Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 28. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8107 19. Wahlperiode 04.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/7806 – Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren auf Bundesfernstraßen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bundesweit übernehmen die Freiwilligen Feuerwehren wichtige Aufgaben bei der Bewältigung von Verkehrsunfällen und anderen Gefahrenlagen auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Medienberichten zur Folge kam es in jüngster Zeit vermehrt zu schweren Unfällen auf Bundesautobahnen, bei denen in besonderem Maße die freiwilligen Einsatzkräfte gefordert wurden (vgl. www. ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Immer-mehr-A2- Unfaelle-Feuerwehren-ueberlastet,feuerwehr2984.html; letzter Aufruf: 17. Januar 2019). Neben der enormen physischen und psychischen Belastung für die Feuerwehrleute sind die Einsätze auf Autobahnen auch für die betroffenen Kommunen eine große Herausforderung. So müssen diese etwa schweres Gerät für die Autobahneinsätze finanzieren. Dabei liegen die Bundesfernstraßen grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Bundes. In den Zeilen 6094 bis 6103 des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages heißt es: „Einen wichtigen Beitrag für unser funktionierendes Hilfeleistungssystem für Katastrophen leisten die vielen ehren- und hauptamtlichen Helferinnen und Helfer bei den Feuerwehren, den Hilfsorganisationen und dem Technischen Hilfswerk (THW). Wir wollen das ehrenamtliche Engagement nachhaltig stärken. Wir wollen die Arbeit der 80 000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des THW durch einen weiteren Ausbau des hauptamtlichen Personals unterstützen – auch beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) – und entlasten sowie weiter darin fortfahren, den Investitionsstau bei der Fahrzeugbeschaffung und den Liegenschaften des THW abzubauen. Der Bund wird seiner Verpflichtung im Rahmen des ergänzenden Katastrophenschutzes gerecht werden.“ Ehrenamtlich aktive Feuerwehrleute beklagen hingegen mangelnde Investitionen (vgl. www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/ Immer-mehr-A2-Unfaelle-Feuerwehren-ueberlastet,feuerwehr2984.html; letzter Aufruf: 17. Januar 2019). Die veraltete Ausrüstung der Freiwilligen Feuer- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8107 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode wehren sei insbesondere vor dem Hintergrund fatal, dass die Anforderungen an die Ausrüstung aufgrund der technischen Weiterentwicklung der in Unfällen involvierten Fahrzeuge stetig zunähmen. Vor diesem Hintergrund sehen die Fragesteller einen Handlungsbedarf des Bundes zur Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehren beim Einsatz auf Bundesfernstraßen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Bund verfügt nach Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes (GG) nur über eine thematisch eng begrenzte Zuständigkeit für den Schutz der Bevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall. Der Katastrophenschutz liegt in der Zuständigkeit der Länder, der Brandschutz in der Zuständigkeit der Kommunen. Die alltägliche Gefahrenabwehr, zu der auch die Bergung nach Verkehrsunfällen gehört, obliegt – unabhängig von der Straßenbaulast – den Ländern bzw. den jeweiligen Kommunen. Der Bund ergänzt den Katastrophenschutz der Länder durch für Zivilschutzzwecke entwickelte Ausstattung in den Aufgabenbereichen Brandschutz, CBRN-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung. Die Länder können die zur Verfügung gestellten Fahrzeuge und Ausstattungen des Bundes zusätzlich für ihre Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes nutzen (Doppelnutzen). Eine Nutzung der bundeseigenen Fahrzeuge, Ausstattung und Geräte in der allgemeinen Gefahrenabwehr sieht das Gesetz nicht vor, wird aber vom Bund ohne Anerkennung einer Zuständigkeit geduldet. 1. Wie viele Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2018 auf Bundesfernstraßen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 2. Wie viele Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2018 auf dem in Niedersachsen liegenden Abschnitt der Autobahn 2? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Statistiken über Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren auf Bundesfernstraßen vor. 3. Wie viele Unfälle ereigneten sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2018 auf dem in Niedersachsen liegenden Abschnitt der Autobahn 2, wie viele waren jeweils Unfälle mit Personenschaden, und wie viele solche mit Todesfolge (bitte nach Unfallfolge und Jahr aufschlüsseln)? Im Rahmen der amtlichen Straßenunfallstatistik stehen Angaben über Unfälle mit Personenschaden sowie schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden für detaillierte Auswertungen zur Verfügung. Alle sonstigen Unfälle mit nur „leichtem“ Sachschaden (ohne Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln) werden nur zahlenmäßig nach der Ortslage nachgewiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8107 Tabelle 1: Unfälle und Unfallfolgen auf der Bundesautobahn A 2 in Niedersachsen im Zeitraum 2014-2018 4. Auf welche Höhe beläuft sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung die finanzielle und personelle Belastung für Gemeinden in Niedersachsen, deren Feuerwehren und sonstige Rettungskräfte auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen regelmäßig eingesetzt werden (bitte nach der jeweiligen Bundesautobahn bzw. Bundesstraße aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 5. Welche Mittel stellt der Bund zur finanziellen Unterstützung der Kommunen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren zur Verfügung? Für die Haushaltsjahre 2019 bis 2022 stellt der Bund jährlich investive Mittel in Höhe von rund 60 Mio. Euro für den Erwerb von Fahrzeugen zur Ergänzung des Katastrophenschutzes der Länder (§ 13 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes [ZSKG]) zur Verfügung. Da der Bund auch die Kosten für die Unterbringung , Wartung und Instandsetzung sowie die Ersatzbeschaffung trägt und auch die Kosten für die Ausbildung und gesundheitlichen Untersuchungen der Erst- und Zweitbesatzungen der vom Bund zur Verfügung gestellten Fahrzeuge übernimmt, werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von rund 18 Mio. Euro bereitgestellt. Die vom Bund finanzierten Fahrzeuge, Ausstattung und Geräte für den ergänzenden Katastrophenschutz werden nach einem zwischen Bund und Ländern abgestimmten Ausstattungskonzept beschafft und an die Innenressorts der Länder zur Verteilung in eigener Zuständigkeit übergeben. Diese allein bestimmen nach eigenem Ermessen und in eigener Risikobewertung über die Dislozierung der ergänzenden Bundesausstattung. 6. Welche sonstigen Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um die von Autobahneinsätzen der Freiwilligen Feuerwehren betroffenen Kommunen zu unterstützen? Aufgrund der Zuständigkeit der Länder für den Katastrophenschutz verfolgt die Bundesregierung, neben der oben erwähnten Duldung der Nutzung der für Zivilschutzzwecke beschafften bundeseigenen ergänzenden Ausstattung in der allgemeinen Gefahrenabwehr, mangels Finanzierungskompetenz keine Maßnahmen zur Unterstützung der betroffenen Kommunen. dabei: Getötete Schwer-verletzte Leichtverletzte 2014 538 413 12 101 595 125 2015 604 430 15 81 568 174 2016 611 473 17 88 669 138 2017 552 393 11 82 529 159 2018 BASt-U2p-08/2019 noch nicht verfügbar Bundesautobahn A2 in Niedersachsen Unfälle mit Personenschaden und schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden Insgesamt davon: U(P) U(SS) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8107 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Inwiefern sieht die Bundesregierung weiteren Handlungsbedarf zur Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehren hinsichtlich ihres Einsatzes auf Bundesfernstraßen , und sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine Verantwortung auf Bundesebene als Straßenbaulastträger, betroffene Gemeinden und Landkreise finanziell zu unterstützen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 8. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehren an Autobahnen durch hauptamtliche Mitarbeiter ? Die Bewertung der Frage, ob die in der allgemeinen Gefahrenabwehr auf Autobahnen eingesetzten Freiwilligen Feuerwehren durch hauptamtliche Mitarbeiter unterstützt werden sollten, hängt von den organisatorischen und personellen Verhältnissen vor Ort ab und unterliegt allein den zuständigen Landes- und Kommunalbehörden . Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 9. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Forderung, den Kommunen an Autobahnen Einnahmen aus der LKW-Maut zur Verfügung zu stellen (vgl. www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/ Immer-mehr-A2-Unfaelle-Feuerwehren-ueberlastet,feuerwehr2984.html; letzter Abruf: 17. Januar 2019)? Nach § 11 Absatz 3 des Bundesfernstraßenmautgesetzes steht das auf einer mautpflichtigen Straße oder einem Abschnitt einer mautpflichtigen Straße angefallene Mautaufkommen dem jeweiligen Träger der Straßenbaulast zu. Es ist in vollem Umfang zweckgebunden für die Bundesfernstraßen zu verwenden. Für die Bundesautobahnen ist der Bund Träger der Straßenbaulast, so dass ihm das angefallene Mautaufkommen zusteht und zweckgebunden für die Bundesfernstraßen verwendet wird. Diese strenge Zweckbindung (sog. Finanzierungskreislauf Straße) ist wichtig für die Akzeptanz der Lkw-Maut bei den Nutzern und sollte daher aus Sicht der Bundesregierung beibehalten werden. 10. Plant die Bundesregierung, die Autobahnmeistereien finanziell und organisatorisch zu unterstützen, damit diese den Feuerwehren bei Straßenabsperrungen und Absicherungen auf Autobahnen effektiv helfen können? Falls ja, inwiefern? Falls nein, warum nicht? Das für Straßenabsperrungen und Absicherungen auf Bundesautobahnen eingesetzte Betriebsdienstpersonal der Autobahnmeistereien ist für diese Aufgabe bereits speziell ausgebildet und entsprechend ausgestattet. Einer weitergehenden finanziellen oder organisatorischen Unterstützung bedarf es daher nicht. Darüber hinaus finanziert der Bund die Beschaffung von Sichtschutzwänden für die Autobahnmeistereien . 11. Innerhalb welchem durchschnittlichen Kilometerradius erreichen nach Kenntnis der Bundesregierung Feuerwehren und Freiwillige Feuerwehren Bundesfernstraßen im Fall eines Unfalls (bitte Verteilungsschlüssel in Kilometerradius angeben)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8107 12. In welchem maximalen Kilometerradius sollten nach Auffassung der Bundesregierung Feuerwehren und Freiwillige Feuerwehren eine Bundesfernstraße im Fall eines Unfalls erreichen können? Die Bewertung, in welchem maximalen Kilometerradius Feuerwehren und freiwillige Feuerwehren eine Bundesfernstraße im Falle eines Unfalls erreichen können sollten, richtet sich nach den örtlichen und topographischen Gegebenheiten sowie den gegebenen Verkehrsanbindungen und ist durch die jeweils zuständige Landes- und Kommunalbehörde vorzunehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333