Deutscher Bundestag Drucksache 19. Wahlperiode 19/8022 26.02.2019 der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/7641 – Verbreitung von Schusswaffen in Privatbesitz in Deutschland Vorbemerkung der Fragesteller Jedes Jahr sterben Menschen in Deutschland durch den vorsätzlichen oder fahrlässigen Gebrauch scharfer Schusswaffen. Allein in der Silvesternacht kommt es regelmäßig zu mindestens einem Todesfall (www.svz.de/22132987, Tod in Silvesternacht: Frau starb an Schussverletzung, 3. Januar 2019). Auch bei Taten aus dem familiären Umfeld haben Schusswaffen eine hohe Relevanz (DONAUKURIER.de, 31. Dezember 2018, Familientragödie in Neuburg; Kölnische Rundschau, 20. Dezember 2018, Beziehungstat vermutet: ExFreund soll Frau erschossen haben – Täter flüchtig; FAZ.NET, 19. Dezember 2018, Vater tötete wohl Frau und Sohn; BILD.de, 31. Oktober 2018, Frau (24) in Wohnung erschossen!; OVB online, Vater tötet Frau und drei Kinder, 26. Juni 2018; BILD.de, 13. Juni 2018, Todesdrama am Angel-Teich; WELT.de, 2. Juni 2018, 24-Jährige im Streit von Freund erschossen; BNN.de, 28. Mai 2018, Tödliche Schüsse waren wohl eine Beziehungstat – zwei Festnahmen; EXPRESS.DE.de, 16. April 2018, Beziehungstat: Zwei Leichen in Niehler Lokal: Ablauf des Dramas im Keller nun klar; u. a. m.). 1. Wie viele Schusswaffen in Privatbesitz und wie viele Schusswaffenbesitzer waren im Nationalen Waffenregister (NWR) jeweils zum 31. Januar 2017, 31. Januar 2018 und 31. Januar 2019 gespeichert? 2. Wie viele erlaubnispflichtige Schusswaffen und erlaubnispflichtige wesentliche Teile von Schusswaffen waren im NWR jeweils zum 31. Januar 2017, 31. Januar 2018 und 31. Januar 2019 insgesamt gespeichert? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet, da im Nationalen Waffenregister (NWR) ausschließlich erlaubnispflichtige Waffen und Waffenteile gespeichert werden. Die Gesamtzahl aller im NWR gespeicherten Waffenbesitzer und Waffenteilbesitzer in Deutschland (natürliche Personen mit mindestens einer Erlaubnis und mindestens einer Waffe/Waffenteil in Privatbesitz in Deutschland) betrug zum Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 22. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort Drucksache 19/8022 969 571 31. Januar 2018: 964 641 31. Januar 2019: 955 767. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Gesamtzahl aller im NWR gespeicherten Waffen/Waffenteile, die sich in Deutschland im Privatbesitz befinden, betrug zum 31. Januar 2017: 5 350 286 31. Januar 2018: 5 371 837 31. Januar 2019: 5 400 329. 3. Wie viele Waffen waren jeweils zum Stichtag 31. Januar 2018 und 31. Januar 2019 im NWR als „gestohlen“ oder als „abhandengekommen“ gespeichert? Der Wert „als gestohlen gemeldet“ wurde zum 17. Februar 2018 zur Klarstellung in den Wert „abhandengekommen durch Straftat gemeldet“ (u. a. Diebstahl) umbenannt. Der Wert „als abhandengekommen gemeldet“ wird seit dem 17. Februar 2018 durch die Werte „abhandengekommen durch Verlust“ und „abhandengekommen auf sonstige Weise“ ersetzt. Die Gesamtzahl aller im NWR gespeicherten Waffen und Waffenteile, die mit dem Wert „als abhandengekommen durch Straftat gemeldet“ gekennzeichnet sind (inklusive solcher Waffen und Waffenteile, die bereits vernichtet oder ins Ausland überlassen wurden), betrug zum 31. Januar 2018: 5 249 31. Januar 2019: 5 923. Die Gesamtzahl aller im NWR gespeicherten Waffen und Waffenteile, die mit den Werten „abhandengekommen“ (Addition des alten Werts und der neuen Werte) gekennzeichnet sind (inklusive solcher Waffen und Waffenteile, die bereits vernichtet oder ins Ausland überlassen wurden), betrug zum 31. Januar 2018: 19 282 31. Januar 2019: 22 978. 4. Wie viele waffenrechtliche Erlaubnisse gemäß § 2 Nummer 3 des Gesetzes zur Einrichtung eines Nationalen Waffenregisters waren im NWR jeweils zum 31. Januar 2017, 31. Januar 2018 und 31. Januar 2019 gespeichert (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13082)? Die Gesamtzahl aller im NWR gespeicherten gültigen Erlaubnisse in Deutschland betrug zum 31. Januar 2017: 2 510 788 31. Januar 2018: 2 611 238 31. Januar 2019: 2 678 219. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 31. Januar 2017: –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wie viele Personen, denen ein Waffenverbot erteilt wurde, waren im NWR jeweils zum 31. Januar 2017, 31. Januar 2018 und 31. Januar 2019 gespeichert? a) Bei wie vielen Personen, denen ein Waffenverbot erteilt worden war, wurde in den Jahren 2016, 2017 und 2018 trotzdem nach Kenntnis der Bundesregierung durch die zuständigen Behörden ein Waffenbesitz festgestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? b) Welche Konsequenzen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aus diesen Fällen für die Waffenbesitzer jeweils gezogen? Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet. Die Gesamtzahl der im NWR gespeicherten natürlichen Personen, denen ein aktuell gültiges Waffenbesitzverbot erteilt wurde, betrug zum 31. Januar 2017: 19 110 31. Januar 2018: 21 326 31. Januar 2019: 23 121. Zu den Fragen 5a und 5b liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 6. Wie viele kleine Waffenscheine (Erlaubnis nach § 10 Absatz 4 des Waffengesetzes) waren im NWR jeweils zum 31. Januar 2017, 31. Januar 2018 und 31. Januar 2019 gespeichert? Die Gesamtzahl der im NWR gespeicherten gültigen Erlaubnisse des Erlaubnistyps „Kleiner Waffenschein“ betrug zum: 31. Januar 2017: 485 245 31. Januar 2018: 564 503 31. Januar 2019: 619 816. 7. Zu welchen der auf Bundestagsdrucksache 19/2193 im Rahmen der Antwort zu Frage 14b genannten Waffen und Munitionsstücke ist eine Eintragung im polizeilichen Informationssystem INPOL bzw. im Schengener Informationssystem – SIS II – (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5984, Antwort auf die Schriftliche Frage 29 der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic) a) nicht erfolgt, b) aktuell nicht abrufbar, obwohl die Waffe oder das Munitionsstück nicht zwischenzeitlich sichergestellt worden ist, c) belegt aber aktuell nicht mehr abrufbar, d) nicht erfolgt oder nicht nachgewiesen? Das genutzte System INPOL stellt das gemeinsame, arbeitsteilige, elektronische Informationssystem der Polizeien des Bundes und der Länder zur Unterstützung vollzugspolizeilicher Aufgaben dar. In diesem wirken die IT-Einrichtungen des Bundes und der Länder in einem Verbund zusammen. Das System wird von den angebundenen Stellen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten genutzt und befüllt. Gleiches gilt für das SIS II. In den durch die zuständigen Polizeidienststellten erfolgten Eintragungen in INPOL und SIS II zu ausgeschriebenen Waffen und Munitionstücken sind keine technisch abrufbaren Angaben dazu enthalten, anhand derer sich abschließend klären lässt, ob es sich dabei um solche im Sinne der Fragestellung handelt. Drucksache 19/8022 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 5. –3– Drucksache 19/8022 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Wie viele „Reichsbürger“ oder „Selbstverwalter“ verfügen nach aktuellen Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder über eine waffenrechtliche Erlaubnis, und in wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechenden Personen im Jahr 2018 eine waffenrechtliche Erlaubnis aus welchen Gründen entzogen? Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren fast 910 „Reichsbürger und Selbstverwalter“ (September 2018: 940) als Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse bekannt. Diese wurden bzw. werden den zuständigen Waffenbehörden grundsätzlich mitgeteilt. Belastbare Zahlen zum Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse von sogenannten „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ liegen nicht vor, da eine Meldepflicht der Waffenbehörden bei Entzug der Erlaubnis an die Ämter für Verfassungsschutz nicht besteht. Auf der Innenministerkonferenz (IMK) vom 12. – 14. Juni 2017 in Dresden wurde die Notwendigkeit bekräftigt, dass die zuständigen Behörden das geltende Recht konsequent auf „Reichsbürger und Selbstverwalter“ anwenden. Die IMK ist der Auffassung, dass – vorbehaltlich der erforderlichen Einzelfallprüfung – Personen dieser Szene grundsätzlich nicht die erforderliche Zuverlässigkeit gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 3a Waffengesetz (WaffG) besitzen. Es wird ebenso auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den Fragen 23 und 26 auf Bundestagsdrucksache 19/7844 verwiesen. 9. Welche Behörden des Bundes und der Länder können nach Kenntnis der Bundesregierung die Interpol-Datenbank zur Aufspürung und Rückverfolgung illegaler Waffen (iARMS) selbst nutzen, und wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung dieses Instruments? Die Interpol-Datenbank zur Aufspürung und Rückverfolgung illegaler Waffen (iARMS) wird in Deutschland lediglich vom Bundeskriminalamt genutzt. Die Datenbank iARMS ist ein Instrumentarium zum Aufspüren und Rückverfolgen illegaler Waffen und damit eine von verschiedenen Möglichkeiten, welche der Bekämpfung der Waffenkriminalität dienlich sind. 10. Inwiefern erfüllt das Schengener Informationssystem (SIS) ähnliche Zwecke wie das iARMS, und welche Verbindung gibt es zwischen beiden Systemen? Das Schengener Informationssystem (SIS) dient der Fahndung nach Personen und Sachen. Die Interpol-Datenbank iARMS bezweckt die Aufspürung und Rückverfolgung illegaler Waffen. Eine Verbindung zwischen den beiden Systemen besteht nicht. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Insofern ist eine automatisierte Auswertung von INPOL und SIS II im Rahmen einer nummerischen Sachfahndung danach, ob dort ausgeschrieben Waffen und Munitionstücken solche sind, die Gegenstand der Frage 14b auf Bundestagsdrucksache 19/2193 waren, nicht möglich. Eine entsprechende manuelle Auswertung der o. g. Fahndungsbestände anhand eines händischen Abgleichs in jedem Einzelfall mit zusätzlichen, nicht in den Fahndungsbeständen gespeicherter Informationen wäre nur mit unverhältnismäßigem hohen personellem und sachlichem Aufwand möglich. Allgemein wird ergänzend darauf hingewiesen, dass Ausschreibungen in INPOL oder SIS II nur sinnvoll sind bei Waffen und Munitionsstücken, die über eine Identifizierungsnummer verfügen. Dies wäre bei einzelnen Patronen beispielsweise nicht der Fall. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, dass wegen der stufenweisen Umsetzung des Polizeilichen Informations- und Analyseverbunds (PIAV) infolge der Einstellung des Sondermeldedienstes Waffen-/Sprengstoffkriminalitat und der Falldatei Bundeskriminalamt-Waffen, in welcher zu an Tatorten aufgefundene Waffen gespeichert wurden, über Jahre keine statistische Auswertung dieser Informationen möglich sein wird (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 19/6961), und was hat die Bundesregierung unternommen, um das daraus folgende Analysedefizit beim Thema Tatbegehung mittels Waffen auszugleichen? Die operative Komponente des Polizeilichen Informations- und Analyseverbunds (PIAV-Operativ) dient im Wesentlichen der Unterstützung operativer Zwecke, wie dem Erkennen von Tat-Tat- bzw. Tat-Täter-Zusammenhängen. Die im PIAV-Operativ gespeicherten Daten können aufgrund der Datenstruktur für eine strategische/statistische Auswertung nur bedingt herangezogen werden. 12. Inwiefern gibt inzwischen die Polizeiliche Kriminalstatistik (vgl. Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/1244) oder eine andere in der Zuständigkeit des Bundes geführte Statistik Auskunft über die jährliche Zahl familiärer Tötungsdelikte mit anschließendem Suizid des Täters oder der Täterin in Deutschland, und wie hat sich die Zahl entsprechender Taten seit 2009 entwickelt (vgl. Pressemitteilung der Max-Planck-Gesellschaft vom 8. März 2009, www.mpg.de/578606/pressemitteilung20090318)? a) Wie viele Kinder und Jugendliche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2009 von Tätern oder Täterinnen aus ihrem familiären Umfeld, die sich nach der Tat selbst getötet haben, mit einer Schusswaffe verletzt oder getötet? b) Wie viele Erziehungsberechtigte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2009 zusammen mit ihren Kindern von Tätern oder Täterinnen aus ihrem familiären Umfeld, die sich nach der Tat selbst getötet haben, mit einer Schusswaffe verletzt oder getötet? Die Fragen 12a bis 12b werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten und Statistiken vor, da Suizid in der Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) nicht erfasst wird. Drucksache 19/8022 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 11. –5– Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333