Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 1. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8126 19. Wahlperiode 05.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/7599 – Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan: Aktueller Stand und Zukunft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Deutschland beteiligt sich mit der Bundeswehr seit dem 1. Januar 2015 an der NATO-„Resolute Support Mission“ (RSM) und ist als Rahmennation mit weiteren rund 20 Nationen im Norden Afghanistans tätig. Gemäß des aktuellen Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 22. März 2018 können bis zu 1 300 deutsche Soldatinnen und Soldaten bei RSM eingesetzt werden. Dabei werden folgende Leistungen sowie militärische Fähigkeiten laut Mandat bereitgestellt : Beratung, Ausbildung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte, Sicherung, Schutz und ggf. Evakuierung, Führung, Führungsunterstützung, logistische und sonstige Unterstützung einschließlich Transport, Umschlag und Rückverlegung, militärisches Nachrichtenwesen , sanitätsdienstliche Versorgung einschließlich des Verwundetenlufttransports , Aufklärung und Überwachung, einschließlich abbildende Aufklärung und Überwachung aus der Luft sowie Auswertung, zivil-militärische Zusammenarbeit einschließlich humanitärer Hilfs- und Unterstützungsdienste. Weiterhin werden Kräfte zur Verwendung in den mit der Führung der RSM beauftragten Stäben und Hauptquartieren einschließlich der Kräfte zur Unterstützung der Führungsfähigkeit eingesetzt. Das Mandat endet am 31. März 2019. Laut Medienberichten vom 21. Dezember 2018 (www.tagesschau.de/ausland/ trump-afghanistan-117.html) gibt es Überlegungen in der US-Regierung, etwa die Hälfte der in Afghanistan stationierten 14 000 US-Soldaten abzuziehen. Die Bundesregierung konnte bisher diese Meldung auf Nachfrage in den Fachausschüssen nicht bestätigen. Unklar ist daher, ob und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt welche Leistungen und Fähigkeiten abgezogen werden könnten. Die Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen äußerte sich aber bereits dahingehend, dass bei einem vollständigen Abzug der amerikanischen Streitkräfte sich auch die Bundeswehr aus Afghanistan zurückziehen würde (www.zeit.de/2019/04/ursula-von-der-leyen-bundeswehr-afghanistan). Durch den multinationalen Ansatz der RSM und ihre aufeinander abgestimmte Aufgabenaufteilung hätte ein Wegfall eines großen Bündnispartners gravierende Auswirkungen auf die Möglichkeit zum Fortsetzen des Einsatzes, insbesondere, da Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8126 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode die US-Streitkräfte nicht nur zahlenmäßig den größten Teil der RSM, sondern auch teilweise exklusive Fähigkeiten, sogenannte Strategic Enablers, bereitstellen . 1. Welchen Sachstand hat die Bundesregierung zu den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Medienberichten über einen möglichen Teilabzug der US-Streitkräfte aus Afghanistan? Der Bundesregierung ist keine US-Entscheidung bekannt, welche eine Verringerung der Präsenz von US-Truppen in Afghanistan bedeuten würde. 2. Wie hat die Bundesregierung versucht, diese Meldungen zu verifizieren? 3. Hat die Bundesregierung sich mit anderen Partnern der RSM über einen möglichen Teilabzug der US-Streitkräfte aus Afghanistan ausgetauscht? Wenn ja, mit welchen, und welche Ergebnisse brachten diese Austausche jeweils? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung steht kontinuierlich mit den USA zum Einsatz in Afghanistan bilateral sowie mit allen truppenstellenden Nationen über die verantwortlichen Gremien in der NATO in Kontakt. Die Mission „Resolute Support“ war zuletzt während des Treffens der NATO-Verteidigungsminister am 13./14. Februar 2019 in Brüssel Gegenstand der Beratungen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass alle Entscheidungen zu diesem Einsatz der NATO auch mit allen Alliierten gemeinsam getroffen werden. 4. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Medienberichte über einen möglichen Teilabzug der US-Streitkräfte aus Afghanistan, insbesondere auf den afghanischen Friedensprozess und die Verhandlungsbereitschaft der Taliban, die Nachbarländer und Regionalmächte und die truppenstellenden Nationen von RSM? Die fortgesetzte internationale Unterstützung der afghanischen Sicherheitskräfte im Rahmen der Mission „Resolute Support“ bildet gegenwärtig einen entscheidenden Faktor, um die Taliban zu ernsthaften Verhandlungen zu bewegen. Durch Medienberichte entstehende Unsicherheit über die Planungen der USA kann daher Bemühungen um die Einleitung eines Friedensprozesses erschweren. Andererseits könnte sie aber Nachbarländer auch zu verstärkten Anstrengungen für eine politische Lösung in Afghanistan motivieren. 5. Wie prognostiziert die Bundesregierung die Zukunft und den Ausgang von RSM? Mit welchen Szenarien hierzu arbeitet die Bundesregierung für die strategische Vorausschau? Gibt es Eventualfallplanungen (z. B. Einbringen zusätzlicher Fähigkeiten im Fall von Lageverschärfung, Verstärkung des Personalansatzes, beschleunigte Rückführung oder dergleichen) der Bundeswehr für RSM, und wenn ja welche, und sollen diese nun angewendet werden? Sämtliche Auslandseinsätze der Bundeswehr unterliegen einer kontinuierlichen und fortwährenden Analyse und Bewertung durch die Bundesregierung. Dies geschieht u. a. regelmäßig im Rahmen der Mandatierungsprozesse oder durch Erstellung anlassbezogener Berichte. Auf Basis des Beschlusses des Deutschen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8126 Bundestages zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan vom 22. März 2018 (Bundestagsdrucksache 19/1094) hält die Bundeswehr Kräfte der nationalen Rückfallposition in Deutschland bereit, die auch eine mögliche Veränderung der Kontingente multinationaler Truppensteller oder eine Lageverschärfung im Einsatzland berücksichtigen. Daher wird die Bundesregierung ihr diplomatisches, militärisches und entwicklungspolitisches Engagement auch weiterhin fortführen. Auf das diesbezügliche Input-Papier zur deutschen Unterstützung des Friedensprozesses in Afghanistan zur Unterrichtung des Deutschen Bundestages wird verwiesen. Das Papier wurde auf der Website des Auswärtigen Amtes veröffentlicht unter: www.auswaertiges-amt.de/blob/ 2189142/9f7f331b680d571710a4fb07d0a8afef/190213-inputpapier-breg-an-btdata .pdf. 6. Welche Leistungen und Fähigkeiten, inklusive Strategic Enablers, sind nötig , um den Auftrag der RSM, die afghanischen nationalen Verteidigungsund Sicherheitskräfte zu befähigen, ihrer Sicherheitsverantwortung nachzukommen , auszuführen? Welche dieser Leistungen und Fähigkeiten werden ausschließlich oder überwiegend von den USA zur Verfügung gestellt? Hierzu wird auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage verwiesen. Die Einstufung erfolgt aufgrund der Sensitivität der bereitgestellten Daten aus dem Einsatz des deutschen Einsatzkontingents sowie der Gesamtoperation Resolute Support.* 7. Welche Leistungen und Fähigkeiten stellt Deutschland für RSM insgesamt und als Rahmennation im Norden Afghanistans zur Verfügung (bitte detailliert nach Leistung, Fähigkeit, Stärke und Ort auflisten)? Die Bundesregierung verweist auf den Beschluss des Deutschen Bundestags zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan vom 22. März 2018 (Bundestagsdrucksache 19/1094), in dem die Fähigkeiten und Leistungen des deutschen Einsatzkontingents sowie die Standorte festgelegt sind. Insgesamt werden bis zu 1 300 Soldaten eingesetzt. Mit Stand vom 13. Februar 2019 werden 158 Soldaten in Kabul, fünf Soldaten in Bagram, und 1 011 Soldaten in Mazar-e Sharif und Kunduz eingesetzt. 8. Welche Leistungen und Fähigkeiten werden von anderen Nationen zur Verfügung gestellt (bitte detailliert nach Nationen, Leistungen, Fähigkeiten, Stärke und Ort auflisten)? Die derzeit 39 truppenstellenden Nationen der NATO und Partner haben ihren möglichen Beitrag bei der NATO eingemeldet (siehe https://rs.nato.int/rscommands .aspx). * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8126 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Ist Deutschland in der Lage, Leistungen und Fähigkeiten, die von anderen Nationen zur Verfügung gestellt werden, bei einem möglichen Wegfall aus eigenen Mitteln zu kompensieren? Wenn ja, welche, und wie? Welche Konsequenzen hätten solche Kompensationen auf die Bundeswehr? Wenn nein, welche Auswirkung hätte der Wegfall von Leistungen und Fähigkeiten auf die Auftragserfüllung, die Durchhaltefähigkeit und das Schutzniveau der eingesetzten Soldaten (bitte detailliert erläutern)? Auf Basis des Bundestagsmandats Resolute Support (Bundestagsdrucksache 19/1094 vom 7. März 2018) hält die Bundeswehr Kräfte der nationalen Rückfallposition in Deutschland für den Fall bereit, einen Ausfall multinationaler Truppensteller im Norden auszugleichen oder falls eine Lageverschärfung den Einsatz von zusätzlichen Kräften erfordert. Ergänzend wird auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage verwiesen.* Die Einstufung erfolgt aufgrund der Sensitivität der bereitgestellten Daten aus dem Einsatz des deutschen Einsatzkontingents sowie der Gesamtoperation Resolute Support. 10. Welche Konsequenzen hätte ein Abzug der Bundeswehr auf die 20 Anlehnungspartner , für die Deutschland in Afghanistan Rahmennation ist? Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Spekulationen zu möglichen Auswirkungen auf Art, Umfang und Ort einer weiteren Beteiligung anderer Nationen. 11. Wann wurde der NATO-Operationsplan das letzte Mal überprüft und an die Lage in Afghanistan angepasst? Welche Anpassungen wurden vorgenommen? Wie werden sich diese Anpassungen auf ein deutsches Folgemandat auswirken ? 12. Gibt es derzeit Planungen, den NATO-Operationsplan an die aktuelle Lage anzupassen? Wenn ja, auf welche Lageveränderungen muss der NATO-Operationsplan aus Sicht der Bundesregierung reagieren? 13. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Zustand der afghanischen Sicherheitskräfte hinsichtlich Kampfkraft, Durchhaltefähigkeit, Planungsund Führungsfähigkeit etc. und dem Vermögen, Ausfälle (Tod, Verwundung , Ausscheiden, Desertation) zu kompensieren? Die Fragen 11 bis 13 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage verwiesen.* Die Einstufung erfolgt aufgrund der Sensitivität der bereitgestellten Daten aus dem Einsatz des deutschen Einsatzkontingents sowie der Gesamtoperation Resolute Support. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8126 14. Wie bewertet die Bundesregierung die Fähigkeit der afghanischen Verteidigungs - und Sicherheitskräfte, ihrer Sicherheitsverantwortung vollumfänglich nachzukommen? Die Bundesregierung geht davon aus, dass die afghanischen Sicherheitskräfte auf weitere Sicht noch nicht ohne internationale militärische Unterstützung in der Lage sind, die Bevölkerung Afghanistans im gesamten Staatsgebiet zu schützen. Sie vermögen dies aber weitestgehend auf den Hauptverbindungswegen sowie in den urbanen Zentren. Mithin leben etwa zwei Drittel der Bevölkerung in Gebieten , die unter Kontrolle oder Einfluss der Regierung stehen. 15. Wie evaluiert die Bundesregierung die einzelnen durch Deutschland durchgeführten Ausbildungs- und Trainingsmaßnahmen für die afghanischen Verteidigungs - und Sicherheitskräfte? Bis zu welcher Ebene (Korps, Kandaks etc.) geschieht das? Wie sind die jeweiligen Ergebnisse dieser Evaluation, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus? Eine Erfolgskontrolle der Ausbildungs- und Beratungsmaßnahmen (Train, Advise und Assist) findet im Rahmen der permanenten Weiterentwicklung der Ausbildungsdurchführung unter Federführung des jeweiligen „Senior Advisors“ auf taktischer Ebene statt. Dies beinhaltet die Ebene des Korps (209. ANA Korps in Mazar-e Sharif), die Sonderrolle der 20. PAMIR Division der ANA (in Kunduz) und die Verbandsebene der Spezialkräfte des afghanischen Innenministeriums. Eine Validierung der RS-Beratungsleistung bei dem 209. ANA Korps und der 20. PAMIR Division findet im Rahmen von sogenannten mobilen Beratungsteams (Expeditionary Advisory Packages / EAP) bis auf Ebene der Brigade statt. Die Ergebnisse der zuletzt durchgeführten Erfolgskontrollen zeigten deutliche Fortschritte. 16. Wie schätzt die Bundesregierung das aktuelle Kräfteverhältnis zwischen den afghanischen Verteidigungs- und Sicherheitskräften und den Taliban ein? Handelt es sich nach Einschätzung der Bundesregierung dabei noch um ein strategisches Patt? Das strategische Patt und damit das Kräfteverhältnis zwischen den afghanischen Verteidigungs- und Sicherheitskräften und den Taliban besteht unverändert. 17. Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitigen Bemühungen um eine politische Beilegung des Konflikts? Unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen um eine Einbindung der Taliban in eine politische Lösung? Die Bundesregierung begrüßt alle Bemühungen, die geeignet sind, eine politische Lösung des Konflikts zu befördern. Auf das Input-Papier der Bundesregierung zur deutschen Unterstützung des Friedensprozesses in Afghanistan zur Unterrichtung des Deutschen Bundestages wird verwiesen (www.auswaertiges-amt.de/ blob/2189142/9f7f331b680d571710a4fb07d0a8afef/190213-inputpapier-bregan -bt-data.pdf). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8126 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Welche Erkenntnisse liegen der Regierung über die Verbindungen des ISKP (sogenannter Islamischer Staat in Afghanistan) zu den a) afghanischen Taliban, b) pakistanischen Taliban und c) kriminellen oder terroristischen internationalen Netzwerken vor? Hierzu wird auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage verwiesen. Die Einstufung erfolgt aufgrund der Sensitivität der bereitgestellten Daten aus dem Einsatz des deutschen Einsatzkontingents sowie der Gesamtoperation Resolute Support.* * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333