Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 5. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8193 19. Wahlperiode 07.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Niema Movassat, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/7918 – Koordination des Netzwerks von EU-Spezialeinheiten ATLAS bei Europol V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im ATLAS-Verbund koordinieren sich 38 Spezialeinsatzkommandos (Polizeiund Gendarmerieeinheiten) aus 28 EU-Mitgliedstaaten sowie aus Norwegen, der Schweiz und Island. Das Netzwerk verfügt jetzt über ein permanentes „Unterstützungsbüro “ („ATLAS Support Office“) bei der Polizeiagentur Europol in Den Haag. Dieses Büro des ATLAS-Verbunds ist nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller seit dem 1. Januar 2019 beim Anti-Terror-Zentrum (ECTC = European Counter Terrorism Centre) von Europol angesiedelt. Eine entsprechende Entscheidung erging bereits im Jahr 2017 (Ratsdokument 11828/17), aber erst im Oktober vergangenen Jahres hat Europol mit Österreichs Innenminister Herbert Kickl einen Vertrag geschlossen (Presseerklärung Europol vom 10. Oktober 2018). Er regelt die Aufgaben, die Europol für die Spezialeinheiten erbringt. Das „Unterstützungsbüro“ besteht aus festem Personal mit Leitungsfunktionen, die als „Team leader (Temporary Agent)“ und „Office assistant (Contract Agent)“ bezeichnet werden, außerdem sollen auch Angehörige von Polizei oder Gendarmerien aus den Mitgliedstaaten („Seconded National Experts“) nach Den Haag entsandt werden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5780, Antwort der Bundesregierung zu Frage 6). Die Kooperation soll bis Juni 2020 evaluiert werden. Die gemeinsamen Richtlinien (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5780, Antwort der Bundesregierung zu Frage 4) regeln außerdem die Ziele und Zusammenarbeitsformen von Europol und ATLAS. Regelungsbedürftig ist auch der Transport von Waffen, Munition und Gefahrenstoffen, wenn sich das ATLAS-Netzwerk für Übungen trifft (vgl. www.statewatch.org/news/2017/sep/eu-councilatlas -network-11828-17.pdf). Vor der Einreise müssen nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller die ausländischen Einheiten die Einfuhr anzeigen , von dort werden dann die zuständigen Behörden des Zolls informiert. Dieser Prozess soll vereinfacht werden. Möglicherweise wird nach Einschätzung der Fragesteller die Kooperation von Spezialeinheiten auch im „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8193 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode und Integration“ („Aachener Vertrag“, siehe http://gleft.de/2DL) ausgebaut. Dort ist in Artikel 6 die Rede davon, die bilaterale Zusammenarbeit „bei der Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität sowie im Bereich der Justiz, der Nachrichtendienste und der Polizei“ zu verbessern. 1. Wann wurde das „ATLAS-Unterstützungsbüro“ („ATLAS Support Office“), dessen Eröffnung die Bundesregierung vor zwei Monaten für „Mitte 2019“ angekündigt hatte (Bundestagsdrucksache 19/5780, Antwort der Bundesregierung zu Frage 5), nach Kenntnis der Bundesregierung gestartet ? Die Eröffnung des „ATLAS Unterstützungsbüros“ ist zum 1. Juli 2019 geplant. 2. Wie wird das „ATLAS-Unterstützungsbüro“ nach Kenntnis der Bundesregierung finanziert, und für welche Bereiche werden dabei auch Finanzmittel von Europol genutzt? Nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgt die geplante Finanzierung des „ATLAS Unterstützungsbüros“ über Haushaltsmittel von Europol. Auf der Grundlage einer Kosten-Nutzen-Analyse aus 2018 soll das Europol-Budget von der Europäischen Kommission entsprechend angehoben werden. Aus den zugewiesenen Haushaltsmitteln sollen die Personalkosten für das „ATLAS Unterstützungsbüro “ und sämtliche Aktivitäten des ATLAS-Netzwerks finanziert werden. 3. Aus welchen Gründen ist das „ATLAS-Unterstützungsbüro“ nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem Anti-Terror-Zentrum (ECTC) von Europol untergebracht , und welche Synergien ergeben sich dadurch? Das „ATLAS Unterstützungsbüro“ wird zunächst dem Anti-Terror-Zentrum (ECTC) von Europol angegliedert, weil dort die größte inhaltliche Nähe zu den Themen des ATLAS-Netzwerkes besteht. Durch die Anbindung beim ECTC können Verbindungen zwischen ATLAS und anderen europäischen Polizeinetzwerken hergestellt werden. Durch den Informationsaustausch zwischen den vorgenannten Polizeinetzwerken kann die Entwicklung von Fähigkeiten der europäischen Polizei im Bereich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus im Ganzen optimiert und gefördert werden. 4. Welche Unterstützung erbringt das ECTC nach Kenntnis der Bundesregierung für das „ATLAS-Unterstützungsbüro“? Nach Kenntnis der Bundesregierung unterstützt das ECTC das „ATLAS Unterstützungsbüro “ durch die Bereitstellung einer Kommunikationsplattform. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8193 5. Welche Details kennt die Bundesregierung zu den Inhalten der Richtlinie, in der Europol und das ATLAS-Netzwerk „Ziele, Bereiche der Zusammenarbeit , Arbeitsstruktur, Zusammensetzung des „ATLAS-Unterstützungsbüro“ („ATLAS Support Office“) sowie Haushalts- und Finanzthemen“ festgelegt haben (Bundestagsdrucksache 19/5780, Antwort der Bundesregierung zu Frage 4)? Nach Kenntnis der Bundesregierung ergeben sich aus den Zusammenarbeitsrichtlinien zwischen ATLAS und Europol folgende Details: Ziele: Bereitstellung sicherer Kommunikation für das ATLAS-Netzwerk. Kontinuierliche Finanzierung der Aktivitäten des ATLAS-Netzwerks über das Europol-Budget. Administrative und logistische Unterstützung für die ATLAS-Präsidentschaft. Kooperation mit relevanten Partnern. Bereiche der Zusammenarbeit: Bereitstellung finanzieller Ressourcen. Unterstützung bei der Erstellung der jährlichen ATLAS-Aktivtäten. Austausch von strategischen und operativen Erkenntnissen. Verlinkung mit anderen europäischen Netzwerken. Arbeitsstruktur: Europol zusammen mit dem „ATLAS Unterstützungsbüro“. ATLAS-Präsident zusammen mit dem ATLAS-Koordinationsbüro. Zusammensetzung des „ATLAS Unterstützungsbüros“: Team leader (Temporary Agent). Office assistent (Contract Agent). Seconded National Expert. Haushalts- und Finanzthemen: Organisation von Besprechungen und Konferenzen. Buchung von Reisen. Ausschreibungen für Beschaffungsmaßnahmen, Durchführung von Beschaffungen . 6. Wie viele Beamtinnen und Beamte sind nach Kenntnis der Bundesregierung im „ATLAS-Unterstützungsbüro“ beschäftigt, und wie werden diese finanziert ? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist derzeit eine Verbindungskraft aus Österreich im „ATLAS Unterstützungsbüro“ beschäftigt. Diese soll dort die Aufstellung des „ATLAS Unterstützungsbüros“ mit vorbereiten. Aktuell werden Anforderungsprofile und Auswahlkriterien für vorgenannte Dienstposten bei Europol erstellt. Einzelheiten sind dazu nicht bekannt. Die Anzahl der Beschäftigten beim „ATLAS Unterstützungsbüro“ wird von der Anzahl der erfolgreichen Bewerber Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8193 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode abhängen. Nach derzeitigem Stand sollen -5- Beamte im „ATLAS Unterstützungsbüro “ eingesetzt werden. Die Funktionen: „Team leader (Temporary Agent)“, „Office assistent (Contract Agent)“ sollen aus Haushaltsmitteln von Europol finanziert werden. Die Seconded National Experts sollen auf dem Abordnungswege bei Europol eingesetzt werden, mit der Folge, dass die Finanzierung dieser Beamten durch den Entsendestaat übernommen werden muss. 7. Welche Aufgaben übernehmen die als „Team leader (Temporary Agent)“ und „Office assistant (Contract Agent)“ bezeichneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kenntnis der Bundesregierung im „ATLAS-Unterstützungsbüro “? Die Funktion des „Team leader (Temporary Agent)“ koordiniert die Aufgaben im täglichen Dienstbetrieb. Er ist Hauptansprechpartner für die ATLAS-Präsidentschaft und verantwortlich für die Durchführung der Aufgaben des „ATLAS Unterstützungsbüros “. Darüber hinaus wird hier die Koordination und Zusammenarbeit mit den relevanten Sachgebieten innerhalb von Europol gewährleistet. Die Funktion des „Office assistant“ vertritt die Funktion des „Team leader (Temporary Agent)“. 8. Welche Spezialeinheiten welcher Länder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung als „nationale Experten“ in das seit 1. Januar 2019 aktive „ATLAS-Unterstützungsbüro“ entsandt, und welche Tätigkeiten übernehmen diese dort? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen, zu den Tätigkeiten liegen hier keine Erkenntnisse vor. 9. Für wann planen die Bundesregierung oder die an ATLAS beteiligte Polizei aus Baden-Württemberg nach Kenntnis der Bundesregierung eine Entsendung zum „ATLAS-Unterstützungsbüro“? Auf die Antworten zu den Fragen 6 und 8 wird verwiesen. Für den Fall, dass Bewerber der Bundespolizei die Auswahlverfahren bestehen, ist deren Entsendung zum 1. Juli 2019 geplant. 10. Sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf beim grenzüberschreitenden Transport von Waffen und Einsatzausrüstung europäischer Spezialeinheiten (etwa anlässlich gemeinsamer Übungen) sowie bei den Verfahren zur Umsetzung von Hilfeersuchen? Nach Kenntnis der Bundesregierung besteht derzeit kein Verbesserungsbedarf hinsichtlich des grenzüberschreitenden Transports von Waffen und Einsatzausrüstungen europäischer Spezialeinheiten. Hierfür gelten die Regelungen gemäß Artikel 24 i. V. m Artikel 28 des Prümer Vertrages. Sollten diese Regelungen im Einzelfall nicht ausreichen, besteht darüber hinaus die Möglichkeit einer Anpassung der bilateralen Polizeiverträge mit den EU-Mitgliedstaaten. a) Welche Lösungen werden gesucht bzw. wurden gefunden, um den grenzüberschreitenden Transport von Waffen und Einsatzausrüstung zu erleichtern ? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8193 b) Welche Maßnahmen für vereinfachte Verfahren zu Hilfeersuchen bzw. für deren Umsetzung im Ernstfall werden nach Kenntnis der Bundesregierung von dem „ATLAS-Unterstützungsbüro“ derzeit verfolgt? Da das ATLAS-Unterstützungsbüro noch nicht eröffnet ist, liegen der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor, im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 11. Welche Unterstützungsleistungen bietet Europol nach Kenntnis der Bundesregierung den Mitgliedstaaten im Falle eines terroristischen Anschlags an, die nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller in einem „Katalog“ aufgelistet sind? Inwiefern soll nach Kenntnis der Bundesregierung das „ATLAS-Unterstützungsbüro “ in diesen „Katalog“ aufgenommen werden? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 12. Wie wollen die Bundesregierung und die französische Regierung laut dem „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration“ (http://gleft.de/2DL) die bilaterale Zusammenarbeit „bei der Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität sowie im Bereich der Justiz , der Nachrichtendienste und der Polizei“ ausbauen (bitte die bereits geplanten Maßnahmen nicht nur benennen, sondern schildern)? Die Umsetzungsmaßnahmen sind im Einzelnen noch Gegenstand von laufenden Abstimmungen. a) Welche gemeinsamen Maßnahmen im Hinblick auf die Aus- und Fortbildung sind in diesem Zusammenhang geplant? Geplant ist ein Fortbildungsprojekt zwischen BKA und der Generaldirektion der französischen Nationalpolizei (DGPN) zu Ermittlungen im Darknet und im Zusammenhang mit Kryptowährungen. b) Welche weiteren Maßnahmen der bilateralen Zusammenarbeit sollen entwickelt , beraten und beschlossen werden, und welche Gremien werden hiermit beauftragt? c) Welche weiteren Akteurinnen und Akteure werden an der Entwicklung weiterer Maßnahmen beteiligt? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 13. Welche Details kann die Bundesregierung über den Umfang und die Aufgaben der in Artikel 6 des „Aachener Vertrages“ angekündigten „gemeinsamen Einheit für Stabilisierungsoperationen in Drittstaaten“ mitteilen? a) Welche deutschen und französischen Einheiten von Polizei, Gendarmerie oder Militär sollen dort in welcher Stärke mitarbeiten? b) Wo wird die Einheit stationiert? Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat verhandelt derzeit mit dem französischen Innenministerium über Art, Umfang, Aufgaben und Fortbildungsbedarf der gemeinsamen Einheit. Zu den laufenden Verhandlungen zum ge- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8193 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode meinsamen Fortbildungsprogramm wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 22d der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/1570 verwiesen. 14. Inwiefern sollen diese „Stabilisierungsoperationen“ aus Sicht der Bundesregierung auf der EU-Beistandsverpflichtung nach Artikel 42 des Vertrags über die Europäische Union – EUV (in Drittstaaten) oder der Solidaritätsklausel nach Artikel 222 des Vertrags Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV (in EU-Mitgliedstaaten) erfolgen können? 15. Inwiefern sollen bei den „Stabilisierungsoperationen“ nach derzeitigem Stand auch Missionen unter militärischem Kommando möglich sein (etwa als „robuste Polizeieinheiten“)? Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. 16. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Ankündigungen der britischen Regierung bzw. ihrer Spezialeinheiten, das ATLAS-Netzwerk nach dem EU- Austritt am 29. März 2019 zu verlassen bzw. nach Möglichkeiten zu suchen, auch nach einem Brexit daran teilzunehmen? Der Bundesregierung liegen über den Ausstieg bzw. die Fortsetzung der Kooperation zwischen britischen Spezialeinheiten und dem ATLAS-Netzwerk keine Erkenntnisse vor. 17. Inwiefern steht der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/7268 angekündigte Ausbau der Zusammenarbeit europäischer Geheimdienste, wozu die französische Regierung ein erstes Treffen im Frühjahr 2019 in Paris organisiert und die Bundesregierung eine Delegation entsendet, nach Kenntnis der Bundesregierung in einem mittelbaren Zusammenhang mit dem „Aachener Vertrag“? Bei der fragegegenständlichen Initiative handelt es sich um kein bilaterales Projekt im Sinne des Vertrags von Aachen. Allerdings lässt sich die deutsche Beteiligung an der französischen Initiative dem Grundbestreben des Aachener Vertrags zuordnen, gemeinsam für eine stärkere Zusammenarbeit in Europa, auch im Bereich der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit, einzutreten. a) Wann genau soll das Treffen in Paris stattfinden? Am 4. und 5. März 2019. b) Welche Geheimdienste (etwa Inland, Ausland, Militär, Cyber) bzw. Geheimdienstkoordinatorinnen und Geheimdienstkoordinatoren welcher Länder werden nach Kenntnis der Bundesregierung zu dem Treffen eingeladen ? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/7268 verwiesen. Aus der Bundesrepublik Deutschland sind der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes, sowie die Leiter und Vertreter der Nachrichtendienste des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Bundesamtes für Verfassungsschutzes (BfV) und des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) eingeladen. Die Einladungsliste der französischen Organisatoren ist der Bundesregierung nicht bekannt . Insofern liegen keine weitergehenden Erkenntnisse im Sinne der Frage vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/8193 c) Welche Details kennt die Bundesregierung zu den Inhalten und Zielen des Treffens, bzw. was wird hierzu in der Einladung beschrieben? Hierzu werden verschiedene Workshops sowie eine Podiumsdiskussion angeboten , die sich mit der Rolle der Nachrichtendienste, ihrem sicherheitspolitischen Auftrag und ihrer Verankerung in Europa befassen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333