Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8166 19. Wahlperiode 06.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/7848 – Krisenlage der italienischen Banken V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die „Börsen-Zeitung“ vom 16. Januar 2019 vermeldete, die Bankenkrise in Italien habe sich verschärft. Nachdem bekannt geworden sei, dass die Europäische Zentralbank (EZB) die Institute des Landes aufgefordert habe, die Abschreibungen auf faule Kredite deutlich zu erhöhen, seien die Bankenwerte an der Mailänder Börse massiv unter Druck geraten. Der Zeitung zufolge sei am 14. Januar 2019 ein Schreiben der EZB an die 2017 verstaatlichte Bank Monte dei Paschi di Siena (MPS) bekannt geworden, in dem die Aufsicht auf Schwächen bei der Kapitalausstattung und Profitabilität sowie zu geringe Rückstellungen für faule Kredite hingewiesen haben soll. Die MPS war 2017 mit einer staatlichen Kapitalspritze von 5,4 Mrd. Euro vor der Pleite gerettet worden. Seither ist Rom mit 68 Prozent an dem Institut, das auf etwa 9 Mrd. Euro faulen Krediten sitzen soll, beteiligt (www.nzz.ch/wirtschaft/italien-ezb-verlangt-hoehere-abschreibungenvon -banken-ld.1451798). Der Bankenverband ABI gibt das Volumen ausfallgefährdeter Kredite für das gesamte Bankenwesen des Landes für Ende Juni mit 225 Mrd. Euro (brutto, ungesichert ) an (www.nzz.ch/wirtschaft/italien-ezb-verlangt-hoehere-abschreibungenvon -banken-ld.1451798). 1. Hat die Bundesregierung bzw. ihr nachgeordnete Behörden Kenntnis von den Schreiben der EZB an die Banken bzw. von diesem Gesamtvorgang? Und wenn ja, seit wann? Seit November 2014 ist die Europäische Zentralbank (EZB) die zuständige Aufsichtsbehörde für bedeutende Institute und Institutsgruppen innerhalb des einheitlichen europäischen Bankenaufsichtsmechanismus (SSM). Es obliegt daher der EZB, die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Regelungen und Anforderungen für die in Rede stehenden Banken im Rahmen des SSM sicherzustellen und entsprechende Bewertungen vorzunehmen. Bei dem in der Frage erwähnten Schreiben handelt sich um den sogenannten SREP-Beschluss. Der „Supervisory Review and Evaluation Process“ (SREP) ist Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8166 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ein aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess der EZB Bankenaufsicht . Die Ergebnisse werden bei der Festlegung der Säule II - Kapitalanforderung berücksichtigt. Die EZB-Bankenaufsicht sendet den institutsspezifischen SREP- Beschluss jährlich an die jeweiligen bedeutenden Institute oder Institutsgruppen. Die ersten SREP-Beschlüsse verschickte die EZB Anfang 2015 an die von ihr überwachten Institute. Diese Schreiben sind der Bundesregierung nicht bekannt. 2. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele italienische Banken von der EZB entsprechend angeschrieben worden sind? Die europäischen Regelungen erfordern, dass alle bedeutenden Institute bzw. Institutsgruppen einen institutsspezifischen SREP-Beschluss erhalten. Es ist daher davon auszugehen, dass alle signifikanten italienischen Institute angeschrieben wurden. Nach der neusten Liste des SSM vom 1. Januar 2018 (www. bankingsupervision.europa.eu/ecb/pub/pdf/ssm.list_of_supervised_entities_201 802.en.pdf; abgerufen am 22. Februar 2019) wären dies 12 italienische Unternehmen . 3. Über wie viele Banken verfügt Italien nach Kenntnis der Bundesregierung? Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügt Italien über 416 CRR-Kreditinstitute (Vollbanken) oder Institutsgruppen – darunter 404 weniger bedeutende Institute. 4. Hat die Bundesregierung bzw. ihr nachgeordnete Behörden Kenntnis darüber , ob auch deutsche Institute von der EZB in dieser Angelegenheit angeschrieben worden sind? 5. Stehen nach Kenntnis der Bundesregierung ähnliche Schreiben für Finanzinstitute anderer Mitgliedstaaten unmittelbar oder in einem überschaubaren Zeitraum bevor? Und wenn ja, in welchen Mitgliedstaaten könnte dies der Fall sein? Die Frage 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Alle bedeutenden Institute oder Institutsgruppen in allen Ländern unter dem SSM erhalten jährlich einen SREP-Beschluss. 6. Teilt die Bundesregierung die Ansicht des italienischen Vizepremiers Matteo Salvini, die EZB habe mit ihrer Forderung das System nicht stabiler, sondern anfälliger gemacht (www.nzz.ch/wirtschaft/italien-ezb-verlangthoehere -abschreibungen-von-banken-ld.1451798)? a) Wenn ja, aus welchen Gründen? b) Wenn nein, aus welchen Gründen ist die Bundesregierung anderer Auffassung ? Und leitet die Bundesregierung bestimmte Maßnahmen darauf ab? Die EZB-Bankenaufsicht hat in ihrer Aufsichtsfunktion die Institute aufgefordert, die Abschreibungen auf notleidende Kredite zu erhöhen. Die EZB-Bankenaufsicht formuliert demnach Erwartungen für den Umgang mit notleidenden Krediten und setzt damit ihre Ankündigung aus dem Sommer 2018 um (www. bankingsupervision.europa.eu/press/pr/date/2018/html/ssm.pr180711.en.html; abgerufen am 21. Februar 2019). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8166 Die Bundesregierung setzt sich für den Risikoabbau im europäischen Bankensektor ein und unterstützt daher die EZB-Bankenaufsicht bei ihren Bemühungen für einen nachhaltigen Abbau notleidender Kredite. Ein konsequenter und zügiger Abbau des nach wie vor hohen Bestands an notleidenden Krediten ist eine grundlegende Voraussetzung dafür, um das italienische Finanzsystem zu stabilisieren. 7. Teilt die Bundesregierung die im Beitrag der „Börsen-Zeitung“ aufgeführte Ansicht, die aktuelle Krise sei durch die staatliche Rettungsaktion für die Genueser Sparkasse Carige ausgelöst worden? a) Wenn ja, sind aus Sicht der Bundesregierung Verbesserungen bei der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (Bank Recovery and Resolution Directive , BRRD) notwendig? b) Wenn nein, aus welchen Gründen teilt die Bundesregierung diese Ansicht nicht? Der italienische Bankensektor steht schon seit geraumer Zeit vor diversen strukturellen Herausforderungen, u. a. dem hohen Bestand an notleidenden Krediten. Aus Sicht der Bundesregierung ist es wichtig, weitere Fortschritte beim Risikoabbau zu machen. Im Übrigen bewertet die Bundesregierung Einschätzungen in Presseartikeln nicht. 8. Hält die Bundesregierung das vom italienischen Bankenverband angegebene Volumen ausfallgefährdeter Kredite für das gesamte italienische Bankenwesen in Höhe von 225 Mrd. Euro für zutreffend? a) Und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Höhe im Hinblick auf Finanzstabilitätsgesichtspunkte? b) Und wenn nein, zu welchen Annahmen kommt die Bundesregierung? Laut aktuellem Finanzstabilitätsbericht der Banca d’Italia beliefen sich die notleidenden Kredite des Bankensektors in Italien Ende Juni 2018 auf 225 Mrd. Euro (www.bancaditalia.it/pubblicazioni/rapporto-stabilita/2018-2/en_FSR_2_2018. pdf?language_id=1; abgerufen am 21. Februar 2019). In Bezug auf notleidende Kredite stehen darüber hinaus weitere öffentlich zugängliche Daten zur Verfügung. Diese werden von unterschiedlichen Institutionen bereitgestellt, erfassen unterschiedliche Bankengruppen oder basieren teilweise auf unterschiedlichen Berechnungsmethoden. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/3600 verwiesen . Die verfügbaren Daten zeigen einen Rückgang der notleidenden Kredite im italienischen Bankensektor. Unter Finanzstabilitätsaspekten wird diese Entwicklung positiv gesehen. Gleichwohl lag der Anteil notleidender Kredite am gesamten Kreditvolumen (Brutto-NPL-Quote) nach Angaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit 9,4 Prozent (letzte öffentlich verfügbare Daten, Ende September 2018) immer noch weit über dem EU-Durchschnitt von 3,4 Prozent (https://eba.europa.eu/documents/10180/2547788/EBA+Dashboard+-+Q3+ 2018.pdf/95e0ea7f-bd3c-443a-8b0c-084c0f4cc2bc; abgerufen am 21. Februar 2019). Die Belastung des italienischen Bankensystems mit notleidenden Krediten ist damit weiterhin sehr hoch. Ein fortgesetzter und zügiger Abbau der notleiden- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8166 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode den Kredite bleibt eine prioritäre Aufgabe, um Altlasten zu bereinigen, das italienische Bankensystem auf eine stabilere Grundlage zu stellen und auf diese Weise die Risiken für die Finanzstabilität zu verringern. 9. Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung das Exposure deutscher Banken an italienischen Banken? Im dritten Quartal 2018 beträgt das Exposure deutscher Banken gegenüber italienischen Banken auf Basis des Meldewesens zu Groß- und Millionenkrediten 5,14 Mrd. Euro. 10. Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung das Exposure der deutschen Finanzinstitute insgesamt an italienischen Banken? Im dritten Quartal 2018 beträgt das Exposure deutscher Finanzinstitute insgesamt gegenüber italienischen Banken auf Basis des Meldewesens zu Groß- und Millionenkrediten 9,97 Mrd. Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333