Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 25. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8032 19. Wahlperiode 27.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Lisa Badum, Dr. Tobias Lindner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/7640 – Schneechaos im Januar 2019 und die Katastrophenhilfe des Bundes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Besonders starke und langanhaltende Schneefälle mit Niederschlagsmengenund Schneefallhöhenrekorden haben im Januar 2019 insbesondere in Teilen Süddeutschlands, aber auch in den Nachbarländern Österreich und Schweiz zu erheblichen Gefahren für Menschen und infrastrukturellen Problemen geführt. Vielerorts sorgten Lawinenabgänge für große Schäden und tragische Unfälle, leider auch mit Todesfolge. Straßen- und Zugverkehrsverbindungen waren extrem beeinträchtigt und einige Ortschaften von der Außenwelt abgeschnitten. Neben den vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern der Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten der Länder wurden Angehörige der Polizei, der Bundeswehr und des Technischen Hilfswerks (THW) im Rahmen der Katastrophenhilfe eingesetzt (ZDF: Landkreise im Katastrophenfall: Kampf gegen Schneemassen – Helfer im Dauereinsatz, 11. Januar 2019; ZEIT ONLINE: Drei Tote nach Lawinenunglück, Schneechaos im Allgäu, 13. Januar 2019; BR24: Schneemassen in Bayern: Was ist, was war, was bleibt, 16. Januar 2019). Diese ungewöhnlichen und massiven Schneefälle reihen sich ein in eine Folge von Wetterereignissen und -phänomenen (u. a. Dürresommer 2018, Waldbrände in Europa und den USA), welche als je singuläres Ereignis zwar keinerlei Rückschlüsse auf die Klimakrise erlauben, in ihrer Reihung und Häufung aber sehr wohl in die Beschreibungen, Erwartungen und Modellierungen der Klimawissenschaft passen. Persistente und extreme Wetterlagen passen demzufolge insgesamt ins Bild und sind ein weiteres starkes Indiz für eine sich aufheizende Atmosphäre. Direkte Folge dessen sind unter anderem größere Niederschlagsmengen und vor allem weniger dynamische und lang anhaltendere Wetterlagen , mit weniger „wechselhafteren“ Phasen bzw. Tagen (Web.de: Schnee- Chaos in den Alpen: Normales Wetter oder Klimawandel?, 22. Januar 2019). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8032 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Umgang mit extremen Wetterereignissen und deren Folgen fällt grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes der Länder (vgl. Artikel 30 und 70 des Grundgesetzes). Der Bund unterstützt bei der Bewältigung auf Anforderung der Bedarfsträger im Rahmen der Amts- und Katastrophenhilfe. 1. In wie vielen und welchen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Katastrophenfall im Rahmen der ungewöhnlich starken Schneefälle im Januar 2019 ausgelöst (bitte nach Landkreis und Dauer aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat hierüber keine Kenntnis. Das Auslösen eines Katastrophenfalls obliegt dem jeweiligen Landkreis und ist somit eine Länderangelegenheit . 2. Inwiefern leisteten Behörden und Organisationen des Bundes Katastrophenhilfe im Zusammenhang mit den ungewöhnlich starken Schneefällen? Im Zusammenhang mit den ungewöhnlich starken Schneefällen im Januar 2019 leisteten Kräfte der Bundeswehr, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk sowie der Bundespolizei Katastrophenhilfe. Die Einsätze erfolgten auf unmittelbare Anforderung der lokalen Bedarfsträger (Kreise/Kommunen) im Rahmen der örtlichen Gefahrenabwehr. 3. Welche Kapazitäten der Bundespolizei kamen im Rahmen der Amtshilfe zur Bewältigung der ungewöhnlich starken Schneefälle zum Einsatz? a) Wie viele Angehörige der Bundespolizei, welcher Direktion und Dienststelle , wurden eingesetzt, und wie viele Einsatzstunden wurden geleistet? Die Bundespolizei setzte in der Spitze bis zu 230 Einsatzkräfte aus den Bundespolizeiabteilungen Deggendorf, Bad Bergzabern und Bayreuth sowie aus dem Bundespolizeitrainingszentrum Kührointhaus (Landkreis Berchtesgadener Land) ein. Es wurden dabei 32 857 Einsatzstunden geleistet. b) Mit welchen Aufgaben wurden die Angehörigen der Bundespolizei betraut ? Die Bundespolizei war je nach Spezialisierung mit folgenden Aufgaben betraut: Schneeräumen von Dächern, Schneeräumen von Straßen, Versorgungswegen und Plätzen, Freilegen von Hydranten, Verkehrslenkung, Absperrmaßnahmen bei Dachräumungen, Absicherung von Einsatzkräften bei Dachräumungen, Transport der Schneemassen zum Schneedepot, Sicherstellung der medizinischen Erstversorgung von Einsatzkräften. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8032 c) Welche Einsatzmittel (Fahrzeuge und Geräte) der Bundespolizei wurden eingesetzt? Die Bundespolizei setzte folgende Einsatzmittel ein: 2 Notarzteinsatzfahrzeuge, 3 Unimog mit Ladeschaufel, 2 Kipper, 1 schwerer Lkw, 1 Gruppengerätekraftwagen, 2 schwere Zugmaschinen (mit Kran), 2 mittlere Lkw mit Austauschladeträger - Kippmulde, 1 Tiefladeanhänger, Schneeschaufeln, Sicherungsausstattungen, Beleuchtungsgerät, Stromerzeuger, Verkehrssicherungsgerät. 4. Welche Kapazitäten der Bundeswehr kamen im Rahmen der Amtshilfe zur Bewältigung der ungewöhnlich starken Schneefälle zum Einsatz? a) Wie viele Angehörige der Bundeswehr, welcher Truppengattungen, wurden eingesetzt, und wie viele Einsatzstunden wurden geleistet (bitte nach Truppengattung getrennt auflisten)? Es wurden militärische Fähigkeiten des Heeres, der Luftwaffe, der Streitkräftebasis , des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr sowie des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr bereitgestellt. Im Einzelnen: Organisationsbereich Stärke Einsatzstunden Heer 2.210 221.292 Luftwaffe 102 1.963 Streitkräftebasis 334 8.314 Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr 119 34.975 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr 32 792 Gesamt 2.797 267.336 b) Mit welchen Aufgaben wurden die Angehörigen der Bundeswehr betraut? Die Hilfeleistungen umfassten u. a. das Räumen von Dächern an öffentlichen Gebäuden , das Sprengen von Lawinen, die Evakuierung von Personen, den Personen - und Materialtransport sowie den Einsatz von Hubschraubern zur Erkundung und Schneelastbeseitigung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8032 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Welche Einsatzmittel (Fahrzeuge und Geräte) der Bundeswehr wurden eingesetzt? Eingesetzt wurden u. a.: Hubschrauber, Geländetransportfahrzeug BV 206 S, Hägglunds, Kräne, Baumaschinen, Stromerzeugergeräte sowie Lastkraftwagen. 5. Welche Kapazitäten des THW kamen im Rahmen der Katastrophenhilfe zur Bewältigung der ungewöhnlich starken Schneefälle zum Einsatz? a) Wie viele Angehörige des THW, welches Landes- und Ortsverbandes, wurden eingesetzt, und wie viele Einsatzstunden wurden geleistet? Es waren 145 Ortsverbände aus den fünf THW-Landesverbänden Baden-Württemberg , Bayern, Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland, Nordrhein-Westfalen und Sachsen/Thüringen beteiligt. Insgesamt 3 070 verschiedene Helferinnen und Helfer (Einmalzählung) leisteten insgesamt 169 520 Einsatzstunden. b) Mit welchen Aufgaben wurden die Angehörigen des THW betraut? Zu den Aufgaben der THW-Kräfte zählten: Technische Hilfe wie Beräumen von Dächern, Umschlag- und Transportarbeiten durch Baumaschineneinsatz (Abtransport von Schnee), Baumfällarbeiten sowie Freischneiden von Versorgungswegen und Gleisanlagen, Absicherung von Verkehrsunfällen, Straßensperrungen, Beräumen von Straßen, Freischleppen von Fahrzeugen sowie Anfahrhilfen, Pannenhilfe und Ladungsbergung, Abstützen von Hallen- und Gebäudedächern, Stromversorgung, Logistische Unterstützung, Verbrauchs- und Hilfsgütertransport sowie Verpflegung der Einsatzkräfte, Führung, Führungsunterstützung und Kommunikation, Betreiben von Leitungs - und Koordinierungsstäben, Fachberatung, Technische Beratung insbesondere Baufachberatung und Schneelastmessung auf Gebäuden, Einsatzdokumentation und Berichterstattung sowie Bearbeitung von Presseanfragen (Einsatz von Mediateams). c) Welche Einsatzmittel (Fahrzeuge und Geräte) des THW wurden eingesetzt ? Das THW setzt im Einsatz taktische Einheiten zur Auftragserfüllung ein. Eine detaillierte Aufzählung von Geräten und Fahrzeugen für diese Einsätze ist hier nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8032 Beispielhaft sind nachfolgend Großfahrzeuge aufgeführt, die auch bei den beschriebenen Einsatztätigkeiten zur Bewältigung der Schneelage im Wesentlichen genutzt wurden: Gerätekraftwagen (GKW), Radlader, Teleskoplader, LKW-Kipper , LKW mit Ladekran, Mehrzweckkraftwagen (MZKW), Mannschaftslastwagen (MLW), Mannschaftstransportwagen (MTW), Führungskraftwagen, Führungs -/Kommunikationskraftwagen, Fernmeldekraftwagen, Anhänger Führung und Lage. 6. Welche Kapazitäten der Hilfsorganisationen kamen nach Kenntnis der Bundesregierung zur Bewältigung der ungewöhnlich starken Schneefälle zum Einsatz? a) Wie viele Angehörige der Hilfsorganisationen wurden eingesetzt, und wie viele Einsatzstunden wurden geleistet? b) Mit welchen Aufgaben wurden die Angehörigen der Hilfsorganisationen betraut? c) Welche Einsatzmittel (Fahrzeuge und Geräte) der Hilfsorganisationen wurden eingesetzt? Die Fragen 6a bis 6c werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat hierüber keine Kenntnis. Organisation und Durchführung der Rettungsdienste fallen in die Gesetzgebungszuständigkeit und Organisationshoheit der Länder. 7. Inwiefern waren nach Kenntnis der Bundesregierung welche Ortschaften über welche Dauer eingeschlossen? Die Bundesregierung hat hierüber keine Kenntnis. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 8. Inwiefern kam es zu negativen Auswirkungen auf kritische Infrastrukturen durch die ungewöhnlich starken Schneefälle? Aufgrund von Schäden an Stromleitungen, etwa durch umgestürzte Bäume, kam es zu lokalen Stromausfällen auf Verteilnetzebene in Deutschland. Diese Ausfälle wurden von den hierfür zuständigen Netzbetreibern kurzfristig behoben. Solche kurzen Stromausfälle sind auf Verteilnetzebene grundsätzlich nicht außergewöhnlich . Bei den konkret betroffenen Leitungen handelte es sich – hierauf ist hinzuweisen – nicht um Kritische Infrastrukturen im Sinne des BSI-Gesetzes. Nicht jede Anlage oder jedes Netz, das der allgemeinen Stromversorgung dient, ist zugleich auch eine Kritische Infrastruktur. Die Energieversorgung gehört zwar zu den sogenannten Sektoren Kritischer Infrastrukturen, im Einzelnen sind jedoch nur solche Teile der Energieversorgung als Kritische Infrastruktur anzusehen, die eine gewisse Größe oder einen gewissen Versorgungsgrad aufweisen. Für die Bereiche Gas und Telekommunikation liegen keine Erkenntnisse vor, dass die starken Schneefälle im Januar 2019 zu Ausfällen in diesen Bereichen geführt haben. Insbesondere in Bayern, vor allem in den Alpenlandkreisen, kam es zu zahlreichen Sperrungen von Bundesfernstraßen. Sperrungen aufgrund von Schneebruch oder Schneebruchgefahr konnten durch den Einsatz des Betriebsdienstes über- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8032 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode wiegend rasch wieder aufgehoben werden. Einzelne Streckenzüge mussten jedoch wegen Lawinenabgängen oder der Gefahr von Lawinenabgängen länger anhaltend gesperrt bleiben. Im Einzelnen waren folgende Strecken betroffen: Straße Landkreis Örtlichkeit B 2 Garmisch-Partenkirchen Grenzübergang Scharnitz B 21 Berchtesgadener Land zwischen Unterjettenberg und Bad Reichenhall B 305 Berchtesgadener Land zwischen Abzweig B 306 und Abzweig nach Bad Reichenhall (Gletschergarten ); Schneizlreuth zeitweise von deutscher Seite nicht mehr erreichbar B 305 Berchtesgadener Land zwischen Weinkaser (Abzweig St2100) und Ruhpolding B 305 Traunstein zwischen Reit im Winkel und Ruhpolding B 307 Traunstein zwischen Schleching und Bundesgrenze B 307 Miesbach zwischen Wildbad Kreuth und Bayerwald B 307 Miesbach/Rosenheim zwischen Bayerischzell und Sudelfeld B 307 Bad Tölz-Wolfratshausen zwischen Vorderriß und Fall B 307 Traunstein zwischen Mettenham und Marquartstein; Ortsteil Raiten der Gemeinde Schleching zeitweise evakuiert B 307 Bad Tölz-Wolfratshausen Bereich Sylvenstein B 308 Oberallgäu zwischen Bad Hindelang und Oberjoch Besonders betroffen war die B 305 im Landkreis Traunstein. Hier konnte erst am 1. Februar, nach einer rund vierwöchigen Sperre, der Verkehr wieder freigegeben werden. Eine vollständige Übersicht über die Dauer der einzelnen Sperrungen liegt nicht vor. Einzelne Abschnitte waren zudem mit Unterbrechungen mehrfach gesperrt. Außerhalb des Alpenraums waren in den Landkreisen Cham, Dingolfing-Landau, Freyung-Grafenau, Kehlheim, Landshut, Regen, Schwandorf und Straubing Sperrungen von Bundesfernstraßen wegen der Gefahr von Schneebruch erforderlich . Auch diese konnten durch den Einsatz des Betriebsdienstes meist rasch wieder aufgehoben werden. Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) führten die starken Schneefälle vom 4. bis 19. Januar 2019 auf einigen Eisenbahnstrecken im Süden und Südosten Deutschlands zu betrieblichen Einschränkungen. Zudem wurde zeitweise auf einzelnen Strecken der Betrieb eingestellt. Um die Auswirkungen auf die Kunden zu minimieren, führte die DB AG die Schneeräumung vor allem auf viel befahrenen Streckenabschnitten durch. In Bayern kam es vor allem im Süden und Südosten zu Beeinträchtigungen auf rund 20 Strecken. Bei rund der Hälfte der Strecken war der Betrieb nur stundenweise beeinträchtigt. Im Südosten Deutschlands, d.h. Südthüringen und Südsachsen, kam es auf sieben Strecken zu Beeinträchtigungen, die aber laut DB AG binnen 24 Stunden beseitigt werden konnten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/8032 9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die durch die ungewöhnlich starken Schneefälle verursachten Schäden, und wie können sie beziffert werden? Der Bundesregierung sind größere Schäden im Bereich der Bundesfernstraßen bislang nicht bekannt. In den betroffenen Regionen sind aber Schäden am Straßenbegleitgrün , überwiegend durch Schneebruch jedoch auch aufgrund von Lawinenabgängen , zu erwarten. Im Bereich der Lawinenabgänge sind zudem Schäden an der Straßenausstattung zu erwarten (Leitpfosten, Verkehrszeichen). Derzeit liegen entlang der Straßen aber noch erhebliche Schneemengen, sodass ein vollständiger Überblick noch nicht möglich ist. Nach Auskunft der DB AG wurde kein direkter Schaden durch den Schnee erzeugt . Finanzieller Aufwand entstand durch intensive Räumung und witterungsbedingte Vegetationsarbeiten. Den Aufwand des Wintereinsatzes kann die DB AG wegen noch laufender Verrechnungen aktuell nicht quantifizieren. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 10. Inwiefern müssen nach Auffassung der Bundesregierung Vorkehrungen für die Schneeschmelze getroffen werden, und ist bei einsetzender Schmelze akut mit größeren Überflutungen zu rechnen? Für das Hochwasserrisikomanagement sind die Länder zuständig, die ihre Arbeiten in den Flussgebieten grenzüberschreitend koordinieren. Die aktuellen amtlichen Hochwasserwarnungen für die deutschen Flussgebiete können unter www. hochwasserzentralen.de abgerufen werden. Ob und inwieweit die Schneeschmelze zu Hochwasser, das ein natürliches Phänomen ist, führen wird, wird von den dann herrschenden meteorologischen und hydrologischen Bedingungen abhängen. Diese Frage kann zuverlässig nur von den zuständigen Behörden (Hochwasserzentralen) der Länder beantwortet werden , die auch über Erfahrungen aus vergangenen Schneeschmelzen verfügen. 11. Welche Schlussfolgerungen leitet die Bundesregierung aus den ungewöhnlich starken Schneefällen für den Bereich der Katastrophenhilfe ab? Das integrierte Hilfeleistungssystem hat sich in Deutschland bewährt. Es ist mit der Katastrophenhilfe des Bundes auch solchen Ereignissen gewachsen, deren Bewältigung über den Bereich der alltäglichen Gefahrenabwehr hinausgeht. Durch eine kontinuierliche Risiko- und Krisenkommunikation ist es gelungen, die Bevölkerung zu sensibilisieren und die Selbsthilfefähigkeit zu mobilisieren. Dementsprechend war auch die Bereitschaft der Selbst- und Nachbarschaftshilfe bei der betroffenen Bevölkerung wie gewohnt groß. 12. Inwiefern bezieht die Bundesregierung bei der Entwicklung möglicher Bedrohungsszenarien die Ergebnisse der Klima- und Klimafolgenforschung mit ein, und welche Schlussfolgerungen wurden bislang aus solchen Forschungsergebnissen gezogen? Die Bundesregierung hat im Jahr 2008 die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel beschlossen (www.bmu.de/fileadmin/bmu-import/files/pdfs/ allgemein/application/pdf/das_gesamt_bf.pdf). Zu ihrer Umsetzung wird regelmäßig die Verwundbarkeit Deutschlands gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels untersucht. Der erste Bericht zur Vulnerabilität Deutschlands gegen- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8032 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode über dem Klimawandel ist abrufbar unter: www.umweltbundesamt.de/sites/ default/files/medien/378/publikationen/climate_change_24_2015_vulnerabilitaet_ deutschlands_gegenueber_dem_klimawandel_1.pdf. Die Bundesregierung spricht sich in der Nationalen Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Strategie) für einen All-Gefahren-Ansatz aus. Demzufolge ist ein breites Spektrum unterschiedlicher Gefahrenarten in Risikoanalysen bezogen auf Kritische Infrastrukturen zu berücksichtigen. Darunter fallen auch Naturgefahren mit Bezug zum Klimawandel. Auf die Auswirkungen des Klimawandels wird in der Strategie explizit hingewiesen. 13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu mit dem deutschen alpinen Gletscherschwund (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 93 der Abgeordneten Lisa Badum auf Bundestagsdrucksache 19/1979) verbundenen möglichen Bodeninstabilitäten? a) Drohen nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund von abnehmenden Permafrostböden vermehrt Rutschungen und Bodenabgänge in den Alpen ? b) Falls ja, welche besonderen Vorkehrungen technischer, finanzieller oder organisatorischer Art trifft die Bundesregierung, um hier entsprechende Schutzmaßnahmen zu planen? Im Rahmen des EU-Projekts PermaNET (2007 – 2011) ist ein alpenweites Netzwerk für ein Langzeit-Monitoring von Permafrostböden aufgebaut worden, an dem sich auch Deutschland (Bayerisches Landesamt für Umwelt) beteiligt hat. So wurde 2007 an der Zugspitze eine dauerhafte Messstation für den Permafrost im Fels eingerichtet und auf der Grundlage der Projektergebnisse eine Karte zur Wahrscheinlichkeit von Permafrost in den Bayerischen Alpen erstellt. Die Projektergebnisse geben Hinweise, wo das Auftauen von Permafrost potenziell zu Problemen führen kann und welche Maßnahmen ggf. vor Ort zu ergreifen sind. Weitere Informationen sind verfügbar unter: www.lfu.bayern.de/geologie/ permafrost/permanetby/index.htm. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333