliegenden Angaben sind im Jahr 2017 29 587 Drittstaatsangehörige freiwillig mit Unterstützung des Bund-Länder-Rückkehr-Förderprogramms REAG/GARP ausgereist. Darunter waren nach vorliegenden Angaben 19 342 abgelehnte Asylbewerber . Differenzierte Angaben zu den finanziell geförderten Ausreisen nach Hauptherkunftsländern und Bundesländern können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Es handelt sich um vorläufige Zahlen (Stand 31. Dezember 2017). Mit REAG/GARP geförderte freiwillige Ausreisen 2017, aufgeschlüsselt nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten: Herkunftsland REAG/GARP Albanien 6.956 Mazedonien 2.959 Serbien 2.934 Irak 2.866 Russische Föderation 1.637 Kosovo 1.460 Ukraine 1.366 Afghanistan 1.119 Georgien 1.105 Iran 1.043 Bosnien-Herzegowina 782 Aserbaidschan 628 Armenien 580 Montenegro 463 Moldau (Republik) 393 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 59 – Drucksache 19/800 Mit REAG/GARP geförderte freiwillige Ausreisen 2017, aufgeschlüsselt nach Bundesländern: Bundesland Gesamt Nordrhein-Westfalen 11.377 Bayern 3.409 Niedersachsen 3.188 Baden-Württemberg 2.823 Hessen 1.523 Rheinland-Pfalz 1.518 Sachsen 1.249 Berlin 1.107 Brandenburg 821 Schleswig-Holstein 640 Sachsen-Anhalt 590 Thüringen 546 Mecklenburg-Vorpommern 345 Hamburg 221 Bremen 196 Saarland 34 20. Welche Angaben kann die Bundespolizei machen zu den freiwilligen Ausreisen von Personen mit einer Grenzübertrittsbescheinigung im Jahr 2017 (bitte auch nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten und dem Weg der Ausreise differenzieren)? Im Jahr 2017 sind nach Angaben der Bundespolizei 43 019 Personen freiwillig aus Deutschland ausgereist. Auf die nachstehenden Tabellen wird verwiesen. Weg der Ausreise Gesamtzahl (Personen) Gesamt 43.019 Luftweg 42.543 Landweg 329 Seeweg 147 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/800 – 60 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Albanien 6.091 Irak 3.257 Russische Föderation 2.647 Türkei 2.429 Kosovo 2.275 Serbien 2.267 Mazedonien 2.068 China 1.829 Ukraine 1.777 Iran 1.505 Georgien 1.332 Afghanistan 1.169 Indien 846 Syrien 782 Aserbaidschan 747 21. Worauf stützte sich die Bundesregierung bei ihrer Auskunft auf Bundestagsdrucksache 18/5862 zu Frage 29, im Jahr 2014 hätten etwa 13 000 ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige Deutschland freiwillig verlassen, vor dem Hintergrund, dass sie auf Bundestagsdrucksache 19/117 zur unter anderem darauf abzielenden Frage 19 erklärte, Angaben zu freiwillig ausgereisten Ausreisepflichtigen ließen sich aus dem AZR nicht automatisiert ermitteln (bitte genau darlegen), und wie lauten gegebenenfalls die entsprechenden Daten für die Jahre 2015, 2016 und 2017 (bitte jeweils auch nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? In der Antwort zu Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 18/5862 zu Möglichkeiten der Ermittlung von Daten zu freiwilligen Ausreisen ausreisepflichtiger Personen wurde der hier erfragte Aspekt bereits ausführlich dargelegt. Insoweit wird zunächst auf die vorgenannte Antwort verwiesen. Es wurde dort auch erläutert, dass valide Angaben oder Einschätzungen zur tatsächlichen Zahl der freiwilligen Ausreisen im Ergebnis nicht gemacht werden können. Die in der Frage genannte Zahl von etwa 13 000 beruhte auf dem Versuch , mittels einer erstmalig durchgeführten Sonderauswertung von Daten des AZR eine annähernd valide Zahl von freiwillig ausgereisten Ausreisepflichtigen zu ermitteln. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass dieser Ansatz erkennbar nicht zu verwertbaren Daten führte, sodass er nicht mehr weiter verfolgt werden konnte. Daher werden derartige (unbrauchbare) Daten für weitere Kalenderjahre nicht mehr ermittelt. Die Aussage in der Antwort zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 19/117, dass sich die valide Zahl der Ausreisepflichtigen, die Deutschland in 2017 freiwillig verlassen hat, aus den Daten des AZR nicht automatisiert ermittelt werden kann, steht somit nicht im Widerspruch zur Beantwortung der Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 18/5862. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 61 – Drucksache 19/800 22. Hält die Bundesregierung an ihrer Einschätzung fest, wonach sie „die Bildung von Quoten auf der Ebene der Europäischen Union grundsätzlich für sinnvoll [erachtet], um beispielsweise eine Überprüfung der europäischen Maßnahmen im Bereich der europäischen Rückkehrpolitik zu ermöglichen, auch wenn die Aussagekraft in Bezug auf die einzelnen Mitgliedstaaten aus den vorstehend genannten Gründen beschränkt ist“ (Bundestagsdrucksache 18/13218, Antwort zu Frage 21), obwohl sie sich die Berechnungsmethode und die sich hieraus ergebenden Zahlen in Bezug auf die Rückkehrquote der EU nach einer jüngeren Antwort „nicht zu Eigen“ machen will (Bundestagsdrucksache 19/117, Antwort zu Frage 21, bitte begründen)? Ja. Solche Quoten müssen allerdings in methodisch akzeptabler Weise gebildet werden. 23. Welche „aussagekräftigere[n] Statistiken“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/280, Antwort zu Frage 19) zur Einschätzung der Durchsetzung der Ausreisepflicht als die von der EU-Kommission errechnete Rückkehrquote stehen der Bundesregierung zur Verfügung oder sind denkbar (bitte die entsprechenden Zahlen und Schlussfolgerungen hierzu nennen), und welche Berechnungen oder Betrachtungen stellt die Bundesregierung an, um bewerten zu können, wie es um die Durchsetzung der Ausreisepflicht bestellt ist (bitte die entsprechenden Kennziffern und Zahlen darlegen)? Die Europäische Kommission bemüht sich nach eigener Aussage unter Beteiligung von EUROSTAT vor dem Hintergrund der von einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union angemeldeten Zweifel an der bisherigen Bildung der „Rückkehrquote “ durch die Europäische Kommission, eine neue Berechnungsmethode zu entwickeln. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 19 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 19/280 verwiesen. 24. Wie sollen inhaltliche Bewertungen zur Frage der Durchsetzung der Ausreisepflicht überhaupt vorgenommen werden können, wenn nicht genau bekannt ist, wie viele der formell Ausreisepflichtigen (sofern sie überhaupt tatsächlich ausreisepflichtig sind, vgl. Bundestagsdrucksache 18/12725) gar nicht abgeschoben werden dürfen, weil rechtliche Abschiebungshindernisse oder zwingende Duldungsgründe vorliegen, oder gar nicht abgeschoben werden sollen, weil humanitäre Duldungsgründe vorliegen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12725, Antwort zu Frage 6c), denn bei fast der Hälfte der Geduldeten ist der Duldungsgrund nicht bekannt (Bundestagsdrucksache 19/136, Antwort zu Frage 18, Duldung aus „sonstigen Gründen“ oder „ohne nähere Angabe“), und bei den vielen Duldungen wegen fehlender Reisedokumente ist unbekannt, wer hierfür verantwortlich zu machen ist (bitte ausführen )? Die Durchsetzung der Ausreisepflicht dient nicht der Erreichung statistischer Zielgrößen. Die Bereinigung organisatorischer und sonstiger Defizite sowie die Vermeidung von Fehlanreizen sieht die Bundesregierung als wesentliche Aufgaben an, die unabhängig von der Datenlage weiterzuverfolgen sind. Dabei können Defizite auch anders als mit statistischen Mitteln festgestellt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/800 – 62 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 25. Sieht die Bundesregierung aus den von ihr auf Bundestagsdrucksache 19/280 in der Antwort zu Frage 19 genannten Gründen (die Zahl der Ausgereisten sei keine personenindentische Teilmenge der Gesamtheit von Personen mit Ausreiseentscheidung), auch die so genannte Überstellungsquote in Dublin- Verfahren als wenig aussagekräftig an (bitte darstellen), und welche andere einordnende Betrachtung ist vorstellbar, wenn es keine personenbezogene Statistik zu den jeweils interessierenden Fragen gibt? Der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 19 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 19/280 ist aus Sicht der Bundesregierung nichts hinzuzufügen. 26. Hat die Aussage, dass die von der EU-Kommission errechnete Rückkehrquote bezogen auf Deutschland über zwei Jahre hinweg bei etwa 100 Prozent lag (2015: 99 Prozent, 2016: 106 Prozent, Bundestagsdrucksache 19/117, Antwort zu Frage 21), ungeachtet des möglichen zeitlichen Auseinanderfallens und der fehlenden Personenbezogenheit nicht zumindest eine Indizwirkung dafür, dass es bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht in quantitativer Hinsicht bezogen auf Deutschland keine größeren Defizite zu geben scheint (bitte ausführen)? Nein. Die Tatsache, dass die Statistik mehrere Zeitperioden erfasst, ändert nichts an den Vorbehalten an der zugrundeliegenden Methodik, die sich im Prozess der Überarbeitung befindet. 27. Wie lautet die Rückkehrquote für Deutschland für das Jahr 2017, entsprechend den Berechnungsmethoden der EU, und welche Daten genau übermittelt Deutschland den EU-Behörden zur Berechnung der Rückkehrquote (bitte diese Daten für 2016 und 2017 angeben), wie hoch war in den Jahren 2016 und 2017 insbesondere die Zahl der zur Ausreise aufgeforderten Drittstaatsangehörigen bzw. die nach Aufforderung zur Ausreise in einen anderen Staat zurückgekehrten Personen, wie sie für die Berechnung der Rückkehrquote relevant sind (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13218, Antwort zu Frage 21), und warum weicht der von der EU-Kommission angegebene Wert von 106 Prozent für das Jahr 2016 von dem Wert ab, der sich ergibt, wenn Ausreisen Drittstaatsangehöriger zu Ausreiseaufforderungen gegenüber Drittstaatangehörigen (wie sie auf Bundestagsdrucksache 18/11112 in der Antwort zu Frage 18 angegeben wurden: 311 054/69 206 x 100 = 450 Prozent) in Beziehung gesetzt werden (bitte erläutern)? Entsprechende statistische Grunddaten für 2017 liegen der Bundesregierung noch nicht vor. Die der Berechnung von EUROSTAT zugrundeliegenden Daten u. a. für das Jahr 2016 stehen in der Datenbank von EUROSTAT öffentlich zugänglich zur Verfügung (Link zur EUROSTAT-Datenbank: http://ec.europa.eu/eurostat/data/database ). Der von der EU-Kommission angegebene Wert von 106 Prozent für das Jahr 2016 weicht bereits deshalb von der in der Fragestellung aufgeführten Berechnung ab, weil jeweils unterschiedliche Sachverhalte zueinander in Beziehung gesetzt werden . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 63 – Drucksache 19/800 28. Wieso ist „aufgrund verschiedener Zuständigkeit von Bundes- und Landesbehörden “ „keine exakte Quote der tatsächlichen Rückführungen in Drittstaaten “ in Bezug auf Deutschland ermittelbar (Bundestagsdrucksache 18/13218, Antwort zu Frage 21; bitte nachvollziehbar darstellen)? Gemeint sind Quoten nach der Formel, wie sie in der Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 18/13218 dargestellt ist. Die Zahl der Abschiebungen und Zurückschiebungen ist bekannt, nicht aber die Zahl aller Ausreisen und die exakte Zahl aller Ausreisepflichtigen, die sich noch im Bundesgebiet aufhalten. Auf Grund der Abläufe in den Verwaltungsvorgängen bei der Aufforderung zur Ausreise – hierzu wird auch auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen – sowie der lückenhaften Erfassung von nicht geförderten freiwilligen Ausreisen können also solche „Quoten“ nicht gebildet werden. Zudem ist eine Quote denknotwendig zu verstehen als der Anteil einer bestimmten Teilmenge an einer Gesamtmenge. Eine korrekte „Rückkehrquote“ könnte zum Beispiel von einer Gesamtmenge der Ausreisepflichtigen die Teilmenge von Personen darstellen, die nach einer bestimmten Zeit ausgereist sind. Eine solche Quote lässt sich allerdings mit den derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln in Deutschland statistisch nicht hinreichend valide erheben. Ist aber eine „Teilmenge“ nicht oder nur teilweise Bestandteil einer Gesamtmenge, kann hieraus auch keine „Quote“ (also ein Anteil) rechnerisch korrekt gebildet werden. Dies ist jedoch bei dem Ansatz von EUROSTAT der Fall, da hier die Teilmenge (Ausreisepflichtige, die Deutschland im Verlauf des Jahres 2016 verlassen haben) nur zum Teil Bestandteil der Gesamtmenge (Personen, die im Verlauf des Jahres 2016 ausreisepflichtig geworden sind) ist. Ein anderer, nicht berücksichtigter Teil sind nämlich die Personen, die bereits 2015 oder früher ausreisepflichtig geworden sind und damit nicht Teil der Gesamtmenge sind. So erklären sich auch sogenannte Quoten von mehr als 100 Prozent. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 24 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 18/4494 verwiesen . 29. Wieso erklärt die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/280 zu Frage 19, bei der Bildung der Rückkehrquote „dürfte nicht berücksichtigt worden sein, ob die zugrunde gelegten Rückkehrentscheidungen vollziehbar sind“, vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/13218 in der Antwort zu Frage 21 benannten Berechnungsformel der EU-Kommission zur „Rückkehrquote“, wobei die Fragestellerinnen und Fragesteller davon ausgegangen waren, dass es bei der Größe A („Zahl der zur Ausreise aufgeforderten Drittstaatsangehörigen“) um Ausreiseentscheidungen geht, die erst ab Vollziehbarkeit der Ausreiseentscheidung gezählt werden, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen genau wird eine Ausreiseentscheidung im AZR also als solche gespeichert (bitte nachvollziehbar darlegen)? Wenn die Fragestellerinnen und Fragesteller davon ausgegangen waren, dass es bei der auf Bundestagsdrucksache 18/13218 in der Antwort zu Frage 21 genannten Größe A („Zahl der zur Ausreise aufgeforderten Drittstaatsangehörigen“) um Ausreiseentscheidungen geht, die erst ab Vollziehbarkeit der Ausreiseentscheidung gezählt werden, war dies nicht korrekt. Ausweisungsverfügungen werden in den Fällen sofortiger Vollziehbarkeit, der Unanfechtbarkeit sowie bei noch nicht vorliegender Vollziehbarkeit im AZR jeweils gesondert gespeichert. Statistisch werden alle genannten Fallkonstellationen zusammengefasst an EUROSTAT gemeldet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/800 – 64 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 30. Ist die Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 18/13218 so zu verstehen , dass eine Ausreiseentscheidung erst mit einer Bestands- bzw. Rechtskraft -Mitteilung über eine ablehnende Asylentscheidung im AZR vermerkt wird, und was genau wird als ablehnende Asylentscheidung in diesem Zusammenhang gewertet (bitte nachvollziehbar darstellen)? Ist bei Asylsuchenden der Vermerk eines abgelehnten Asylgesuchs (Vollziehbarkeit ) identisch mit der Ausreiseentscheidung, und welche zeitlichen Verzögerungen gibt es bei der Registrierung von Ausreiseentscheidungen oder der Beendigung eines Asylverfahrens im AZR aus welchen Gründen? Ja. Eine „negative Asylentscheidung“ ist in diesem Sinne eine Entscheidung, mit der die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutzes versagt wird. Eine „Ausreiseentscheidung“ ist eine vollziehbare Abschiebungsandrohung , die in der Regel mit der negativen Asylentscheidung erlassen wird und zusammen mit ihr vollziehbar wird. Zeitliche Verzögerungen werden verfahrensbedingt dadurch ausgelöst, dass vor der Feststellung der Vollziehbarkeit zu klären ist, ob fristgerecht Rechtsmittel beim zuständigen Verwaltungsgericht eingelegt worden sind. Hierzu müssen die Verwaltungsgerichte zunächst die Posteingänge bis zum Ende der Rechtsmittelfrist, die auf verschiedenen Wegen eingehen können (Briefpost, Telefax, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) und mangels Formgebundenheit manuell auszuwerten sind, abgearbeitet haben. Sodann muss dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mitgeteilt werden, dass keine Rechtsmittel eingelegt worden sind. Das BAMF muss sodann die so genannte Vollziehbarkeitsmitteilung fertigen und der zuständigen Ausländerbehörde übermitteln. Die Ausländerbehörde muss die Vollziehbarkeit sodann im AZR eingeben. Durch diese Verfahrensabläufe erfolgt die Erfassung der Verfahren mit zeitlicher Verzögerung. 31. Wie ist der genaue Stand der auf der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 9. Februar 2017 vereinbarten Maßnahmen im Bereich der Abschiebung bzw. Ausreise (bitte so detailliert und konkret wie möglich darstellen und wichtige Zahlenangaben machen), insbesondere zur a) Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Bearbeitung von Dublin- Verfahren (Bund-Länder-AG), was enthält insbesondere der Abschlussbericht der Bund-Länder-AG, welche Handlungsempfehlungen werden gemacht, und welche Empfehlungen will die Bundesregierung in ihrer Zuständigkeit umsetzen (bitte darlegen), In der Arbeitsgruppe zu beschließende Empfehlungen sind noch nicht innerhalb der Bundesregierung und mit den Ländern endgültig abgestimmt. Insofern können derzeit Ergebnisse im Sinne der Frage noch nicht vorgelegt werden. b) Errichtung des gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR), wie viele Personen (bitte nähere Angaben zur fachlichen Herkunft bzw. zu entsendenden Bundesländern/Ministerien machen und zum aktuellen Status der Beschäftigten) arbeiten inzwischen dort zu welchen konkreten Aufgaben (bitte darlegen), Gegenwärtig sind insgesamt 33 Bedienstete des Bundes und der Länder dauerhaft im ZUR (Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr) tätig. Jede Behörde entsendet seine Bediensteten auf dem Wege des Dienstganges ins ZUR. Die Bediensteten im ZUR sind im Regelfall im gehobenen Dienst und im Einzelfall im höheren Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 65 – Drucksache 19/800 Dienst tätig. Die entsendende Behörde und das fachliche Einsatzgebiet der Bediensteten des Bundes und der Länder im ZUR sind in der folgenden Tabelle aufgeführt : Bundesland / Bund Behörde Arbeitsbereich / Aufgabe Bund Bundesministerium des Innern (BMI) Leiter ZUR Bund BMI Abwesenheitsvertreter Leiter ZUR, Projektleiter IRMA Bund BMI Mitarbeiterin Leitung, Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe Integriertes Rückkehrmanagement Bund BMI Arbeitsbereich (AB) Optimierung , AB Sicherheit Bund Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Geschäftszimmer Bund BAMF Geschäftszimmer Bund BAMF AB Freiwillige Rückkehr (FR) Bund BAMF AB FR Bund BAMF AB FR Bund BAMF AB FR Bund BAMF AB FR Bund BAMF AB Optimierung Bund BAMF AB Optimierung Bund Bundespolizeipräsidium AB Operative Angelegenheiten der Rückführung (OAR) Bund Bundespolizei AB Passersatzpapierbeschaffung (PEB), AB Sicherheit Ländervertreter Brandenburg Innenministerium Brandenburg AB PEB/ AB FR Ländervertreterin Berlin Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten AB PEB/ AB Optimierung Ländervertreterin Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe AB PEB/AB Optimierung Ländervertreter Bayern Bayerisches Staatsministerium des Innern , für Bau und Verkehr AB PEB/AB OAR Ländervertreter Hansestadt Bremen Migrationsamt Bremen AB PEB/AB Optimierung/ AB Sicherheit Ländervertreter Hessen (2 Personen) Hessisches Ministerium des Innern und für Sport AB OAR/ AB PEB/ AB Sicherheit Ländervertreterin Hansestadt Hamburg Ausländerbehörde Hamburg AB PEB/ AB OAR/ AB Optimierung Ländervertreterin Mecklenburg-Vorpommern Landesamt für Innere Verwaltung AB PEB/ AB FR Ländervertreter Niedersachsen Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport AB PEB/AB FR Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/800 – 66 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundesland / Bund Behörde Arbeitsbereich / Aufgabe Ländervertreter/in Nordrhein-Westfahlen (2 Personen) Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Zentrale Ausländerbehörde AB PEB/ AB OAR Ländervertreter/in Rheinland-Pfalz (2 Personen) Zentralstelle für Rückführungsfragen Trier, Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz AB PEB / AB OAR / AB FR / AB Sicherheit Ländervertreterin Schleswig-Holstein Landesamt für Ausländerangelegenheiten AB PEB/ AB FR/ AB Optimierung Ländervertreterin Saarland Ausländerbehörde Lebach AB PEB / AB OAR/ AB Sicherheit Ländervertreter Sachsen Landesdirektion Sachsen AB PEB/ AB OAR / AB Optimierung / AB Sicherheit Ländervertreterin Thüringen Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Thüringen AB OAR / AB FR Die Aufgaben des ZUR entsprechen den fünf Arbeitsbereichen, in die das ZUR gegliedert ist: Arbeitsbereich Freiwillige Rückkehr – Aufgaben: Ständige Informationsund Auskunftsstelle (Statistik freiwillige Rückkehr, Übersichten zu Förderprogrammen /Projekten freiwillige Rückkehr Bund, Länder, EU); Unterstützung der Länder unter anderem durch Vernetzung der Akteure und der Erarbeitung von Vorschlägen zur weiteren Verbesserung der Möglichkeiten der freiwilligen Rückkehr; Koordinierungsaufgaben; Arbeitsbereich Passersatzbeschaffung (PEB) – Aufgaben: Operative Passersatzbeschaffung (einschließlich Unterstützung von Sammelvorführungen und Expertenanhörungen); Analysen zum Verfahren der Passersatzpapierbeschaffung zu ausgewählten Herkunftsstaaten und Erarbeitung von Vorschlägen zu einer Verbesserung der PEB; Bestandsaufnahme und Weitergabe von Informationen zu Passersatzbeschaffungsmaßnahmen sowie zur Identitätsklärung ; Zusammenstellung und Erarbeitung von Arbeitshilfen; Erfahrungsaustausch und Prozessoptimierung; Arbeitsbereich Sicherheit – Aufgaben: Ständige Kontaktstelle für Bund und Länder, Koordination der Informationsweitergabe und anlassbezogene Beratung ; nachträgliche Begleitung von Einzelfällen der Arbeitsgemeinschaft (AG) Status; Begleitung von Einzelfällen des Bundes und der Länder; Zusammenstellung und Erarbeitung von Arbeitshilfen; Erfahrungsaustausch und Prozessoptimierung.; Arbeitsbereich Optimierung – Aufgaben: Sammlung, Aufbereitung und Weitergabe von Informationen (u. a. Beste Praktiken anderer Mitgliedstaaten); Unterstützung der Länder bei der Beteiligung an Identifizierungsmissionen der EU; Bündelung von Informationen zu EU-Programmen; Planung und Durchführungsunterstützung von Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen ; Berichtswesen; Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 67 – Drucksache 19/800 Arbeitsbereich Operative Angelegenheiten der Rückführung – Aufgaben: Ermittlung des Bedarfs an Charterflügen, Unterstützung bei der Organisation und Durchführung von Charterflügen, Beteiligung an der Planung und Umsetzung von Charterflügen, die durch Länder oder den Bund organisiert werden (Koordinierungsaufgabe); Initiierung länderübergreifender Charterflüge mit herausgehobener Relevanz und deren operative Begleitung; Vorbereitung von Gesprächen mit Vertretern der Zielstaaten und Luftfahrtunternehmen mit dem Ziel, die Rückführung zu ermöglichen; Unterstützung bei der Erlangung von Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam. Zudem ist im ZUR die Geschäftsstelle für die Bund-Länder-Koordinierung eingerichtet (Umsetzung des Beschlusses aus der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 7. Februar 2017 zum Tagesordnungspunkt Asyl- und Flüchtlingspolitik, Rückkehrpolitik, dort zu Nummer 7, wonach das ZUR auf die AG Rück und die Bund-Länder-Koordinierungsstelle Integriertes Rückkehrmanagement aufsetzt). c) Weiterentwicklung des AZR zur „Nach- und Weiterverfolgung von der negativen Asylentscheidung bis zur Rückkehr ins Herkunftsland“ (https://m.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2017/02/2017-02-09- abschlussdokument-treffen-bund-laender.pdf?__blob=publicationFile& v=1), welche Qualitätsverbesserungen und Korrekturen im AZR hat es zuletzt gegeben, etwa infolge entsprechender Datenbereinigungen (bitte im Detail darlegen und entsprechende Korrekturen zahlenmäßig benennen ), was genau ist eine „Dublettenbereinigung“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/117, Antwort zu Frage 24c), und welche Erfolge gab es infolge des Einsatzes eines „Lichtbildassistenten“ bei der „Dublettenbereinigung “ bzw. der Datenbereinigung für die Asylverfahren im AZR (bitte so konkret wie möglich darlegen und entsprechende Bereinigungen in Zahlen benennen), Im „Leitfaden zur Verbesserung der Datenqualität im AZR“ werden Inkonsistenzen über den gesamten Datenbestand des AZR aufgezeigt und Lösungswege zur Bereinigung dieser widersprüchlichen Speicherungen beschrieben. Ca. 50 Prozent der geschilderten Problemgruppen beziehen sich auf die Gruppe der Ausreisepflichtigen . Bei der Vorstellung des Leitfadens in 17 Workshops in den Bundesländern wurden ebenfalls Ansprechpartner für Datenqualität in den Bundesländern benannt. Die Bereinigungslisten wurden vom BAMF erstmalig im Mai 2017 an die Länder übersandt. Den Bundesländern und Ausländerbehörden wurden im Anschluss an ihre jeweiligen Veranstaltungen Listen zur Überprüfung und Datenbereinigung zur Verfügung gestellt. Der Einsatz des Lichtbildassistenten zielt auf die Qualitätssicherung der Asylverfahren ab. Mit ihm werden im Asylverfahrenssystem gespeicherte Lichtbilder biometrisch miteinander verglichen. Aufgetretene Lichtbildtreffer werden fachlich geprüft und nach Erforderlichkeit bereinigt. In diesem Zusammenhang wird der AZR-Datensatz mit den erhobenen Asyldaten abgeglichen. Liegt auch eine Doppelerfassung von AZR-Datensätzen vor, wird die Bereinigung der „Datensatzdublette “ vorgenommen. Eine Zahlenerhebung zu den in diesem Zusammenhang bereinigten Dubletten liegt nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/800 – 68 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode d) Verbesserung der Kommunikationswege zwischen Ausländer- und Sozialleistungsbehörden , lassen sich aus den diesbezüglichen Aktivitäten inzwischen quantitative Angaben oder Einschätzungen dazu machen, in welchem Umfang in den einzelnen Bundesländern gegenüber welchen Staatsangehörigen von den unterschiedlichen Sanktionsbeständen des § 1a des Asylbewerberleistungsgesetzes Gebrauch gemacht wird, und wenn es hierzu immer noch keine genaueren Kenntnisse auf der Bundesebene gibt, wieso werden solche Informationen nicht im ZUR erarbeitet oder ausgetauscht (bitte darlegen), In welchem Umfang die Länder von den unterschiedlichen Sanktionstatbeständen des § 1a des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) Gebrauch machen, wird statistisch nicht erfasst. Das ZUR ist in seiner Zuständigkeit beschränkt auf Fragen im Zusammenhang mit Ausreisepflichtigen, während die Sanktionstatbestände des § 1a AsylbLG sich nicht nur auf Ausreisepflichtige beziehen. e) beschleunigten ärztlichen Begutachtung und Überprüfung der Reisefähigkeit bei Abzuschiebenden, welche gemeinsamen Lösungsvorschläge und Umsetzungsmöglichkeiten wurden zu dieser Thematik erarbeitet, und inwieweit hat es inzwischen Beratungen mit dem Bundesministerium für Gesundheit oder der Bundesärztekammer gegeben (bitte darlegen), Die ärztliche Begutachtung und Überprüfung der Reisefähigkeit bei Abzuschiebenden fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Im ZUR wurde daher am 31. Januar 2018 auf der Grundlage des Beschlusses aus der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 7. Februar 2017 zum Tagesordnungspunkt Asyl- und Flüchtlingspolitik, Rückkehrpolitik , dort zu Nummer 13, ein Workshop terminiert, in dem Vertreter der Länder und des Bundesministeriums des Innern gemeinsam das Thema „Verbesserungen des Verfahrens zur ärztlichen Begutachtung der Reisefähigkeit“ besprachen . Das weitere Vorgehen richtet sich dann nach den daraus folgenden Ergebnissen . Dies gilt auch für die Kontaktaufnahme mit dem Bundesministerium für Gesundheit oder der Bundesärztekammer. f) Entwicklung eines Verfahrens „zur möglichst vollständigen Erfassung sämtlicher Rückführungen und freiwilligen (auch nicht-geförderten) Ausreisen “ (https://m.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2017/02/2017- 02-09-abschlussdokument-treffen-bund-laender.pdf?__blob=publication File&v=1), gibt es im Abstimmungsverfahren zwischen Bund und Ländern zur Entwicklung einer einheitlichen Erfassungsmethode freiwilliger Ausreisen mit und ohne Förderung Fortschritte, und wenn ja, welche (bitte darlegen)? Bei der Entwicklung eines Verfahrens zur möglichst vollständigen Erfassung sämtlicher Rückführungen und freiwilligen (auch nicht-geförderten) Ausreisen ergaben sich Fortschritte. Die für eine einheitliche Erfassungsmethode notwendigen Festlegungen sind identifiziert und waren dementsprechend im Januar 2018 Gegenstand einer Besprechung von Bund und Ländern mit dem Ziel, eine zeitnahe Umsetzung zu beauftragen. In diesem Zusammenhang wurden unter anderem ein Meldesystem der rein landesseitig geförderten Ausreisen und auch die Frage besprochen, wie valide Ausreisezahlen nicht geförderter Ausreisen ermittelt werden können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333