Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 26. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8052 19. Wahlperiode 27.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten René Springer und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/7631 – Veteranenabzeichen der Bundeswehr (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/3718) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der ehemalige Bundesminister der Verteidigung Dr. Thomas de Maizière billigte im Jahr 2013 die Einführung eines Abzeichens für Veteranen der Bundeswehr . Daraufhin wurden für rund 8 700 Euro insgesamt rund 10 000 Veteranenabzeichen mit Etui beschafft. Die parallel zum Beschaffungsvorgang durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) durchgeführten Gespräche führten seinerzeit jedoch nicht zu einem einheitlichen Verständnis des Veteranenbegriffs , sodass von der geplanten Verleihung des Abzeichens bis heute Abstand genommen wurde. Die trotz der fehlenden Veteranendefinition beschafften Abzeichen werden seither nach Aussage der Bundesregierung in abschließbaren Schränken im Bundesministerium der Verteidigung gelagert. Eine Ausgabe erfolgt nach eigener Aussage grundsätzlich nicht. Lediglich einige Ansichtsexemplare wurden ohne gesonderten Nachweis zur internen Verwendung ausgegeben (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3718). Auf Nachfrage der Fraktion der AfD teilte die Bundesregierung mit, dass bisher lediglich 55 Abzeichen ausgegeben wurden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3847, Schriftliche Frage 63), was durch die Bundesregierung am 19. Oktober 2018 erneut bestätigt wurde (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5163). Weiterhin stellt die Bundesregierung fest, dass die Veteranenabzeichen zivilrechtlichen Schutz genießen und im Falle einer unbefugten Produktion dieses Abzeichens durch Dritte die Bundesrepublik Deutschland unter anderem Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche besitzt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5282, Schriftliche Frage 117). Bereits am 19. April 2018 erlangte die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass mindestens ein Veteranenabzeichen auf dem Onlinemarktplatz eBay angeboten wurde. Auf Nachfrage teilte die Bundesregierung dazu lediglich mit, dass „außer der Tatsache des Angebotes selbst“, hierzu „keine weiteren Informationen vorliegen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3718). Trotz der vorhandenen und bekannten Möglichkeit, von den gegebenen Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen Gebrauch zu machen, werden vom gleichen Verkäufer weiterhin Veteranenabzeichen über den Online-Marktplatz eBay angeboten und vertrieben (vgl. https://bit.ly/2RJbjjN). Darüber hinaus werden die – nach Aussage des Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8052 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Verkäufers originalen – Veteranenabzeichen auch im Onlineshop des Verkäufers angeboten und vertrieben. So war es möglich, insgesamt 60 Veteranenabzeichen zu beschaffen, und damit fünf mehr, als nach Aussage der Bundesregierung vom BMVg ausgegeben wurden (vgl. https://bit.ly/2FEgNWR, https://bit. ly/2FT7Zvd, https://bit.ly/2RYf0CA). 1. Wie viele Veteranenabzeichen wurden bis heute durch das BMVg beschafft (bitte die exakte Stückzahl angeben)? Insgesamt wurden 10 198 Abzeichen beschafft. 2. Wie viele Veteranenabzeichen wurden bis heute ausgegeben (bitte die exakte Stückzahl angeben)? Bisher wurden 61 Exemplare als Ansichtsexemplare ausgegeben. 3. Wie viele Veteranenabzeichen befinden sich aktuell im Bestand des BMVg (bitte die exakte Stückzahl angeben)? Es befinden sich aktuell 10 137 Abzeichen im Bestand des BMVg. 4. Welche konkreten Maßnahmen mit welchem Ergebnis (bitte einzeln benennen ) hat die Bundesregierung bis heute eingeleitet bzw. getroffen, nachdem sie bereits am 19. April 2018 darüber Kenntnis erlangte, dass mindestens ein Veteranenabzeichen auf eBay angeboten wurde? Keine. 5. Welche Abteilungen bzw. Stellen (bitte einzeln benennen) wurden von der Bundesregierung nach Bekanntwerden des Verkaufsangebotes am 19. April 2018 damit beauftragt, den vorliegenden Fall zu prüfen bzw. zu untersuchen? Welche Ergebnisse bzw. Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor? Keine. 6. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt eingeleitet , um den Verkauf weiterer Veteranenabzeichen im Internet zu unterbinden ? Keine. 7. Hat die Bundesregierung von ihrem Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch gegenüber dem Verkäufer bisher Gebrauch gemacht? Wenn ja, wann genau ist dies geschehen? Wenn nicht, aus welchen konkreten Gründen hat die Bundesregierung davon abgesehen? Mit Blick auf den geringen Wert der einzelnen Veteranenabzeichen sieht die Bundesregierung von der Geltendmachung von Ansprüchen ab. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8052 8. Wie ist es nach Ansicht der Bundesregierung möglich, dass nachweislich mindestens 60 vermeintlich originale Veteranenabzeichen zum Verkauf angeboten wurden, obwohl nach eigener Aussage bisher lediglich 55 Veteranenabzeichen ausschließlich zur internen Verwendung ausgegeben wurden ? Mit Stand vom 14. August 2018 waren 55 Ansichtsexemplare ausgegeben. Seitdem wurden bis heute weitere sechs Ansichtsexemplare ausgegeben. 9. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die 60 genannten Veteranenabzeichen aus dem Bestand des BMVg stammen? Wenn ja, auf welche konkreten Erkenntnisse stützt sich die Bundesregierung dabei? Auf Websites diverser Anbieter werden verschiedene Arten von vermeintlich echten Veteranenabzeichen angeboten. Diese reichen von einem Veteranenabzeichen in einer 2. Serie bis hin zu einem Veteranenabzeichen mit Bandschnalle. Woher diese Abzeichen kommen könnten, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 10. Wie ist der Zugriff auf die in abschließbaren Schränken im Bundesministerium der Verteidigung lagernden Veteranenabzeichen aktuell geregelt, und wie war der Zugriff ggf. in der Vergangenheit geregelt? Der Zugriff war und ist über einen verschließbaren Schlüsselkasten nur berechtigten Personen möglich. 11. Fallen die Veteranenabzeichen nach Ansicht der Bundesregierung unter das Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen (OrdenG; bitte die Antwort begründen )? Mit ihrem Tagesbefehl zum Veteranenbegriff vom 23. November 2018 hat die Bundesministerin der Verteidigung angewiesen, Vorschläge zu erarbeiten, wie die Würdigung der Veteranen weiter ausgestaltet werden kann. In diesem Kontext werden auch die Einführung eines Veteranenabzeichens und die Modalitäten einer möglichen Aushändigung geprüft. 12. Plant die Bundesregierung, die bereits 2013 beschafften Veteranenabzeichen zu verleihen, nachdem vom BMVg laut dem Tagesbefehl vom 26. November 2018 nach etwa fünf Jahren eine Definition des Veteranenbegriffes gefunden werden konnte (vgl. https://bit.ly/2Cizz1D)? Wenn nicht, aus welchen konkreten Gründen wird davon nach wie vor Abstand genommen? Siehe Antwort zu Frage 11. 13. Hat die Bundesregierung Kenntnis oder Hinweise zu weiteren Ehrenzeichen der Bundeswehr (Ehrenmedaille, Ehrenkreuz), Einsatzmedaillen, Abzeichen etc., die vermeintlich aus Beständen der Bundeswehr stammen und auf privaten Verkaufsplattformen käuflich zu erwerben sind bzw. waren? Wenn ja, um welche Ehrenzeichen der Bundeswehr, Einsatzmedaillen oder Abzeichen handelte es sich dabei jeweils, und welche Maßnahmen oder Prüfungen hat die Bundesregierung mit welchem Ergebnis dazu eingeleitet? Nein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333