Deutscher Bundestag Drucksache 19. Wahlperiode 19/8021 26.02.2019 der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/7395 – Abschiebungen und Ausreisen im Jahr 2018 Vorbemerkung der Fragesteller Nachdem die Zahl der Abschiebungen von 9 617 im Jahr 2007 auf 7 651 im Jahr 2012 gesunken war, stieg sie seit 2013 wieder deutlich an, vor allem infolge größerer Asylgesuchszahlen. Im Jahr 2014 gab es 10 884 Abschiebungen, 2015 waren es 20 888, 2016 waren es 25 375 und 2017 gab es 23 966 Abschiebungen (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf regelmäßige Anfragen der Fraktion DIE LINKE., zuletzt auf Bundestagsdrucksachen 18/13218, 19/117, 19/800 und 19/3702). Hinzu kamen im Jahr 2017 noch 1 707 Zurückschiebungen (innerhalb von sechs Monaten, nach unerlaubter Einreise) und 12 370 Zurückweisungen direkt an der Grenze (nach Einführung von EU-Binnengrenzkontrollen, vor allem an der deutsch-österreichischen Landgrenze). Die Abschiebungszahlen für 2017 beinhalten auch 7 102 Überstellungen in andere EU- bzw. Schengen-Mitgliedstaaten im Rahmen der EU-Dublin-Verordnung. Vor allem Menschen aus den Westbalkanstaaten Albanien, Kosovo, Serbien und Mazedonien sowie aus Moldau waren 2017 von Abschiebungen betroffen (vgl. ebd.). Die Zahl der so genannten freiwilligen Ausreisen ist deutlich größer als die Zahl der Abschiebungen. Zwar wird diese Angabe statistisch nicht verlässlich erfasst (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862, Antwort zu Frage 29), für das Jahr 2017 nennt die Bundesregierung jedoch die Zahl von 29 587 durch das Bund-LänderProgramm REAG/GARP (= Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme) geförderte freiwillige Ausreisen (2016: 54 069). Hinzu kommen durch die Bundesländer geförderte Ausreisen, bei denen es aber zu Überschneidungen mit dem Bund-Länder-Programm kommen kann, sowie freiwillige Ausreisen ohne Unterstützung, die jedoch statistisch nicht erfasst werden (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862, Antwort zu Frage 29). Die Bundespolizei hat im Jahr 2017 43 019 ausreisepflichtige Personen mit einer Grenzübertrittsbescheinigung bei der freiwilligen Ausreise kontrolliert (Bundestagsdrucksache 19/800, Antwort zu Frage 20). Aus dem Ausländerzentralregister (AZR) ergibt sich, dass im Jahr 2017 insgesamt 52 466 abgelehnte Asylsuchende „ausgereist“ sind und sich nicht mehr in Deutschland aufhalten (ebd., Antwort zu Frage 18) – hierbei werden allerdings auch abgeschobene Personen mitgezählt (und die Statistik zu Abschiebungen erfasst wiederum Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 22. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort Drucksache 19/8021 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nach Auffassung der Fragestellenden sprechen diese Zahlen nicht für oftmals beklagte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht in Deutschland. Im Gegenteil deutet nach Ansicht der Fragestellenden vieles darauf hin, dass Bund und Länder Abschiebungen mit großer Härte durchsetzen. So gab es in den letzten Monaten wiederholt Berichte über Polizeigewalt, Fesselungen und Zwangsmedikationen im Zuge von Abschiebungen (www.tagesspiegel. de/berlin/flughafen-berlin-schoenefeld-fluechtlingshelfer-beklagen-horrorsammelabschiebung/23221152.html, https://thruttig.wordpress.com/2018/09/ 07/vor-afghanistan-sammelabschiebung-nr-16-anwendung-von-beruhigungs mitteln/, vgl. auch Bundestagsdrucksache 19/4960). Außerdem wurden zwischen Januar und November 2018 neun Personen rechtswidrig abgeschoben (vgl. Bundestagsdrucksache 19/6786, Antwort zu Frage 26). Diese Entwicklungen sehen die Fragestellenden mit großer Sorge. 1. Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg wurden im Jahr 2018 von deutschen Flughäfen aus durchgeführt (bitte nach Flughäfen, Zielländern und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln; bitte noch einmal gesondert die Zahl der Abschiebungen in EU-Mitgliedstaaten bzw. SchengenStaaten nennen)? Im Jahr 2018 wurden insgesamt 21 059 Abschiebungen auf dem Luftweg vollzogen. Ergänzend verweist die Bundesregierung auf die nachstehenden Tabellen: Abschiebungen (auf dem Luftweg) Flughafen Gesamtzahl (Personen) Frankfurt/Main 7.909 Düsseldorf 5.008 München 2.495 Berlin-Schönefeld 1.345 Baden/Baden 1.059 Hamburg 885 Berlin-Tegel 802 Leipzig 695 Stuttgart 310 Köln/Bonn 285 Hannover 238 Dresden 9 Bremen 9 Hahn 6 Dortmund 2 Friedrichshafen 2 Gesamt 21.059 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. nicht, wie viele abgelehnte Asylsuchende davon betroffen sind). Im gleichen Zeitraum wurden nach Angaben des AZR 45 237 Ausreiseentscheidungen gegenüber abgelehnten Asylsuchenden getroffen (ebd.). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Italien 2.926 Albanien 2.147 Serbien 1.451 Kosovo 1.229 Georgien 1.085 Mazedonien 1.046 Marokko 722 Spanien 611 Frankreich 572 Algerien 567 Rumänien 566 Schweden 500 Russische Föderation 422 Moldau 398 Pakistan 367 Armenien 345 Tunesien 344 Litauen 324 Dänemark 290 Afghanistan 283 Bosnien-Herzegowina 280 Türkei 277 Finnland 271 Schweiz 265 Norwegen 252 Bulgarien 227 Aserbaidschan 213 Indien 212 Ghana 210 Nigeria 195 Portugal 193 Ukraine 192 Gambia 144 Montenegro 143 Österreich 139 Bangladesch 123 Niederlande 117 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Abschiebungen (auf dem Luftweg) Drucksache 19/8021 Drucksache 19/8021 –4– Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Lettland 99 Polen 93 Belgien 68 Ägypten 63 Kroatien 62 Vietnam 58 Tschechische Republik 57 Slowenien 57 Griechenland 54 Libanon 53 China 48 Slowakische Republik 45 Thailand 41 Ungarn 39 Weißrussland 37 Großbritannien 36 Irak 35 Estland 34 Kasachstan 32 Malta 27 Kamerun 25 Äthiopien 24 Sri Lanka 23 Iran 22 Kolumbien 17 Senegal 16 Guinea 16 Chile 16 Brasilien 15 Jordanien 14 USA 11 Zypern 11 Peru 10 Island 10 Guinea-Bissau 8 Usbekistan 8 Burkina Faso 7 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Abschiebungen (auf dem Luftweg) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Mali 7 Somalia 7 Jamaika 7 Tadschikistan 6 Kenia 6 Mongolei 6 Sierra Leone 6 Togo 5 Mexiko 5 Cote d'Ivoire 5 Taiwan 4 Venezuela 4 Kongo, Dem. Republik 4 Indonesien 4 Angola 3 Tansania 3 Paraguay 3 Dominikanische Rep. 3 Korea, Republik 3 Benin 3 Sudan 3 Irland 2 Palästina 2 Niger 2 Südafrika 1 Kuwait 1 Mauretanien 1 Philippinen 1 Bolivien 1 Israel 1 Uganda 1 Trinidad u. Tobago 1 Saudi-Arabien 1 Australien 1 Nepal 1 Ecuador 1 Katar 1 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Abschiebungen (auf dem Luftweg) Drucksache 19/8021 Drucksache 19/8021 –6– Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Kanada 1 Turkmenistan 1 Kirgistan 1 Liberia 1 Gesamt 21.059 Abschiebungen (auf dem Luftweg) Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Albanien 2.207 Serbien 1.455 Kosovo 1.244 Georgien 1.108 Mazedonien 1.055 Marokko 826 Nigeria 748 Afghanistan 733 Irak 729 Syrien 715 Algerien 678 Russische Föderation 573 Pakistan 567 Aserbaidschan 456 Somalia 452 Iran 442 Armenien 430 Türkei 418 Moldau 413 Rumänien 404 Gambia 374 Tunesien 369 Guinea 341 Eritrea 301 Bosnien-Herzegowina 286 Indien 267 Ghana 264 Sudan 251 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Abschiebungen (auf dem Luftweg) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Ukraine 214 ungeklärt 172 Montenegro 141 Libyen 132 Bangladesch 132 Bulgarien 116 Litauen 113 Tadschikistan 107 Ägypten 106 Libanon 99 Äthiopien 85 China 81 Kamerun 79 Mali 73 Angola 66 Cote d'Ivoire 65 staatenlos 65 Vietnam 59 Weißrussland 54 Sierra Leone 52 Guinea-Bissau 52 Senegal 51 Sri Lanka 51 Lettland 43 Thailand 41 Kasachstan 39 Kroatien 34 Italien 33 Ungarn 31 Burkina Faso 30 Polen 28 Jordanien 28 Tschad 26 Togo 26 Niger 25 Benin 24 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Abschiebungen (auf dem Luftweg) Drucksache 19/8021 Drucksache 19/8021 –8– Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Jemen 24 Slowakische Republik 23 Griechenland 22 Kolumbien 21 Kongo, Dem. Republik 18 Liberia 17 Chile 16 Kenia 16 Kuwait 15 Brasilien 15 Spanien 14 Mongolei 11 Peru 11 USA 11 Jamaika 10 Großbritannien 8 Usbekistan 8 Tansania 7 Estland 7 Südsudan 7 Portugal 6 Uganda 6 Frankreich 6 Kirgisistan 5 Zentralafrikanische Rep. 5 Dominikanische Rep. 4 Venezuela 4 Niederlande 4 Indonesien 4 Mexiko 4 Saudi-Arabien 3 Mauretanien 3 Paraguay 3 Slowenien 3 Schweiz 2 Österreich 2 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Abschiebungen (auf dem Luftweg) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –9– Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Simbabwe 2 Bahrain 2 Schweden 2 Korea, Republik 2 Palästina 2 Myanmar 2 Tschechische Republik 2 Äquatorialguinea 2 Korea, Dem. Volksrep. 1 Ecuador 1 Philippinen 1 Norwegen 1 Katar 1 Guatemala 1 Kanada 1 Island 1 Gabun 1 Israel 1 El Salvador 1 Belgien 1 Nepal 1 Bolivien 1 Kuba 1 Südafrika 1 Turkmenistan 1 Trinidad u. Tobago 1 Australien 1 Gesamt 21.059 In Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. Schengen-Staaten wurden 7 947 Personen auf dem Luftweg abgeschoben. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Abschiebungen (auf dem Luftweg) Drucksache 19/8021 Drucksache 19/8021 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wie viele Abschiebungen in welche Länder erfolgten im Jahr 2018 auf dem Land- bzw. Seeweg (bitte nach Zielländern und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln und gesondert die Zahl der Abschiebungen in EUMitgliedstaaten bzw. Schengen-Staaten nennen)? Im Jahr 2018 wurden 2 466 Abschiebungen auf dem Landweg und 92 Abschiebungen auf dem Seeweg vollzogen. Die Bundesregierung verweist ergänzend auf die nachstehenden Tabellen: Abschiebungen Landgrenzen Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Polen 833 Österreich 398 Belgien 323 Niederlande 320 Schweiz 268 Tschechische Republik 191 Frankreich 118 Luxemburg 9 Dänemark 6 Gesamt 2.466 Abschiebungen Landgrenzen Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Russische Föderation 502 Irak 277 Polen 211 Afghanistan 180 Iran 175 Somalia 140 Armenien 86 Eritrea 79 Türkei 70 Aserbaidschan 58 Tadschikistan 53 Pakistan 38 Algerien 33 Syrien 33 Nigeria 31 Marokko 30 Libyen 29 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2. – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Sudan 28 Äthiopien 27 Serbien 24 Ägypten 23 Guinea 22 Weißrussland 20 Georgien 20 ungeklärt 19 Niederlande 19 Indien 16 Tschechische Republik 14 Turkmenistan 14 Tunesien 12 Bosnien-Herzegowina 12 Moldau 12 Ukraine 11 Kosovo 11 Jordanien 11 Gambia 10 Frankreich 9 Sri Lanka 9 Cote d'Ivoire 9 Albanien 7 Benin 7 Österreich 7 Belgien 6 China 6 Burkina Faso 5 Kasachstan 4 Niger 4 Sierra Leone 4 Libanon 4 Mongolei 3 Togo 2 Kongo, Dem. Republik 2 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Abschiebungen Landgrenzen Drucksache 19/8021 Drucksache 19/8021 – 12 – Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) staatenlos 2 Kuba 2 Vietnam 2 Ghana 2 USA 2 Liberia 2 Kenia 2 Senegal 1 Suriname 1 Ruanda 1 Rumänien 1 Kamerun 1 Tansania 1 Montenegro 1 Indonesien 1 Südsudan 1 Tschad 1 Dschibuti 1 Schweiz 1 Italien 1 Mauretanien 1 Gesamt 2.466 Abschiebungen Seegrenzen Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Schweden 86 Litauen 4 Dänemark 1 Finnland 1 Gesamt 92 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Abschiebungen Landgrenzen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Afghanistan 36 Somalia 18 Irak 11 Syrien 5 Ukraine 4 Kosovo 4 Litauen 4 Libanon 2 Eritrea 1 Ägypten 1 Marokko 1 Tunesien 1 Pakistan 1 Venezuela 1 Schweden 1 Jemen 1 Gesamt 92 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Abschiebungen Seegrenzen Drucksache 19/8021 Drucksache 19/8021 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wie viele Überstellungen erfolgten im Jahr 2018 in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. Schengen-Staaten im Rahmen der DublinVerordnung (bitte nach Zielstaaten, Abflug-Flughäfen und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren und die jeweilige Zahl der Minderjährigen nennen)? Die Angaben auf Basis von Daten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) können den folgenden Tabellen entnommen werden, wobei Abflug-Flughäfen vom BAMF statistisch nicht erfasst werden: Überstellungen nach Mitgliedstaaten Überstellungen insgesamt 9.209 davon nach: Österreich 586 Belgien 403 Bulgarien 43 Schweiz 503 Tschechische Republik 199 Dänemark 216 Estland 23 Griechenland 6 Spanien 577 Finnland 276 Frankreich 753 Kroatien 29 Island 7 Italien 2.848 Litauen 183 Luxemburg 11 Lettland 29 Malta 20 Niederlande 493 Norwegen 234 Polen 691 Portugal 185 Rumänien 109 Schweden 681 Slowenien 53 Slowakische Republik 22 Vereinigtes Königreich 29 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 3. – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wie viele Zurückweisungen und Zurückschiebungen fanden im Jahr 2018 an deutschen Flughäfen statt (bitte nach Flughäfen, Zielstaaten und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln)? Die Bundesregierung verweist auf die nachstehenden Tabellen: Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Flughafen Gesamtzahl Flughafen (Personen) Gesamtzahl (Personen) Frankfurt/Main 2.853 München 23 Düsseldorf 650 Stuttgart 16 München 462 Frankfurt/Main 16 Berlin-Tegel 312 Düsseldorf 13 Berlin-Schönefeld 305 Berlin-Tegel 3 Köln/Bonn 249 Hamburg 3 Memmingen 221 Baden/Baden 2 Stuttgart 207 Köln/Bonn 2 Dortmund 159 Gesamt 78 Hamburg 141 Hannover 90 Nürnberg 54 Hahn 49 Leipzig 31 Weeze 30 Baden/Baden 13 Bremen 9 Friedrichshafen 8 Ramstein Air Base 7 Rostock-Laage 1 Gesamt 5.851 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 4. Drucksache 19/8021 – 15 – Drucksache 19/8021 – 16 – Zurückschiebungen auf dem Luftweg Zielstaat Gesamtzahl Zielstaat (Personen) Gesamtzahl (Personen) Türkei 788 Italien 44 Russische Föderation 452 Griechenland 9 Kosovo 358 Frankreich 4 Georgien 344 Schweden 3 Ukraine 328 Österreich 2 Kolumbien 274 Rumänien 2 Albanien 257 Albanien 2 Serbien 235 Schweiz 2 Brasilien 221 China 1 Mazedonien 216 Lettland 1 Griechenland 178 Spanien 1 Großbritannien 168 Kuba 1 Vereinigte Arab. Emirate 106 Polen 1 Kanada 105 Bulgarien 1 Moldau 104 Kroatien 1 USA 103 Slowenien 1 China 89 Großbritannien 1 Panama 79 Armenien 1 Dominikanische Rep. 78 Gesamt 78 Tunesien 74 Bosnien-Herzegowina 68 Rumänien 62 Saudi-Arabien 56 Marokko 56 Mexiko 50 Algerien 45 Äthiopien 44 Ägypten 42 Katar 41 Libanon 40 Montenegro 39 Indien 39 Iran 37 Weißrussland 34 Kuba 34 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zurückweisungen auf dem Luftweg Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zurückschiebungen auf dem Luftweg Zielstaat Gesamtzahl Zielstaat (Personen) Kasachstan 31 Angola 30 Bulgarien 30 Südafrika 30 Thailand 29 Kroatien 28 Argentinien 27 Costa Rica 25 Italien 25 Singapur 24 Oman 23 Spanien 22 Irland 21 Irak 20 Nigeria 18 Jordanien 16 Mauritius 14 Aserbaidschan 14 Vietnam 13 Kuwait 12 Chile 12 Ungarn 9 Korea, Republik 9 Namibia 9 Venezuela 7 Australien 7 Senegal 6 Israel 6 Schweiz 6 Tadschikistan 5 Pakistan 5 Belgien 5 Zypern 4 Portugal 4 Trinidad u. Tobago 4 Gesamtzahl (Personen) Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zurückweisungen auf dem Luftweg Drucksache 19/8021 – 17 – Drucksache 19/8021 – 18 – Zurückschiebungen auf dem Luftweg Zielstaat Gesamtzahl Zielstaat (Personen) Frankreich 4 Kenia 4 Turkmenistan 3 Usbekistan 3 Österreich 3 Polen 3 Schweden 3 Niederlande 3 Bahrain 3 Slowenien 3 Japan 2 Jamaika 2 Tansania 2 Ghana 2 Norwegen 2 Bolivien 2 Lettland 2 Armenien 2 Malaysia 1 El Salvador 1 Guinea-Bissau 1 Luxemburg 1 Afghanistan 1 Dänemark 1 Ecuador 1 Antigua u. Barbuda 1 Peru 1 Gesamt 5.851 Gesamtzahl (Personen) Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zurückweisungen auf dem Luftweg Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zurückschiebungen auf dem Luftweg Staatsangehörigkeit Gesamtzahl Staatsangehörigkeit (Personen) Gesamtzahl (Personen) Albanien 794 Nigeria 19 Georgien 463 Syrien 9 Russische Föderation 388 Pakistan 5 Türkei 321 Libyen 3 Ukraine 304 Guinea 3 Kolumbien 302 Marokko 3 Serbien 224 Albanien 3 Mazedonien 204 Eritrea 3 Moldau 192 Tunesien 3 China 152 Irak 3 Brasilien 150 Sudan 2 Indien 113 Algerien 2 Syrien 100 Afghanistan 2 Irak 94 Kamerun 2 Venezuela 91 ungeklärt 1 Bosnien-Herzegowina 77 Aserbaidschan 1 Iran 77 Somalia 1 Saudi-Arabien 76 Kuba 1 Nigeria 71 Tschad 1 Kosovo 66 Ägypten 1 Ägypten 57 Sierra Leone 1 Tunesien 56 Mali 1 Mexiko 55 Armenien 1 Pakistan 54 Gambia 1 Afghanistan 54 Togo 1 Marokko 53 Georgien 1 Kasachstan 50 Iran 1 Kuba 48 Ghana 1 Algerien 46 China 1 Angola 40 Russische Föderation 1 Nicaragua 38 Gesamt 78 Montenegro 36 Dominikanische Rep. 34 Libanon 34 Paraguay 32 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zurückweisungen auf dem Luftweg Drucksache 19/8021 – 19 – Drucksache 19/8021 – 20 – Zurückschiebungen auf dem Luftweg Staatsangehörigkeit Gesamtzahl Staatsangehörigkeit (Personen) Eritrea 32 Weißrussland 31 Argentinien 31 Aserbaidschan 29 Thailand 27 Philippinen 27 Indonesien 27 Kuwait 26 Südafrika 26 Vietnam 26 Libyen 26 Kongo, Dem. Republik 25 Peru 24 Armenien 23 Äthiopien 21 Chile 20 El Salvador 19 USA 19 Ghana 19 Honduras 17 Bangladesch 17 Oman 16 Mauritius 15 Tadschikistan 15 Somalia 14 Rumänien 14 Gambia 12 Kirgisistan 12 Vereinigte Arab. Emirate 12 Katar 12 Costa Rica 12 Jordanien 11 Palästina 11 Usbekistan 10 Israel 9 Gesamtzahl (Personen) Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zurückweisungen auf dem Luftweg Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zurückschiebungen auf dem Luftweg Staatsangehörigkeit Gesamtzahl Staatsangehörigkeit (Personen) Simbabwe 9 Sudan 8 Guatemala 7 Kanada 7 Senegal 7 Kamerun 7 Jamaika 7 staatenlos 7 Sri Lanka 6 Japan 6 Tansania 6 ungeklärt 6 Bolivien 6 Cote d'Ivoire 6 Australien 6 Namibia 6 Ecuador 5 Kenia 5 Burundi 5 Kongo 5 Guinea 5 Nepal 5 Taiwan 5 Uganda 4 Korea, Republik 4 St. Kitts u. Nevis 4 Trinidad u. Tobago 4 Ruanda 3 Singapur 3 Panama 3 Mauretanien 3 Bahrain 3 Malaysia 3 Komoren 3 Jemen 3 Gesamtzahl (Personen) Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zurückweisungen auf dem Luftweg Drucksache 19/8021 – 21 – Drucksache 19/8021 – 22 – Zurückschiebungen auf dem Luftweg Staatsangehörigkeit Gesamtzahl Staatsangehörigkeit (Personen) Burkina Faso 2 Mongolei 2 Guinea-Bissau 2 Sierra Leone 2 Haiti 2 Zentralafrikanische Rep. 2 Korea, Dem. Volksrep. 2 Mali 2 Mosambik 2 Belize 2 Tschad 2 Bulgarien 2 Gabun 1 Madagaskar 1 Liberia 1 Frankreich 1 Guyana 1 Malawi 1 Timor-Leste 1 Griechenland 1 Kap Verde 1 Uruguay 1 Antigua u. Barbuda 1 Großbritannien 1 Gesamt 5.851 Gesamtzahl (Personen) Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zurückweisungen auf dem Luftweg Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wie viele Zurückweisungen und Zurückschiebungen fanden im Jahr 2018 an den Land- bzw. Seegrenzen statt (bitte nach Landesgrenzen bzw. Bundespolizeipräsidien und Herkunftsländern aufschlüsseln)? Im Jahr 2018 wurden 20 Zurückweisungen und acht Zurückschiebungen auf dem Seeweg sowie 6 208 Zurückweisungen und 2 411 Zurückschiebungen auf dem Landweg vollzogen. Ergänzend verweist die Bundesregierung auf nachstehende Tabellen: Seegrenzen Staatsangehörigkeit Gesamtzahl Zurückweisungen Zurückschiebungen (Personen) (Personen) (Personen) Albanien 8 Syrien 6 Guinea 3 3 Ukraine 3 3 Russische Föderation 2 2 Marokko 2 2 Sudan 1 1 Philippinen 1 1 Algerien 1 1 Afghanistan 1 Gesamt 28 7 1 6 1 20 8 Landgrenzen Grenze zu Gesamtzahl Zurückweisungen Zurückschiebungen (Personen) (Personen) (Personen) Österreich 6.463 6.208 255 Tschechische Republik 694 694 Polen 595 595 Frankreich 419 419 Niederlande 215 215 Schweiz 192 192 Belgien 21 21 Dänemark 19 19 Luxemburg 1 1 Gesamt 8.619 6.208 2.411 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 5. Drucksache 19/8021 – 23 – Drucksache 19/8021 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Staatsangehörigkeit Gesamtzahl Zurückweisungen Zurückschiebungen (Personen) (Personen) (Personen) Nigeria Serbien Albanien Afghanistan Moldau Ukraine Mazedonien Irak Syrien Pakistan Iran Marokko Algerien Kosovo Georgien Türkei Somalia Tunesien Russische Föderation Bosnien-Herzegowina Gambia Ghana Eritrea Ägypten Indien Senegal Vietnam Kamerun Libyen Guinea Montenegro Sudan staatenlos Armenien Bangladesch Mali Cote d'Ivoire 892 807 734 723 597 461 426 311 243 241 226 219 160 159 154 151 142 130 129 127 125 115 112 82 77 64 59 58 52 50 47 39 39 34 33 29 29 807 671 588 648 231 88 398 264 194 216 184 153 38 122 61 112 113 85 62 116 110 96 67 67 63 54 2 39 32 29 46 13 12 6 31 24 19 85 136 146 75 366 373 28 47 49 25 42 66 122 37 93 39 29 45 67 11 15 19 45 15 14 10 57 19 20 21 1 26 27 28 2 5 10 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Landgrenzen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/8021 – 25 – Staatsangehörigkeit Gesamtzahl Zurückweisungen Zurückschiebungen (Personen) (Personen) (Personen) Peru China ungeklärt Sierra Leone Äthiopien Sri Lanka Kongo, Dem. Republik Polen Palästina Tadschikistan Weißrussland Libanon Jordanien Guinea-Bissau Liberia Kolumbien Aserbaidschan Togo Jemen Philippinen Mongolei Tschechische Republik Mexiko Dominikanische Rep. Benin Ecuador Kasachstan Angola Rumänien Bolivien Chile Kuba Burkina Faso Kirgisistan Tschad Kenia Nepal 25 25 22 21 21 20 19 19 18 17 17 16 15 14 14 14 14 13 13 12 12 12 11 10 10 9 8 7 7 6 6 6 5 5 5 4 4 24 20 11 15 14 15 8 0 15 10 2 15 12 12 11 11 6 10 6 11 10 0 7 10 9 8 0 4 1 6 5 5 5 3 0 4 3 1 5 11 6 7 5 11 19 3 7 15 1 3 2 3 3 8 3 7 1 2 12 4 0 1 1 8 3 6 0 1 1 0 2 5 0 1 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Landgrenzen Drucksache 19/8021 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Staatsangehörigkeit Gesamtzahl Zurückweisungen Zurückschiebungen (Personen) (Personen) (Personen) Usbekistan Thailand Argentinien Kuwait Venezuela Slowakische Republik Gabun Mauretanien Uganda Simbabwe Katar Niger Niederlande Litauen Brasilien Myanmar Ungarn Tansania Madagaskar Haiti Zentralafrikanische Rep. Indonesien Kap Verde Australien Mauritius USA Costa Rica Saudi-Arabien Äquatorialguinea Jamaika Nicaragua Japan Paraguay Ruanda Dominica Honduras Lettland 4 4 3 3 3 3 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 3 2 3 2 1 0 0 2 2 2 2 2 1 1 1 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 1 2 0 1 2 3 3 0 0 0 0 0 1 1 1 2 2 2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Landgrenzen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/8021 – 27 – Staatsangehörigkeit Gesamtzahl Zurückweisungen Zurückschiebungen (Personen) (Personen) (Personen) Kroatien Kongo Gesamt 1 1 8.619 6. 0 0 6.208 1 1 2.411 Wie viele Minderjährige und wie viele unbegleitete Minderjährige waren im Jahr 2018 von Abschiebungen, Zurückschiebungen bzw. Zurückweisungen betroffen, wie viele unbegleitete Minderjährige wurden an den Außengrenzen festgestellt (bitte nach Feststellungen an Grenzen und Feststellungen nach Staatsangehörigkeit auflisten), und wie viele von ihnen wurden in die Obhut der Jugendämter gegeben? Im Jahr 2018 wurden 128 Zurückweisungen, 56 Zurückschiebungen und eine Abschiebung von alleinreisenden minderjährigen ausländischen Staatsangehörigen vollzogen. An die Jugendämter wurden 1 659 unbegleitete Minderjährige übergeben. Insgesamt wurden 1 871 unbegleitete Minderjährige festgestellt. Weitere statistische Daten zu den Inobhutnahmen in 2018 werden voraussichtlich im Sommer 2019 vorliegen. Ergänzend verweist die Bundesregierung auf nachstehende Tabellen: Grenze Anzahl Zurückweisungen Zurückschiebungen Abschiebungen Übergabe an Jugendämter Gesamt 1.871 128 56 1 1.659 Frankreich 434 13 418 Schweiz 406 29 368 Österreich 315 1 188 Belgien 313 1 310 Dänemark 160 160 Seehäfen 73 73 122 Tschechische 59 Republik Flughäfen 50 Niederlande 24 Luxemburg 20 Polen 17 6 6 51 1 3 39 21 20 3 11 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Landgrenzen Drucksache 19/8021 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zurückweisungen Zurückschiebungen Abschiebungen Übergabe an Jugendämter Afghanistan 303 54 2 244 Guinea 239 3 1 233 Eritrea 194 11 11 169 Somalia 188 4 3 175 Marokko 172 3 4 165 Algerien 120 1 8 110 Irak 57 4 Libyen 55 3 2 50 Gambia 54 1 1 52 Syrien 47 3 4 39 Tunesien 45 2 2 41 Vietnam 34 9 22 Sudan 30 1 29 Cote d'Ivoire 27 1 26 Pakistan 25 Mali 22 Nigeria 21 5 15 Sierra Leone 21 2 19 Guinea-Bissau 21 Iran 18 1 17 Kamerun 16 1 14 Albanien 13 3 Äthiopien 12 12 Senegal 10 10 Türkei 9 ungeklärt 9 Bangladesch 8 Kongo, Dem. Republik 8 Serbien 8 3 5 Ägypten 7 1 6 Ghana 7 BosnienHerzegowina 6 Jemen 5 5 Liberia 5 5 Benin 4 53 5 20 22 20 1 1 9 8 9 6 2 2 6 7 1 2 1 3 2 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Staatsangehörigkeit Anzahl Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/8021 – 29 – Zurückweisungen Zurückschiebungen Abschiebungen Übergabe an Jugendämter Saudi-Arabien 4 3 Tonga 4 Palästina 3 Togo 3 1 2 Russische Föderation 3 1 1 Tschad 3 Mazedonien 3 Libanon 3 3 Mauretanien 2 2 Niger 2 2 Moldau 2 2 Kosovo 2 2 Angola 2 1 Georgien 2 Myanmar 1 1 Indien 1 1 Aserbaidschan 1 Sri Lanka 1 Burundi 1 1 Korea, Republik 1 1 China 1 Rumänien 1 1 Ukraine 1 1 Burkina Faso 1 1 Dominikanische Rep. 1 staatenlos 1 Argentinien 1 1 Gesamt 1.871 128 1 4 1 2 3 1 1 1 1 1 1 1 1 56 1 1.659 Etwaige Differenzen zwischen der Zahl der Aufgegriffenen und den aufgeführten Maßnahmen erklären sich aus sonstigen Maßnahmen der Grenzbehörden, etwa die Übergabe an zur Abholung berechtigte Personen. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Staatsangehörigkeit Anzahl Drucksache 19/8021 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Was waren die Gründe der Einreiseverweigerungen bzw. Zurückweisungen im Jahr 2018 (bitte nach Zurückweisungsgrund und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren und wie auf Bundestagsdrucksache 19/117, Antwort zu Frage 7 darstellen)? Die Bundesregierung verweist auf nachstehende Tabellen: Zurückweisungen an Luftgrenzen nach Gründen Staatsangehörigkeit Anzahl (A) (B) (C) (D) (E) (F) (G) (H) (I) Gesamt 5.851 136 159 2.512 49 581 253 1.093 578 490 Albanien 794 7 62 168 1 113 31 161 190 61 Georgien 463 2 6 40 1 106 4 196 61 47 Russische Föderation 388 3 9 261 7 41 15 12 10 30 Türkei 321 6 14 214 7 29 11 20 11 9 Ukraine 304 5 7 88 1 66 19 62 39 17 Kolumbien 302 105 3 5 106 11 72 Serbien 224 1 60 14 43 32 67 7 Mazedonien 204 2 37 17 31 44 67 6 Moldau 192 2 48 67 2 50 17 6 China 152 2 132 3 4 1 3 5 (E) (F) (G) (H) (I) 2 Zurückweisungen an Seegrenzen nach Gründen Staatsangehörigkeit Anzahl (A) (B) (C) (D) Gesamt 20 3 Albanien 7 Ukraine 3 Guinea 3 Russische Föderation 2 Marokko 2 Algerien 1 1 Philippinen 1 1 Sudan 1 9 8 6 1 3 3 2 2 1 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 7. – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/8021 – 31 – Staatsangehörigkeit Anzahl (A) (B) (C) (D) (E) (F) (G) (H) (I) Gesamt 6.208 2.790 43 3.020 8 1 18 83 225 20 Nigeria 807 518 11 246 2 1 17 10 2 Serbien 671 18 599 Afghanistan 648 618 21 Albanien 588 39 3 472 Mazedonien 398 16 4 Irak 264 Moldau 54 6 3 7 46 339 1 38 233 26 1 4 231 9 220 Pakistan 216 121 81 Syrien 194 139 7 39 Iran 184 154 3 27 15 1 6 1 1 12 1 1 5 3 Zurückweisungsgründe gem. Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 2016/399 A ohne gültiges Reisedokument B im Besitz eines falschen, gefälschten oder verfälschten Reisedokuments C ohne gültiges Visum oder ohne gültigen Aufenthaltstitel D im Besitz eines falschen, gefälschten oder verfälschten Visums oder Aufenthaltstitels E verfügt nicht über die erforderlichen Dokumente zum Nachweis von Aufenthaltszweck und -bedingungen F hat sich bereits drei Monate eines Zeitraums von sechs Monaten im Gebiet der Mitgliedsstaaten der EU aufgehalten G verfügt nicht über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts im Verhältnis zur Dauer und zu den Umständen des Aufenthalts oder für die Rückkehr in das Herkunfts- oder Durchreiseland H ist zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben I stellt eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines oder mehrerer der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dar 8. In welcher Zuständigkeit erfolgten die Abschiebungen, Zurückweisungen und Zurückschiebungen im Jahr 2018, bzw. wer hat sie veranlasst (bitte jeweils nach Bund und den einzelnen Bundesländern differenzieren), wie viele ausreisepflichtige Personen mit und ohne Duldung (bitte differenzieren und nach Bundesländern auflisten) und wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylbewerber (bitte nach Bundesländern auflisten und Personen mit und ohne Duldung gesondert angeben) hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum 31. Dezember 2018 in den einzelnen Bundesländern auf, und welches waren die fünf Hauptherkunftsländer der Ausreisepflichtigen in den jeweiligen Bundesländern (bitte in absoluten und relativen Zahlen für jedes Bundesland auflisten)? Die Zurückweisungen erfolgten in Zuständigkeit der Bundespolizei und der mit der grenzpolizeilichen Kontrolle beauftragten Behörden der Länder Bayern und Hamburg. Zurück- und Abschiebungen erfolgten sowohl in der Zuständigkeit der Bundespolizei als auch in der Zuständigkeit der Länder. Eine Unterscheidung nach ausführender Behörde wird in der statistischen Erfassung nicht vorgenommen. Die aufenthaltsbeendenden und -verhindernden Maßnahmen sind für den Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zurückweisungen an Landgrenzen nach Gründen Drucksache 19/8021 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Angaben zu den Ländern (Abschiebungen und Zurückschiebungen) beziehen sich auf das die Abschiebung bzw. Zurückschiebung veranlassende Land. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf die nachstehenden Tabellen: Zurückweisungen Bundespolizei Bayern Hamburg Gesamt Gesamtzahl (Personen) 11.801 273 5 12.079 Zurückschiebungen Bayern Baden-Württemberg Hessen Hamburg Saarland Bundespolizei Gesamt Gesamtzahl (Personen) 108 30 1 1 3 2.354 2.497 Abschiebungen Nordrhein-Westfalen Bayern Baden-Württemberg Hessen Niedersachsen Rheinland-Pfalz Berlin Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Hamburg Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Schleswig-Holstein Saarland Bremen Bundespolizei Gesamt Gesamtzahl (Personen) 6.603 3.265 2.991 1.711 1.484 1.456 1.169 1.147 688 654 520 439 403 392 188 95 412 23.617 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. angefragten Zeitraum den jeweils zuständigen Behörden der Bundespolizei und den Ländern zugeordnet worden, soweit hierzu Erkenntnisse vorlagen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/8021 – 33 – Die Angaben dazu können den nachstehenden Tabellen entnommen werden: Ausreisepflichtige nach Bundesland davon davon Ausreisepflichtige Ausreisepflichtige Ausreisepflichtige Gesamt mit Duldung ohne Duldung alle Bundesländer 235.957 180.124 55.833 Baden-Württemberg 25.457 20.990 4.467 Bayern 27.596 18.526 9.070 Berlin 16.522 10.616 5.906 Brandenburg 6.554 5.218 1.336 Bremen 2.726 2.314 412 Hamburg 7.620 5.630 1.990 Hessen 11.697 8.095 3.602 MecklenburgVorpommern 3.525 3.104 421 Niedersachsen 22.258 17.551 4.707 Nordrhein-Westfalen 70.760 55.267 15.493 Rheinland-Pfalz 9.308 7.122 2.186 Saarland 1.296 1.129 167 Sachsen 12.110 9.230 2.880 Sachsen-Anhalt 6.480 5.514 966 Schleswig-Holstein 8.636 6.971 1.665 Thüringen 3.412 2.847 565 davon: Ausreisepflichtige in Baden-Württemberg Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 25.457 100,0 % Gambia 3.025 11,9 % Irak 1.849 7,3 % Kosovo 1.784 7,0 % Pakistan 1.682 6,6 % Afghanistan 1.599 6,3 % Nigeria 1.596 6,3 % Serbien 1.540 6,0 % Indien 1.516 6,0 % Mazedonien 811 3,2 % Türkei 724 2,8 % darunter: Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Im Ausländerzentralregister (AZR) waren zum Stichtag 31. Dezember 2018 insgesamt 235 957 Personen ausreisepflichtig, davon 180 124 Personen mit einer Duldung und 55 833 Personen ohne Duldung erfasst. Drucksache 19/8021 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 27.596 100,0 % Nigeria 3.976 14,4 % Irak 3.484 12,6 % Afghanistan 2.382 8,6 % Pakistan 1.415 5,1 % Ukraine 1.116 4,0 % Russische Föderation 1.061 3,8 % Senegal 986 3,6 % Aserbaidschan 959 3,5 % Äthiopien 954 3,5 % Iran 816 3,0 % Ausreisepflichtige in Berlin Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 16.522 100,0 % ungeklärt 2.019 12,2 % Libanon 1.209 7,3 % Russische Föderation 1.090 6,6 % Afghanistan 929 5,6 % Irak 921 5,6 % Serbien 908 5,5 % Vietnam 904 5,5 % Türkei 843 5,1 % Moldau (Republik) 842 5,1 % Bosnien und Herzegowina 659 4,0 % darunter: darunter: Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Ausreisepflichtige in Bayern Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/8021 – 35 – Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 6.554 100,0 % Russische Föderation 1.509 23,0 % Kamerun 566 8,6 % Pakistan 426 6,5 % Kenia 395 6,0 % Afghanistan 390 6,0 % ungeklärt 320 4,9 % Somalia 225 3,4 % Tschad 224 3,4 % Vietnam 223 3,4 % Syrien 208 3,2 % Ausreisepflichtige in Bremen Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 2.726 100,0 % Serbien 291 10,7 % Albanien 268 9,8 % Mazedonien 227 8,3 % Kosovo 210 7,7 % Gambia 159 5,8 % Guinea 142 5,2 % Türkei 137 5,0 % Ghana 121 4,4 % Russische Föderation 115 4,2 % Nigeria 90 3,3 % darunter: darunter: Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Ausreisepflichtige in Brandenburg Drucksache 19/8021 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 7.620 100,0 % Afghanistan 854 11,2 % Russische Föderation 528 6,9 % Ghana 470 6,2 % Ägypten 433 5,7 % Serbien 416 5,5 % Mazedonien 368 4,8 % ungeklärt 362 4,8 % Iran 347 4,6 % Albanien 285 3,7 % Türkei 278 3,6 % Ausreisepflichtige in Hessen Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 11.697 100,0 % Afghanistan 1.551 13,3 % Pakistan 1.197 10,2 % Irak 858 7,3 % Iran 625 5,3 % Somalia 481 4,1 % Türkei 470 4,0 % Rumänien 452 3,9 % Äthiopien 434 3,7 % Eritrea 397 3,4 % Serbien 351 3,0 % darunter: darunter: Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Ausreisepflichtige in Hamburg Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/8021 – 37 – Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 3.525 100,0 % Ukraine 776 22,0 % Russische Föderation 423 12,0 % Ghana 338 9,6 % Afghanistan 231 6,6 % Armenien 226 6,4 % ungeklärt 145 4,1 % Iran 116 3,3 % Ägypten 112 3,2 % Syrien 109 3,1 % Mauretanien 105 3,0 % Ausreisepflichtige in Niedersachsen Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 22.258 100,0 % Serbien 1.663 7,5 % Kosovo 1.659 7,5 % Albanien 1.527 6,9 % Irak 1.513 6,8 % Montenegro 1.147 5,2 % Libanon 1.099 4,9 % Afghanistan 1.095 4,9 % Russische Föderation 1.077 4,8 % Sudan (ohne Südsudan) 757 3,4 % Pakistan 734 3,3 % darunter: darunter: Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Ausreisepflichtige in Mecklenburg-Vorpommern Drucksache 19/8021 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 70.760 100,0 % Serbien 6.333 8,9 % Albanien 5.396 7,6 % Kosovo 3.952 5,6 % Irak 3.791 5,4 % Mazedonien 3.638 5,1 % Afghanistan 3.039 4,3 % Guinea 2.835 4,0 % Nigeria 2.610 3,7 % Libanon 2.580 3,6 % Türkei 2.125 3,0 % Ausreisepflichtige in Rheinland-Pfalz Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 9.308 100,0 % Afghanistan 1.786 19,2 % Pakistan 629 6,8 % Armenien 590 6,3 % Russische Föderation 458 4,9 % Kosovo 451 4,8 % Aserbaidschan 444 4,8 % Somalia 416 4,5 % Serbien 395 4,2 % Albanien 364 3,9 % Mazedonien 276 3,0 % darunter: darunter: Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Ausreisepflichtige in Nordrhein-Westfalen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/8021 – 39 – Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 1.296 100,0 % Syrien 191 14,7 % Serbien 109 8,4 % Afghanistan 101 7,8 % Irak 87 6,7 % Kosovo 80 6,2 % Türkei 77 5,9 % Algerien 47 3,6 % Russische Föderation 38 2,9 % Indien 37 2,9 % Eritrea 36 2,8 % Ausreisepflichtige in Sachsen Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 12.110 100,0 % Indien 1.479 12,2 % Russische Föderation 1.208 10,0 % Pakistan 1.157 9,6 % Afghanistan 1.021 8,4 % Libanon 886 7,3 % Irak 685 5,7 % Libyen 681 5,6 % Tunesien 551 4,5 % Georgien 542 4,5 % Marokko 470 3,9 % darunter: darunter: Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Ausreisepflichtige in Saarland Drucksache 19/8021 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 6.480 100,0 % Indien 1.255 19,4 % Benin 583 9,0 % Guinea-Bissau 456 7,0 % Burkina-Faso 391 6,0 % Afghanistan 387 6,0 % Russische Föderation 372 5,7 % Niger 279 4,3 % Mali 238 3,7 % Türkei 205 3,2 % Ungeklärt 195 3,0 % Ausreisepflichtige in Schleswig-Holstein Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 8.636 100,0 % Afghanistan 1.831 21,2 % Irak 1.005 11,6 % Armenien 849 9,8 % Russische Föderation 665 7,7 % Iran 511 5,9 % Serbien 407 4,7 % Albanien 400 4,6 % Kosovo 396 4,6 % Syrien 395 4,6 % Mazedonien 194 2,2 % darunter: darunter: Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Ausreisepflichtige in Sachsen-Anhalt Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/8021 – 41 – Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 3.412 100,0 % Irak 441 12,9 % Afghanistan 361 10,6 % Russische Föderation 360 10,6 % Serbien 247 7,2 % Albanien 180 5,3 % Mazedonien 158 4,6 % Syrien 139 4,1 % Eritrea 123 3,6 % Somalia 111 3,3 % Kosovo 109 3,2 % darunter: Im AZR waren zum Stichtag 31. Dezember 2018 insgesamt 131 995 Personen ausreisepflichtig, bei denen ein abgelehnter Asylantrag gespeichert war, davon 106 999 mit einer Duldung und 24 996 Personen ohne Duldung erfasst. Es wird darauf hingewiesen, dass die im AZR gespeicherte Asylablehnung nicht ursächlich für die bestehende Ausreisepflicht sein muss, da diese dauerhaft im AZR gespeichert wird und ggf. längere Zeit zurückliegen kann. Eine Differenzierung nach Ländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Ausreisepflichtige mit einem abgelehnten Gesamt davon mit davon ohne Asylantrag nach Bundesland Duldung Duldung alle Bundesländer 131.995 106.999 24.996 14.600 15.179 8.033 2.854 1.208 3.143 5.393 2.319 12.869 40.632 5.698 643 8.138 4.486 4.983 1.817 2.079 3.615 2.618 675 164 476 1.280 231 2.201 7.301 1.277 59 1.216 479 1.043 282 davon: Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen 12.521 11.564 5.415 2.179 1.044 2.667 4.113 2.088 10.668 33.331 4.421 584 6.922 4.007 3.940 1.535 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Ausreisepflichtige in Thüringen Drucksache 19/8021 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2018 Zwangsgelder gegen Beförderungsunternehmen nach § 63 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) verhängt, wie hoch war die Gesamtsumme, wie hoch die durchschnittliche Summe pro Beförderungsunternehmen (bitte auch differenzieren nach Fluggesellschaft, Bus- und Bahnunternehmen, Taxis usw.)? Im Jahr 2018 wurde in insgesamt 723 Fällen ein Zwangsgeld erhoben. Die durchschnittliche Summe pro Beförderungsunternehmen lag bei ca. 1 800 Euro und die Gesamtsumme der Zwangsgelder betrug 1 302 500 Euro. Die Zwangsgelder wurden ausschließlich bei Luftfahrtunternehmen festgesetzt. 10. Wie viele Personen wurden im Jahr 2018 im Zuge von so genannten Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr Herkunftsland bzw. über Flughäfen anderer Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben, wie viele Personen wurden 2018 im Zuge von Sammelüberstellungen in andere EU-Staaten überstellt (bitte nach Sammelabschiebungen der EU bzw. in nationaler bzw. Länderzuständigkeit differenzieren und einzeln mit Datum, Zahl der Betroffenen – geplant/tatsächlich – und Zielland aufführen, bitte auch die jeweiligen Jahresgesamtzahlen nennen)? Im Jahr 2018 wurden 7 447 Personen im Zuge von Sammelchartermaßnahmen unter Beteiligung der Bundespolizei entweder direkt in ihr Herkunftsland bzw. über Flughäfen anderer Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland rückgeführt. Davon wurden 6 808 Personen im Wege von Maßnahmen der EU und 639 Personen im Wege von nationalen Maßnahmen rückgeführt. Nationale oder FrontexMaßnahme Rückgeführte Personen C Zielstaat C Rückgeführte Personen B Zielstaat B Datum Rückgeführte Personen A Zielstaat A Weitergehende Informationen sind in der folgenden tabellarischen Übersicht enthalten: 09.01.2018 Mazedonien 29 Serbien 18 Frontex 10.01.2018 Kosovo 25 Albanien 65 Frontex 11.01.2018 Italien 12 12.01.2018 Finnland 20 17.01.2018 Pakistan 16 Frontex 23.01.2018 Georgien 52 Frontex 23.01.2018 Afghanistan 19 Frontex 25.01.2018 Serbien 49 Frontex 30.01.2018 Albanien 101 30.01.2018 Armenien 42 Frontex 30.01.2018 Bulgarien 31 national 31.01.2018 Tunesien 25 Frontex 31.01.2018 Nigeria 10 Frontex 02.02.2018 Italien 22 national 06.02.2018 Pakistan 23 Frontex national Norwegen Kosovo 32 30 national Frontex Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 9. – 42 – Nationale oder FrontexMaßnahme Rückgeführte Personen C Zielstaat C Rückgeführte Personen B Zielstaat B Rückgeführte Personen A Datum Drucksache 19/8021 – 43 – 14.02.2018 Ukraine 5 Frontex 14.02.2018 Mazedonien 71 15.02.2018 Italien 14 15.02.2018 Albanien 99 20.02.2018 Georgien 62 Frontex 20.02.2018 Afghanistan 14 Frontex 22.02.2018 Serbien 59 Frontex 26.02.2018 Republik Moldau 24 Kosovo 15 Frontex 28.02.2018 Nigeria 5 Ghana 8 Frontex 28.02.2018 Tunesien 25 Frontex 07.03.2018 Ägypten 9 Frontex 08.03.2018 Kosovo 14 Albanien 31 Frontex 08.03.2018 Schweden 3 Norwegen 20 national 13.03.2018 Mazedonien 62 Serbien 68 Frontex 14.03.2018 Kosovo 53 Albanien 82 Frontex 15.03.2018 Italien 25 national 15.03.2018 Montenegro 29 Frontex 20.03.2018 Moldau 41 21.03.2018 Georgien 52 Frontex 22.03.2018 Italien 20 national 26.03.2018 Afghanistan 10 Frontex 28.03.2018 Pakistan 32 Frontex 29.03.2018 Serbien 57 Frontex 03.04.2018 Georgien 50 Frontex 05.04.2018 Armenien 55 Frontex 10.04.2018 Gambia 6 10.04.2018 Bangladesch 31 Frontex 11.04.2018 Tunesien 22 Frontex 11.04.2018 Italien 25 national 12.04.2018 Serbien 27 Frontex 17.04.2018 Mazedonien 69 Serbien 38 Frontex 18.04.2018 Bosnien und Herzegowina 6 Kosovo 60 Frontex Serbien 64 Frontex national Kosovo BosnienHerzegowina Ghana 37 27 3 Frontex Albanien 29 Frontex Frontex Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zielstaat A Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gambia Nationale oder FrontexMaßnahme Rückgeführte Personen C 18.04.2018 Nigeria 13 19.04.2018 Albanien 54 Frontex 24.04.2018 Afghanistan 21 Frontex 26.04.2018 Italien 18 national 03.05.2018 Albanien 93 03.05.2018 Italien 25 national 08.05.2018 Ägypten 6 Frontex 08.05.2018 Pakistan 49 Frontex 09.05.2018 Georgien 64 Frontex 15.05.2018 Albanien 78 15.05.2018 Russische Föderation 52 Frontex 16.05.2018 Tunesien 19 Frontex 16.05.2018 Mazedonien 37 17.05.2018 Italien 22 national 22.05.2018 Afghanistan 15 Frontex 24.05.2018 Georgien 38 Frontex 25.05.2018 Finnland 18 Norwegen 21 national 29.05.2018 Albanien 71 Kosovo 27 Frontex 30.05.2018 Tunesien 19 30.05.2018 Mazedonien 46 06.06.2018 Armenien 43 Frontex 06.06.2018 Spanien 90 national 07.06.2018 Italien 25 national 07.06.2018 Georgien 28 Frontex 13.06.2018 Georgien 51 Frontex 13.06.2018 Cote d´Ivoire 1 Ghana 4 Frontex 19.06.2018 Mazedonien 26 Serbien 43 Frontex 19.06.2018 Moldau 24 Albanien 54 Frontex 21.06.2018 Italien 17 21.06.2018 Mazedonien 27 Serbien 36 Frontex 21.06.2018 Albanien 63 Kosovo 33 Frontex 25.06.2018 Pakistan 15 Frontex 27.06.2018 Tunesien 25 Frontex Kosovo Kosovo Serbien 6 Zielstaat C Rückgeführte Personen B Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zielstaat B Rückgeführte Personen A Datum – 44 – 39 28 40 Frontex Frontex Frontex Frontex Frontex Serbien 27 Frontex national Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zielstaat A Drucksache 19/8021 Nationale oder FrontexMaßnahme Rückgeführte Personen C Zielstaat C Rückgeführte Personen B Zielstaat B Rückgeführte Personen A Datum Drucksache 19/8021 – 45 – 28.06.2018 Serbien 46 Frontex 03.07.2018 Ghana 5 Frontex 03.07.2018 Afghanistan 69 Frontex 10.07.2018 Mazedonien 37 Serbien 44 Frontex 11.07.2018 Kosovo 31 Albanien 63 Frontex 11.07.2018 Pakistan 21 Frontex 12.07.2018 Italien 25 national 17.07.2018 Bosnien und Herzegowina 26 Kosovo 67 Frontex 18.07.2018 Nigeria 4 Gambia 5 Frontex 18.07.2018 Ukraine 33 Aserbaidschan 30 Frontex 25.07.2018 Georgien 34 25.07.2018 Albanien 49 31.07.2018 Pakistan 8 Frontex 01.08.2018 Georgien 56 Frontex 07.08.2018 Russische Födera57 tion Frontex 08.08.2018 Gambia 15 Frontex 08.08.2018 Ägypten 15 Frontex 14.08.2018 Afghanistan 46 Frontex 15.08.2018 Gambia 1 Nigeria 6 Frontex 17.08.2018 Serbien 27 Mazedonien 52 Frontex 20.08.2018 Montenegro 36 Frontex 21.08.2018 Pakistan 16 Frontex 21.08.2018 Mazedonien 46 Serbien 62 Frontex 22.08.2018 Albanien 83 Kosovo 12 Frontex 27.08.2018 Ghana 18 Frontex 29.08.2018 Rumänien 9 national 29.08.2018 Tunesien 17 Frontex 30.08.2018 Armenien 35 Frontex 04.09.2018 Bangladesch 15 Frontex 04.09.2018 Nigeria 28 Frontex 04.09.2018 Albanien 42 05.09.2018 Georgien 35 Frontex Kosovo Moldawien 28 84 Frontex Frontex Frontex Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zielstaat A Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nationale oder FrontexMaßnahme Rückgeführte Personen C Zielstaat C Rückgeführte Personen B Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zielstaat B Rückgeführte Personen A Datum – 46 – 11.09.2018 Afghanistan 17 Frontex 11.09.2018 Georgien 65 Frontex 12.09.2018 Albanien 44 12.09.2018 Tunesien 17 Frontex 18.09.2018 Ghana 13 Frontex 18.09.2018 Mazedonien 44 20.09.2018 Italien 21 19.09.2018 Albanien 78 24.09.2018 Pakistan 15 26.09.2018 Nigeria 15 02.10.2018 Afghanistan 17 09.10.2018 Mazedonien 25 Serbien 35 Frontex 10.10.2018 Kosovo 31 Albanien 62 Frontex 10.10.2018 Tunesien 18 11.10.2018 Serbien 43 11.10.2018 Georgien 25 Frontex 15.10.2018 Spanien 9 national 16.10.2018 Gambia 10 Frontex 16.10.2018 Ghana 19 Frontex 17.10.2018 Mazedonien 30 17.10.2018 Nigeria 5 Frontex 17.10.2018 Georgien 65 Frontex 23.10.2018 Nigeria 10 Frontex 24.10.2018 Italien 18 national 25.10.2018 Finnland 20 26.10.2018 Russische Föderation 43 Frontex 29.10.2018 Pakistan 19 Frontex 02.11.2018 Gambia 15 Frontex 02.11.2018 Angola 5 national 06.11.2018 Mazedonien 45 06.11.2018 Italien 13 national 07.11.2018 Tunesien 25 Frontex 07.11.2018 Albanien 78 Kosovo Serbien 52 48 Frontex Frontex national Kosovo 20 Frontex Frontex Ghana 2 Frontex Frontex Frontex Moldawien Serbien Norwegen Serbien Kosovo 58 22 20 53 23 Frontex Frontex national Frontex Frontex Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zielstaat A Drucksache 19/8021 Nationale oder FrontexMaßnahme Rückgeführte Personen C Zielstaat C Rückgeführte Personen B Zielstaat B Rückgeführte Personen A Datum Drucksache 19/8021 – 47 – 09.11.2018 Armenien 44 Frontex 12.11.2018 Frankreich 6 national 13.11.2018 Afghanistan 42 Frontex 19.11.2018 Pakistan 19 Frontex 19.11.2018 Russische Föderation 33 Frontex 20.11.2018 Libanon 5 national 20.11.2018 Ägypten 10 Frontex 21.11.2018 Georgien 62 Frontex 22.11.2018 Italien 15 national 27.11.2018 Albanien 55 Moldawien 54 Frontex 27.11.2018 Nigeria 4 Ghana 11 Frontex 28.11.2018 Bangladesch 37 30.11.2018 Albanien 37 04.12.2018 Afghanistan 14 06.12.2018 Albanien 10 07.12.2018 Frankreich 13 national 11.12.2018 Georgien 64 Frontex 12.12.2018 Mazedonien 25 12.12.2018 Tunesien 21 Frontex 12.12.2018 Nigeria 11 Frontex 13.12.2018 Albanien 102 Kosovo 11 Frontex 14.12.2018 Bosnien und Herzegowina 50 Moldawien 24 Frontex 18.12.2018 Ghana 21 Frontex 18.12.2018 Gambia 15 Frontex 21.12.2018 Mazedonien 8 Frontex Kosovo 42 Frontex Frontex Mazedonien Serbien Serbien 8 54 39 Kosovo 1 Frontex Frontex Frontex Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zielstaat A Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/8021 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode An welchen gemeinsamen Abschiebemaßnahmen von FRONTEX hat sich Deutschland im Jahr 2018 beteiligt (bitte einzeln mit Datum, und Zielland aufführen und auch die jeweiligen Jahresgesamtzahlen angeben), und a) bei welchem Staat (für Deutschland: Behörde) lag jeweils die Federführung für die Abschiebemaßnahme, welche Bundesländer waren von deutscher Seite darüber hinaus beteiligt, b) welche Fluggesellschaften wurden mit der Durchführung der Flüge beauftragt, von welchen deutschen Flughäfen starteten sie, bzw. machten sie eine Zwischenlandung, c) wie hoch waren die Kosten der Flüge jeweils, und wer hat die Kosten getragen (bitte auch die Gesamtkosten angeben), d) wie viele Personen aus welchen Herkunftsstaaten wurden bei den Abschiebemaßnahmen aus Deutschland jeweils abgeschoben (bitte auch die Gesamtzahl der abgeschobenen Personen angeben und zwischen geplanter und tatsächlicher Größenordnung differenzieren), und e) wie viele Bundesbeamte wurden als Begleitpersonal auf diesen Flügen jeweils eingesetzt (bitte auch die Gesamtzahl der eingesetzten Bundesbeamten angeben)? Die Fragen 11, 11a bis 11e werden in nachstehender Tabelle gemeinsam beantwortet. Die Kosten für das Fluggerät der von den deutschen Behörden geplanten Maßnahmen hat jeweils die Europäische Grenzschutzagentur FRONTEX getragen. Vertragsdaten zu den unter ausländischer Verantwortung durchgeführten Rückführungsmaßnahmen liegen der Bundespolizei nicht in allen Fällen vor. Für den Zeitraum Januar bis Juni 2018 verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3702. 11.07.2018 BerlinSchönefeld 18.07.2018 Düsseldorf 18.07.2018 München Pakistan Nigeria/ Gambia Ukraine/ Aserbaidschan 21 50 4/5 27 33/30 61 25.07.2018 Frankfurt/ Main Albanien/ Kosovo 49/28 48 31.07.2018 BerlinSchönefeld Pakistan 8 50 RP, NI, BB, NW, BW, BY, SN, Bund NW, BW, BY, HH, SN, RP, BY, NW, TH, BE HE, SL, SH, RP, BY, NI, TH, MV, NW, ST BE, BB, HE Fluggesellschaft Federführender Staat/durchführende Bundesbehörde Beteiligte Bundesländer Bundesbeamte Rückgeführte Personen Zielstaaten Datum Deutscher Abflughafen Zur Fortschreibung für den Zeitraum Juli bis Dezember 2018 wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Kosten Fluggerät in EUR Österreich Österreich BPOLP Danish Air Transport 149.497 BPOLP Danish Air Transport 74.976 BPOLP Gulf Air 462.685 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 11. – 48 – Federführender Staat/durchführende Bundesbehörde Beteiligte Bundesländer Bundesbeamte Rückgeführte Personen Zielstaaten 01.08.2018 Düsseldorf Georgien 56 1 NW, RP, HH, NI, BY, BW, BPOLP SN 15.08.2018 Düsseldorf Gambia/ Nigeria 1/6 17 BW, NW, BY Österreich 04.09.2018 Düsseldorf Bangladesch 15 34 NW, Bund 05.09.2018 Düsseldorf Georgien 35 1 NW, RP, BY, BPOLP BW, HH, NI 11.09.2018 Leipzig Georgien 65 2 SN, RP, NI, BY Pakistan 15 77 RP, BW, BY, BPOLP BE, HE 25.09.2018 Düsseldorf Russische Föderation 1 3 BY 26.09.2018 Düsseldorf Nigeria/ Ghana 15/2 23 BW, BY, MV, BPOLP Bund 31/62 33 NW, NI BPOLP 5 1 Österreich Pakistan 19 47 Pakistan 19 67 21.11.2018 Düsseldorf Georgien 62 1 BY BB, BE, BW, HE, NI, NW BB, BW, BY, HB, HE, NW, RP, SH, SN NW, BY, RP, ST, BW, HH, BE, SN 28.11.2018 Düsseldorf Bangladesch 37 61 NW 06.12.2018 Düsseldorf Pakistan 2 7 11.12.2018 Düsseldorf Georgien 64 1 NI Österreich NW,NI,RP, SH, BW, BY, BPOLP SN, HH, 12.12.2018 München Nigeria 11 1 24.09.2018 Frankfurt/ Main 10.10.2018 Düsseldorf 17.10.2018 München Frankfurt/ 29.10.2018 Main 19.11.2018 Frankfurt/ Main Kosovo/ Albanien Nigeria BY BPOLP BPOLP Österreich Fluggesellschaft Drucksache 19/8021 – 49 – Airzena Georgian Airways Travel Service/ Smart Wings Airzena Georgian Airways Airzena Georgian Airways Travel Service/ Smart Wings Vizion Air operated by Sprint Air Travel Service/ Smart Wings Kosten Fluggerät in EUR 91.560 282.685 99.080 90.800 122.352 11.148 244.196 Germania 157.725 Titan Airways 226.725 Griechenland BPOLP BPOLP BPOLP Österreich Airzena Georgian Airways Travel Service/ Smart Wings SkyTaxi Airzena Georgian Airways Vizion Air operated by Sprint Air 95.400 334.329 12.817 91.560 29.881 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Datum Deutscher Abflughafen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/8021 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ist die Zahl der Personen, die im Zuge von Sammelabschiebungen der EU aus Deutschland abgeschoben wurden (vgl. Frage 10) identisch mit der Zahl der Personen, die durch gemeinsame Abschiebemaßnahmen von FRONTEX aus Deutschland abgeschoben wurden (vgl. Frage 11), oder gibt es noch weitere Sammelabschiebungen der EU, die nicht von FRONTEX koordiniert werden? Als „Sammelabschiebungen der EU“ im Sinne der Fragestellung werden durch die Bundespolizei sowohl gemeinsame als auch nationale Sammelrückführungen gewertet. Das Kriterium der Zuordnung ist hier die Finanzierung der Maßnahme durch Frontex. Demnach kann festgestellt werden, dass in der Tabelle zu Frage 11 nicht alle Flüge aufgeführt sind, die in der Tabelle zu Frage 10 als Frontex-Maßnahme bezeichnet sind. Im Übrigen werden in der Tabelle zu Frage 11 auch Maßnahmen erfasst, die nicht in der Tabelle zu Frage 10 aufgeführt sind, da die Teilnahme an gemeinsamen Maßnahmen auch mit weniger als 5 Rückzuführenden möglich ist und es sich somit nicht um Sammelrückführungen, sondern um sogenannte gesicherte Flüge handelt. Sammelrückführungen der EU, die nicht von Frontex koordiniert werden, sind der Bundesregierung nicht bekannt. 13. Auf Initiative welcher Akteure bzw. Behörden werden gemeinsame Abschiebemaßnahmen von FRONTEX in die Wege geleitet? a) Wie erfahren Bund und Länder von bevorstehenden FRONTEX-Sammelabschiebungen, und welcher Stelle melden sie ausreisepflichtige Personen aus ihrem Zuständigkeitsbereich, damit diese im Rahmen der jeweils bevorstehenden Sammelabschiebungen abgeschoben werden? Die Mitgliedstaaten, die planen, eine Rückführungsmaßnahme unter Beteiligung anderer Mitgliedstaaten durchzuführen, teilen diese Absicht über Frontex den anderen Mitgliedstaaten mit. Bei vorgesehener Teilnahme werden in Deutschland die zuständigen Behörden der Länder durch die Bundespolizei über diese Planungen informiert. Daraufhin können die Behörden, die beabsichtigen, ausreisepflichtige Personen in den entsprechenden Drittstaat rückzuführen, deren Anzahl der Bundespolizei mitteilen. Auf dieser Basis meldet die Bundespolizei den gesamten Bedarf an Sitzplatzkapazitäten für Deutschland bei Frontex an. b) Werden aus Deutschland abzuschiebende Personen, die im Rahmen von gemeinsamen Abschiebemaßnahmen von FRONTEX, bei denen ein anderer Mitgliedstaat als Deutschland federführend ist, dem Abschiebeflug grundsätzlich auf dem Luftweg zugeführt, und welche Behörde koordiniert die Zuführung dieser abzuschiebenden Personen? Ja. Die Bundespolizei begleitet Rückführungen auf dem Luftweg grundsätzlich ab einem Flughafen im Bundesgebiet. Bei Teilnahme an Maßnahmen, die in anderen Staaten starten, beginnt die aufenthaltsbeendende Maßnahme bereits mit dem Flug zum ausländischen Startflughafen. Die Zuführung zum Abflughafen im Bundesgebiet obliegt den zuständigen Behörden der Länder. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. – 50 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wie viele der Abschiebungen im Jahr 2018 erfolgten a) unbegleitet, Im Jahr 2018 wurden 10 328 Abschiebungen auf dem Luftweg unbegleitet vollzogen. b) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei, c) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Länderpolizeien oder anderer Länderbehörden, Die Fragen 14b und 14c werden gemeinsam beantwortet. Im Jahr 2018 wurden 7 987 Abschiebungen auf dem Luftweg durch Angehörige der Bundespolizei bzw. der Polizeien der Länder oder anderer Länderbehörden begleitet. Eine differenzierte statistische Erfassung im Sinne der Teilfragen 14b und 14c erfolgt nicht. d) in Begleitung von Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten anderer Mitgliedstaaten, Keine. e) in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten (bitte nach Zielstaaten aufschlüsseln), Im Jahr 2018 wurden 383 algerische, 245 serbische und 68 montenegrinische Staatsangehörige in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten rückgeführt. f) in Begleitung von Sicherheitskräften der Luftverkehrsgesellschaften (bitte nach Fluggesellschaften aufschlüsseln), Luftfahrtunternehmen Bulgaria Air Georgian Airways begleitet 1.085 802 Tarom 79 Adria Airways 47 Middle East Airlines 19 Ukraine International 3 Gesamt 2.035 g) in Begleitung von medizinischem Personal? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Drucksache 19/8021 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 14. – 51 – Drucksache 19/8021 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wie viele Abschiebungsversuche mussten im Jahr 2018 aufgrund von Widerstandshandlungen der bzw. des Betroffenen abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)? Die Bundesregierung verweist auf nachstehende Tabellen: Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund von Widerstandshandlungen Flughafen Frankfurt/Main München Hamburg Stuttgart Berlin-Tegel Berlin-Schönefeld Köln/Bonn Hannover Düsseldorf Leipzig Dresden Gesamt Gesamtzahl (Personen) 947 236 127 106 113 43 30 25 8 1 1 1.637 Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund von Widerstandshandlungen Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Nigeria 188 Somalia 135 Syrien 126 Guinea 98 Eritrea 88 Gambia 88 Cote d'Ivoire 75 Iran 74 Irak 68 Sudan 67 Marokko 67 Sierra Leone 60 Algerien 53 Afghanistan 40 Kamerun 36 Pakistan 30 Russische Föderation 30 ungeklärt 27 Ghana 24 Türkei 23 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 15. – 52 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 53 – Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund von Widerstandshandlungen Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Äthiopien 20 Guinea-Bissau 16 Libyen 14 Aserbaidschan 14 Indien 12 Togo 11 Mali 12 Serbien 10 Tunesien 11 Armenien 9 Jemen 9 Bangladesch 8 Burkina Faso 7 Ukraine 6 Tschad 7 Albanien 6 Libanon 6 staatenlos 5 Senegal 5 Ägypten 4 Niger 5 Liberia 7 Sri Lanka 3 Südsudan 3 Benin 3 China 2 Montenegro 2 Uganda 2 Kongo, Dem. Republik 2 Georgien 7 Haiti 2 Jordanien 2 Tansania 1 Kenia 1 Vietnam 1 Bahrain 1 Rumänien 1 Mazedonien 1 Madagaskar 1 Jamaika 1 Drucksache 19/8021 Drucksache 19/8021 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg mussten im Jahr 2018 wegen medizinischer Bedenken abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen und den medizinischen Gründen aufschlüsseln)? Die Bundesregierung verweist auf die nachstehenden Tabellen: Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund medizinischer Gründe Flughafen Gesamtzahl (Personen) Frankfurt/Main 43 München 15 Düsseldorf 28 Hamburg 8 Hannover 5 Köln/Bonn 2 Berlin-Tegel 2 Leipzig 2 Stuttgart 2 Gesamt 107 Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund medizinischer Gründe Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Georgien 13 Pakistan 9 Iran 8 Algerien 7 Nigeria 7 Eritrea 7 Albanien 5 Montenegro 5 Aserbaidschan 5 Russische Föderation 5 Irak 4 Syrien 4 Somalia 3 Armenien 3 Marokko 3 Sri Lanka 3 ungeklärt 3 Angola 3 Tunesien 2 Sierra Leone 2 Ghana 1 Serbien 1 Kolumbien 1 Afghanistan 1 Bangladesch 1 Mali 1 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 16. – 54 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wie viele Abschiebungsversuche mussten im Jahr 2018 abgebrochen werden, weil sich die Fluggesellschaft oder der Flugzeugführer weigerte, die Personen, die zur Abschiebung anstanden, zu transportieren (bitte nach Flughafen und der jeweiligen Fluggesellschaft aufschlüsseln)? Die Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden: Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund von Weigerung der Fluggesellschaft/Flugzeugführer Flughafen Gesamtzahl (Personen) Frankfurt/M. 176 Düsseldorf 169 München 68 Hamburg 41 Berlin-Tegel 37 Köln/Bonn 6 Stuttgart 5 Berlin-Schönefeld 2 Leipzig 1 Baden/Baden 1 Gesamtergebnis 506 Drucksache 19/8021 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 17. – 55 – Drucksache 19/8021 – 56 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Luftverkehrsgesellschaft Gesamtzahl (Personen) Lufthansa 141 Eurowings 131 Qatar Airways 48 Alitalia 34 LOT 17 Air Algerie 15 Bulgaria Air 12 Iberia 11 Austrian Airlines 10 KLM 10 Ukraine International 9 Turkish Airlines 9 Adria Airways 8 Air Serbia 8 Royal Air Maroc 7 Scandinavian Airlines 7 Easy Jet 5 Brussels Airlines 4 Condor 3 Blue Air 2 Air Baltic 2 Middle East Airlines 2 Finnair 2 Air France 2 Swiss Air 1 Saudi Arabian Airlines 1 Aeroflot 1 Tarom 1 Air Dolomiti 1 Ethiopian Airlines 1 Tunisair 1 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund der Weigerung der Fluggesellschaft/Flugzeugführer Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wie viele Abschiebungen scheiterten im Jahr 2018 an der Weigerung der Zielstaaten, die Abgeschobenen aufzunehmen (bitte nach Zielstaaten differenzieren)? Aufgrund der Weigerung der Zielstaaten, Abzuschiebende aufzunehmen, sind im Jahr 2018 fünfzehn Abschiebungen gescheitert. Weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. 19. Wie viele Abschiebungen scheiterten im Jahr 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung, weil die Betroffenen am Tag der Abschiebung nicht in ihrer Unterkunft bzw. Wohnung angetroffen wurden? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 20. Welche Kosten sind dem Bund im Jahr 2018 durch die Sicherheitsbegleitung bei Abschiebungen entstanden (bitte so genau wie möglich differenzieren)? Für die Sicherheitsbegleitung bei Rückführungen gemäß § 71 Absatz 3 Nummer 1d des Aufenthaltsgesetzes sind dem Bund im Jahr 2018 Kosten in Höhe von 8 205 000 Euro entstanden. 21. Welche Kenntnisse oder Einschätzungen liegen der Bundesregierung bzw. Bundesbehörden dazu vor, in wie vielen Abschiebungsfällen des Jahres 2018 Familienangehörige voneinander getrennt wurden (in absoluten und relativen Zahlen)? Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) legt in § 71 fest, dass die Zuständigkeit für aufenthaltsrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen bei den Ausländerbehörden liegt. Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Daten vor. Drucksache 19/8021 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 18. – 57 – Drucksache 19/8021 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wie viele Ausreiseentscheidungen gegenüber Drittstaatsangehörigen bzw. EU-Angehörigen bzw. gegenüber abgelehnten Asylsuchenden (bitte differenzieren, auch nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern) wurden im Jahr 2018 erlassen, und wie viele Ausreisen von Drittstaatsangehörigen bzw. EU-Angehörigen bzw. abgelehnten Asylsuchenden gab es im Jahr 2018 (bitte differenzieren, auch nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern, bei abgelehnten Asylsuchenden auch nach dem Jahr der Asylablehnung)? Die Angaben ausweislich des AZR zum Stichtag 31. Dezember 2018 können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Ausreiseentscheidungen im Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2018 Drittstaat gegenüber Drittstaatsangehörigen 51.766 darunter: Nigeria 3.231 Irak 3.052 Afghanistan 3.009 Albanien 2.353 Georgien 2.232 Russische Föderation 2.105 Iran 1.827 Serbien 1.818 Gambia 1.712 Algerien 1.583 Syrien 1.519 Pakistan 1.501 Marokko 1.432 Somalia 1.371 Türkei 1.325 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 22. – 58 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/8021 – 59 – Drittstaat gegenüber Drittstaatsangehörigen 51.766 darunter: Baden-Württemberg 5.629 Bayern 8.042 Berlin 3.054 Brandenburg 1.584 Bremen 344 Hamburg 1.797 Hessen 3.961 Mecklenburg-Vorpommern 615 Niedersachsen 5.158 Nordrhein-Westfalen 11.074 Rheinland-Pfalz 1.746 Saarland 354 Sachsen 3.210 Sachsen-Anhalt 1.338 Schleswig-Holstein 1.664 Thüringen 1.181 unbekannt 1.015 Ausreiseentscheidungen im Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2018 EU-Staat gegenüber Unionsbürgern 2.286 darunter: Rumänien 739 Polen 436 Bulgarien 361 Litauen 119 Italien 102 Kroatien 81 Niederlande 68 Ungarn 57 Lettland 47 Slowakische Republik 47 Tschechische Republik 43 Griechenland 34 Spanien 33 Frankreich 28 Portugal 22 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Ausreiseentscheidungen im Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2018 Drucksache 19/8021 – 60 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode EU-Staat gegenüber Unionsbürgern 2.286 darunter: Baden-Württemberg 178 Bayern 417 Berlin 100 Brandenburg 36 Bremen 51 Hamburg 248 Hessen 217 Mecklenburg-Vorpommern 3 Niedersachsen 98 Nordrhein-Westfalen 682 Rheinland-Pfalz 64 Saarland 20 Sachsen 79 Sachsen-Anhalt 23 Schleswig-Holstein 45 Thüringen 25 Ausreiseentscheidungen im Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2018 Gesamt gegenüber abgelehnten Asylbewerbern 18.896 darunter: Georgien 1.170 Irak 1.123 Afghanistan 1.058 Serbien 1.006 Albanien 944 Nigeria 787 Russische Föderation 766 Pakistan 752 Gambia 644 Mazedonien 636 Algerien 577 Syrien 494 Armenien 486 Kosovo 480 Marokko 479 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Ausreiseentscheidungen im Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2018 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/8021 – 61 – Summe gegenüber abgelehnten Asylbewerbern 18.896 darunter: Baden-Württemberg 2.382 Bayern 2.772 Berlin 1.088 Brandenburg 547 Bremen 90 Hamburg 481 Hessen 905 Mecklenburg-Vorpommern 270 Niedersachsen 1.987 Nordrhein-Westfalen 4.828 Rheinland-Pfalz 868 Saarland 80 Sachsen 1.059 Sachsen-Anhalt 545 Schleswig-Holstein 641 Thüringen 351 unbekannt 2 Ausreisen im Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2018 Drittstaat von Drittstaatsangehörigkeiten 236.767 darunter: Türkei 15.270 China 14.457 Indien 12.322 Vereinigte Staaten von Amerika 11.789 Serbien 11.346 Albanien 8.582 Syrien 8.426 Russische Föderation 8.197 Mazedonien 7.427 Irak 7.082 Bosnien und Herzegowina 6.243 Ukraine 5.886 Afghanistan 5.831 Pakistan 5.748 Georgien 5.379 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Ausreiseentscheidungen im Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2018 Drucksache 19/8021 – 62 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drittstaat von Drittstaatsangehörigkeiten 236.767 darunter: Baden-Württemberg 39.631 Bayern 43.325 Berlin 15.135 Brandenburg 4.401 Bremen 1.664 Hamburg 5.940 Hessen 22.914 Mecklenburg-Vorpommern 2.625 Niedersachsen 14.846 Nordrhein-Westfalen 51.829 Rheinland-Pfalz 9.505 Saarland 1.501 Sachsen 10.013 Sachsen-Anhalt 4.856 Schleswig-Holstein 4.657 Thüringen 3.925 Ausreisen im Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2018 EU-Staat von Unionsbürgern 370.784 darunter: Rumänien 106.631 Polen 75.640 Bulgarien 35.500 Italien 26.381 Ungarn 24.818 Kroatien 17.939 Griechenland 11.720 Spanien 10.713 Frankreich 8.208 Slowakische Republik 7.052 Niederlande 6.101 Großbritannien mit Nordirland 5.844 Österreich 5.536 Litauen 5.266 Tschechische Republik 5.007 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Ausreisen im Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2018 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/8021 – 63 – EU-Staat von Unionsbürgern 370.784 darunter: Baden-Württemberg 66.175 Bayern 75.600 Berlin 18.356 Brandenburg 5.823 Bremen 3.083 Hamburg 5.635 Hessen 38.568 Mecklenburg-Vorpommern 4.228 Niedersachsen 36.375 Nordrhein-Westfalen 67.054 Rheinland-Pfalz 18.082 Saarland 3.804 Sachsen 7.686 Sachsen-Anhalt 6.995 Schleswig-Holstein 6.972 Thüringen 6.348 Ausreisen im Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2018 von abgelehnten Asylbewerbern darunter: Summe Albanien 3.826 Serbien 3.534 Mazedonien 2.622 Pakistan 2.220 Georgien 2.170 Kosovo 2.152 Afghanistan 1.677 Indien 1.568 Russische Föderation 1.425 Irak 1.416 Algerien 1.250 Moldau (Republik) 1.083 Türkei 1.070 Marokko 1.066 Bosnien und Herzegowina 927 41.587 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Ausreisen im Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2018 Drucksache 19/8021 – 64 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Summe Baden-Württemberg 5.372 Bayern 6.201 Berlin 2.410 Brandenburg 889 Bremen 210 Hamburg 974 Hessen 2.302 Mecklenburg-Vorpommern 661 Niedersachsen 3.256 Nordrhein-Westfalen 11.729 Rheinland-Pfalz 1.966 Saarland 195 Sachsen 2.320 Sachsen-Anhalt 1.607 Schleswig-Holstein 822 Thüringen 673 41.587 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Ausreisen im Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2018 von abgelehnten Asylbewerbern darunter: Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/8021 – 65 – Summe Vor 1991 212 1992 167 1993 331 1994 261 1995 189 1996 201 1997 210 1998 216 1999 193 2000 256 2001 229 2002 303 2003 317 2004 283 2005 222 2006 190 2007 135 2008 95 2009 99 2010 217 2011 287 2012 375 2013 560 2014 749 2015 1.502 2016 4.593 2017 10.602 2018 18.341 Unbekannt 252 41.587 Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Ausreiseentscheidungen gegenüber abgelehnten Asylbewerbern nicht zwingend aufgrund eines abgelehnten Asylantrages erfolgt sein müssen. So bleiben Ausländer als abgelehnte Asylbewerber dauerhaft im AZR gespeichert, auch wenn sie zwischenzeitlich ausgereist waren, aufgrund eines Aufenthaltstitels im Bundesgebiet gelebt haben und gegen sie im Jahr 2018 aus anderen Gründen eine Ausreiseentscheidung ergangen ist. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Ausreisen im Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2018 von abgelehnten Asylbewerbern davon Jahr der Asylablehnung: Drucksache 19/8021 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wie viele ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige haben Deutschland im Jahr 2018 freiwillig verlassen (bitte zumindest ungefähre Angaben machen), wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende, wie viele Ausreisen wurden finanziell gefördert, und welche zumindest ungefähren Angaben kann die Bundesregierung zur Zahl der von den Bundesländern geförderten freiwilligen Ausreisen machen (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten und den Bundesländern differenziert angeben)? Im Jahr 2018 haben 15 962 Personen (vorläufige Zahl) gefördert über das Rückkehrförderungsprogramm REAG/GARP Deutschland freiwillig verlassen, darunter waren 9 802 ausreisepflichtige Personen. Zur Anzahl von darüber hinaus von den Bundesländern geförderten freiwilligen Ausreisen liegen der Bundesregierung keine validen Angaben vor. Die Anzahl der über REAG/GARP geförderten Ausreisen mit dem Merkmal „abgelehnte Asylsuchende“ aus den 15 wichtigsten Herkunftsländern können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Staatsangehörigkeit Gesamt Albanien 1170 Serbien 876 Russische Föderation 775 Mazedonien, ehem. jug. Republik 706 Georgien 592 Moldau, Republik 481 Armenien 382 Irak 377 Kosovo (UNSC Resolution 1244) 376 Ukraine 335 Aserbaidschan 309 Indien 291 Pakistan 170 Montenegro 158 Libanon 151 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 23. – 66 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Welche Angaben kann die Bundespolizei machen zu den freiwilligen Ausreisen von Personen mit einer Grenzübertrittsbescheinigung im Jahr 2018 (bitte auch nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten und dem Weg der Ausreise differenzieren)? Im Jahr 2018 sind nach Angaben der Bundespolizei 34 319 Personen freiwillig aus Deutschland ausgereist. Auf die nachstehenden Tabellen wird verwiesen: Weg der Ausreise Gesamtzahl (Personen) Gesamt 34.319 Luftweg 33.679 Landweg 469 Seeweg 171 Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Russische Föderation 2.558 Türkei 2.479 Albanien 2.445 Irak 2.165 China 1.664 Ukraine 1.425 Serbien 1.323 Georgien 1.319 Mazedonien 1.196 Kosovo 1.150 Iran 1.013 Indien 981 Syrien 962 Moldau 892 Armenien 842 25. Wie viele der im Jahr 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 (bitte differenzieren und gesonderte Tabellen erstellen) rechts- oder bestandskräftig abgelehnten Asylsuchenden (bitte angeben, wie viele dies jeweils waren, wie viele Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 AufenthG jeweils in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 erteilt wurden und wie viele Folgeanträge es jeweils in diesen Jahren gab) waren nach Angaben des AZR am 31. Dezember 2018 noch in Deutschland aufhältig (bitte jeweils differenzieren nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern, Bundesländern und dem jetzigen Aufenthaltsstatus)? Ausweislich des AZR waren zum Auswertungsstichtag 31. Dezember 2018 die Asylanträge von 32 242 Personen erfasst, die im Jahr 2014 rechts- oder bestandskräftig abgelehnt wurden (Jahr 2015: 81 030; Jahr 2016: 116 865; 2017: 123 638; 2018: 87 317). Diese und die nachfolgenden Angaben können allerdings nur als ungefähre Tendenzangaben angesehen werden, da bei der Auswertung der AZR- Drucksache 19/8021 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 24. – 67 – Drucksache 19/8021 – 68 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Eine gesonderte Auswertung nach Abschiebungsverboten nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 AufenthG kann nicht erfolgen, da diese im AZR als abgelehnte Asylbewerber erfasst werden. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren 14 110 Personen (davon späterer Folgeantrag in 2014: 941, 2015: 1 293, 2016: 1 070, 2017: 2 971; 2018: 7 835) aufhältig, die in den Jahren 2014 bis 2018 einen negativen Asylbescheid erhielten und zu einem späteren Zeitpunkt einen Folgeantrag gestellt haben. Differenzierte Angaben zu den zum Stichtag 31. Dezember 2018 noch aufhältigen Personen im Sinne der Frage und nach Maßgabe der o. g. Erläuterungen können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Letzter Asylantrag abgelehnt in: 2014 Anzahl Personen: 2015 2016 2017 2018 32.242 81.030 116.865 123.638 87.317 Von den oben genannten Personen waren zum Stichtag 31. Dezember 2018 noch in Deutschland aufhältig: Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2014 Alle Staatsangehörigkeiten darunter: 14.189 Serbien 2.225 Afghanistan 2.113 Mazedonien 1.192 Syrien 727 Russische Föderation 703 Bosnien und Herzegowina 594 Kosovo 591 Türkei 425 Armenien 371 Pakistan 311 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Daten aus technischen Gründen auch erteilte Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 AufenthG als abgelehnte Asylanträge gezählt werden. Zudem wird im AZR nur der jeweils jüngste Asylantrag gezählt. Wurde z. B. ein Antrag eines Asylbewerbers im Jahr 2014 bestandskräftig abgelehnt und im Jahr 2016 ein weiterer Folgeantrag gestellt und abgelehnt, so wird diese Person nur für das Jahr 2016 gezählt. Diese Faktoren können zu entsprechenden statistischen Verzerrungen führen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/8021 – 69 – 14.189 Länder Baden-Württemberg 1.043 Bayern 1.318 Berlin 1.195 Brandenburg 286 Bremen 269 Hamburg 667 Hessen 797 Mecklenburg-Vorpommern 265 Niedersachsen 1.324 Nordrhein-Westfalen 4.798 Rheinland-Pfalz 512 Saarland 124 Sachsen 480 Sachsen-Anhalt 339 Schleswig-Holstein 455 Thüringen 317 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2014 14.189 Länder Baden-Württemberg 1.043 Bayern 1.318 Berlin 1.195 Brandenburg 286 Bremen 269 Hamburg 667 Hessen 797 Mecklenburg-Vorpommern 265 Niedersachsen 1.324 Nordrhein-Westfalen 4.798 Rheinland-Pfalz 512 Saarland 124 Sachsen 480 Sachsen-Anhalt 339 Schleswig-Holstein 455 Thüringen 317 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2014 Drucksache 19/8021 – 70 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14.189 in % unbefristete Aufenthaltsrechte 4,0 % befristete Aufenthaltsrechte 62,5 % sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 33,5 % Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2015 Alle Staatsangehörigkeiten 18.085 darunter: Serbien 3.305 Kosovo 2.620 Albanien 2.125 Afghanistan 1.446 Mazedonien 1.302 Bosnien und Herzegowina 798 Russische Föderation 690 Syrien 545 Türkei 353 Pakistan 347 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2015 18.085 Länder Baden-Württemberg 1.587 Bayern 1.270 Berlin 1.568 Brandenburg 528 Bremen 330 Hamburg 631 Hessen 883 Mecklenburg-Vorpommern 284 Niedersachsen 1.902 Nordrhein-Westfalen 6.017 Rheinland-Pfalz 862 Saarland 117 Sachsen 666 Sachsen-Anhalt 439 Schleswig-Holstein 625 Thüringen 376 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2014 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/8021 – 71 – 18.085 in % unbefristete Aufenthaltsrechte 2,5 % befristete Aufenthaltsrechte 51,8 % sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 45,6 % Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2016 Alle Staatsangehörigkeiten darunter: 41.689 Afghanistan 10.479 Albanien 4.685 Kosovo 3.794 Serbien 3.586 Mazedonien 1.770 Indien 1.448 Syrien 1.356 Russische Föderation 1.150 Irak 1.101 Pakistan 999 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2016 41.689 Länder Baden-Württemberg 3.492 Bayern 4.366 Berlin 2.523 Brandenburg 1.236 Bremen 896 Hamburg 1.424 Hessen 1.933 Mecklenburg-Vorpommern 473 Niedersachsen 4.264 Nordrhein-Westfalen 10.780 Rheinland-Pfalz 1.984 Saarland 263 Sachsen 2.461 Sachsen-Anhalt 2.309 Schleswig-Holstein 1.723 Thüringen 1.562 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2015 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: Drucksache 19/8021 – 72 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 41.689 in % unbefristete Aufenthaltsrechte 1,1 % befristete Aufenthaltsrechte 50,9 % sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 48,0 % Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2017 Alle Staatsangehörigkeiten darunter: 77.922 Afghanistan 27.822 Irak 5.001 Nigeria 3.601 Albanien 2.771 Pakistan 2.621 Russische Föderation 2.294 Kosovo 2.218 Serbien 2.004 Somalia 1.926 Indien 1.792 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2017 77.922 Länder Baden-Württemberg 8.078 Bayern 11.722 Berlin 3.775 Brandenburg 1.460 Bremen 908 Hamburg 2.162 Hessen 5.964 Mecklenburg-Vorpommern 1.340 Niedersachsen 6.921 Nordrhein-Westfalen 19.975 Rheinland-Pfalz 3.540 Saarland 308 Sachsen 3.608 Sachsen-Anhalt 2.733 Schleswig-Holstein 3.403 Thüringen 2.025 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2016 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/8021 – 73 – Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2018 Alle Staatsangehörigkeiten darunter: Afghanistan Irak Nigeria Pakistan Russische Föderation Syrien Armenien Iran Somalia Libanon Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2018 Länder Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen 77.922 in % 0,5 % 49,6 % 49,9 % 63.970 16.940 6.556 3.760 2.995 2.489 2.055 1.655 1.565 1.468 1.422 63.970 6.960 10.215 2.819 1.201 399 1.888 4.072 1.035 5.740 16.156 3.284 370 4.148 1.582 2.781 1.320 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2017 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: unbefristete Aufenthaltsrechte befristete Aufenthaltsrechte sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) Drucksache 19/8021 – 74 – 26. 63.970 in % 0,3 % 26,8 % 72,9 % Wie viele der Menschen, die in den Jahren 2014 bis 2018 nach Deutschland eingereist sind (bitte angeben, wie viele dies waren) und als Asylsuchende rechts- oder bestandskräftig abgelehnt wurden (bitte angeben, wie viele dies waren), lebten zum 31. Dezember 2018 mit welchem Aufenthaltsstatus in Deutschland (bitte nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten und unterschiedlichen Schutzstatus differenzieren)? Im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 sind ausweislich des AZR 6 819 185 Personen nach Deutschland eingereist. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren hiervon 415 865 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag erfasst, davon 204 138 Personen, die noch in Deutschland aufhältig waren. Die weiteren Angaben können den nachstehenden Tabellen entnommen werden: Aufhältige Personen, mit Einreise zwischen 2014 und 2018 und abgelehntem Asylantrag 204.138 Alle Staatsangehörigkeiten darunter: Afghanistan 53.725 Irak 12.587 Serbien 11.352 Kosovo 10.975 Albanien 10.931 Nigeria 7.739 Pakistan 6.106 Mazedonien 5.650 Syrien 5.574 Türkei 4.856 Indien 4.594 Russische Föderation 4.238 Somalia 4.062 Libanon 4.001 Armenien 3.377 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2018 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: unbefristete Aufenthaltsrechte befristete Aufenthaltsrechte sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/8021 – 75 – 204.138 Nach Aufenthaltsstatus darunter: befristete Aufenthaltsrechte (ohne § 25 Absatz 3 AufenthG) 38.294 nach § 25 Absatz 3 AufenthG (Abschiebungshindernisse) 48.663 unbefristete Aufenthaltsrechte 8.265 sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 108.916 27. Wie ist der genaue aktuelle Stand der auf der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 9. Februar 2017 vereinbarten Maßnahmen im Bereich der Abschiebung bzw. Ausreise (bitte so detailliert und konkret wie möglich darstellen und wichtige Zahlenangaben machen), insbesondere zur a) Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Bearbeitung von DublinVerfahren (Bund-Länder-AG) – was enthält insbesondere der Abschlussbericht der Bund-Länder-AG, welche Handlungsempfehlungen werden gemacht und welche Empfehlungen will die Bundesregierung in ihrer Zuständigkeit umsetzen (bitte darlegen) –, Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 26 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/7044 verwiesen. b) Errichtung des gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) – wie viele Personen (bitte nähere Angaben zur fachlichen Herkunft bzw. zu entsendenden Bundesländern bzw. Ministerien und zum aktuellen Status der Beschäftigten machen) arbeiten inzwischen dort zu welchen konkreten Aufgaben (bitte darlegen) –, Aktuell sind insgesamt 57 Bedienstete des Bundes und der Länder im Gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) vertreten. Die Bediensteten im ZUR sind im Regelfall im gehobenen Dienst und im Einzelfall im höheren Dienst tätig. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Aufhältige Personen, mit Einreise zwischen 2014 und 2018 und abgelehntem Asylantrag Drucksache 19/8021 – 76 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundesland/Bund Behörde Arbeitsbereich/Aufgabe Bund Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) 6 Bedienstete des BMI mit folgenden Aufgaben/Arbeitsbereichen im ZUR: Leitung ZUR, Projektleitung IRMA (ZUR), Leitung Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe Integriertes Rückkehrmanagement (AG IRM), Arbeitsbereich (AB) Optimierung, AB Sicherheit, AB Passersatzpapierbeschaffung (PEB) Bund Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 18 Bedienstete des BAMF mit folgenden Aufgaben/Arbeitsbereichen im ZUR: Geschäftszimmer ZUR, Geschäftsstelle AG IRM, AB Freiwillige Rückkehr (FR), AB Optimierung, AB Sicherheit, AB Operative Angelegenheiten der Rückführung (OAR) Bund Bundespolizeipräsidium (BPOLP) 12 Bedienstete des BPOLP mit folgenden Aufgaben/Arbeitsbereichen im ZUR: AB OAR, AB PEB Ländervertreter Brandenburg Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg AB OAR, AB PEB Ländervertreterin Berlin Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten AB PEB/AB OAR (ZUR) Ländervertreterin Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe AB PEB/AB FR/AB Sicherheit Ländervertreterin Bayern Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr AB PEB/AB OAR Ländervertreter Bayern Regierung von Oberfranken AB PEB/AB OAR Ländervertreter Hansestadt Bremen Senator für Inneres Bremen AB PEB/AB Sicherheit Ländervertreter Hessen (2 Personen) Hessisches Ministerium des Innern und für Sport AB OAR/AB PEB/AB Sicherheit, PG IRMA Ländervertreter Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport Hamburg AB OAR/PG IRMA Ländervertreterin Hansestadt Hamburg Einwohnerzentralamt Hamburg AB PEB/AB Sicherheit Ländervertreterin MecklenburgVorpommern Landesamt für Innere Verwaltung AB PEB/AB OAR Ländervertreter Niedersachsen Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport AB PEB Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die entsendende Behörde und das fachliche Einsatzgebiet der Bediensteten des Bundes und der Länder im ZUR sind in der folgenden Tabelle aufgeführt: Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/8021 – 77 – Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen AB PEB Ländervertreter Rheinland-Pfalz Zentralstelle für Rückführungsfragen Trier AB PEB/AB FR Ländervertreter Rheinland-Pfalz Polizeipräsidium Koblenz AB Sicherheit/AB OAR Ländervertreterin Schleswig-Holstein Landesamt für Ausländerangelegenheiten AB PEB/AB FR Ländervertreterin Saarland Ausländerbehörde Lebach AB PEB/AB OAR/AB Sicherheit Ländervertreterin Sachsen Landesdirektion Sachsen AB PEB/AB OAR Ländervertreter Sachsen-Anhalt Ministerium für Inneres und Sport des Landes SachsenAnhalt AB Optimierung Ländervertreterin Thüringen Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Thüringen AB OAR/AB FR/AB PEB Das ZUR ist in fünf Arbeitsbereiche gegliedert: Arbeitsbereich Freiwillige Rückkehr – Aufgaben: Ständige Informations- und Auskunftsstelle (Statistik freiwillige Rückkehr, Übersichten zu Förderprogrammen/Projekten freiwillige Rückkehr Bund, Länder, EU; Unterstützung der Länder u. a. durch Vernetzung der Akteure und der Erarbeitung von Vorschlägen zur weiteren Verbesserung der Möglichkeiten der freiwilligen Rückkehr; Koordinierungsaufgabe; Arbeitsbereich Passersatzbeschaffung (PEB) – Aufgaben: Operative Passersatzbeschaffung (einschließlich Unterstützung von Sammelvorführungen und Expertenanhörungen); Analysen zum Verfahren der Passersatzpapierbeschaffung zu ausgewählten Herkunftsstaaten und Erarbeitung von Vorschlägen zu einer Verbesserung der PEB; Bestandsaufnahme und Weitergabe von Informationen zu Passersatzbeschaffungsmaßnahmen sowie zur Identitätsklärung. Zusammenstellung und Erarbeitung von Arbeitshilfen; Erfahrungsaustausch und Prozessoptimierung; Arbeitsbereich Sicherheit – Aufgaben: Ständige Kontaktstelle für Bund und Länder, Koordination der Informationsweitergabe und anlassbezogene Beratung; nachträgliche Begleitung von Einzelfällen der AG Status; Begleitung von Einzelfällen des Bundes und der Länder; Zusammenstellung und Erarbeitung von Arbeitshilfen; Erfahrungsaustausch und Prozessoptimierung; Arbeitsbereich Optimierung – Aufgaben: Sammlung, Aufbereitung und Weitergabe von Informationen (u. a. Best Practices anderer Mitgliedstaaten); Unterstützung der Länder bei der Beteiligung an Identifizierungsmissionen der EU; Bündelung von Informationen zu EU-Programmen; Planung und Durchführungsunterstützung von Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen; Berichtswesen; Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Ländervertreter NordrheinWestfahlen (2 Personen) Drucksache 19/8021 – 78 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zudem ist im ZUR die Geschäftsstelle für die Bund-Länder-Koordinierung (AG IRM) gemäß des vorliegenden Beschlussvorschlages zu IMK-Frühjahrsitzung eingerichtet (Umsetzung des MPK-Beschlusses, dass das ZUR auf die AG Rück und die BLK Integriertes Rückkehrmanagement aufsetzt). c) Weiterentwicklung des AZR zur „Nach- und Weiterverfolgung von der negativen Asylentscheidung bis zur Rückkehr ins Herkunftsland“ – welche Qualitätsverbesserungen und Korrekturen im AZR hat es zuletzt gegeben, etwa infolge entsprechender Datenbereinigungen (bitte im Detail darlegen und entsprechende Korrekturen zahlenmäßig benennen) –, Um den Prozess von der negativen Asylentscheidung bis zur Rückkehr in das Heimatland besser abbilden zu können, hat die Bundesregierung am 30. Januar 2019 den Entwurf eines Zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetzes beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf sollen auch neue Speichersachverhalte im Bereich der freiwilligen Ausreise und Rückführung geschaffen werden. Mit der differenzierten Darstellung der Duldungsgründe in der Zweiten Verordnung zur Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung, die am 14. Dezember 2018 verkündet wurde, wird die Erfassung ausreisepflichtiger, abgelehnter Asylbewerber erleichtert. Datenbereinigungen mit Löschungsersuchen werden vom BVA täglich bearbeitet. Weiterhin werden proaktive Datenbereinigungen durchgeführt. Darüber hinaus wurde ein IT-Tool zur Dublettenbereinigung entwickelt, welches zu einer deutlichen Verringerung von Bearbeitungsaufwänden führt und das auch im BAMF eingesetzt wird. Seit September 2017 wird im BAMF ein Lichtbildassistent in einer ersten Stufe zur Dublettenbereinigung eingesetzt. Damit ist es möglich, eine Datenbereinigung für die Asylverfahren im AZR, in der Fachanwendung MARiS und in INPOL zu steuern und nachzubearbeiten. Darüber hinaus wurde die Position des Beauftragten für Datenqualität geschaffen. Der „Leitfaden zur Verbesserung der Datenqualität im AZR“ wird durch die Registerbehörde weiterentwickelt und um neue Themengebiete ergänzt. Die ursprünglichen 14 Listen wurden inzwischen auf 27 erweitert. Zwei Listen sind bereits vollständig bereinigt, für sieben Listen erfolgen derzeit keine Auswertungen. Im Jahr 2018 wurden den zuständigen Behörden insgesamt 18 Bereinigungslisten zur Verfügung gestellt. Weiterhin werden auf Nachfrage von den Ausländerbehörden Listen zum Abgleich des kompletten Datenbestandes erstellt, damit der Datenbestand der Ausländerbehörden mit dem AZR abgeglichen und bereinigt werden kann. Im Jahr 2018 kam es insgesamt zu 43 dieser Bereinigungsaktionen. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Arbeitsbereich Operative Angelegenheiten der Rückführung – Aufgaben: Ermittlung des Bedarfs an Charterflügen, Unterstützung bei der Organisation und Durchführung von Charterflügen, Beteiligung an der Planung und Umsetzung von durch Bundesländer oder den Bund organisierten Charterflügen (Koordinierungsaufgabe); Initiierung länderübergreifender Charterflüge mit herausgehobener Relevanz und deren operative Begleitung; Vorbereitung von Gesprächen mit Vertretern der Zielstaaten, Luftfahrtunternehmen mit dem Ziel, die Rückführung zu ermöglichen; Unterstützung bei der Erlangung von Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam; Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 79 – Im Rahmen des Workshops „Verbesserung des Verfahrens zur ärztlichen Begutachtung der Reisefähigkeit“ wurden Handlungsbedarfe und Empfehlungen der Behörden von Bund und Ländern erörtert. In der Folgezeit nahmen eine Vertreterin des ZUR und einer des BMI an einer Fortbildungsveranstaltung der „Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen (Düsseldorf)“ für Ärzte zum Thema „Begutachtung der Hafttauglichkeit und Reisefähigkeit im Abschiebungsverfahren“ in Potsdam teil. Aktuell entwickeln der Bund und die Länder im ZUR gemeinsame Empfehlungen bzw. Best-Practices, um die Verwaltungsabläufe bei der Überprüfung der Reisefähigkeit zu verbessern. e) Entwicklung eines Verfahrens „zur möglichst vollständigen Erfassung sämtlicher Rückführungen und freiwilligen (auch nicht-geförderten) Ausreisen“ – welche Fortschritte gibt es diesbezüglich, und zu welchen neuen Erkenntnissen hat dies gegebenenfalls bereits geführt (bitte darlegen)? Für den Bereich freiwillige Ausreisen liegen der Bundesregierung lediglich im Bereich des Bund-Länder-Programms REAG/GARP belastbare Daten vor. Hauptproblem bei der Erfassung länderseitig unterstützter Ausreisen und nichtgeförderter Ausreisen sind zum einen uneinheitliche Standards bei den Erhebungen der Daten in den Ländern, zum anderen fehlende Nachweise bei Ausreisen ohne Förderung, da nicht jede ausländische Person sich ordnungsgemäß abmeldet und Grenzübertrittsbescheinigungen teilweise nicht oder verspätet an die zuständigen Stellen übermittelt werden. Schwierigkeiten bei der Erfassung verursachen insbesondere Fälle, bei denen kein definitiver Nachweis über die Ausreise möglich ist, eine Ausreise aber als wahrscheinlich anzunehmen ist. Zur möglichst vollständigen Erfassung der Ausreisen mit und ohne Förderung wurde daher ein Abstimmungsverfahren zwischen Bund und Ländern zur Herbeiführung einer einheitlichen Erfassungsmethode initiiert. Die Abstimmungen hierzu erfolgen in der Unterarbeitsgruppe Statistik des Expertengremiums Freiwillige Rückkehr (EG FR) des Gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) im Rahmen des Workshops „Datenqualität im AZR“. Ferner wurde der Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz – 2. DAVG) auf den Weg gebracht. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. d) beschleunigten ärztlichen Begutachtung und Überprüfung der Reisefähigkeit bei Abzuschiebenden – welche Problemanalyse und welche Ergebnisse gab es infolge des Workshops von Bund und Ländern zur „Verbesserung des Verfahrens zur ärztlichen Begutachtung der Reisefähigkeit“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/800, Antwort zu Frage 31e), was wurde dort konkret besprochen, inwieweit hat es inzwischen Beratungen auch mit dem Bundesministerium für Gesundheit und insbesondere der Bundesärztekammer und der Psychotherapeutenkammer zu dieser Thematik gegeben (bitte darlegen), und falls dies nicht erfolgt ist, warum wird die Fach- und Sachkunde der medizinischen bzw. psychotherapeutischen Fachverbände nicht frühzeitig genutzt und eingebunden (bitte darlegen; zur letzten Teilfrage gab es auf Bundestagsdrucksache 19/3702 zu Frage 27d leider keine Antwort) – und Drucksache 19/8021 Drucksache 19/8021 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2018 rechtswidrig aus Deutschland abgeschoben (bitte nach Jahren aufschlüsseln, angeben, durch welche Behörde die Abschiebungen jeweils veranlasst bzw. durchgeführt wurden und Angaben zur Staatsangehörigkeit der Betroffenen und den Zielländern der Abschiebungen machen), was war jeweils der Grund für die rechtswidrigen Abschiebungen (bitte möglichst ausführlich darstellen), und wurden die Betroffenen bereits nach Deutschland zurückgeholt? In Anlehnung an die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3922 wird die Frage dahin verstanden, dass sie Abschiebungen im Sinne des § 58 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes betrifft. Für die Zeiträume von 2010 bis 2013 liegen nach Kenntnis der Bundesregierung keine Zahlen vor. Im Jahr 2018 sind vier Fälle bekannt geworden. In diesen Fällen erfolgte die Abschiebung trotz anhängiger Klageverfahren. Soweit in der o. a. Antwort fünf Fälle genannt wurden, ist ein damals bestehendes Abschiebeverbot im Falle einer nach Tunesien abgeschobenen Person zwischenzeitlich aufgehoben worden. Die vier Fälle im Jahr 2018 betreffen jeweils eine Abschiebung nach Afghanistan, Marokko, Simbabwe und VR China. Die in den hier genannten Fällen betroffenen Personen sind allesamt bereits zurückgeholt worden. a) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass es sich bei rechtswidrigen Abschiebungen um einen erheblichen Grundrechtseingriff handelt und diese vor diesem Hintergrund mit höchster Anstrengung vermieden werden müssen? Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Fragesteller. b) Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, dass die Zahl rechtswidriger Abschiebungen 2018 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich angestiegen ist (von null in den Jahren 2014, 2015 und 2016 über zwei im Jahr 2017 auf neun von Januar bis November 2018, vgl. Bundestagsdrucksachen 19/3922, 19/6786)? Welchen Zusammenhang gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung zwischen der Zunahme rechtswidriger Abschiebungen und der von der Bundeskanzlerin im Januar 2017 angekündigten „nationalen Kraftanstrengung“ bei Abschiebungen (www.faz.net/aktuell/politik/inland/angelamerkel-kuendigt-nationale-kraftanstrengung-bei-abschiebungen-an14611483.html) sowie der häufigen Skandalisierung angeblicher Vollzugsdefizite bei Abschiebungen (zuletzt etwa www.fr.de/politik/fluchtzuwanderung/horst-seehofer-so-will-das-innenministerium-abschiebungenerleichtern-a-1623130)? Die Bundesregierung vermag keinen Zusammenhang im Sinne der Fragestellung zu erkennen. 29. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die zwangsweise Verabreichung sedierender Medikamente im Rahmen von Abschiebungen, über die in den vergangenen Monaten wiederholt berichtet wurde (siehe Vorbemerkung der Fragesteller sowie www.taz.de/Abschiebung-nach-Albanien/ !5559408/)? Zur Verabreichung von sedierenden Medikamenten während Abschiebungen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/4960 verwiesen. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 28. – 80 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Welche Angaben kann die Bundespolizei dazu machen, wie oft in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 im Rahmen von Dublin-Überstellungen und Abschiebungen Zwangsmittel, Fesselungen, Sedierungen usw. zum Einsatz kamen (bitte nach den einzelnen Jahren aufschlüsseln, zwischen Dublin-Überstellungen und Abschiebungen differenzieren und auch Angaben zur Staatsangehörigkeit der Betroffen machen)? Die Bundespolizei erfasst lediglich den Einsatz von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt (hierzu zählen Handfesseln, Fußfesseln, Festhaltegurt und Klettband). Im Jahr 2015 kamen 135, im Jahr 2016 255, im Jahr 2017 1 096 und im Jahr 2018 1 231 Hilfsmittel der körperlichen Gewalt zum Einsatz. Der Einsatz von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt ist nicht mit der Anzahl der abgeschobenen Personen gleichzusetzen, da es in Einzelfällen auch zum Einsatz mehrerer Hilfsmittel bei einer Person kommen kann. 2015 Staatsangehörigkeit bei Abschiebungen Staatsangeeingesetzte hörigkeit Hilfsmittel Gesamt Algerien Marokko Kosovo Russische Föderation Aserbaidschan Eritrea Serbien Syrien Armenien Tunesien Türkei Somalia Tadschikistan Libanon Albanien Ghana Georgien Kamerun Afghanistan Nigeria Tansania Rumänien Irak Litauen Mali 96 24 8 8 6 6 5 4 4 3 3 3 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 Gesamt Somalia Eritrea Gambia Kamerun Algerien Marokko Nigeria Guinea Afghanistan Mali Togo Ägypten Armenien bei DublinÜberstellungen eingesetzte Hilfsmittel 39 7 7 6 5 3 2 2 2 1 1 1 1 1 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 30. Drucksache 19/8021 – 81 – Drucksache 19/8021 – 82 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode bei Abschiebungen Staatsangehörigkeit eingesetzte Hilfsmittel Staatsangehörigkeit bei DublinÜberstellungen eingesetzte Hilfsmittel Gesamt 224 Gesamt 31 Algerien 109 Syrien 5 Tunesien 17 Algerien 4 Marokko 17 Cote d'Ivoire 4 Albanien 10 Kamerun 3 Serbien 9 Eritrea 3 Guinea 8 Afghanistan 3 Nigeria 7 Somalia 2 Kosovo 6 Gambia 2 Ägypten 5 Libanon 1 Aserbaidschan 3 Iran 1 Togo 3 Ägypten 1 Weißrussland 3 Irak 1 Afghanistan 3 Liberia 1 Georgien 3 Syrien 2 Pakistan 2 Mazedonien 2 Indien 2 Irak 1 Cote d'Ivoire 1 Sudan 1 Gambia 1 Russische Föderation 1 Armenien 1 Somalia 1 Ghana 1 Kasachstan 1 Angola 1 Dominikanische Rep. 1 Äthiopien 1 Libanon 1 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2016 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/8021 – 83 – Staatsangehörigkeit Gesamt Algerien Marokko Tunesien Afghanistan Nigeria Albanien Ghana Syrien Russische Föderation Libanon Ägypten Eritrea Gambia Guinea Kamerun Aserbaidschan Irak Iran Kosovo Pakistan Serbien Bulgarien Cote d'Ivoire Estland Georgien Guatemala Jordanien Kasachstan Kongo, Dem. Republik Libyen Litauen Mazedonien Somalia Spanien Sri Lanka Türkei bei Abschiebungen eingesetzte Hilfsmittel 1.002 526 329 40 13 13 12 12 6 5 4 3 3 3 3 3 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Staatsangehörigkeit Gesamt Eritrea Guinea Irak Nigeria Afghanistan Syrien Cote d'Ivoire Algerien Mali Iran Gambia Ägypten Liberia ungeklärt Somalia Tadschikistan Ghana Kamerun Niger Libyen bei DublinÜberstellungen eingesetzte Hilfsmittel 94 29 13 10 7 6 4 4 3 3 3 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2017 Drucksache 19/8021 – 84 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Staatsangehörigkeit bei Abschiebungen eingesetzte Hilfsmittel Staatsangehörigkeit bei DublinÜberstellungen eingesetzte Hilfsmittel Gesamt 985 Gesamt 246 Marokko 412 Guinea 30 Algerien 193 Nigeria 26 Tunesien 55 Gambia 22 Nigeria 44 Sudan 19 Gambia 44 Eritrea 17 Afghanistan 31 Somalia 10 Ghana 26 Afghanistan 10 Libanon 19 Cote d'Ivoire 9 Russische Föderation 19 Algerien 8 Syrien 19 ungeklärt 8 Bangladesch 17 Mali 8 Kamerun 15 Libyen 7 Irak 9 Sierra Leone 7 Äthiopien 8 Iran 7 Türkei 6 Tschad 7 Guinea 5 Syrien 6 Sri Lanka 4 Liberia 6 Armenien 4 Türkei 5 Ägypten 4 Marokko 4 Pakistan 3 GuineaBissau 4 Montenegro 3 Kamerun 3 Aserbaidschan 3 Irak 3 Somalia 3 Äthiopien 3 Mali 3 Burkina Faso 2 Burkina Faso 2 Senegal 2 Togo 2 Niger 2 Moldau 2 Pakistan 2 Guinea-Bissau 2 Mauretanien 1 Bulgarien 2 Togo 1 Indien 2 Russische Föderation 1 Albanien 2 Ägypten 1 Mauretanien 2 Kenia 1 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2018 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/8021 – 85 – Staatsangehörigkeit bei Abschiebungen eingesetzte Hilfsmittel Staatsangehörigkeit bei DublinÜberstellungen eingesetzte Hilfsmittel Slowakische Republik 1 Südsudan 1 Brasilien 1 Libanon 1 BosnienHerzegowina 1 Armenien 1 Iran 1 Tunesien 1 Senegal 1 Jamaika 1 staatenlos 1 Jordanien 1 Niger 1 Kenia 1 Philippinen 1 Kolumbien 1 Serbien 1 Kongo, Dem. Republik 1 Georgien 1 Kosovo 1 Südsudan 1 Cote d'Ivoire 1 Eritrea 1 Palästina 1 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2018 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333