Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8053 19. Wahlperiode 27.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Thomas Ehrhorn, Frank Pasemann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/7635 – Gewalt gegen Männer und Männerhäuser V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Viele Männer werden tagtäglich Opfer von Gewalt. Es muss dabei nach Gewalt zwischen Männern und Gewalt von Frauen gegenüber Männern unterschieden werden. Häusliche Gewalt von Frauen gegenüber Männern läuft, im Vergleich zur Gewalt von Männern gegenüber Frauen, meist diffiziler ab. Verbale, psychische und sexuelle Gewalt überwiegen körperliche Gewalt und gehen dieser voraus. Jürgen Gemünden fasst in seinem Buch „Gewalt gegen Männer in heterosexuellen Intimpartnerschaften“ von 1996, alle damals bekannten Studien zusammen . Diese weisen einen unerwartet hohen Anteil der Männer von 20 bis 50 Prozent aus, die der Gewalt ihrer Frauen ausgesetzt sind. Ein Mann der öffentlich zugibt, von seiner Frau geschlagen zu werden oder anderen Formen häuslicher Gewalt ausgesetzt ist, wird jedoch immer noch gesellschaftlich der Lächerlichkeit ausgesetzt und hat kaum Rückzugsmöglichkeiten. In der öffentlichen Wahrnehmung wird dieses Thema kaum diskutiert und stellt ein Tabuthema dar (www.focus.de/familie/im-oeffentlichen-bewusstsein-ist-der-mannder -starke-zufluchtsorte-fuer-maennliche-opfer-haeuslicher-gewalt-bleiben-eineseltenheit _id_8989550.html; https://ze.tt/haeusliche-gewalt-gegen-maennerkaum -thematisiert-und-doch-praesent/). Umgekehrt jedoch, beginnend mit der erstmals 1935 stattgefundenen Weltfrauenkonferenz , der 1975, 1980, 1985 und 1995 stattgefundenen UN-Weltfrauenkonferenz und der Istanbul-Konferenz 2011 und 2017, ist die Gewalt gegen Frauen durch Männer kein tabuisiertes Thema mehr und wird gebührend behandelt . Laut einer Studie des Robert-Koch-Institutes (https://edoc.rki.de/handle/ 176904/1504) überwiegen jedoch häusliche Gewalttaten durch Frauen gegenüber Männern. Weitere Gruppen von Männern sind Gefahrensituationen in Asylunterkünften ausgesetzt und bedürfen explizit Schutz. Nur geht hier die Gefährdung nicht von Frauen sondern von Männern aus. Männliche Christen, Homosexuelle, männliche Jugendliche und Kinder, ja selbst feminin wirkende erwachsene Männer erleiden physische und psychische Gewalttaten von anderen Männern oder kulturfremden Gruppen (www.br.de/nachrichten/bayern/asylheim-fuer-homosexuelle, 64u32chn64vk2ctm74u38c9q6gr3g). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8053 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Selbst der Kindesmissbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes- Wilhelm Rörig, spricht das Problem bei Jungen in Asylheimen an (siehe www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-warnung-vor-sexueller-gewaltin -asylheimen-a-1055435.html). Dabei gehen die Gewalttaten sogar bis zum Mord (www.maz-online.de/ Brandenburg/Gewalt-in-Fluechtlingsheimen-nimmt-zu, www.lvz.de/Region/Borna/ Haeusliche-Gewalt-Kreis-unterbreitet-Hilfsangebote-in-Asylheimen). Christen stechen aus der Gruppe gefährdeter Männer besonders hervor (www. evangelisch.de/inhalte/134327/09-05-2016/organisationen-gewalt-gegen-christenasylheimen -wird-ignoriert). 1. Wie viele Männerschutzhäuser, Männerschutzwohnungen oder ähnliche Schutzeinrichtungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland, und seit wann? Die Bundesregierung hat Kenntnis von bundesweit fünf Einrichtungen, die schutzsuchenden Männern zur Verfügung stehen. Im Freistaat Sachsen existieren drei Wohnungen – je eine in Leipzig, Dresden und Plauen. In Oldenburg wird durch eine private Initiative eine Wohnung unterhalten. In Stuttgart existiert ebenfalls eine Wohnung. Das Datum der jeweiligen Errichtung ist der Bundesregierung nicht bekannt – die Zuständigkeit für Hilfe- und Schutzeinrichtungen liegt bei den Ländern und Kommunen. 2. Aus welchen Altersgruppen (bis 21 Jahre, 21 bis 45 Jahre, 55 Jahre und älter) stammen nach Kenntnis der Bundesregierung die Männer prozentual, welche Gewalt von Frauen erfahren? Das Bundeskriminalamt hat die Kriminalstatistische Auswertung 2017 „Partnerschaftsgewalt “ mit Datum vom 20. November 2018 auf seiner Webseite veröffentlicht . Demnach waren in 2017 von den 138 893 Opfern von Partnerschaftsgewalt 24 928 Männer als Opfer polizeilich bekannt (das entspricht einem Anteil von 17,9 Prozent). In den zugehörigen Tabellenanhängen des Berichts sind Aussagen zu Geschlecht sowie Altersklassen der Opfer und Tatverdächtigen ausgewiesen . 3. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für schutzsuchende Männer zur Hilfesuche bei Männerhäusern? Die Zuständigkeit für Hilfe- und Schutzeinrichtungen für von Gewalt betroffene Männer liegt bei den Ländern und Kommunen. Erkenntnisse für die Gründe für schutzsuchende Männer zur Hilfesuche bei Männerhäusern liegen nicht vor. 4. Ist der Bundesregierung das Problem der Gewalt von Frauen gegen Männer und Jungen bekannt, und wenn ja, existiert ein Lösungskonzept? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen Erkenntnisse aus der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beauftragten Pilotstudie „Gewalt gegen Männer“ zu den Gewalterfahrungen von Männern aus dem Jahr 2004 vor. Repräsentative Daten zum Umfang männlicher Gewaltbetroffenheit liegen bislang nicht vor. Die Bundesregierung prüft, entsprechende Daten zu erheben. Diese könnten dann Grundlage weiterer Handlungsoptionen sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8053 5. Ist der Bundesregierung das Problem von Gewalt durch Männer an Männern in Asylunterkünften bekannt, und welche Maßnahmen plant sie zum Schutz männlicher Christen oder anderer religiöser Minderheiten, Homosexueller und sonstiger gefährdeter Männer und Jugendlicher in Asylheimen? Das BMFSFJ startete mit dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen und weiteren Partnern im Frühjahr 2016 die Bundesinitiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften. Als Ergebnis ihrer Arbeit haben die Mitglieder der Initiative im Juli 2016 erstmals bundesweit einheitliche „Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften“ veröffentlicht. Die Mindeststandards wurden 2017 und 2018 überarbeitet und ergänzt. Ziel ist die Sicherstellung von Schutz und Unterstützung aller geflüchteten Menschen in diesen Unterkünften . Diesem Anliegen trägt der neue Titel „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ Rechnung. Darin inbegriffen sind, die aufgrund von Alter, Geschlecht oder Geschlechtsidentität , sexueller Orientierung, Behinderungen, Religionszugehörigkeit, ethnischer, nationaler oder sozialer Herkunft, politischer Überzeugung, ihres Gesundheitszustands oder eines sonstigen Status besonders schutzbedürftig sind. Um die Mindeststandards in der Praxis zu erproben, förderte das BMFSFJ bis Ende 2018 100 Stellen für die Gewaltschutzkoordination in Flüchtlingsunterkünften. Bis 2020 ist zudem geplant, dass eine Servicestelle die Bundesinitiative begleitet und für Fragen zur Umsetzung von Schutzkonzepten zur Verfügung steht. Damit werden Vernetzung und Erfahrungsaustausch zwischen den beteiligten Partnerorganisationen , insbesondere der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege e. V., sowie den für Unterbringung und Versorgung zuständigen Landesund kommunalen Behörden, sichergestellt. Die Mustervereinbarung zwischen Bund und Ländern, die zur Errichtung von AnkER-Zentren erarbeitet wurde, sieht vor, dass einrichtungsbezogene Schutzkonzepte vorliegen, die den „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ entsprechen. Zuständig für die Gewaltschutzkoordinierung bei der Unterbringung geflüchteter Menschen sind jedoch die Länder. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333