Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 25. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8035 19. Wahlperiode 27.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Reuther, Frank Sitta, Oliver Luksic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 7685 – Umsetzung der Abladeoptimierung des Mittelrheins V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Binnenschifffahrt ist wichtiger Teil der Logistikkette. Sie ermöglicht, große Mengen Rohstoffe schnell und sicher zu transportieren. Das Jahr 2018 hat jedoch gezeigt, dass die Binnenschifffahrt bei langanhaltendem Niedrigwasser stark eingeschränkt ist. Um dem entgegenzuwirken, wurde die Abladeoptimierung des Mittelrheins mit dem im Dezember 2016 in Kraft getretenen Bundeswasserstraßenausbaugesetz beschlossen. In diesem Sinne soll eine Verbesserung der wirtschaftlichen Befahrbarkeit des verkehrlich bedeutsamen Streckenabschnittes zwischen Mainz/Wiesbaden und St. Goar (Rheinkilometer 508,00 bis 557,00), unter gleichzeitiger Verbesserung der örtlichen und überregionalen Sohlstabilität, erfolgen. Außerdem ist das Projekt im Bundesverkehrswegeplan 2030 mit einem Kosten-Nutzen-Verhältnis von 30 angegeben. Damit ist es das wichtigste Verkehrsprojekt, das bis 2030 umgesetzt werden soll. Auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Auswirkungen des Niedrigwassers in der Binnenschifffahrt, Bundestagsdrucksache 19/6395) antwortete die Bundesregierung auf die Frage, wann die Abladeoptimierung des Mittelrheins fertiggestellt werde: „Nach bisheriger Einschätzung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts Duisburg-Rhein reicht der Realisierungszeitraum der Projekte über 2030 hinaus. Im Zuge der Vertiefung der Planung werden Beschleunigungsmöglichkeiten gesucht“ (Bundestagsdrucksache 19/6687, Antwort zu Frage 13). 1. Warum wird die Abladeoptimierung des Mittelrheins aus dem „Bundesverkehrswegeplan 2030“ erst nach 2030 fertiggestellt? Bei dem Projekt „Abladeoptimierung Mittelrhein“ handelt es sich um ein komplexes Projekt, dessen Realisierungszeitraum durch die aktuellen Rahmenbedingungen (gesetzliche Vorgaben, übliche Projektphasen bei derartigen Infrastrukturprojekten ) beeinflusst wird. Das Projekt muss zunächst die genehmigungsrechtlich relevanten Planungsphasen eines Wasserstraßen-Ausbauprojektes durchlaufen. Zeitintensiv sind insbesondere die vorbereitenden Untersuchungen, welche sich aufgrund der naturschutzfachlichen Randbedingungen ergeben. Anschließend erfolgen Ausschreibung, Vergabe und Ausführung der Bauleistungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8035 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Bundesverkehrswegeplan 2030 stehen über 1 000 Verkehrsprojekte, die bis 2030 umgesetzt oder begonnen werden (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/ Pressemitteilungen/2016/191-dobrindt-bvwp-ausbaugesetze.html). Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/6687 verwiesen. 2. Welche Maßnahmen sind nötig, um die Abladeoptimierung des Mittelrheins umzusetzen? Das Projekt „Abladeoptimierung Mittelrhein“ umfasst Strombaumaßnahmen und Baggerungen zur Beseitigung lokaler Tiefenengpässe sowie Kompensationsmaßnahmen . 3. Wie ist der aktuelle Stand der Abladeoptimierung des Mittelrheins? Am 29. Januar 2019 wurde die Konsultationsphase beendet und die Ergebnisse vorgestellt. Die hieraus abgeleiteten Handlungsoptionen fließen in die bereits laufende vertiefte Voruntersuchung ein. 4. Reichen die im Haushalt 2019 veranschlagten Mittel aus, um die Abladeoptimierung des Mittelrheins umzusetzen? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn nein, wird der Betrag aufgestockt? Für die bauliche Umsetzung sind bisher keine Haushaltsmittel veranschlagt worden , da diese erst nach Vorliegen des Baurechts in den Bundeshaushalt einzubringen sind. Für die laufende Planungsphase stehen die notwendigen Mittel zur Verfügung . 5. Welche Beschleunigungsmöglichkeiten kommen aus Sicht der Bundesregierung in Betracht, um die Abladeoptimierung des Mittelrheins schneller voranzutreiben ? Maßgeblich für den Zeitplan ist die Erlangung des Baurechts. Für den Genehmigungsprozess wird aufgrund der frühzeitigen Information in der Region und der durchgeführten Konsultationsphase von einer Beschleunigung ausgegangen. Ökologische und wasserwirtschaftliche Maßnahmen stehen besonders im Fokus, damit Schifffahrt und Umwelt vom Projekt profitieren und sollen nach Möglichkeit vorgezogen werden. 6. Welche Faktoren bestimmen die Fertigstellung der Abladeoptimierung des Mittelrheins? 7. Welche Faktoren können aus Sicht der Bundesregierung die Fertigstellung der Abladeoptimierung des Mittelrheins weiterhin verzögern? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Zu Verzögerungen könnte es möglicherweise insbesondere aufgrund des Genehmigungsverfahrens zur Erlangung eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses kommen. Der Umfang und die Art der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung abgegebenen Einwendungen könnten trotz früher Beteiligung die Erteilung sowie die Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses verzögern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8035 Des Weiteren könnte insbesondere die notwendige Flächenverfügbarkeit für Ausgleichs - und Ersatzmaßnahmen ein gewisses Projektrisiko beinhalten. Die Anforderungen aufgrund des Welterbe Status des Oberen Mittelrheintals sowie die Notwendigkeit der Hochwasser Neutralität stellen darüber hinaus anspruchsvolle Randbedingungen dar. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333