Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 26. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8066 19. Wahlperiode 28.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Katja Dörner, Margarete Bause, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/7251 – Weltweite Lage von Kindern – Kinderrechte im globalen Kontext V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-KRK) vom 20. November 1989 ist die nach Anzahl der teilnehmenden Staaten erfolgreichste Konvention in der Geschichte der Vereinten Nationen. Deutschland hat sie und ihre drei Zusatzprotokolle schrittweise ratifiziert. Im Jahr 2019 wird das 30. Jubiläum der KRK gefeiert. Die Große Koalition hat im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zu Beginn des Jahres angekündigt, „Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich [zu] verankern“. Dazu wolle sie ein „Kindergrundrecht “ schaffen und die Arbeit der Kinderkommission des Deutschen Bundestages stärken. Nach Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller gründet die tatsächliche Einhaltung der Kinderrechte heutzutage nicht mehr nur auf regionalen und nationalen Entscheidungen, sondern auch auf internationalen Dialogen und Vereinbarungen sowie deren konkreter Umsetzung angesichts alter, aktueller und zukünftiger kinderechtlicher Herausforderungen. Nicht zuletzt durch die zunehmende Mobilität im 21. Jahrhundert wird sie maßgeblich durch bilaterale und internationale Zusammenarbeit beeinflusst. In diesem Kontext gibt es Klärungsbedarf , wie die Bundesregierung die Rolle Deutschlands angesichts der globalen Vernetzung aktiv gestalten will, welche Handlungsmöglichkeiten ihr zur Verfügung stehen, welche Priorisierung globaler Problemherde – thematisch wie regional – sie vornimmt und zu welchen transnationalen Herausforderungen sie Initiativen ergreift. Die Bundesregierung erkennt nach eigenem Bekunden eine globale Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland im Kampf für die Umsetzung von Menschenrechten an und sieht sich dabei selbst in einer Führungsrolle. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung verabschiedete im April 2017 den Aktionsplan „Agents of Change“, der Kinder und Jugendliche zu den zentralen Akteuren der Entwicklungszusammenarbeit ernennt. Einleitend stellen die Verfasserinnen und Verfasser fest, dass Deutschland „im internationalen Dialog eine Vorreiterrolle für die Achtung, die Sicherung und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8066 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode die Gewährleistung von Kinder- und Jugendrechten“ einnehmen will (vgl. www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/strategiepapiere/Strategiepapier 385_04_2017.pdf). Mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), der in Zusammenarbeit verschiedener Bundesministerien entsteht, will die Bundesregierung menschenrechtliche Sorgfalt in die Abläufe deutscher Unternehmen implementieren . Verwiesen wird seitens der Bundesregierung auch auf das erneute Engagement Deutschlands im UN-Sicherheitsrat sowie als Mitglied des UN- Menschenrechtsrats. Von Seiten der Zivilgesellschaft gibt es vielfach die Einschätzung, dass Deutschlands Einsatz für Kinderrechte nicht ausreicht. Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF stellt fest, dass „bei gleichbleibendem internationalem Engagement die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen bis zum Jahre 2030 nicht zu erfüllen sind“ und sich damit die Situation „sogar zu verschlechtern “ droht. (www.unicef.de/informieren/materialien/empfehlungen-zurlegislaturperiode -2017/144800). Schon 2009 forderte die Erste Nationale Konferenz für die Rechte des Kindes (anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der KRK) in ihrer Abschlusserklärung eine „Neuausrichtung der Politik für Kinder an die langfristigen Entwicklungszielen unter Einschluss globaler Herausforderungen, insbesondere einer nachhaltigen Klimapolitik und einer nachhaltigen Finanz- und Wirtschaftspolitik als Grundvoraussetzungen des Rechts auf Überleben und Entwicklung“ (http://ligakind .de/fk-609-kinderrechte-aktuell/). Das Kinderhilfswerk „terre des hommes e. V.“ weist darauf hin, dass die Wahrung von Kinderrechten eine „zentrale Querschnittsaufgabe“ darstellt und fordert von der Bundesregierung, dass Kinderrechtsprinzipien nicht nur Grundlage der internationalen Entwicklungszusammenarbeit , sondern auch des außenpolitischen Handelns sein müssen (www.tdh.de/was-wir-tun/arbeitsfelder/kinderrechte/). Dabei müssen Frauen und Mädchen stärker eingebunden werden. Länder wie Kanada und Schweden zeigen, dass ein gendergerechter Ansatz unerlässlich ist, um eine langfristige und nachhaltige Umsetzung der Kinderrechte zu erreichen. Die Bundesregierung engagiert sich etwa nach Ansicht von „Plan International“ zu wenig, um Mädchen und junge Frauen in Entwicklungsländern zu stärken (www.plan.de/ mein-plan/inhalt/maedchenbericht-2018.html). Laut „Save the Children“ befinden sich rund 246 Millionen Kinder weltweit in Konflikt- und Krisenregionen (www.savethechildren.de/informieren/themen/ politische-arbeit/humanitaere-hilfe-und-krisen/). Nach wie vor sterben jährlich 5,9 Millionen Kinder an vermeidbaren Ursachen, davon 3,1 Millionen durch Mangelernährung (www.savethechildren.de/informieren/themen/politische-arbeit/ gesundheit-und-ernaehrung/). Die Kinderrechtsorganisation weist insbesondere auf die Bedeutung des Bildungszugangs hin, die „ganz besonders in humanitären Krisen und Konflikten“ gelte und fordert von der Bundesregierung, „Maßnahmen im Bereich Kinderschutz und Bildung finanziell ausreichend [zu] fördern und einen Zugang für die Umsetzung sicher[zu]stellen“. In Bezug auf die neue EZ-Strategie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) kritisiert die NGO, dass für das Recht auf Bildung nur „verhältnismäßig geringe Finanzmittel“ investiert werden und fordert von der Bundesregierung, „die Gelder für Bildung auf internationaler Ebene signifikant [zu] erhöhen und Bildung in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und in der humanitären Hilfe als ein Schwerpunktthema [zu] setzen“ (www. savethechildren.de/informieren/themen/politische-arbeit/bildung/). Auch UNICEF stellt fest, dass „in langandauernden und komplexen Notsituationen und Krisen […] der Schutz von Kindern vor Gewalt und Ausbeutung und der Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung durchgängig eine Priorität für die deutsche Bundesregierung sein [sollte]“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8066 Obwohl der Anteil der registrierten Kinder seit dem Jahr 2000 erheblich angestiegen ist, erhalten weltweit immer noch 3 von 10 Neugeborenen keine Geburtsurkunde , das sind 230 Millionen Mädchen und Jungen weltweit. Über 100 Entwicklungsländer verfügen über keine funktionierenden Systeme zur zivilen Registrierung und Bevölkerungsstatistiken („civil registration and vital statistic systems“, CRVS), um wichtige Ereignisse wie Geburten, Eheschließungen und Todesfälle zu registrieren (https://plan-international.org/earlychildhood /birth-registration). Kindern ohne offiziellen Identitätsnachweis werden jedoch oft soziale, wirtschaftliche und politische Rechte verwehrt. Zudem hilft eine Geburtsurkunde, Kinder vor Früh- oder Zwangsverheiratung, Kinderarbeit, sexueller Ausbeutung und Menschenhandel zu schützen. Letztendlich fehlen ohne funktionierende Systeme zur zivilen Registrierung auch belastbare Grundlagen für eine staatliche Planung, die sich an den Bedürfnissen der Kinder orientiert. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Für die Bundesregierung sind Kinder- und Jugendrechte von zentraler Bedeutung. Viele Ressorts wirken dabei mit, die Rechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten, in Deutschland, Europa und weltweit. Hierfür ist die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN-KRK) die zentrale und global verbindliche Rechtsgrundlage. Deutschland hat sich 1992 mit der Ratifizierung der am häufigsten unterzeichneten VN-Konvention und ihrer Zusatzprotokolle zur Umsetzung verpflichtet. Dies gilt für die Umsetzung auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene, nicht zuletzt weil alle Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit die VN-Konvention unterzeichnet haben. Zugleich bietet die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung mit ihren 17 Zielen (SDGs) einen internationalen Referenzrahmen, in welchem die Belange von Kindern und Jugendlichen sektorübergreifend verankert sind. Kinder und Jugendliche werden darin als zentrale Akteure des Wandels bezeichnet („critical agents of change“). Ein großer Teil der 17 SDGs zielt direkt oder indirekt auf die Umsetzung der Kinderrechte ab. Die Bundesregierung agiert national und international : National erarbeitet sie derzeit eine gemeinsame Jugendstrategie der Bundesregierung , zugleich setzt sie die EU-Jugendstrategie um. International kooperiert die Bundesregierung mit zahlreichen Akteuren, unterstützt Partnerländer bei der Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele und beteiligt sich an multilateralen Partnerschaften und Initiativen zum Schutz und zur Förderung der Kinder- und Jugendrechte. Dies wird im Übrigen auch von den von der Fragestellerin zitierten Organisationen anerkannt und gelobt. Mit der Verabschiedung des Aktionsplans „Agents of Change“ im Jahr 2017 hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die gezielte Förderung von Kinder- und Jugendrechten in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) verankert. Der Aktionsplan basiert dabei auf dem für die gesamte deutsche EZ geltenden Leitprinzip eines menschenrechtsbasierten Ansatzes sowie auf dem übersektoralen Konzept zur Gleichberechtigung der Geschlechter . Der Aktionsplan setzt sich für die Verwirklichung des Leitprinzips der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung „Leave No One Behind“ ein: das Potential der Kinder und Jugendlichen soll gezielt gefördert werden, um Entwicklung nachhaltig und inklusiv zu gestalten. Für Kinder und Jugendliche ist der Zugang zu Bildung elementar, sowohl in Friedenszeiten als auch in Zeiten von Konflikten und humanitären Krisen. Die Förderung von Bildungschancen für Kinder und Jugendliche ist ein Schlüsselbereich Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8066 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der deutschen Entwicklungspolitik. Die Bundesregierung hat die bilateralen Bildungszusagen in den letzten Jahren daher kontinuierlich gesteigert und zudem die Beiträge zu multilateralen Organisationen erhöht. Bei der Berufsbildung ist Deutschland bereits jetzt der größte Geber. Diesen Ansatz wird die Bundesregierung auch in Zukunft verfolgen. 1. Wo liegen nach Einschätzung der Bundesregierung in globaler Hinsicht die zukünftigen zentralen Herausforderungen für Kinderrechte? Inwiefern unterscheiden sich die Herausforderungen in Bezug auf die Rechte von Mädchen und Jungen? Die nachfolgende Darstellung kann aufgrund des Umfangs des Themas keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben. Sie stellt einen Auszug aus wichtigen Herausforderungen aus dem Bereich des Schutzes und der Gewährleistung der Kinder - und Jugendrechte dar. Die Achtung, der Schutz und die Gewährleistung der Kinder- und Jugendrechte sind ein unverzichtbares Element unserer Außen- und Entwicklungspolitik. Dabei bilden die VN-Kinderrechtskonvention (VN-KRK) und die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung für die Bundesregierung den Referenzrahmen für die Verwirklichung von Kinderrechten in Deutschland und weltweit. Die Bundesregierung sieht es als Herausforderung und Chance zugleich, dass 42 Prozent (rund 3,1 Milliarden Menschen) der Weltbevölkerung Kinder und Jugendliche bis 24 Jahre sind. Ein Großteil von ihnen lebt in Entwicklungsländern. Mit dem Aktionsplan des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) „Agents of Change – Kinder- und Jugendrechte in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (2017 bis 2019)“ stellt sich die Bundesregierung dieser Herausforderung. Eine zentrale Herausforderung ist, dass noch immer 150 Millionen Kinder chronisch unterernährt und 50 Millionen Kinder akut unterernährt sind (Zahlen der FAO) und deswegen ihr Potential nicht entfalten können. Laut Schätzungen von UNICEF werden in den Jahren 2018 bis 2030 etwa 56 Millionen Kinder unter fünf Jahren an vermeidbaren Ursachen wie Mangelernährung und fehlender Gesundheitsversorgung sterben. Auch der Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten stellt eine internationale Herausforderung dar. Kinder sind besonders schutzlos gegenüber Gewalt und systematischen Verletzungen des humanitären Völkerrechts, wie Aushungern der Zivilbevölkerung, Rekrutierung als Kindersoldat/innen oder der Nutzung als menschliche Schutzschilde. Die Folgen von Klimawandel und Naturkatastrophen sind für Kinder zudem besonders bedrohlich. Schätzungen von UNICEF zufolge leben eine halbe Milliarde Kinder in Regionen, die stark von Überflutungen bedroht sind, 115 Millionen in Regionen mit tropischen Stürmen, 160 Millionen Kinder in Regionen mit extremer Dürre. Eine Untersuchung der WHO kam zu dem Resultat, dass ein Viertel aller Todesfälle von Kindern unter fünf Jahren auf Umweltverschmutzung zurückzuführen ist. Eine weitere Herausforderung sieht die Bundesregierung im Schutz von Kindern vor Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch. Mehr als zwei Drittel aller Kinder weltweit erleben verschiedenste Formen von Gewalt. Laut der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) leisten 152 Millionen Kinder weltweit Kinderarbeit, fast Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8066 die Hälfte davon unter gefährlichen und gesundheitsschädlichen Bedingungen. Ein Drittel aller Opfer von Menschenhandel sind Kinder, von ihnen sind zwei Drittel Mädchen. Der Schutz von Mädchen vor Diskriminierung und Gewalt ist eine weitere zentrale Herausforderung. Jedes zehnte Mädchen ist weltweit von sexualisierter Gewalt betroffen. Weibliche Genitalverstümmelung, Kinderheirat, Teenager- Schwangerschaften sowie der gleichberechtigte Zugang zu Bildung sind in diesem Zusammenhang besondere Herausforderungen. Die Bundesregierung setzt deswegen mit Nachdruck den BMZ-Aktionsplan zur „Gleichberechtigung der Geschlechter 2016 bis 2020 (GAP II)“ und den o.g. Aktionsplan „Agents of Change“ (2017 bis 2019) um. Die Digitalisierung ist aus Sicht der Bundesregierung Herausforderung und Chance zugleich. Ein Drittel aller Internetznutzer weltweit sind Kinder unter 18 Jahren. Dennoch können nicht alle Kinder und Jugendliche gleichermaßen davon profitieren: 29 Prozent aller Jugendlichen sind nicht online, in Afrika sogar 60 Prozent. Die digitale Welt eröffnet Kindern zudem neue Möglichkeiten, ihre Rechte wahrzunehmen. Andererseits erleichtern digitale Technologien Kinderrechtsverletzungen wie beispielsweise den Kinderhandel und die sexuelle Ausbeutung . 2. Inwiefern hat die Bundesregierung den vom UN-Kinderrechtsausschuss im September 2018 veranstalteten Day of General Discussion zum Thema „Child Rights Defenders“ unterstützt? a) Ergreift sie darüber hinaus Maßnahmen, Kinderrechtsverteidigerinnen und Kinderrechtsverteidiger bei ihrer Arbeit zu unterstützen und vor Bedrohung und Gewalt schützen? b) Welche Rolle spielt diese spezifische Gruppe in den Strategien und Schutzmaßnahmen der Bundesregierung für Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger generell? Der Schutz von Menschenrechtsverteidiger/innen sowie der Schutz von Kindern weltweit sind der gesamten Bundesregierung ein besonderes Anliegen. Wir begrüßen daher, dass die Entscheidung des VN-Ausschusses für die Rechte des Kindes , seinen „Day of General Discussion“ (DGD) für 2018 dem Thema „Schutz und Stärkung von Kindermenschenrechtsverteidigern“ gewidmet hat, mit dem Ziel, relevante Akteure zusammenzubringen, um den Schutz und die Stärkung der Rechte der Kindermenschenrechtsverteidiger/innen zu thematisieren und mögliche Lücken hinsichtlich deren Schutzes zu entdecken. Die Bundesregierung unterstützt regelmäßig zahlreiche Projekte von und für Menschenrechtsverteidiger/innen, einschließlich Kindern als Menschenrechtsverteidiger /innen, weltweit. Zudem veranstaltet das AA seit Jahren jährlich Regionalseminare für Menschenrechtsverteidiger/innen; das letzte Regionalseminar fand Anfang September 2018 in Jordanien statt. Darüber hinaus thematisiert die Bundesregierung die Situation von Menschenrechtsverteidiger/innen regelmäßig in internationalen Foren und unterstützt das Mandat des VN-Sonderberichterstatters für Menschenrechtsverteidiger/innen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1, 5 und 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/6030 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8066 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung, insbesondere für Entscheidungen auf internationaler Ebene „eine Ombudsstelle einzurichten, die politische Entscheidungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Wohl künftiger Generationen überprüft“ (www.tdh.de/was-wir-tun/arbeitsfelder/ kinderrechte/)? Die Einrichtung einer solchen internationalen Ombudsstelle wird von der Bundesregierung nicht angestrebt. 4. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Partnerländer beim Aufbau von Systemen für zivile Registrierung und Bevölkerungsstatistiken (CRVS) zu unterstützen, und so zu einer umfassenden Registrierung aller Kinder beizutragen? Im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit führt die Bundesregierung in folgenden Ländern konkrete CRVS-Maßnahmen durch: Kamerun (Modernisierung des Personenstandswesens), Nepal (Monitoring der Umsetzung der Agenda 2030 durch Stärkung der Koordination für ein verbessertes Personenstandswesen), Benin (Personenstandswesen und zivile Registrierung auf nationaler und subnationaler Ebene), Madagaskar und Ruanda (Registrierung von Kindern in benachteiligten ländlichen Gebieten). Zugang zu Nahrung 5. Welche aktuellen Zahlen liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele Kinder weltweit an Unter- und Mangelernährung leiden, und wie hat sich deren Zahl in den vergangenen vier Jahren entwickelt? Wie viele davon sind Mädchen, und wie viele sind Jungen? Der Bundesregierung liegen die Zahlen der FAO im Rahmen ihres jährlichen Berichts (The State of Food Security and Nutrition in the World 2018) vor. Weltweit sind demnach 202 Millionen Kinder unter fünf Jahren unterernährt (151 Millionen chronisch unterernährt und 51 Millionen akut unterernährt). Dies entspricht 29,7 Prozent der Unter-fünf-jährigen (22,2 Prozent chronisch unterernährt und 7,5 Prozent akut unterernährt). Nach Angaben von UNICEF ist sowohl die absolute als auch die relative Zahl der chronisch unterernährten Kinder in den letzten vier Jahren leicht gesunken, mit Ausnahme von Subsahara-Afrika. Hier steigt die absolute Zahl der chronisch unterernährten Kinder unter fünf Jahren kontinuierlich auf derzeit 28,9 Millionen Kinder. 2015 waren 206 Millionen Kinder unter fünf Jahren unterernährt (156 Millionen Kinder chronisch unterernährt und 50 Millionen Kinder akut unterernährt ). Dies entsprach 30,6 Prozent der Unter-fünf-jährigen (23,2 Prozent chronisch unterernährt und 7,4 Prozent akut unterernährt). Desaggregierte Daten nach Jungen und Mädchen unter fünf Jahren liegen der Bundesregierung nicht vor. 6. Inwiefern geht die Kindersterblichkeit aufgrund von Unter- und Mangelernährung seit der Verabschiedung der Sustainable Development Goals (SDGs) 2015 bereits signifikant zurück? Weltweiter Durchschnitt der Kindersterblichkeit ging von 42 Todesfällen von Kindern unter fünf Jahren je 1000 Geburten im Jahr 2015 auf 39 Todesfälle im Jahr 2017 leicht zurück. Eine Differenzierung der Daten nach den unterschiedlichen Ursachen der Kindersterblichkeit ist jedoch nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/8066 7. Was tut die Bundesregierung, um das Kinderrecht auf Nahrung international zu stärken und durchzusetzen? Die Bundesregierung hat die Entwicklung der „Freiwilligen Leitlinien zur Unterstützung der schrittweisen Verwirklichung des Rechts auf Nahrung im Kontext nationaler Ernährungssicherung“ der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) politisch, insbes. durch die „Intergovernmental Working Group (IGWG)“ bei der FAO, sowie mit rund 1,5 Mio. Euro finanziell maßgeblich unterstützt. Die direkte Umsetzung der Freiwilligen Leitlinien wurde in Zusammenarbeit mit der FAO in Sierra Leone, Tansania und Uganda gefördert. Grundsätzlich sind alle Projekte im Rahmen des Bilateralen Treuhandfonds mit der FAO auf die Freiwilligen Leitlinien zum Recht auf Nahrung ausgerichtet . Vor dem Hintergrund der Agenda 2030 und dem Ansatz „Leave No One Behind“ wird der Fokus dabei auf alle Menschen gelegt. Außerdem wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass das Recht auf Nahrung in der FAO in der Politik -, Programm- und Projektarbeit verankert wird. Die Bundesregierung investiert mit der Sonderinitiative „EINEWELT ohne Hunger “ (SEWOH) des BMZ u. a. direkt in die nachhaltige Ernährungssicherung von Müttern und Kleinkindern in 12 Ländern. Neben der ausreichenden Kalorienversorgung wirkt sich eine ausgewogene Ernährung, bei der auch die Aufnahme von Mikronährstoffen, beispielsweise Vitaminen und Mineralstoffen, berücksichtigt wird, in den ersten drei Lebensjahren eines Kleinkindes auf die körperliche und geistige Entwicklung eines Menschen aus. Auch im BMZ-Aktionsplan zu Kinder - und Jugendrechten (2017 bis 2019) ist die Verbesserung der frühkindlichen Ernährung ein wichtiges Handlungsfeld. 8. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung internationale Maßnahmen, um verlässlichere Zahlen über die Anzahl und Situation von unter- und mangelernährten Kindern zu erhalten? Die Bundesregierung unterstützt die FAO als die Wissensorganisation für Ernährung und Landwirtschaft, damit diese einem ihrer Kernmandate – statistische Daten zusammenzustellen, auszuwerten und zu veröffentlichen – gerecht werden kann. Die Bundesregierung unterstützt seit 2015 darüber hinaus mit Mitteln der SEWOH die Erstellung des Global Nutrition Reports (https:// globalnutritionreport.org). Dieser neuartige, umfassende Bericht trägt seit 2014 jährlich aktuelle relevante Daten zur Welternährung zusammen. Schutz der Gesundheit 9. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung individuell oder als Mitglied internationaler Organisationen, um die in Artikel 24 der UN-KRK festgelegte umfassende Gesundheitsvorsorge für Kinder und Jugendliche international zu stärken? a) Welches Finanzvolumen umfassen diese? Das Engagement der Bundesregierung im Bereich Mutter-Kind-Gesundheit wird auf Basis der G8-Muskoka-Methodologie (www.g8.utoronto.ca/summit/2010 muskoka/methodology.html) von 2010 erfasst. Einbezogen werden Maßnahmen in einer Reihe von Sektoren, die für die Verbesserung der Mutter-Kind-Gesundheit zentral sind. Hierzu gehören unter anderem Gesundheit und Ernährung sowie Trinkwasser- und Sanitärversorgung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8066 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Jahr 20171 beliefen sich die von der Bundesregierung ausgezahlten Mittel für Mutter-Kind-Gesundheit auf insgesamt 572 Mio. Euro. Davon wurden 342 Mio. Euro über bilaterale und 230 Mio. Euro über multilaterale Organisationen im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zur Verfügung gestellt. b) Sieht die Bundesregierung in bestimmten Regionen in diesem Aspekt besonderen Handlungsbedarf? Besonderer Handlungsbedarf besteht insbesondere in den Weltregionen, in denen die Säuglings- und Kindersterblichkeit besonders hoch ist. Im weltweiten Vergleich2 ist die Säuglings- und Kindersterblichkeitsrate in Afrika am höchsten, gefolgt von der Region östliches Mittelmeer, die bei der WHO z. B. die Länder Afghanistan, Somalia und Jemen umfasst3. So lag laut WHO 2017 die Säuglingssterblichkeitsrate in Afrika bei 26,7 pro 1 000 Lebendgeburten und die Kindersterblichkeitsrate bei 50,6/1 000 Lebendgeburten, gefolgt von der östlichen Mittelmeerregion mit jeweils 26,7/1 000 und 39,0/1 000 Lebendgeburten 4. 10. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die sexuelle und reproduktive Gesundheit (SRGR) von jungen Menschen im Rahmen ihrer Entwicklungspolitik zu stärken? a) Welche Rolle spielt dabei die oft vernachlässigte Gruppe der 10- bis 14-Jährigen? Im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit werden in diesem Themenbereich vor allem Maßnahmen über die Initiative für selbstbestimmte Familienplanung und Müttergesundheit des BMZ umgesetzt. Auf multilateraler Ebene setzen sich insbesondere der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) und die International Planned Parenthood Federation (IPPF) für SRGR ein. Die Kernbeiträge an beide Organisationen wurden in diesem Jahr erhöht (UNFPA: von 22 Mio. auf 33 Mio. Euro; IPPF: von 6 Mio. auf 12 Mio. Euro). Für den Erhalt der sexuellen und reproduktiven Gesundheit von jungen Menschen (z. B. Prävention vor sexuell übertragbaren Krankheiten und ungewollten Schwangerschaften, Schutz vor Kinderehen oder weibliche Genitalverstümmelung ) ist es entscheidend, Kinder und Jugendliche frühzeitig mit altersgerechten Aufklärungsprogrammen zu erreichen. Im Rahmen der oben genannten BMZ Initiative richtet sich eine Vielzahl von Vorhaben vorrangig oder in Teilen an die in der Frage genannte Zielgruppe (z. B. in Nepal, Côte d’Ivoire, Sambia). UNFPA und IPPF ergreifen ebenfalls spezifische Maßnahmen, um insbesondere diese Altersgruppe zu erreichen. 1 Aktuellstes Jahr, für das ODA (Official Development Assistance)-Daten verfügbar sind. 2 Auf Basis der regionalen Zuordnung der Weltgesundheitsorganisation (WHO). 3 Die Bezeichnung „Östliche Mittelmeerregion“ der WHO unterscheidet sich stark vom herkömmlichen Verständnis: www.who.int/choice/ demography/emed_region/en/. 4 Alle folgenden Daten, sofern nicht anders gekennzeichnet, sind von der WHO aus dem Jahr 2017: http://apps.who.int/gho/data/node.main. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/8066 b) Inwiefern wird umfassende Sexualaufklärung an der Schnittstelle von Gesundheit und Bildung gefördert? Die Bundesregierung fördert umfassende Sexualaufklärung über die technische und finanzielle Zusammenarbeit, u. a. in Côte d’Ivoire, Liberia, Niger und Südafrika . Darüber hinaus werden Sexualaufklärungsprogramme an Schulen und Jugendzentren auch über die Förderung von zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie den Vereinten Nationen unterstützt (z. B. UNFPA, IPPF). 11. Welche Krankheiten sind aktuell für die meisten Sterbefälle von Kindern und Jugendlichen weltweit verantwortlich (bitte nach absoluten Todesfällen aufgrund Krankheit und der höchsten Sterbequote im Falle einer Infizierung bei Krankheit aufschlüsseln)? Daten der Weltgesundheitsorganisation für das Jahr 2017 identifizieren die zehn häufigsten Ursachen für Todesfälle unter Kindern, die jünger als fünf Jahre sind, wie folgt (Todesursachen, die hauptsächlich durch Infektionskrankheiten bedingt sind mit * gekennzeichnet): Todesursachen nach Ursache, Kinder unter 5 Jahren, Global Ursache Todesfälle 2017 Komplikationen infolge einer Frühgeburt 964.366 Akute Infektionen der Atemwege, v. a. Lungenentzündungen* 808.693 Geburtskomplikationen 671.505 Andere Ursachen 529.956 Angeborene Fehlbildungen 474.229 Durchfallerkrankungen* 440.521 Säuglingssepsis* 349.951 Unfälle/Verletzungen 336.271 Malaria* 263.179 Andere nichtübertragbare Krankheiten 246.283 Meningitis* 129.779 Masern* 91.650 HIV* 75.360 Tetanus* 31.259 Quelle: WHO Global Health Estimates, 2017 www.who.int/healthinfo/global_burden_disease/ estimates/en/index2.html (letzte verfügbaren Zahlen) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8066 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Eine detaillierte Aufschlüsselung von Todesursachen unter Jugendlichen kann dem Datensatz aus dem Jahr 2017 der „Global Burden of Disease Study“ (http:// ghdx.healthdata.org/gbd-2017), der umfangreichsten, regelmäßigen Studie zur Schätzung der globalen Krankheitslast, entnommen werden: Ursachen von Todesfällen unter Jugendlichen, global, 10 bis 14 Jahre Ursache Todesfälle (Schätzung 2017) Verkehrsunfälle 28.831 Typhus/Paratyphus* 22.719 HIV/AIDS* 22.673 Ertrinken 21.950 Malaria* 19.501 Infektionen der unteren Atemwege, v. a. Lungenentzündungen* 14.812 Durchfallerkrankungen* 14.312 Angeborene Fehlbildungen 11.378 Leukämie 10.620 Meningitis* 9.520 Quelle: Institute for Health Metrics, Global Health Data Exchange, Permalink: http://ghdx.healthdata. org/gbd-results-tool?params=gbd-api-2017-permalink/414ccbcb9b4ca2f494bbe9cd40fd86d7 (letzte verfügbare Zahlen) Ursachen von Todesfällen unter Jugendlichen, global, 15 bis 19 Jahre Ursache Todesfälle (Schätzung 2017) Verkehrsunfälle 74.486 Selbsttötung 43.277 Interpersönliche Gewaltanwendung 36.374 HIV/AIDS* 35.317 Komplikationen während Schwangerschaft und Geburt 17.468 Ertrinken 17.110 Malaria* 16.487 Tuberkulose* 16.329 Typhus/Paratyphus* 16.295 Bewaffneter Konflikt/Terrorismus 16.274 Quelle: Institute for Health Metrics, Global Health Data Exchange, Permalink: http://ghdx.healthdata. org/gbd-results-tool?params=gbd-api-2017-permalink/092c873bc34c70df93e25c050fe50e98 (letzte verfügbare Zahlen) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/8066 Ergänzend weist die Bundesregierung darf hin, dass die Letalitätsrate (Case Fatality Rate) der verschiedenen Krankheiten, die Kinder und Jugendliche besonders betreffen, sich aus verschiedenen Gründen nicht pauschal darstellen lässt. Sie ist variabel und in hohem Maße abhängig von Faktoren wie dem Zugang zu gesundheitlicher Versorgung (Behandlung und Pflege, Impfungen), der Qualität dieser Versorgung, dem allgemeinem Gesundheitszustand des Betroffenen oder zeitgleichen Infektionen mit anderen Krankheiten (zum Beispiel HIV). 12. Inwiefern sieht die Bundesregierung mit Blick auf den Gesundheitsschutz von Kindern Handlungsbedarf, den Schwarzmarkt für Drogen, auf dem es keinerlei Jugendschutz gibt, einzudämmen und sich auf europäischer bzw. internationaler Ebene stärker auf Jugendschutzstandards in der Drogenpolitik zu verständigen? Die Bundesregierung setzt sich fortlaufend dafür ein, dass auf europäischer Ebene Maßnahmen zum Schutz von Kindern und jungen Menschen vor illegalen Drogen aufgenommen werden, zuletzt im Drogenaktionsplan der EU 2017 bis 2020 (Amtsblatt der EU C 215 IV vom 5. Juli 2017, S. 21). So sieht Maßnahme Nummer 3 den Austausch bewährter Verfahren bei allen Formen von Präventionsmaßnahmen unter anderem für Kinder und junge Menschen vor. Maßnahme Nummer 6 b) befasst sich mit der Entwicklung und Umsetzung von Verfahren zum frühzeitigen Erkennen und Eingreifen, Maßnahmen von geringer Dauer und Behandlungsprogramme für Kinder und junge Menschen, die Drogen konsumieren. Auch auf Ebene der Vereinten Nationen gibt es im Bereich der internationalen Drogenpolitik immer wieder von der Bundesregierung aktiv miteingebrachte Aktivitäten , die die Notwendigkeit des Schutzes von Kindern und Jugendlichen unterstreichen . So hat zuletzt die Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen (Commission on Narcotic Drugs – CND), deren Mitglied Deutschland ist, allein in ihrer 61. Sitzung im März 2018 drei Resolutionen verabschiedet, die auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Folgen des Drogenkonsums ausgerichtet sind: Resolution 61/2 „Strengthening efforts to prevent drug abuse in educational settings“, Resolution 61/7 „Addressing the specific needs of vulnerable members of society in response to the world drug problem“ und Resolution 61/9 „Protecting children from the illicit drug challenge“. 13. Inwiefern liegen der Bundesregierung Zahlen über suchtkranke Kinder und Jugendliche weltweit vor? In welchen gesundheitsgefährdenden Substanzen und Drogen mit Suchtpotenzial sieht die Bundesregierung aktuell die größte Gefahr für Kinder und Jugendliche auf der Welt? Der Bundesregierung liegen keine Zahlen zu suchtkranken Kindern und Jugendlichen weltweit vor. Auch der Weltdrogenbericht des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) trifft dazu keine Aussagen . Die gesundheitsgefährdenden Auswirkungen von Suchtstoffen sind von vielen verschiedenen Faktoren abhängig. Da hierbei unter anderem auch der kulturelle und gesellschaftliche Kontext sowie die regionale Verfügbarkeit relevant sind, lassen sich keine pauschalen Aussagen zur größten Gefahr für Kinder und Jugendliche weltweit treffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8066 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Zahl der Kinder, die jährlich an umweltbezogenen Ursachen sterben (ca. 5,9 Millionen Kinder unter fünf Jahren, vgl. www.who.int/features/factfiles/children_ environmental_health/en/), zu verringern? Die Bundesregierung engagiert sich in zahlreichen internationalen Gremien, um die Themen Umwelt und Gesundheit zu stärken. 2010 fand in Parma, Italien, die Fünfte WHO-Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit statt. Im Mittelpunkt standen u. a. die umweltbedingten Gesundheitsrisiken insbesondere von Kindern. Die Vertreterinnen und Vertreter aus den 53 Mitgliedstaaten der Europäischen Region der WHO erklärten ihre Entschlossenheit, sich weiterhin für die Reduzierung umweltbedingter Gesundheitsrisiken, gerade auch für Kinder, aktiv einzusetzen (www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0003/78609/E93618G.pdf). Diese Ziele wurden von der sechsten WHO-Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit 2017 in Ostrava, Tschechien, bestätigt. 15. Wurden, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, bereits „weitere Maßnahmen gegen weibliche Genitalverstümmelung“ (FGM) ergriffen? a) Wenn ja, um welche Maßnahmen mit welchem Finanzumfang handelt es sich? Falls nein, warum nicht, und welche Maßnahmen sind bereits konkret geplant ? Es wurden zahlreiche Maßnahmen gegen weibliche Genitalverstümmelung umgesetzt : Als Maßnahme in Deutschland hat die Bundesregierung im Jahr 2018 das präventiv ausgerichtete Projekt „Aktiv gegen weibliche Genitalverstümmelung in Flüchtlingseinrichtungen“ von Plan International Deutschland e. V. mit Mitteln in Höhe von 238 129 Euro gefördert, das sich vor allem an Flüchtlingsfrauen und -mädchen in Deutschland richtete. U. a. wurden diese über gesundheitliche und rechtliche Aspekte von weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) aufgeklärt. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung wurde das Vorhaben „PRO Enfant – Umsetzung von Kinderrechten in Burkina Faso“ bis Dezember 2021 verlängert. Das Auftragsvolumen seit 2016 beträgt damit insgesamt 8 Mio. Euro. Ziel des Vorhabens ist neben anderen Aktivitäten die Bekämpfung von FGM durch Aufklärung. Das Vorhaben „Reproduktive und Familiengesundheit“ in Guinea wird das Thema FGM in seiner zweiten Phase (01/2019 – 06/2022) noch intensiver als bisher behandeln. Hierfür wurde es um 2 Mio. Euro für FGM-spezifische Maßnahmen aufgestockt. Neben einer Fortsetzung der Dialogforen werden lokale Partnerorganisationen verstärkt in ihrem Engagement gegen FGM gefördert. Im Jahr 2018 wurden zudem über Zuwendungen des BMZ Projekte privater deutscher Träger (Plan International Deutschland e. V., Materra -Stiftung Frau und Gesundheit e. V., (I)NTACT Mädchenhilfe und streetfootballworld gGmbH) in Burkina Faso, der Elfenbeinküste, Sudan, Tansania und im Senegal in Höhe von rund 1 150 000 Euro neu bewilligt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/8066 b) Sind diese Maßnahmen auf Deutschland oder bestimmte globale Krisenregionen beschränkt? Die Maßnahmen der deutschen Bundesregierung zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung sind nicht auf Deutschland oder auf bestimmte Krisenregionen beschränkt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15a verwiesen. c) Wie setzt sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer Außen- und Entwicklungspolitik dafür ein, dass FGM nicht mehr praktiziert wird? Die Bundesregierung hat das Ziel, zur Überwindung von FGM als sozialer Norm beizutragen, und setzt daher insb. auf Sensibilisierung, Aufklärungskampagnen in Vorhaben der reproduktiven Gesundheit und HIV/AIDS Prävention sowie auf dialogische Ansätze. Auch religiöse und traditionelle Autoritäten, traditionelle Hebammen und weitere kommunale Würdenträger/innen werden in die dialogischen Ansätze eingebunden. Die Verbreitung erfolgreicher Ansätze und der politische Dialog mit den afrikanischen Partnerregierungen auch zu menschenrechtlichen Fragen stehen aktuell im Zentrum des Engagements. Über die finanzielle Zusammenarbeit (FZ) werden in den Ländern Burundi, Jemen, Niger und Sierra Leone Maßnahmen in Höhe von insgesamt 89,5 Mio. Euro im Gesundheitssektor umgesetzt, welche neben anderen Aktivitäten auch einen Beitrag zur Überwindung von FGM leisten. Darüber hinaus wird auf das Positionspapier des BMZ „Weibliche Genitalverstümmelung – der Beitrag der deutschen Entwicklungspolitik zur Überwindung dieser Menschenrechtsverletzung an Mädchen und Frauen“, den zweiten „Entwicklungspolitischen Aktionsplan zur Gleichberechtigung der Geschlechter 2016 bis 2020“ und den 5-Punkte-Plan „Keine Gewalt gegen Frauen“ sowie auf die Antwort zu Frage 15a verwiesen. Auch im Rahmen der humanitären Hilfe fördert die Bundesregierung Maßnahmen zur Prävention sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt und zur Versorgung und Unterstützung von Überlebenden − diese Maßnahmen sind eng verzahnt mit humanitären Maßnahmen im Bereich der reproduktiven Gesundheitsversorgung . d) Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass in offiziellen Statistiken FGM besser erfasst werden kann? Die Bundesregierung hat im Jahr 2016 erstmalig statistische Daten über von durch FGM bedrohte und betroffene Frauen und Mädchen in Deutschland unter Verwendung einer von dem Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) entwickelten Methode erhoben (www.netzwerk-integra.de/startseite/ studie-fgm/). Die Datenerhebung wird in diesem Jahr fortgeführt. In der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundes (PKS) wird die Verstümmelung weiblicher Genitalien gemäß § 226a StGB unter dem Straftatenschlüssel 222040 erfasst. e) Sind der Bundesregierung aktuelle Zahlen des Umfangs (und ihrer Entwicklung ) von in Deutschland Betroffenen bekannt? Die Studie des Netzwerks INTEGRA „Eine empirische Studie zu weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland“ (www.netzwerk-integra.de/startseite/studiefgm /), gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), beziffert die Anzahl der in Deutschland lebenden Frauen, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8066 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode die Ende 2016 von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen waren, auf rund 47 500 Frauen. Unter den Mädchen, die Ende 2015 in Deutschland lebten, waren schätzungsweise 1 500 bis 5 700 von weiblicher Genitalverstümmelung bedroht. Die Zahl der Frauen, die aus Herkunftsländern, in denen weibliche Genitalverstümmelung praktiziert wird, nach Deutschland kamen, ist von Ende 2014 bis Mitte 2016 um 40 Prozent gestiegen. Die Zahl der in Deutschland von FGM-Betroffenen ist von Ende 2014 bis Mitte 2016 um 28 Prozent gestiegen. f) Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass von FGM gefährdete oder betroffene Mädchen im Asylverfahren erkannt werden und ein Recht auf Asyl in Deutschland erhalten? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) setzt für besonders schutzbedürftige Personengruppen – wie die Opfer von FGM – flächendeckend speziell geschulte Entscheiderinnen ein, um den besonderen Bedürfnissen dieser Asylantragstellerinnen Rechnung zu tragen. Ergibt sich aus dem Sachvortrag im Asylverfahren – insb. der persönlichen Anhörung , dass die Asylantragstellerin von FGM gefährdet oder betroffen ist, ist der/die für die Bearbeitung des Verfahrens zuständige Mitarbeiter/in gehalten, eine Sonderbeauftragte hinzuziehen. Die internen Dienstanweisungen des BAMF enthalten spezielle verfahrensbezogene und rechtliche Vorgaben zum Umgang mit Opfern von geschlechtsspezifischer Gewalt. Ergänzend hierzu stellen die sogenannte Herkunftsländer-Leitsätze auf die Situation in bestimmten Herkunftsländern ab und enthalten Vorgaben zur Entscheidungspraxis bei häufig vorkommenden Fallkonstellationen, so z. B. zu Genitalverstümmelung in (vorwiegend) afrikanischen Staaten. g) Haben sich die von der Bundesregierung bisher ergriffenen Maßnahmen gegen FGM empirisch nachweisbar positiv ausgewirkt? Die Beiträge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zur Überwindung von FGM müssen in einem Gesamtzusammenhang mit anderen entwicklungspolitischen Maßnahmen sowie weiteren Einflussfaktoren betrachtet werden. Die empirische Nachweisbarkeit von Wirkungen im Sinne eines unmittelbaren kausalen Zusammenhangs ist bei der Bekämpfung von FGM eine besondere Herausforderung und Wirkungen einer belastbaren Erfassung nur schwer zugänglich. Beispielhaft für positive Wirkungen sei hier aus der Entwicklungszusammenarbeit das Vorhaben „Reproduktive- und Familiengesundheit in Guinea“ genannt: Dieses unterstützt − begleitet von einer breiten Medienberichterstattung − Dialogforen zwischen religiösen Autoritäten, Gesundheitsexpert/innen, Richter/innen und Vertreter/innen der Zivilgesellschaft. Diese führten zu politischen Debatten und einer öffentlichen Positionierung des Hauptimams von Labé gegen FGM. Seit Januar 2015 wurden ca. 100 000 Jugendliche gezielt zur Vorbeugung von weiblicher Genitalverstümmelung sensibilisiert. Des Weiteren hat das Vorhaben zur Einrichtung einer Plattform der religiösen Autoritäten beigetragen, welche u. a. Aktivitäten zur Überwindung von FGM steuert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/8066 Recht auf eine saubere Umwelt 16. Unterstützt die Bundesregierung die Anerkennung ökologischer Kinderrechte , und wenn ja, wie? Engagiert sich die Bundesregierung an der Kodifizierung eines Menschenrechts auf saubere Umwelt, und wenn ja, in welchen Foren, und mit welchen Kodifizierungsvorschlägen? 17. Inwiefern kommen Kinderrechte in der Klimapolitik der Bundesregierung zur Geltung? Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. In Artikel 24 Absatz 2 Buchstabe c der VN-KRK erklären die Vertragsstaaten, Maßnahmen zu treffen, um Krankheiten zu bekämpfen und dabei die Gefahren und Risiken der Umweltverschmutzung zu berücksichtigen. Die Bundesregierung prüft jede gesetzgeberische Maßnahme auf Bundesebene eingehend auf ihre Vereinbarkeit mit der VN-KRK und stellt die Vereinbarkeit mit den international vereinbarten Kinderrechten damit grundsätzlich sicher. Die Bundesregierung setzt sich darüber hinaus für den wirksamen Schutz der Menschenrechte in allen Aspekten des Umweltschutzes ein. Insbesondere werden die Menschenrechte beim Umweltschutz durch Verfahrensgarantien wie das Recht auf Umweltinformationen und Partizipationsrechte bei Umweltentscheidungen berücksichtigt. Im Übrigen werden Umweltschutzaspekte auch im Rahmen bestehender Menschenrechtsgarantien , wie dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, relevant. Eine wirksame Umsetzung der bestehenden Menschenrechte einschließlich ihrer Verfahrensgarantien erfasst zugleich auch gewisse Aspekte der Umweltverschmutzung . Um die kinderrechtliche Perspektive beim Umweltschutz näher zu beleuchten, unterstützt die Bundesregierung die Initiative des VN-Sonderberichterstatters zu Menschenrechten und Umwelt und anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren, regionale Workshops in allen VN-Regionen umzusetzen, die regionale und nationale Entscheidungsträger/-innen und Kinder und Jugendliche in den Austausch bringt und das Bewusstsein für den Zusammenhang zwischen Kinderrechten, Klimawandel und Umweltschutz schärfen. Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern 18. Ergreift die Bundesregierung individuell oder als Mitglied internationaler Organisationen Maßnahmen, um die Gleichberechtigung zwischen Jungen und Mädchen zu fördern? a) Wenn ja, wodurch, in welchem Umfang und finanziellem Volumen? b) Sieht die Bundesregierung in bestimmten Ländern und Regionen besonderen Handlungsbedarf? Die Fragen 18 bis 18b werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist für die Bundesregierung sowohl auf nationaler als auch auf allen Ebenen der internationalen Zusammenarbeit prioritär. Die Bundesregierung engagiert sich daher in allen internationalen Gremien und Prozessen für die Einhaltung der Menschenrechte gemäß internationaler Übereinkommen und für die Stärkung von Frauen und Mädchen. Beispielhaft für dieses Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8066 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Engagement sind zu nennen: Die Förderung und Umsetzung von Kinder- und Frauenrechten auf Ebene der VN im Rahmen der Agenda 2030 und der Umsetzungsprozesse der Sustainable Development Goals (SDGs) mit Gleichstellung als eigenem Ziel Nr. 5 sowie als Querschnittsaufgabe, die Umsetzung der VN-Kinderrechtskonvention und der VN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) sowie das Engagement bei Verhandlungen und Umsetzung von Beschlüssen der VN-Frauenrechtskommission (FRK) und insb. der Pekinger Aktionsplattform der vierten Weltfrauenkonferenz mit zwölf Aktionsfeldern und einem eigenen Kapitel zum Thema Förderung, Schutz und Gleichberechtigung von Mädchen. Die Bundesregierung pflegt im Rahmen der Umsetzung internationaler Gleichstellungsvorgaben einen kontinuierlichen, konstruktiven Dialog mit der nationalen und internationalen Zivilgesellschaft und berichtet in regelmäßigen Staatenberichten über gleichstellungspolitische Fortschritte und nationale Maßnahmen, insb. die CEDAW-Vorgaben. Schwerpunkte des deutschen Engagements liegen unter anderem in der Förderung der gleichberechtigten Teilhabe und wirtschaftlichen Stärkung von Mädchen und Frauen, in der Gewaltprävention, dem Gewaltschutz und der Bekämpfung aller Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt sowie beim Thema Bildung und Abbau von Genderstereotypen. Durch Initiativen wie beispielsweise den Nationalen Kooperationen zur Berufs- und Studienwahl frei von Geschlechterklischees (www.klischee-frei.de), Girls’Day (www.girls-day.de), Boys’Day (www.boysday .de) oder dem Gendermagazin MeinTestgelände (www.meintestgelaende.de) setzt sich die Bundesregierung national für den Abbau von Genderstereotypen ein. Deutschland hat zudem 2017 das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog. Istanbul- Konvention) ratifiziert, das am 1. Februar 2018 in Kraft getreten ist. Die Bestimmungen der Istanbul-Konvention umfassen Frauen und Mädchen. Der Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode sieht ein Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Prävention und Unterstützung für von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen sowie zur Verbesserung der Hilfestrukturen vor. Wichtige Bausteine dieses Gesamtprogramms sind der von Bundesministerin Dr. Franziska Giffey ins Leben gerufene Runde Tisch von Bund, Ländern und Kommunen sowie das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“. In den afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung von 2014 (www. bundesregierung.de/resource/blob/997532/424484/227e3ae06ed32cb4d81d61a1 bbc8b206/2014-05-21-afrikapolitische-leitlinien-data.pdf?download=1) ist die Förderung von Aktivitäten zur Stärkung von Mädchen und Frauen beim Zugang zu Bildung und der Sicherstellung gleichberechtigter Bildungschancen, der Bekämpfung von Gewalt und der Förderung der gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsmarkt fest verankert. Das spiegelt sich in den afrikapolitischen Maßnahmen der Bundesregierung wider. Darüber hinaus bildet die Gleichberechtigung der Geschlechter einen zentralen Schwerpunkt in den Aktivitäten des BMZ. Dies zeigen der „Entwicklungspolitische Aktionsplan zur Gleichberechtigung der Geschlechter“ (2016 bis 2020) und der BMZ-Aktionsplan „Agents of Change“ (2017 bis 2019). In der BMZ-Bildungsstrategie steht das Thema „Gleichberechtigung der Geschlechter“ an prominenter Stelle. Das BMZ unterstützt Partnerregierungen durch Beratung bei Rechts- und Politikreformen, Fortbildung von Fach- und Führungskräften, der Erstellung von Genderstrategien oder bei der Entwicklung gendersensibler Finanzierungsmodalitäten . Gemeinsam werden neue pädagogische Ansätze (z. B. die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/8066 Förderung von mehr qualifizierten Lehrerinnen, Entwicklung gendersensibler Lehr- und Lernmaterialien, außerschulische Angebote für Mädchen) zur Anwendung gebracht und durch Infrastrukturmaßnahmen flankiert. Auf multilateraler Ebene hat die Bundesregierung sowohl während des deutschen G7- (2015) als auch des deutschen G20-Vorsitzes (2017) dafür gesorgt, dass die G7- und G20-Staaten das Thema Gleichstellung und Förderung von Mädchen und Frauen als prioritäres Ziel vorantreiben und mit konkreten Maßnahmen befördern , etwa 2015 durch Gründung einer G7-Gleichstellungsarbeitsgruppe (GEWE) oder 2017 durch die Verabschiedung einer G7-Genderroadmap. Während des G20-Vorsitzes Deutschlands wurde 2017 die Initiative #eSkills4girls ins Leben gerufen, die konkrete Verbesserungen für Bildungsgerechtigkeit und Bildungschancen von Mädchen in Entwicklungsländern beinhaltet. Eine besondere Herausforderung ist die Förderung von Gleichberechtigung zwischen Mädchen und Jungen in Konfliktregionen und humanitären Notlagen, da der Zugang zu Ressourcen, Schulbildung, Gesundheitsversorgung, Land und Besitz ungleicher, die Raten an Zwangsheirat und sexualisierter Gewalt höher sowie der Zugang zu politischer Teilhabe und zum Rechtssystem schlechter sind.5 Aus diesem Grund sehen die Resolution des VN-Sicherheitsrates Nr. 1325 und ihre Folgeresolutionen zum Thema Frauen Frieden, Sicherheit („Women, Peace, Security“, WPS) verstärkte Konfliktprävention, mehr Teilhabe von Frauen in Friedensprozessen, Schutz vor sexualisierter konfliktbezogener Gewalt und Unterstützung von Frauen beim Wiederaufbau vor. Für die Bundesregierung ist die Umsetzung der WPS-Agenda eine Querschnittsaufgabe ihrer Friedens- und Sicherheitspolitik, die im „Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung von Resolution 1325 für den Zeitraum 2017 bis 2020“6 festgeschrieben ist. Sie setzt erhebliche Ressourcen für die Förderung der Rechte von Frauen und Mädchen in Krisen und Konflikten ein. Die Förderung der WPS- Agenda ist eines der Schwerpunktthemen der Bundesregierung während der Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat 2019/20. Zu diesem Zweck wird die Bundesregierung u. a. im Rahmen des deutschen Vorsitzes des Sicherheitsrats im April 2019 die jährliche offene Sicherheitsrats-Debatte zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt in Konflikten organisieren. Weil die Bundesregierung die Gleichstellung der Geschlechter als übergreifende Querschnittsaufgabe verfolgt, lässt sich der finanzielle Umfang nicht isoliert beziffern , mit dem die Bundesregierung national und international Mädchen und Frauen in vielfältigen Prozessen mit sowohl eigenen als auch multilateralen Initiativen fördert. Rechte auf Bildung und kulturelle Teilhabe 19. Ergreift die Bundesregierung individuell oder als Mitglied internationaler Organisationen Maßnahmen, um die in Artikel 28 und 29 der UN-KRK festgelegten umfassenden Rechte auf Bildung für Kinder und Jugendliche international zu schützen und zu stärken? a) Welches Finanzvolumen besitzen diese? Die in Artikel 28 und 29 der VN-KRK festgelegten Rechte auf Bildung für Kinder und Jugendliche sind Grundlage aller von der Bundesregierung finanzierten Bildungsmaßnahmen mit der Zielgruppe Kinder und Jugendliche in Deutschland 5 UN Women. Facts and figures: Peace and security. Oktober 2018. www.unwomen.org/en/what-we-do/peace-and-security/facts-andfigures . Zugriff am 4. Februar 2019. 6 www.auswaertiges-amt.de/blob/216940/dce24ab4dfc29f70fa088ed5363fc479/aktionsplan1325-2017-2020-data.pdf. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8066 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode und in den Partnerländern. Die Bildungsstrategie „Gerechte Chancen auf hochwertige Bildung schaffen“ folgt einem menschenrechtsbasierten Ansatz: „Bildung ist ein Menschenrecht und Schlüssel für eine zukunftsfähige Entwicklung – und deshalb ein Schwerpunkt der deutschen Entwicklungspolitik“ (vgl. BMZ- Bildungsstrategie, 2015, S. 3 www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/themen/ bildung/Strategiepapier315_1_2012.pdf). Insgesamt leistete Deutschland 2017 im Bereich Bildung einen Beitrag i. H. v. 1,82 Mrd. Euro (ODA-Auszahlungen Deutschland, netto). Auch als Mitglied in Internationalen Organisationen ergreift die Bundesregierung Maßnahmen zur Umsetzung der in Artikel 28 und 29 VN-KRK genannten Kinderrechte auf Bildung. Die Hauptförderung erfolgt hierbei über die Kernbeiträge der Bundesregierung an die jeweilige Internationale Organisation. Zu nennen sind vor allem die Kernbeiträge an die Weltbank, die UNESCO, an UNICEF und an den UNHCR. Die Mittelverwendung kann den Jahresberichten der entsprechenden Organisationen entnommen werden. Die Bundesregierung fördert darüber hinaus die globalen Fonds Education Cannot Wait (ECW) und die Globale Bildungspartnerschaft (GPE). Die Förderung an ECW beläuft sich in den Jahren 2017 bis 2018 auf 31 Mio. Euro. GPE ist von 2008 bis 2018 mit Beiträgen in Höhe von 78,75 Mio. Euro unterstützt worden. Der jährliche finanzielle Beitrag für GPE wurde 2018 von 9 Mio. auf 18 Mio. Euro verdoppelt; für 2019 ist eine erneute Steigerung um 28 Mio. Euro vorgesehen . b) Sieht die Bundesregierung in bestimmten Regionen in diesem Aspekt besonderen Handlungsbedarf? Das Recht auf Bildung wird in von gewaltsamen Konflikten oder anderen Krisensituationen betroffenen Gebieten in besonderem Maße eingeschränkt, insb. dann, wenn Kinder und Jugendliche ihre Heimat verlassen müssen. Um zu verhindern , dass Kinder und Jugendliche dauerhaft keine Schulbildung erhalten können , unterstützt die Bundesregierung insbesondere die aufnehmenden Länder dabei , diesen Kindern und Jugendlichen Zugang zu hochwertiger Bildung zu ermöglichen . Handlungsbedarf ergibt sich des Weiteren auch in denjenigen Ländern und Regionen , in denen Frauen und Mädchen deutlich geringeren Zugang zu Bildung haben als Jungen und Männer. In der bilateralen staatlichen EZ werden Partnerregierungen daher durch Beratung bei Rechts- und Politikreformen, Fortbildung von Fach- und Führungskräften, der Erstellung von Genderstrategien oder bei der Entwicklung gendersensibler Finanzierungsmodalitäten unterstützt. Gemeinsam werden neue pädagogische Ansätze (z. B. die Förderung von mehr qualifizierten Lehrerinnen, Entwicklung gender-sensibler Lehr- und Lernmaterialien, außerschulische Angebote für Mädchen) zur Anwendung gebracht und durch Infrastrukturmaßnahmen flankiert. So ist es beispielsweises explizites Ziel des Bildungsprogramms in Afghanistan, den gleichberechtigten Zugang zu Grund- und Sekundarbildung zu schaffen. Außerdem sind die Themen Gender und Menschenrechte in die Lehrerausbildung integriert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/8066 20. Mit welchen Maßnahmen reagiert die Bundesregierung auf das grassierende Problem, dass „weltweit mehr als 260 Millionen Kinder nicht zur Schule gehen “ können, und damit das Kinderrecht auf Bildung international umzusetzen (www.savethechildren.de/informieren/themen/politische-arbeit/bildung/)? Bildung ist ein Schlüsselbereich der deutschen Entwicklungspolitik. Die Maßnahmen der Bildungsförderung in Entwicklungsländern werden über bilaterale Zusagen, multilaterale Beiträge und Zuwendungen an weitere deutsche EZ-Träger umgesetzt und sind seit 2014 von etwa 400 Mio. Euro auf über 700 Mio. Euro (2018) angestiegen. Darunter befinden sich zahlreiche Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, Benachteiligungen beim Zugang zu hochwertiger Bildung abzubauen . 21. Inwiefern unternimmt die Bundesregierung Schritte, um gegen den Ausschluss von schwangeren oder verheirateten Mädchen und von jungen Müttern vom Schulbesuch vorzugehen und den Zugang zu Bildung für alle Mädchen sicherzustellen (vgl. www.hrw.org/news/2018/06/14/africa-pregnantgirls -young-mothers-barred-school)? Kernanliegen der deutschen Entwicklungspolitik im Bildungssektor ist ein chancengerechter Zugang zu und die verbesserte Qualität von Bildung. Der Ausschluss schwangerer oder verheirateter Mädchen unterliegt komplexer soziokultureller Faktoren, die bei den oben erwähnten Beratungsmaßnahmen adressiert werden. Außerdem wird im Rahmen von Schulbauvorhaben, streng darauf geachtet, dass Mädchen und junge Frauen getrennte und geschützte sanitäre Räumlichkeiten vorfinden. Wo es im Rahmen des entwicklungspolitischen Engagements möglich ist, werden außerdem schulische Maßnahmen mit Maßnahmen zur gesundheitlichen Aufklärung verbunden (z. B. im Niger, wo im Rahmen eines Vorhabens gezielt auch Schulklassen besucht und unter anderem zur Nutzung von Kontrazeptiva und zur Übertragung von Krankheiten beraten werden). Auf internationaler Ebene unterstützt die Bundesregierung die von Kanada initiierte Charlevoix-Erklärung zu qualitativ hochwertiger Bildung, die unter anderem dazu aufruft, mehr in Bildungsmaßnahmen für Mädchen und Frauen in Krisenund Konfliktsituationen zu investieren. Die Bundesregierung beteiligte sich 2018 mit einer Zusage in Höhe von 75 Mio. USD. 22. Welche Indikatoren zieht die Bundesregierung neben der Alphabetisierungsquote heran, um Missstände beim Recht auf Bildung zu identifizieren und den Erfolg entsprechender Maßnahmen zu bewerten? Mit der Verabschiedung der globalen Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, inklusive ihres Entwicklungsziels 4 (Hochwertige Bildung) im Jahr 2015 ist ein umfassender Zielkatalog mit globalen und thematischen Indikatoren für die Messung der Umsetzung des Bildungsziels aufgesetzt worden. Sicherzustellen ist eine inklusive, chancengerechte und hochwertige Bildung sowie Möglichkeiten zum lebenslangen Lernen für alle. Die UNESCO ist mandatiert für das Monitoring zur Erreichung der Bildungsindikatoren und legt jährlich den Weltbildungsbericht vor. Der Weltbildungsbericht stellt die Fortschritte und Rückschläge bei der Erreichung des Bildungsziels der Agenda 2030 sowie des Bildungsziels mit all seinen Unterzielen dar, reflektiert sie kritisch und gibt Handlungsorientierung. Da die Alphabetisierungsquote nur einen Teilbereich der relevanten Bildungsinhalte widerspiegelt, wird sie in der Regel nicht als Zielindikator herangezogen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8066 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 23. Inwiefern sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, sich international für das in Artikel 31 der UN-KRK festgelegte Recht auf Freizeit, Spiel und kulturelle Teilhabe einzusetzen? Kinder und Jugendliche, die in Entwicklungsländern leben oder von Flucht und Vertreibung betroffen sind, haben aufgrund ihrer Lebenssituation oft nicht die Möglichkeit, von dem Recht auf Freizeit, Spiel und kulturelle Teilhabe Gebrauch zu machen. Die Bundesregierung fördert deshalb über ihre entwicklungspolitische Zusammenarbeit durch die Ansätze „Sport für Entwicklung“ sowie „Kultur für Entwicklung “ Zugang, Verbreitung und Verbesserung von Spiel-, Sport- und kulturellen Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche im schulischen, außerschulischen und non-formalen Umfeld. Dadurch werden die Kinder und Jugendlichen in ihrer Entwicklung gefördert, ihre Lernleistungen verbessert sowie das physische und mentale Wohlbefinden gestärkt. Insbesondere im Fluchtkontext tragen Kultur- und Sportprojekte im Sinne von „no lost generation“ zur Integration, Traumabewältigung und Stärkung eigener Identität von Kindern bei. Mit relativ einfachen Mitteln lässt sich eine große Breitenwirksamkeit erzielen. Durch Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Bereich „Sport für Entwicklung“ konnten bisher z. B. über 500 000 Kinder und Jugendliche in weltweit 34 Ländern erreicht werden. Bei Schulbauvorhaben ist die Schaffung von Räumen für Spiel und Freizeit von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Schulkonzepts zudem integraler Bestandteil . Die Bundesregierung fördert im Rahmen ihrer Internationalen Sportförderung gezielt Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern, die Kindern und Jugendlichen den Zugang zum Sport ermöglichen. Die entsandten Sportexperten veranstalten Maßnahmen wie Wettkämpfe und Trainings mit spezifischer Ausrichtung auf Kinder und Jugendliche. Eine besondere Breitenwirkung wird durch die Aus- und Fortbildung von Trainer/-innen und Sportlehrer/-innen erzielt, die so befähigt werden, Kinder und Jugendliche zu trainieren . So wurden u. a. in Gambia und im Kosovo spezielle Grassroot-Programme entwickelt, um die Strukturen des Kinder- und Jugendsports nachhaltig zu verbessern. Kindgerechter Zugang zu Informationen 24. Inwiefern ergreift die Bundesregierung individuell oder als Mitglied internationaler Organisationen Maßnahmen, um das in Artikel 13 und 17 der UN-KRK festgelegte uneingeschränkte Informationsrecht für Kinder und Jugendliche zu schützen und zu stärken? Die Bundesregierung hat in ihrem Aktionsplan „Agents of Change“ (2017 – 2019) Maßnahmen zur Förderung des Rechts auf Meinungs- und Informationsfreiheit sowie Kinder- und Jugendmedienschutz festgelegt. Bei dem von der Bundesregierung geförderten Wettbewerb „Agents of Change“ werden im Zeitraum von 2018 bis 2019 vier Pilotprojekte umgesetzt, die das Kinderrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit fördern, z. B. über die Förderung eines Kinder-Radiosenders, der von Kindern selbst gegründet und verwaltet wird oder die partizipative Entwicklung einer Kinderrechte-App, die von Kindern selbst konzipiert und programmiert wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/8066 Über das von der Bundesregierung eingerichtete Informationsportal „Check (D)eine Welt“ können sich Kinder und Jugendlichen in Deutschland in Form eines Quiz mit entwicklungspolitischen Themen und der deutschen Entwicklungszusammenarbeit auseinandersetzen. a) Welches Finanzvolumen besitzen diese? In zahlreichen Vorhaben wird auch das Informationsrecht für Kinder- und Jugendrechte behandelt, dies kann aber nicht im Einzelnen beziffert werden. Die über den Wettbewerb „Agents of Change“ von der GIZ durchgeführten Pilotprojekte werden mit einem Volumen von 335 000 Euro gefördert. b) Sieht die Bundesregierung in bestimmten Regionen in dieser Hinsicht besonderen Handlungsbedarf? Die Bundesregierung sieht besonderen Handlungsbedarf in Regionen bzw. Ländern , in denen die Rechte auf Meinungs- und Informationsfreiheit massiv eingeschränkt werden. 25. Inwieweit ergreift die Bundesregierung Maßnahmen auf internationaler Ebene, den Kinder- und Jugendschutz in sozialen Medien und Kommunikationsmitteln sicherzustellen und so geistige und psychische Gewalteindrücke , verursacht durch Konfrontation mit expliziten Inhalten, von Kindern und Jugendlichen fernzuhalten (vgl. www.dkhw.de/fileadmin/Redaktion/1_ Unsere_Arbeit/1_Schwerpunkte/2_Kinderrechte/2.15_Kernforderungen_ an_die_neue_Regierung/5_Kernforderungen_zur_Bundestagswahl.pdf)? Die Bundesregierung fördert im Rahmen der Medienentwicklung über die Deutsche Welle Akademie den Aufbau von Medienkompetenz (Media and Information Literacy) auch bei Jugendlichen in 25 Fokusländern weltweit. a) Wodurch lässt sich nach Auffassung der Bundesregierung der Kinderund Jugendmedienschutz auf internationaler Ebene am effektivsten stärken ? Wegen der Konvergenz nicht nur der Medien, sondern auch der Gefährdungslagen , und der transnationalen Dimension digitaler Medien, sind für einen wirkungsvollen Kinder- und Jugendmedienschutz auch Absprachen und Regelungen auf europäischer und internationaler Ebene anzustreben. Hierzu verpflichtet auch die VN-KRK. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die am 4. Juli 2018 vom Ministerkomitee des Europarates im Rahmen seiner Sofia-Strategie zur Stärkung der Kinderrechte verabschiedeten Leitlinien zur Achtung, zum Schutz und zur Verwirklichung der Rechte des Kindes im digitalen Umfeld (Empfehlung CM/Rec(2018)7), die auch im Rahmen der anstehenden Novellierung des Jugendschutzgesetzes berücksichtigt werden sollen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8066 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 26. Welches Verständnis hat die Bundesregierung von „digitalen Kinder- und Jugendrechten“? Sind Maßnahmen im Zusammenhang von Digitalisierung und Kinder- und Jugendrechten geplant? Welche Herausforderungen sieht die Bundesregierung in diesem Spannungsfeld für die Zukunft? Digitale Medien durchdringen zunehmend den Lebensalltag von Kindern und Jugendlichen . Dies ist mit Chancen aber auch mit Herausforderungen verbunden. Daher müssen Kinderrechte konsequent auch im digitalen Raum gelten und respektiert werden. Das Grundgesetz und die VN-KRK bieten verschiedene Ansatzpunkte, die Rechte von Kindern angesichts dieser Veränderungen zu gewährleisten. Insbesondere die Rechtsbereiche Zugang; Meinungs- und Informationsfreiheit; Versammlung , Vereinigung, Teilhabe und Spiel; Privatsphäre und Datenschutz; Bildung sowie Schutz und Sicherheit sind dabei von der Bundesregierung in den Blick zu nehmen, um Chancen für Kinder und Jugendliche zu eröffnen, aber auch Schutz vor Risiken und Gefährdungen zu gewährleisten. Die Bundesregierung arbeitet vor diesem Hintergrund derzeit an der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Modernisierung des gesetzlichen Rahmens für den Kinder - und Jugendmedienschutz im Jugendschutzgesetz. 27. Mit welchem inhaltlichen Fokus, welchem finanziellen Volumen und welcher institutionellen Anbindung und Ausführung ist die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgelegte „Forschung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe“ (KV 841-842) geplant? Sind dies Maßnahmen allein im nationalen Kontext oder kann die Durchführung oder Auswertung auf internationaler Ebene in bi- und multilateralen Beziehungen verwertbar gemacht werden? Die Forschung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wird im Zuge der Erhöhung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 3,5 Prozent ausgeweitet. Neben einem Bündel von einzelnen Forschungsvorhaben ist ein wesentliches Element der integrierte Survey AID:A, bei dem aktuell die dritte Befragungswelle läuft. Durch die zusätzlichen Mittel kann das Erhebungsdesign erheblich verfeinert werden. Die Ergebnisse von AID:A III werden wie bei AID:A I und II der internationalen Scientific Community zur Verfügung gestellt. Allgemein ist das Deutsche Jugendinstitut e. V. (DJI) in den Forschungen zur Kinder- und Jugendhilfe international vernetzt, hervorzuheben ist das Internationale Zentrum für frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung (ICEC). Internationale Zusammenarbeit und unternehmerische Verantwortung 28. Wie stellt die Bundesregierung als Mitglied internationaler Finanzinstitutionen (Weltbank, G20) sicher, dass deren Entscheidungen und Handeln keine nachteiligen Auswirkungen auf Kinderrechte haben? Die Bundesregierung setzt sich seit vielen Jahren aktiv für die Verbesserung der sozialen, menschenrechtlichen und ökologischen Schutzstandards in den internationalen Finanzinstitutionen und im Rahmen der G20 ein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/8066 Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Schutz und den Rechten von Minderjährigen . So hat sich die Bundesregierung beispielsweise intensiv bei den Verhandlungen zu den neuen Umwelt- und Sozialstandards der Weltbank (ESS 2) eingebracht . ESS 2 regelt insgesamt Fragen der Arbeitsbedingungen und berücksichtigt insb. das Thema Kinderarbeit. Die G20 haben sich zuletzt im Dezember 2018 in Argentinien zur kompromisslosen und vollständigen Beseitigung von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Menschenhandel und moderner Sklaverei verpflichtet. Um zu gewährleisten, dass eingegangene Verpflichtungen auch eingehalten werden, setzt sich Deutschland für wirksame Monitoring-Mechanismen, starke und unabhängige interne und externe Überwachungsgremien und regelmäßige externe Evaluierungen ein. 29. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Aktionsplan „Agents of Change“ des BMZ (vgl. www.bmz.de/de/mediathek/ publikationen/reihen/strategiepapiere/Strategiepapier385_04_2017.pdf) effektiv umzusetzen, und mit welchen finanziellen Mitteln sind diese unterlegt ? Die Bundesregierung setzt den Aktionsplan „Agents of Change“ in einem breiten Spektrum von Sektoren in ca. 300 Projekten und Programmen der staatlichen EZ, 59 Projekten der kirchlichen Zentralstellen und Sozialstrukturträger sowie mehr als 200 Projekten privater Träger weltweit um. Der regionale Schwerpunkt der Maßnahmen liegt dabei auf Afrika und der MENA-Region. Mit einer deutlich gewachsenen Anzahl von Vorhaben hat die Bundesregierung auf neue Herausforderungen reagiert und den Schutz von Kindern im Kontext von Flucht, Krisen und Konflikten nochmals verstärkt. Die Bundesregierung hat darüber hinaus ihre Unterstützung für UNICEF deutlich erhöht. Auf regionaler Ebene gibt es mehrere Initiativen (z. B. mit der Afrikanischen Union). Andere relevanten Partnerschaften umfassen die Zusammenarbeit mit der International Arbeitsorganisation ILO und dem „Bündnis für nachhaltige Textilien“. Für alle Vorhaben und Module der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit hat die Bundesregierung verbindliche Leitlinien und Instrumente entwickelt, mit deren Hilfe die Durchführungsorganisationen prüfen, ob ihre Arbeit vor Ort menschen- und kinderrechtlich nicht intendierte, negative Wirkungen haben kann. Die genannten 300 bilateralen und regionalen Programme der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit verfügen jeweils über eigene Finanzmittel, deren anteilige Budgets für Kinderrechte allerdings nicht gemessen werden. Im Zeitraum des Aktionsplans hat die Bundesregierung mit einem Gesamtvolumen von 19,1 Mio. Euro 59 Projekte der kirchlichen Zentralstellen und Sozialstrukturträger gefördert, die zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen beitragen. Außerdem hat die Bundesregierung im Jahr 2017 233 Projekte privater deutscher Träger mit insgesamt 29 Mio. Euro gefördert. Zudem ist die finanzielle Förderung der Bundesregierung für das VN-Kinderhilfswerk UNICEF deutlich gestiegen. Seit 2015 stellte die Bundesregierung für Programme des VN-Kinderhilfswerks UNICEF insgesamt 1,51 Mrd. Euro zur Verfügung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8066 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Wie, und nach welchen Indikatoren wird die Umsetzung des Plans geprüft ? Die Bundesregierung hat 2018 einen Halbzeitbericht erstellt, der den bisherigen Umsetzungsstand dokumentiert und bestehende Handlungsbedarfe identifiziert. Dieser wird 2019 veröffentlicht. Die Leitfragen der Untersuchung bezogen sich auf den Umsetzungsstand, der Erreichung der im Aktionsplan genannten strategischen Ziele und den Handlungsbedarfen für die restliche Laufzeit. Hierfür führte die Bundesregierung eine hausinterne Abfrage im BMZ zu laufenden und geplanten Vorhaben zur Stärkung von Kinder- und Jugendrechten durch. Die Bundesregierung hat im Aktionsplan außerdem festgelegt, dass sie nach Ende der Laufzeit ein externes Gutachten erstellen lassen wird, das die Umsetzung und Wirksamkeit des Aktionsplans überprüft. b) Wie soll die strategische Verankerung von Kinderrechten in Zukunft umgesetzt werden, da der Aktionsplan nur bis 2019 angelegt ist? Bis zum Ende des Aktionsplans wird die Bundesregierung über mögliche Formate der Weiterführung entscheiden. 30. Wie genau will die Bundesregierung deutsche Unternehmen durch ein „Lieferkettengesetz “ verpflichten, dass jede „Ware, die nach Europa importiert wird, […] garantiert frei von ausbeuterischer Kinderarbeit“ sein muss, und bis wann sowie nach welchen konkreten Kriterien soll in diesem Zusammenhang die Effektivität der „freiwillige[n] Selbstverpflichtung“ geprüft werden (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/article185133692/Kinderarbeit-Gerd- Mueller-droht-deutschen-Firmen-mit-neuem-Gesetz.html)? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 30 und 36 gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Antwort zu Frage 36 verwiesen. 31. Warum wird keine Übersicht derjenigen in Deutschland ansässigen Unternehmen mit über 500 Beschäftigten veröffentlicht, von denen bis 2020 laut NAP 50 Prozent menschenrechtliche Sorgfalt (und damit auch Arbeitsschutz von Kindern und Jugendlichen, Artikel 32 UN-KRK, vgl. https://tbinternet. ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CRC%2f C%2fDEU%2fCO%2f3-4&Lang=en) in ihre Unternehmensprozesse integriert haben sollen? Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte erwartet von allen Unternehmen in Deutschland, dass sie die Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt in ihre Unternehmensprozesse integrieren. Die „Erhebung zur Umsetzung der im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte 2016 bis 2020 beschriebenen menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in Unternehmen“ (Monitoring) wird mit Unternehmen einer Größenordnung von mehr als 500 Beschäftigten durchgeführt. Die dem Statistischen Unternehmensregister des Statistischen Bundesamtes zugrunde liegenden Unternehmensdaten können aufgrund des Statistikgeheimnisses weder der Bundesregierung noch dem Auftragnehmer des Monitorings zur Verfügung gestellt werden. Die Untersuchungsgruppe wird daher aus einer kommerziellen Unternehmensdatenbank generiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/8066 32. Hat die Bundesregierung Informationen darüber, welche dieser Unternehmen im Ausland Ausbeutung von Kindern in Arbeitsverhältnissen entweder direkt verursachen, oder indirekt aufgrund ihrer Geschäftsbeziehungen, ihrer Geschäftstätigkeit, ihrer Produkte, ihrer Lieferwege oder Dienstleistungen begünstigen? Wie hoch schätzt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Anzahl von durch deutsche Unternehmen direkt oder indirekt verursachten, unverhältnismäßigen Arbeitsverhältnisse von Kindern und Jugendlichen? Der Bundesregierung liegen hierüber keine belastbaren Informationen vor. 33. In welchen Wirtschaftssektoren sind nach Kenntnis der Bundesregierung weltweit die meisten Kinder beschäftigt? Zahlenmäßig ist die Landwirtschaft der größte Sektor für Kinderarbeit (108 Millionen , d. h. 71 Prozent), vor Dienstleistung (26 Millionen, d. h. 17 Prozent) und der Industrie (18 Millionen, d. h. 12 Prozent). Besonders im informellen Teil der Lieferkette, häufig der Landwirtschaft, finden kaum Kontrollen durch Arbeitsinspektionen statt; der Schutz durch Gewerkschaften oder Verbraucherorganisationen fehlt. Schätzungen besagen, dass zum Beispiel an der Côte d’Ivoire 1,2 Millionen und in Ghana etwa 900 000 Kinder im Bereich Kakao arbeiten. Auch Stein-, Textil- und Teppichindustrie gehören zu den Sektoren, in denen sehr häufig noch die Arbeitskraft von Kindern eingesetzt wird. Die schlimmsten Formen der Kinderarbeit finden sich unter anderem in Minen in Zentralafrika, beim Einsatz von Kindern als Soldatinnen und Soldaten und in der Prostitution. 34. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die im NAP lancierte Selbstverpflichtung der betroffenen Unternehmen ausreicht, um diese Zahl entscheidend zu verringern? Inwiefern plant die Bundesregierung, das Monitoring kinderrechtlicher Indikatoren im Rahmen des NAP stärker zu integrieren? Das sogenannte „Monitoring“ überprüft die Einführung der im NAP verbindlich beschriebenen Prozesse menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht durch in Deutschland ansässige Unternehmen. Diese Sorgfalt richtet sich jeweils nach den konkreten menschenrechtlichen Risiken in der Geschäftstätigkeit des Unternehmens und bezieht sich auf die im NAP in Bezug genommenen, geltenden internationalen Menschenrechtsstandards, zu denen auch die Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen gehören. 35. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Allgemeinen Kommentar Nummer 16 des UN-Kinderrechtsausschusses umzusetzen, in dem die Verpflichtungen von Staat und Unternehmen im Wirtschaftskontext klar benannt sind? In Deutschland existieren klare rechtliche Rahmenbedingungen, welche sicherstellen sollen, dass Unternehmen keine Rechtsverletzungen in Deutschland begehen , einschließlich der Verletzung von Kinderrechten. Kommt es trotzdem zu Rechtsverletzungen, so stehen zivil-, straf- und verwaltungsrechtliche Maßnahmen zur Abhilfe zur Verfügung. Ende 2016 hat das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verabschiedet und setzt damit die Leitprinzipien der Vereinten Nationen (VN) für Wirtschaft und Menschenrechte mit dem Rahmenkon- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8066 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode zept „Protect – Respect – Remedy“ um, die Bezug nehmen auf bestehende verbindliche und unverbindliche Menschenrechtsinstrumente, darunter die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Der NAP schließt auch das Verbot von und Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit als einen menschenrechtlichen Standard ein. Der Koalitionsvertrag besagt zudem, dass die Bundesregierung national gesetzlich tätig werden wird und sich für eine EU-weite Regelung einsetzt, falls das Monitoringverfahren 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass weniger als 50 Prozent der in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nicht angemessen umgesetzt haben. Die verbesserte Einhaltung von Menschenrechten, Sozial- und Umweltstandards in globalen Textil-Lieferketten wird auch mit dem Bündnis für nachhaltige Textilien verfolgt. Seit 2018 müssen alle Unternehmen im Textilbündnis ein Verfahren zum Umgang mit Fällen von Kinder- und Zwangsarbeit etablieren, einschließlich des Zugangs zu Abhilfe. Die Bundesregierung fördert zudem das ILO-„International Programme on the Elimination of Child Labour and Forced Labour“ (IPEC+) und beteiligt sich an der IAO-„Allianz 8.7“ zur Abschaffung der Kinder- und Zwangsarbeit. Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Allgemeinen Bemerkungen des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes rechtlich nicht verbindliche Auslegungen der Regelungen der KRK darstellen. 36. Sieht die Bundesregierung nach den Aussagen von Bundesminister Dr. Gerd Müller vom 8. November 2018 zum Thema Menschenrechte in den Lieferketten internationaler Konzerne (vgl. Meldung der Katholischen Nachrichtenagentur vom 8. November 2018, 06:43 Uhr) Handlungsbedarf, sich auf internationaler Ebene für eine verbindliche Sorgfaltspflicht zum Schutz der Menschenrechte einzusetzen, welches u. a. auch Kinderarbeit in Lieferketten verbieten würde? In dem 2016 verabschiedeten NAP ist festgelegt, dass in einer repräsentativen Erhebung die Bundesregierung bis 2020 untersuchen wird, ob die Unternehmen Prozesse menschenrechtlicher Sorgfalt in angemessener Weise einführen (mit dem so genannten NAP-Monitoring). Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Bundesregierung – laut aktuell geltendem Koalitionsvertrag – gesetzlich tätig und sich für eine EU-weite Regelung einsetzen. Kinder als Opfer von Menschenhandel 37. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Anzahl von Kindern, die als Opfer von Menschenhandel zwischen 2014 bis 2018 nach Deutschland verbracht wurden (bitte nach Geschlechtern aufschlüsseln)? a) In wie vielen Fällen wurde ein Strafverfahren eingeleitet? Maßgeblich dafür ist die vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Staatsanwaltschaftsstatistik (Fachserie 10, Reihe 2.6). Diese Statistik weist die von den Staatsanwaltschaften erledigten Ermittlungsverfahren nur insgesamt bzw. nach ausgewählten Sachgebietsgruppen aus. Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels sind nicht gesondert ausgewiesen. Die Bundesregierung hat daher keine Erkenntnisse. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/8066 b) Wie vielen der betroffenen Kinder wurde für die Dauer des Strafverfahrens ein Aufenthaltstitel nach § 25 Absatz 4 a des Aufenthaltsgesetzes erteilt ? c) Wie vielen Kindern wurde über die Dauer des Strafverfahrens hinaus oder nach Einstellungen der Ermittlungen ein Aufenthaltstitel erteilt? d) Kennt die Bundesregierung Gründe für die Versagung eines Aufenthaltstitels ? Der Bundesregierung liegen zu den Fragen 37b bis 37d keine Daten zu Kindern vor, die als Opfer von Menschenhandel nach Deutschland verbracht wurden. Hinsichtlich minderjähriger Opfer von Menschenhandel in Deutschland wird auf das Bundeslagebild Menschenhandel (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/ StatistikenLagebilder/Lagebilder/Menschenhandel/menschenhandel_node.html) verwiesen. Sexueller Missbrauch und Kinderprostitution 38. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um sexuelle Ausbeutung international einzudämmen? In welchen Ländern bzw. Regionen sieht die Bundesregierung Kinder und Jugendliche, und im Speziellen Mädchen, von sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch bedroht? Insgesamt muss konstatiert werden, dass Kinder und Jugendliche weltweit Opfer von sexuellem Missbrauch werden. Nach Angaben von Nichtregierungsorganisationen ist die Region Südostasien von besonderer Bedeutung. Jedoch besteht hier ein großes (polizeiliches) Dunkelfeld (d. h. die Straftaten werden der Polizei nicht bekannt), wodurch verlässliche Aussagen erschwert werden. Die Bundesregierung hat zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen international einzudämmen. 2010 hat die Bundesregierung die Lanzarote-Konvention zum Schutz von Kindern gegen sexuelle Ausbeutung und sexuellen Missbrauch mitgezeichnet. Im Rahmen der internationalen Kampagne „Don‘t look away“ arbeitet die Bundesregierung mit Opferhilfestellen und Verbänden der Tourismusindustrie zusammen , um den sexuellen Missbrauch durch sogenannte „reisende Sexualstraftäter “ zu bekämpfen. Hierbei werden Präventionsvorhaben abgestimmt (z. B. zur Meldeplattform www.nichtwegsehen.net) und Erfahrungen auch internationaler Partner einbezogen. Mithilfe dieser Vernetzung gelingt es immer wieder, Verdachtsfälle in Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch im Ausland durch deutsche Staatsangehörige aufzuklären bzw. zu verhindern. Das BMFSFJ fördert verschiedene Aktivitäten von ECPAT Deutschland e. V. zur Bekämpfung sexueller Gewalt und Ausbeutung im Tourismus und auf Reisen. Ein weiterer wichtiger Baustein in der internationalen Zusammenarbeit ist die Kooperation mit der Internetwirtschaft, insbes. im Rahmen der Beschwerdestellen vom Verband der Internetwirtschaft e. V. (eco e. V.), Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e. V.) und jugendschutz.net. Mithilfe dieses Netzwerkes werden unter dem Aktionsplan „Löschen statt sperren“ jährlich tausende Internetseiten mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt auf deutschen oder internationalen Servern gelöscht und Verantwortliche strafrechtlich verfolgt. Der dazugehörige Jahresbericht wird dem Bundestag zur Verfügung gestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8066 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Am 18. Oktober 2018 hat Bundesministerin Dr. Franziska Giffey bei einer Pressekonferenz das Konzept für eine engere Zusammenarbeit im Kinderschutz zur Bekämpfung von Menschenhandel mit Minderjährigen in Deutschland vorgestellt . Das sog. Bundeskooperationskonzept „Schutz und Hilfen bei Handel mit und Ausbeutung von Kindern“ wurde gemeinsam mit ECPAT Deutschland e. V. sowie mit Expertinnen und Experten aus der Praxis erstellt und bietet eine Handlungsorientierung für eine vernetzte und abgestimmte Zusammenarbeit. Das Bundeskooperationskonzept soll dazu beitragen, dass Fachakteure das ausbeuterische System bspw. „hinter“ einem sexuellen Missbrauch, einer Bettelei, einem Diebstahl erkennen lernen. Ziel des Konzepts, dessen Umsetzung in den Bundesländern von BMFSFJ begleitet wird, ist es, Kindern und Heranwachsenden adäquaten Schutz vor Handel und Ausbeutung zu bieten, Betroffene zu unterstützen und eine effektive Strafverfolgung zu gewährleisten und dabei eine mögliche Retraumatisierung oder erneute Viktimisierung zu vermeiden. Das Bundeskooperationskonzept „Schutz und Hilfen bei Handel mit und Ausbeutung von Kindern“ ist unter www.bmfsfj.de/bmfsfj/schutz-und-hilfen-bei-handel-mit-und-ausbeutungvon -kindern/129882 verfügbar. 39. Inwieweit kooperieren die Bundesregierung sowie der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) mit anderen internationalen Initiativen, um systematischen sexuellen Kindesmissbrauch aufzuarbeiten, aufzudecken und zu bekämpfen? Inwieweit stellt nach Einschätzung der Bundesregierung die Australische Royal Commission in diesem Zusammenhang ein Vorbild dar? Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs sowie die bei ihm angesiedelte Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs sind im regelmäßigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern von staatlichen oder kirchlichen Aufarbeitungskommissionen aus Österreich , der Schweiz, England/Wales, Irland, Schweden und der Niederlande. Insbesondere die Struktur und die Berichte der australischen „Royal Commission“, der irischen „Ryan-Commission“ und der kanadischen „Truth and Reconciliation Commission“ waren für die Errichtung und die Arbeit der Kommission sehr wertvoll . Der Betroffenenrat des UBSKM hat 2016 und 2018 in Berlin den Kongress „MitSprache“ mit Betroffeneninitiativen aus zwölf Ländern durchgeführt und nimmt an Veranstaltungen zum Thema in anderen Ländern teil. Darüber hinaus steht die Bundesregierung im Rahmen der Bund-Länder-NGO- Arbeitsgruppe zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung im Austausch mit verschiedenen internationalen Initiativen und Organisationen, die sich weltweit für die Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs einsetzen. Aus dem Bereich der Strafverfolgung bringt das Bundeskriminalamt seine Expertise in diese Arbeitsgruppen ein, um Präventionsprojekte zielgerichtet angehen zu können. Eine wesentliche Erkenntnisquelle bildet hierfür das US-amerikanische National Centre for Missing and Exploited Children (NCMEC). Hierüber erhält das Bundeskriminalamt jährlich zehntausende Hinweise (2018 über 70 000) zu Darstellungen des sexuellen Missbrauchs (Kinderpornografie/Jugendpornografie ) im Internet. Diese Fälle werden in enger Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden (Justiz, Polizei) der Bundesländer verfolgt. Auch im Rahmen der Vereinten Nationen arbeitet die Bundesregierung eng mit verschiedenen Mechanismen zusammen, u. a. mit dem Mandat der Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Gewalt gegen Kinder, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/8066 dem Mandat der Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Kinder und bewaffnete Konflikte (einschließlich finanzieller Unterstützung ), oder mit dem Sonderverfahren der Vereinten Nationen zum Thema Verkauf von Kindern, Kinderprostitution, und Kinderpornographie. Zudem wird in den Gremien der Vereinten Nationen eine gemeinsame Resolution von der EU und der Gruppe der Lateinamerikanischen Staaten (GRULAC) zu Kinderrechten eingebracht; zum letzten Mal wurde u. a. auch das Thema der sexuellen Ausbeutung von Kindern in der „Omnibus-Resolution“ zu Kinderrechten, die im Herbst 2018 im Rahmen des dritten Ausschusses der Vereinten Nationen angenommen wurde, thematisiert. Darüber hinaus hat die Bundesregierung zahlreiche Empfehlungen an Staaten im Rahmen der Universellen Staatenüberprüfung des VN-Menschenrechtsrats (UPR) zu diesem Thema eingebracht. Im Rahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hat der OSZE-Ministerrat in seiner Entscheidung Nr. 6/18 vom 7. Dezember 2018 „Verstärken der Anstrengungen, den Kinderhandel, inklusiv dem von unbegleiteten Minderjährigen, zu verhüten und zu bekämpfen“ ein wichtiges Signal gesetzt. Diese Entscheidung steht in Kontinuität zur noch stärker auf die Bekämpfung sexueller Ausbeutung von Kindern ausgerichteten Entscheidung des Ministerrats 7/17 vom 8. Dezember 2017 zum gleichen Thema. Die Thematik wird auf dieser Grundlage vom Büro des/der OSZE-Sonderbeauftragten für die Bekämpfung des Menschenhandels in 2019 mit deutscher Unterstützung intensiv weiterverfolgt und ausgestaltet werden. Außerdem erstreckt sich die Ministerratsentscheidung „Gewalt gegen Frauen“ Nr. 4/18 vom 7. Dezember 2018 im weitesten Sinn auf sexuellen Kindesmissbrauch. Daran hat die Bundesregierung in den Verhandlungen intensiv mitgearbeitet und war auch an der Umsetzung beteiligt. Gleiches gilt auch für die Europaratskonvention zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen (Istanbul Konvention) von 2014. Flucht und Asyl 40. Wie setzt sich die Bundesregierung auf internationaler und europäischer Ebene dafür ein, dass die besonders schutzbedürftige Gruppe von Kindern und Jugendlichen auf der Flucht bzw. ohne geregelten Aufenthaltsstatus Zugang zu einer umfassenden Gesundheitsversorgung und Bildungsangeboten sowie fairen Asylverfahren erhält? Inwiefern unterstützt die Bundesregierung eine ebensolche Versorgung inklusive des Zugangs zu fairen Asylverfahren an den Aufenthaltsorten Asylsuchender an den Außengrenzen Europas, insbesondere in Griechenland, der Türkei und Libyen? 41. Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die besonders gefährdete Gruppe von Kindern und Jugendlichen auf der Flucht bzw. ohne geregelten Aufenthaltsstatus Zugang zu geeigneten Maßnahmen erhält, um gemäß Artikel 39 der UN-Kinderrechtskonvention ihre physische und psychische Genesung und die soziale Wiedereingliederung zu fördern? Die Fragen 40 und 41 werden zusammen beantwortet. Fast die Hälfte der weltweit über 68,5 (fast 70) Millionen Flüchtlinge, Asylsuchenden und Binnenvertriebenen sind Kinder. Während der Flucht, aber auch in Aufnahmeländern und -gemeinden, sind Kinder und Jugendliche besonders schutzbedürftig. Die Bundesregierung setzt sich auf internationaler und europäischer Ebene, zuletzt beispielsweise bei den Konsultationsrunden zum Globalen Pakt für Flüchtlinge, besonders für die Unterstützung und Berücksichtigung der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8066 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen auf der Flucht und in Situationen von Vertreibung ein. Dies gilt grundsätzlich auch für Fragen des Asylverfahrens vor Ort und auch für Aufenthaltsorte an den Außengrenzen Europas. Im Rahmen der humanitären Hilfe finanziert die Bundesregierung Schutz- und Hilfsmaßnahmen des UNHCR (u. a. auch in Libyen und der Türkei) sowie von auf Kinderrechte spezialisierten Organisationen wie UNICEF (u. a. auch in Libyen ), um für Kinder und Jugendliche auf der Flucht den nötigen Schutz und humanitäre Versorgung zu gewährleisten. In der Türkei leistet die Bundesregierung zudem über ihren Beitrag zur EU-TUR- Flüchtlingsfazilität einen erheblichen Beitrag zur Sicherstellung einer humanitären Grundversorgung der Flüchtlinge. In Rahmen der Projektarbeit im Bereich der Menschenrechte werden ferner lokale Projekte unterstützt, die zur Förderung und zum Schutz der Rechte von Kindern in Migrations- und Fluchtsituationen beitragen sollen. Im Rahmen der Sonderinitiative „Fluchtursachen mindern – Flüchtlinge reintegrieren “ setzt sich die Bundesregierung seit 2014 gegen Auswirkungen von Gewaltkonflikten , Flucht und Vertreibung auf Kinder und Jugendliche und die Entstehung einer „lost generation“ ein. Gefördert werden u. a. Bildung, Gesundheit (inklusive psychosozialer Unterstützung), Armutsminderung, Schutz vor Gewalt, Diskriminierung und Ausbeutung. 42. Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass bei Umverteilungs- und Resettlement-Programmen die Rechte von Kindern gewahrt werden? Bei der Umsetzung deutscher Resettlement-Programme und der Umverteilung von Asylsuchenden aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland beachtet die Bundesregierung die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich einschlägiger internationaler Regelungen. 43. Wie rechtfertigt die Bundesregierung sich gegenüber der Kritik mehrerer Menschenrechtsorganisationen, die den ausbleibenden Familiennachzug von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten kritisieren, der durch „monateoder jahrelange Asylverfahren“ und „lange Wartedauern auf einen Botschaftstermin und auf eine Bearbeitung der Visumsanträge“ entgegen einem EuGH-Urteil vom 12. April 2018 verhindert werde (siehe KNA-Meldung vom 5. Dezember 2018), obwohl die Bundesregierung noch im Oktober 2018 in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage lange Wartezeiten für Forschungsvisa damit rechtfertigte, dass „Termine für Anträge auf Familiennachzug aufgrund des nach Artikel 6 des Grundgesetzes (GG) gebotenen Schutzes von Ehe und Familie zeitnah vergeben werden“ (Bundestagsdrucksache 19/4799, Antwort zu Frage 8)? Die Bundesregierung setzt sich fortlaufend dafür ein, die Wartezeiten bei der Terminvergabe für alle Visumantragstellerinnen und Visumantragsteller so gering wie möglich zu halten. Organisatorische Maßnahmen einhergehend mit personellen Verstärkungen haben dazu geführt, dass an den am stärksten vom Nachzug zu Schutzberechtigten betroffenen Auslandsvertretungen die Wartezeiten reduziert werden konnten. Fälle, bei denen minderjährige Kinder betroffen sind, und Fälle, bei denen es um den Nachzug zu unbegleiteten minderjährigen Schutzberechtigten geht, werden bei der Terminvergabe in der Regel bevorzugt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/8066 Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 12. April 2018 (C-550/16) ist noch nicht abgeschlossen; die Bundesregierung strebt einen raschen Abschluss der Prüfung an. 44. Wie bewertet die Bundesregierung die stark abnehmende Schutzquote beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus den fünf größten Herkunftsländern (Afghanistan, Eritrea, Somalia, Guinea und Syrien) im Jahr 2018 in Anbetracht der unveränderten Menschenrechtslage in diesen Herkunftsländern, insbesondere mit Blick auf den aktuellen Lagebericht des Auswärtigen Amts zu Afghanistan? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüft in jedem Einzelfall, ob die Voraussetzungen für eine Anerkennung der Asylberechtigung, eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzes oder eine Feststellung eines Abschiebungsverbots vorliegen. 45. Wie viele Kinder und Jugendlichen waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum 2014 bis 2018 in Deutschland von Abschiebehaft betroffen (bitte nach Bundesländern, Jahren und differenziert nach den Altersgruppen 14 bis 16 Jahre sowie 16 bis 18 Jahre auflisten)? Inwieweit wurde bei den Fällen der besondere Schutzbedarf von Kindern und der Zugang zu Schuleinrichtungen sichergestellt? Die Beantragung von Abschiebungshaft liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder. Die Anordnung der Haft erfolgt i.d.R. nach Antrag der zuständigen Ausländerbehörde oder Polizei durch richterlichen Beschluss des jeweils zuständigen Gerichts. Statistische Daten hierzu werden durch eine Behörde des Bundes nicht strukturell erfasst. Im Rahmen der Beantwortung parlamentarischer Anfragen hat die Bundesregierung anlassbezogen zahlreiche Informationen zu dem Themenkomplex bei den Ländern erhoben. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2, 16, 17 und 27 zur Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/5817 verwiesen. Zur Teilfrage der Sicherstellung des Zugangs zu Schuleinrichtungen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Kinder in bewaffneten Konflikten 46. Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Kinderrechtsverletzungen in bewaffneten Konflikten weltweit, wie zum Beispiel im Jemenkrieg, geahndet und in Zukunft vermieden werden? Die Bundesregierung unterstützt das Mandat der Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Kinder und bewaffnete Konflikte und setzt sich für einen starken „Monitoring and Reporting“-Mechanismus zur Aufdeckung und Dokumentierung der sechs schwerwiegenden Kinderrechtsverletzungen – Rekrutierung, Tötung und Verstümmelung, Entführung, sexuelle Gewalt , Angriffe auf Schulen und Krankenhäuser, Verhinderung des humanitären Zugangs – ein. Sie unterstützt die Arbeit der Sonderbeauftragten unter anderem durch die Finanzierung einer Junior Professional Officer-Stelle in ihrem Büro. Der Schutz und die Förderung der Rechte von Kindern in bewaffneten Konflikten ist zudem einer der thematischen Schwerpunkte der Projektarbeit der Bundesregierung im Bereich Menschenrechte. In diesem Jahr werden unter anderem in Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8066 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ruanda und in der Zentralafrikanischen Republik Projekte zum Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten gefördert. Auch im Rahmen des Aktionsplans Agents of Change (2017 bis 2019) wird die Situation von Kindern in bewaffneten Konflikten mit Maßnahmen in den Arbeitsfeldern „Frieden, Sicherheit, Flucht“, „Schutz vor Gewalt und Diskriminierung“, „Beteiligung“ und „Armut und Ernährung “ in den Regionen Afrika, MENA, Asien und Zentralasien, Osteuropa und Kaukasus adressiert. Die Bundesregierung engagiert sich zudem in der Freundesgruppe Kinder und bewaffnete Konflikte zu Syrien in Amman, Jordanien. Darüber hinaus stellt die Bundesregierung unter anderem in Jemen Mittel für humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit bereit. Dabei werden auch Projekte mit Maßnahmen zum Schutz von Kindern zum Beispiel von der Nichtregierungsorganisation Save the Children durchgeführt. Die Bundesregierung hat sich 2017 für die Einsetzung der „Group of Eminent Experts“ als Unterorgan des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen eingesetzt , die Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht (zum Beispiel Rekrutierung von Kindersoldaten, Beschuss ziviler Ziele) im Jemen-Konflikt unabhängig untersucht . Sie hat sich 2018 ebenfalls erfolgreich für die strittige Verlängerung des Mandats der Gruppe eingesetzt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 47 verwiesen. 47. Inwiefern wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat die Situation von Kindern in bewaffneten Konflikten thematisieren und auf ein internationales Engagement zu ihrer Verbesserung hinwirken, und inwieweit verfolgt die Bundesregierung hier einen gendersensitiven Ansatz? Die Bundesregierung setzt sich als Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in dessen zu diesem Thema eingerichteten Arbeitsgruppe für den stärkeren Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten ein. Die Bundesregierung unterstützt außerdem die verstärkte Beachtung des Querschnittsthemas Kinder und bewaffnete Konflikte bei Krisen- und Länderbefassungen im Sicherheitsrat. Zudem wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass Kinderschutz überall dort in den Mandaten von Friedensmissionen der Vereinten Nationen verankert wird, wo es erforderlich ist. Die Bundesregierung wirkt ferner darauf hin, dass bei der Verhängung von Sanktionen durch den Sicherheitsrat die Verletzung der Rechte von Kindern in bewaffneten Konflikten überall dort als Listungskriterium aufgenommen wird, wo dies erforderlich ist. Bei der Prävention von bewaffneten Konflikten, Krisen und Gewalt bezieht die Bundesregierung gemäß dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der VN- Sicherheitsratsresolution 1325 zu Frauen, Frieden, Sicherheit (Zeitraum 2017 bis 2020) systematisch die Geschlechterperspektive als Querschnittsaufgabe ihrer Friedens- und Sicherheitspolitik mit ein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/8066 48. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung für Kinder, die Opfer von Zwangsrekrutierungen oder von Kriegsverbrechen wie militärischen Angriffen auf Schulen und Krankenhäuser wurden, ein? Der Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse besonders vulnerabler Gruppen , zu denen Kinder gehören, trägt die Bundesregierung im Bereich der humanitären Hilfe als Querschnittsthema Rechnung. Im Rahmen des Humanitären Weltgipfels 2016 hat sich die Bundesregierung durch die Unterzeichnung des Compact for Young People in Humanitarian Action dazu verpflichtet. Zu den Partnerorganisationen der Bundesregierung im Bereich humanitäre Hilfe gehören neben Organisationen der Vereinten Nationen, die einen besonderen Schwerpunkt auf Schutz und Versorgung von Kindern legen, auch zahlreiche deutsche humanitäre Hilfsorganisationen. Auch Mittel, die die Bundesregierung in den Zentralen Nothilfefonds der VN (CERF) und humanitäre Länderfonds einzahlt, werden für humanitäre Hilfsprojekte eingesetzt, die einen besonderen Fokus auf besonders vulnerable Gruppen richten, darunter Kinder. Eine genaue Bezifferung der Kindern zugutekommenden Mittel ist für den Bereich der humanitären Hilfe daher nicht möglich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 46 verwiesen. 49. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die von Deutschland am 22. Februar 2018 unterzeichnete internationale Erklärung zum Schutz von Schulen in bewaffneten Konflikten (Safe Schools Declaration) umzusetzen , insbesondere in Bezug auf Richtlinien für Bundeswehreinsätze im Ausland ? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8, 10 bis 10b sowie auf die Vorbemerkungen der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., auf Bundestagsdrucksache 19/7741, verwiesen. 50. Wie schätzt die Bundesregierung das Ausmaß der Rekrutierung von Kindersoldaten und unfreiwilliger Beteiligung von Kindern an Kampfhandlungen weltweit ein (bitte nach Geschlechtern aufschlüsseln)? Die Bundesregierung führt hierzu keine eigenen Erhebungen durch. Sie verweist daher auf die jährliche Berichterstattung des VN-Generalsekretärs zum Thema „Kinder und bewaffnete Konflikte“ und die Angaben des Büros der Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs für Kinder und bewaffnete Konflikte (Länderliste unter https://childrenandarmedconflict.un.org/where-we-work/). 51. In welcher Höhe kommen die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Mittel für die Bereiche globale Konfliktprävention, humanitäre Hilfe und Friedensförderung explizit Kindern zugute? Es wird auf die Antwort zu Frage 48 verwiesen. Das Auswärtige Amt (AA) fördert gemeinsam mit der Dalhousie Universität in Halifax und der Roméo Dallaire Child Soldiers‘ Initiative ab 2019 den Kapazitätsaufbau der ruandischen Sicherheitskräfte zur Prävention der Rekrutierung von Kindersoldaten und zum Schutz von Kindersoldaten in bewaffneten Konflikten gemäß der Vancouver Prinzipien (Vancouver Principles on Peacekeeping and the Prevention of the Recruitment and Use of Child Soldiers). Ruandische Soldaten und Polizisten sollen während der Trainings lernen, wie sie eine sich anbahnende Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8066 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Rekrutierung von Kindersoldaten erkennen können und wie sie in einer bewaffneten Auseinandersetzung Kindersoldaten entwaffnen und schonen können. Ruanda ist in vielen VN-Missionen engagiert und kann als drittgrößter Truppensteller der VN mit derartig ausgebildeten Soldaten ein Vorbild und Wegweiser in anderen Konflikten auf dem afrikanischen Kontinent und anderswo sein. Ein Teilaspekt des Projekts ist deshalb auch der Austausch von regionalen Akteuren des Sicherheitssektors zu „best practices“ bzgl. der Prävention der Rekrutierung von Kindersoldaten zu befördern. Soldaten von Friedenstruppen sind für Kindersoldaten in den meisten Fällen die erste Kontaktperson außerhalb ihrer eigenen Streitkraft. Der VN-Soldat kann daher nicht nur Gegner sondern auch Zufluchtsperson für ein Kind sein, das seiner Zwangsrekrutierung entkommen will. In Konfliktgebieten ist das VN-Kinderhilfswerk UNICEF besonders aktiv. Die Bundesregierung stellte seit 2015 1,51 Mrd. Euro für Programme des VN-Kinderhilfswerks UNICEF zur Verfügung. 52. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass durch deutsche Waffenexporte keine Minderjährigen deutsche Waffen in den Händen halten? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass insbesondere sogenannte Kleinwaffen, wie das Gewehr G3, vorwiegend von Kindersoldaten aufgrund der erleichterten Bedienung gebraucht werden können? Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik . Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty“). Die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland spielt bei der Entscheidungsfindung eine hervorgehobene Rolle. Die Bundesregierung widmet der Kontrolle von Kleinwaffenexporten besondere Aufmerksamkeit: Maßgeblich für die Entscheidung über die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für Kleinwaffen sind die im März 2015 durch die Bundesregierung beschlossenen „Grundsätze für die Ausfuhr von Kleinen und Leichten Waffen, dazugehöriger Munition und entsprechender Herstellungsausrüstung in Drittländer“ (sog. „Kleinwaffengrundsätze“), mit denen die Regelungen für Kleinwaffenexporte verschärft wurden. Kleinwaffen stehen zudem im Fokus der ergänzend dazu eingeführten sog. „Post- Shipment-Kontrollen“, d. h. Kontrollen, die deutsche Stellen nach der Lieferung von Kleinen und Leichten Waffen und bestimmten Schusswaffen (Pistolen, Revolver und Scharfschützengewehre) beim jeweiligen staatlichen Empfänger vor Ort durchführen können. Allgemein gilt: Ergeben sich im Rahmen der Prüfung der Menschenrechtssituation im Empfängerland konkrete Anhaltspunkte, dass zur Ausfuhr vorgesehene Güter unter Verstoß gegen die VN-KRK oder das Fakultativprotokoll gegen Kinder bzw. Minderjährige eingesetzt oder an Kindersoldaten ausgehändigt werden, wird die Ausfuhrgenehmigung versagt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/8066 Todesstrafe und Haft 53. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Kinder weltweit in den Jahren 2014 bis 2018 zum Tode verurteilt wurden und ob es zu Vollstreckungen der jeweiligen Urteile gekommen ist (bitte nach Ländern, Datum und Namen der Opfer aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine systematisch erfassten Daten zu Todesurteilen gegen und Hinrichtungen von zur Tatzeit Minderjährigen vor. 54. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung weltweit für Kinder in Haft ein? Die Bundesregierung setzt sich in bilateralen und multilateralen Gesprächen über Menschenrechte in besonderer Weise für die Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen ein und thematisiert dabei auch deren Haftbedingungen. Zudem förderte das Auswärtige Amt in den letzten Jahren im Rahmen von Menschenrechtsprojekten speziell die Verbesserung der Haftbedingungen von Minderjährigen : 2014 mit Projekten in Afghanistan und der Ukraine, 2016 mit Projekten in den Besetzten Palästinensischen Gebieten und Indien sowie 2017 mit Projekten in Sambia und Afghanistan. Zudem finanzierte das Auswärtige Amt 2017 eine weltweite Studie des OHCHR zu den Haftbedingungen von Minderjährigen . Über den von der Bundesregierung geförderten Wettbewerb „Agents of Change“ wird im Zeitraum von 2018 bis 2019 ein Pilotprojekt in Sambia umgesetzt, das die Inhaftierung von Kindern in sechs Distrikten reduzieren soll und Kinder und Jugendliche über Jugendkriminalität, Verfahren des Jugendstrafrechts und ihre Rechte in diesem Zusammenhang aufklärt. Das BMZ fördert seit 2009 die Verbesserung von Haftbedingungen in Bangladesch insbes. für vulnerable Bevölkerungsgruppen wie u. a. Minderjährige und Jugendliche. In etwa zwei Dritteln aller Distrikte des Landes haben Häftlinge nun einen Zugang zu Rechtsbeistand und eine faire Chance auf Haftentlassung. Seit Projektbeginn wurden mehr als 200 000 Häftlinge betreut. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333