Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 14. Februar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/816 19. Wahlperiode 19.02.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt, Uwe Kekeritz, Margarete Bause, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/604 – Demokratie und Menschenrechte in Kambodscha V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit den Kommunalwahlen im Juni 2017 hat sich die Demontage von Demokratie und Menschenrechten in Kambodscha beschleunigt. Diese Entwicklung zeigt sich besonders eklatant durch die staatlichen Repressionen der freien Presse und der politischen Opposition. So wurden zahlreiche Radiosender geschlossen und die englischsprachige Zeitung Cambodian Daily unter dem Vorwand nicht bezahlter Steuern zur Aufgabe gezwungen (vgl. www.spiegel.de/politik/ausland/kambodscha-china-kommtdie -demokratie-geht-a-1167432.html). Oppositionelle wurden verhaftet oder gingen ins Exil, um einer bevorstehenden Verhaftung zu entgehen. Prominenteste, aber nicht einzige Beispiele dafür sind die Inhaftierung des Präsidenten der Cambodia National Rescue Party (CNRP), Kem Sokha, am 3. September 2017 und die Flucht der CNRP-Vizepräsidentin und früheren Ministerin Mu Sochua im Oktober 2017 (vgl. www.nytimes.com/ 2017/09/02/world/asia/cambodia-kem-sokha-arrest-hun-sen.html und www. theguardian.com/world/2017/nov/16/death-of-democracy-cambodia-courtdissolves -opposition-hun-sen und www.taz.de/!5460208/). Nachdem im Oktober 2017 bereits 20 Parteien verboten worden waren, wurde am 16. November 2017 auf Antrag des kambodschanischen Innenministeriums mit der CNRP nicht nur die größte Oppositionspartei aufgelöst, sondern auch die einzige, die in der kambodschanischen Nationalversammlung vertreten war. 118 gewählte und durch Immunität geschützte Parlamentarierinnen und Parlamentarier können so ihrem durch die Wählerinnen und Wähler erteilten Auftrag nicht mehr nachkommen. Im Parlament ist mit der Regierungspartei Cambodian People’s Party (CPP) nur noch eine Partei vertreten. Dies ist mit den Grundsätzen einer pluralistischen Demokratie nicht vereinbar (vgl.: www.theguardian. com/world/2017/nov/16/death-of-democracy-cambodia-court-dissolves-oppositionhun -sen). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/816 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die unabhängige Arbeit von politischer Opposition und freier Presse ist unerlässlicher Bestandteil jeder Demokratie. Kritische Stimmen von Journalistinnen und Journalisten, Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern wie Tep Vanny oder Oppositionspolitikerinnen und Oppositionspolitikern dürfen nicht zum Schweigen gebracht werden, indem man sie bedroht, ihnen die wirtschaftliche Existenzgrundlage entzieht, sie verhaftet oder sie wie den früheren Präsidenten der CNRP Sam Rainsy ins Exil zwingt. Gewählte Oppositionspolitikerinnen und Oppositionspolitiker wie Kem Sokha oder Mu Sochua müssen die Möglichkeit bekommen, ihr politisches Mandat auch wahrzunehmen (vgl: www.amnesty.org/en/latest/news/2017/05/cambodia-courts-ofinjustice / und www.dw.com/de/haftstrafe-f%C3%BCr-ex-oppositionsf%C3%B Chrer-in-kambodscha/a-38200966). Mit der Resolution 2017/3002(RSP) vom 14. Dezember 2017 hat das Europäische Parlament diese Entwicklungen scharf verurteilt und klar gemacht, dass die Einhaltung fundamentaler Menschenrechte Voraussetzung für die Gewährung von Zollfreiheit für Importe aus Kambodscha (bis auf Waffen und Munition /„Everything But Arms“) ist. Des Weiteren hat das Europäische Parlament festgestellt, dass es den für Juli 2018 geplanten Wahlen durch das Verbot der CNRP an Legitimation fehlt und die Entscheidung der Europäischen Kommission , finanzielle Hilfen für die Nationale Wahlkommission auszusetzen, begrüßt . Eine ähnlich deutliche Positionierung der Bundesregierung steht aus Sicht der Fragesteller bis dato aus. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung hat seit 2016 auf die zunehmende Repression von Opposition , Presse und Menschenrechtsorganisationen reagiert und diese Entwicklung in Gesprächen mit kambodschanischen Regierungsmitgliedern, anlässlich der entwicklungspolitischen Regierungs-verhandlungen sowie in Gesprächen mit der kambodschanischen Botschaft thematisiert. Nach der Verhaftung des kambodschanischen Oppositionsführers Kem Sokha im September 2017 hat die Bundesregierung wiederholt seine sofortige Freilassung in zahlreichen Gesprächen mit der kambodschanischen Regierung gefordert. Nach Auflösung der Oppositionspartei Anfang November 2017 hat die Bundesregierung die geplante Unterzeichnung eines „Memorandum of Understanding“ über politische Konsultationen unbefristet ausgesetzt und die für Ende November 2017 vorgesehene Reise des kambodschanischen Innenministers Sar Kheng nach Deutschland abgesagt. Die Bundesregierung hat sich außerdem erfolgreich in der Europäischen Union für ein gemeinsames Handeln eingesetzt bezüglich einer Einschränkung der Kambodscha gewährten Handelspräferenzen, für die Einstellung der Unterstützung der Wahlkommission sowie für eine Überprüfung von Budgethilfen. Bilateral wurden bisher gewährte Erleichterungen bei der Visaerteilung für ranghohe Mitglieder der kambodschanischen Regierung aufgehoben. 1. Sieht die Bundesregierung angesichts der verstärkten staatlichen Repression gegen Presse und politische Opposition in Kambodscha die Voraussetzung nach Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 gegeben, die Handelspräferenzen , die Kambodscha im Rahmen der „Everything But Arms“-Initiative der EU gewährt werden, teilweise oder vollständig zurückzunehmen? Die politische Lage in Kambodscha ist – auch auf Initiative der Bundesregierung – regelmäßig in der Europäischen Union thematisiert worden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/816 Die Bundesregierung strebt EU-Ratsschlussfolgerungen mit einer Aufforderung an die Europäische Kommission an, die Beobachtung der Situation in Kambodscha weiter zu intensivieren und die sektorbezogene Überprüfung im Hinblick auf Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 978 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen (APS) zu verstärken. Nach Aussage der Europäischen Kommission sind jedoch bisher die Voraussetzungen von Artikel 19 nicht gegeben. 2. Wird sich die Bundesregierung angesichts der sich verstärkenden staatlichen Repressionen gegen Presse und politische Opposition auf einer der kommenden Ratssitzungen für eine vollständige oder teilweise Rücknahme der EU- Handelspräferenzen für Kambodscha (im Rahmen der „Everything But Arms“-Initiative) einsetzen, wie dies in der Vergangenheit bereits im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der EU geschehen ist (vgl. Myanmar (1997) wegen Zwangsarbeit, Belarus (2007) wegen Verstoß gegen ILO- Abkommen 98 und Sri Lanka (2010) wegen Verstoßes gegen Zivilpakt, Anti-Folterkonvention und Kinderrechtskonvention)? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat sich mit Erfolg dafür eingesetzt, dass die Kambodscha im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der Europäischen Union gewährten „Alles außer Waffen und Munition“ (EBA)-Präferenzen regelmäßig in verschiedenen Gremien der Europäischen Union erörtert wurden und weiterhin werden. Die Europäische Kommission hat dargelegt, dass ein temporärer EBA-Entzug gegenüber Kambodscha zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht möglich ist, da die dafür geforderten Voraussetzungen gemäß Verordnung (EU) Nr. 978 des Europäischen Parlaments nicht vorliegen. Die Entwicklung der innenpolitischen Situation wird weiterhin intensiv und kritisch beobachtet. Die kambodschanische Regierung wurde über die Überprüfung unterrichtet. Die Bundesregierung unterstützt die Anstrengungen der Europäischen Kommission, im Rahmen eines verstärkten Erörterungsprozesses mit Kambodscha auf eine Verbesserung der aktuellen Situation hinzuwirken. Von den in der Frage genannten vergangenen Fällen einer zeitweiligen Präferenz- Rücknahme durch die Europäische Union bezog sich alleine der von Myanmar auf ein am wenigsten entwickeltes Land („Least Developed Country“ – LDC). Die heutige Rechtsgrundlage in der Verordnung (EU) Nr. 978 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen für eine vollständige oder teilweise Rücknahme von EBA-Präferenzen für ein LDC bestand damals noch nicht, so dass eine Präferenz-Rücknahme ohne vorherige Prüfung und Absprache seinerzeit einer anderen Regelung unterlag. 3. Setzt sich die Bundesregierung angesichts der sich verstärkenden staatlichen Repressionen gegen Presse und politische Opposition innerhalb der EU für gezielte Sanktionen gegen den kambodschanischen Premierminister Hun Sen, seine Familie und die politisch verantwortlichen Führungspersönlichkeiten des Landes ein, und inwiefern wirbt sie unter den europäischen Partnern um solche Maßnahmen (bitte nach Art der Maßnahme und Personenkreis spezifizieren)? Bilateral hat die Bundesregierung Erleichterungen und Vorzugsbehandlungen für die Erteilung von Visa für private Reisen von Regierungsmitgliedern, darunter Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/816 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode von Premierminister Hun Sen und seiner Familie, von hochrangigen Militärs und des Vorsitzenden des höchsten kambodschanischen Gerichts zurückgenommen. Sie hat im EU-Kreis für vergleichbare Maßnahmen der Partner geworben. 4. Setzt sich die Bundesregierung für eine Überprüfung bzw. weitere Verschiebung oder Streichung der Budgethilfe für Kambodscha durch die Europäische Kommission ein, und inwiefern wirbt sie unter den europäischen Partnern um solche Maßnahmen? Die Bundesregierung hat sich bereits erfolgreich für die Streichung eines Teils der Budgethilfe sowie die Einstellung der Unterstützung der Nationalen Wahlkommission eingesetzt. Die Gewährung von Budgethilfe bleibt weiterhin auf dem Prüfstand. 5. Wird die Bundesregierung die Situation von Demokratie und Menschenrechten in Kambodscha auf die nächste Sitzung der EU-Räte, insbesondere des EU-Entwicklungsministerrats am 20. Februar 2018 und des Rates für Auswärtige Beziehungen am 26. Februar 2018, setzen? Wenn nein, warum nicht? Die Situation in Kambodscha steht auf der Tagesordnung des Rats für Außenbeziehungen (RfAB) am 26. Februar 2018. Dabei sollen auch Ratsschlussfolgerungen zu Kambodscha verabschiedet werden. 6. Welche Implikationen hat die sich verstärkende staatliche Repression auf die Umsetzung des EU-Kambodscha-Kooperationsabkommens nach Einschätzung der Bundesregierung? Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Europäische Union ihre Zusammenarbeit mit Kambodscha im Falle anhaltender Repression gegenüber Opposition und Menschenrechtsorganisationen deutlich einschränkt und sich auf Maßnahmen in den Bereichen Armutsbekämpfung, Gesundheitswesen sowie Rechtsstaatlichkeit konzentriert. Aktivitäten mit der Zivilgesellschaft sollen künftig in stärkerem Maße gefördert werden. 7. Welche Maßnahmen und Abstimmungsprozesse der Geber sieht nach Kenntnis der Bundesregierung das Bestehen der gemeinsamen Programmierung der EU-Mitgliedstaaten und weiterer Geber der EZ-Mittel (EZ: Entwicklungszusammenarbeit ) in Kambodscha vor, und welche wurden davon bereits angewendet – mit welchen konkreten Auswirkungen? Die Bundesregierung hat sich gemeinsam mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Schweiz auf ein gemeinsames Rahmenwerk zur Umsetzung der Entwicklungszusammenarbeit mit Kambodscha verständigt. Dieses umfasst eine Einigung auf die Schwerpunkte ländliche Entwicklung, physische Infrastruktur , nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Bildung und Gesundheitswesen und ein gemeinsames Schema zur Überprüfung von Fortschritten. Damit bildet es auch den strategischen Rahmen für die Ausrichtung der deutschen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Durch dieses Instrument konnten die Koordination zwischen den Gebern verstärkt, Synergien geschaffen und eine höhere Wirksamkeit erzielt werden. Die Wirkungen der gemeinsamen Entwicklungszusammenarbeit werden jährlich erfasst und veröffentlicht („Annual Monitoring Report of the European Development Cooperation Strategy 2014-2018“). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/816 8. Welche politischen Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der Auflösung der Cambodia National Rescue Party (CNRP) im November 2017 gezogen ? Die Bundesregierung hat gegen die Auflösung der Oppositionspartei CNRP bei der kambodschanischen Regierung protestiert und mehrfach Vertreter der Oppositionspartei im Auswärtigen Amt empfangen. Aufgrund der Verhaftung von Kem Sokha und der folgenden Auflösung seiner Partei hat die Bundesregierung den Abschluss eines „Memorandum of Understanding “ mit der kambodschanischen Regierung über regelmäßige politische Konsultationen bis auf weiteres ausgesetzt. Außerdem hat die Bundesregierung die für Ende November 2017 geplante Deutschlandreise des kambodschanischen Innenministers Sar Kheng auf unbestimmte Zeit verschoben. 9. Hat sich die Bundesregierung für die Freilassung des gewählten Oppositionspolitikers Kem Sokha im September 2017 eingesetzt? Wenn ja, wie hat sie sich dafür eingesetzt? Die Bundesregierung hat sich wiederholt in Gesprächen mit der kambodschanischen Regierung für die unverzügliche Freilassung des Oppositionsführers Kem Sokha eingesetzt. Mit Familienangehörigen und Mitarbeitern von Kem Sokha steht die Botschaft in Phnom Penh im Informationsaustausch über dessen Haftbedingungen. Die deutsche Botschaft und die Delegation der Europäischen Union vor Ort haben zudem bei den zuständigen Behörden eine Besuchserlaubnis im Gefängnis beantragt, die bisher jedoch nicht gewährt wurde. 10. Mit welchen konkreten Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung für die Rückkehr von Oppositionspolitikerinnen und Oppositionspolitiker wie Sam Rainsy, Mu Sochua und andere aus dem Exil ein? Die Bundesregierung hat in Gesprächen mit der kambodschanischen Regierung in Phnom Penh sowie mit der kambodschanischen Botschaft in Berlin wiederholt die Aufhebung der Entscheidungen zur Auflösung der Oppositionspartei (CNRP) und zum Berufsverbot für die betroffenen 118 führenden Mitglieder der Partei gefordert. Sie hat in diesem Zusammenhang auch angekündigt, ihre Kambodscha- Politik an die veränderte Lage anzupassen. Außerdem bereitet die Europäische Union mit aktiver deutscher Mitwirkung Ratsschluss-folgerungen zum weiteren Umgang mit der Lage in Kambodscha vor. 11. In welchem finanziellen Umfang ist eine bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Kambodscha geleistet worden (bitte jeweils für die Jahre 2015, 2016 und 2017 auflisten), und in welcher Weise ist die deutsche bilaterale Entwicklungszusammenarbeit von den sich seit 2017 verstärkenden staatlichen Repressionen betroffen? Im Jahr 2015 hat die Bundesregierung der kambodschanischen Regierung 41,54 Mio. Euro einschließlich einer Maßnahme der Sonderinitiative „Eine Welt ohne Hunger“ gewährt. Im Jahr 2016 erfolgten keine Zusagen. Im April 2017 erfolgte im Hinblick auf die nach allgemeiner Beurteilung fairen und freien Re- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/816 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode gionalwahlen im Juli 2017 eine weitere Zusage über 36,8 Mio. Euro. Das deutsche Engagement zur Förderung der guten Regierungsführung mit Fokus auf Dezentralisierung wird derzeit im Hinblick auf die jüngsten politischen Entwicklungen überprüft. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit Kambodscha ist schwerpunktmäßig auf Armutsminderung und den Zugang der armen Bevölkerung zu qualitativ angemessenen Gesundheitsleistungen ausgerichtet. Dieses Engagement wird aus humanitären Erwägungen fortgesetzt. 12. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der sich seit 2017 verstärkenden staatlichen Repressionen gegen Presse und politische Opposition für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Kambodscha (bitte einzeln nach Schwerpunktbereichen aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat eine geplante hochrangige Studienreise unter Leitung des kambodschanischen Innenministers abgesagt und dies auch klar mit den politischen Entwicklungen begründet. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 13. Welche Pläne gibt es für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Kambodscha für das Jahr 2018 und ggf. darüber hinaus, und inwiefern wurden diese durch die politischen Entwicklungen im Land angepasst? Die Bundesregierung überprüft derzeit das deutsche Engagement im Bereich guter Regierungsführung. Die Armutsminderung und Unterstützung vulnerabler Bevölkerungsgruppen wird aus humanitären Erwägungen fortgesetzt. Wie bereits praktiziert, wird bei diesen Programmen die sukzessive Erhöhung des Eigenanteils der Regierung konsequent eingefordert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 14. Welche Erfolge und Wirkungen haben die Maßnahmen in den Schwerpunktbereichen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Kambodscha (Gesundheitswesens, Ländliche Entwicklung sowie die Förderung von Demokratie und Good Governance, insbesondere die Stärkung von öffentlicher Verwaltung und zivilgesellschaftlichem Handeln) bisher erzielt (bitte einzeln nach Schwerpunktbereichen aufschlüsseln)? Im Bereich „ländliche Entwicklung“ konnte über die deutsche Entwicklungszusammenarbeit das Einkommen von 1 Million Haushalten im ländlichen Raum um durchschnittlich über 50 Prozent gesteigert werden. Daneben wurden 2 300 km ländliche Straßen wieder hergerichtet. Im Gesundheitswesen konnte die Mutter- und Säuglingssterblichkeit seit Beginn des Projekts um fast zwei Drittel gesenkt werden. Über 50 Prozent der kambodschanischen Bevölkerung haben bereits jetzt kostenfreien Zugang zu öffentlichen Gesundheitsleistungen, bis 2025 soll dies für die gesamte Bevölkerung gelten. Ein Qualitätssicherungssystem wurde eingerichtet. Öffentliche Dienstleistungen werden zu transparenten Preisen und in transparenten Zeiträumen angeboten. Öffentliche Leistungen werden jetzt gebündelt angeboten . Im Bereich „zivilgesellschaftliches Handeln“ hat die deutsche Entwicklungszusammenarbeit zivilgesellschaftliche Organisationen umfassend in sämtliche Maßnahmen eingebunden und sie erfolgreich in Abstimmungsrunden zwischen Gebern und Regierung integrieren können. Weiterhin wurden über die deutsche Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/816 Entwicklungszusammenarbeit die Rechenschaftspflicht der Regierung gegenüber der Zivilgesellschaft und der Dialog auf dezentraler Ebene gestärkt. 15. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für die Abhaltung freier und fairer Wahlen zum nationalen Parlament ein? Die Bundesregierung hat in allen Gesprächen mit Regierungsmitgliedern und der kambodschanischen Botschaft in Berlin wiederholt die Bedeutung von freien und fairen Wahlen hervorgehoben. Dabei wurde besonders betont, dass die Bedingungen für alle Parteien gleich sein müssen. Da gegenwärtig die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, haben die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten die finanzielle Unterstützung der Nationalen Wahlkommission (NEC) eingestellt. 16. Durch welche konkreten Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung für gefährdete oder verfolgte Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger wie Tep Vanny ein? Die Botschaft Phnom Penh hat unter anderem Prozesse im Diffamierungsfall gegen „Equitable Cambodia“ und gegen den Aktivisten Ny Chakrya der Kambodschanischen Vereinigung für Menschenrechte und Entwicklung (ADHOC) in der Provinzhauptstadt Siem Reap beobachtet sowie fünf inhaftierte Aktivisten von ADHOC in Phnom Penh im Gefängnis besucht. Daneben wurden die Büros von ADHOC und der Kambodschanischen Liga für die Förderung und Verteidigung von Menschenrechten (LICADHO) besucht, um die Unterstützung für ihre Arbeit deutlich zum Ausdruck zu bringen. Im Jahr 2017 wurde über ein spezielles Projekt die Vernetzung von Menschenrechtsorganisationen untereinander gefördert. Zudem existiert bei der Delegation der Europäischen Union in Phnom Penh eine Hotline für Menschenrechtsverteidiger, über die Betroffene Unterstützung und Rechtsbeistand erhalten können. 17. Inwiefern schützt und unterstützt die Bundesregierung zivilgesellschaftliche Aktivistinnen und Aktivisten (beispielsweise Landrechtsaktivistinnen und Landesrechtsaktivisten wie Doem Kundy und Hun Vannak von der Umweltorganisation Mother Nature Cambodia) sowie Partnerinnen und Partner deutscher bzw. europäischer Zusammenarbeit? Die Bundesregierung steht über die Botschaft in Phnom Penh in engem Kontakt mit zivilgesellschaftlichen Organisationen im Land. Die vor Ort vertretenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union stehen ebenfalls in regelmäßigem Austausch mit zivilgesellschaftlichen Aktivistinnen und Aktivisten. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind jederzeit bereit, bei Bedarf kambodschanischen zivilgesellschaftlichen Organisationen kurzfristig Unterstützung (z. B. finanzieller Art) anzubieten. Dieses Angebot hat die Delegation der Europäischen Union den betroffenen Nichtregierungs-organisationen im entwicklungspolitischen Geberkreis in Kambodscha und während bilateraler Gespräche übermittelt. Während der entwicklungspolitischen Regierungsverhandlungen hat die Bundesregierung das Gesetz über Nichtregierungsorganisationen („Law on Non-Governmental Organisations“ – LANGO) sowie die Inhaftierung der fünf ADHOC-Aktivisten thematisiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/816 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Durch welche konkreten Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung für gefährdete Journalistinnen und Journalisten ein? Die Bundesregierung hat in Gesprächen mit der kambodschanischen Regierung sowie der kambodschanischen Botschaft in Berlin die innenpolitische Lage in Kambodscha ausführlich thematisiert und die Bedeutung einer freien Presse in demokratischen Prozessen herausgehoben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333