Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 26. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8057 19. Wahlperiode 27.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Reuther, Frank Sitta, Oliver Luksic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/7856 – Autonome Binnenschifffahrt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Schifffahrt befindet sich bereits seit Längerem in einer Welle der Automatisierung und Digitalisierung. An Bord, im Maschinenraum und auf der Brücke gibt es bereits viele automatisierte Vorgänge. Die in diesem Feld tätigen Unternehmen treiben weiterhin ihre Entwicklungsarbeit voran. Für die Erprobung autonomer Binnenschiffe sind Testfelder mit realistischen Bedingungen erforderlich. Diese Testfelder sagte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion im Sommer 2018 zu (Bundestagsdrucksache 19/3379). Unter kontrollierten Bedingungen können Manövrieren, Umschlag und andere mit dem Wassertransport verbundene Vorgänge getestet werden. Darüber hinaus bilden Testfelder die Möglichkeit, Unternehmen und Forschungseinrichtungen anzuziehen, die Teilelemente des autonomen Fahrens entwickeln und testen möchten. Davon können auch nahe gelegene Universitäten profitieren, die an Forschungsprojekten beteiligt sind. Schließlich bieten autonome Systeme die Möglichkeit, die Wettbewerbsfähigkeit des Systems Wasserstraße zu erhöhen. 1. Hält die Bundesregierung das Potenzial in der autonomen Schifffahrt für ausreichend , um solche Entwicklungen auch in Deutschland zu fördern? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/3379 verwiesen. 2. Wurden bei der Bundesregierung bereits Förderanträge für autonome Schifffahrt gestellt (bitte nach Projekten aufschlüsseln)? Nein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8057 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wann werden Gebiete ausgewiesen, in denen autonome Schiffe und Systeme zu Testzwecken operieren können? Die Ausgestaltung des Testfeldes bzw. Testdurchführung ohne Testfeld werden gemeinsam mit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) abgestimmt . Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/3379 verwiesen. 4. Welche Eigenschaften sollte ein geeignetes Testfeld nach Ansicht der Bundesregierung haben? 5. Anhand welcher Auswahlkriterien wird die Bundesregierung mögliche Testfelder für die autonome Schifffahrt aussuchen? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die jeweils beantragten Tests von Eigenschaften für das autonome Fahren sollen ohne Risiken für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs durchgeführt werden können. Die Landinfrastruktur muss den technischen Anforderungen genügen (AIS (Automatic Identification System), Radar, mobile Datenanbindung 5G, DGPS-Sender (Differential Global Positioning System). 6. Wie schätzt die Bundesregierung das Potenzial für autonome Schifffahrt in der Region Rhein-Ruhr ein? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/3379 verwiesen. 7. Plant die Bundesregierung, die Kompetenzen für autonomes Fahren zu bündeln ? Die Kompetenzen liegen beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. 8. Plant die Bundesregierung, die verstärkte Zusammenarbeit mit internationalen Forschungsteams aus z. B. den Niederlanden oder Norwegen? Das autonome Fahren in der Binnenschifffahrt ist ein Forschungsthema, bei dem es bereits jetzt europäische Forschungsprojekte wie bspw. Novimar gibt. In dem auf Horizon 2020 folgendem Forschungsprogramm der EU wird das Thema automatisiertes Fahren eine wichtige Rolle spielen, bei dem sich auch die Bundesregierung mit ihrer Expertise einbringen wird. 9. Welche Akteure können aus Sicht der Bundesregierung die nötige Innovationskraft für die autonome Schifffahrt entwickeln? Innovationskraft bringen alle unmittelbar in der Logistikkette Beteiligten ein, ebenso die wissenschaftlichen Institute, die Verbände, Software-Unternehmen etc. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8057 10. Wann kann nach Einschätzung der Bundesregierung mit der Inbetriebnahme der ersten (teil-)autonomen Schiffe in Deutschland gerechnet werden? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/3379 verwiesen. 11. Kann die autonome Binnenschifffahrt dazu beitragen, dass mehr Schwertransporte auf der Wasserstraße stattfinden? Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333