Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 1. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8110 19. Wahlperiode 04.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/7850 – Zusagen der Automobilhersteller gegenüber der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im November 2018 versendete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ein Schreiben an Besitzerinnen und Besitzer von Dieselfahrzeugen, die nicht der neuesten Abgasnorm entsprechen. In diesem Schreiben werden die Besitzerinnen und Besitzer auf „Umtauschprämien, Leasingangebote oder Rabattaktionen“ der Fahrzeughersteller aufmerksam gemacht. In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Wettbewerbsrechtliche Einordnung des Kraftfahrt-Bundesamt-Briefes“ (Bundestagsdrucksache 19/6646) antwortet die Bundesregierung, dass das Schreiben des KBA nur die Hersteller einbezieht, die Zusagen gegenüber der Bundesregierung gemacht haben. Welche konkreten Zusagen die Hersteller gegenüber der Bundesregierung gemacht haben, lässt die Bundesregierung auch in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Grundlage der Aufforderung zur Flottenerneuerung durch Neuerwerb durch das Kraftfahrt-Bundesamt“ (Bundestagsdrucksache 19/6870) offen. Im Zusammenhang mit den gemachten Zusagen ergeben sich aus Sicht der Fragesteller zudem weitere Fragen. 1. Kann die Bundesregierung eine dauerhafte Mobilitätsgarantie (Garantie, dass das Fahrzeug bis an sein Lebensende in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr ohne antriebsspezifische Einschränkungen genutzt werden kann) für die unter die Umtauschprämie fallenden Fahrzeuge geben? Die Übernahme einer Garantie obliegt der Entscheidung des Garantiegebers. Im Fahrzeughandel sind Garantien der Hersteller gebräuchlich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8110 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie überprüft die Bundesregierung, ob die im Schreiben des KBA erwähnten Rabatte tatsächlich zusätzlich zu den ohnehin im regulären Handel gewährten Nachlässen für die 15 besonders belasteten Regionen gegeben werden ? Liegt eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Fahrzeugherstellern vor, welche die Rahmenbedingungen der Umtauschaktionen fixiert? 5. In welchem Volumen haben die Hersteller der Bundesregierung insgesamt „Umtauschprämien, Leasingangebote und Rabatte“ zugesagt (bitte pro Hersteller angeben)? Die Fragen 2 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Bei den Tauschaktionen der Hersteller handelt es sich um freiwillige Angebote. Die deutschen Fahrzeughersteller haben gegenüber der Bundesregierung zugesagt , Angebote für Tauschaktionen einzuführen, mit denen der Wertverlust für die betroffenen Fahrzeughalter ausgeglichen wird, der durch die Dieseldebatte entstanden ist. Informationen zur Höhe der finanziellen Aufwendungen der Hersteller durch eigenfinanzierte Angebote liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3, 6, 7, 9 und 13 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/6870 verwiesen. 3. Ist der Bundesregierung bekannt, ob, und wenn ja, wie die potenziellen Käufer eines Fahrzeugs unter den Bedingungen der Umtauschprämie überprüfen können, ob diese zusätzlich gewährt wird oder sich im Rahmen der üblichen Nachlässe befindet? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. 4. Müssen die Fahrzeughersteller nach Auffassung der Bundesregierung für die potenziell verminderten Einnahmen Rückstellungen in ihren Bilanzen ausweisen oder ist der Bundesregierung bekannt, ob die Hersteller ihre Gewinnerwartungen aufgrund der „Umtauschprämien, Leasingangebote und Rabatte “ anpassen mussten? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333