Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 28. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8111 19. Wahlperiode 04.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/7851 – Qualität der Innenraumluft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach der Debatte um Stickoxide (NOx) in der Außenluft, rückt nun eine Auseinandersetzung mit der Qualität der Innenraumluft ins Visier der öffentlichen Debatte (www.tagesschau.de/inland/richtwert-stickstoffdioxid-101.html). Der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) beim Umweltbundesamt setzt sich dabei für bundeseinheitliche und gesundheitsbezogene Richtwerte ein. Nun ist bekannt geworden, dass der Langzeitrichtwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel, der bislang für Außenluft gilt, auch für Innenräume (Kindergärten, Schulen, Fahrgastraum von Bussen, Krankenhäuser ) gelten soll. Zusätzlich wurden vom AIR zwei Kurzzeitrichtwerte eingeführt : Werden Messwerte oberhalb eines Gefahrenwertes von 250 Mikrogramm je Kubikmeter Luft pro Stunde erreicht, ist laut Ausschuss „unverzügliches Handeln“ erforderlich. Zudem gilt ein Vorsorgewert von 80 Mikrogramm je Kubikmeter Luft pro Stunde, nachdem die Betroffenen „aktiv“ werden sollen. Konzentrationen unterhalb des Kurzzeitrichtwertes von 80 Mikrogramm je Kubikmeter Luft werden vom AIR als unbedenklich eingestuft. Bislang bestehen nur Richtwerte, die nicht zwingend eingehalten werden müssen, anders als die Grenzwerte der Außenluft, die zwingend eingehalten werden müssen. Quellen für Stickoxide in Innenräumen sind z. B. brennende Kerzen und Gasöfen (www.tagesschau.de/inland/richtwert-stickstoffdioxid-101.html). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Erstmals wurden Richtwerte für Stickstoffdioxid (NO2) im Jahr 1998 abgeleitet. Im Dezember 2018 hat der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) aufgrund der deutlich verbesserten Datenlage die Richtwerte für NO2 erneut abgeleitet und damit aktualisiert. Die aktualisierten Richtwerte für NO2 wurden für Richtwert I und II (Vorsorgeund Gefahrenwert), jeweils gemittelt über eine Stunde, abgeleitet. Sie werden als Kurzzeitrichtwerte bezeichnet. Künftig wird als Richtwert I (Vorsorgerichtwert) eine Konzentration von 80 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) und als Richtwert II (Gefahrenrichtwert) eine Konzentration von 250 µg/m³ empfohlen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8111 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Einen sogenannten Langzeitrichtwert hat der AIR nicht abgeleitet. Er empfiehlt jedoch, falls erforderlich, den Richtwert der Weltgesundheitsorganisation für NO2 von 40 µg/m³, bezogen auf ein Jahr (Jahresmittelwert), heranzuziehen. Die Richtwerte des AIR sind keine Grenzwerte und ziehen daher auch keine Überwachungspflicht nach sich. Messungen der Innenraumluft erfolgen lediglich anlassbezogen. Die Richtwerte des AIR dienen dann als Orientierung zur Beurteilung der Innenraumluftqualität. 1. Wie sollen die entsprechenden kurzzeitigen und langfristig zu erfassenden Richtwerte aus den Leitwerten für die Innenraumluft nach Informationen der Bundesregierung gemessen werden? 2. Wo genau sollen die Messungen für die Leitwerte der Innenraumluft in Kindergärten , dem Fahrgastraum von Bussen etc. nach Informationen der Bundesregierung erhoben werden? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Die jeweiligen Messungen sollten auf Grundlage der einschlägigen VDI-Richtlinien , z. B. der VDI-Richtlinie 4300 Blatt 1, erfolgen. Darin sind auch Angaben für den Ort der Messung enthalten. 3. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage wurden nach Informationen der Bundesregierung die Richtwerte in Bezug auf NOx durch den AIR festgelegt ? 4. In welchem Beschluss sind die neuen Richtwerte veröffentlicht worden, und wo ist dieses Protokoll öffentlich zugänglich gemacht worden, da es (Stand: 17. Dezember 2018, 12 Uhr www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/ kommissionen-arbeitsgruppen/ausschuss-fuer-innenraumrichtwerte-vormalsad -hoc#textpart-1) nicht auf der Homepage des Umweltbundesamts zu finden ist? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Die aktualisierten Richtwerte des AIR für NO2 werden durch das Umweltbundesamt im Bundesgesundheitsblatt voraussichtlich im Mai 2019 bekannt gemacht. In dieser Bekanntmachung werden auch die wissenschaftlichen Grundlagen zur Ableitung der Richtwerte für NO2 dargestellt. Dabei wird Bezug auf das AIR-Basisschema genommen, welches das Verfahren zur Ableitung von Richtwerten festlegt. Dieses ist unter folgendem Link verfügbar: www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/377/dokumente/basisschema_ 2012.pdf. Ein Ergebnisprotokoll der letzten Sitzung des AIR, in der die aktualisierten Richtwerte für NO2 beschlossen wurden, muss erst noch durch den AIR abgestimmt und angenommen werden. Danach wird es auf der Homepage des UBA öffentlich zugänglich sein. 5. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den neuen Richtwerten des AIR zu NOx-Belastung von Innenräumen? Aus Sicht der Bundesregierung sind Richtwerte für die Beurteilung der Qualität der Innenraumluft grundsätzlich zu begrüßen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8111 6. Mit welchem Verwaltungs- und Kostenaufwand rechnet die Bundesregierung zur Realisierung der Überprüfung der Richtwerte in allen öffentlichen Gebäuden wie Krankenhäusern, Kindergärten und Fahrgasträumen des ÖPNV (= Öffentlicher Personennahverkehr)? Eine solche Überprüfung ist nicht vorgesehen. 7. Plant die Bundesregierung den neuen Richtwert für NOx in Innenräumen in ihren Liegenschaften überprüfen bzw. überwachen zu lassen? Eine solche Überprüfung ist nicht vorgesehen. 8. Welche wissenschaftliche Basis gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die Aussage, dass gesundheitliche Wirkungen wie Krebserkrankungen, Asthma und Allergien auf die Verunreinigungen der Innenraumluft durch NOx zurückzuführen sind? Da nicht bekannt ist, auf wessen Aussage Bezug genommen wird, kann die Bundesregierung hierzu keine Stellung nehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333