Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 27. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8101 19. Wahlperiode 28.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/7731 – Institute for Ethics in Artificial Intelligence an der TU München V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am Rande der Innovationskonferenz DLD in München wurde bekannt gegeben, dass an der TU München ein neues Forschungsinstitut „Institute for Ethics in Artificial Intelligence“ gegründet werden soll. Finanziert wird dieses neue Institut vom Internetkonzern Facebook mit insgesamt 6,5 Millionen Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren. Erforscht werden soll, welche ethischen Grundsätze bei der Entwicklung von künstlicher Intelligenz gelten müssen und wie diese umgesetzt werden können. In jüngster Zeit ist Facebook durch einige Datenskandale aufgefallen. So musste Facebook im April 2018 während einer Anhörung vor dem US-Kongress einräumen , dass die britische Analysefirma „Cambridge Analytica“ Zugriff auf bis zu 87 Millionen Nutzerdaten hatte. Anfang Juni 2018 kamen zwei weitere Datenskandale ans Licht: So hatten bis zu 60 Hersteller von Hardware seit 2007 Zugriff auf die Daten von Facebook-Nutzern. Zudem sollen zwischen dem 18. und 27. Mai 2018 private Beiträge von bis zu 14 Millionen Nutzern öffentlich sichtbar gewesen sein (Quelle: www.basicthinking.de/blog/2018/06/12/datenskandalefacebook /). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Den ethischen Implikationen der Künstlichen Intelligenz (KI) misst die Bundesregierung einen hohen Stellenwert zu. Dies zeigt sich nicht zuletzt in der KI-Strategie der Bundesregierung vom November 2018, zu deren Zielen auch gehört, KI ethisch, rechtlich, kulturell und institutionell in die Gesellschaft einzubetten. Mit dem Bundeshaushalt 2019 stellt der Bund in einem ersten Schritt insgesamt 500 Mio. Euro zur Verstärkung der KI-Strategie für 2019 und die Folgejahre zur Verfügung. Zudem werden entsprechende Fragestellungen auch in dem mit Bundesmitteln geförderten Weizenbaum-Institut für die vernetzte Gesellschaft adressiert . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8101 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Darüber hinaus hat die Bundesregierung eine unabhängige Datenethikkommission eingerichtet, die sie unter anderem zu den ethischen Fragen im Kontext von KI berät und hierzu Handlungsempfehlungen entwickelt. Zur Einrichtung eines neuen Institute for Ethics in Artificial Intelligence an der Technischen Universität München mit finanzieller Unterstützung von Facebook ist Folgendes anzumerken: Das Einwerben von Drittmitteln, auch von der Wirtschaft , bedeutet eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit für staatliche Hochschulen und stellt die Unabhängigkeit von Wissenschaft und Forschung nicht in Frage. Die Entscheidung über die Annahme der finanziellen Unterstützung durch Private ist eine autonome Entscheidung der Hochschulen selbst unter Berücksichtigung der landesrechtlichen Bestimmungen. Hierbei obliegt es der Hochschule, Vorkehrungen zum Schutz der akademischen Freiheit vorzusehen. Entsprechende Entscheidungen sind durch die Bundesregierung im Lichte des Kompetenzgefüges des Grundgesetzes zwischen Bund und Ländern weder zu verantworten noch zu bewerten. 1. Sieht die Bundesregierung im Sinne ihrer High-Tech-Strategie 2025, zu deren Zielen es gehört, die Datensouveränität der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und auszubauen, ein Unternehmen wie Facebook mit seinen jüngsten Datenskandalen als einen geeigneten Kooperationspartner in der Bildung und Forschung zum ethischen Umgang mit Künstlicher Intelligenz an? Die Bundesregierung misst dem Thema Datensouveränität einen hohen Stellenwert bei. Dies spiegelt sich u. a. auch in der Hightech-Strategie 2025, der Einrichtung einer unabhängigen Datenethikkommission sowie der öffentlichen Förderung des Weizenbaum-Instituts für die vernetzte Gesellschaft wider. Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten wird die Bundesregierung diesem Thema auch bei Kooperationen in Bildung und Forschung zum ethischen Umgang mit KI angemessen Rechnung tragen. 2. Hält die Bundesregierung angesichts ihrer eigenen KI-Strategie die Förderung eines KI-Ethik-Institutes durch Facebook für geeignet, Akzeptanz und Vertrauen gegenüber KI-Technologien in Deutschland zu fördern? Maßgeblich sind für die Bundesregierung die in ihrer KI-Strategie genannten Ziele. Hierzu zählen auch Akzeptanz und Vertrauen gegenüber KI-Technologien. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 3. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung generell zur Finanzierung von öffentlichen Hochschulen durch die Privatunternehmen? 4. Welche Gefahren sieht die Bundesregierung in der Finanzierung von Dritten für die akademische Unabhängigkeit in Deutschland? Die Fragen 3 und 4 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8101 5. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der Finanzierungsnotwendigkeit von Hochschulen durch Dritte auf die Hochschulfinanzierung des Bundes und der Länder? Eine auskömmliche Grundfinanzierung der Hochschulen ist Aufgabe der Länder. Der Bund unterstützt die Länder im Rahmen der durch das Grundgesetz eröffneten Möglichkeiten. Die Finanzierung durch Dritte eröffnet Hochschulen lediglich die Möglichkeit zusätzlicher Einnahmen. Eine etwaige Finanzierungsnotwendigkeit durch private Mittelgeber ist daraus nicht ableitbar. 6. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, Professuren, die an diesem Institut geschaffen werden, bei der Evaluation des Zieles der KI-Strategie des Bundes zu berücksichtigen, die die Schaffung von 100 zusätzlichen neuen Professuren vorsieht? 7. Welche Auswirkungen hat die Schaffung des Institutes oder die Finanzierungszusage von Facebook für dieses Institut auf die Ausgestaltung oder Umsetzung der KI-Strategie des Bundes? Die Fragen 6 und 7 werden im Zusammenhang beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Angaben zu den Zielen des Instituts oder der Vereinbarung mit der Technischen Universität München vor. Bei der Umsetzung der Ziele der KI-Strategie werden die in der KI-Strategie genannten Ziele der Bundesregierung betrachtet. 8. War die Bundesregierung im Vorfeld direkt oder indirekt an den Gesprächen über die Finanzierungszusage durch Facebook beteiligt oder in Kenntnis gesetzt ? Nein. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 9. Sind der Bundesregierung andere in Planung oder Verhandlung stehende Finanzierungszusagen von Privatunternehmen oder Privatpersonen für öffentliche Hochschulen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz bekannt? 10. Bestanden nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Finanzierungszusage durch Facebook Möglichkeiten für die TU München, ein solches Institut aus Bundesmitteln zu finanzieren? Wenn ja, hat sich die TU München um Bundesmittel beworben? 11. Sind der Bundesregierung andere in Planung oder Verhandlung stehende Finanzierungszusagen von Privatunternehmen oder Privatpersonen für öffentliche Hochschulen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz bekannt? Die Fragen 9 bis 11 werden im Zusammenhang beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine diesbezüglichen Informationen vor. Auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8101 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Erwartet die Bundesregierung, dass dieses Institut noch vor dem Ende der Arbeit der Datenethikkommission der Bundesregierung seine Arbeit aufnehmen wird, und wenn ja, welche Möglichkeit zur Zusammen- oder Zuarbeit zur Datenethikkommission erwartet sie dazu? Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, wann das Institute for Ethics in Artificial Intelligence an der Technischen Universität München seine Arbeit aufnehmen wird. Wie zuletzt in der öffentlichen Tagung der Datenethikkommission am 7. Februar 2019 deutlich geworden ist, steht die Datenethikkommission im ständigen Austausch mit diversen Wissenschaftseinrichtungen, Akteuren und den von der Bundesregierung eingesetzten Digital-Gremien. Konkrete Formen der Zusammenarbeit der Datenethikkommission mit dem o. a. Institut sind der Bundesregierung bisher nicht bekannt. Die unabhängige Datenethikkommission entscheidet selbständig, mit wem sie den Meinungsaustausch sucht. 13. Sind der Bundesregierungen andere Formen der unternehmensfinanzierten universitären KI-Forschung bekannt? Hierzu liegt der Bundesregierung keine systematische Übersicht vor. 14. Welchen Einfluss hat die Gründung des KI-Ethikinstituts auf die Planung, Auswahl und Gründung der zwölf im Rahmen der KI-Strategie des Bundes geplanten KI-Zentren? Da der Bundesregierung keine Informationen zum Institute for Ethics in Artificial Intelligence an der Technischen Universität München vorliegen, sind hierzu keine Aussagen möglich. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 25 und 26 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/7566 verwiesen. 15. Wird die Bundesregierung ein durch Facebook gefördertes Ethik-Institut bei Kooperationen, Vernetzungsvorhaben und Zuteilung von Forschungsmitteln genauso behandeln, wie andere Forschungsinstitute, zum Beispiel die in der KI-Strategie erwähnten KI-Zentren? Zuwendungen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte vergibt die Bundesregierung grundsätzlich nach einer Auswahl in wettbewerblichen Verfahren auf der Grundlage der §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung und den für alle Antragsteller gleichermaßen geltenden ergänzenden Maßgaben, wie z. B. Förderrichtlinien . 16. Unternimmt die Bundesregierung Anstrengungen, Drittmittelfinanzierungen im Themen- und Aufgabenbereich der von der Bundesregierung geplanten Agentur für Sprunginnovation, Anwendungshubs oder des deutschen Observatoriums für Künstliche Intelligenz zu bewirken, oder hat sie Kenntnis über solche Anstrengungen? Eine Finanzierung durch Drittmittel wird erst mit Markteintritt der zu entwickelnden Sprunginnovationen angestrebt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333