Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 28. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8096 19. Wahlperiode 04.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/7601 – Restschuldversicherungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Eine Restschuldversicherung (hiernach RSV) dient dazu, Kreditnehmer gegen Zahlungsausfälle zu schützen, falls diese im Falle von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod die Kreditraten nicht mehr bedienen können. Mit der Umsetzung der Versicherungsvertrieb-Richtlinie im Februar 2018 sollten auch die Kunden von RSV besser geschützt werden. So müssen z. B. der Zinssatz für den Kredit und die Kosten für die Restschuldversicherung seitdem getrennt ausgewiesen werden. Ebenso soll besser über das Widerrufsrecht aufgeklärt werden. Die Bundesregierung hat darüber hinaus in der Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes die Einführung eines gesetzlichen Provisionsdeckels für Restschuldversicherungen angekündigt. 1. Wie viele Anbieter von RSVs gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland? Laut Erstversicherungsstatistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für das Jahr 2017 gibt es 34 Versicherungsunternehmen, die Restschuldversicherungen als Kollektivversicherung in Form von Gruppenversicherungen anbieten (BaFin Erstversicherungsstatistik 2017 S. 118). Die vorgenannten Zahlen sind in ihrer Aussagekraft begrenzt, da sie lediglich einen Teil der Restschuldversicherungen erfassen. Neben den Gruppenversicherungen wird die Restschuldschuldversicherung auch als Einzelversicherung angeboten. Für letztere liegen keine konkreten Zahlen vor. In der Statistik werden Restschuldversicherungen ohne Überschussbeteiligung, vielfältige Zusatzversicherungen und die von ausländischen Versicherungsunternehmen abgeschlossenen Verträge ebenfalls nicht erfasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8096 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie viele RSV-Verträge gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland? Unter Berücksichtigung der unter 1. aufgezeigten Ungenauigkeiten sind 1 574 000 Versicherungsverhältnisse im Rahmen einer Kollektivversicherung bekannt (BaFin Erstversicherungsstatistik 2017 S. 118 Tabelle 150 (1)). Aus den in der Antwort zu Frage 1 genannten Gründen dürfte die tatsächliche Anzahl höher liegen. 3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Volumen aller bestehenden RSV-Verträge in Deutschland? Die Versicherungssumme der Restschuldversicherungen in Form der Kollektivversicherung betrug 11 254 000 000 Euro (BaFin Erstversicherungsstatistik 2017 S. 118, Tabelle 150 (1)). Weiteres Zahlenmaterial in Bezug auf übrige Verträge steht nicht zur Verfügung (siehe Antwort zu Frage 1). 4. Wie viele neue RSV-Verträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren jährlich abgeschlossen? Zu welcher durchschnittlichen Höhe (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Anzahl der Versicherungsverhältnisse ist nicht gleichzusetzen mit der Anzahl der Versicherungsverträge. Gemeint ist im Folgenden die Anzahl der Versicherungsverhältnisse der versicherten Personen, die in einen Gruppenversicherungsvertrag einbezogen sind. Laut Erstversicherungsstatistik der Jahre 2013 bis 2017 ergeben sich nachfolgende Zahlen: Im Jahr 2013 betrug der Gesamtzugang an Restschuldversicherungen als Kollektivversicherung in Form der Gruppenversicherung 276 000 Versicherungsverhältnisse . Die durchschnittliche Versicherungssumme für Restschuldversicherungen in Form der Kollektivversicherung betrug 8 100 Euro. Im Jahr 2014 betrug der Gesamtzugang an Restschuldversicherungen als Kollektivversicherung 376 000 Versicherungsverhältnisse. Die durchschnittliche Versicherungssumme für Restschuldversicherungen in Form der Kollektivversicherung betrug 6 500 Euro. Im Jahr 2015 betrug der Gesamtzugang an Restschuldversicherungen als Kollektivversicherung 212 000 Versicherungsverhältnisse. Die durchschnittliche Versicherungssumme betrug 6 600 Euro. Im Jahr 2016 betrug der Gesamtzugang bei der Restschuldversicherung als Kollektivversicherung 201 000 Versicherungsverhältnisse. Die durchschnittliche Versicherungssumme lag bei 7 200 Euro. Im Jahr 2017 betrug der Gesamtzugang bei der Restschuldversicherung als Kollektivversicherung 268 000 Versicherungsverhältnisse. Die durchschnittliche Versicherungssumme lag bei 9 100 Euro. Zur Aussagekraft der genannten Zahlen wird auf die Ausführungen in der Antwort zu die Frage 1 verwiesen. 5. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Stornoquote von RSV? Die Stornoquoten sind weder der Bundesregierung noch der BaFin bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8096 6. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welche Absicherungsfälle (Arbeitslosigkeit usw.) die RSV-Kunden primär absichern? Der Grundbaustein aller Restschuldversicherungen ist die Todesfallversicherung. Diese wird bei einem Lebensversicherungsunternehmen abgeschlossen, mit dem das Kreditinstitut zusammenarbeitet. Die meisten Restschuldversicherungen enthalten darüber hinaus Zusatzversicherungen gegen Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit , letztere wird über einen Schaden-/Unfallversicherer abgedeckt. 7. Wie oft kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei RSV zu einem Versicherungsfall? Im Jahr 2017 gab es nach Angaben der BaFin 2 350 Versicherungsfälle, was einem Anteil von 0,2 Prozent aller Verträge entspricht. a) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlich ausgezahlten Versicherungssummen bei RSV? Die konkreten Auszahlungsbeträge werden statistisch nicht erfasst. b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welcher Fall (Arbeitslosigkeit usw.) die Versicherungsauszahlungen primär auslöst? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor. 8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung dazu, wie oft Ratenkredite gemeinsam mit RSV vergeben werden? Die BaFin hat im Rahmen einer Marktuntersuchung bei 33 Versicherungsunternehmen und 34 Kreditinstituten die entsprechenden Angaben für die Kalenderjahre 2014, 2015 und anteilig 2016 (30. Juni 2016) erfragt. Verbraucherdarlehensverträge mit Restschuldversicherung in % Anzahl der Kreditinstitute in 2014 (30 Rückmeldungen) Anzahl der Kreditinstitute in 2015 (30 Rückmeldungen) Anzahl der Kreditinstitute anteilig in 2016 (30 Rückmeldungen) 0,01 bis 10 % 1 1 1 10,01 bis 20 % 3 2 3 20,01 bis 30 % 4 5 5 30,01 bis 40 % 4 5 3 40,01 bis 50 % 9 8 8 50,01 bis 60 % 4 3 6 60,01 bis 70 % 3 6 4 70,01 bis 80 % 2 0 0 80,01 bis 90 % 0 0 0 90,01 bis 100 % 0 0 0 In der Marktstudie zur Konsum- und Kfz-Finanzierung 2018 (Auszug zur Restkreditversicherung ) der GfK Finanzmarktforschung sind 68 Prozent der Vertragsschlüsse ohne und 32 Prozent mit Abschluss einer Restschuldversicherung erwähnt . (S. 7) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8096 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Höhe der Vertriebsprovisionen für RSV (insgesamt und pro abgeschlossenen Vertrag)? In der BaFin-Marktuntersuchung wurden die Kreditinstitute zur Ausgestaltung der Provisionszahlungen befragt. Bei insgesamt 31 Rückmeldungen gaben 12 Kreditinstitute an, 50 Prozent der Versicherungsprämie als Provisionshöchstsatz zu erhalten. 12 Kreditinstitute erhalten als Provisionshöchstsatz weniger als 50 Prozent, sieben Kreditinstitute erhalten als Provisionshöchstsatz mehr als 50 Prozent der Versicherungsprämie. 10. In wie vielen Fällen hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach § 48a des Versicherungsaufsichtsgesetzes bei Provisionszahlungen von Versicherungsunternehmen, die Restschuldversicherungen anbieten, und Banken, die Restschuldversicherungen vermittelt haben, eingegriffen (bitte nach Möglichkeit aufschlüsseln, wann dies erfolgte)? § 48a Absatz 1 VAG regelt, dass die Vertriebsvergütung von Versicherungsunternehmen und deren Angestellten nicht mit ihrer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kunden zu handeln, kollidieren darf. Versicherungsunternehmen dürfen keine Vorkehrungen durch die Vertriebsvergütung, Verkaufsziele oder in anderer Weise treffen, durch die Anreize für sie selbst oder Versicherungsvermittler geschaffen werden könnten, einem Kunden ein bestimmtes Versicherungsprodukt zu empfehlen, obwohl sie ein anderes, den Bedürfnissen des Kunden besser entsprechendes Versicherungsprodukt anbieten könnten. Es handelt sich nicht um eine direkte Eingriffsnorm. Bei Verstößen gegen diese Vorschrift stehen der BaFin aber verschiedene Aufsichtsinstrumente zur Verfügung . Bisher hat die BaFin keine verwaltungsförmlichen Maßnahmen aufgrund von Verstößen gegen § 48a VAG im Bereich der Restschuldversicherung ergriffen. Die BaFin beobachtet den Markt im Rahmen der laufenden Aufsicht. Die Bundesregierung plant derzeit ergänzende Maßnahmen in Bezug auf die Provisionsgestaltung bei Restschuldversicherungen (s. auch Antwort zu den Fragen 12 bis 14). 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, ob die Versicherungsvertrieb- Richtlinie tatsächlich zu einem verbesserten Verbraucherschutz bei RSV geführt hat? Lediglich aus Anlass der Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie wurden mit dem Gesetz zur Umsetzung dieser Richtlinie Ergänzungen des Versicherungsvertragsgesetzes beschlossen, um den Schutz des Verbrauchers bei der Vermittlung dieser Versicherungen weiter zu verbessern. Diese Vorschriften sind am 23. Februar 2018 in Kraft getreten. Der Bundesregierung liegen noch keine Erkenntnisse über die Wirkung dieser Maßnahmen vor. Die Versicherungsvertriebsrichtlinie sieht vor, dass die EU-Kommission zum 23. Februar 2021 einen Bericht über die Angemessenheit des Anwendungsbereichs der Richtlinie vorlegt und bis zu diesem Zeitpunkt auch eine Überprüfung der praktischen Anwendung der Richtlinie durchführt. Eine Evaluierung des überwiegend durch europarechtliche Vorgaben geprägten Umsetzungsgesetzes sollte daher frühestens nach Vorlage der oben genannten Berichte der Europäischen Kommission erfolgen (Bundestagsdrucksache 18/11627, S. 33). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8096 12. Plant die Bundesregierung gesetzgeberische Maßnahmen, um Kredit- und RSV-Verkauf zeitlich voneinander zu entkoppeln? 13. Hält die Bundesregierung weiterhin an einem Provisionsdeckel für RSV fest? a) Wie soll dieser konkret ausgestaltet werden? b) Was ist der Zeitplan der Bundesregierung für die gesetzliche Umsetzung des Provisionsdeckels für RSV? 14. Welche weiteren gesetzlichen Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung bezüglich RSV geplant? Die Fragen 12 bis 14 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung prüft gegenwärtig, ob und in welchem Umfang eine Deckelung von Abschlussprovisionen auch bei Restschuldversicherungen in Betracht kommt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333