Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 5. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8192 19. Wahlperiode 07.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/7877 – Mautkontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Mautkontrolldienst (MKD) des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) überprüft die Einhaltung der Entrichtung der Lkw-Maut auf den Bundesfernstraßen . Seit der Ausweitung der Lkw-Mautpflicht auf alle Bundesstraßen in Deutschland Mitte 2018 hat sich das Einsatzgebiet des Mautkontrolldienstes stark ausgeweitet. 1. Wie hat sich die Anzahl der durch den Mautkontrolldienst des BAG kontrollierten Fahrzeuge seit 2013 entwickelt (bitte nach stationären Kontrollen und mobile Kontrollen sowie unter Angabe der einzelnen Zahlen für Fahrzeuge aus Deutschland, den EU- bzw. EWR-Ländern und einer Gesamtzahl für die übrigen Länder sowie Jahren und Fahrzeugklassen bzw. Fahrzeugtypen und Zahlen für die in den verschiedenen Bundesländern kontrollierten Fahrzeuge aufschlüsseln)? Durch den Mautkontrolldienst (MKD) von 2013 bis 2017 kontrollierte Fahrzeuge: Jahr Anzahl kontrollierte Fahrzeuge davon: Mobile Kontrolle Stationäre Kontrolle 2013 9.317.471 7.952.596 446.052 2014 9.568.824 8.150.017 277.356 2015 9.772.276 8.041.151 264.412 2016 10.647.516 8.909.041 275.945 2017 11.483.930 9.874.447 283.254 Gesamt 50.790.017 42.927.252 1.547.019 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8192 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Kontrollierte Fahrzeuge (MKD) nach Nationen: Jahr Anzahl kontrollierte Fahrzeuge davon: Deutschland EU/EWR übrige Länder nicht zugeordnet * 2013 9.317.471 5.383.405 2.995.389 101.766 836.911 2014 9.568.824 5.405.180 3.393.238 106.291 664.115 2015 9.772.276 5.415.228 3.639.274 103.928 613.846 2016 10.647.516 5.885.045 4.052.447 102.420 607.604 2017 11.483.930 6.143.791 4.606.378 119.064 614.697 Gesamt 50.790.017 28.232.649 18.686.726 533.469 3.337.173 * Diese Werte konnten im Rahmen der statistischen Aufbereitung keiner Gruppe zugeordnet werden. 2. Wie hat sich der Anteil der durch die Kontrollen des BAG überprüften mautpflichtigen Fahrzeuge auf mautpflichtigen Straßen seit 2013 entwickelt (bitte jahresscheibengenau angeben)? Durch den Mautkontrolldienst des Bundesamts für Güterverkehr und durch automatische Kontrolleinrichtungen werden folgende mautpflichtige Fahrzeuge (ohne Betriebskontrollen) kontrolliert: Jahr Anzahl kontrollierte Fahrzeuge 2013 21.966.802 2014 22.938.619 2015 22.896.607 2016 25.010.375 2017 27.011.260 Gesamt 119.823.663 3. Wie hat sich die Anzahl der Verstöße, die durch den Mautkontrolldienst des BAG festgestellt wurden seit 2013 entwickelt, und wie haben sich die Verteilungen verschiedener Arten von Verstößen in diesem Zeitraum entwickelt (bitte unter Angabe der einzelnen Zahlen für Fahrzeuge aus Deutschland, den EU- bzw. EWR-Ländern, Jahren, Fahrzeugklassen und Arten der Verstöße – vgl. beispielsweise nach Buß- und Verwarnungsgeldkatalog für Zuwiderhandlungen gegen das Bundesfernstraßenmautgesetz – aufschlüsseln)? Entwicklung der durch den MKD beanstandeten Fahrzeuge von 2014 bis 2017 (aufgrund technischer Umstellung liegen die Daten für das Jahr 2013 nicht vor): Beanstandete Fahrzeuge (MKD) nach Nationen: Jahr Anzahl beanstandete Fahrzeuge davon: Deutschland EU/EWR 2014 17.792 6.737 9.917 2015 23.752 10.939 11.672 2016 27.952 15.223 11.676 2017 25.146 13.374 10.925 Gesamt 94.642 46.273 44.190 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8192 Beanstandete Fahrzeuge (MKD) nach Verstoßgruppen und Nationen: Jahr Anzahl beanstand. Fahrzeuge davon: Falschzahler davon: Nichtzahler davon: Sonst. davon: D EU/EWR D EU/ EWR D EU/EWR 2014 17.792 3.765 2.484 1.151 12.681 3.610 8.118 1.346 643 648 2015 23.752 6.991 4.737 2.091 15.360 5.531 8.915 1.401 671 666 2016 27.952 10.083 7.089 2.767 16.039 7.303 7.972 1.830 831 937 2017 25.146 10.017 7.055 2.787 13.169 5.459 7.102 1.960 860 1.036 Gesamt 94.642 30.856 21.365 8.796 57.249 21.903 32.107 6.537 3.005 3.287 4. Wie hat sich die Anzahl der Nacherhebungen für Fälle, in denen die Maut nicht ordnungsgemäß entrichtet wurde, seit 2013 entwickelt, und wie haben sich die Nacherhebungseinnahmen in diesem Zeitraum entwickelt (bitte jahresscheibengenau angeben)? Jahr Anzahl abgeschlossene Nacherhebungen Nacherhebungseinnahmen in Euro 2013 33.830 3.277.325 2014 29.694 2.743.815 2015 23.182 2.895.773 2016 23.981 2.707.767 2017 31.381 2.772.881 Gesamt 142.068 14.397.561 5. Wie hat sich die Anzahl der Betriebskontrollen und ähnlicher Kontrollen, die einer Steuerprüfung vergleichbar sind, die das BAG bei deutschen Unternehmen durchgeführt und/oder angeordnet hat, seit 2013 entwickelt (bitte jahresscheibengenau angeben)? Jahr Anzahl durchgeführter Betriebskontrollen 2013 649 2014 497 2015 547 2016 684 2017 598 Gesamt 2.975 6. Arbeitet der Mautkontrolldienst des BAG bei der Nacherhebung, bei Betriebskontrollen und bei Bußgeldverfahren mit ausländischen Behörden zusammen , wenn ja, mit welchen ausländischen Behörden, seit wann, in welchem Umfang, und wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit verschiedenen ausländischen Behörden in EU- bzw. EWR-Ländern und anderen Ländern? Nein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8192 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Welche Gesamtstrecke an Nacherhebungen nahm der Mautkontrolldienst bzw. das BAG zwischen 2013 und 2018 jährlich vor? Die Gesamtstrecke an Nacherhebungen wird seitens des Bundesamtes für Güterverkehr statistisch nicht erfasst. 8. Wie hat sich die Anzahl an Bußgeldverfahren, die das BAG aufgrund von festgestellten Verstößen durch den Mautkontrolldienst eingeleitet hat, seit 2013 entwickelt (bitte jahresscheibengenau und jeweils je Jahr und insgesamt die Summen darstellen)? Anzahl an Bußgeldverfahren, die das Bundesamt für Güterverkehr aufgrund von Mautbrücken-Kontrollfeststellungen und anlässlich erfolgter Überprüfungen durch den Mautkontrolldienst eingeleitet hat (ohne Betriebskontrollen): Jahr Anzahl Eingänge 2013 83.915 2014 83.158 2015 81.454 2016 84.003 2017 95.940 Gesamt 428.470 9. Wie hat sich der Umfang an Bußgeldern, die das BAG aufgrund von festgestellten Verstößen gegen das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) verhängte , seit 2013 entwickelt (bitte Summen in Euro für jedes Jahr differenziert angeben und Häufigkeitsverteilung unterschiedlicher Bußgeldhöhen und die Gesamtsumme aller Bußgelder darstellen)? Umfang an Buß- und Verwarnungsgeldern (ohne Betriebskontrollen): Jahr Bußgelder in Euro Verwarnungsgelder in Euro 2013 2.538.135 390.598 2014 2.301.956 481.279 2015 1.932.011 483.258 2016 2.484.383 391.323 2017 2.232.824 630.405 Gesamt 11.489.309 2.376.863 Eine Erfassung von Häufigkeitsverteilungen unterschiedlicher Bußgeldhöhen findet nicht statt. 10. Wie hoch sind die Mautmindereinnahmen, die dem deutschen Staat aufgrund von Verstößen gegen das BFStrMG seit 2013 jährlich schätzungsweise entgehen ? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8192 11. Wie haben sich die Stellen entsprechend den Stellenplänen des Mautkontrolldienstes des BAG seit 2013 entwickelt, und wie viele der eingeplanten Stellen waren seit 2013 tatsächlich besetzt (bitte jahresscheibengenau darstellen )? 13. Wie viele der 92 Stellen, die für den Mautkontrolldienst im Zusammenhang mit der Ausweitung der Lkw-Maut auf das Bundesstraßennetz 2018 neu geschaffen wurden, sind derzeit (Stand: Februar 2019) besetzt? Die Fragen 11 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . In den Jahren 2013 und 2014 wurden die Möglichkeiten zur Besetzung der bis dahin zur Verfügung stehenden 464 (Plan-)Stellen für Kontrolleurinnen und Kontrolleure im Mautkontrolldienst ausgeschöpft. Seit dem Haushalt 2015 erfolgten anlässlich der verschiedenen Stufen zur Ausweitung der Mautpflicht schrittweise aufgabenadäquate Stellenzuwächse [2015: auf 504 (Plan-)Stellen, 2016: auf 658 (Plan-)Stellen]. Seit dem Haushalt 2018 stehen dem Mautkontrolldienst insgesamt 704 (Plan-)Stellen zur Verfügung, von denen derzeit 537 besetzt sind. Zum 1. April 2019 sind weitere Einstellungen geplant. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/2038 verwiesen. 12. Wie viele Überstunden wurden 2017 und 2018 von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Mautkontrolldienstes des BAG geleistet (bitte nach Monaten differenziert darstellen und die Gesamtsumme darstellen)? Überstunden von Tarifbeschäftigten gemäß § 7 Absatz 7 TVöD sind Arbeitsstunden , die auf Anordnung des Arbeitgebers geleistet werden, über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Absatz 1 Satz 1 TVöD) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und die nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden. Im Sinne des § 2 Nummer 1 der Arbeitszeitverordnung ist die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von Beamtinnen und Beamten die innerhalb von zwölf Monaten durchschnittlich zu erbringende wöchentliche Arbeitszeit. Unter Berücksichtigung des im Rahmen der Einsatzplanung gewährten Ausgleichs entstehen demnach für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mautkontrolldienstes keine Überstunden im vorgenannten Sinne. Hiervon unabhängig entstehen im Rahmen der Einsatzplanung Mehr- oder Minderzeiten , die kontinuierlich fortgeschrieben und im weiteren Planungsverlauf ausgeglichen werden. 14. Wie viele Stellen sollen beim Mautkontrolldienst des BAG auf Basis der mittelfristigen Finanzplanung angesiedelt sein, und welche Haushaltsmittel sind dafür eingeplant (bitte jahresscheibengenau angeben)? Zur derzeitigen Ausstattung von 704 (Plan-)Stellen werden für den Haushalt 2020 weitere 26 Stellen für Mautkontrolleurinnen und -kontrolleure wegen der Einführung von Gewichtsklassen bei der Lkw-Maut angemeldet. Personalkosten hierfür sollen aus den zusätzlichen Mauteinnahmen bezahlt werden. Damit würde die Stellenausstattung der derzeitigen Aufgabenlage des Bundesamtes für Güterverkehr entsprechen und wäre insbesondere vor dem Hintergrund technischer Entwicklungen und hierdurch ermöglichter Optimierungen der Kontrollbedingungen als aufgabenadäquat anzusehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8192 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Wie viele Stellen, die im Zusammenhang mit der Einführung der Pkw-Maut im Bundesautobahnnetz beim BAG neu geschaffen wurden, konnten 2018 besetzt werden, und welche Haushaltsmittel sollen für die Personalkosten 2019 und 2020 bereitgestellt werden? Entsprechend der zur Verfügung gestellten Stellen und Planstellen sind die jeweils geltenden Personalkostensätze im Kapitel 1201 veranschlagt worden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/2038 verwiesen. 16. Wie viele Stellen, die im Zusammenhang mit der Einführung bzw. in Vorbereitung zur Pkw-Maut beim BAG 2019 neu geschaffen wurden, sind derzeit (Stand: Februar 2019) besetzt? Unmittelbar nach Inkrafttreten des Haushaltes 2019 wurden erste Stellenbesetzungsverfahren initiiert. 17. Wie hat sich die Anzahl der Mautkontrollbrücken in Deutschland seit 2013 entwickelt, wie oft wurden sie zwischen 2013 und 2018 gewartet, wie wurde während der Wartungsdauer die Lkw-Maut erfasst, welche Einnahmeausfälle bei der Lkw-Maut sind jeweils entstanden, und wie viele Mautkontrollbrücken sollen 2019 und 2020 zurückgebaut oder neu errichtet werden? Die Anzahl der automatischen Kontrollbrücken hat sich seit 2013 nicht verändert. Auch in den Jahren 2019 und 2020 sind Veränderungen nicht vorgesehen. Die 300 Kontrollbrücken dienen ausschließlich der automatischen Kontrolle, um festzustellen , ob die Maut korrekt entrichtet wurde. Die Erhebung der Lkw-Maut erfolgt ausschließlich durch das automatische Erhebungsverfahren mittels einer On-Board-Unit (OBU) oder durch das manuelle Verfahren. Die Kontrollbrücken werden regelmäßig gewartet, womit jedoch keine Auswirkungen auf die Erhebung der Lkw-Maut verbunden sind. 18. Wie oft wurden seit 2005 die Mauttabellen durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) aktualisiert, wann erfolgte die letzte Aktualisierung, welche Fehler wurden im Zuge der Aktualisierung der Mauttabelle aufgrund der Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen in 2018 festgestellt (Art und Ausmaß bitte genau angeben), wie lange bestanden sie, wann wurden sie behoben, welche Mautminder- oder Mautmehreinnahmen ergaben sich aufgrund der festgestellten Fehler, und wie wurde mit den Mautminder- oder Mautmehreinnahmen verfahren? Um die Aktualität der Mauttabellen zu gewährleisten, werden Änderungen zeitnah eingearbeitet und auf der Internetseite www.mauttabelle.de/ öffentlich bereitgestellt . Derzeit ist die Version 1. Februar 2019 bis 31. März 2019 unter www. mauttabelle.de/maut.html aktuell. Die Mauttabelle wurde seit dem 1. Januar 2005 (Beginn der Mauterhebung) 136 Mal geändert. Die letzte Aktualisierung fand am 1. Februar 2019 statt. Die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen verlief technisch reibungslos . Datenfehler im bereitgestellten Fernstraßennetz oder Fehlfunktionen anlässlich der Umstellung, die zu Mehr- oder Mindereinnahmen geführt hätten, lagen nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/8192 19. Wie oft wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mautkontrolldienstes 2017 und 2018 im Straßenkontrolldienst eingesetzt bzw. unterstützten in welchen Teilrechtsgebieten, die mit der Ausübung des dortigen originären Auftrags kompatibel sind, den Straßenkontrolldienst (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/2038; bitte die Gesamtstundenanzahl des Einsatzes aller Beschäftigten des Mautkontrolldienstes, die in den Jahren 2017 und 2018 beim Straßenkontrolldienst eingesetzt waren, nach Monaten differenziert darstellen)? Beschäftigte des MKD nehmen unter Beachtung ihrer originären Kontrollaufgaben unterstützende Tätigkeiten für den Straßenkontrolldienst wahr. Es werden insbesondere verkehrssicherheitsrelevante Aufgaben im Bereich des Straßenverkehrsrechts (Fahrzeugabmessungen und -gewichte) übernommen. Durch die Verstetigung der praktischen Aufgabenwahrnehmung und im Zuge der Fortschreibung der unterstützenden Tätigkeiten (u. a. geplante Ausweitung auf weitere Beschäftigte des MKD) konnte eine Verstärkung des Straßenkontrolldienstes erzielt werden, die in Zukunft den Anforderungen entsprechend ausgebaut werden soll. Anzahl der im Dienstplan erfassten Stunden (MKD) mit Tätigkeiten im Bereich Straßenkontrolldienst: * Jahr Anzahl Stunden pro Monat 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 Summe 2017 2.004 1.859 2.050 1.793 1.911 1.497 1.552 1.578 1.783 1.750 1.955 1.547 21.279 2018 1.736 1.832 2.187 2.002 1.741 1.887 1.395 1.417 1.497 1.543 1.954 1.499 20.691 * Es fallen weitere Zeiten an, die nicht separat erfasst werden. 20. Wie häufig kommt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung seit Änderung der Mautsätze zum 1. Januar 2019 dazu, dass die Einstellung der Gewichtsklasse und/oder Achsenanzahl in der On-Board-Unit (OBU) von Lkw- Fahrern vergessen oder nicht richtig ausgeführt wird, wie häufig stellte das BAG bisher im Zuge von Mautkontrollen einen Verstoß gegen die entsprechende Einstellung in OBUs fest, und welche Fahrzeugklassen waren hierbei besonders häufig betroffen (bitte unter Angabe der einzelnen Zahlen für Fahrzeuge aus Deutschland, den EU- bzw. EWR-Ländern und einer Gesamtzahl für die übrigen Länder sowie Fahrzeugklassen bzw. Fahrzeugtypen und Zahlen für die in den verschiedenen Bundesländern kontrollierten Fahrzeuge aufschlüsseln)? 21. Wie hoch schätzt die Bundesregierung insgesamt die Mautmindereinnahmen seit 1. Januar 2019 infolge vergessener oder falscher Gewichts- und/oder Achseneinstellungen in den OBUs aller Lkw auf mautpflichtigen Straßen in Deutschland ein? 22. Wie hoch schätzt die Bundesregierung insgesamt die Mautmindereinnahmen für das gesamte Jahr 2019 infolge vergessener oder falscher Gewichtsund /oder Achseneinstellungen in den OBUs aller Lkw auf mautpflichten Straßen in Deutschland ein? Die Fragen 20 bis 22 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Seit dem 1. Januar 2019 müssen die Fahrer die Gewichtsklasse des mautpflichtigen Fahrzeugs angeben, damit die Lkw-Maut in der korrekten Höhe entrichtet wird. Die Einführung der Gewichtsklassen wurde seitens Toll Collect, des Bundesamtes für Güterverkehr sowie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur mit umfangreichen Informationen für die Mautpflichtigen begleitet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8192 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die seit dem 1. Januar 2019 wegen Verdachts auf Mautverstoß eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren sind bislang nicht abschließend bearbeitet. Daher lässt sich derzeit keine Aussage zu Art, Häufigkeit und den Umständen der Tatbestandsverwirklichung treffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333