Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 28. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8125 19. Wahlperiode 05.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat, Dr. Konstantin von Notz, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Angeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/7790 – Ausrichtung und Fortsetzung der Deutschen Islam Konferenz (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/6233) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Mitte November 2018 eine Kleine Anfrage zur „Ausrichtung und Fortsetzung der Deutschen Islam Konferenz “ (DIK) gestellt (Bundestagsdrucksache 19/6233). Insgesamt 18 der 29 Fragen wurden u. a. mit dem Verweis auf die Vorbemerkung der Bundesregierung beantwortet, nachdem „die Konzeption der Fortführung der DIK in der 19. LP zum Zeitpunkt [der Antwort] noch nicht abgeschlossen “ sei. Der „Planungsprozess der Bundesregierung umfasst“ insbesondere auch „die DIK-Auftaktveranstaltung am 28. und 29. November 2018, die zum Zeitpunkt der Beantwortung ebenfalls noch nicht abgeschlossen“ sei (Bundestagsdrucksache 19/6233, S. 2). Der Bericht über diese Auftaktveranstaltung auf der Homepage der DIK (www. deutsche-islam-konferenz.de/DIK/DE/DIK/01_UeberDieDIK/01_Aktuelles/10 dik2018-auftaktsitzung-resuemee/auftakt-resuemee-dik-node.html) ist aus Sicht der Fragesteller unkonkret: Man wolle die DIK als „Forum für die innermuslimische Verständigung“ nutzen und sich vor allem „Fragen der Identitätsfindung zuwenden und ein Forum für die notwendige Debatte innerhalb der vielfältigen muslimischen Community in Deutschland darstellen“. Die „operative , auf den Alltag gerichtete Phase“ der DIK solle sich auf Fragen der „Integration vor Ort“ und auf „Dialog und Förderung“ konzentrieren. Ein weiterer Schwerpunkt der DIK sei es, „die Muslime bei der Beantwortung der Frage [zu unterstützen], was die Mitglieder und Besucher muslimischer Gemeinden [ggf. auch „abseits des Theologischen“] von ihrem Religionspersonal erwarten.“ Diese sollen – so die DIK – „jetzt und in den kommenden Monaten konkreter geplant und konzipiert“ werden. Nach Ansicht der Fragesteller fällt auf, dass dem Staat – so jedenfalls auf der DIK-Homepage – im Grunde nur noch die Rolle eines passiven Statisten zukommt , der lediglich den organisatorischen „Rahmen anbieten“, Plattform schaffen“ bzw. „eine Bühne bauen“ solle. Dass der Staat demgegenüber jedoch Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8125 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode auch eigene Anliegen vertreten, Akzente setzen bzw. eigene Handlungsmöglichkeiten oder gar Handlungsnotwendigkeiten entwickeln und zur Diskussion stellen könnte, davon ist weder auf der Homepage zu lesen, noch in der Rede des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer zum DIK- Auftakt etwas zu hören gewesen (www.bmi.bund.de/SharedDocs/reden/DE/ 2018/11/rede-dik-20181128.html). Selbst bei einem explizit genannten operativen Thema – nämlich der Ausbildung von Imamen und islamischen Religionsbediensteten nach einem universitären Abschluss – kamen seitens des gastgebenden Bundesinnenministers Horst Seehofer während der DIK keine konkreten Ideen. Zwei Wochen nach der Auftaktveranstaltung der DIK fand erneut ein „Gespräch und Meinungsaustausch“ zwischen Vertretern und Vertreterinnen der Dachverbände islamischer Gemeinden und Staatssekretär Dr. Markus Kerber statt. Hier wurde ein „Resümee der Auftaktveranstaltung“ gezogen und ein „Folgeprozess im Rahmen der DIK in dieser Legislaturperiode“ skizziert (www. deutsche-islam-konferenz.de/DIK/DE/DIK/01_UeberDieDIK/01_Aktuelles/11 dik2018-dik-verbaendetreffen/dik-verbaendetreffen-inhalt.html). 1. Gab es vor, während bzw. nach der Auftaktveranstaltung der 4. DIK eine Verständigung bzw. Vorschläge der Bundesregierung, wie häufig und in welchem Zyklus die DIK in der aktuellen Legislaturperiode tagen soll, und wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, warum nicht? Es entspricht der üblichen Praxis, dass die Deutsche Islam Konferenz (DIK) zu Beginn einer Legislaturperiode im Hinblick auf ihre Themen neu ausgerichtet und ggf. in ihrer Arbeitsweise und Zusammensetzung angepasst wird. Dies liegt in der Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI), und es erfolgte unter anderem auch im Rahmen eines umfassenden , der Auftaktveranstaltung vorgeschalteten Konsultationsprozesses, in den ein breites Spektrum islamischer Organisationen und Initiativen der muslimischen Zivilgesellschaft, die Kirchen, die kommunalen Spitzenverbände, Ländervertreter und Bundesressorts einbezogen waren. Durch die Auftaktveranstaltung oder im Anschluss daran ergaben sich keine Anlässe, die Struktur und Arbeitsweise der DIK in der laufenden Legislaturperiode anders als geplant zu gestalten. 2. Welche 200 Einzelpersonen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Institutionen , Organisationen und/oder Verbände wurden zu der DIK-Auftaktveranstaltung am 28. und 29. November 2018 eingeladen bzw. haben an der Auftaktveranstaltung teilgenommen (bitte einzeln aufschlüsseln)? Eine namentliche Übersicht der Akteure der Auftaktveranstaltung ist einsehbar unter www.deutsche-islam-konferenz.de/DIK/DE/DIK/01_UeberDieDIK/01_ Aktuelles/09dik2018-auftaktsitzung/auftakt-dik-inhalt.html?nn=5812596 (Dokument „Ablauf DIK-Auftaktveranstaltung“). Eine Übersicht über die bei der Auftaktveranstaltung vertretenen Organisationen und Institutionen ist einsehbar unter www.deutsche-islam-konferenz.de/DIK/DE/DIK/01_UeberDieDIK/01_ Aktuelles/10dik2018-auftaktsitzung-resuemee/auftakt-resuemee-dik-inhalt.html? nn=5812596 (Dokument „Auftaktveranstaltung: Teilnehmende Einrichtungen und Organisationen“). Hinsichtlich der Nennung von Namen in Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., „Beziehungen der Automobil-, Luftfahrt- und Bauindustrie zur Bundesregierung“ auf Bundestagsdrucksache 17/14698 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8125 3. Nach welchen objektiven Kriterien erfolgt die Auswahl der DIK-Teilnehmenden , insbesondere der „säkulare[n], laizistische[n] und liberale[n] Muslime “, die nicht in die folgenden vier muslimischen Verbände (DITIB, Islamrat, Zentralrat der Muslime bzw. VIKZ) eingebundenen sind, von denen Bundesminister Horst Seehofer in seiner Auftaktrede während der Auftaktkonferenz der DIK sprach (www.bmi.bund.de/SharedDocs/reden/DE/ 2018/11/rede-dik-20181128.html)? Auf die Vorbemerkung zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Ausrichtung und Fortsetzung der Deutschen Islam Konferenz“ auf Bundestagsdrucksache 19/6233 wird verwiesen. 4. Welche Themenschwerpunkte wurden nach der Auftaktveranstaltung der DIK als solche identifiziert und stehen nach aktuellem Stand in der vierten Phase der DIK im Fokus (bitte einzeln aufführen und erläutern)? Die Aktionsfelder der DIK in der laufenden Legislaturperiode stehen zum einen im Zusammenhang mit vorhergehenden DIK-Phasen, sind zugleich jedoch auch Ausfluss des der Auftaktveranstaltung vorgeschalteten breiten Konsultationsprozesses sowie maßgeblich der Auftaktveranstaltung selbst. In diesem Sinne lassen sich in religions-, integrations- und gesellschaftspolitischer Hinsicht die folgenden Themenschwerpunkte nennen. Projektförderung: Die Praxiswirkung der DIK soll mittels einer basisnahen und praktisch ausgerichteten Integrationsförderung ausgeweitet werden. Dafür sind zusätzliche Mittel vorgesehen, die im Bundeshaushalt 2019 im neuen Förderansatz „Moscheen für Integration – Öffnen, Vernetzen, Kooperieren“ verankert sind. Dialog über Prävention von Antisemitismus und Muslimfeindlichkeit: Im Rahmen der DIK soll auf der Grundlage der bestehenden Ergebnisse der DIK ein Beitrag zur Vorbeugung gesellschaftlicher Polarisierung geleistet werden, insbesondere auch in den Bereichen Antisemitismus unter Muslimen wie auch Islambeziehungsweise Muslimfeindlichkeit. Geplant ist hierzu die Stärkung der öffentlichen Wahrnehmung gelungener Projekte in den genannten Bereichen, aber auch die Förderung des Austauschs zwischen muslimischen und jüdischen Gemeinschaften . Förderung des innermuslimischen Dialogs: Die DIK in der laufenden Legislaturperiode versteht sich zudem als Rahmen für eine innermuslimische Debatte über Fragen der Identitätsfindung und damit verbunden der Selbstorganisation von Muslimen in Deutschland. Für diesen Prozess ist die DIK eine Plattform, wie sich in der Auftaktveranstaltung zeigte. Mit und in der DIK soll zu dieser Debatte ermutigt , sie aber auch konstruktiv begleitet und befördert werden. Zum Themenschwerpunkt der Ausbildung religiösen Personals islamischer Gemeinden wird auf die Antwort zu den Fragen 10 bis 13 verwiesen. 5. Wie wird die vom Bundesinnenminister in seiner Auftaktrede angekündigte neue Arbeitsweise der DIK genau aussehen, und welche Vorschläge hat die Bundesregierung hierzu während oder nach der Auftaktveranstaltung unterbreitet ? Die neue Arbeitsweise der DIK ist gekennzeichnet durch die Auflösung fester Gremien oder dauerhafter Mitgliedschaften. Da Empfehlungen und Ergebnisse der DIK zu zentralen Themen vorliegen, hat sich die bisherige Arbeitsweise überholt . Die aktuelle Arbeitsweise hingegen sieht vor, abhängig vom jeweiligen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8125 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Thema, von der Zielrichtung und von den betroffenen Akteuren einzelne Veranstaltungen unterschiedlich zu besetzen. Dazu gehören etwa öffentliche, aber auch geschlossene Veranstaltungen. Als Formate kommen beispielsweise Fachtagungen , Arbeitsgespräche, politische Dialogveranstaltungen, Werkstattgespräche und Podiumsdiskussionen in Frage. a) Welche „themen- und anlassbezogene, variable und flexible Formate“, die im Nachgang „des Austausches während der Auftaktveranstaltung“ identifiziert werden sollten, wird es während der 4. DIK geben (www. deutsche-islam-konferenz.de/DIK/DE/DIK/01_UeberDieDIK/01_Aktuelles/ 07dik2018-fortfuehrung/neustart-dik.html)? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. b) Wenn es während der 4. DIK „keine festen Arbeitsgruppen, Ausschüsse oder dauerhaften Mitgliedschaften von Personen in Foren“ mehr geben soll, wer ist dann befugt, innerhalb bzw. im Namen der DIK Beschlüsse zu fassen (www.deutsche-islam-konferenz.de/DIK/DE/DIK/01_Ueber DieDIK/01_Aktuelles/07dik2018-fortfuehrung/neustart-dik.html)? Die DIK hat in der Vergangenheit zu einer Vielzahl von Fragestellungen Lösungen erarbeitet und Beschlüsse gefasst. Auf der Grundlage der bestehenden Empfehlungen soll die DIK nun praxisnah die Prozesse begleiten, die durch sie initiiert und befördert wurden, beziehungsweise auch neue Anreize setzen. Beschlüsse im Sinne der Fragestellung und vergleichbar mit solchen in früheren DIK-Phasen sind im Rahmen der aktuellen DIK bisher nicht geplant. c) Wenn es innerhalb der 4. DIK „keine festen Arbeitsgruppen, Ausschüsse oder dauerhaften Mitgliedschaften von Personen in Foren“ mehr geben soll, wer ist in diesem Prozess wem gegenüber rechenschaftspflichtig (www.deutsche-islam-konferenz.de/DIK/DE/DIK/01_UeberDieDIK/01_ Aktuelles/07dik2018-fortfuehrung/neustart-dik.html)? Eine Rechenschaftspflicht einzelner Akteure gegenüber anderen Akteuren im Sinne der Fragestellung besteht nicht. 6. Wenn „bewusst auf feste Strukturen im Sinne einer Gremienarbeit“ verzichtet werden soll, wird es dann zumindest eine Art Plenum der 4. DIK geben (z. B. den Kreis der Teilnehmenden der Auftaktveranstaltung), und wenn ja, wie wird dieses gestaltet, und wenn nein, warum nicht (www.bmi.bund.de/ SharedDocs/reden/DE/2018/11/rede-dik-20181128.html)? Inwiefern gilt der Verzicht auf „feste Strukturen im Sinne einer Gremienarbeit “ innerhalb der 4. DIK auch für eine Steuerungsgruppe (in Nachfolge des Arbeits- bzw. Lenkungsausschusses der 3. DIK), und wenn ja, mit welcher Begründung (www.bmi.bund.de/SharedDocs/reden/DE/2018/11/rede-dik- 20181128.html)? Nein. Auf die Antwort zu Frage 5 sowie ergänzend auf die Vorbemerkung in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN „Ausrichtung und Fortsetzung der Deutschen Islam Konferenz“ auf Bundestagsdrucksache 19/6233 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8125 7. Wer wird oder soll über die Zahl und Themensetzung der vielen vom Bundesinnenminister angekündigten „Konferenzen, Dialogformate und Workshops “ (incl. der Zusammensetzung der Teilnehmenden bzw. der Vortragenden und Gäste) bzw. über die Durchführung der geplanten „Forschungsvorhaben “ der DIK entscheiden (www.bmi.bund.de/SharedDocs/reden/DE/ 2018/11/rede-dik-20181128.html)? In der aktuellen Phase der DIK werden Themen aufgegriffen und nachgehalten, zu denen bereits grundsätzliche Beschlüsse und Empfehlungen der DIK vorliegen . Dabei ist der Prozess aber offen genug, um Themenimpulse aus der öffentlichen Diskussion oder seitens der muslimischen Gemeinschaften aufzugreifen. Auf die Antwort zu Frage 5 und ergänzend auf die Vorbemerkung in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Ausrichtung und Fortsetzung der Deutschen Islam Konferenz“ auf Bundestagsdrucksache 19/6233 wird verwiesen. 8. Sieht die Bundesregierung – neben dem, dass sie „ein Angebot und ein Werkzeug in Reaktion auf Fragen der Identitätsfindung unter Muslimen und damit auch der Selbstorganisation von Muslimen in Deutschland sein“ will und für diese Fragen „als der Rahmen und die Bühne für einen Dialog und Austausch“ fungieren möchte – auch eigene inhaltliche Anliegen und inhaltliche Handlungsmöglichkeiten bzw. -notwendigkeiten, die sie innerhalb der 4. DIK zur Diskussion stellen möchte, und wenn ja, welche, und wann wird sie diese dem Deutschen Bundestag vorlegen (www.deutsche-islam-konferenz. de/DIK/DE/DIK/01_UeberDieDIK/01_Aktuelles/07dik2018-fortfuehrung/ neustart-dik.html)? Die Bundesregierung verbindet mit der DIK eine Vielzahl von Anliegen. Wie der Bundesinnenminister in seiner Grundsatzrede bei der Auftaktveranstaltung verdeutlichte , ist es ein Hauptanliegen der DIK, Wege zu finden, „einen Islam in Deutschland zu fördern, der in unserer Gesellschaft verwurzelt ist, die Werte unseres Grundgesetzes teilt und die Lebensarten dieses Landes achtet – einen Islam in, aus und für Deutschland, einen Islam der deutschen Muslime“. So soll die DIK beispielsweise Impulse setzen hin zur auslandsunabhängigen Selbstorganisation muslimischer Gemeinden, zur Bekämpfung von Muslimfeindlichkeit und Antisemitismus , zur Öffnung und Vernetzung von Moscheegemeinden vor Ort und zur Stärkung des innermuslimischen Dialogs. Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 4, 5, 5b und 7 verwiesen. Das Bundesinnenministerium kommuniziert vielfältig zu den Themen der DIK. Es ist nicht vorgesehen, den Deutschen Bundestag über die üblichen Wege der Information hinausgehend gesondert zu Einzelthemen der DIK zu unterrichten. Weitreichende Informationen zu den Themen der DIK sind unter www.deutscheislam -konferenz.de öffentlich zugänglich. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 9. Welche Themen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von welchen der (Bundes-)Ministerien, Bundesländer und Kommunen vor, während oder nach der Auftaktveranstaltung für die inhaltliche Ausrichtung und Organisation der 4. DIK eingebracht (bitte einzeln u. a. auch nach Ressort, Funktion oder Gremien aufschlüsseln)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Ausrichtung und Fortsetzung der Deutschen Islam Konferenz“ auf Bundestagsdrucksache 19/6233 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8125 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Bis wann werden der Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder die Ankündigung des Bundesministers in seiner Auftaktrede aufgreifen, und sich nicht nur „überlegen“, sondern nunmehr auch konkrete Vorschläge machen, wie man „staatlicherseits“ beim Thema Imam-Ausbildung in Deutschland endlich „aktiv werden kann“ (www.bmi.bund.de/SharedDocs/ reden/DE/2018/11/rede-dik-20181128.html)? a) Welche konkreten Schritte planen Bund und Länder bzgl. der Ausbildung von Imamen und islamischen Religionsbediensteten in Deutschland? b) Wenn die Bundesregierung die Ausbildung von Imamen und islamischen Religionsbediensteten in Deutschland grundsätzlich begrüßt und „aktiv“ (www.bmi.bund.de/SharedDocs/reden/DE/2018/11/rede-dik-20181128. html) werden will, wie will sie sicherstellen, dass erfolgreiche Weiterbildungsprogramme für Imame, wie bspw. an der Universität Osnabrück, weitergeführt bzw. neu aufgelegt werden (www.ndr.de/nachrichten/ niedersachsen/osnabrueck_emsland/Uni-Osnabrueck-beendet-Imam- Weiterbildung,imamausbildung112.html)? 11. Hat die Bundesregierung aus dem Impulsvortrag und der anschließenden Podiumsdiskussion zum Thema „Imamausbildung in Deutschland“ während der Auftaktveranstaltung der DIK neue Erkenntnisse gewonnen, und wenn ja, welche? 12. Wird die Bundesregierung ihrerseits Konzepte und Finanzierungsmodelle für Ausbildungsprogramme für Imame und islamische Religionsbedienstete in Deutschland (auch in Zusammenarbeit mit der DIK) erarbeiten, die über bereits bestehende Leitfäden und Pilotprojekte für eine sprachliche und/oder landes- bzw. gesellschaftskundliche Fortbildung von Imamen und islamischen Religionsbediensteten hinausgehen, und wenn ja, welche? a) Bis wann wird die Bundesregierung hierzu potentielle Konzepte und Finanzierungsmodelle vorlegen? b) Sollte keine Erarbeitung seitens der Bundesregierung zu potentiellen Konzepten und Finanzierungsmodellen geplant sein, warum nicht? 13. Wie wird die Bundesregierung gemeinsam mit den islamischen Verbänden daran arbeiten, die Berufsperspektiven für Absolventinnen und Absolventen der Islamischen Theologie zu verbessern? Die Fragen 10 bis 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Ausbildung religiösen Personals islamischer Gemeinden ist zunächst eine Angelegenheit der islamischen Gemeinden und ihrer Zusammenschlüsse selbst. Auf der Grundlage der bisherigen Ergebnisse der DIK stellt die Ausbildung religiösen Personals islamischer Gemeinden zugleich einen Schwerpunkt der DIK in ihrer aktuellen Phase dar. Insbesondere gilt es zunächst zu erörtern, ob, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen beziehungsweise in welcher Form Staat und religiöse Gemeinschaften bei der Ausbildung von religiösem Personal kooperieren können. Aufgrund des verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstbestimmungsrechts der Religionsgesellschaften (Artikel 140 des Grundgesetzes (GG) i. V. m. Artikel 137 Absatz 3 der Weimarer Verfassung [WRV]) ist eine Grundvoraussetzung , dass islamische Gemeinden und ihre Zusammenschlüsse eine Kooperation mit staatlichen Einrichtungen auch anstreben. Die DIK ist der geeignete Rahmen, um mittels Workshops und Konferenzen, aber auch bilateralen Gesprächen den Dialog zu dieser Frage zwischen islamischen Gemeinden und ihren Zusammenschlüssen, Bund und Ländern sowie der Wis- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/8125 senschaft einschließlich der universitären Zentren für islamische Theologie zu intensivieren mit dem Ziel, die Ausbildung von religiösem Personal islamischer Gemeinden in Deutschland zu befördern. Dies kann im Ergebnis zu konkreten Modellen für öffentlich geförderte Ausbildungsprogramme für Imame und islamische Religionsbedienstete in Deutschland führen. Dies hängt jedoch insbesondere auch von der Bereitschaft der beteiligten Akteure ab. Die Auftaktveranstaltung der DIK im November 2018 hat hier einen wichtigen ersten Impuls gesetzt. Zugleich wurde deutlich, dass die Situation in Bezug auf bestehende Ausbildungen von religiösem Personal in den Dachverbänden von islamischen Gemeinden und die Bedarfslage sehr heterogen ist. Dies ist im weiteren Prozess zu berücksichtigen . Die sprachliche und gesellschaftskundliche Fortbildung von religiösem Personal islamischer Gemeinden war im Unterschied zur praktischen Ausbildung religiösen Personals für die Gemeindearbeit bereits thematischer Schwerpunkt einer früheren Phasen der DIK und wird im Rahmen ihrer aktuellen Phase nicht erneut als eigener Schwerpunkt aufgegriffen. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 27d der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Ausrichtung und Fortsetzung der Deutschen Islam Konferenz“ auf Bundestagsdrucksache 19/6233 wird ergänzend verwiesen . 14. Aus welchem Grund werden Abgeordnete des Deutschen Bundestages auch in der vierten Phase nicht an der DIK beteiligt und erhalten keine Einladungen oder weitere Informationen zu den Veranstaltungen der DIK? Auf die Antwort zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Ausrichtung und Fortsetzung der Deutschen Islam Konferenz “ auf Bundestagsdrucksache 19/6233 wird verwiesen. Davon unbenommen bestehen über die einschlägigen und dafür vorgesehenen Kanäle vielfältige Möglichkeiten, sich über die Aktivitäten, den Verlauf, die Arbeitsstände und Resultate der DIK zu informieren bzw. informieren zu lassen. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 15. Aus welchem Grund wurde die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bislang an der Arbeit der DIK nicht beteiligt (vgl. Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/6233), obwohl „Muslimfeindlichkeit“ bereits eines der zentralen Themen der 2. DIK war? Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes war an der Arbeit der DIK in der Legislaturperiode 2009 bis 2013 beteiligt. Eine künftige Einbindung der Antidiskriminierungsstelle ist mit Blick auf die Themenfelder Antisemitismus und Muslimfeindlichkeit vorgesehen. 16. Soll das Thema „Muslimfeindlichkeit“ und die hohe Anzahl von Angriffen auf Personen muslimischen Glaubens in der 4. DIK behandelt werden (vgl. Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 19/6233), und wenn ja, wird zumindest hierzu die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingeladen, und wenn nein, warum nicht? Auf die Antworten zu den Fragen 4 und 15 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8125 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Gab es vor, während bzw. nach der Auftaktveranstaltung eine Verständigung bzw. Vorschläge der Bundesregierung, ob für die vierte Phase der DIK eine Evaluation bzw. ein Abschlussbericht vorgelegt werden soll und wann dieser veröffentlicht werden soll, und wenn nein, warum nicht? In welcher Form der Neuansatz der DIK in dieser Legislaturperiode evaluiert wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. 18. Wie sollen die „Dach- und Spitzenverbände islamischer Gemeinden“ nach Ansicht des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat „im DIK- Prozess als Vertretung des organisierten Islams in Deutschland weiterhin eine hervorgehobene Rolle spielen“ (bitte inhaltlich „hervorgehobene Rolle“ ausführen; www.deutsche-islam-konferenz.de/DIK/DE/DIK/01_UeberDieDIK/ 01_Aktuelles/11dik2018-dik-verbaendetreffen/dik-verbaendetreffen-inhalt. html)? Als Vertreter eines Großteils der organisierten religiös praktizierenden Muslime in Deutschland haben die Dach- und Spitzenverbände islamischer Gemeinden im DIK-Prozess eine hervorgehobene Rolle inne, insbesondere bei Fragen, die die Kooperation zwischen Staat und Religionsgemeinschaften auf der Grundlage des Religionsverfassungsrechts betreffen. Daher fanden im Rahmen der DIK gesonderte Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern von Dach- und Spitzenverbänden islamischer Gemeinden auf Einladung des BMI statt. a) Sollen die von Bundesminister Horst Seehofer in seiner Rede zur Auftaktveranstaltung der 4. DIK benannten „säkulare[n], laizistische[n] und liberale [n] Muslime“ ebenfalls eine „hervorgehobene Rolle“ wie die „Dachund Spitzenverbände islamischer Gemeinschaften im DIK-Prozess“ spielen, und wenn ja, wie, und gegenüber wem (www.deutsche-islamkonferenz .de/DIK/DE/DIK/01_UeberDieDIK/01_Aktuelles/11dik2018- dik-verbaendetreffen/dik-verbaendetreffen-inhalt.html)? Auch wenn die islamischen Dachverbände wie in Antwort zu Frage 18 dargestellt wichtige Ansprechpartner sind und bleiben, ist ihre Rolle gleichwohl auf religiös organisierte Muslime in Deutschland begrenzt. Unter anderem deshalb wird in der aktuellen Phase der DIK das breite Spektrum der muslimischen Zivilgesellschaft umfassend einbezogen. b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass die DITIB, die rund zwei Wochen nach dem Auftakt der DIK im Bundesinnenministerium zu Gast war (www.deutsche-islam-konferenz.de/DIK/ DE/DIK/01_UeberDieDIK/01_Aktuelles/11dik2018-dik-verbaendetreffen/ dik-verbaendetreffen-inhalt.html?nn=5812596), von einem neu gewählten Vorstand geführt wird, dessen Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender nach Presseberichten in direkter und enger Verbindung zur türkischen Regierung stehen (www.welt.de/regionales/nrw/article186905 274/Isolierter-Islam-Verband-Versucht-Ditib-eine-Kehrtwende.html), und welche Auswirkungen haben die engen Verbindungen zwischen DITIB und der türkischen Regierung nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Zusammenarbeit mit DITIB im Rahmen der DIK? Die personelle und strukturelle Anbindung der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB) an die türkische staatliche Religionsbehörde wird insbesondere vor dem Hintergrund der verstärkten politischen Einflussnahme des türkischen Staates auf DITIB in den letzten Jahren kritisch gesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/8125 Zugleich ist DITIB mit nach eigenen Angaben 860 Moscheegemeinden sowie ebenfalls nach eigenen Angaben 200 000 ordentlichen Mitgliedern, deren Familien und weiteren Gemeindebesuchern Bezugspunkt und Ansprechpartner für eine große Zahl in Deutschland lebender Muslime. Die Gemeinden vor Ort mit ihren zahlreichen auch ehrenamtlichen Mitarbeitern bieten religiöse und soziale Dienstleistungen an und sind damit zentraler Bestandteil des muslimischen Lebens in Deutschland. Seit 2016 äußert sich die Bundesregierung öffentlich kritisch bezüglich der verstärkten politischen Steuerung von DITIB durch den türkischen Staat. Die Zusammenarbeit des Bundes mit DITIB wurde bereits seit 2017 deutlich reduziert. So wurden zum Beispiel keine Anträge auf Projektförderung in Trägerschaft von DITIB mehr bewilligt. Zugleich führt die Bundesregierung den bestehenden kritischen Dialog mit DITIB unmittelbar oder zum Beispiel im Rahmen der DIK fort. c) Wie bewertet die Bundesregierung die Teilnahme von K. H. und I. E.-Z., die der Verfassungsschutz laut einem Bericht der „FAZ“ „dem Spektrum der Muslimbruderschaft zurechnet“ (www.faz.net/aktuell/politik/inland/ mangelnde-transparenz-und-umstrittene-teilnehmer-auf-ditib-konferenz- 15977155.html), an der DITIB-Konferenz in Köln Anfang des Jahres 2019? Welche Auswirkungen hat diese Verbindung zwischen DITIB und K. H. und I. E.-Z. nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit DITIB im Rahmen der DIK? Die Verantwortlichen von DITIB wären bei der Organisation der Konferenz in Köln gut beraten gewesen, bereits im Vorfeld Transparenz walten zu lassen und sich klar von extremistischen Gruppen abzugrenzen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 b verwiesen. 19. Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, mit welchen Verbänden islamischer Gemeinschaften sie im Rahmen der DIK in einen Dialog tritt? Welche Rolle spielt dabei die Prüfung einer Anbindung an ausländische Regierungen ? In die DIK sind in der aktuellen Legislaturperiode auch Dach- und Spitzenverbände islamischer Gemeinden als Vertreter der religiös organisierten Muslime in Deutschland einbezogen, sofern sie überregional beziehungsweise bundesweit tätig und kein Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) sind. Grundlage des Dialogs sind auch die Ergebnisse und Empfehlungen der DIK. Die Anbindung an oder Beziehungen in die Herkunftsländer von Muslimen in Deutschland ist kein Hinderungsgrund für eine Mitwirkung in der DIK, die ein Dialogformat darstellt. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 18b verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8125 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Welches inhaltliche Resümee zieht bzw. hat das Bundesinnenministerium bzgl. der Auftaktveranstaltung der 4. DIK gegenüber den Vertretern und Vertreterinnen der eingeladenen islamischen Verbände während des Gesprächs und Meinungsaustauschs im Dezember 2018 gezogen (www. deutsche-islam-konferenz.de/DIK/DE/DIK/01_UeberDieDIK/01_Aktuelles/ 11dik2018-dik-verbaendetreffen/dik-verbaendetreffen-inhalt.html)? Aus Sicht der Bundesregierung war die Auftaktveranstaltung ein großer Erfolg. Die Konferenz hat deutlich gemacht, dass sich die DIK als Forum für den Dialog zwischen Staat und Muslimen, aber zunehmend auch als Forum für die innermuslimische Verständigung bewährt hat. Trotz der notwendigen Öffnung der DIK gegenüber vielfältigen weiteren Akteuren bleiben die islamischen Verbände hervorgehobene Ansprechpartner für eine Vielzahl sie betreffender Themen. Diese Sicht wurde gegenüber den Vertreterinnen und Vertretern der islamischen Verbände bei einem Gespräch im Nachgang der Auftaktveranstaltung durch Staatssekretär Dr. Markus Kerber kommuniziert. a) Welche bei diesem Gespräch angesprochene „intensive Projektförderarbeit “ sowie „verschiedene, anlassbezogene, sich speziellen Facetten des muslimischen Lebens in Deutschland und des inner-muslimischen Dialog widmende Veranstaltungsformate“ sollen in dieser Legislaturperiode stattfinden, und auf welche Themen und/oder Anlässe beziehen sich diese (www.deutsche-islam-konferenz.de/DIK/DE/DIK/01_UeberDieDIK/01_ Aktuelles/11dik2018-dik-verbaendetreffen/dik-verbaendetreffen-inhalt. html)? Bei dem genannten Gespräch wurde auf die bestehende Projektförderung im Rahmen der DIK sowie auf das durch den Bundesinnenminister während der Auftaktveranstaltung angekündigte Modellvorhaben „Moscheen für Integration – Öffnung, Vernetzung, Kooperation“ hingewiesen. In diesem Zusammenhang wurde auf einen Praktiker-Workshop hingewiesen, den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zwischenzeitlich im Januar 2019 im Rahmen der Projektkonzeption veranstaltet hat. Des Weiteren wurde bei dem Gespräch ein Ausblick gegeben auf geplante, aber noch nicht terminierte Veranstaltungen zu Muslimfeindlichkeit, Antisemitismus, Ausbildung von religiösem Personal islamischer Gemeinden sowie zum innermuslimischem Dialog. b) Welche begleitenden Forschungsprojekte wurden bei diesem Gespräch für diese Legislaturperiode angekündigt bzw. sind in Planung (www. deutsche-islam-konferenz.de/DIK/DE/DIK/01_UeberDieDIK/01_Aktuelles/ 11dik2018-dik-verbaendetreffen/dik-verbaendetreffen-inhalt.html)? Das Forschungszentrum des BAMF führt das Projekt „Muslimisches Leben in Deutschland 2019 (MLD 2019)“ durch. Mit diesem sollen aktuelle Erkenntnisse über die in Deutschland lebende muslimische Bevölkerungsgruppe gewonnen werden. Durch einen Vergleich mit den Ergebnissen der Studie „Muslimisches Leben in Deutschland“ aus dem Jahr 2008 sollen zudem Veränderungen aufgezeigt werden, die sich im letzten Jahrzehnt innerhalb der muslimischen Bevölkerungsgruppe vollzogen haben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333