Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 16. Februar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/810 19. Wahlperiode 20.02.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/624 – Fragen zur Tätigkeit des EU-Asylbüros und zur aktuellen Situation in den sogenannten Hotspots in Griechenland und Italien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Arbeit von insbesondere nach Griechenland und Italien entsandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) war bereits mehrfach Thema parlamentarischer Anfragen (vgl. z. B. die Bundestagsdrucksachen 18/9283 und 18/10691). Es gibt aufgrund aktueller Entwicklungen weiteren Klärungsbedarf. Insbesondere überprüft inzwischen auch der Europäische Bürgerbeauftragte das Vorgehen von EASO in den sogenannten Hotspots in Griechenland (www.ecchr. eu/de/voelkerstraftaten-und-rechtliche-verantwortung/migration-und-flucht/ hotspots-griechenland.html). Damit reagiert der Ombudsmann auf eine Beschwerde des European Center for Constitutional and Human Rights e. V. (ECCHR) und von „Brot für die Welt – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.“ über Missstände bei den Asyl-Zulässigkeitsentscheidungen im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens. Entscheidungen der griechischen Behörden beruhten zum Teil ausschließlich auf Einschätzungen von EASO, was vom EU-Recht nicht gedeckt sei. Zudem würden Interviewstandards für faire Anhörungen missachtet, die Einschätzung der Frage, ob die Türkei als sicherer Drittstaat gelten könne, werde nicht kritisch evaluiert. Derweil spitzt sich die Lage in den sogenannten Hotspots insbesondere auf den griechischen Ägäis-Inseln wieder zu: Von Zelten im Morast, unzumutbaren hygienischen Bedingungen, Suiziden, psychischen und physischen Erkrankungen wird berichtet, der griechische Migrationsminister Ioannis Mouzalas mochte angesichts des Wintereinbruchs nicht einmal Todesfälle ausschließen (vgl. www.proasyl.de/hintergrund/aegaeis-eine-humanitaere-katastrophe-mit-ansage/). Zu einem Generalstreik von Behörden, Geschäften und Schulen mit der Forderung nach einer Entlastung der griechischen Inseln kam es Ende November 2017, „Lesbos ist kein offenes Gefängnis“, erklärte Bürgermeister Spyros Galinos (dpa vom 20. November 2017). Es könne nicht sein, dass im Raum der Inselhauptstadt Mytilini mehr als 8 000 Migranten in zwei Lagern zusammengepfercht leben müssten. Das sei das Dreifache der Kapazität der Aufnahmelager, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/810 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode dringend müssten die Menschen zum Festland gebracht werden. Wegen der unzumutbaren Aufnahmebedingungen kommt es auch immer wieder zu, zum Teil gewaltsamen, Protesten von Geflüchteten. 1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des EASO sind aktuell mit welchen Aufgaben in Griechenland und Italien befasst (bitte so genau wie möglich nach konkreter Tätigkeit und dem Einsatzort und nach dem Land der Entsendung differenzieren), wie war der Stand Anfang 2017, und welche weitere Entwicklung ist geplant? Aus Deutschland wurden im Jahr 2017 insgesamt 140 Mitarbeiter entsandt (davon 127 Entscheider und 5 Mitarbeiter aus den Asylverfahrenssekretariaten nach Griechenland und 8 Mitarbeiter aus den Asylverfahrenssekretariaten nach Italien ), die rund 12 100 Einsatztage absolvierten (davon 10 420 in den griechischen Hotspots). In den griechischen Hotspots waren die Entscheider des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorrangig mit Anhörungen und dem Erstellen von Entscheidungsentwürfen befasst. Mitarbeiter aus den Asylverfahrenssekretariaten des BAMF (mittlerer Dienst) wurden u. a. zur Unterstützung bei der Registrierung (in Italien) und der Informationsvermittlung eingesetzt. Besonders erfahrene BAMF-Mitarbeiter wurden vom Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) in Griechenland auch als Teamleiter eingesetzt. Im Januar 2017 waren 31 Mitarbeiter in Griechenland und 2 in Italien im Einsatz. Aktuell sind 35 Mitarbeiter in Griechenland und 7 in Italien eingesetzt. In Griechenland sind derzeit für die Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung, für das nationale Asylverfahren und zur Unterstützung der Aufnahme insgesamt 208 Mitarbeiter von EASO im Einsatz. Als Anhörer sind von EASO in den Hotspots derzeit insgesamt 100 Mitarbeiter eingesetzt. Die Einsatzorte sind: Lesbos: 42, Chios: 27, Samos: 13, Leros: 10 und Kos: 8 (Stand: 4. Februar 2018). In Italien sind derzeit 55 Experten aus den Mitgliedstaaten im Einsatz (Stand: 4. Februar 2018). Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine belastbaren Zahlen und auch keine Informationen zur der weiteren Entwicklung vor. 2. Welche darüber hinausgehenden Angaben kann die Bundesregierung machen zu dem von Deutschland nach Griechenland und Italien entsandten EASO-Personal, etwa zur Qualifikation/Ausbildung, zur/zum vorherigen Tätigkeit/Arbeitsort, zu den übernommenen Aufgaben, zum Verantwortungsbereich usw. (bitte so detailliert wie möglich ausführen), und in welchem zeitlichen Turnus und unter welchen Unterbringungs- und Arbeitsbedingungen wird Personal aus Deutschland in welcher Größenordnung wohin entsandt? Deutschland bietet einen Einsatz im Rahmen von EASO denjenigen BAMF-Mitarbeitern an, die sich für einen Einsatz bereit erklärt haben und über die erforderlichen Fach- und Sprachkenntnisse verfügen. Die Eignung wurde in einem BAMF-internen Auswahlverfahren ermittelt. EASO entscheidet, welche Mitarbeiter angefordert werden, und legt den Einsatzort sowie die konkreten Tätigkeiten fest. Die angebotenen Mitarbeiter stammen in der Regel aus den operativen Bereichen des BAMF. Entsandte Entscheider müssen Erfahrungen im Anhören und Entscheiden haben. Gelegentlich kommen auch Entscheider mit zusätzlichen Qualifikationen zum Einsatz, wie z. B. Experten für besonders schutzbedürftige Antragsteller. Die BAMF-Mitarbeiter werden in der Regel für sechswöchige Einsätze angeboten. In vielen Fällen kommt es zu Einsatzverlängerungen. Die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/810 Arbeitsbedingungen sind mit den Verhältnissen in Deutschland nicht vergleichbar . An vielen Einsatzorten erfolgt die Arbeit in Bürocontainern und in räumlicher Nähe zu den Unterbringungsbereichen der Flüchtlinge und Migranten. 3. Wieso sind die „personelle[n] Ressourcen in Griechenland, etwa bei EASO, [...] in der Sommerzeit rückläufig“ (Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern Dr. Günter Krings vom 19. Oktober 2017 an die Abgeordnete Ulla Jelpke zur Antwort auf die Schriftliche Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/12441), wieso kann dies „zeitweise zu geringeren Überstellungszahlen“ (von Griechenland nach Deutschland) führen (ebd.), gilt der rückläufige Personaleinsatz in der Sommerzeit auch für EASO-Personal auf den griechischen Ägäisinseln, und wie ist dies gegebenenfalls zu bewerten vor dem Hintergrund steigender Ankunftszahlen in der Sommerzeit (bitte ausführen)? In der Sommerzeit kann etwa aufgrund von Urlaubsansprüchen oder Feiertagen der Personaleinsatz rückläufig sein. Dies betrifft auch das auf den ägäischen Inseln eingesetzte Personal. In Griechenland waren etwa mit Stand 3. Juli 2017 insgesamt 108 Experten durch EASO eingesetzt. Mit Stand 24. Oktober 2017 waren es schließlich 132 Experten. In den Hotspots auf den Inseln standen mit Stand 3. Juli 2017 insgesamt 77 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Anhörungen zur Verfügung. Mit Stand 27. Oktober 2017 waren es 91. Der Bundesregierung liegen keine Informationen dazu vor, dass die Arbeitsfähigkeit von EASO in der Sommerzeit trotz geringeren Personaleinsatzes wesentlich eingeschränkt gewesen wäre. Vielmehr hat diese trotz im Vergleich zu den Wintermonaten erhöhten Anlandungszahlen jederzeit bestanden. Der monatliche Einsatz von EASO-Personal lässt sich der folgenden Tabelle entnehmen : Stichtag EASO Experten EASO Übersetzer EASO-Asyl-Experten aus den EU-Mitgliedstaaten 02.05.2017 116 134 83 06.06.2017 117 132 86 06.07.2017 108 136 77 25.07.2017 126 140 90 12.09.2017 115 107 89 Aus Deutschland waren in den Sommermonaten 2017 durchschnittlich rund 30 Mitarbeiter im EASO-Einsatz, also nur geringfügig weniger als in den übrigen Monaten. 4. Wie ist der genaue rechtliche Status des aus Deutschland entsandten EASO- Personals, inwieweit ist es weiterhin (auch) dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bzw. dem Bundesministerium des Innern oder einer anderen Stelle gegenüber verpflichtet, ist es für eventuelles Fehlverhalten nach deutschem Recht haftbar zu machen, bzw. inwieweit können etwaige Beschwerden in Bezug auf das deutsche Personal (auch) an deutsche Stellen gerichtet werden, bzw. inwieweit sind (ausschließlich) griechische oder Stellen der EU zuständig/ansprechbar (bitte detailliert darlegen)? Die entsandten BAMF-Mitarbeiter unterstehen auch während des Einsatzes formal ihrem Dienstherrn in Deutschland. Sie sind allerdings auch einem Verhaltenskodex von EASO unterworfen und bei der täglichen Arbeit faktisch den Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/810 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode EASO-Koordinatoren vor Ort unterstellt. Die zivilrechtliche Haftung der Mitglieder eines Asyl-Unterstützungsteams ist in Artikel 21 EASO-VO (Verordnung (EU) Nr. 439/2010) und die strafrechtliche Verantwortlichkeit in Artikel 22 EASO-VO geregelt. 5. Ist es insbesondere zutreffend, dass EASO-Personal in Griechenland nicht nur im Zusammenhang mit der Zulässigkeitsprüfung von Asylanträgen befasst ist, sondern auch bei Anhörungen zur Begründetheit von Asylanträgen und in Widerspruchsverfahren tätig ist, und in welchem genauen Umfang ist dies gegebenenfalls der Fall, bzw. wird auch Personal aus Deutschland dabei eingesetzt? Wenn ja, bitte genau den jeweiligen Arbeitsbereich, die Verantwortung und die jeweilige Rechtsgrundlage (im EU-Recht und im griechischen Asylrecht) für diese Tätigkeit des EASO-Personals benennen, und inwieweit ist nach Auffassung der Bundesregierung diese Tätigkeit vom EU-Recht gedeckt (bitte nachvollziehbar begründen)? EASO unterstützt Griechenland bei den Zulässigkeitsverfahren und den Asylsachprüfungen, wobei auch deutsche Mitarbeiter bei beiden Verfahrensarten eingesetzt werden. Es handelt sich stets um Vorarbeiten zur Unterstützung der griechischen Asylbehörde, die letztlich die Entscheidungen trifft. EASO stellt die Qualitätskontrolle sicher. Zum Umfang und der Auswahl des jeweiligen Personals durch EASO liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Rechtliche Grundlagen für die Aktivitäten in Griechenland sind v. a. Artikel 78 und 80 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie Artikel 10 und 18 der EASO-VO. 6. Sind der Bundesregierung Hinweise oder Berichte zu etwaigen qualitativen Mängeln der Tätigkeit des EASO-Personals, insbesondere bei Anhörungen, bekannt, etwa durch Rückmeldungen des entsandten deutschen Personals oder durch Berichte von Nichtregierungsorganisationen (wenn ja, bitte darlegen und einschätzen)? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen werden bei den Anhörungen und der Erstellung der Entscheidungsvorschläge in Griechenland hohe Maßstäbe angelegt und regelmäßig Qualitätskontrollen durchgeführt. 7. Inwieweit arbeitet das nach Griechenland entsandte EASO-Personal (ausschließlich ) in englischer bzw. in anderer Sprache, inwieweit ist dadurch eine klare und widerspruchsfreie Verständigung mit griechischem Personal bzw. griechischen Rechtsanwältinnen und -anwälten gewährleistet, was sind die Erfahrungen und Berichte des aus Deutschland entsandten EASO-Personals zu etwaigen Verständigungsschwierigkeiten, und inwieweit ist es nichtenglischsprachigen griechischen Rechtsanwältinnen und -anwälten möglich, Geflüchtete in Zulässigkeitsprüfungen, die in der Praxis vor allem durch EASO-Personal vorgenommen werden, wirksam zu vertreten (bitte darlegen )? Die Arbeitssprache bei den EASO-Einsätzen ist Englisch. Von Verständigungsproblemen zwischen EASO-Mitarbeitern und griechischen Kollegen oder Anwälten ist der Bundesregierung nichts bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/810 8. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik des ECCHR an der Arbeit von EASO in den sogenannten Hotspots auf den griechischen Inseln (www.ecchr.eu/de/voelkerstraftaten-und-rechtlicheverantwortung /migration-und-flucht/hotspots-griechenland.html), sind diese Vorwürfe nach Ansicht der Bundesregierung ernst zu nehmen, nachdem der Europäische Bürgerbeauftragte die Beschwerde des ECCHR und von „Brot für die Welt“ als zulässig bewertet und zum Anlass für eine eigenständige Untersuchung genommen hat (vgl. a. a. O.), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus (bitte darlegen, auch, warum gegebenenfalls keine Schlussfolgerungen gezogen werden sollen)? 9. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung insbesondere aus der Kritik des ECCHR, dass EASO-Personal faktisch Asylentscheidungen treffe, indem Anhörungen durchgeführt und Vorschläge für entsprechende Entscheidungen gemacht werden, die vom griechischen Personal ungeprüft übernommen werden (müssen), weil sie keinen eigenständigen unmittelbaren Kontakt zu den Schutzsuchenden haben und dies rechtlich nicht vom EASO-Mandat gedeckt sei (bitte ausführlich antworten, auch vor dem Hintergrund , dass die Bundesregierung auf entsprechende frühere Anfragen hierzu erklärte, sie habe keine Erkenntnisse dazu, wie oft den Empfehlungen des EASO-Personals widersprochen werde; vgl. Bundestagsdrucksache 18/9283, Antwort zu Frage 9)? 10. Inwiefern teilt die Bundesregierung insbesondere die Kritik des ECCHR, dass EASO-Personal eigene Interviewstandards zu Fairness missachten würde und keine kritische Evaluation erfolge, inwieweit die Türkei als sicherer Drittstaat angesehen werden könne (a. a. O.), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Die Fragen 8 bis 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zu der genannten Kritik vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Bürgerbeauftragte noch keine Ergebnisse ihrer Prüfung vorgelegt. EASO ist in beratender und unterstützender Funktion auf den ägäischen Inseln tätig. Die Entscheidung über die einzelnen Asylanträge obliegt entsprechend dem Grundsatz der nationalen Zuständigkeit für Asylprüfungen ausschließlich den griechischen Asylentscheidern. Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9283 ausgeführt, sind die „Empfehlungen“ der EASO-Mitarbeiter gegenüber den griechischen Beamtinnen und Beamten nicht bindend. 11. Welche Angaben oder Einschätzungen kann die Bundesregierung machen zur Dauer und Qualität der Asylverfahren in den sogenannten Hotspots auf den griechischen Ägäisinseln, und worauf sind etwaige Missstände ihres Erachtens vor allem zurückzuführen (bitte ausführen)? Nach Auffassung der Bundesregierung sollten die Asylverfahren deutlich beschleunigt werden. Die griechische Regierung hat sich zu den geltenden internationalen Standards bekannt und räumt jedem einzelnen Schutzsuchenden die Möglichkeit ein, einen Asylantrag in Griechenland zu stellen. Die Bundesregierung unterstützt das im Gemeinsamen Aktionsplan der Europäischen Union (EU) mit Griechenland zur Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung festgelegte Ziel zur Beschleunigung und qualitativen Verbesserung der Asylverfahren . Die Europäische Kommission verwies in ihrem Fortschrittsbericht zur Europäischen Migrationsagenda im November 2017 darauf, dass die im Rahmen des Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/810 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gemeinsamen Aktionsplans durchgeführten EASO-Unterstützungsmaßnahmen zu einer verbesserten Qualität und Organisation der Anhörungen geführt habe. Laut Europäischer Kommission liegen zwischen Interessensbekundung und tatsächlicher Asylantragstellung im Durchschnitt nicht mehr als zwei Wochen. Bei den Asylverfahren gibt es insbesondere einen substantiellen Rückstand bei der Bearbeitung der Widersprüche gegen Entscheidungen der 1. Instanz. Unter anderem trägt die geringe Zahl der Entscheidungen der zweiten Instanz (Widerspruchkomitees ) zu einer langen Verfahrensdauer nach erfolgtem Widerspruch bei. 12. Welche Angaben oder Einschätzungen kann die Bundesregierung machen zum aktuellen Stand der Rechtsprechung in Griechenland zu der Frage, ob die Türkei als sicherer Drittstaat oder erster Asylstaat im Sinne des EU- Rechts angesehen werden kann, in welchen Fallkonstellation ist mit welcher Begründung eine entsprechende Einschätzung erfolgt, und wie werden diese Entscheidungen in der Praxis umgesetzt (bitte darlegen)? Am 22. September 2017 hat der griechische Staatsrat letztinstanzlich die Klagen von syrischen Asylantragstellern mit der Begründung abgewiesen, dass die Türkei – nach einer Einzelfallprüfung – für diese Syrer ein sicheres Land ist. Seitdem sind erstmals auch Personen mit in zweiter Verwaltungsinstanz abgelehnten Asylanträgen zurückgeführt worden, womit ein Beitrag zur Umsetzung der EU-Türkei Erklärung geleistet wurde. 13. Wie beurteilt die Bundesregierung generell den bisherigen Einsatz von EASO in Griechenland und in Italien, und wie positioniert sie sich zu Überlegungen (z. B. www.tagesschau.de/ausland/macron-rede-107.html), Asylverfahren in EU-Verantwortung durchzuführen, und welche Vor- bzw. Nachteile hätte dies aus Sicht der Bundesregierung (bitte darlegen)? Der unterstützende und beratende Einsatz von EASO in Griechenland und Italien ist ein wichtiger Beitrag bei der Bewältigung der hohen Antragszahlen der vergangenen Jahre. Die Bundesregierung wird hierbei EASO auch weiterhin, insbesondere durch die Entsendung von Personal, unterstützen. Der Ansatz, Asylverfahren in EU-Verantwortung durchzuführen, ist nicht Teil der derzeit auf EU- Ebene verhandelten Novellierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Insofern gibt es auch keine Meinungsbildung der Bundesregierung zu einem solchen Ansatz. 14. Welche Angaben oder Einschätzungen kann die Bundesregierung zu den aktuellen Aufnahme- und Unterbringungsbedingungen auf den griechischen Ägäisinseln machen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, bitte genau ausführen ), wie bewertet sie die Lage dort, und inwieweit ist die oft als verzweifelt beschriebene Lage der Geflüchteten in den sogenannten Hotspots Thema in EU-Gremien bzw. wird von der Bundesregierung dort zum Thema gemacht (bitte ausführen)? Laut griechischen Behörden befanden sich zum 8. Februar 2018 insgesamt 12 589 Asylsuchende auf den ostägäischen griechischen Inseln, davon 9 777 in den Hotspots , die über eine Kapazität von 6 246 Plätzen verfügen. Laut Europäischer Kommission stehen auf den Inseln zum 6. Februar 2018 insgesamt 8 920 Unterkunftsplätze zur Verfügung. Die Bundesregierung unterstützt das Anliegen und Maßnahmen der griechischen Regierung und der Europäischen Kommission, die Unterkunftskapazitäten bedarfsgerecht auszubauen, Asylverfahren zu beschleunigen und Rückführungen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/810 auf Basis der EU-Türkei-Erklärung in die Türkei durchzuführen, um die derzeitige Überbelegung nachhaltig zu reduzieren. Die Lage in den Hotspots ist Thema der regelmäßig stattfindenden Sitzung des Lenkungsausschusses zur Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung unter Vorsitz der Europäischen Kommission. In diesem Rahmen bringt sich auch die Bundesregierung zu diesem Thema ein. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 16 bis 19 verwiesen. 15. Ist der Bundesregierung die Äußerung des Vorsitzenden des Hellenischen Zentrums für Seuchenkontrolle und Prävention (KEELPNO), Agis Terzidis, nach der Inspektion von 16 Flüchtlingslagern in Nordgriechenland bekannt, wonach die langfristige Unterbringung von Menschen unter solchen Bedingungen per se zu Todesfällen führe, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (www.proasyl.de/wp-content/uploads/2015/12/2017-06-14-RSA-Policy- Paper_Greek-Hotspots_Deaths-not-to-be-forgotten.pdf)? Herr Agis Terzidis ist der Vizepräsident des Hellenischen Zentrums für Seuchenkontrolle und Prävention (KEELPNO), der Präsident von KEELPNO ist Herr Prof. Theofilos Rosenberg. Nach Kenntnis der Bundesregierung traf der Präsident von KEELPNO im Juli 2016 die Aussage, dass nach Einschätzung von KEEL- PNO mehrere Flüchtlingslager im Raum Thessaloniki eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellten und so schnell wie möglich geschlossen werden sollten . Diese Aussage stammt aus einer Zeit der provisorischen Errichtung von Unterkünften zur Ermöglichung des Transfers von Flüchtlingen und Migranten aus Idomeni. KEELPNO selbst hat erst schrittweise im Jahr 2017 die Verantwortung für die Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge und Migranten in Unterkünften in Griechenland übernommen. Seit Sommer 2016 hat sich die Unterbringung der Flüchtlinge und Migranten auf dem Festland erheblich verbessert. Die Generaldirektion für Humanitäre Hilfe und Zivilschutz (DG ECHO) der Europäischen Kommission hat in den Jahren 2016 und 2017 insgesamt 445,5 Mio. Euro Soforthilfe zur Verfügung gestellt. Die Lebensbedingungen in den provisorisch eingerichteten Flüchtlingsunterkünften wurden dadurch verbessert sowie neue, für einen längerfristigen Verbleib geeignete Unterkünfte eröffnet. Ein Großteil der von KEELPNO inspizierten Unterkünfte wurde gänzlich geschlossen. Heute wohnen noch etwa 13 000 Personen in Flüchtlingsunterkünften. Etwa 19 000 sind in Wohnungen, die vom UNHCR angemietet werden und ebenfalls von DG ECHO finanziert werden, untergebracht. 2018 soll laut dem zwischen der Europäischen Kommission und der griechischen Regierung abgestimmten Finanzplan 2018 die Zahl der Flüchtlinge in Flüchtlingsunterkünften weiter verringert werden, zugunsten einer Erweiterung des von UNHCR und DG ECHO durchgeführten Unterkunftsprogramms auf bis zu 25 000 Plätze. Die Bundesregierung hat von Anfang an keinen Zweifel an ihrer Unterstützung für die griechischen Partner bezüglich der Situation der Flüchtlinge und Migranten vor Ort gelassen. Unter anderem hat die Bundesregierung im Rahmen bilateraler Hilfsmaßnahmen im vergangenen Jahr die Aufstellung von 135 beheizten Containern in zwei Flüchtlingsunterkünften in der Region um Thessaloniki finanziert . Dadurch wurden bis zu 800 zusätzliche winterfeste Unterkunftsplätze geschaffen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/810 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Welche Konsequenzen wurden aus den Todesfällen in Hotspots auf den griechischen Inseln im Winter 2016/2017 nach Kenntnis der Bundesregierung gezogen, und haben sich die Bedingungen vor Ort nach Kenntnis der Bundesregierung für diesen Winter substanziell verbessert (www.spiegel.de/ politik/ausland/fluechtlinge-in-griechenland-ich-kann-todesopfer-nichtausschliessen -a-1181673.html)? Die Winterfestmachung der Unterkünfte auf den ostägäischen Inseln wird regelmäßig im Rahmen des in Frage 14 erwähnten Lenkungsausschusses unter Vorsitz der Europäischen Kommission nachgehalten und von der Bundesregierung nachgefragt . Die Europäische Kommission hat zuletzt Ende Januar 2018 darauf hingewiesen, dass verbleibende Arbeiten zur Winterfestmachung zügig abzuschließen sind. Insbesondere seien folgende Arbeiten noch abzuschließen: Der weitere Ausbau der Stromnetze und der Anschluss an diese Stromnetze, die Erweiterung der winterfesten Kapazitäten und die Verteilung sogenannter „Non-food items“, d. h. Decken , Winterkleidung und ähnliches. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. 17. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung insbesondere aus den Berichten zum Lager Moria (vgl. z. B. junge Welt vom 3. Januar 2018: „Wir sind alle Flüchtlinge“), wonach Moria „die Hölle“ und das Leben insbesondere für Familien eine Katastrophe sei, Frauen würden in Plastikwindeln schlafen, weil sie Angst vor nächtlichen Toilettengängen hätten, sexuelle Ausbeutung breite sich aus usw.? Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. Die Europäische Kommission verwies Anfang Februar 2018 darauf, dass kürzlich Reserve-Generatoren bereitgestellt wurden und Ärzte ohne Grenzen die sanitären Anlagen ausbaut. Die Europäische Kommission verwies in ihrem Fortschrittsbericht zur Europäischen Migrationsagenda im November 2017 auf die Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitslage in den Hotspots, wie sie im Rahmen des Gemeinsamen Aktionsplans zwischen der EU und Griechenland vereinbart wurden. Unter anderem wurden auf Grundlage von erstellten umfassenden Evakuierungsplänen entsprechende Evakuierungsübungen durchgeführt. 18. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Vial Hotspot in Chios zumindest bis zum 12. Juni 2017 über keine Brandschutzzertifizierung verfügte, und falls ja, hat die Bundesregierung Kenntnis über weitere solche Fälle und hält die Bundesregierung solche Hotspots für die Unterbringung von Schutzsuchenden für geeignet (www.proasyl.de/wp-content/uploads/2015/12/2017- 06-14-RSA-Policy-Paper_Greek-Hotspots_Deaths-not-to-be-forgotten.pdf)? Bis auf einen Pressebericht vom 18. Mai 2017 liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse zur Frage der Brandschutzzertifizierung in Vial oder einem anderen Hotspot in Griechenland vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/810 19. Inwieweit sind bei der Frage, ob das sogenannte Hotspot-Konzept und die Umsetzung des EU-Türkei-Abkommens vom März 2016 als erfolgreich zu bewerten sind oder nicht, nach Auffassung der Bundesregierung auch die oftmals verzweifelten Lebensbedingungen für Geflüchtete in den sogenannten Hotspots (siehe Vorbemerkung) mit einzubeziehen, und inwieweit sieht die Bundesregierung als eine wesentliche Unterstützerin des EU-Türkei-Abkommens eine politische Mitverantwortung für die aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller unzumutbaren Lebensbedingungen in den sogenannten Hotspots auf den griechischen Inseln? Die EU-Türkei-Erklärung ist aus Sicht der Bundesregierung ein gemeinsamer Erfolg . Sie hat nicht nur dazu beigetragen, die Zahl der Todesfälle auf der Überfahrt zu verringern, sondern auch die Zahl der irregulären Ankünfte auf den griechischen Inseln deutlich zu reduzieren, die Inseln somit zu entlasten, das Geschäftsmodell von Schleusern zu zerschlagen und die Versorgung von syrischen Flüchtlingen in der Türkei durch die EU-Türkei-Fazilität mit 3 Mrd. Euro finanziell zu unterstützen. Was die humanitäre Lage in den Hotspots auf den ägäischen Inseln anbelangt, so beobachtet die Bundesregierung diese genau und sieht hier weiterhin Verbesserungsbedarf . Die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge und Migranten auf den Inseln liegt allerdings in der primären Verantwortung und Zuständigkeit des griechischen Staates. Griechenland wird hierbei durch die EU und bilateral unterstützt. Die Bundesregierung unterstützt Griechenland seit Mitte 2015 durch bilaterale Hilfsmaßnahmen, um die Anstrengungen Griechenlands und der EU bei der Bewältigung der Flüchtlingslage in Griechenland zu flankieren. Die Bundesregierung hat seitdem 14,9 Mio. Euro bereitgestellt. Für das Jahr 2018 sind weitere 1,5 Mio. Euro vorgesehen. Darüber hinaus waren allein im letzten Jahr 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge über EASO zur Unterstützung der griechischen Asylverfahren im Einsatz. 20. Finden in den Hotspots in Griechenland und Italien nach Kenntnis der Bundesregierung Altersfeststellungen statt, und falls ja, mit welchen Methoden? In den Hotspots in Griechenland werden Altersfeststellungen auf Basis der Gemeinsamen Ministerentscheidung 1982/2016 vom 16. Februar 2016 durchgeführt . Die Ministerentscheidung sieht ein mehrstufiges Verfahren von der ärztlichen Untersuchung durch einen Kinderarzt über eine psychologische Untersuchung bis hin zu einer radiologischen Untersuchung vor. In den Hotspots in Italien werden nach Kenntnis der Bundesregierung bedingt durch die möglichst kurze Aufenthaltsdauer keine methodischen Altersfeststellungen durchgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/810 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 21. Inwieweit ist es nach Einschätzung der Bundesregierung im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens untersagt bzw. zulässig, dass Geflüchtete von den griechischen Inseln auf das Festland verbracht werden, und inwieweit sind griechische Behörden insbesondere zur Abwendung von Notlagen dazu berechtigt , dies zu tun, und inwieweit hat sich die Bundesregierung gegenüber den griechischen Stellen oder der Regierung hierfür eingesetzt, bzw. aus welchen Gründen nicht (bitte ausführen)? Nach Ziffer 1 der EU-Türkei-Erklärung (einsehbar unter www.consilium.europa. eu/de/press/press-releases/2016/03/18/eu-turkey-statement/.) werden grundsätzlich „alle neuen irregulären Migranten, die ab dem 20. März 2016 von der Türkei auf die Inseln gelangen, […] in die Türkei rückgeführt.“ Die Bundesregierung unterstützt aus den in der Antwort zu Frage 19 aufgeführten Gründen die Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung. Dieses Ziel wird von den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission geteilt. 22. Inwieweit üben nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung andere EU-Mitgliedstaaten und/oder die EU-Kommission Einfluss dahingehend aus, dass Geflüchtete nicht von den griechischen Ägäisinseln auf das Festland verbracht werden, und teilt sie insbesondere die Einschätzung der Bürgermeister von Lesbos, Chios und Samos, dass es „politisch gewollt“ sei, dass die Geflüchteten in Griechenland festsitzen (vgl. junge Welt vom 3. Januar 2018: „Wir sind alle Flüchtlinge“, bitte ausführen)? Die Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung als Grundlage der Steuerung der Flucht- und Migrationsbewegungen in der östlichen Ägäis ist gemeinsames Anliegen der EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission. Sie hat nicht den langfristigen Verbleib von Asylsuchenden auf den griechischen Inseln zum Ziel, sondern die rasche Rückführung irregulärer Migranten in die Türkei. Zu den Transfers auf das Festland wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 23. Welche Einschätzungen oder Kenntnisse hat die Bundesregierung zum ungefähren Anteil von Geflüchteten aus der Türkei unter den neu ankommenden Asylsuchenden auf den griechischen Ägäisinseln? Im Rahmen des Informationsaustausches zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union informieren die griechischen Behörden regelmäßig über das Ankunftsgeschehen auf den griechischen Ägäisinseln. Nach diesen Angaben lag der Anteil der türkischen Staatsangehörigen unter den auf den griechischen Ägäisinseln ankommenden Asylsuchenden mit Stand 15. Januar 2018 in diesem Jahr bei 3 Prozent. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333