Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 4. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8167 19. Wahlperiode 06.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/7855 – DITIB, Diyanet und die Islamkonferenz in Köln V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In einer seit 2009 vom jordanischen Royal Islamic Strategic Studies Centre herausgegebenen Liste steht der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan in der Ausgabe 2019 auf dem ersten Platz der 500 einflussreichsten Muslime der Welt, vor dem König von Saudi-Arabien Salman ibn Abd al-Aziz Al-Saud und dem jordanischen König Abdullah II. bin al-Hussein (www.aa.com.tr/en/todaysheadlines /president-erdogan-ranked-worlds-top-influential-muslim/1289330). Dabei geht es im Wesentlichen um solchen Einfluss, der, sei er kulturell, ideologisch , finanziell, politisch etc. eine Veränderung dergestalt vorantreiben kann, die einen wesentlichen Einfluss auf die muslimische Welt haben wird (www.aa. com.tr/en/todays-headlines/president-erdogan-ranked-worlds-top-influentialmuslim /1289330). Das dürfte nach Ansicht der Fragesteller Ergebnis einer aktiven Politik zur Förderung der Identifikation mit der Türkei unter „Türkeistämmigen“ im Ausland und zur Mobilisierung dieser in den entsprechenden Ländern für „innertürkische “ beziehungsweise „ihre eigenen“ Belange sein, wie in Deutschland zuletzt etwa die Eröffnung der Moschee der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) am 29. September 2018 in Köln in Anwesenheit von Präsident Recep Tayyip Erdoğan (www.bpb.de/apuz/280578/die-neue-diasporapolitikder -tuerkei-und-tuerkeistaemmige-in-deutschland?p=all). Es dürfte aus Sicht der Fragesteller aber auch an einer Politik der Betonung des „gemeinsamen historischen und kulturellen Erbes“ liegen, die es Präsident Recep Tayyip Erdoğan und seiner AKP ermöglicht, sich den muslimischen Nachbarn und „verwandten Gemeinschaften“ zuzuwenden, also der Propagierung eines „muslimischen Nationalismus “, der nicht primär auf Rasse und Sprache basiert, sondern sich an einer historischen türkisch-osmanischen Identität orientiert (www.swp-berlin.org/ fileadmin/contents/products/studien/2014_S14_adn.pdf). Diese Politik richtet ihren Fokus auf die „Türkeistämmigen“ im Zusammenhang mit einer Außenpolitik , die die Beziehungen zu den Muslimen auf dem Balkan, im Kaukasus und zu den Turkvölkern für sich nutzbar machen will (www.swp-berlin.org/fileadmin/ contents/products/studien/2014_S14_adn.pdf). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8167 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Präsident Erdoğan verfolgt nach Presseberichten eine Okkupation des Politischen durch die Religion, die ganz starke Vermischung von Nationalismus und Islamismus (www.deutschlandfunk.de/politischer-islam-in-der-tuerkei-erdoganhat -die-tuerkei-in.886.de.html?dram:article_id=420390). Der Charakter der Eröffnungsveranstaltung der großen DITIB-Zentralmoschee im Kölner Stadtteil Ehrenfeld durch Präsident Erdoğan offenbarte nach Ansicht der Fragesteller, dass der Islam für ihn vor allem ein Werkzeug für einen erstarkten türkischen Nationalismus ist. Es ist der Versuch, den Islam als weiteres Vehikel zu nutzen, um noch mehr Einfluss auf „Türkeistämmige“ in Deutschland und Europa auszuüben (www.faz.net/aktuell/politik/inland/erdogan-in-deutschland-nationalismusnicht -islam-15814321.html). Diese Bemühungen gehen unter anderem auch von der DITIB aus, deren strukturelle und personelle Anbindung an Diyanet der Bundesregierung bekannt ist (Bundestagsdrucksache 19/154, Antwort zu Frage 1). Diyanet, das Präsidium für religiöse Angelegenheiten in der Türkei, ist direkt Präsident Erdoğan unterstellt (www.dw.com/de/erdogan-und-ditibdas -passt/a-45593061). Die DITIB ist laut Medienberichten zumindest unter der derzeitigen Staatsspitze in Ankara eine Organisation auch mit weltlich-nationalistischer Agenda. Sie hat sich unter Präsident Erdoğan ganz stark zu einem Instrument, einem politischen Instrument der türkischen Regierung entwickelt (www.tagesschau.de/inland/ erdogan-ditib-101.html). „Das muss man wissen, wann immer es darum gehen sollte, die DITIB als Partner für islamische Theologie an Universitäten und Schulen mit ins Boot zu holen“ (www.faz.net/aktuell/politik/inland/erdoganin -deutschland-nationalismus-nicht-islam-15814321.html). DITIB-Projekte wurden nach Angaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) seit 2012 mit Fördergeld in Millionenhöhe unterstützt, darunter Integrationskurse sowie Projekte mit Jugendlichen. Das BMFSFJ hatte im März 2017 dann das Einfrieren der Mittel bekanntgegeben . Hintergrund waren die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen Imame der DITIB wegen Spionage. Im Mai 2017 wurden diese Fördergelder wieder freigegeben (www.fr.de/politik/ministerium-gibt-mittel-ditib-wieder-frei-1104 6219.html). Allerdings hat die Bundesregierung seitdem in Gesprächen beispielsweise des Bundesministeriums des Innern (BMI) sowie in Gesprächen des BMFSFJ mit dem DITIB-Vorstand ihrer Erwartung Nachdruck verliehen, sich organisatorisch, personell und finanziell stärker von der Türkei zu lösen (Bundestagsdrucksache 18/12470, Antwort zu Frage 17). Allerdings lässt die Zusammensetzung des neuen DITIB-Vorstands laut Bundesregierung nicht erkennen, dass DITIB personell, organisatorisch oder finanziell unabhängiger von der türkischen Religionsbehörde Diyanet würde (Plenarprotokoll 19/73, Mündliche Frage 19). So drängt die türkische Regierungspartei AKP unter Präsident Erdoğan seit dem Jahr 2006 auf eine Vereinheitlichung der Organisationslandschaft in Deutschland , was dazu beigetragen hat, dass auch der Konflikt zwischen der DITIB und der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş e. V. (IGMG) abgeschwächt wurde und sich die Organisationen seit dem Jahr 2007 im Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM) zusammengefunden haben (www.akademiers .de/fileadmin/user_upload/download_archive/interreligioeser-dialog/131115_ rosenow_akteure.pdf). Präsident Erdoğan hat seine politischen Wurzeln in der Millî Görüş-Bewegung, und der langjährige Generalsekretär der IGMG, Mustafa Yeneroğlu, ist Abgeordneter von Präsident Erdoğans islamisch-konservativen AKP im Parlament in Ankara (www.tagesschau.de/inland/erdogan-ditib- 101.html). Ende 2018 war DITIB ein Thema auf der Innenministerkonferenz in Magdeburg, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Beobachtung der DITIB-Zentrale geprüft und ein vertrauliches Dossier dazu an die Länder geschickt hatte (www.welt.de/politik/deutschland/article187762562/Konferenzmit -Muslimbruedern-Innenminister-setzen-Ditib-wegen-Radikalen-unter- Druck.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8167 Vom 2. bis 4. Januar 2019 fand in Köln eine von DITIB veranstaltete Islamkonferenz mit rund 100 Teilnehmern aus 17 Ländern statt, darunter auch Mitglieder der islamistischen Muslimbrüder, zu der laut Presseberichten Diyanet Einlader und Träger war (AFP vom 16. Januar 2019). 1. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, inwiefern die türkische Religionsbehörde Diyanet angesichts erhöhter Mittelzuwendungen von der türkischen Regierung im Jahr 2019 – statt bisher 7,7 Mrd. Lira (rund 1,3 Mrd. Euro) sollen es nun 10,5 Mrd. Lira (1,75 Mrd. Euro) sein, was ein Plus von 36 Prozent ist und damit sechsmal so viel, wie für das türkische Parlament vorgesehen ist – eine Erhöhung der finanziellen Mittel für DITIB vorsieht (KNA vom 7. Dezember 2018)? Die Bundesregierung hat Kenntnis von der Erhöhung des Budgets des Präsidiums für religiöse Angelegenheiten der Republik Türkei (Diyanet) von 7,7 Mrd. TL (2018) auf 10,5 Mrd. TL (2019), was einem Mittelzuwachs von rd. 36 Prozent entspricht. Der Anstieg der Haushaltsmittel für die Türkische Nationalversammlung 2019 beträgt gegenüber 2018 rd. 44 Prozent. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 2. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, inwiefern die Kürzung des Wissenschaftsbudgets um 56 Prozent durch die türkische Regierung Auswirkungen auf die Finanzierung von DITIB hat (KNA vom 7. Dezember 2018)? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben sich die wissenschaftsbezogenen Budgets der türkischen Regierung im Zeitraum 2018 bis 2019 wie folgt entwickelt : Das Budget des Hochschulrats (YÖK) wurde von 27,7 Mrd. TL auf jetzt 33 Mrd. TL um ca. 19 Prozent erhöht. Das Budget des Bildungsministeriums wurde von 92,5 Mrd. TL auf 113,8 Mrd. TL erhöht, eine Steigerung um 23 Prozent. Das Budget der Türkischen Anstalt für Wissenschaftliche und Technologische Forschung (TÜBITAK) wurde von 3,27 Mrd. TL auf 3,1 Mrd. TL verringert, eine Kürzung um rd. fünf Prozent. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 3. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, auf wessen Einladung die DITIB-Konferenz vom 2. bis 4. Januar 2019 in Köln mit rund 100 Teilnehmern aus 17 Ländern stattgefunden hat? Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Diyanet Einlader zur und Träger der Konferenz war (AFP vom 16. Januar 2019)? Nach Angaben der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB) wurde das „II. Treffen der europäischen Muslime“ in Zusammenarbeit von DITIB und dem Präsidium für Religionsangelegenheiten der Republik Türkei (Diyanet) organisiert (siehe www.ditib.de/detail1.php?id=660&lang=de). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8167 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, in welcher Höhe Kosten für die Organisation bzw. Durchführung der DITIB-Konferenz vom 2. bis 4. Januar 2019 in Köln angefallen sind, und inwiefern dafür möglicherweise Mittel des Bundes oder der Länder eingesetzt wurden? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Mittel des Bundes wurden nicht eingesetzt. 5. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, durch wen bzw. welche Organisation bzw. Organisationen die Kosten für die DITIB-Konferenz vom 2. bis 4. Januar 2019 in Köln übernommen wurden? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 6. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ) darüber, dass mit K. H., H. H. und I. E.-Z. nach Presseberichten mutmaßliche Islamisten Teilnehmer der Islamkonferenz und für welche Organisation sie vor Ort gewesen sein sollen (EPD vom 8. Januar 2019)? Der Bundesregierung liegen keine über die Presseberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. 7. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), ob K. H., H. H. und I. E.-Z. den Muslimbrüdern und damit radikalen Islamisten zuzurechnen sind (EPD vom 8. Januar 2019)? Der aus Ägypten stammende, in Deutschland ansässige K. H. bekleidet derzeit die Funktion des stellvertretenden Generalsekretärs des „European Council for Fatwa and Research“ (ECFR). Der ECFR ist ein internationales Gelehrtenkolleg, welches islamische Rechtsgutachten („Fatwas“) als Richtlinie für das Leben von Muslimen in Europa erlässt. Der ECFR wurde 1997 von Y. A.-Q. gegründet, der als einflussreichster Ideologe der „Muslimbruderschaft“ (MB) in der Gegenwart gilt. K. H. ist neben seiner Funktion im ECFR zudem Dekan des „Europäischen Instituts für Humanwissenschaften“ (EIHW) und Vorsitzender des „Rates der Imame und Gelehrten in Deutschland e. V.“ (RIGD) – zwei in Deutschland ansässigen Organisationen, die ebenfalls der MB zugerechnet werden. Der aus Ägypten stammende und in Irland lebende H. H. ist gegenwärtig Generalsekretär des „European Council for Fatwa and Research“ (ECFR). Von 2002 bis 2010 war I. E.-Z. Vorsitzender der „Islamischen Gemeinschaft in Deutschland e. V.“ (IGD), die sich 2018 in „Deutsche Muslimische Gemeinschaft e. V.“ (DMG) umbenannt hat. Die DMG gilt als wichtigste und zentrale Organisation von Anhängern und Sympathisanten der MB in Deutschland. Damit sind die angefragten Personen Mitglieder in Organisationen, die die Sicherheitsbehörden der MB zurechnen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8167 8. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob Vertreter islamistischer Gruppen bzw. Organisationen an der DITIB-Konferenz vom 2. bis 4. Januar 2019 in Köln teilgenommen haben? Wenn ja, welcher islamistischer Gruppen bzw. Organisationen gehörten diese Vertreter an? 9. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), ob Vertreter der salafistischen bzw. islamistischen bzw. jihadistischen Szene an der DITIB-Konferenz vom 2. bis 4. Januar 2019 in Köln teilgenommen haben? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung liegt eine als Teilnehmerliste des II. Treffens der europäischen Muslime deklarierte Aufstellung vor, auf der Personen mit Vor- und Zunamen und einer Länderkennung, jedoch ohne weitere Angaben aufgeführt werden. Unter den genannten Personen befinden sich Einzelne, die aufgrund der Namensgleichheit und des Veranstaltungshintergrundes, jedoch unter Vorbehalt, im Sinne der Fragestellung mutmaßlich den Organisationen „Islamische Gemeinschaft Millî Görüş e. V.“ (IGMG) und dem ECFR zuzuordnen sind. 10. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob Vertreter a) der „Internationalen Union Muslimischer Gelehrter“ (IUMS), b) der „Föderation Islamischer Organisationen in Europa“ (FIOE), c) der „Union des Organisations Islamiques de France“ (UOIF), d) der „Muslim Association of Britain“ (MAB), e) des „Europäischen Rates für Fatwa und Islamstudien“ (ECFR), f) der „Islamischen Gemeinschaft in Deutschland e. V.“ (IGD), g) des „Rates der Imame und Gelehrten in Deutschland e. V.“ (RIGD), h) des „Zentralrates der Muslime in Deutschland“ (ZMD), i) der „Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş“ (IGMG) und damit teilweise Gruppen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden , an der Konferenz in Köln teilgenommen haben? Auf die Antwort zu den Fragen 6, 8 und 9 wird verwiesen. 11. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob Vertreter a) der türkischen Regierungspartei AKP, b) der Union Europäisch-Türkischer Demokraten (UETD), c) des Amtes für Auslandstürken und verwandte Gemeinschaften (YTB), d) der Yunus-Emre-Stiftung (YEV) bzw. der Yunus-Emre-Kulturzentren (YEKM) und e) der Maarif-Stiftung an der Konferenz in Köln teilgenommen haben? Auf die Antwort zu den Fragen 8 und 9 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8167 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass ein Ergebnis der jüngsten Islamkonferenz in Köln der Diyanet mit DITIB die Gründung eines Gremiums bei der Diyanet ist, das alle zwei Jahre ein Treffen der europäischen Muslime organisieren soll (dpa vom 11. Januar 2019)? 13. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die Gründung eines Gremiums bei der Diyanet, das alle zwei Jahre ein Treffen der europäischen Muslime organisieren soll, Teil des Versuchs von Diyanet bzw. des türkischen Staates ist, sich über die DITIB in Köln gesamteuropäisch stärker zu verankern und damit mehr Einfluss zu nehmen, möglichst auch bei nichttürkischen Muslimen (dpa vom 11. Januar 2019)? Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Unter Punkt 18 der deutschen Version des veröffentlichten Abschlussdokuments des „II. Treffens der europäischen Muslime“ heißt es: „Das regelmäßige Treffen der europäischen Muslime in einem zweijährigen Turnus ist aus Sicht der Kommunikation unter den Muslimen in Europa und der Intensivierung der Zusammenarbeit angemessen und wird aus Sicht ihrer Ergebnisse nützlich sein. In diesem Sinne wurde die Gründung eines Sekretariats beim Präsidium für Religionsangelegenheiten (Diyanet) beschlossen, um die Institutionalisierung des Treffens der europäischen Muslime herzustellen und die Umsetzung der Beschlüsse des Treffens nachzuverfolgen“ (siehe www.ditib.de/detail1.php?id=660&lang=de). 14. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass sich die Konferenz in Köln in einem Abschlusspapier gegen eine Moscheesteuer ausgesprochen und gegen einen „deutschen“ bzw. „europäischen“ Islam gewandt hat, wie ihn der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer auf der Deutschen Islamkonferenz am 28. November 2018 unter Teilnahme von DITIB-Vertretern gefordert hatte (EPD vom 11. Januar 2019)? Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat hat in seiner Grundsatzrede zum Auftakt der Deutschen Islam Konferenz am 28. November 2018 von einem Islam in, aus und für Deutschland, einem Islam der deutschen Muslime gesprochen (siehe: www.bmi.bund.de/SharedDocs/reden/DE/2018/11/rede-dik-201811 28.html). Das Abschlussdokument des „II. Treffens der europäischen Muslime“ enthält unter Punkt 8 Äußerungen im Sinne der Fragestellung. Eine Positionierung zum Thema „Moscheesteuer“ ist allerdings nicht enthalten (siehe www.ditib.de/ detail1.php?id=660&lang=de). 15. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, dass die Forderung nach einem deutschen Islam weder theologisch noch soziologisch vertretbar ist und dem Geist der Verfassung widerspricht, wie der AKP-Abgeordnete und frühere Generalsekretär der vom Verfassungsschutz beobachteten IGMG Mustafa Yeneroğlu in Reaktion auf die Deutsche Islamkonferenz behauptet (AFP vom 4. Dezember 2018)? 16. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, dass der AKP-Abgeordnete und frühere Generalsekretär der vom Verfassungsschutz beobachteten IGMG Mustafa Yeneroğlu sowie der MHP-Vorsitzende Devlet Bahçeli einen „deutschen“ Islam ablehnen (AFP vom 4. Dezember 2018)? Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/8167 Die Bundesregierung nimmt Presseberichterstattung zu Äußerungen im Sinne der Fragestellung zur Kenntnis. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333