Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration vom 14. Februar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/817 19. Wahlperiode 19.02.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Hess und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/606 – Mitwirkung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration an der interkulturellen Öffnung der Polizei für Personen mit Migrationshintergrund V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Aussagen eines Polizeiausbilders und eines LKA-Beamten (LKA: Landeskriminalamt ) aus Berlin haben Missstände bei der Berliner Landespolizei aufgedeckt. Laut diesen Aussagen hingen die Missstände mit jungen arabischund türkischstämmigen Polizisten zusammen, deren kulturell-religiöse Prägung sich auf das Dienstethos auswirke. Abschätziges Verhalten gegenüber Frauen habe sich ebenso breitgemacht wie Disziplinlosigkeit gegenüber Ausbildern und Gewalt gegenüber Kollegen. Teile des auffälligen Polizei-Nachwuchses entstammten Großfamilien, die mit der organisierten Kriminalität in Verbindung gebracht werden. Diese Einschätzung teilt der Berliner Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPoIG) (www.spiegel.de/panorama/justiz/ polizeigewerkschafter-arabische-clans-draengen-in-berlin-in-oeffentlichendienst -a-1176952.html). Bei einer Sondersitzung des Innenausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus gaben der Berliner Innensenator, der Präsident und die Vizepräsidentin der Berliner Polizei und der stellvertretende Leiter der Berliner Polizeiakademie am 8. November 2017 Auskunft zu ihrem Personalmanagement. Der stellvertretende Leiter teilte mit, es gebe „in diesem Einstellungsdurchgang eine Quote derer mit Migrationshintergrund, die bei 45 Prozent liegt“ (www.zeit.de/ gesellschaft/zeitgeschehen/2017-11/berlin-kriminelle-clans-polizeiakademiepolizeigewerkschaft -einfluss). Zwischen 2006 und 2016 sei der „Anteil von Auszubildenden mit Migrationshintergrund“, so Berlins Integrationsbeauftragter in einer Pressemitteilung vom 10. November 2017, von 6,7 Prozent auf 32,1 Prozent gestiegen (www.berlin.de/lb/intmig/service/pressemitteilungen/2017/ pressemitteilung.647466.php). Der Zusammenhang zwischen diesem Anstieg und dem „Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin vom 15. Dezember 2010“ (PartIntG) ist u. a. Gegenstand einer Anfrage der AfD im Berliner Abgeordnetenhaus. Dieses „Partizipations- und Integrationsgesetz“ definiert „interkulturelle Kompetenz“ als Kriterium bei Einstellung und Beförderung im öffentlichen Dienst und ist dafür gedacht, dort einen höheren Anteil an Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/817 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Menschen mit Migrationshintergrund, eine sog. interkulturelle Öffnung zu erreichen . Migrantenverbände fordern, dieses Ziel mit ähnlichen Gesetzen auch in anderen Bundesländern und im Bund zu verwirklichen (www.sueddeutsche. de/politik/integrationsgipfel-mehr-teilhabe-fuer-migranten-1.3248910). Die Strategie der „interkulturellen Öffnung“ ist in den Berichten der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration seit 2007 vorskizziert. Diese „Integrationsbeauftragte“ wurde 2005 als Staatsministerin beim Kanzleramt angesiedelt. Sie unterstützt die Bundesregierung gemäß § 93 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) „bei der Weiterentwicklung ihrer Integrationspolitik auch im Hinblick auf arbeitsmarkt- und sozialpolitische Aspekte“ und regt in den Ländern, Kommunen und gesellschaftlichen Gruppen „Initiativen zur Integration der dauerhaft im Bundesgebiet ansässigen Migranten“ an. In ihren Lageberichten steht die „interkulturelle Öffnung“ als eigenständige Zielvorgabe neben etwa Leistungsorientierung. Die interkulturelle Öffnung auch der Führungsebenen des öffentlichen Dienstes müsse gegen „Vorbehalte und Widerstände“ langfristig durchgesetzt „und mit Beständigkeit vorangetrieben werden“. Im 9. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration , Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland vom Juni 2012 erscheinen die Bundesländer als nachrangige Akteure bei der interkulturellen Öffnung: „Auch sie sind gewillt, die interkulturelle Öffnung ihrer Regelangebote in allen Politikbereichen zu beachten und die interkulturelle Öffnung des öffentlichen Dienstes voranzutreiben“ (www. bundesregierung.de/Content/Infomaterial/BPA/IB/2012-12-18-9-Lagebericht.pdf; jsessionid=9B4626E571BC6BB51E5EBCCCBA410298.s4t1?__blob= publicationFile&v=10). Der 10. Lagebericht vom Oktober 2014 hält fest, die interkulturelle Öffnung der Bundesbehörden sei „erklärtes Ziel der Bundesregierung “ und stünde „in den Koalitionsverträgen der Regierungsparteien der 17. und 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages“ (www.bundesregierung. de/Content/DE/_Anlagen/IB/2014-10-29-lagebericht-presse-kurz-banner.pdf?__ blob=publicationFile&v=2). Im Jahr 2010 hat die damalige Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Prof. Dr. Maria Böhmer öffentlichkeitswirksam gefordert, der Anteil von Migranten in öffentlichen Behörden, im Besonderen bei der Polizei, sei zu erhöhen (www.bpb.de/gesellschaft/migration/newsletter/57087/deutschland-diskussionum -migranten-im-oeffentlichen-dienst). Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Aydan Özoğuz brachte die „interkulturelle Öffnung“ im September 2014 im Gespräch mit der „taz.die tageszeitung“ mit den Ermittlungspannen rund um den „Nationalsozialistischen Untergrund“ in Zusammenhang: „Mehr Vielfalt“ bei den Sicherheitsbehörden sei wichtig für „unser aller Sicherheit“, „Polizei und Verfassungsschutz“ dürften nicht „die Bezugspunkte zu unserer vielfältigen Gesellschaft verlieren“ (www.taz.de/!5027269/; www.taz.de/ Migranten-im-oeffentlichen-Dienst/!5033685/). Die interkulturelle Öffnung ist auch Schwerpunkt im Nationalen Integrationsplan von 2007, an dem die Integrationsbeauftragte koordinierend mitgewirkt hat. Dieser Plan ging aus dem Integrationsgipfel am 14. Juli 2006 hervor, zu dem die Bundeskanzlerin Vertreter der Bundesregierung, Bundesländer, Kommunen und Zivilgesellschaft eingeladen hatte (www.bundesregierung.de/ Content/DE/Archiv16/Artikel/2007/07/Anlage/2007-08-30-nationalerintegrationsplan .pdf?__blob=publicationFile&v=1). Im Nationalen Aktionsplan Integration von 2011/2012 wurde das Ziel, die Verwaltung einer interkulturellen Öffnung zuzuführen, noch einmal bekräftigt. Die Aufgabe, dieses Ziel in der Bundesverwaltung zu erreichen, kam fortan dem Dialogforum „Migranten im öffentlichen Dienst“ zu, das von der Bundesregierung eingerichtet und vom Bundesministerium des Innern federführend betreut wurde (www. bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2011-12-14-aktionsplan-integration. pdf?__blob=publicationFile). Eine Studie des „Mediendienstes Integration“ vom Januar 2017 eruiert, wie sich „die Vielfalt bei der Polizei“ entwickelt, sie Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/817 listet die Maßnahmen der Länder bei der Anwerbung von Nachwuchs mit Migrationshintergrund auf, etwa Werbemaßnahmen in Moscheen oder türkischsprachige Broschüren. In der Studie wird auch erwähnt, dass bei diesen Anwerbemaßnahmen Integrationsbeauftragte der Länder oder Kommunen beteiligt waren (https://mediendienst-integration.de/fileadmin/Dateien/Polizisten_mit_ Migrationshintergrund_2017.pdf). Es stellt sich für die Fragesteller also die Frage, ob die Missstände in der Berliner Polizei und anderen Landespolizeien auf eigenständige Entscheidungen der entsprechenden Landesinnenministerien zurückzuführen sind oder vielmehr auf politische Grundsatzentscheidungen und -vorgaben im Kanzleramt beruhen. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Förderung der interkulturellen Öffnung in der Bundesverwaltung ist ein zentrales Ziel der Bundesregierung. Als strategisches Ziel im Nationalen Aktionsplan Integration wurde daher vereinbart, dass der Bund den Anteil des Personals mit Migrationshintergrund unter Berücksichtigung von Eignung, Befähigung und Leistung erhöhen wird. Dabei geht es nicht um eine bevorzugte Berücksichtigung von Menschen mit Migrationshintergrund. Alle Bewerberinnen und Bewerber für den öffentlichen Dienst werden unabhängig von Herkunft oder Geschlecht allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung eingestellt. Dies ist verfassungsrechtlich geboten. Interkulturelle Öffnung ist als Prozess zu verstehen, der alle staatlichen Ebenen und Institutionen betrifft und auf den Abbau von möglichen Zugangsbarrieren und gleiche Teilhabe zielt. Es waren zuallererst die Polizeien der Länder und viele Kommunen, die sehr früh die Bedeutung und Relevanz erkannt und interkulturelle Öffnung als Prozess in ihren Organisationen angestoßen haben. Sie treffen Maßnahmen in eigener Verantwortung. Nach der verfassungsmäßigem Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern (Artikel 30, 70, 83 des Grundgesetzes – GG) sind Institutionen des Bundes und damit auch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration den Ländern und Kommunen gegenüber nicht weisungsbefugt. 1. Hat die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung im Rahmen des Nationalen Integrationsplans oder des Nationalen Aktionsplans Integration an einer „interkulturellen Öffnung“ des öffentlichen Dienstes auf Bundes- oder Landesebene im Allgemeinen und der Bundes- oder Landespolizei im Speziellen mitgewirkt? a) Wenn ja, welche Maßnahmen hat sie bei den Behörden angeregt, um dieses Ziel zu erreichen? b) Wie hat sie die Durchführung dieser Maßnahmen unterstützt? c) Mit welchen muslimischen Migrantenorganisationen hat sie dabei zusammengearbeitet ? Die Fragen 1a bis 1c werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration hat gemäß § 93 Absatz 1 Nummer 1 AufenthG die Aufgabe, die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung ihrer Integrationspolitik zu unterstützen. Sie hat den Nationalen Integrationsplan und in der Fortführung den Nationalen Aktionsplan (NAP) Integration federführend koordiniert. Die Selbstverpflichtungen im Nationalen Integrationsplan und die in den Nationalen Aktionsplan Integration aufge- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/817 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode nommenen Maßnahmen beziehen sich auf konkrete verantwortliche Organisationen . Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration wirkt nicht an Einzelmaßnahmen der interkulturellen Öffnung der Bundesoder Landespolizei mit. Dementsprechend erfolgte diesbezüglich auch keine Zusammenarbeit mit Migrantenorganisationen. Im Rahmen des NAP-Dialogforums „Migranten im öffentlichen Dienst“ wurden folgende Migrantenselbstorganisationen eingebunden: Bildungswerk in Kreuzberg GmbH Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in Deutschland (BAGIV) e. V. Bundesverband ausländischer Studierender – BAS e. V. Bundesverband Deutsch-Arabischer Vereine in Deutschland e. V. Bundesverband Griechischer Gemeinden in Deutschland e. V./OEK Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat BWK BildungsWerk in Kreuzberg GmbH Der Paritätische Gesamtverband Deutsches Institut für Menschenrechte Föderation Türkischer Elternvereine in Deutschland (FÖTED) e. V. korientation e. V. Kroatischer Weltkongress in Deutschland e. V. Landesgruppe Berlin-Brandenburg der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e. V. Multikulturelles Forum e. V. Netzwerk der Lehrkräfte mit Zuwanderungsgeschichte Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) Türkische Gemeinde Deutschland VIA Bayern – Verband für interkulturelle Arbeit e. V. Hierbei handelt es sich nicht um religiöse Organisationen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 3a bis 3d verwiesen. 2. Inwiefern hat die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung im Rahmen des Nationalen Integrationsplans oder des Nationalen Aktionsplans Integration ein Konzept entwickelt oder dessen Umsetzung unterstützt, das den öffentlichen Dienst auf Bundesebene oder Landesebene im Allgemeinen und den Polizeidienst im Speziellen, einem gemeinsamen Integrationsziel der Bundesregierung unterstellte? Ein solches Konzept existiert nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/817 3. Welchen Einfluss hatte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung auf das im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Integration (NAP-I) eingerichtete Dialogforum „Migranten im öffentlichen Dienst“? a) Wie hat die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung an der Festlegung der vier operativen Ziele dieses Dialogforums mitgewirkt? b) Wie hat die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung an der Festlegung der konkreten Maßnahmen und der Instrumente zur Umsetzung dieser Ziele mitgewirkt? c) Wie hat die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung die Umsetzung der Ziele bzw. die Anwendung dieser Instrumente unterstützt? d) Hat das besagte Dialogforum der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung über ihre Ziele, deren Erreichung oder die Instrumente zu ihrer Umsetzung Bericht erstattet? Die Fragen 3a bis 3d werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans Integration erfolgte in einem Dialogprozess unter Beteiligung und in Zusammenarbeit von Bundesministerien, Landesministerien, Kommunalverwaltungen, Nichtregierungsorganisationen und Sozialpartnern. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgte im Rahmen der jeweiligen Verantwortlichkeiten. Im Rahmen des Dialogforums „Migranten im öffentlichen Dienst“ war die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration für die Erstellung eines Berichts zu Möglichkeiten der Datenerhebung zum Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund verantwortlich. Die Festlegung der operativen Ziele und Maßnahmen erfolgte im Dialog und in Zusammenarbeit aller ständigen Mitglieder des Dialogforums. Nach der Erstellung des Abschlussberichts ist das Dialogforum nicht mehr tätig geworden. 4. Inwiefern war die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung an der Kampagne „Berlin braucht Dich“ aus dem Jahre 2006 beteiligt, die als Vorreiterkampagne für die „interkulturelle Öffnung“ des öffentlichen Dienstes gelten kann? Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration hat sich nicht an der Kampagne beteiligt. Die Beauftragte beteiligt sich grundsätzlich nicht an der Öffentlichkeitsarbeit einzelner Bundesländer. 5. Inwiefern hat die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung das Berliner Partizipations- und Integrationsgesetz angeregt oder dessen Ausformulierung unterstützt? a) Inwiefern hat die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung die Bundesregierung dabei unterstützt, dieses Gesetz anzuregen? b) Inwiefern hat die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung den Integrationsbeauftragten von Berlin dabei unterstützt, dieses Gesetz anzuregen oder dessen Ausformulierung zu unterstützen? 6. a) Inwiefern hat die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung die Partizipations - und Integrationsgesetze in Nordrhein-Westfalen oder Baden- Württemberg angeregt oder deren Ausformulierung unterstützt? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/817 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Inwiefern hat die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung die Integrationsbeauftragten der Länder Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg in ihrer möglichen Mitwirkung an den Partizipations- und Integrationsgesetzen ihrer Länder unterstützt oder beraten? Die Fragen 5a, 5b, 6a und 6b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration ist nicht an der Gesetzgebung auf Landesebene beteiligt. 7. Inwiefern hat die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung die Integrationsbeauftragten der Länder und/oder Kommunen in ihrer Mitwirkung an Anwerbeaktionen der Polizei unterstützt, beraten oder sie dazu angeregt? Maßnahmen der Personalgewinnung liegen in der Verantwortung der einstellenden Behörden. Die Beauftragte ist daran nicht beteiligt. 8. Hat die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung die Integrations- und Ausländerbeauftragten der Länder und Kommunen bei der Bundeskonferenz der Integrationsbeauftragten im Mai 2009 (oder bei anderen gemeinsamen Konferenzen) instruiert oder beraten, was die interkulturelle Öffnung des öffentlichen Dienstes im Allgemeinen und der Landespolizei im Speziellen betrifft ? 9. Hat die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung die Integrations- und Ausländerbeauftragten der Länder und Kommunen bei der Bundeskonferenz im Mai 2009 (oder bei anderen gemeinsamen Konferenzen) instruiert oder beraten, was die Definition oder Auslegung von „interkultureller Kompetenz “ als Kriterium bei der Personalauswahl im öffentlichen Dienst im Allgemeinen und der Landespolizei im Speziellen betrifft? 10. Auf wessen Initiative hat diese Bundeskonferenz stattgefunden? Die Fragen 8 bis 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundeskonferenz wird jährlich von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration in Kooperation mit den jeweiligen gastgebenden Ländern und Kommunen veranstaltet. Die Bundeskonferenz dient dem Austausch und der gegenseitigen Information der Integrations- und Ausländerbeauftragten der Länder und Kommunen. Da die interkulturelle Öffnung der Verwaltung vor allem für die Praxis von Kommunalverwaltungen von großer Relevanz ist, wurde und wird das Thema immer wieder auf den Bundeskonferenzen der Integrationsbeauftragten aufgriffen. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration hat gegenüber den Integrationsbeauftragten der Länder und Kommunen keine Weisungsbefugnisse. 11. Inwiefern hat die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung das Partizipations - und Integrationsgesetz des Bundes irgendwie angeregt, beeinflusst oder war an dessen Entstehung beteiligt? Ein Integrations- und Partizipationsgesetz des Bundes existiert nicht. Nach dem Wortlaut der Fragestellung wird nicht davon ausgegangen, dass sich die Frage auf das Integrationsgesetz vom 31. Juli 2016 (BGBl. I, S. 1939) bezieht, das aufent- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/817 haltsrechtliche Regelungen und Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen enthält und nicht die interkulturelle Öffnung von Institutionen zum Gegenstand hat. 12. Mit welchen muslimischen Migrantenorganisationen befindet sich die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung in einem regelmäßigen oder institutionalisierten Austausch? Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration unterhält einen regelmäßigen Austausch mit verschiedenen Migrantenorganisationen sowie religiösen Organisationen. Unter den religiösen Organisationen sind die muslimischen Verbände, die auch Mitglied der Deutschen Islam Konferenz in der 18. Legislaturperiode waren: Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB), Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland (IRD), Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM), Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands (IGS), Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ), Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland (AMJ), Alevitische Gemeinde Deutschland (AABF), Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland (IGB), Zentralrat der Marokkaner in Deutschland (ZRMD), Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD). 13. a) Ist die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung oder sind ihre Referate derzeit an der Entstehung weiterer Partizipations- und Integrationsgesetze beteiligt oder regen solche an? b) Wenn ja, wo geschieht dies, und wie sehen die Anregungen oder Unterstützungen konkret aus? Nein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333