Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 5. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8170 19. Wahlperiode 06.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Jürgen Braun, Waldemar Herdt und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/7891 – Kindesentführungen ins Ausland in den Jahren 2017 und 2018 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Jedes Jahr werden hunderte deutsche Kinder ins Ausland entführt. In der Regel entführt dabei ein Elternteil gegen den Willen des anderen Elternteils das Kind über die deutschen Landesgrenzen hinaus (www.bundesjustizamt.de/DE/Shared Docs/Publikationen/HKUE/Statistik_2016.pdf?__blob=publicationFile&v=4; www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/HKUE/Statistik_ 2017.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Mit dem Kindesentzug beginnt für die betroffenen Elternteile meist ein langer Leidensweg mit ungewissem Ausgang. Das bisherige Leben der Familie ändert sich von Grund auf. Den betroffenen Familien entsteht nach Ansicht der Fragesteller zudem ein enormer emotionaler und wirtschaftlicher Schaden. Mit dem völkerrechtlich bindenden Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (auch Haager-Kindesentführungsübereinkommen , kurz: HKÜ) gibt es bereits ein rechtliches Mittel zur Bekämpfung von grenzüberschreitenden Kindesentführungen. Das primäre Ziel des Abkommens ist es, „die sofortige Rückgabe widerrechtlich in einen Vertragsstaat verbrachter oder dort zurückgehaltener Kinder sicherzustellen“ (Artikel 1a HKÜ). Obwohl das HKÜ in vielen Staaten formal gilt, ist es für die Betroffenen trotzdem sehr schwierig, ihre Kinder wieder nach Deutschland zurückzuführen (www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/japan-auslaender-kaempfen-um-kontaktzu -ihren-kindern-a-1190709.html; www.swr.de/report/entfuehrte-kinder-entrechtetevaeter -warum-internationale-abkommen-ueber-kindesentzug-nicht-funktionieren/ -/id=233454/did=19505890/nid=233454/v8yiff/index.html). Damit stehen die betroffenen Elternteile aus Sicht der Fragesteller vor der bizarren Situation, zwar im Recht zu sein, aber nicht Recht zu bekommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8170 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele Rückführungsanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017 und 2018 in Deutschland gestellt (bitte nach Zielstaaten aufschlüsseln)? 2. Wie viele Rückführungsanträge bezüglich Kindesentführungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit (Stand: 1. Januar 2019) noch anhängig (bitte nach Zielstaaten aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Deutschland ist seit dem Jahr 1990 Vertragsstaat des HKÜ. Auch in den Jahren 2017 und 2018 sind zahlreiche Rückführungsanträge in Deutschland gestellt worden . Dies betrifft sowohl ausgehende Verfahren, d.h. solche, die auf die Rückführung eines ins Ausland entführten Kindes nach Deutschland gerichtet sind, als auch eingehende Ersuchen, d.h. Verfahren, die nach Deutschland entführte Kinder betreffen. Die Zahlen lauten dabei für die Jahre 2017 und 2018 wie folgt: Staaten Anzahl von ausgehenden Verfahren (2017) Türkei 22 Polen 15 Rumänien 14 England und Wales 10 USA 10 Frankreich 8 Italien 8 Russland 8 Spanien 8 Bulgarien 7 Tschechien 6 Ukraine 5 Ungarn 5 Österreich 4 Schweden 4 Schweiz 4 Griechenland 3 Marokko 3 Peru 3 Serbien 3 Slowakei 3 Sri Lanka 3 Bosnien und Herzegowina 2 Dänemark 2 Irland 2 Japan 2 Niederlande 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8170 Staaten Anzahl von ausgehenden Verfahren (2017) Thailand 2 Belgien 1 Brasilien 1 Costa Rica 1 Ecuador 1 Georgien 1 Guatemala 1 Island 1 Kasachstan 1 Kolumbien 1 Kroatien 1 Litauen 1 Luxemburg 1 Malta 1 Mexiko 1 Nordirland 1 Portugal 1 Slowenien 1 Zypern 1 Für das Jahr 2018 ergeben sich folgende Zahlen, zunächst für aus- und eingehende Ersuchen insgesamt: Staaten gesamt A + E Armenien 1 Australien 1 Chile 1 Dominikanische Republik 1 Ecuador 1 Estland 1 Hongkong 1 Irland 1 Kasachstan 1 Luxemburg 1 Marokko 1 Mauritius 1 Montenegro 1 Peru 1 Slowenien 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8170 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Staaten gesamt A + E Usbekistan 1 Albanien 2 Finnland 2 Israel 2 Kolumbien 2 Kosovo 2 Mexiko 2 Norwegen 2 Singapur 2 Slowakei 2 Thailand 2 Zypern 2 Argentinien 3 Griechenland 3 Litauen 3 Mazedonien 3 Schweden 3 Südafrika 3 Bosnien-Herzegowina 4 Brasilien 4 Kanada 4 Schottland 4 Weißrussland 4 Dänemark 5 Serbien 5 Ukraine 6 Belgien 7 Kroatien 7 Lettland 7 Portugal 8 Ungarn 8 Niederlande 9 Bulgarien 10 Tschechien 11 Rumänien 12 Österreich 13 Spanien 13 England und Wales 17 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8170 Staaten gesamt A + E Russland 18 Frankreich 20 Schweiz 20 Italien 21 USA 21 Türkei 43 Polen 47 Hiervon gingen die aus Deutschland ausgehenden Ersuchen im Jahre 2018 in folgende Staaten: Staaten Anzahl von ausgehende Verfahren (A) Albanien 1 Australien 1 Bosnien-Herzegowina 1 Brasilien 1 Chile 1 Dominikanische Republik 1 Ecuador 1 Estland 1 Finnland 1 Irland 1 Litauen 1 Marokko 1 Mexiko 1 Montenegro 1 Norwegen 1 Peru 1 Singapur 1 Slowakei 1 Slowenien 1 Thailand 1 Usbekistan 1 Belgien 2 Dänemark 2 Kolumbien 2 Kosovo 2 Lettland 2 Schottland 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8170 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Staaten Anzahl von ausgehende Verfahren (A) Schweiz 2 Ukraine 2 Zypern 2 Argentinien 3 Griechenland 3 Kroatien 3 Mazedonien 3 Niederlande 3 Schweden 3 Kanada 4 Serbien 4 Ungarn 4 Weißrussland 4 Tschechien 5 Bulgarien 7 Rumänien 7 Portugal 8 Spanien 9 USA 9 Italien 11 Österreich 11 Russland 12 England und Wales 13 Frankreich 13 Polen 25 Türkei 38 Von 186 ausgehenden HKÜ-Rückführungsanträgen aus dem Jahre 2017 sind 156 Verfahren abgeschlossen und noch 30 laufend. Von den 241 ausgehenden HKÜ- Rückführungsanträgen aus dem Jahre 2018 sind 113 Verfahren abgeschlossen und noch 128 laufend. Die vorgenannten Zahlen umfassen lediglich die Rückführungsverfahren unter Beteiligung des Bundesamts für Justiz. Dessen Beteiligung ist nach Artikel 29 HKÜ nicht zwingend, so dass die Zahlen nicht erschöpfend sind. 3. In wie vielen Fällen wurde das Auswärtige Amt in den Jahren 2017 und 2018 um Unterstützung und Vermittlung gebeten, bei denen es um Kindesentziehungen in Länder geht, in denen das HKÜ im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht gilt? Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/8170 4. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung seit 2005 bekannt geworden, in denen bei Fragen der elterlichen Sorge die Gerichte im Land des Zielstaates und nicht des gewöhnlichen Aufenthalts des entzogenen Kindes tätig wurden (bitte nach Jahresscheiben und Zielstaaten aufschlüsseln)? Entsprechende Zahlen zum Tätigwerden der ausländischen Gerichte werden nicht erhoben. 5. Welche politischen bzw. diplomatischen Kanäle nutzt die Bundesregierung, um eine Verbesserung der Situation in Kindesentführungsfällen herbeizuführen ? Die Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Eltern und Kinder richten sich nach den Umständen des Einzelfalls. 6. Sind der Bundesregierung seit dem Jahr 2005 Fälle bekannt geworden, in denen Zielstaaten sich weigerten, die Kinder, trotz eines gültigen Rückführungsantrages , nach Deutschland ausreisen zu lassen? Falls ja, wie viele solcher Fälle sind der Bundesregierung bekannt geworden (bitte nach Jahresscheiben und Zielstaaten aufschlüsseln)? Ausreisesperren oder ähnliche Maßnahmen, wie sie in der Frage beschrieben werden , sind der Bundesregierung nicht bekannt. 7. Wie viele Gerichtsverfahren bzw. Verurteilungen bezüglich Kindesentführungen ins Ausland (§ 235 Absatz 2 Nummer 1 und 2 des Strafgesetzbuches – StGB –) gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017 und 2018? Für das Jahr 2017 ergeben sich folgende Zahlen: Verurteilte und Abgeurteilte gemäß § 235 Absatz 2 Nummer 1 und 2 StGB: Abgeurteilte: 53 (davon 29 w und 24 m), Verurteilte: 42 (davon 21 w und 21 m); Zahlen für 2018 liegen noch nicht vor. Die Zahl der Abgeurteilten dürfte mindestens einen sehr guten Näherungswert für die Zahl der Gerichtsverfahren abgeben, auch wenn es vereinzelt Verfahren geben mag, die ohne eine Aburteilung beendet wurden (Hinweis: Abgeurteilte sind Angeklagte , gegen die Strafbefehle erlassen wurden bzw. Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden sind. Verurteilte sind Angeklagte, gegen die Freiheitsstrafe , Strafarrest oder Geldstrafe verhängt worden ist, oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht geahndet wurde.). 8. Wie viele internationale Fahndungen nach entführten Kindern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch deutsche Strafverfolgungsbehörden seit dem Jahr 2005 durchgeführt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine statistischen Angaben darüber vor, wie viele internationale Fahndungen nach Kindern über INTERPOL eingeleitet wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8170 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Wie viele internationale Haftbefehle (EUROPOL/INTERPOL) gegen Elternteile , die ihre Kinder entführt haben, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch deutsche Behörden seit dem Jahr 2005 erlassen (bitte nach Jahresscheiben und Staatsangehörigkeiten der gesuchten Personen aufschlüsseln )? „Internationale Haftbefehle“ werden von deutschen Behörden bzw. von der deutschen Justiz nicht ausgestellt, lediglich nationale und Europäische Haftbefehle. Fahndungen erfolgen über das Schengener Informationssystem (SIS) und IN- TERPOL, nicht über EUROPOL. Für die Jahre 2005 bis 2012 steht kein statistisches Zahlenmaterial zu INTER- POL-Fahndungen zur Verfügung. Staatsangehörigkeiten werden im Fahndungsbereich grundsätzlich nicht erfasst. In der folgenden Tabelle ist jeweils die Anzahl der über INTERPOL eingeleiteten internationalen Fahndungen zur Festnahme wegen Kindesentziehung dargestellt. 2013 2014 2015 2016 2017 2018 25 27 19 23 31 21 Zu der Zahl der über das SIS eingeleiteten internationalen Fahndungen wegen Kindesentziehung liegen der Bundesregierung keine statistischen Angaben vor. 10. Wie viele internationale Haftbefehle (EUROPOL/INTERPOL) gegen Elternteile , die ihre Kinder entführt haben, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch Behörden welcher Staaten seit dem Jahr 2005 vollstreckt (bitte nach Jahresscheiben und Staaten aufschlüsseln)? Für die Jahre 2005 bis 2013 lässt sich anhand der amtlichen Auslieferungsstatistik (www.bmjv.de/DE/Service/Statistiken/Statistiken_node.html;jsessionid=7E41F 4787DF3B0F9E706B70A341CBC97.1_cid297) ermitteln, in wie vielen Fällen von der Bundesrepublik Deutschland gestellte Auslieferungsersuchen von welchen Staaten wegen Entziehung Minderjähriger erledigt worden sind. Hierzu im Einzelnen: 2005 Bosnien-Herzegowina: 1 Erledigung durch Ablehnung Finnland: 2 Erledigungen durch Bewilligungen Lettland: 1 Erledigung durch Bewilligung Zypern: 1 Erledigung durch Bewilligung 2006 Frankreich: 1 Erledigung durch Bewilligung Griechenland: 1 Erledigung durch Bewilligung Österreich: 1 Erledigung durch Bewilligung Spanien: 2 Erledigungen durch Bewilligungen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/8170 2007 Finnland: 1 Erledigung durch Bewilligung Italien: 3 Erledigungen, davon 2 Bewilligungen und 1 Ablehnung Kuweit: 1 Erledigung durch Ablehnung Österreich: 1 Erledigung durch Bewilligung Spanien: 3 Erledigungen durch Bewilligungen 2008 Bulgarien: 2 Erledigungen durch Ablehnungen Frankreich: 1 Erledigung durch Bewilligung Griechenland: 1 Erledigung durch Ablehnung Kasachstan: 1 Erledigung auf andere Weise Kenia: 1 Erledigung auf andere Weise Rumänien: 1 Erledigung auf andere Weise Schweden: 1 Erledigung durch Bewilligung Ungarn: 1 Erledigung durch Bewilligung 2009 Frankreich: 1 Erledigung auf andere Weise Italien: 3 Erledigungen durch Ablehnungen Niederlande: 2 Erledigungen durch Bewilligungen Spanien: 2 Erledigungen, davon 1 Bewilligung und 1 Ablehnung Vereinigte Arabische Emirate: 1 Erledigung auf andere Weise Vereinigtes Königreich: 1 Erledigung durch Bewilligung 2010 Frankreich: 1 Erledigung durch Bewilligung Griechenland: 1 Erledigung durch Bewilligung Italien: 1 Erledigung durch Bewilligung Kenia: 1 Erledigung auf andere Weise Niederlande: 2 Erledigungen durch Bewilligungen Österreich: 4 Erledigungen, davon 1 Bewilligung, 1 Ablehnung und 2 Erledigungen auf andere Weise Rumänien: 1 Erledigung auf andere Weise Ungarn: 3 Erledigungen durch Bewilligungen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8170 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2011 Griechenland: 1 Erledigung durch Ablehnung Italien: 1 Erledigung durch Ablehnung Kroatien: 1 Erledigung durch Bewilligung Schweiz: 2 Erledigungen durch Bewilligungen Spanien: 1 Erledigung durch Bewilligung 2012 Dänemark: 1 Erledigung durch Ablehnung Frankreich: 1 Erledigung durch Bewilligung Kroatien: 1 Erledigung durch Ablehnung Österreich: 1 Erledigung durch Bewilligung Rumänien: 2 Erledigungen durch Bewilligungen Spanien: 1 Erledigung durch Bewilligung 2013 Italien: 2 Erledigungen, davon 1 Bewilligung und 1 Ablehnung Tschechische Republik: 1 Erledigung auf andere Weise Seit 2014 einschließlich werden in der amtlichen Auslieferungsstatistik nur noch Deliktskategorien erfasst. Konkrete Zahlen zu Auslieferungen an die Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit der Entziehung Minderjähriger können daher nicht mitgeteilt werden. 11. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das in der Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/1131 erwähnte Verfahren nach dem Informationsfreiheitgesetz mittlerweile abgeschlossen? Falls ja, mit welchem Ergebnis? In dem bezeichneten Verfahren hat sich kein neuer Sachstand ergeben. 12. In wie vielen Fällen seit dem Jahr 2005 hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Zentrale Behörde Deutschlands eine Begründung nach Artikel 11 Absatz 2 des Haager Kindesentführungsübereinkommens – HKÜ aufgrund langer Verfahrensdauern von der Zentralen Behörde eines anderen Staates verlangt (bitte nach Jahresscheiben und Staaten aufschlüsseln)? Entsprechende Statistiken werden nicht geführt; das Vorgehen der Bundesregierung ist hier auch vom Einzelfall abhängig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/8170 13. Wie hoch waren die seit 2005 entstandenen Kosten für den Bund im Hinblick auf die finanzielle Unterstützung von betroffenen Elternteilen (vgl. Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 19/1131; bitte nach Jahresscheiben und Haushaltstiteln aufschlüsseln)? Bei den von den Fragestellern nachgefragten Kosten geht es speziell um Aufwendungen , die durch notwendige Übersetzungen gemäß § 5 Absatz 2 des Internationalen Familienverfahrensgesetzes entstehen. Das Bundesamt für Justiz verfügt über einen eigenen Sprachendienst, von dem ein erheblicher Anteil dieser Übersetzungen erstellt wird. Ein spezieller Haushaltstitel für Verfahren nach dem HKÜ besteht insoweit nicht; die Kosten werden nicht gesondert nachgehalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333