Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 27. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8102 19. Wahlperiode 28.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Norbert Kleinwächter, Martin Sichert, Dr. Rainer Kraft, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/7738 – Zum europäischen Mobilitätsprogramm Erasmus+ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Europäische Kommission plant für die nächste EU-Haushaltsperiode von 2021 bis 2027 eine Verdoppelung der Mittel für Erasmus+ auf 30 Mrd. Euro. Das Programm soll jungen Menschen in Europa ermöglichen, im Ausland zu studieren, „eine Ausbildung zu absolvieren oder Lernerfahrungen zu sammeln – dabei erweitern sie ihren Horizont, entwickeln ein Bewusstsein für Europa und verbessern gleichzeitig ihre Zukunftschancen auf dem Arbeitsmarkt“ (https:// ec.europa.eu/germany/news/20180530-erasmus_de). Ferner wird angestrebt, bis 2025 einen europäischen Bildungsraum zu schaffen „und die europäische Identität durch Jugend-, Bildungs- und Kulturpolitik zu stärken.“ Bei den Haushaltsberatungen sei „eine rasche Einigung“ zu erzielen, damit „die EU-Mittel so bald wie möglich vor Ort Wirkung zeigen können“. In einer Presseerklärung vom 14. November 2017 unterstreicht die Europäische Kommission die Fortsetzung der Intensivierung der innereuropäischen Mobilität. Zugleich konzediert sie, dass die Zuständigkeit für Bildung und Kultur in erster Linie bei den Mitgliedstaaten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene liege und die Kompetenzen der Union sich auf Förderung von grenzüberschreitenden Aktivitäten beschränke (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-4521_de.htm). Den Mehrwert verortet sie in einer vertieften EU-Integration und einer eindeutigen internationalen Dimension. In der Zwischenevaluierung des Programms Erasmus + heißt es, dass andere Programme, aus denen vergleichbare Maßnahmen auf nationaler Ebene finanziert werden, sowohl hinsichtlich des Umfangs als auch der Bandbreite der Aktivitäten nach wie vor deutlich hinter Erasmus+ zurückblieben . Es sei höchst unwahrscheinlich, dass sie Ersatz für die im Rahmen von Erasmus+ vorgesehenen Aktivitäten bieten könnten (Zwischenevaluierung des Programms Erasmus+, COM (2018) 50 final) (https://eur-lex.europa.eu/legalcontent /DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52018DC0050&from=FR). Darüber hinaus solle das künftige Programm auch weiterhin die Umsetzung der politischen Prioritäten der EU unterstützen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8102 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Bundesregierung unterstützt in ihrem „Bericht zur Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses 2015 bis 2018“ (Bundestagsdrucksache 19/1445) die Erweiterung des Erasmus-Programms und schließt sich den oben genannten Begründungen an. Ferner sieht sie auch für den Bundeshaushalt 2019 einen entsprechenden Titel vor (Haushaltsentwurf 2019, Titelnummer 3003, „Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems“/„Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses“). Bis 2023 werden hierfür 104 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus soll bis zum Jahr 2020 für den Hochschulpakt, den Qualitätspakt Lehre und für „Aufstieg durch Bildung“ ein Betrag von 220 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden, mit dem auch die Weiterentwicklung des Bologna -Prozesses finanziert werden soll. Der Bundesrat setzte sich in seiner Stellungnahme vom 21. September 2018 (Bundesratsdrucksache 234/18) kritisch mit den Programmpunkten des Erasmus +-Programms auseinander, die den Schulbereich betreffen. Eine „politische Instrumentalisierung“ zur Verwirklichung der „politischen Agenden (der Union)“ wird befürchtet. 1. Wird die Bundesregierung der Verdoppelung der Erasmus-Mittel im neuen EU-Haushalt zustimmen (https://ec.europa.eu/germany/news/20180530- erasmus_de)? Wenn ja mit welcher Begründung? Die Mittelzuteilung für das zukünftige Programm Erasmus+ ist Teil der Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union (EU) für die Jahre 2021 bis 2027, die noch nicht abgeschlossen sind. 2. In welchem Zusammenhang stehen die im Bundeshaushalt für das Bologna- Programm vorgesehenen Haushaltsmittel (s. Vorbemerkung der Fragesteller ) mit dem Erasmus+-Programm? Mit welcher Begründung werden diese Mittel aus dem Bundeshaushalt finanziert , und welche Erfolge erwartet die Bundesregierung von diesen Ausgaben ? Erasmus+ fördert auf europäischer Ebene Aktivitäten, die dazu beitragen, die im Rahmen des Bologna-Prozesses von den EU-Hochschulministerinnen und -ministern beschlossenen Reformen umzusetzen und die Internationalisierung der nationalen Hochschulsysteme voranzutreiben. Komplementär zu diesen EU-finanzierten Initiativen werden aus Bundesmitteln das Maßnahmenpaket „Bologna macht mobil“ sowie das Projekt „Unterstützung der Europäischen Hochschulreform und Harmonisierung des Europäischen Hochschulraums“ gefördert. Diese Programme sind passgenau auf den nationalen Kontext und die Bedarfe einzelner Zielgruppen zugeschnitten und können somit noch gezielter die Internationalisierung des deutschen Hochschulsystems vorantreiben und das Profil Deutschlands als internationaler Wissenschaftsstandort stärken. 3. Welche Erfolge erwartet die Bundesregierung von einem signifikanten Anstieg studentischer Mobilität innerhalb des europäischen Hochschulraums? Nach Auffassung der Bundesregierung ist die europäische Mobilität von Studierenden ein wichtiger Schritt in Richtung eines europäischen Bildungsraums. Austausch und Zusammenarbeit tragen zur Internationalisierung des deutschen Hochschulsystems bei und stärken so das Profil Deutschlands als exzellenter Wissenschaftsstandort . Weiterhin schafft die internationale Mobilität die Voraussetzung für Beschäftigungsfähigkeit und trägt zur Fachkräftesicherung und letztlich zur Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas in der Welt bei. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8102 4. Welche politischen Prioritäten sind für die Umsetzung des Erasmus-Programms seitens der Bundesregierung maßgeblich? Auf europäischer Ebene soll das laufende Programm Erasmus+ (2014 bis 2020) einen Beitrag zur Umsetzung der Strategie Europa 2020 für Wachstum, Beschäftigung , soziale Gerechtigkeit und Inklusion leisten. Dementsprechend sind die politischen Prioritäten des Programms u. a. an den Zielen von ET2020, dem strategischen Rahmen der EU für allgemeine und berufliche Bildung, und der EU- Jugendstrategie, ausgerichtet. Konkrete Ziele von Erasmus+ sind: Reduzierung der Arbeitslosigkeit, insbesondere der Jugendarbeitslosigkeit Förderung der Erwachsenenbildung, insbesondere für neue und auf dem Arbeitsmarkt benötigte Kompetenzen Motivation junger Menschen zur Teilhabe am demokratischen Leben in der EU Förderung von Innovation, Kooperation und Reform Senkung der Zahl der frühen Schulabgänger Förderung der Zusammenarbeit und Mobilität im Austausch mit Partnerländern der EU Darüber hinaus steht Erasmus+ mit dem Ziel der Bundesregierung in Einklang, die europäische Mobilität in Schule, beruflicher Bildung und Hochschule zu stärken . 5. Inwieweit unterscheiden sich aus Sicht der Bundesregierung die Ziele und der Mitteleinsatz des Erasmus-Programms von nationalen Mobilitätsprogrammen (DAAD u. a.)? Gibt es Überschneidungen? Wenn ja, in welchen Bereichen? Die Individualstipendien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) richten sich an die kleine Gruppe der besten Studierenden; die Projektförderung zielt auf die Internationalisierung der deutschen Hochschulen. Erasmus + ist gezielt komplementär ausgerichtet und ermöglicht eine Breitenförderung . Im Bereich der beruflichen Bildung besteht das Mobilitätsprogramm Ausbildung- Weltweit. Dieses nationale Programm ergänzt Erasmus+ insofern, als es nur Lernaufenthalte in Zielländern fördert, die nicht von Erasmus+ abgedeckt werden . 6. Von welchen Einrichtungen werden die nationalen Mobilitätsprogramme evaluiert? Liegen der Bundesregierung Ergebnisse vor? Wenn ja, welche? Nationale Mobilitätsprogramme werden regelmäßig einzeln oder in fachlichen Gruppen (Programmbereichsevaluation) von externen Gutachtern evaluiert und auf der Grundlage der Ergebnisse und in Rücksprache mit den Ministerien ausgewertet . Die Ergebnisse variieren je nach Zielsetzung und Inhalt der Programme. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8102 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Eine positive Wirkung auf die Sprachkompetenz sowie auf die fachlichen Fertigkeiten und auf die Karriereentwicklung der Geförderten gehört zu den am häufigsten festgestellten Wirkungen von Mobilitätsprogrammen. 7. Gibt es von Seiten der Bundesregierung Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Grundlage für die Schaffung des geforderten „europäischen Bildungsraums “ im föderalistischen Bildungssystem der Bundesrepublik Deutschland ? Hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen für die Schaffung des europäischen Bildungsraums bestehen keine Bedenken. Änderungen der bestehenden Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern oder zwischen der EU und den Mitgliedstaaten stehen hier nicht zur Diskussion. 8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Praxis der Anerkennung von im EU- Ausland erbrachten Leistungen und Abschlüssen an Hochschulen und Ausbildungsstätten ? Im Rahmen von Erasmus+-Mobilitätsprojekten verbringen Lernende lediglich einen Teil ihres Studiums oder ihrer Ausbildung im Ausland. Für die Anerkennung von Studienleistungen im Ausland sind die Hochschulen verantwortlich. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Anerkennungspraxis zunehmend besser . Im Berufsbildungsbereich bedarf es keiner formellen Anerkennung von im Ausland absolvierten Ausbildungsabschnitten, da § 2 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes regelt, dass ein Teil der Berufsausbildung im Ausland absolviert werden kann. Für die Anerkennung von im EU-Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen sind die Länder der Bundesrepublik Deutschland und die Hochschulen zuständig. Für auf Bundes- und Landesebene geregelte Berufe besteht mit dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ein etablierter Rahmen, der es Fachkräften mit einem im EU-Ausland erworbenen beruflichen Abschluss ermöglicht, Transparenz über ihre Qualifikationen herstellen zu können (sog. Gleichwertigkeitsprüfung). 9. Welche weiteren Voraussetzungen müssten aus Sicht der Bundesregierung geschaffen werden, um den europäischen Bildungsraum zu verwirklichen (Angleichung der Bildungs- und Ausbildungsstrukturen sowie der Curricula, Vereinheitlichung der Schul- und Ausbildungsabschlüsse etc.)? Deutschland ist auf europäischer Ebene in die Ausgestaltung von Initiativen eingebunden , die zur Verwirklichung eines europäischen Bildungsraums beitragen sollen. Die Bundesregierung fördert diesen Prozess unter Wahrung der Kompetenzen der Mitgliedstaaten. Zu den bereits angestoßenen europäischen Initiativen zählen die Pilotausschreibung in Erasmus+ für die Europäischen Universitäten, die Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen für Lebenslanges Lernen, die Empfehlung zu automatischer Anerkennung von Hochschulqualifikationen, Qualifikationen der Sekundarstufe II und Lernzeiten im Ausland und die Empfehlung zu einem umfassenden Ansatz zu Lehre und Lernen von Sprachen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8102 10. Wie kann aus Sicht der Bundesregierung das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD formulierte Ziel, mit Hilfe des Erasmus-Programms die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen, realisiert werden? Aus Sicht der Bundesregierung sind Lernaufenthalte im Ausland dabei zuträglich, junge Menschen auf die Anforderungen des modernen Arbeitsmarktes vorzubereiten . Die Bedeutung von Studienaufenthalten und Praktika im Ausland für den erfolgreichen Einstieg in den Arbeitsmarkt belegt u. a. die vom DAAD in Kooperation mit dem Institut der deutschen Wirtschaft zu diesem Thema durchgeführte Erhebung „Hochschulabsolventen mit Auslandserfahrung auf dem deutschen Arbeitsmarkt “ von 2015. Erasmus+ ermöglicht es Personen aus allen Bildungsbereichen , im Rahmen eines Lernaufenthalts im Ausland ihre fachlichen, sprachlichen und sozialen Kompetenzen auszubauen und so ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen. 11. Welchen direkten Einfluss haben die Mobilitätsprogramme der EU nach Einschätzung der Bundesregierung auf die beruflichen Zukunftsperspektiven junger Deutscher auf dem europäischen Arbeitsmarkt? Welche empirischen Untersuchungen zur Arbeitsaufnahme im europäischen Ausland konnten bisher den Erfolg bzw. Misserfolg untermauern? Wie hoch ist die Quote der mobilitätsgeförderten Deutschen, die im EU-Ausland dauerhaft einer Beschäftigung nachgehen? Die Mobilitätsprogramme der EU stärken die für den internationalen Arbeitsmarkt geforderten Schüsselkompetenzen und erhöhen die Bereitschaft junger Menschen, eine Arbeitsaufnahme in einem anderen europäischen Land in Betracht zu ziehen. Die Europäische Kommission hat eine Studie zur Nachverfolgung des beruflichen Werdegangs von Teilnehmern des Erasmus+-Programms in Auftrag gegeben. Zahlen zu mobilitätsgeförderten Deutschen, die im EU-Ausland dauerhaft einer Beschäftigung nachgehen, liegen der Bundesregierung nicht vor. 12. Welchen direkten Einfluss haben die Mobilitätsprogramme der EU nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Zukunftsperspektiven europäischer Ausländer auf dem deutschen Arbeitsmarkt? Welche empirischen Untersuchungen zur Arbeitsaufnahme mobilitätsgeförderter EU-Ausländer in Deutschland gibt es? Wie hoch ist die Quote der mobilitätsgeförderten EU-Ausländer in Deutschland , die dauerhaft einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen ? Der Bundesregierung liegen keine Zahlen darüber vor, wie viele mobilitätsgeförderten EU-Ausländer in Deutschland dauerhaft einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen . 13. Welche Rolle spielt die im Bericht der Bundesregierung (s. Vorbemerkung der Fragesteller) gestellte Forderung der Hochschulautonomie vor dem Hintergrund der Umsetzung des Erasmus-Programms? Die Hochschulautonomie wird durch Erasmus+ in keiner Weise eingeschränkt. Die Hochschulen sind frei in der Entscheidung, einen Antrag auf Förderung zu stellen und ihre Partnerinstitutionen zu wählen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8102 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Welche Rolle spielt nach Einschätzung der Bundesregierung das Erasmus+- Programm für den Bologna-Prozess, insbesondere für die Zielvorgabe, den Europäische Hochschulraum zu einem „weltweit beachteten Raum mit Vorbildfunktion “ (Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses 2015 bis 2018) zu entwickeln? Das Erasmus+-Programm spielt eine vitale Rolle bei der Umsetzung des Bologna -Prozesses und der Internationalisierung der Hochschulsysteme. Zum einen fördert das Erasmus+-Programm die Koordinierungsstelle der „Bologna Followup Group“. Zum zweiten unterstützt Erasmus+ verschiedene Aktivitäten auf europäischer Ebene (z. B. Peer Learning), damit die vereinbarten Reformen des Bologna -Prozesses in allen am Prozess beteiligten Staaten umgesetzt werden. Nach Auffassung der Bundesregierung ist Internationalisierung ein zentraler Faktor für exzellente Hochschulbildung. 15. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung belastbare Untersuchungen, die nachweisen, dass das Erasmus-Programm die Qualität von Wissenschaft und Lehre an deutschen Hochschulen verbessert hat? Gibt es Empfehlungen, wie die geplante Ausweitung des Programms hierzu wesentlich beitragen könnte? Zahlreiche Projektergebnisse belegen den Wert von internationaler Kooperation für Wissenschaft und Lehre. Die Ergebnisse von Erasmus+-geförderten Projekten werden auf einer zentralen Onlineplattform veröffentlicht und können so von anderen Einrichtungen aufgenommen werden. Die Erkenntnisse aus dem laufenden Programm Erasmus+ werden bei der Entwicklung des Nachfolgeprogramms berücksichtigt . 16. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Austritt Großbritanniens aus der EU bei der geplanten Verdoppelung der Erasmus+-Mittel berücksichtigt ? Der Vorschlag zum kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen (2021 bis 2027) wurde von der Europäischen Kommission in der Annahme erstellt, dass Großbritannien in diesem Zeitraum kein Mitgliedstaat der Europäischen Union mehr sein wird. 17. Wie viele Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2017 Praktika oder Studienaufenthalte in Großbritannien absolviert? Wie verhalten sich diese Zahlen zu den Zahlen der von deutschen Studierenden im Rahmen des Erasmus+-Programms absolvierten Praktika und Studienaufenthalte insgesamt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Im Jahr 2016 haben im Hochschulbereich 4 995 Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft mit Erasmus+ einen Studien- oder Praktikumsaufenthalt in Großbritannien absolviert. Dies sind 13,3 Prozent aller Erasmus+ Geförderten mit deutscher Staatsbürgerschaft im Hochschulbereich. Zur Aufschlüsselung nach Jahren wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Für das Jahr 2017 liegen noch keine Zahlen vor, da die Projekte z. T. noch nicht abgeschlossen sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/8102 Geförderte Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft nach GB im Rahmen von Erasmus+ Studienaufenthalt Praktikum Gesamt 2014 3.178 1.860 5.038 2015 3.168 1.721 4.889 2016 3.280 1.715 4.995 Geförderte Personen insgesamt mit deutscher Staatsbürgerschaft Studienaufenthalt Praktikum Gesamt 2014 29.568 7.492 37.060 2015 29.840 7.441 37.281 2016 29.756 7.749 37.505 Anteil Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft nach GB an Geförderten mit dt. Staatsbürgerschaft gesamt in Prozent Studienaufenthalt Praktikum Gesamt 2014 10,7 24,8 13,6 2015 10,6 23,1 13,1 2016 11,0 22,1 13,3 18. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien über eine Fortsetzung des Erasmus+-Programms auch nach dem Brexit? Wenn ja, wann sollten die Verhandlungen abgeschlossen sein? Wenn nein, hat die Bundesregierung Pläne, mit Großbritannien bilaterale Verhandlungen zur Studierendenmobilität beider Länder aufzunehmen? Die formellen Verhandlungen über eine künftige Partnerschaft könnten erst beginnen , wenn das Vereinigte Königreich ein Drittstaat ist. Erst im Rahmen dieser Verhandlungen werden Einzelheiten des tatsächlichen und rechtlichen Rahmens der künftigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich festgelegt werden. Dies gilt auch für den Bereich des Erasmus+- Programms. Für die Weiterführung der Partnerschaft stellen das ausgehandelte Austrittsabkommen und die gemeinsame politische Erklärung für das zukünftige Verhältnis eine gute Basis dar. Die konkrete Ausgestaltung der künftigen Kooperation hängt von dem Ausgang der Verhandlungen ab und kann nicht isoliert von diesen verhandelt werden. Vor Abschluss dieser Verhandlungen kann daher in vielen Bereichen noch keine belastbare Aussage über den Inhalt von Folgeregelungen und deren Auswirkungen auf bestimmte Sachverhalte getroffen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8102 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Wie könnte sich nach Einschätzung der Bundesregierung ein Ausstieg Großbritanniens auf die Attraktivität des Erasmus-Programms für deutsche Studenten auswirken? Es ist nicht zu erwarten, dass mit dem Ausstieg Großbritanniens die Attraktivität des Programms Erasmus+ sinkt. 20. Wie beurteilt die Bundesregierung den Ausschluss der Schweiz (2014/2015) aus dem Erasmus+-Programm und die Aufnahme der Türkei mit Bezug auf den europäischen Mehrwert für das „Wissenschafts- und Innovationssystem “ (vgl. www.cvp.ch/de/news/2017-06-30/mit-dem-austritt-aus-erasmusriskiert -die-schweiz-ein-eigentor; www.deutsch-tuerkische-nachrichten.de/ 2014/04/500626/eu-entscheidung-erasmus-programm-fuer-die-tuerkeibleibt -bestehen)? Die Bundesregierung unterstützt die europäische Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Programme mit allen an den Programmen teilnehmenden Staaten. Welche Staaten an den EU-Programmen teilnehmen können, ist in den jeweiligen Verordnungen geregelt. Gemäß Artikel 24b der Verordnung Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung von Erasmus+ können „die Beitrittsländer, Kandidatenländer und potenziellen Kandidatenländer “, so auch die Türkei, Erasmus+-Programmländer werden. Artikel 24d der Verordnung ermöglicht es der Schweizerischen Eidgenossenschaft, auf Grundlage eines bilateralen Abkommens an Erasmus+ teilzunehmen. Indes hat die Schweiz während der aktuellen Programmlaufzeit kein solches Abkommen mit der EU geschlossen. 21. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der vom Bundesrat geäußerten Kritik an der versuchten politischen Einflussnahme der EU über das Erasmus +-Programm? Als EU-Programm dient Erasmus+ der Umsetzung der gemeinsam von den EU- Mitgliedstaaten vereinbarten Ziele. Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Bundesrates, dass die Mitgliedstaaten eng von der Europäischen Kommission in die Ausgestaltung neuer, durch Erasmus+ finanzierter Initiativen eingebunden werden müssen, um sicherzustellen, dass die Finanzmittel den vereinbarten Kernzielen des Programms zugutekommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333