Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 16. Februar2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/807 19. Wahlperiode 20.02.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Waldemar Herdt und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/618 – Sprachkurse für Spätaussiedler in den GUS-Staaten und der Ukraine zum Erwerb der für den Sprachtest maßgeblichen Sprachkenntnisse V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit der Einführung des Sprachtests zur Feststellung sprachlicher Aufnahmevoraussetzungen für Spätaussiedler im Jahr 1993 finanziert die Bundesregierung allein in der Russischen Föderation über 400 deutsche Begegnungszentren. Hinzu kommen einige gleiche Einrichtungen in den ehemaligen Sowjetrepubliken , u. a. in Kasachstan, Kirgisistan und der Ukraine (www.aussiedlerbeauf tragter.de/AUSB/DE/Themen/deutsche-minderheiten/deutsche-minderheitengus /russische-foederation/russische-foederation_node.html). Einer der Grundgedanken dieser durch die Bundesrepublik Deutschland finanzierten Förderungsmaßnahmen waren der Erwerb und die Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse bei Aufnahmebewerbern, die im Rahmen des Aufnahmeverfahrens für Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen einen Sprachtest mit Kompetenzen mindestens der Stufe A1 bestehen mussten. 1. Über welchen Zeitraum wurden Sprachkurse zum Erwerb deutscher Sprachkenntnisse in den GUS (Gemeinschaft Unabhängiger Staaten) und der Ukraine von der Bundesregierung finanziert? Wie hoch ist die Gesamtzahl der finanziellen Aufwendungen der Bundesregierung für diese Fördermaßnahmen zum Spracherwerb vor Ort? 2. Wie viele Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen, die seit 2014 in Deutschland aufgenommen wurden, haben am durch die Bundesregierung finanzierten Sprachkurs vor Ort teilgenommen? Wie hoch ist die Zahl der Aufnahmebewerber, die den Sprachtest trotz Teilnahme am Sprachkurs nicht bestanden haben? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Die von der Bundesregierung geförderten Sprachmaßnahmen in den GUS-Staaten und der Ukraine verfolgen nicht primär das Ziel, auf Sprachprüfungen im Rahmen des Spätaussiedleraufnahmeverfahrens vorzubereiten. Das Bundesinnenministerium fördert Maßnahmen, die dem Erhalt, der Vermittlung und der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/807 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Festigung der deutschen Sprache dienen und auf die Stärkung ihrer kulturellen Identität und des Bleibewillens abzielen. Die vom Auswärtigen Amt finanzierten Sprachstipendien an den Goethe-Instituten und Sprachlernzentren richten sich ebenfalls an integrierte deutsche Minderheiten. Im Einzelnen: Im Rahmen der Förderung der deutschen Minderheit in den GUS-Staaten und der Ukraine werden vom Goethe-Institut seit Beginn der 90er Jahre Stipendien an Angehörige der deutschen Minderheit zum Spracherwerb vergeben. Diese Maßnahmen richten sich hauptsächlich an Angehörige der deutschen Minderheit, die in den Staaten dauerhaft leben und integriert sind. Die Goethe-Institute im Ausland werden aus Mitteln des Auswärtigen Amts finanziert. Generell gilt, dass Sprachkurse an den Goethe-Instituten und Sprachlernzentren grundsätzlich kostenpflichtig sind und allen Interessierten offenstehen. Die Goethe-Institute in den meisten GUS-Staaten und der Ukraine wurden Anfang der 1990er Jahre gegründet, darunter Moskau 1992, Minsk 1993, Kiew 1994, Almaty 1994. Die Fördermaßnahmen für Sprachkurse durch die Goethe-Institute in den GUS-Staaten und in der Ukraine belaufen sich im Jahr 2017 auf rund 69 425 Euro. Seit ca. 10 Jahren bewegen sich die Zahlen ungefähr auf diesem Niveau. Für die Angehörigen der deutschen Minderheiten sind die Bindung an die deutsche Sprache und die dauerhafte Sicherung ihrer kulturellen Identität von essentieller Bedeutung. Die vom Bundesministerium des Innern hierzu geförderten Maßnahmen umfassen u. a. Konversationszirkel, Lehrerweiterbildungen, Sprachkurse für Erwachsene und Kinder, Kindersprachlager, Jugendsprachakademien und Deutschintensivkurse für Mitglieder der Selbstorganisationen sowie neue Projekte wie etwa Online-Sprachkurse (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/330). Für diese Sprachförderung wurden im letzten Jahr rund 23 Prozent der gesamten Fördermittel aufgewendet. Nach den von der Bundesregierung in der Kürze der Zeit zu ermittelnden Daten wurden für das Feld der Sprachförderung aus dem Haushalt des Bundesministeriums des Innern in der Russischen Föderation, in der Ukraine und in Kasachstan Finanzmittel in Höhe der folgenden Tabelle aufgewendet : Jahr Finanzmittel für Sprachförderung 2006 2.863.805,00 € 2007 2.616.898,00 € 2008 2.503.754,00 € 2009 2.235.282,00 € 2010 2.068.161,00 € 2011 2.201.594,71 € 2012 2.078.320,57 € 2013 2.198.266,29 € 2014 2.417.785,02 € 2015 2.609.798,69 € 2016 2.732.515,67 € 2017 2.770.947,24 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/807 Andere aus dem Haushalt des Bundesministeriums des Innern geförderte Maßnahmen , auch in anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion, haben zum Teil ebenfalls sprachliche Komponenten, werden hier jedoch wegen des untergeordneten Sprachaspekts nicht berücksichtigt (z. B. Kinderferienlager im Bereich Jugendförderung ). 3. Anhand welcher Kriterien wird die Effektivität der deutschen Sprachkurse zum Erwerb und zur Erweiterung der Sprachkenntnisse in den zuvor benannten Ländern beurteilt, und wie schätzt die Bundesregierung den Nutzen dieser Fördermaßnahmen vor Ort ein? Ziel der Sprachförderung ist, dass die Angehörigen der deutschen Minderheit die deutsche Sprache beherrschen und nutzen und ihre kulturelle Identität bewahren. Das Bundesministerium des Innern hat mit der im Programm zur Förderung der deutschen Minderheit in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion tätigen Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit in Abstimmung mit den Selbstorganisationen der deutschen Minderheiten für alle Förderbereiche Ziele formuliert. Um die Erreichung dieses Zieles messen zu können, wurden Indikatoren festgelegt . Indikatoren sind unter anderem: Anteil deutschstämmiger Teilnehmer an Sprachkursen und -zirkeln für Kinder , Jugendliche und Erwachsene von 80 Prozent; 90 Prozent aller Teilnehmer an Sprachkursen und -zirkeln bestehen den Abschlusstest erfolgreich; mehr als die Hälfte aller lokalen Maßnahmen der Selbstorganisationen der deutschen Minderheit werden auf Deutsch durchgeführt. Nach den der Bundesregierung vorliegenden aktuellen Daten wurden im Jahr 2016 die vorgenannten wie auch weitere Zielgrößen erreicht oder übertroffen. Die Effektivität der Sprachkurse der Goethe-Institute wird anhand der Bestehensquote der Stipendiaten im Sprachtest am Schluss der jeweiligen Kurse beurteilt. Das Auswärtige Amt fördert Kurse zum Erlernen der deutschen Sprache, weil die Teilnehmer durch den Spracherwerb neben der reinen Sprachkenntnis Informationen über Deutschland erlangen und eine nachhaltige Bindung an Deutschland entwickeln. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333