Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 25. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8028 19. Wahlperiode 27.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/7198 – Umsetzung des EU-Türkei-Flüchtlingsabkommens V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Europäische Union vereinbarte am 18. März 2016 mit der Türkei ein Flüchtlingsabkommen , welches die Einreise von Flüchtlingen über die Türkei in die EU verhindern soll (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/ ?uri=CELEX:22014A0507(01)&from=ET). Durch eine Verstärkung ihres Grenzschutzes soll die Türkei dazu befähigt werden, die mit Hilfe von Schleppern erfolgende Einreise von Flüchtlingen auf griechische Inseln (und damit in das Territorium der EU) zu vereiteln. Dafür sollten der Türkei von der Europäischen Union, zur Verbesserung der Lebensumstände von Geflüchteten, bis zu 6 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt werden (www.zeit.de/politik/ausland/2017- 02/fluechtlingsabkommen-tuerkei-eu-inhalt). Bislang haben die Europäische Union sowie einzelne EU-Mitgliedstaaten 50 Prozent dieser vereinbarten Summe an die Türkei ausgezahlt. Das seitens der Europäischen Union zur Verfügung gestellte Geld soll ausschließlich für Projekte in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Sicherheit, Unterkünfte und Lebensmittelversorgung genutzt werden . Gleichzeitig sollen syrische Flüchtlinge, die keinen Anspruch auf Asyl haben (da sie „illegal“ eingereist sind), von den griechischen Inseln zurück in die Türkei abgeschoben werden. Bis zum 5. Dezember 2018 wurden insgesamt 2 224 Schutzsuchende von Griechenland in die Türkei zurückgewiesen (https:// ec.europa.eu/home-affairs/sites/homeaffairs/files/what-we-do/policies/europeanagenda -migration/press-material/docs/state_of_play_-_eu-turkey_en.pdf). Die europäischen Länder haben sich dazu verpflichtet, im Gegenzug für jeden dieser abgeschobenen Flüchtlinge einen syrischen Flüchtling aus der Türkei aufzunehmen . Die Türkei hat die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) mit regionalem Vorbehalt ratifiziert, das bedeutet, dass diese nur für Flüchtlinge aus Europa gilt (www.proasyl.de/news/rechtsgutachten-von-pro-asyl-tuerkei-ist-kein-sichererstaat -fuer-fluechtlinge/). Daher haben Schutzsuchende in der Türkei praktisch keine Chance auf einen Flüchtlingsstatus, sondern im besten Fall auf Zuerkennung eines eingeschränkten „temporären Schutzstatus“ (www.bpb.de/gesellschaft/ migration/laenderprofile/229957/die-asylpolitik-der-tuerkei). Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) warnt in Bezug auf die Türkei generell vor Kettenabschiebungen. Dies betrifft sowohl syrische, als auch nichtsyrische Staatsangehörige. Syrische Staatsangehörige erhalten zwar immer wieder einen temporären Status in der Türkei, das DIMR betrachtet dies jedoch Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8028 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode als „eine politische Entscheidung, die durch Beschluss des Ministerrates getroffen wird. Damit ist nicht erkennbar, wie lange der vorübergehende Schutz gewährt wird und aufgrund welcher Erwägungen er wieder aufgehoben wird.“ Zu nicht-syrischen Asylsuchenden erklärt das DIMR: „Bei nicht-syrischen Asylsuchenden , die beispielsweise aus Afghanistan oder dem Irak geflohen sind, besteht ebenfalls die Gefahr, dass sie unter Missachtung der in der GFK und EMRK niedergelegten Zurückweisungsverbote von der Türkei aus weiter in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden könnten“ (www.institut-fuermenschenrechte .de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Stellungnahmen/DIMR_ Stellungnahme_Menschenrechtliche_Bewertung_EU-Tuerkei-Vereinbarung_in_ ihrer_Umsetzung_20_06_2016.pdf). Der türkische Innenminister Soylu erklärte, die Türkei habe allein im bisherigen Jahr 2018 53 860 Geflüchtete abgeschoben (www.hurriyetdailynews.com/over-250-000-irregular-migrants-held-in-2018- in-turkey-minister-139599?utm_source=Facebook&utm_medium=post&utm_ campaign=over-250-000-irregular-migrants-held-in-2018-in-turkey-minister- 139599&utm_term=post). Die Bundesregierung erklärt ihrerseits, sie habe Kenntnis von Abschiebungen von Drittstaatsangehörigen aus der Türkei, die noch vor Abschluss des Asylverfahrens vorgenommen wurden (Bundestagsdrucksache 18/11568) und bestätigt so die zitierte Befürchtung des DIMR, es könne zu Kettenabschiebungen kommen. Auch der Fortschrittsbericht der EU- Kommission zeigt diese Gefahr auf. So wurden allein bis September 2017 831 Personen, die in die Türkei im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens zurückgewiesen wurden, von dort in ihre Herkunftsstaaten bzw. Drittstaaten „zurückgeschickt “ (https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/sites/near/files/ 20170906_seventh_report_on_the_progress_in_the_implementation_of_the_ eu-turkey_statement_en.pdf). Immer wieder schiebt die türkische Polizei Schutzsuchende in ihre Herkunftsstaaten bzw. Drittstaaten ab, ohne dass diese einen Asylantrag in der Türkei stellen können (http://dm-aegean.bordermonitoring. eu/). Die Zahl der Schutzsuchenden, die aus der Türkei auf die griechischen Inseln übersetzen, ist seit Anfang 2018 nochmals gestiegen. Nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks UNHCR kamen dort von Jahresbeginn bis Ende September 2018 23 419 Schutzsuchende an, das waren 17 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Seit Inkrafttreten des EU-Türkei-Deals am 20. März 2016 herrscht Ausnahmezustand auf den Inseln in der Ägäis. Sie wurden zu einem „Freiluftgefängnis“ für tausende Schutzsuchende (www.proasyl.de/hintergrund/eu-tuerkei-deallabor -aegaeis-blaupause-fuer-europa/). Die „Hotspots“ auf den Inseln Lesbos, Chios, Samos, Leros und Kos haben eine Aufnahmekapazität von 6 338 Menschen . Mittlerweile leben in ihnen aber insgesamt 23 419 Schutzsuchende unter katastrophalen Bedingungen (www.spiegel.de/politik/ausland/fluechtlingeaegaeis -inseln-vor-dem-kollaps-griechenland-warnt-a-1227423.html, www.zeit.de/ gesellschaft/zeitgeschehen/2018-10/migration-fluechtlinge-griechenland-unhcr). Die griechischen Lager, in denen sich die Schutzsuchenden befinden, sind geprägt von Überbelegung, hygienischen und infrastrukturellen Mängeln und langen Aufenthaltsdauern. Hinzu kommt die Internierung von Schutzsuchenden bei ihrer Ankunft in geschlossenen Abteilungen der „Hotspots“ (http://dmaegean .bordermonitoring.eu/2018/09/23/the-prison-within-the-prison-withinthe -prison-the-detention-complex-of-moria-camp/). Darüber hinaus kritisiert der Europäische Rechnungshof die Intransparenz und Ineffizienz der Verwendung der im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens unter anderem für die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen und den Ausbau der kommunalen Infrastruktur gezahlten Mittel. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8028 Laut dem Europäischen Rechnungshof wurden bei der Hälfte der mit EU-Geldern finanzierten humanitären Projekte nicht die gewünschten Ergebnisse erzielt . Die gravierendsten Mängel sieht er bei der ineffizienten Verwaltung der Projekte sowie den bei externen Partnern anfallenden hohen Nebenkosten für die Umsetzung von Bargeldhilfe-Projekten. So schreibt der Europäische Rechnungshof: „Für die Übertragung der Mittel erhält der lokale Durchführungspartner eine ‚Gebühr für den Bargeldtransfer‘ von 8,9 Mio. Euro (berechnet auf der Basis von einem Prozent der insgesamt zu transferierenden Summen). Angesichts der Tatsache, dass die Mittel direkt an die Bank hätten transferiert werden können, ohne sie über den lokalen Durchführungspartner weiterzuleiten, wurde die Notwendigkeit dieser Gebühr von der Kommission nicht ausreichend nachgewiesen“ (www.eca.europa.eu/Lists/ECA Documents/SR18_27/SR_TRF_DE.pdf). Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller benutzt die türkische Regierung die Schutzsuchenden als Druckmittel gegenüber der EU und insbesondere Deutschland, um die eigenen politischen und ökonomischen Interessen durchzusetzen. 1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Europäischen Rechnungshofes „dass die Fazilität wirksamer und die Mittelverwendung optimaler hätte sein können“, hat sie selbst von solchen oder ähnlichen Mängeln im Kontext des EU-Türkei-Abkommens Kenntnis, und welche Schlussfolgerungen zieht sie für die Nachzahlung der verbleibenden 3 Mrd. Euro? Die Fazilität der Europäischen Union (EU) für Flüchtlinge in der Türkei („Facility for Refugees in Turkey“/FRiT) wurde unter schwierigen politischen Rahmenbedingungen in kurzer Zeit professionell aufgebaut. Der Europäische Rechnungshof (EURH) hat die Wirksamkeit der Fazilität bestätigt. Da sich die Untersuchung des EURH lediglich auf einige humanitäre Hilfsprojekte beschränkte, wurde eine umfassende Beurteilung der langfristigen Wirksamkeit der FRiT-Maßnahmen noch nicht vorgenommen. 2. Inwieweit und mit welchem Ergebnis hat sich die Bundesregierung, oder nach Kenntnis der Bundesregierung die EU, bislang um Auskünfte von Seiten der türkischen Behörden bemüht, inwiefern die Bargeldhilfen auch den beabsichtigten Personenkreis (notbedürftige Personen) erreichen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Die EU-Kommission steht nach Kenntnis der Bundesregierung im regelmäßigen Austausch mit den türkischen Behörden. Sie unterrichtet die EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des FRiT-Steuerungsausschusses. Laut EU-Kommission ist der „Emergency Social Safety Net“/ESSN genannte Mechanismus für die Bargeldhilfen unter Berücksichtigung von Vulnerabilitätskriterien erfolgreich. 3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über offizielle und inoffizielle Äußerungen türkischer Regierungsvertreter, das EU-Türkei-Abkommen aufgrund politischer Konflikte mit der EU bzw. mit einzelnen EU-Mitgliedstaaten aufzukündigen bzw. „die Grenzen für Flüchtlinge zu öffnen“ (www. dw.com/tr/erdo%C4%9Fan-abyi-tehdit-etti-s%C4%B1n%C4%B1rlar%C4% B1-a%C3%A7ar%C4%B1z/a-36519386)? Die Türkei setzt die EU-Türkei-Erklärung vom 18. März 2016 weiterhin um. Aktuell sind der Bundesregierung keine kritischen Äußerungen der türkischen Regierung bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8028 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Zahl der Schutzsuchenden , die aus der Türkei auf die griechischen Inseln fliehen, welche Kenntnisse hat sie über Todesfälle, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (www.proasyl.de/hintergrund/eu-tuerkei-deal-das-versagen-europaeischerfluechtlingspolitik /)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/810 wird verwiesen. a) Wie viele Flüchtlinge sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Abkommen in Lagern und sonstigen Unterkünften auf den griechischen Inseln verstorben, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/6608 wird verwiesen. b) Wie lange dauert es nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich, bis die Entscheidung über die Zulässigkeit des Antrags in der EU im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens abgeschlossen ist, wie hat sich die Zahl dieser Verfahren in den letzten drei Jahren (seit dem 1. Januar 2016) entwickelt , und inwiefern unterscheidet sich die Unterbringung dieser Flüchtlinge von der Situation anderer in den griechischen Hotspots untergebrachter Schutzsuchender? Im Jahr 2016 wurden nach Angaben der griechischen Asylbehörde 1 305 Asylgesuche auf Basis des sicheren Drittstaatskonzepts abgelehnt. 2017 sank die Zahl der Ablehnung auf 912 und im Jahr 2018 auf 400 Fälle. Die Unterbringung von Schutzsuchenden, deren Antrag nach dem Zulässigkeitsverfahren geprüft wird, unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung generell nicht von der Unterbringung anderer Schutzsuchender. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 27, 27a und 27b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/6608 verwiesen . c) Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der EU bzw. einzelnen EU-Mitgliedstaaten ergriffen, um besonders verletzliche Personen wie Frauen und Kinder vor Ort zu schützen (www.spiegel. de/politik/ausland/griechenland-uno-kritisiert-lage-in-fluechtlingslagerna -1226023.html)? Die Umsetzung konkreter Maßnahmen zum Schutz besonders verletzlicher Personen – dies betrifft insbesondere die Sicherheit alleinstehender Frauen und unbegleiteter Kinder – liegt in der Verantwortung der griechischen Regierung. Besonders verletzliche Personen werden nach griechischem Recht (Gesetz 4375/2016 Artikel 14 Nummer 8) in speziellen Schutzbereichen in den „Hotspots “ untergebracht. Die Bedürfnisse von Familien mit Kindern unter 14 Jahren sollen dabei eine besondere Berücksichtigung erfahren. Für die Umsetzung stehen finanzielle Mittel der EU zur Verfügung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8028 5. Wie viele Flüchtlinge wurden im Jahr 2018 im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens von den Hotspots in Griechenland in die Türkei zurückgeschickt, und wie viele syrische Flüchtlinge hat die Europäische Union im Gegenzug aufgenommen (bitte angeben, wie viele davon freiwillig die griechischen Inseln verlassen haben)? 2018 wurden laut EU-Kommission 322 Asylsuchende beziehungsweise irregulär eingereiste Migranten im Rahmen der Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung von Griechenland in die Türkei zurückgeführt. Daneben haben 2018 nach Angaben der EU-Kommission 4 968 Asylsuchende beziehungsweise irregulär eingereiste Migranten freiwillig Griechenland verlassen, unterstützt durch das „Assisted Voluntary Returns and Reintegration Programme“ der Vereinten Nationen (VN). Die EU hat im Jahr 2018 im Gegenzug 6 929 syrische Flüchtlinge aufgenommen. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Schicksal der in die Türkei zurückgeschickten Flüchtlinge, wie viele von ihnen haben einen dauerhaften Aufenthaltstitel erhalten, wie viele von ihnen wurden in welche Dritt- oder Herkunftsstaaten abgeschoben, und ist nach Ansicht der Bundesregierung dieses Vorgehen mit dem Non-Refoulement-Verbot zu vereinbaren (bitte einzeln nach Herkunftsland aufschlüsseln)? d) Hält es die Bundesregierung für möglich, dass es durch das EU-Türkei- Abkommen und die Zurückweisungen zu Kettenabschiebungen in die Türkei kommt? Die Fragen 5a und 5d werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Asylsuchende oder irregulär eingereiste Migranten, die im Rahmen der EU-Türkei-Erklärung in die Türkei zurückgeführt wurden, von der Türkei ohne vorherige Schutzprüfung in ihre Herkunftsstaaten zurückgeführt worden wären. Die zuletzt von der EU dazu bereitgestellten Daten sind dem öffentlich verfügbaren 5. Fortschrittsbericht der EU-Kommission zur Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung vom 2. März 2017 zu entnehmen (Dokument: COM(2017) 204 final, Brüssel, 2. März 2017). b) Wie viele Flüchtlinge leben nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell, in den Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln? Und seit wann halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung diese Flüchtlinge in diesen Lagern auf (bitte die durchschnittliche Verweildauer für die letzten drei Jahre, d. h. seit dem 1. Januar 2016, angeben)? Nach Angaben des griechischen nationalen Koordinierungszentrums für Grenzkontrolle , Immigration und Asyl halten sich aktuell (Stand: 4. Februar 2019) 11 752 Personen in den fünf Hotspots auf den griechischen Inseln auf. Informationen über die durchschnittliche Verweildauer liegen der Bundesregierung nicht vor. c) Wie viele der im Rahmen des EU-Türkeiabkommens zurückgeschickten Schutzsuchenden waren Kinder und Jugendliche (bitte nach den Altersgruppen 0 bis 4, 4 bis 12, 12 bis 16 und 16 bis 18 Jahre aufschlüsseln) Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8028 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der Flüchtlinge in Bezug darauf, dass 92 Prozent der sich in der Türkei aufhaltenden Geflüchteten keine Unterbringung und nur sehr geringfügige staatliche Hilfen erhalten? Soweit der Bundesregierung bekannt, ziehen viele syrische Flüchtlinge in türkische Großstädte, um dort zu arbeiten und private Unterkünfte zu beziehen. Die EU unterstützt mittels ESSN rund 1,5 Millionen syrische Flüchtlinge in der Türkei , die außerhalb von Flüchtlingsunterkünften leben mit monatlich umgerechnet etwa 20 Euro und trägt damit zur Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse bei. Registrierte syrische Flüchtlinge erhalten einen Aufenthaltstitel, der ihnen Schutz vor Abschiebung und Zugang zu Arbeitsmarkt, Gesundheitssystem und Bildung bietet. a) Wie viele staatliche Flüchtlingscamps gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei, und welche Kapazitäten haben diese Lager jeweils (bitte jeweils nach einzelnen Orten und Lagern auflisten)? Derzeit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung 13 Flüchtlingscamps in acht Provinzen. Informationen zu den Kapazitäten dieser Lager liegen der Bundesregierung nicht vor. b) Wie viele Flüchtlinge halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in den Flüchtlingslagern der Türkei auf (bitte nach Gebieten bzw. Lagern auflisten)? Mit Stand vom 30. Januar 2019 halten sich nach Angaben des türkischen Innenministeriums 143 068 Flüchtlinge in Flüchtlingslagern in der Türkei auf. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Verteilung: Provinz Flüchtlingslager Anzahl Flüchtlinge Şanlıurfa Ceylanpınar 17,518 Harran 9,916 Suruç 16,465 Adana Sarıçam 27,242 Kilis Öncüpınar 4,231 Elbeyli 10,478 Kahramanmaraş Merkez 13,647 Hatay Altınözü 7,977 Yayladağı 4,335 Apaydın 4,469 Osmaniye Cevdetiye 14,129 Malatya Beydağı 8,898 Gaziantep Nizip 2 3,763 Ingesamt 143,068 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/8028 c) Wie viele Flüchtlinge leben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit außerhalb dieser Flüchtlingscamps in selbstfinanzierten Unterkünften oder als Obdachlose (bitte nach Orten auflisten)? Wie hat sich die Zahl dieser Flüchtlinge nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten drei Jahren (seit dem 1. Januar 2016) entwickelt? Inwiefern, und von wem wird nach Kenntnis der Bundesregierung diesen Menschen zur Verbesserung ihrer Lebensumstände Hilfe geleistet? Nach Angaben des Flüchtlingswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) leben ca. 3 888 000 registrierte Flüchtlinge außerhalb von Lagern. Daten zur weiteren Aufschlüsselung , einschließlich der Unterbringung der genannten Personen, liegen der Bundesregierung nicht vor. Die türkische Regierung, die EU, die VN sowie zahlreiche nationale und internationale Nichtregierungsorganisationen (NROen) unterhalten Hilfsprogramme für Flüchtlinge in der Türkei. Außerdem unterstützt die türkische Bevölkerung nach Kenntnis der Bundesregierung täglich Flüchtlinge durch private Initiativen. 7. Welche Maßnahmen plant die Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung, um die Integration von Schutzsuchenden in der Türkei zu fördern, und mit welchen Partnern arbeiten türkische Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zusammenhang zusammen? Die Türkei arbeitet nach Kenntnis der Bundesregierung mit den VN, der EU, bilateralen Gebern sowie nationalen und internationalen NROen zusammen. Zu den der Bundesregierung bekannten Maßnahmen gehören insbesondere diejenigen, die über die Flüchtlingsfazilität FRiT der EU-Türkei-Erklärung gefördert werden. Dabei handelt es sich um bisher 72 Projekte; Einzelheiten hierzu sind unter nachstehendem Link einsehbar: https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/news_ corner /migration_en. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Bemühungen des türkischen Staates zur Integration von Schutzsuchenden, und wird dabei nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen syrischen und Schutzsuchenden anderer Nationalität differenziert? Die Türkei gewährt nach Kenntnis der Bundesregierung syrischen Flüchtlingen unter temporärem Schutz und nicht-syrischen Flüchtlingen unter internationalem Schutz kostenlosen Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung und zum Arbeitsmarkt . b) Wie vielen der in der Türkei lebenden Flüchtlinge wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten drei Jahren (seit dem 1. Januar 2016) die Einbürgerung oder ein dauerhafter Aufenthalt gewährt (bitte jeweils nach Nationalitäten aufschlüsseln)? Türkischen Regierungsangaben zufolge wurde bislang 53 000 Syrern die türkische Staatsbürgerschaft verliehen. Zu nicht-syrischen Flüchtlingen liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. c) Inwieweit wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das Arbeitsrecht für Flüchtlinge in der Türkei an die Entwicklung der letzten Jahre angepasst? Die Türkei erteilt nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 15. Januar 2016 Arbeitserlaubnisse für Syrer unter temporärem Schutz und für nicht-syrische Flüchtlinge unter internationalem Schutz seit dem 26. Januar 2016. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8028 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die „lokalen Durchführungspartner “, die nach Erkenntnissen des Europäischen Rechnungshofes unnötige Gebühren für den Bargeldtransfer in Höhe von 8,9 Mio. Euro aus den im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens ausgezahlten EU-Mitteln erhalten haben? Seit wann hat sie Kenntnisse von dieser Praxis, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR18_27/SR_ TRF_DE.pdf)? Die Bundesregierung hat keine über die im EURH-Bericht zur Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei (Sonderbericht 27/2018) gemachten Angaben hinausgehende eigene Erkenntnisse. Die EU-Kommission hat die Empfehlungen des Berichts akzeptiert. 9. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die im Bericht des Europäischen Rechnungshofes als „externe Partner“ umschriebenen Einrichtungen oder Unternehmen, für die kaum begründete und auffällig hohe Summen abgerechnet worden sind? a) Welche „externen Partner“ sind auf Seiten der Türkei an der Umsetzung der Vereinbarungen des EU-Türkei-Abkommens beteiligt (www.eca. europa.eu/Lists/CADocuments/SR18_27/SR_TRF_DE.pdf)? b) Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von den in Frage 8 benannten Vorgängen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Zu den Fragen 9, 9a und 9b wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Weitere eigene Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 10. Hält die Bundesregierung die von der Türkei vorgenommene anonymisierte Form der Dokumentation jener Personen, welche EU-Bargeldhilfen aus Mitteln des EU-Türkei-Abkommens erhalten haben, für ausreichend (bitte begründen , www.eca.eropa.eu/Lists/CADocuments/SR18_27/SR_TRF_DE.pdf)? Die Bundesregierung teilt die Ansicht der EU-Kommission, wonach die anonymisierte Form der Dokumentation eine solide und nachvollziehbare Ausgabenkontrolle nicht gefährdet wird, weil Kontrollmechanismen das Risiko falscher Einträge und Zahlungen reduzieren. Insbesondere hat das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) als Durchführungsorganisation mit selbstständigen Zugang zum Bankenportal ein besonderes Identifizierungssystem entwickelt und Zugang zu den von beteiligten Banken zugewiesenen Kundennummern . Diese Kontrollmechanismen sowie ein monatlicher Austausch zwischen dem WFP und dem Türkischen Roten Halbmond gewähren die grundsätzliche Sicherheit, dass die Zahlungen auch die richtigen Empfänger erreichen. 11. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Vorenthaltung des Primärdatenmaterials zur Bedarfsanalyse, aufgrund derer der Europäische Rechnungshof „die geschätzten Kosten der Maßnahmen, die erforderlich waren, um den Bedürfnissen der Flüchtlinge und der Aufnahmegemeinschaften Rechnung zu tragen, nicht validieren“ konnte, durch die türkische Regierung (www.eca.europa.eu/Lists/CADocuments/SR18_27/SR_TRF_ DE.pdf)? Die Bundesregierung begrüßt die Feststellung des Europäischen Rechnungshofs, dass trotz schwieriger Umstände die meisten Projektmaßnahmen realisiert werden konnten. Die EU steht über die entsprechenden Gremien in Brüssel sowie Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/8028 über die EU-Delegation in Ankara in einem engen Dialog mit der Türkei zur weiteren Optimierung der Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung. 12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die vom Europäischen Rechnungshof beschriebene Einstellung eines aus Mitteln des EU-Türkei- Abkommens finanzierten Projekts, das als Hilfestellung für Frauen und Mädchen dienen sollte, aufgrund einer staatlichen Vollzugsanordnung gegenüber dem lokalen Träger dieses Projektes (www.eca.europa.eu/Lists/CADocuments/ SR18_27/SR_TRF_DE.pdf)? Der Bundesregierung ist der Vorgang bekannt. Sie setzt sich regelmäßig für verbesserte Arbeitsbedingungen für lokale und internationale NROen in der Türkei ein. a) Welchem lokalen Träger galt nach Kenntnis der Bundesregierung diese Vollzugsanordnung des türkischen Staates? Nach Angaben der EU-Delegation in Ankara handelt es sich bei dem lokalen Partner um die türkische humanitäre NRO „International Middle East Peace Research Center“/IMPR. b) Hat die Bundesregierung Kenntnis von weiteren ähnlich gelagerten Fällen , und wenn ja, welchen (bitte genau ausführen)? Nein. c) Sind die türkischen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung autonom in der Auswahl der geförderten Projekte? Über die Förderung von Projekten entscheidet die EU-Kommission im Lenkungsausschuss der Flüchtlingsfazilität („FRiT-Steering Committee“) in Abstimmung mit den dort vertretenen Mitgliedstaaten und der türkischen Regierung. d) Welche Projekte werden nach Kenntnis der Bundesregierung aus den Mitteln des EU-Türkei-Abkommens in der Türkei gefördert (bitte einzeln mit Ort, Name, Träger und Zielsetzung des jeweiligen Projektes auflisten)? Die entsprechenden Details sind nachstehenden Links zu entnehmen: https://ec. europa.eu/neighbourhood-enlargement/sites/near/files/facility_table.pdf bzw. https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/news_corner/migration_en. 13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die „Meinungsverschiedenheiten “ bezüglich der Definition der „Indikatoren für die Messung der Fortschritte im Hinblick auf sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt, Schulabbrecher oder den Schutz von Kindern“ zwischen der EU und der Türkei (www.eca.europa.eu/Lists/CADocuments/SR18_27/SR_TRF_DE.pdf)? Der Bundesregierung sind die unterschiedlichen Sichtweisen der EU und der Türkei bekannt. In die Diskussionen zur technischen Ausgestaltung der Indikatoren war die Bundesregierung, wie bei der Programmentwicklung im Rahmen der Fazilität üblich, nicht involviert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8028 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Hält die Bundesregierung an ihrer Aussage fest, das EU-Türkei-Abkommen habe Vorbildcharakter, und wenn ja, warum, und für welche avisierten weiteren Abkommen (www.fr.de/politik/flucht-zuwanderung/angela-merkel-tuerkeiabkommen -als-vorbild-fuer-libyen-a-1330224)? Die Bundesregierung ist grundsätzlich bestrebt, migrationspolitische Vereinbarungen mit Herkunfts- und Transitstaaten in der näheren und weiteren Nachbarschaft Europas zu treffen. Die Ausgestaltung solcher Vereinbarungen ist einzelfallabhängig . Seitens der Bundesregierung gibt es gegenwärtig keine Vorbereitungen oder Vorüberlegungen zu einer Übertragung der EU-Türkei-Erklärung auf andere Länder. 15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Abschiebungen oder Weiterschiebungen von Schutzsuchenden aus welchen Herkunftsstaaten seit dem 1. Januar 2016? Aus der Türkei in welchen Herkunfts- oder Drittstaat? Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen kann. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes (BND) sowie Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zu. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß VSA mit dem VS-Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und werden separat übermittelt.* 16. Warum hat sich die Bundesregierung nicht um den Erhalt von Zahlen zu Abschiebungen aus der Türkei in Drittstaaten, insbesondere vor dem Hintergrund ihrer Relevanz für die Verhinderung von Kettenabschiebungen im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens, bemüht (vgl. Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 18/11568)? Die türkische Regierung stellt keine Zahlen zu Abschiebungen zur Verfügung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 17. Wie viele Schutzsuchende befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den geschlossenen Bereichen welcher „Hotspots“ auf den griechischen Inseln, wie lange ist die dortige durchschnittliche Verweildauer, und bei wie vielen Inhaftierten wird eine Zurückschickung im Rahmen des EU-Türkei- Abkommens geprüft (http://dm-aegean.bordermonitoring.eu/2018/09/23/theprison -within-the-prison-within-the-prison-the-detention-complex-of-moriacamp /)? Nach Angaben der EU-Kommission befanden sich am 20. Januar 2019 im „Hotspot “ von Moria auf Lesbos 28 Personen in Abschiebehaft. Auf Kos befanden sich zum gleichen Zeitpunkt 62 Personen im geschlossenen Bereich des dortigen „Hotspots“. Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die dortige durchschnittliche Verweildauer vor, die allerdings in der Regel durch die nach * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/8028 griechischem Gesetz vorgeschriebene Dreimonatsfrist beschränkt wird (Artikel 46, Gesetz 4375/2016). Die griechische Regierung ist bemüht, die Asylverfahren der in Abschiebehaft befindlichen Personen zu beschleunigen. Nach der EU-Türkei-Erklärung vom 18. März 2016 ist bei allen irregulären Migranten, die ab dem 20. März 2016 von der Türkei auf die griechischen Inseln gelangen, die Rückführung in die Türkei zu prüfen. Der Bundesregierung liegen dazu keine abweichenden eigenen Erkenntnisse vor. 18. Welche Faktoren liegen nach Auffassung der Bundesregierung dem Anstieg der in Griechenland aufhältigen Asylsuchenden von 51 393 im zweiten Quartal 2016 auf 64 900 im vierten Quartal 2018 zugrunde (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5320)? Der Anstieg ergibt sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus den weiterhin in Griechenland ankommenden Flüchtlingen und Migranten aus der Türkei, deren Zahl aber seit Inkrafttreten der EU-Türkei-Erklärung deutlich gesunken ist. 19. Welche Faktoren liegen nach Auffassung der Bundesregierung dem Anstieg von sexualisierter Gewalt in den Hotspots, insbesondere auf Lesbos, zugrunde (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5320)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/6608 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 20. Wie ist der Anstieg der Asylsuchenden in Griechenland und die massive Überbelegung der Hotspots vor dem Hintergrund der Aussage von Staatsminister Michael Roth „im Übrigen will ich deutlich machen, dass die sogenannte EU-Türkei-Erklärung eher zum Nutzen der Geflüchteten ist, weil die Zahl der irregulären Ankünfte auf den griechischen Inseln reduziert wurde und die Inseln somit entlastet wurden“ zu verstehen (http://dip21.bundestag. btg/dip21/btp/19/19005.pdf#P.344)? Die Zahl der Neuankünfte auf den ostägäischen Inseln liegt seit Inkrafttreten der EU-Türkei-Erklärung nach Kenntnis der Bundesregierung weit unter dem zuvor herrschenden Ankunftsniveau. Über das gesamte Jahr 2018 betrug die Gesamtzahl der Seeankünfte 32 141 Personen. Dagegen lag allein im Monat März 2016 die Zahl der Ankünfte laut UNHCR bei 26 971 Personen, im Monat Februar 2016 bei 57 066 Personen und im Monat Januar 2016 bei 67 415 Personen. Dieser massive Rückgang hat zu einer wesentlichen Entlastung geführt. 21. Auf welcher Rechtsgrundlage finden Abschiebungen von Drittstaatsangehörigen vom griechischen Festland in die Türkei statt? Seit dem Jahr 2001 besteht zwischen Griechenland und der Türkei ein bilaterales Rückübernahmeabkommen für Personen, die irregulär die griechisch-türkische Landgrenze überqueren. Das Abkommen ist seit Sommer 2018 von der Türkei ausgesetzt. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden lediglich fünf Drittstaatsangehörige in der ersten Jahreshälfte 2018 auf Basis dieses Abkommen in die Türkei überstellt. Das EU-Türkei-Rückübernahmeabkommen bietet eine Rechtsgrundlage auch zur Überstellung von Drittstaatsangehörigen, findet bisher allerdings nur für türkische Staatsangehörige Anwendung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8028 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 22. Inwiefern hält die Bundesregierung die Türkei für einen validen flüchtlingspolitischen Partner insbesondere vor dem Hintergrund der Menschenrechtslage in der Türkei und dem militärischen Vorgehen der Türkei in Nordsyrien, dem Nordirak und den kurdischen Provinzen in der Türkei? Die Türkei hat in den letzten Jahren über vier Millionen Flüchtlinge aufgenommen . Die türkische Bevölkerung begegnet den Schutzsuchenden nach Kenntnis der Bundesregierung grundsätzlich mit Gastfreundschaft und Solidarität. Die Türkei setzt die EU-Türkei-Erklärung vom 18. März 2016 um und ist weiterhin zu einer engen Kooperation mit den VN, der EU und der Bundesregierung in Flüchtlingsfragen bereit. Zur türkischen Politik in der Region steht die Bundesregierung im engen Austausch mit Vertretern der türkischen Regierung. 23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Fälle bei denen die Türkei die Rücküberstellung von Drittstaatsangehörigen verweigert hat, und wenn ja, aus welchem Grund (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 24. Für welche sicherheitstechnischen oder militärischen Einrichtungen oder Gerätschaften mit welchem Einsatzgebiet wurden Gelder aus den Heranführungshilfen für die Türkei verwendet (www.spiegel.de/politik/ausland/ eu-unterstuetzt-tuerkei-bei-der-aufruestung-ihrer-grenzen-a-1199535.html)? Im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfen (Instrument for Pre-Accession Assistance IPA I 2007 bis 2013 und IPA II 2014 bis 2020) wurden die unter folgenden Links einsehbaren Unterstützungsmaßnahmen geleistet: IPA II (2014): https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/sites/near/files/ pdf/turkey/ipa/2014/ipa2014-031-874.8-tr-home-affairs.pdf IPA II (2015): https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/sites/near/files/ pdf/turkey/ipa /2015/ipa2015-038-404.5-home_affairs_new.pdf] IPA II (2016): https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/sites/near/files/ 6-ipa_2016_ home_affairs_ad_-_final_for_ipa_committee_v2_clean.pdf IPA II (2018): https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/sites/near/files/ ad_ha_2.pdf IPA I (2011): https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/sites/near/files/ pdf/turkey/ipa/2011/part2/tr2011.0124.10_socioeconomic_development_ through_demining.pdf IPA I (2013): https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/sites/near/files/ pdf/turkey/ipa /2013/ipa-2013.023-651.02_tr_migration-and-borders.pdf Im Rahmen der FRiT fokussierte ein Programm auf Migrationsmanagement, das von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) mit 20 Mio. Euro von 2016 bis 2018 durchgeführt wurde. Im Rahmen dieses Programms wurden auch sechs Rettungsschiffe für die türkische Küstenwache beschafft, vgl. folgenden Link: https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/sites/near/files/facility_ table.pdf. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/8028 25. Inwiefern ist es gewährleistet, dass nicht dieselben Vertreter des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) die Verfahrensberatung am „Help-Desk“ in griechischen Hotspots und die Interviews durchführen, oder hält die Bundesregierung eine solche Doppelrolle für angemessen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5320)? Entsendungen des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) werden mit klar definiertem Aufgabenfeld durchgeführt. Eine Aufgabendoppelung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. 26. Inwiefern weichen die Entscheidungsquoten zwischen Entscheidungsvorschlägen des EASO und den abschließenden Entscheidungen im Zulässigkeitsverfahren in griechischen Hotspots voneinander ab (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5320)? Der Bundesregierung liegen hierüber keine eigenen Erkenntnisse vor. 27. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die „32 Milliarden Dollar“, welche die Türkei für Flüchtlinge ausgegeben haben will? Hat die Bundesregierung oder die EU eine Aufschlüsselung dieser Ausgaben von der Türkei verlangt, und falls nein, warum nicht? Falls ja, welchen Inhalt hatte diese Aufschlüsselung (www.hurriyetdailynews. com/over-250-000-irregular-migrants-held-in-2018-in-turkey-minister- 139599?utm_source=Facebook&utm_medium=post&utm_campaign=over- 250-000-irregular-migrants-held-in-2018-in-turkey-minister-139599&utm_ term=post)? Die türkische Regierung hat bislang keine Aufschlüsselung ihrer Kosten zur Bewältigung der Flüchtlingskrise veröffentlicht. 28. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Bundes- oder EU-Mittel zum Ausbau der türkischen Außengrenzen verwendet, und falls ja, wo, und in welcher Form? Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen. 29. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die von der türkischen Regierung geplante Übersiedlung von 500 000 Flüchtlingen aus der Türkei in die türkisch besetzte Region Efrîn (www.welt.de/politik/ausland/article177864174/ Nordsyrien-Erdogan-ordnet-den-Bevoelkerungsaustausch-an.html)? a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Aussagen von Amnesty International, die Türkei habe bereits tausende Flüchtlinge aus der Türkei in Efrîn angesiedelt? b) Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu einem solchen Vorhaben der türkischen Regierung ein? c) Haben die Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung EU- Vertreter Gespräche mit der Türkei über ein solches Vorhaben geführt? Falls ja, mit welchem Inhalt und Ergebnis? d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Angehörige von türkeitreuen Milizionären und Flüchtlinge aus verschiedenen syrischen Regionen in den Häusern der geflohenen bzw. von der Türkei und den mit ihr verbündeten Milizen vertriebenen Bevölkerung von Efrîn untergebracht werden? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8028 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode e) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von der Rekrutierung von Siedlern und türkeitreuen Milizionären in Flüchtlingslagern in der Türkei ? f) Teilt die Bundesregierung die in der Tageszeitung „DER TAGESSPIE- GEL“ geäußerte Auffassung, die Türkei betreibe „Siedlungspolitik“ in Efrîn (www.tagesspiegel.de/politik/syrien-wie-die-tuerkei-siedlungspolitikbetreibt /22672764.html)? Die Fragen 29 bis 29f werden zusammengefasst beantwortet. Zu einer von den Fragestellern angesprochenen An- oder Übersiedlung von Flüchtlingen hat die Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse. Allgemein tritt die Bundesregierung gegenüber der Türkei mit Nachdruck dafür ein, dass entsprechend der UNHCR-Kriterien die Zivilbevölkerung geschützt und humanitäres Völkerrecht eingehalten wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333