Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 26. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8073 19. Wahlperiode 28.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/7688 – Offene Fragen zur MCP-Richtlinie V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Anschluss an die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4189 zum Maßnahmenpaket saubere Luft im speziellen der MCP-Richtlinie auf europäischer Ebene und der deutschen Umsetzung dieser Richtlinie in der 44. Verordnung zu Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImschV), bleiben noch ein paar Fragen offen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Antwort der Bundesregierung bezieht sich auf den Regierungsentwurf der Vierundvierzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen – 44. BImSchV) in der Fassung vom 29. August 2018. Die 44. BImSchV ist in Artikel 1 der Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-,Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen enthalten . In Artikel 2 erfolgt die Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4080). 1. Wie weit vorgeschritten ist der Sevilla-Prozess zur Feststellung des Stands der Technik mittels der BVT-Merkblätter (BVT = beste verfügbare Techniken )? Der Informationsaustausch zur Ermittlung des Standes der Technik für mittelgroße Feuerungsanlagen gemäß Richtlinie (EU) 2015/2193 erfolgt in Anlehnung an den Informationsaustausch zur Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED). Mittelgroße Feuerungsanlagen fallen jedoch nicht in den Geltungsbereich der IED. Die Erarbeitung eines Merkblatts zu den Besten Verfügbaren Techniken (BVT-Merkblatt) für mittelgroße Feuerungsanlagen ist daher nicht vorgesehen. Die im Rahmen des Informationsaustausches erhobenen Daten für Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8073 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode mittelgroße Feuerungsanlagen werden derzeit von einem Auftragnehmer der Europäischen Kommission ausgewertet. Ein Ergebnis dieser Auswertung liegt den Mitgliedstaaten noch nicht vor. 2. Wie groß sind die Gesamtemissionen an Schadstoffen durch die von der 44. BImSchV betroffenen Anlagen im Leistungsbereich 1 bis 50 MW nach aktuellem Stand (Technische Anleitungen zur Reinhaltung der Luft – TA Luft und 1. BImSchV)? Nach Kenntnisstand der Bundesregierung beliefen sich die Schadstoffemissionen aus Anlagen, die dem Geltungsbereich des Entwurfs der 44. BImSchV unterliegen , im Jahr 2017 auf rund 113 Kilotonnen Stickstoffoxide, 49 Kilotonnen Schwefeloxide, sowie 4,3 Kilotonnen Gesamtstaub. 3. Wie groß ist der Anteil an Emissionen nach Informationen der Bundesregierung , welcher durch Kraft-Wärme-Kopplungs (KWK)-Anlagen verursacht wird? Eine gesicherte Aussage zu den Schadstoff-Gesamtemissionen aus KWK-Anlagen ist anhand der verfügbaren Informationen nicht möglich. Zwar liegen Daten zum Energieeinsatz für die Wärmerzeugung in KWK-Anlagen sowie den daraus resultierenden Emissionen vor. Der Energieeinsatz für die Stromerzeugung in KWK-Anlagen wird in den Emissionsinventaren allerdings zusammen mit der Stromerzeugung in übrigen mittelgroßen Feuerungsanlagen berücksichtigt. Für das Jahr 2017 belief sich der separat ausgewiesene Teil der Emissionen aus der Wärmeerzeugung in KWK-Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Entwurfs der 44. BImSchV fallen, auf 2,3 Kilotonnen Stickstoffoxide, 0,5 Kilotonnen Schwefeloxide, sowie 0,04 Kilotonnen Gesamtstaub. 4. Wie hoch sind nach Informationen der Bundesregierung die erhofften Emissionsreduzierungen durch die 44. BImSchV? Gegenüber dem Jahr 2017 ergibt sich ein Emissionsminderungspotential von 43 Kilotonnen für Stickstoffoxide, 19 Kilotonnen für Schwefeloxide, sowie eine Kilotonne für Gesamtstaub. Zukünftige potenzielle Emissionsminderungen bei den mittelgroßen Feuerungsanlagen werden neben den gemäß 44. BImSchV zukünftig geltenden anlagenbezogenen Emissionsgrenzwerten auch wesentlich durch Art und Umfang der in Zukunft in diesen Anlagen eingesetzten Brennstoffe bestimmt. Aktuellen Projektionen liegen daher Szenarien zum zukünftigen Brennstoffeinsatz zugrunde, die beispielsweise bis 2030 in Summe einen leichten Rückgang des Brennstoffeinsatzes in mittelgroßen Feuerungsanlagen vorhersagen, für Erdgas aber einen deutlichen Anstieg. 5. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an Emissionsreduzierung bei KWK-Anlagen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine gesicherten Informationen vor. Es wird hierzu auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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