Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 27. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8090 19. Wahlperiode 01.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6803 – Erfolgreicher Weg zu einer europäischen Armee V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit dem Plan des damaligen französischen Ministerpräsidenten René Pleven im Jahr 1950 und der zwei Jahre später gegründeten Europäischen Verteidigungsgemeinschaft gab es bereits wenige Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges erstmals Ideen für die Gründung einer gemeinsamen europäischen Armee, die letztlich aber nicht weiterverfolgt wurden. Knapp 70 Jahre später ist die Europäische Union mithilfe ihrer Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik bereits ein starker und international anerkannter Akteur. Mit verschiedenen Instrumenten und Maßnahmen der militärischen Zusammenarbeit und der besseren Ressourcenbündelung möchte die EU ihre Möglichkeiten, Frieden und Sicherheit in Europa zu sichern und zu schützen, weiter verbessern. Dazu zählen unter anderem die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (PESCO), der Europäische Verteidigungsfonds, die EU-Kampfgruppen („EU-Battlegroups“) oder ein eigener Europäischer Militärstab (EUMS). Aufgrund knapper Haushaltsmittel , der demographischen Entwicklung und der Notwendigkeit, veraltete, nicht einsatzbereite Waffensysteme erneuern zu müssen, bietet die Kooperation auf europäischer Ebene zudem das Potential zur Kostensenkung und Effizienzsteigerung . Dies könnte insbesondere durch die Aufstellung europäischer Streitkräfte sowie die Anpassung und Standardisierung speziell im Bereich gemeinsamer Waffensysteme und weiterer Konsolidierung der europäischen Verteidigungsindustrie erfolgen. Der französische Staatspräsident Emmanuel Macron hatte in einem Interview anlässlich des 100. Jahrestages zum Ende des Ersten Weltkrieges der Idee einer gemeinsamen europäischen Armee neue Relevanz und Nachdruck verliehen (www.sueddeutsche.de/politik/militaer-europaverteidigung -1.4198669). Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel griff Präsident Emmanuel Macrons Vorschlag auf und plädierte in ihrer Rede am 13. November 2018 vor dem Europäischen Parlament ebenfalls für die Vision einer „echten europäischen Armee“ (www.sueddeutsche.de/politik/kanzlerin-im-eu-parlamentmerkel -plaediert-fuer-echte-europaeische-armee-1.4209504). Eine andere Richtung in der Diskussion über die Zukunft europäischer Streitkräfte vertrat die Bundesministerin der Verteidigung, die sich in mehreren Medien für eine „Armee der Europäer“ stark machte, also von Streitkräften, die zwar auf europäi- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8090 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode scher Ebene zusammenarbeiten, aber weiterhin unter nationaler Verantwortung stehen (https://de.reuters.com/article/europa-armee-von-der-leyen-idDEKCN1 NH1Q9). 1. Welche Position vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf die Idee des französischen Staatspräsidenten zur Aufstellung einer „echten europäischen Armee“? Der Begriff der „Europäischen Armee“ steht nach Auffassung der Bundesregierung sinnbildlich für die politische Forderung nach einer fortschreitenden europäischen Integration im Bereich Sicherheit und Verteidigung und soll die Umsetzung der strategischen Ziele der Bundesregierung im Bereich der Sicherheit und Verteidigung Europas unterstützen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6922 verwiesen. 2. Welche Vorteile und Nachteile sieht die Bundesregierung im Aufbau einer „echten europäischen Armee“ für Deutschland? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Verfolgt die Bundesregierung Pläne zum Aufbau einer „Armee der Europäer “? Wenn ja, wie sehen diese Pläne konkret aus? Die Arbeit der Bundesregierung zur Stärkung europäischer Verteidigungsstrukturen orientiert sich an den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD: „Ausbau der europäischen Verteidigungsunion (EVU) mit PESCO, dem europäischen Verteidigungsfonds und weiteren Schritten auf dem Weg zur ‚Armee der Europäer‘“. Weil Europa mehr in die Waagschale legen muss, hat die Bundesregierung mit ihren Partnern die Arbeit an einer EVU aufgenommen, durch die militärische Belange besser untereinander koordiniert werden und die dazu beitragen wird, die Fragmentierung zwischen den europäischen Streitkräften zu beenden. Grundpfeiler dafür sind die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (englisch „Permanent Strucutured Cooperation“ – PESCO), die Koordinierte Jährliche Überprüfung der Verteidigung (englisch „Coordinated Annual Review on Defence“ – CARD) und der Europäische Verteidigungsfonds. Der Begriff „Armee der Europäer“ ist im Kontext der EVU zu verstehen und drückt eine möglichst enge Kooperation der Streitkräfte der EU-Mitgliedstaaten aus. Auf diese Weise soll ein kohärentes europäisches Kräftedispositiv durch die EVU geschaffen werden, das unverändert Ausweis nationalstaatlicher Souveränität bleibt und sich anlassbezogen für Missionen und Operationen der EU durch Beiträge aus den nationalen Streitkräften der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6922 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8090 4. Verfolgt die Bundesregierung Pläne zum Aufbau einer „echten europäischen Armee“? Wenn ja, wie sehen diese Pläne konkret aus? Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dies? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 wird verwiesen. 5. Welche Vorteile und welche Nachteile sieht die Bundesregierung jeweils im Vergleich zwischen dem Aufbau einer „echten europäischen Armee“ und einer „Armee der Europäer“? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 wird verwiesen. 6. Welche zeitlichen Vorstellungen hat die Bundesregierung zur Verwirklichung einer „Armee der Europäer“ oder zu einer „echten europäischen Armee “? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 7. Welche europäischen Staats- und Regierungschefs unterstützen nach Kenntnis der Bundesregierung die Idee des französischen Staatspräsidenten zum Aufbau von einer „echten europäischen Armee“? Für die Idee einer „echten europäischen Armee“ haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung bisher der französische Staatspräsident, die Bundeskanzlerin sowie der Präsident der Europäischen Kommission ausgesprochen. 8. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen des US-amerikanischen Präsidenten Donald Trump zu der Idee des Aufbaus einer europäischen Armee (www.tagesschau.de/ausland/trump-paris-107.html)? Die Aussagen des US-Präsidenten zu der Idee einer „echten europäischen Armee“ zeigen, dass sich die US-Administration mit den jüngsten sicherheits- und verteidigungspolitischen Entscheidungen der EU auseinandersetzt. Deutschland verbindet mit den Vereinigten Staaten von Amerika, seit 1945 Garant unserer Sicherheit und Stabilität in Europa, eine gewachsene und tief in unserer Gesellschaft verankerte Partnerschaft, die sich sicherheitspolitisch in der Breite gemeinsamer Interessen bewährt. 9. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen der Bundesministerin der Verteidigung zu einer „Armee der Europäer“ in der „FAZ“ vom 16. November 2018 (www.faz.net/aktuell/politik/inland/europaeische-armee-von-derleyen -will-parlamente-staerken-15892744.html; https://de.reuters.com/article/ europa-armee-von-der-leyen-idDEKCN1NH1Q9)? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 wird verwiesen. 10. Sieht die Bundesregierung in möglichen europäischen Streitkräften eine Konkurrenz zur NATO (bitte begründen)? Die in der Antwort zu Frage 3 genannten EU-Verteidigungsinitiativen dienen der Stärkung der EU im Bereich Sicherheit und Verteidigung und damit auch des „europäischen Pfeilers in der NATO“. Die EU-Verteidigungsinitiativen sind in voller Komplementarität und im Einklang mit der Allianz. Die NATO ist und bleibt Eckpfeiler unserer kollektiven Verteidigung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8090 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die NATO beruht auf den Beiträgen ihrer Mitglieder. Eine komplementäre Stärkung des Beitrages der europäischen Staaten in der NATO und damit des „europäischen Pfeilers der NATO“ führt insgesamt zu einer Stärkung der NATO und zu einer besseren transatlantischen Lastenteilung zwischen den NATO-Alliierten. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6922 verwiesen. 11. Mit welchen europäischen Mitgliedstaaten möchte die Bundesregierung verstärkt den Weg einer Europäischen Verteidigungsunion gehen? Die Bundesregierung verfolgt wie bei der Gründung der PESCO einen inklusiven Ansatz mit dem Ziel, möglichst alle EU-Mitgliedstaaten in die Schaffung einer EVU einzubinden. 12. Wie bewertet die Bundesregierung die Europäische Interventionsinitiative des französischen Staatspräsidenten Macron im Hinblick auf die Idee des Aufbaus einer europäischen Armee? Die Europäische Interventionsinitiative („EI2“) ist als flexibles, nicht-bindendes und ressourcenneutrales Forum angelegt. EI2 hat zum Ziel, die Entwicklung einer gemeinsamen strategischen Kultur der teilnehmenden Staaten zur verbesserten Interoperabilität und Zusammenarbeit in möglichen gemeinsamen Kriseneinsätzen voranzubringen. An EI2 nehmen derzeit zehn EU-Mitgliedstaaten teil: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, die Niederlande, Portugal und Spanien. Nach Ansicht der Bundesregierung kann von EI2 über diese Zahl an Partnern hinaus eine positive Wirkung für die verstärkte europäische Integration im Bereich Sicherheit und Verteidigung in Europa ausgehen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/4619 verwiesen. 13. Wie definiert die Bundesregierung die militärische Kultur der Bundesrepublik Deutschland? Die Bundesregierung nutzt den Begriff „militärische Kultur der Bundesrepublik Deutschland“ nicht. 14. Wie möchte die Bundesregierung diese Kultur in eine „gemeinsame militärstrategische Kultur“ einfließen lassen (www.faz.net/aktuell/politik/inland/ kanzlerin-angela-merkel-f-a-s-interview-europa-muss-handlungsfaehig-sein- 15619721.html)? Die Aussagen der Bundeskanzlerin beziehen sich hier auf EI2 als politische Initiative . Das Ziel von EI2 ist eine gemeinsame strategische Kultur der teilnehmenden Staaten zu entwickeln. Es geht darum, gemeinsam besser abgestimmt auf Krisen reagieren zu können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8090 15. Plant die Bundesregierung, gemeinsam mit ihren europäischen Partnern eine neue europäische Sicherheits- und Verteidigungsstrategie zu erarbeiten? Wenn ja, in welchem Stadium befinden sich diese Planungen? Wenn nein, warum nicht? Die von der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik im Juni 2016 vorgelegte Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU, die vom Europäischen Rat in seinen Schlussfolgerungen am 28. Juni 2016 begrüßt wurde, bildet den strategischen Rahmen unter anderem für die Vorhaben zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die mit Schlussfolgerungen des Europäischen Rats am 22./23. Juni 2017 indossiert wurden und sich aktuell in der Umsetzungsphase befinden. Die Bundesregierung plant derzeit nicht, mit ihren europäischen Partnern eine neue Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU zu erarbeiten. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 8. Januar 2019 auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/7529 verwiesen. 16. Welche Auswirkungen hätte nach Auffassung der Bundesregierung die Aufstellung einer „echten europäischen Armee“ auf die Bundeswehr? Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 3 wird verwiesen. 17. Welche Gesetze, Verordnungen und Regulierungen müssten zur Aufstellung einer „echten europäischen Armee“ national und europäisch angepasst oder erstellt werden? Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 3 wird verwiesen. 18. Sieht die Bundesregierung die bereits in Europa bestehenden multinationalen Korps und multinationalen Verbände als Vorläufer einer „echten europäischen Armee“? Wenn nein, warum nicht? Die in Europa bestehenden multinationalen Korps und multinationalen Verbände sind Ausdruck einer verstärkten Kooperation der europäischen Staaten im Bereich der Sicherheit und Verteidigung. Sie sind wichtiger Bestandteil eines gemeinsamen kohärenten europäischen Kräftedispositivs. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 19. Plant die Bundesregierung weitere multinationale Verbände und Einheiten mit Beteiligung der Bundeswehr? Wenn nein, warum nicht? Sowohl die NATO als auch die EU stellen anlassbezogen für konkrete Operationen und Missionen oder für einsatzgleiche Verpflichtungen multinationale Kräftedispositive (wie bspw. die NATO Response Force oder die EU Battlegroups) zusammen. An diesen wird sich die Bundesrepublik auch weiterhin beteiligen. Es besteht die Möglichkeit, dass daraus weitere multinationale Verbandsstrukturen hervorgehen. Unabhängig von laufenden Einsätzen strebt die Bundesregierung vorrangig unter dem Rahmennationenkonzept (Framework Nations Concept – FNC) der NATO Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8090 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode die Aufstellung multinationaler und interoperabler „größerer Truppenkörper“ (englisch „Larger Formations“) an. Bestehende deutsche Großverbände bilden hierfür den Nukleus, den weitere europäische NATO-Alliierte und Partner ergänzen . Darüber hinaus prüft die Bundesregierung, ob die o. a. multinationalen Truppenverbände , die aus dem Rahmennationenkonzept erwachsen, einen Beitrag zur NATO Readiness Initiative (NRI) bilden können. 20. Wie beurteilt die Bundesregierung die Marktchancen und Strukturen des derzeitigen wehrtechnischen Marktes in Europa? Der Markt für Rüstungsgüter und damit zusammenhängend auch die Verteidigungsindustrie in Europa sind vorwiegend national ausgerichtet und teilweise noch stark fragmentiert. Dies spiegelt sich in zahlreichen Programmen der EU- Mitgliedstaaten für vergleichbare land-, luft- und seegestützte Systeme wider. Folgen dieser Situation sind geringere projektbezogene Stückzahlen, unbefriedigende Kostenstrukturen in den Programmen, Nachteile im internationalen Wettbewerb , höhere Belastungen für die nationalen Verteidigungshaushalte sowie mangelnde Interoperabilität der Streitkräfte in Europa. 21. Welche Verbesserungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung in diesem Markt, und wie möchte sie diese erreichen? Die Bundesregierung setzt sich für eine verstärkte industrielle Konsolidierung und eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in der nationalen und europäischen Verteidigungswirtschaft ein. Sie bekennt sich zu ihrer Verantwortung, erforderliche Prozesse der Unternehmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu begleiten und zu flankieren. Die jüngsten Initiativen auf europäischer Ebene im Bereich der Verteidigungswirtschaft (Vorbereitende Maßnahme zur Verteidigungsforschung, Programm zur Förderung der industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich, EVF, PESCO, CARD, Fähigkeitenentwicklungsplan) werden eine abgestimmte bzw. gemeinsame Forschung, Entwicklung und Beschaffung von Rüstungsgütern in der EU befördern und damit auch zu einer Konsolidierung der Verteidigungswirtschaft in Europa beitragen. Die Bundesregierung unterstützt diese Initiativen ausdrücklich . Bi- und multilaterale Kooperationsprojekte wie das geplante Future Combat Air System und das Main Ground Combat System werden in der Perspektive die Konsolidierung der Verteidigungswirtschaft in Europa vorantreiben. Diesen Zielen dient auch der jüngst unterzeichnete „Vertrag von Aachen“ zwischen Deutschland und Frankreich. 22. Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz und das Potential der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO), des EU-Verteidigungsfonds , der Europäischen Verteidigungsagentur und der Gemeinsamen Organisation für Rüstungskooperation, und welche Ausbaumöglichkeiten sieht sie hier? Durch die angestoßenen EU-Verteidigungsinitiativen wird eine effiziente Kooperation der EU-Mitgliedstaaten in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung signifikant , nachhaltig und sukzessive gesteigert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/8090 Um in einem nächsten Schritt die Kohärenz der neuen EU-Verteidigungsinitiativen zu überprüfen, hat der Rat für Auswärtige Angelegenheiten am 19. November 2018 im Format der Außen- und Verteidigungsminister die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik eingeladen, bis Mitte 2019 einen Bericht zu den Wechselbeziehungen, den Verbindungen und der Kohärenz aller EU-Verteidigungsinitiativen vorzulegen. Durch eine prozessuale und strukturelle Zusammenführung dieser Bemühungen in einer EVU kann aus Sicht der Bundesregierung die Wirksamkeit der EU-Verteidigungsinitiativen sowie der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU insgesamt weiter erhöht werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 23. Welche Vorteile sieht die Bundesregierung in der militärischen Ressourcenbündelung (Pooling und Sharing) der EU, und möchte sie diese ausbauen? Wenn nein, warum nicht? Der Begriff ‚Pooling and Sharing‘ (P&S) beschreibt sowohl ein grundsätzliches Prinzip zur gemeinsamen Entwicklung und Bereitstellung militärischer Fähigkeiten als auch ein konkretes Projektformat für Fähigkeitskooperationen der EU- Staaten im Rahmen der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) sowie des EU-Militärstabes (EUMS). Dementsprechend fällt die Antwort zweigeteilt aus. P&S als grundsätzliches Prinzip: Die Vorteile der Bündelung militärischer Ressourcen und des gemeinsamen Rückgriffs darauf, z. B. auf gleiches oder ähnliches Material, liegen im Erschließen von Synergieeffekten in vielen Bereichen, von der Ausbildung bis zur Nutzung von so bereitgestellten Fähigkeiten in Missionen und Operationen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Insgesamt wird auf diese Weise eine höhere Verfügbarkeit, Durchhaltefähigkeit und verbesserte Effizienz erzielt. Dabei beschränken sich diese Synergieeffekte nicht ausschließlich auf den Bereich Material. Auch die Bündelung und Zusammenführung von Informationen aus verschiedenen Informationssystemen führt zu einem verbesserten Lagebewusstsein und -verständnis und sichert die Informationsüberlegenheit. P&S als EU Format multinationale Fähigkeitsentwicklung: Den o. a. Vorteilen des Prinzips P&S folgend beteiligt sich die Bundesregierung an insgesamt 24 P&S Projekten der EDA und des EU-Militärstabes. Eine Erweiterung der deutschen Beteiligung innerhalb dieses konkreten Formates ist gegenwärtig nicht vorgesehen. 24. Beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung gemeinsamer europäischer militärischer Lehrgänge, beispielsweise in der Offiziersausbildung? Wenn nein, warum nicht? Eine EU-weite Offizierausbildung in Lehrgangsform findet bereits im Rahmen des Europäischen Sicherheits- und Verteidigungskollegs (ESVK) statt. Anhand des sog. CSDP Orientation Course werden beispielsweise Offiziere u. a. auf ihre Verwendung in den militärischen Strukturen der EU vorbereitet. Das ESVK ist ein Netzwerk von Instituten und Akademien in den EU-Mitgliedstaaten, die sich mit Fragen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik befassen. Weiterhin ist 2018 das „Sectoral Qualifications Framework for Military Officer Profession“ (SQF – MILOF) unter Ägide des ESVK eingerichtet worden. Dieses Projekt hat das Ziel, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8090 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode die Fähigkeiten der Offiziere der EU-Mitgliedstaaten zu verbessern, um in einem komplexen und multidimensionalen Umfeld der Zukunft zu bestehen, in dem ein Engagement der EU im Bereich des Krisenmanagements möglich erscheint. Gleichzeitig wird eine Harmonisierung der Qualifikationen zwischen den EU- Mitgliedstaaten angestrebt. 25. Beabsichtigt die Bundesregierung, EU-Bürger als Angehörige der Bundeswehr aufzunehmen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welchem Stadium befinden sich diese Planungen? Bereits das Weißbuch 2016 zur Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr formuliert , dass in einer möglichen Öffnung der Bundeswehr für Bürgerinnen und Bürger der EU nicht nur ein weitreichendes Integrations- und Regenerationspotenzial für die personelle Robustheit der Bundeswehr, sondern auch ein starkes Signal für eine europäische Perspektive gesehen wird. Die Personalstrategie der Bundeswehr greift eine mögliche Öffnung auf und bildet den Rahmen für die Ausgestaltung der diesbezüglich bereits initiierten Untersuchungen . Insofern ist eine Öffnung der militärischen Laufbahnen der Bundeswehr für Bürgerinnen und Bürger der EU eine grundsätzliche Denkoption, ohne dass diesbezüglich zum jetzigen Zeitpunkt durch die Bunderegierung eine Entscheidung getroffen wäre. Für den Bereich der Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten der Bundeswehr gilt, dass eine Einstellung von Bürgerinnen und Bürgern der EU im Geschäftsbereich des BMVg dem Grunde nach bereits heute möglich ist. Die Wahrnehmung der Tätigkeiten einer Beamtin bzw. eines Beamten auf dem Gebiet der militärischen oder zivilen Verteidigung ist jedoch von einer besonderen Verbundenheit zum Staat geprägt und daher derzeit grundsätzlich nur deutschen Staatsangehörigen vorbehalten. Aufgrund der Besonderheiten einzelner Verwaltungsbereiche wurden im Einzelfall bisher insbesondere im Tätigkeitsbereich der Bundeswehruniversitäten in Bezug auf Lehre und Forschung sowie im Bereich der Militärseelsorge Ausnahmen zugelassen, da andere Bewerberinnen und Bewerber nicht zur Verfügung standen. 26. Beabsichtigt die Bundesregierung Feierlichkeiten anlässlich des dreißigjährigen Jubiläums der Deutsch-Französischen Brigade im kommenden Jahr? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welchem Stadium befinden sich diese Planungen? Im Rahmen der Feierlichkeiten des dreißigjährigen Jubiläums des Bestehens der Deutsch-Französischen Brigade ist die Durchführung von verschiedenen Maßnahmen auf das Jahr 2019 verteilt beabsichtigt. Durch die Veranstaltungen sollen besonders die Leistungen und Erfolge der Deutsch-Französischen Brigade herausgestellt werden. Der Kommandeur der Deutsch-Französischen Brigade hat in einem Schreiben an den „Gouverneur Militaire de Paris“ (Militärgouverneur von Paris, Standortkommandant der französischen Streitkräfte in Paris) seine Bereitschaft bekundet, sich mit einem Truppenteil an der Parade am 14. Juli 2019 in Paris zu beteiligen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/8090 Am 21. September 2019 ist die Durchführung eines „Tages der offenen Tür“ am Standort Müllheim geplant. Diese Veranstaltung soll mit einem „Großen Zapfenstreich “ in Anwesenheit des Inspekteurs des Heeres abgerundet werden. Es ist derzeit beabsichtigt, dass die Durchführung als „Truppenzapfenstreich“ durch die Deutsch-Französische Brigade sichergestellt wird. Der „Große Zapfenstreich“ als Abschluss des „Tages der offenen Tür“ stellt eine protokollarisch angemessene Würdigung mit regionalem Bezug dar und unterstreicht die besondere Bedeutung der deutsch-französischen Beziehungen. Im Zuge des dreißigjährigen Jubiläums der Deutsch-Französischen Brigade sind weiterhin die Erstellung einer Chronik sowie die Durchführung eines „Distinguished Visitors Day“ im Rahmen der Übung „Feldberg“ geplant. Die Übergabe des Kommandos über die Deutsch-Französische Brigade soll während des Appells zu Ehren der aus dem Einsatz in Mali zurück gekehrten Soldatinnen und Soldaten erfolgen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333