Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 28. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8109 19. Wahlperiode 04.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christian Wirth, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/7822 – Berichte über Materialmangel bei der Bundespolizei V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der „FOCUS“ berichtete in seiner Ausgabe 52/01 2018/19, S. 32 („Bundespolizei empört über Materialmängel (z. B. Leihhelme von der Bundeswehr)“) von Materialmängeln bei der Bundespolizei. Im Angesicht von Bedrohungen durch Terrorismus sei es, z. B. bei den Grenzkontrollen im Dezember 2017, nicht immer möglich, alle eingesetzten Beamten mit der nötigen Schutzausrüstung auszustatten , tatsächlich war nur einer von fünf eingesetzten Beamten ausreichend geschützt. Zugleich seien Teile der Ausrüstung der Bundespolizei, zum Beispiel die Helme vom Typ Combat 826, nur Leihgaben der Bundeswehr. Auch die technische Rückständigkeit der Maschinenpistole MP5 und die dafür eingesetzte Munition werden bemängelt. 1. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es bei den Grenzkontrollen im Dezember 2018, anlässlich des Attentates in Straßburg, nicht genug Schutzwesten , Helme und/oder Maschinenpistolen gab? a) Wenn ja, wie erklärt die Bundesregierung diesen Mangel? b) Wenn ja, wurde nach Ansicht der Bundesregierung dadurch die Sicherheit der Beamten im Einsatz gefährdet? Über Ausstattungsmängel anlässlich des Einsatzes im Dezember 2018 liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. c) Wenn nein, wie erklärt die Bundesregierung den oben genannten Artikel im Focus? Der Artikel steht unter dem Schutz der Pressefreiheit gemäß Artikel 5, Absatz 1 Satz 2, 3 des Grundgesetzes (GG). Geschützt sind hierbei auch mögliche Quellen und Hinweisgeber. Die Bundesregierung bewertet daher Presseartikel grundsätzlich nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8109 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es nur für jeden fünften Bundespolizisten im Einsatz einen Helm, eine Schutzweste und eine Maschinenpistole MP5 gibt? Nein. a) Ist dies auf einen akuten Mangel an Ausrüstung zurückzuführen, oder entspricht dieses Verhältnis den Vorgaben der Bundespolizei bzw. Bundesregierung ? Für die Interventionsfähigkeit der Einsatzkräfte der Bundespolizei zur Bewältigung lebensbedrohlicher Einsatzlagen wird in jeder Bundespolizeidirektion ein Pool an besonderer Einsatzausstattung gem. Ausstattungsnachweisung (ballistischer Helm, Schutzweste und MP5) vorgehalten. Bei Bedarf steht die besondere Einsatzausstattung den eingesetzten Polizeivollzugsbeamten zur Verfügung. Dieses Verfahren orientiert sich an den aktuellen einsatztaktischen Bewertungen der Bundespolizei. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. b) Wie groß war die Differenz zwischen dem nach Ansicht der Bundesregierung notwendigen Ausrüstungsstand der Bundespolizei und der tatsächlich vorhandenen Ausrüstung im Jahr 2018? Wie hat sich die Differenz in den Jahren 2010 bis 2017 jeweils entwickelt (bitte alle Ausrüstungsgegenstände auflisten, bei denen in mindestens einem dieser Jahre die Differenz über 5 Prozent lag)? Über die prozentuale Abweichung von Führungs- und Einsatzmitteln (FEM) wird in der Bundespolizei keine Statistik geführt. Bedarfe, Materialpools aber auch akzeptables Materialfehl und Materialüberbestände , z. B. aufgrund eines Generationenwechsels von FEM, werden im Einzelfall betrachtet. c) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen und welche plant sie zu ergreifen, um den genannten Materialmangel zu beheben? Bei der Priorisierung von Beschaffungen werden im Rahmen der Entscheidung neben den fachlichen Bedarfen, Aspekte wie die aktuelle Stellenbesetzung, Gleichzeitigkeitsfaktoren in der Nutzung etc. berücksichtigt. Zur Bewältigung von Ad-hoc auftretenden Bedarfen aus einsatztaktischer Sicht sind bei der Bundespolizei Kreislaufreserven und Materialpools eingerichtet. Auf die Antwort zu den Fragen 2a und 2b wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8109 3. Wird neben Schutzhelmen weiteres Material von der Bundeswehr oder von Behörden geliehen? Wenn ja, um welche Ausrüstungsgegenstände handelt es sich, und welchen Prozentsatz des der Bundespolizei zur Verfügung stehenden Materials machen die Leihgaben aus? Die Bundespolizei plant keine weiteren Leihgaben von der Bundeswehr oder anderen Behörden. 4. Warum wird erst im Jahr 2019, vier Jahre nach den Anschlägen in Paris, den Kontroll- und Streifenbeamten ein Einsatzhelm zur Verfügung gestellt? Nach den Anschlägen im Jahr 2015 hat die Bundespolizei die vorhandene Einsatzausstattung mit Blick auf die einsatztaktischen Anforderungen bewertet. Im Ergebnis wurden ab dem Jahr 2016 unterschiedliche Beschaffungen eingeleitet, um die Einsatzausstattung zu ertüchtigen. Die temporäre Ausleihe von ballistischen Einsatzschutzhelmen der Bundeswehr überbrückt dabei lediglich die Zeit des Beschaffungsprozesses bis einschließlich des Zulaufs von neuen Helmen. a) Entsprechen die derzeit von der Bundeswehr geliehenen Helme, sowie die neu für die Bundespolizei bestellten Helme VPAM-Prüfstufe 3, und mit welcher Traumawirkung ist beim Beschuss durch Handfeuerwaffen zu rechnen? Die Prüfanforderungen der Vereinigung Prüfstellen für Angriffshemmende Materialien (VPAM) in der Prüfstufe 3 entsprechen den Prüfbedingungen der Technischen Lieferbedingungen Gefechtshelm, allgemein (TL 8470-0004) ballistische Festigkeit, Parabellumfestigkeit. Die Traumawirkung beim Beschuss aus Handfeuerwaffen ist vom verwendeten Kaliber der Waffe, der jeweiligen Pulverladung der Patrone, dem verwendeten Geschoss, dem Abstand bei der Schussabgabe und dem verwendeten Auftreffwinkel abhängig und damit nicht im vornherein zu berechnen. b) Gibt es derzeit weitere Verzögerungen bei der Beschaffung von anderen Ausrüstungsgegenständen für die Bundespolizei entsprechend der jeweiligen Bedarfsmeldungen? Die Beschaffungsvorhaben der Bundespolizei liegen grundsätzlich im Plan. 5. Inwiefern wird die Bundespolizei eine neue Mitteldistanzwaffe beschaffen? Neben der bereits getroffenen Entscheidung für eine Modifizierung der MP5 befasst sich die Bundespolizei in einer ergebnisoffenen Betrachtung und Bewertung mit der Einführung einer neuen Mitteldistanzwaffe auf Grundlage der künftigen Anforderungen an die Bewaffnung für Einsatzkräfte der Bundespolizei. a) Inwieweit ist eine Modernisierung der MP5 geplant? Gegenwärtig wird die Maschinenpistole MP5 für eine bessere Handhabung und schnellere Zielerfassung ertüchtigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8109 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Inwiefern reicht die Durchschlagskraft der Action-4-Munition aus, um Täter mit Schutzwesten bekämpfen zu können? Bei der Schießausbildung wird primär das Schießen auf Gliedmaßen trainiert. Ziel ist es, die Handlungsunfähigkeit von Tätern, die mit Schutzwesten ausgestattet sind, zu erreichen. c) Inwieweit sind die Streifenwagen der Bundespolizei mit den erforderlichen Behältnissen zur Lagerung der MP5 ausgestattet? Die Streifenfahrzeuge sind in der Regel mit Vorrichtungen zum sicheren Transport der Waffe MP 5 ausgestattet. d) Wie hoch ist das durchschnittliche Alter der von der Bundespolizei genutzten Dienstwaffen, besonders der MP5 (bitte nach Modell aufschlüsseln )? Die MP5 wurde im Zeitraum 1966 bis 1992 in unterschiedlichen Mengen beschafft . Aufgrund unterschiedlicher Nutzung und regelmäßiger Instandsetzung sind die Waffen in einem technisch aktuellen einsatzbereiten Zustand. 6. Wie ist der Stand der Modernisierung der sondergeschützten Fahrzeuge in der Bundespolizei? Die Beschaffung bzw. die Erneuerung der geschützten Fahrzeuge der Bundespolizei ist teilweise abgeschlossen bzw. die Vergabeverfahren sind eingeleitet. a) Über wieviel sondergeschützte Fahrzeuge verfügt die Bundespolizei? Die Bundespolizei verfügt über -67- geschützte Einsatzfahrzeuge. b) Wieviel sind davon vom alten Muster Sonderwagen 4? Von den unter 6a) genannten Sonderwagen sind -46- vom Typ Sonderwagen (SW) 4. c) Über welche Schutzklasse verfügt der Sonderwagen 4 in Bezug auf Handfeuerwaffen ? Zum ballistischen Schutz des Sonderwagens SW 4 wird aus einsatztaktischen Gründen keine Auskunft erteilt. d) Wieviel Fahrzeuge „Eagle“ von der Bundeswehr hat die Bundeswehr beschafft ? Die Bundespolizei hat 10 EAGLE IV mit Unterstützung der Bundeswehr beschafft . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8109 e) Für welche Bundespolizeidirektionen und Bundespolizeiinspektionen sind die „Eagle“ vorgesehen? Die EAGLE IV - Fahrzeuge sind für die Bundespolizeiakademie und für nachfolgende Bundespolizeidirektionen vorgesehen bzw. befinden sich bereits vor Ort in der: Bundespolizeidirektion Hannover, Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Bundespolizeidirektion Stuttgart sowie Bundespolizeidirektion München. f) Wie ist der Stand der Umrüstung (z. B. hinsichtlich polizeilicher Sonderwagen , Gewehr auf Lafette nachrüsten etc.) bei der Erprobungsstelle, welche in der Bundespolizeiakademie angesiedelt ist? Die Forschungs- und Erprobungsstelle des Bundespolizeipräsidiums führt keine Umrüstungen durch. g) Welches Waffensystem wird im Eagle BPOL verbaut? Es ist eine fernbedienbare leichte Waffenstation des Typs FLW 100 mit dem Gewehr MG 5A1 vorgesehen. h) Welche Fahrzeugtypen sollen noch beschafft werden? Es werden geschützte Geländewagen, geschützte Transportfahrzeuge und geschützte Mehrzweckfahrzeuge beschafft. i) Sind für das Land Tunesien sondergeschützte Fahrzeuge beschafft worden ? Die Bundespolizei hat für das Land Tunesien keine geschützten Fahrzeuge beschafft . j) Wurden den Einsatzdirektionen seit dem Attentat am 7. Januar 2015 auf Charlie Hebdo der Bundespolizei sondergeschützte Fahrzeuge zur Verfügung gestellt? Die geschützten Fahrzeuge sind bundesweit disloziert, so dass alle Bundespolizeidirektionen auf den Bestand bei besonderen Einsatzlagen zurückgreifen können . k) Sind neue sondergeschützte Fahrzeuge für die Direktionen (außer den Flughäfen) für den Ersteinsatz bei lebensbedrohlichen Einsatzlagen vorgesehen ? Wann werden diese Fahrzeuge den Einsatzdirektionen zur Verfügung gestellt ? Gegenwärtig sind an den Flughäfen der Bundespolizeidirektionen, der Direktion Bundesbereitschaftspolizei, der Bundespolizeidirektion 11 sowie der Bundespolizeiakademie geschützte Einsatzfahrzeuge vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8109 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wie ist der Zustand der Trainingsstätten, Trainingssysteme und Raumprogramme der Bundespolizei? Der Zustand entspricht weitgehend den technischen und einsatztaktischen Anforderungen und gewährleistet die Durchführung der erforderlichen Aus- und Fortbildung . a) Über wieviel Raumschießanlagen verfügt die Bundespolizei? Die Bundespolizei verfügt über -29- Raumschießanlagen. b) Wieviel Raumschießanlagen haben eine Verdrängungslüftung, auch als Kolbenströmung bekannt? Von den Raumschießanlagen verfügen -28- über eine Verdrängungslüftung (Kolbenströmung ). c) Wann sollen die übrigen Raumschießanlagen auf eine Verdrängungslüftung umgerüstet werden? Eine Umrüstung der 28 Raumschießanlagen mit Kolbenströmung ist nicht erforderlich . Für die Raumschießanlage mit Mischlüftungsanlage wird derzeit eine Sanierung /Modernisierung vorbereitet. d) Wieviel Raumschießanlagen sind aktuell temporär oder dauerhaft geschlossen ? Drei Raumschießanlagen sind derzeit geschlossen. e) Was ist der Grund der Schließungen von Raumschießanlagen in der Bundespolizei ? Die drei Raumschießanlagen werden zur Erfüllung einsatztaktischer Anforderungen ertüchtigt. f) Wie viele marode Raumschießanlagen gibt es, und wie viele davon stehen der Bundespolizei wegen Schließung nicht zur Verfügung? Welche Finanzmittel sind für die Sanierung dieser Raumschießanlagen im Haushalt 2019 eingestellt? Wann beginnt die Sanierung? Für erforderliche Ertüchtigungen/Modernisierungen sind bis zum Jahr 2021 insgesamt Haushaltmittel i. H. v. 842 000 Euro vorgesehen, davon im Haushaltsjahr 2019 ca. 388 000 Euro. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. g) Warum verfügen nach Kenntnis der Fragesteller alle Landespolizeien über ein Trainingssystem MP, jedoch nicht die Bundespolizei? Die Bundespolizei verfügt über das Trainingssystem MP5 mit Platzmunition und Mündungsfeuerdämpfer. Zur Verbesserung der Trainingsmöglichkeiten werden derzeit die konzeptionellen Grundlagen für ein Trainingssystem mit Farbmarkierung für die MP5 (ähnlich der Länder) geschaffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/8109 h) Wann wird das nach Kenntnis der Fragesteller anfällige Trainingssystem P30CM (Colour Marker) durch ein FX- oder Lasersystem ergänzt? FX oder Lasersystem werden derzeit erprobt. Nach Abschluss von weiterführenden Tests und Erprobungen könnten die bestehenden Lösungen zu einem ganzheitlichen Schießtrainingssystem ergänzt oder abgelöst werden. i) Welche Alternativen gibt es für die nach Kenntnis der Fragesteller unzulänglichen Farbkugeln der P30CM (Ladehemmungen, Farbkugeln fallen im geladenen Zustand aus den Rohren, Farbkugeln platzen beim Ladevorgang in der Waffe auf, Farbkugeln platzen beim Treffer nicht auf, wenn diese bei der Lagerung nicht regelmäßig gedreht werden)? Die aufgetretenen Mängel wurden durch neue Farbkugeln abgestellt. j) Welche Alternativen gibt es bei der P30CM, um realistisch mit 15 Schuss je Magazin trainieren zu können (Magazin fasst nur sieben Schuss, siehe www.heckler-koch.com/de/produkte/militaer/pistolen/p30/p30cm/technischedaten .html)? Dazu gibt es technisch gegenwärtig keine Alternativen. k) Wird mit Schutzschilden trainiert, und sind diese von den Kontroll- und Streifenbeamten (KSB) der Einsatzdirektionen beschafft worden? In der Bundespolizei sind aufgrund der einsatztaktischen Vorgaben und des intensiven taktischen Trainingsbedarfes nur bei spezialisierten Kräften und Spezialeinheiten ballistische Schilde vorhanden. l) Wird mit realistischen Störer-Waffen trainiert, und sind diese von den KSB der Einsatzdirektionen beschafft worden? Die Angehörigen der Bundespolizei nutzen beim Training von Einsatzverfahren und Einsatztaktiken realitätsnahe Trainingsmittel im Rahmen vorhandener Sicherheitsbestimmungen . m) Wird die Geräuschkulisse realistisch dargestellt, und sind geeignete Mittel von den KSB der Einsatzdirektionen beschafft worden, und wenn ja, welche (z. B. Bodensprengkörper)? Für das Training sind Geräuschsimulatoren eingeführt und beschafft worden. n) Wird das Gewehr G1 und Platzmunition beim Training verwendet? Nein. Das Gewehr G1 ist für den Einsatz in der Bundespolizei ausgesondert. o) Sind die Raumprogramme seit dem 7. Januar 2015 aktualisiert worden? Es gibt keine Raumprogramme für Raumschießanlagen. Der Raum- und Flächenbedarf für eine Raumschießanlage wird einzelfallbezogen durch Schießstandsachverständige in Form eines schießsicherheitstechnischen Planungsgutachtens unter Einbeziehung der Nutzerforderungen festgelegt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8109 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode p) Wieviele Trainingsstätten für lebensbedrohliche Einsatzlagen (lebEL) sind für die Bundespolizei vorgesehen? Der Bedarf an Trainingsstätten für lebensbedrohliche Einsatzlagen (lebEL) ist abhängig von der Anzahl der Teilnehmer und dem zeitlichen Umfang des Trainings und wird derzeit ermittelt. q) Sind die Raumprogramme dafür umgesetzt worden? Auf die Antwort zu Frage 7p wird verwiesen. Das erforderliche Raumprogramm befindet sich in der Abstimmung. r) Wann werden die lebEL-Trainingsstätten gebaut und sind einsatzbereit? Auf die Antwort zu Frage 7q wird verwiesen. Aufgrund der noch offenen Abstimmungsprozesse kann derzeit noch nicht verlässlich eingeschätzt werden, wann die LebEL-Trainingsstätten gebaut und einsatzfähig sind. s) Wieviel Fortbildungstage sind für einen KSB im Jahr vorgesehen, und wie hoch ist daran der Anteil für das lebEL-Training? Die jährliche Anzahl der Fortbildungstage für Kontroll- und Streifenbeamtinnen und -beamte (KSB) beträgt grundsätzlich 15 Tage. Die konkrete Umsetzung hängt von den jährlichen Aufgaben- und Fortbildungsschwerpunkten ab. Ein dauerhaft für das LebEL-Training anzusetzender Zeitumfang ist noch nicht festgelegt . 8. Wie ist der bisherige Anschaffungsstand des neuen Modells der taktischen Wechselhülle für Unterziehschutzwesten bei der Bundespolizei? Der Rahmenvertrag ist abgeschlossen. Die ersten Abrufe erfolgen mit den vorzulegenden Bedarfsanforderungen aus den Bundespolizeidirektionen. a) Soll dieses Modell die alten Modelle vollständig ersetzen? Im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel sollen die alten Modelle ersetzt werden b) Welche Gesamtzahl soll angeschafft werden? Die Bundespolizei beabsichtigt eine „Mann-Ausstattung“. 9. Ist eine Anschaffung von Tasern zur verbesserten Ausstattung der Ausrüstung der Bundespolizei derzeit in Planung? Wenn ja, bis wann soll eine Anschaffung erfolgen? Anmerkung: Das Akronym TASER (Thomas A. Swift’s Electric Rifle) steht für den Hersteller eines Produktes aus der Gruppe der sogenannten Elektroimpulsgeräte, die auch von anderen Herstellern angeboten werden. Antwort: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/8109 Die Bewertung der Geeignetheit aller eingeführten Führungs-/Einsatzmittel bei der Bundespolizei unterliegt einer ständigen Überprüfung. Die Bundespolizei befasst sich grundsätzlich mit der Thematik „Distanz-Elektro- Impuls-Geräte“ (DEIG). Dabei werden die Erfahrungen der nationalen sowie internationalen Sicherheitsbehörden einbezogen. Für die GSG 9 der Bundespolizei wurde die rechtliche Voraussetzung geschaffen, Elektroimpulsgeräte im Einsatz zu testen. Konkrete Entscheidungen bezüglich einer weitergehenden Einführung von Elektroimpulsgeräten in der Bundespolizei sind nicht getroffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333