Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8091 19. Wahlperiode 01.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Martin Hebner, René Springer und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/7788 – Bundesmittel für die LIGA V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den Bundesländern haben sich die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Vereinen zu sogenannten Ligen zusammengeschlossen, zumeist selbst bezeichnet als LIGA des jeweiligen Bundeslandes. Organisiert haben sich sechs Spitzenverbände (Arbeiterwohlfahrt – AWO –, Deutscher Caritasverband – DCV –, Der Paritätische Gesamtverband – Der Paritätische –, Deutsches Rotes Kreuz – DRK –, Diakonie Deutschland, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland – ZWST –; www.bagfw.de/ueber-uns/mitgliedsverbaende/). Die Ligen sind gemeinsame Arbeitsplattformen und sollen zentrale Koordinierungsaufgaben für die Aktivitäten wahrnehmen; sie stehen daneben als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung, wenn soziale Belange betroffen sind. Die Ligen üben auch Interessenpolitik für die vertretenen Wohlfahrtsverbände aus und sollen auch die Interessen der Betroffenen und Hilfebedürftigen wahrnehmen (www.ligaberlin.de/Unser-Auftrag-877959.html). Auf der Bundesebene besteht die „Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V.“. Die Wohlfahrtspflege wird nicht nur über Leistungsentgelte und traditionelle Einnahmequellen finanziert, sondern auch über staatliche Zuschüsse und Zuwendungen aus Lottomitteln. Die Ligen sind in die Finanzierung der Wohlfahrtsarbeit der Mitgliedsverbände eingebunden (www.bagfw.de/ueber-uns/ freie-wohlfahrtspflege-deutschland/finanzierung/). Es besteht aus Sicht der Fragesteller ein öffentliches Interesse an einer Offenlegung der Finanzierung durch öffentliche Mittel und der Verwendung dieser Mittel. 1. Welche Bundesmittel haben nach Kenntnis der Bundesregierung der Bundesverband und die Landesverbände der Liga der freien Wohlfahrtspflege in den letzten zehn Jahren erhalten (bitte nach dem Jahr, dem Haushaltstitel, der Höhe der Zuschüsse bzw. der Zuwendungen, dem Empfänger und dem Verwendungszweck aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V., den Zusammenschluss der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege auf Bundesebene, in den letzten zehn Jahren bei der Durchführung folgender Projekte gefördert: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8091 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ressort Jahr Titel Höhe in € Verwendungszweck BMAS 2018 Kapitel 1106 Titel 686 11 (ESF-Mittel) Titel 686 13 (Bundesmittel) 174.742,99 € (dv. ESF-Mittel: 97.611,43 € dv.Bundesmittel:77.131,56€) ESF-Regiestelle zur Umsetzung der Richtlinie „rückenwind+“ Für die Beschäftigten und Unternehmen in der Sozialwirtschaft BMAS 2017 Kapitel 1106 Titel 686 11 (ESF-Mittel) Titel 686 13 (Bundesmittel) 161.091,03 € (dv. ESF-Mittel: 89.985,45 € dv.Bundesmittel:71.105,58€) ESF-Regiestelle zur Umsetzung der Richtlinie „rückenwind+“ Für die Beschäftigten und Unternehmen in der Sozialwirtschaft BMFSFJ 2016 Kapitel 1703 Titel 684 21 2.446,66 € Workshop „Vernetzung vor Ort – Chance für ein selbstständiges Leben im Alter“ BMFSFJ 2016 Kapitel 1710 Titel 684 07 42.179,76 € Tagesveranstaltung – Freie Wohlfahrtspflege am 28.01.2016 BMAS 2016 Kapitel 1106 Titel 686 11 (ESF-Mittel) Titel 686 13 (Bundesmittel) 153.686,50 € (dv. ESF-Mittel: 85.849,28 € dv.Bundesmittel:67.837,22€) ESF-Regiestelle zur Umsetzung der Richtlinie „rückenwind+“ Für die Beschäftigten und Unternehmen in der Sozialwirtschaft BMFSFJ 2015 Kapitel 1710 Titel 684 07 16.301,00 € Tagesveranstaltung – Freie Wohlfahrtspflege am 28.01.2016 BMFSFJ 2015 Kapitel 1710 Titel 684 07 23.806,00 € Zuwendung aus dem Bundes-haushalt zur Durchführung einer Transparenzstudie BMAS 2015 Kapitel 1106 Titel 686 11 (ESF-Mittel) Titel 686 13 (Bundesmittel) 114.273,34 € (dv. ESF-Mittel: 63.833,09 € dv.Bundesmittel:50.440,25€) ESF-Regiestelle zur Umsetzung der Richtlinie „rückenwind+“ Für die Beschäftigten und Unternehmen in der Sozialwirtschaft BMAS 2015 Kapitel 1106 Titel 686 11 (ESF-Mittel) Titel 686 13 (Bundesmittel) 33.333,65 € (dv. ESF-Mittel 24.790,24 € dv.Bundesmittel:14.666,81€) Förderung der ESF-Regiestelle zur Umsetzung der Richtlinie „Personalentwicklung in der Sozialwirtschaft “ (rückenwind) BMAS 2014 Kapitel 1106 Titel 686 11 (ESF-Mittel) Titel 686 13 (Bundesmittel) 142.685,45 € (dv. ESF-Mittel: 106.115,17 € dv.Bundesmittel:36.570,28€) Förderung der ESF-Regiestelle zur Umsetzung der Richtlinie „Personalentwicklung in der Sozialwirtschaft “ (rückenwind) BMAS 2013 Kapitel 1102 Titel 686 51 (ESF-Mittel) Titel 686 53 (Bundesmittel) 148.152,27 € (dv. ESF-Mittel: 110.180,84€ dv.Bundesmittel:37.971,43€) Förderung der ESF-Regiestelle zur Umsetzung der Richtlinie „Personalentwicklung in der Sozialwirtschaft “ (rückenwind) BMFSFJ 2013 Kapitel 1702 Titel 68473 8.098,00 € Zuwendung aus dem Bundeshaushalt zur Durchführung einer Studie „Soziale Innovationen“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8091 Ressort Jahr Titel Höhe in € Verwendungszweck BMFSFJ 2012 Kapitel 1702 Titel 68473 11.900,00 € Zuwendung aus dem Bundeshaushalt zur Durchführung einer Studie „Soziale Innovationen“ BMAS 2012 Kapitel 1102 Titel 686 51 (ESF-Mittel) Titel 686 53 (Bundesmittel) 198.272,90 € (dv. ESF-Mittel:147.455,56 € dv.Bundesmittel:50.817,34€) Förderung der ESF-Regiestelle zur Umsetzung der Richtlinie „Personalentwicklung in der Sozialwirtschaft “ (rückenwind) BMFSFJ 2012 Kapitel 1702 Titel 68472 42.290,69 € Förderung der nationalen Koordinierungsstelle für das „Europäische Jahr der Freiwilligkeit der aktiven Bürgerschaft“ BMFSFJ 2011 Kapitel 1702 Titel 68401 83.387,00 € Auftaktveranstaltung „Jahr der Freiwilligkeit 2011 – Ziele und Erwartungen“ BMFSFJ 2011 Kapitel 1702 Titel 68472 133.921,31 € Förderung der nationalen Koordinierungsstelle für das „Europäische Jahr der Freiwilligkeit der aktiven Bürgerschaft“ BMAS 2011 Kapitel 1102 Titel 686 51 (ESF-Mittel) Titel 686 53 (Bundesmittel) 199.994,27 € (dv. ESF-Mittel:148.735,74€ dv.Bundesmittel:51.258,53€) Förderung der ESF-Regiestelle zur Umsetzung der Richtlinie „Personalentwicklung in der Sozialwirtschaft “ (rückenwind) BMFSFJ 2010 Kapitel 1702 Titel 68472 51.821,73 € Förderung der nationalen Koordinierungsstelle für das „Europäische Jahr der Freiwilligkeit der aktiven Bürgerschaft“ BMAS 2010 Kapitel 1102 Titel 686 51 (ESF-Mittel) Titel 686 53 (Bundesmittel) 169.599,31 € (dv. ESF-Mittel: 126.131,01€ dv.Bundesmittel:43.468,30€) Förderung der ESF-Regiestelle zur Umsetzung der Richtlinie „Personalentwicklung in der Sozialwirtschaft “ (rückenwind) BMFSFJ 2009 Kapitel 1702 Titel 68472 22.019,38 € Förderung der Geschäftsstelle für das „Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs 2008“ BMAS 2009 Kapitel 1102 Titel 686 51 (ESF-Mittel) Titel 686 53 (Bundesmittel) 141.099,05 € (dv. ESF-Mittel: 104.935,36€ dv.Bundesmittel:36.163,69€) Förderung der ESF-Regiestelle zur Umsetzung der Richtlinie „Personalentwicklung in der Sozialwirtschaft “ (rückenwind) Die Landesligen der Freien Wohlfahrtsverbände wurden aus Bundesmitteln nicht gefördert. 2. Welche Bundesmittel werden nach Kenntnis der Bundesregierung dem Bundesverband und den Landesverbänden der Liga der freien Wohlfahrtspflege im Jahr 2019 voraussichtlich zugewendet werden (bitte nach dem Haushaltstitel , der Höhe der Zuschüsse bzw. der Zuwendungen, dem Empfänger und dem Verwendungszweck aufschlüsseln)? Die Bundesregierung wird in 2019 voraussichtlich folgende Projekte der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. fördern: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8091 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ressort Titel Höhe in € Verwendungszweck BMAS Kapitel 1106 Titel 686 11 (ESF-Mittel) Titel 686 13 (Bundesmittel ) 191.123,65 € (dv. ESF-Mittel: 106.761,67 € dv.Bundesmittel:84.361,98 €) ESF-Regiestelle zur Umsetzung der Richtlinie „rückenwind+“ Für die Beschäftigten und Unternehmen in der Sozialwirtschaft BMFSFJ Kapitel 1710 Titel 684 07 160.000,00 € Förderprogramm „Zukunftssicherung der Wohlfahrtspflege – Digitalisierung“ Koordinierungsstelle bei der BAGFW zur Steuerung des Gesamtprozesses IntB Kapitel 0413 Titel 531 01 6.500,00 € Herausgabe einer Broschüre für Beratungsstellen zur Verbesserung der Informationslage von EU-Bürgern/innen zum Zugang zu Krankenversicherung und gesundheitlicher Versorgung in Deutschland. Eine Förderung von Landesligen der Freien Wohlfahrtsverbände ist derzeit nicht beabsichtigt. 3. Sind neben den in den Fragen 1 bzw. 2 angeführten Mittelzuwendungen nach Kenntnis der Bundesregierung noch weitere Direktzuwendungen seitens der Bundesländer an die in der Liga organisierten Verbände bzw. einzelne Projekte erfolgt (z. B. aus Lottomitteln wie „Glücksspirale“), oder werden solche nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 getätigt? Die Förderung der Landesligen der Freien Wohlfahrtsverbände sowie der Einzelverbände auf Landesebene unterliegt den jeweiligen Landesregelungen. Der Bundesregierung liegen zur Art und Höhe der Förderungen keine Erkenntnisse vor. 4. Unter welchen Voraussetzungen werden Bundesmittel gewährt, und nach welchen Kriterien bzw. Schlüsseln erfolgen die Zuwendungen? 5. Gibt es zur Förderung mit Bundesmitteln bereits eine Förderrichtlinie, bzw. ist beabsichtigt, eine solche zu erstellen? 6. Wie und in welcher konkreten Form erfolgt seitens des Bundes eine Kontrolle der Voraussetzungen für die Mittelgewährung? 7. Wie und in welcher konkreten Form erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung eine Rechenschaftslegung seitens der Empfänger der Bundesmittel? 8. Wie und in welcher konkreten Form erfolgt seitens des Bundes eine eigenständige Kontrolle zur Mittelverwendung, bzw. welche sonstigen Vorkehrungen zur ordnungsgemäßen Mittelverwendungen wurden getroffen? Die Fragen 4 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Die Förderung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. unterscheidet sich haushaltsrechtlich nicht von der Förderung anderer Zuwendungsempfänger . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8091 Die Gewährung von Bundesmitteln erfolgt unter den Maßgaben der Bundeshaushaltsordnung und den hier gefassten Kriterien, insbesondere den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 7 BHO). Für die Gewährung von Zuwendungen ist gemäß § 23 BHO von herausragender Relevanz, wonach der Bund an der Erfüllung einer Aufgabe durch geförderte Stellen ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann. Die Wahrnehmung gesellschafts- und sozialpolitischer Aufgaben durch die gemeinnützige Wohlfahrtspflege entspricht in vielen Bereichen sowohl diesem Förderverständnis als auch dem in Artikel 20 des Grundgesetzes festgelegten Sozialstaatsprinzip in Verbindung mit den Grundsätzen der Pluralität und Subsidiarität. Mit dem Ziel der Konkretisierung bestehen für einzelne Haushaltstitel eigene Förderrichtlinien oder sind in Vorbereitung. Diese richten sich nach der jeweiligen Zweckbestimmung des Haushaltstitels, den dazu gehörigen Haushaltsvermerken und Erläuterungen. Voraussetzung einer Förderung ist die Erfüllung der in der VV-BHO (§ 44 BHO) festgelegten Anforderungen, die bei Antragstellung geprüft werden. Die mit dem Zuwendungsbescheid ausgesprochene Förderung enthält in jedem Einzelfall Anforderungen an den anschließenden Nachweis der fachlichen und rechnerischen Darlegung der mit dem Vorhaben erzielten Ergebnisse. Die Bundesverwaltung prüft den Verwendungsnachweis entsprechend § 44 BHO. 9. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um sicherzustellen , dass die Empfänger, welche Bundesmittel erhalten, die Gewährung und die Verwendung dieser Mittel auch der Öffentlichkeit transparent machen, insbesondere auch die Weiterreichung von Bundesmitteln an Mitgliedsverbände ? Mit dem jährlichen Haushaltsgesetz des Bundes ist öffentlich und transparent einsehbar , welche Mittel für welche Zwecke zur Verfügung stehen. Die Weiterleitung von Bundesmitteln durch einen Antragsteller z. B. an eine verbandliche Untergliederung oder einen Mitgliedsverband ist im Antragsverfahren transparent zu machen und wird nach Abschluss des Zuwendungszeitraums im Rahmen der Zuwendungsprüfung mit überprüft. 10. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um sicherzustellen , dass die Endempfänger von Bundesmitteln ihre Mitarbeiter nach Tarif bezahlen (Einhaltung der Tariftreue)? Die für Personal anzusetzenden Kosten richten sich nach Pauschalen, deren Grundlage die jährlich vom Bundesminister der Finanzen erlassenen Rundschreiben für Personal- und Sachkosten in der Bundesverwaltung für Kostenberechnungen /WU bilden. Deren Anwendung wird im Rahmen der Antragsprüfung und der Verwendungsnachweisprüfung überprüft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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