Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 4. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8197 19. Wahlperiode 06.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Dröge, Anja Hajduk, Jürgen Trittin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/7689 – Entwürfe der Europäischen Kommission für Verhandlungsmandate zu einem Handelsabkommen mit den USA über die Abschaffung von Zöllen auf Industriegüter und einem Abkommen mit den USA über Konformitätsbewertung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Mai 2018 hat US-Präsident Donald Trump die Zölle auf Stahl (25 Prozent) und Aluminium (10 Prozent) gegenüber einer Reihe von Handelspartnern angehoben , darunter die EU. Die EU reagierte ihrerseits mit Zöllen auf US-amerikanische Produkte in einem ähnlichen Volumen und einer Klage vor der Welthandelsorganisation WTO. Um eine weitere Eskalation des Konflikts zu verhindern , traf sich EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am 25. Juli 2018 mit US-Präsident Donald Trump in Washington. Ergebnis des Treffens war eine Presseerklärung zur Aufnahme von Gesprächen mit dem Ziel, den bilateralen Handel zu stärken (vgl. http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-18- 4687_de.htm). Eine weitere Eskalation im Handelsstreit zwischen der EU und den USA sollte damit verhindert werden. Nach verschiedenen Gesprächsrunden unter Leitung von EU-Kommissarin Cecilia Malmström und dem US-Handelsbeauftragtem Robert Lighthizer hat die EU-Kommission am 18. Januar 2019 zwei Mandate für die Aufnahme von Verhandlungen für ein Abkommen zur Abschaffung von Zöllen auf Industriegüter einerseits, und ein Abkommen zu Konformitätsbewertungsverfahren andererseits veröffentlicht und dem Rat der EU zur Unterzeichnung vorgelegt (vgl. http:// europa.eu/rapid/press-release_IP-19-502_de.htm). Letzteres soll zum Ziel beitragen , nichttarifäre Handelshemmnisse zwischen der EU und den USA zu beseitigen . Die Mandate und ihre Anhänge (vgl. http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2019/ january/tradoc_157629.pdf; http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2019/january/ tradoc_157630.pdf) werfen dabei nach Ansicht der Fragesteller einige Fragen auf. So stellt sich die Frage wie das Ziel, die Anforderungen an Konformitätsbewertungsverfahren zu erleichtern, umgesetzt werden kann, ohne die geltende Produktsicherheit in Frage zu stellen. Inwiefern Konformitätsbewertungsver- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8197 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode fahren auf dem „Risiko eines Produkts“ basieren sollen, ohne dabei das Vorsorgeprinzip in Frage zu stellen, ist offen. Und grundsätzlich stellt sich die Frage, welche Ergebnisse im Rahmen der bisherigen Gespräche mit Blick auf die Erklärung von Juli 2018 erreicht wurden. 1. Welche Gespräche gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit der gemeinsamen Erklärung, auf die sich Präsident Jean-Claude Juncker und Präsident Donald Trump im vergangenen Juli 2018 geeinigt haben, zwischen Vertreterinnen und Vertretern der EU-Kommission und der US-Regierung über die Umsetzung der gemeinsamen Erklärung (bitte Teilnehmerinnen und Teilnehmer und Gesprächsthema angeben)? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat es seit der politischen Vereinbarung vom 25. Juli 2018 zur Umsetzung der Erklärung vorbereitende Treffen auf technischer Ebene im August 2018 gegeben sowie Treffen zwischen Handelskommissarin Malmström und dem US-Handelsbeauftragten Lighthizer am 10. September 2018, am 25. September 2018, am 14. November 2018 sowie am 8. und 10. Januar 2019. Zudem haben Gespräche auf Expertenebene zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Europäischen Kommission und der US-Regierung vom 23. bis 26. Oktober 2018 stattgefunden, bei denen es im Schwerpunkt um regulatorische Themen ging. An diesem Treffen haben auch Vertreterinnen und Vertreter aus thematisch betroffenen Generaldirektionen der Europäischen Kommission (Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum, und KMU, Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien, Generaldirektion Energie und Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) und entsprechende US-Behörden teilgenommen. Die Europäische Kommission hat zu den in den Gesprächen erzielten Ergebnissen den Handelspolitischen Ausschuss informiert und auf Bitten der Mitgliedsstaaten einen umfassenden Bericht veröffentlicht, der dem Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages am 22. Februar 2019 in deutscher Übersetzung übermittelt wurde und auf den ebenfalls verwiesen wird. 2. Welche Ergebnisse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei diesen Treffen im Hinblick auf die in der gemeinsamen Erklärung formulierten Ziele erzielt, Bei allen folgenden Unterfragen wird jeweils zudem auf den öffentlichen Zwischenbericht der Europäischen Kommission über die Arbeit der Executive Working Group verwiesen. a) im Hinblick auf das Ziel eines vollständigen Abbaus von Zöllen für Industriegüter , Die US-Regierung hat am 16. Oktober 2018 interne Konsultationen mit dem US- Kongress über ein Handelsabkommen der EU mit den USA begonnen und sich wegen der laufenden Konsultationsfrist gegenüber der Europäischen Kommission nicht in der Lage gesehen, den Umfang eines möglichen Abkommens zur Zollsenkung mit der EU zu besprechen. Nach Veröffentlichung detaillierter Verhandlungsziele am 11. Januar 2019 ist die US-Regierung nach Ablauf einer 30- tägigen Frist seit dem 12. Februar 2019 in der Lage, mit der Europäischen Kommission zum möglichen Umfang eines Zollabkommens Gespräche zu führen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8197 b) im Hinblick auf das Ziel eines vollständigen Abbaus nichttarifärer Handelshemmnissen für Industriegüter, Beide Seiten haben begonnen, eine Reihe von Möglichkeiten zu diskutieren, wie der Handel mit Blick auf regulatorische Fragen erleichtert werden könnte. Im Zentrum der Gespräche stand eine Reihe von Sektoren, zu denen die Europäische Kommission im Oktober 2018 bereits Vorschläge für eine engere Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden vorgelegt hatte. Das entsprechende Dokument wurde dem Deutschen Bundestag am 4. Oktober 2018 übermittelt. c) im Hinblick auf das Ziel eines vollständigen Abbaus von Subventionen für Industriegüter, Mit Blick auf das Ziel des Abbaus von Subventionen für Industriegüter hat die EU Vorschläge für eine Verschärfung der WTO-Disziplinen für industrielle Subventionen im Kontext der allgemeinen WTO-Reformdiskussion vorgelegt. d) im Hinblick auf das Ziel eines Abbaus von Handelshemmnissen im Bereich Dienstleistungen, Das Thema Dienstleistungen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bislang nicht vertieft besprochen. e) im Hinblick auf das Ziel eines Abbaus von Handelshemmnissen im Bereich Chemikalien, Nach Information der Europäischen Kommission wurde zu Chemikalien über einen engeren Informationsaustausch und eine verbesserte Kooperation der Regulierungsbehörden bei der Risikoeinstufung von Stoffen gesprochen. f) im Hinblick auf das Ziel eines Abbaus von Handelshemmnissen im Bereich Arzneimittel, Nach Kenntnis der Bundesregierung haben sich die Europäische Kommission und die US-Regierung im Grundsatz darauf verständigt, den Anwendungsbereich des US-EU-Abkommens zur Gegenseitigen Anerkennung im Bereich der Guten Herstellungspraxis auf den Bereich der Tierarzneimittel auszudehnen. Bis Juli 2019 soll ein Zeitplan für gemeinsame Inspektionen von Betriebsstätten für Impfstoffe für Menschen und für auf Plasma basierende Arzneimittel erstellt werden, um damit den Weg für die mögliche Ausweitung des Abkommens auf diese Gebiete spätestens bis 2022 zu ebnen. g) im Hinblick auf das Ziel eines Abbaus von Handelshemmnissen im Bereich Gesundheitsprodukte, Im Bereich Medizinprodukte wird die EU Schritte unternehmen, um von Prüfberichten (sog. Single Audit Reports), die im Rahmen des Medical Device Single Audit Program (MDSAP), einer internationalen Kooperation von Regulierungsbehörden im Bereich Medizinprodukte, erstellt werden, auf eine Art und Weise Gebrauch zu machen, die die Anforderungen der gesetzlichen Bestimmungen der EU erfüllt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8197 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode h) im Hinblick auf das Ziel eines Abbaus von Handelshemmnissen im Bereich Sojabohnen und Die Einfuhren von US-Soja sind zuletzt erheblich angestiegen, so dass der Anteil der USA an den Gesamteinfuhren von Sojabohnen in die EU mittlerweile 77 Prozent beträgt (im Vergleich zu 39 Prozent im entsprechenden Zeitraum 2017 bis 2018). Die Europäische Kommission hat zudem die von der US-Sojabohnenindustrie gemachten Angaben über ein freiwilliges Programm zur Nachhaltigkeitszertifizierung für die Verwendung der Sojabohnen in Biokraftstoffen geprüft und gebilligt. Am 29. Januar 2019 wurde auf dieser Grundlage ein Beschluss gefasst, mit dem das Programm im Rahmen der Richtlinie 2009/28/EG über erneuerbare Energien der EU (Renewable Energy Directive, RED) anerkannt wird. Damit können aus entsprechend zertifiziertem US-Sojaöl hergestellte Biokraftstoffe auf die Treibhausgasminderungsziele angerechnet bzw. finanziell gefördert werden. i) im Hinblick auf das Ziel, mehr Flüssigerdgas (LNG) aus den USA zu importieren ? Die EU ist daran interessiert, zur Diversifizierung ihrer Lieferanten mehr preislich wettbewerbsfähiges LNG aus den USA einzuführen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten investieren derzeit in eine Verbesserung ihrer Infrastruktur. Auf Seiten der USA besteht allerdings ein Lizenzerfordernis für den Export von LNG. Die EU und die USA führen auch Gespräche darüber, ob die in den USA vorgesehene Genehmigungspflicht für LNG-Ausfuhren in die EU gelockert werden kann. 3. Welche Ergebnisse wurden in den bisherigen Gesprächen zwischen der EU- Kommission und der US-Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung über weniger aufwändige Anforderungen an die Konformitätsbewertung erzielt , wie es als Inhalt eines möglichen Abkommens in den Verhandlungsrichtlinien genannt wird (vgl. Nummer 5 der Verhandlungsrichtlinien)? 4. Welche Ergebnisse wurden in den bisherigen Gesprächen zwischen der EU- Kommission und der US-Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung über die Anerkennung von Ergebnissen der Konformitätsbewertung der anderen Vertragspartei erzielt, wie es als Inhalt eines möglichen Abkommens in den Verhandlungsrichtlinien genannt wird (vgl. Nummer 6 der Verhandlungsrichtlinien )? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Bislang wurden keine konkreten Ergebnisse erzielt. Die Gespräche mit der US- Regierung sind aber aus Sicht der Europäischen Kommission so verlaufen, dass Verhandlungen über ein Abkommen zur Konformitätsbewertung geführt werden sollen. Hierfür hat die Europäische Kommission den Rat am 18. Januar 2019 um die Erteilung eines Verhandlungsmandats gebeten. 5. Welche Maßnahmen können nach Auffassung der Bundesregierung dazu führen, die Anforderungen an die Konformitätsbewertung zu senken, und wie bewertet die Bundesregierung die jeweiligen Maßnahmen? Eine Senkung der „Anforderungen an die Konformitätsbewertung“ kann in diesem Kontext eine Erleichterung des Nachweises der Konformität eines Produktes bedeuten. Dieser Nachweis ist für weltweit tätige Unternehmen beispielsweise Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8197 dann leichter möglich, wenn Ergebnisse von bereits in der EU durchgeführten Konformitätsbewertungen auch in den USA anerkannt werden. Eine Anerkennung von Konformitätsbewertungsergebnissen senkt Kosten und fördert den Handel . 6. Welche Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung nötig, damit es zu einer Anerkennung der US-amerikanischen Konformitätsbewertung kommt, und wie bewertet die Bundesregierung die jeweiligen Maßnahmen? 7. Welche Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf US-amerikanischer Seite nötig, damit es zu einer Anerkennung der Konformitätsbewertung der EU kommt? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Eine Voraussetzung für die Anerkennung von Konformitätsbewertungsergebnissen ist, dass diese vertrauenswürdig sind. Es gibt verschiedene Maßnahmen, dies zu gewährleisten. Die Akkreditierung ist ein international etabliertes Instrument, um die fachliche Kompetenz und Unabhängigkeit von Konformitätsbewertungsstellen und somit die Vertrauenswürdigkeit ihrer Ergebnisse sicherzustellen. Bei der Prüfung einer gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungsergebnissen müssen auch die jeweiligen Rahmenbedingungen in den Staaten berücksichtigt werden (z. B. bestehende Unterschiede zwischen den Akkreditierungssystemen der EU und der USA). 8. Welche konkreten Hindernisse gibt es derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Verfahren der Konformitätsbewertung, sowohl auf EU- als auch US-Seite, für Unternehmen im a) Maschinenbausektor sowie im b) elektrischen und elektronischen Sektor (vgl. Nummer 7 der Verhandlungsrichtlinien )? Im Bereich der Konformitätsbewertung haben sich sektorspezifisch und über die Zeit hinweg unterschiedliche Herangehensweisen in der EU und in den USA entwickelt . Durch die unterschiedlichen Herangehensweisen im Bereich der Konformitätsbewertung können zusätzliche Kosten und langwierige Verfahren entstehen . So reicht in der EU in vielen Bereichen der Elektrotechnik eine Konformitätserklärung des Herstellers, während in den USA Drittzertifizierung in einigen dieser Bereiche erforderlich ist. Dies gilt auch für den Maschinenbausektor. Selbst in Bereichen, in denen EU-Produkte für den europäischen Markt zertifiziert wurden, sind in den USA erneute Prüfungen und Zertifizierungen erforderlich . Der Zertifizierungsmarkt in den USA wird von 14 akkreditierten Zulassungsstellen betrieben, die allerdings nicht verpflichtet sind, Prüfergebnisse untereinander anzuerkennen. Deshalb entstehen hohe Zertifizierungskosten durch erforderliche Doppelprüfungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8197 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Mit welchen Maßnahmen können nach Auffassung der Bundesregierung die derzeitigen Hindernisse bei den Verfahren der Konformitätsbewertung (sowohl auf EU- als auch US-Seite) für Unternehmen abgebaut werden, und wie bewertet die Bundesregierung die jeweiligen Maßnahmen im a) Maschinenbausektor sowie im b) elektrischen und elektronischen Sektor? Die Europäische Kommission strebt an, in den Verhandlungen auf Erleichterungen bei der Konformitätsbewertung auf horizontaler Ebene hinzuwirken, von der auch der Maschinenbausektor und die Elektroindustrie profitieren sollen. Zum einen soll es nicht in der EU ansässigen Konformitätsbewertungsstellen ermöglicht werden, die Übereinstimmung von für den Export in die EU bestimmten Produkten mit EU-Regeln in den USA zu überprüfen. Zum anderen soll darüber verhandelt werden, wie die zusätzlichen Kosten für die Konformitätsbewertung, die u. a. durch die Nichtanerkennung von Zertifikaten von Komponenten in den USA entstehen, reduziert werden können und wie die Anerkennung von Prüfergebnissen transatlantisch erleichtert werden kann. 10. Welche Risiken können nach Auffassung der Bundesregierung mit der Angleichung der EU- und US-amerikanischen Konformitätsbewertung einhergehen ? 11. Welche Risiken können nach Auffassung der Bundesregierung mit einer Vereinfachung der Konformitätsbewertung einhergehen? 12. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass es durch eine Angleichung der Konformitätsbewertung zu niedrigeren Standards bei der Konformitätsbewertung kommt? 13. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass es durch eine Vereinfachung der Konformitätsbewertung zu niedrigeren Standards bei der Konformitätsbewertung kommt? Die Fragen 10 bis 13 werden gemeinsam beantwortet. Der Mandatsentwurf für Verhandlungen über ein Abkommen zur Konformitätsbewertung sieht ausdrücklich vor, dass es durch ein Abkommen nicht zu einer Absenkung von Sicherheitsstandards oder Qualitätssicherungen kommen soll. 14. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung Bereiche, in denen die importierende Partei eine Konformitätsbewertung durch eine Drittpartei benötigt (vgl. Nummer 8 der Verhandlungsrichtlinien zur Konformitätsbewertung)? In der EU ist eine Konformitätsbewertung durch Konformitätsbewertungsstellen in solchen Bereichen erforderlich, die als besonders risikobehaftet gelten, wie z. B. in den Bereichen Explosionsschutz und Maschinenbau. Dies ist in den jeweiligen EU-Rechtsvorschriften einzeln festgelegt. In den USA sind dagegen in wesentlich mehr Bereichen obligatorische Drittzertifizierungen vorgesehen (rund 70 Prozent aller Fälle), zudem wird die Drittzertifizierung auch aufgrund von Anforderungen der Versicherungen und aufgrund des Haftungsrechts faktisch in vielen Bereichen im gewerblichen Einsatz verlangt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/8197 15. Auf welche Bereiche oder Branchen sollte ein Abkommen über die Konformitätsbewertung nach Auffassung der Bundesregierung beschränkt sein? Grundsätzlich sollte angestrebt werden, möglichst viele Bereiche in ein Abkommen über die Konformitätsbewertung einzubeziehen. Voraussetzung ist aber, dass die Vertrauenswürdigkeit der Konformitätsbewertungsergebnisse in diesen Bereichen gewährleistet werden kann. 16. Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit der Formulierung aus den Verhandlungsrichtlinien, dass sich die Vereinfachung der Anforderungen an die Konformitätsbewertung auf der Bewertung des Risikos, das mit einem gewissen Produkt verbunden ist, beruhen soll (vgl. Nummer 5 der Verhandlungsrichtlinien zur Konformitätsbewertung), mit dem Vorsorgeprinzip der Europäischen Union (bitte begründen)? Das Vorsorgeprinzip der Europäischen Union ist im Primärrecht der EU verankert . Das Vorsorgeprinzip basiert auf einer Risikobetrachtung. Der Mandatsentwurf steht nicht im Widerspruch zum Vorsorgeprinzip. Zudem erfolgt die Ausgestaltung von Konformitätsbewertungsverfahren in der EU und Deutschland (z. B. die Wahl der Konformitätsbewertungsmodule) ebenfalls unter Berücksichtigung des Risikos, das mit einem bestimmten Produkt verbunden ist. 17. Um welche Güter handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung, bei denen auf die jeweiligen Befindlichkeiten der Vertragsparteien bei den Verhandlungen über ein Industriezollabkommen Rücksicht genommen werden soll (vgl. Nummer 4 der Verhandlungsrichtlinien für ein Industriezollabkommen )? Die Abstimmung über die Verhandlungsrichtlinien läuft aktuell noch, weshalb die Bundesregierung hierzu keine abschließende Antwort geben kann. 18. Mit welchen konkreten Maßnahmen können nach Auffassung der Bundesregierung die Methoden der EU und der USA zu den Ursprungsregeln in Einklang gebracht werden (vgl. Nummer 5 Verhandlungsrichtlinien für ein Industriezollabkommen ), und wie bewertet die Bundesregierung die jeweiligen Maßnahmen? Die Verhandlungsrichtlinien für ein Industriezollabkommen befinden sich derzeit noch in der Abstimmung. Die Europäische Kommission wird hierzu nach der möglichen Verabschiedung des Mandats Texte vorlegen und mit den Mitgliedstaaten abstimmen, sodass diese dann auch von der Bundesregierung bewertet werden. Vor diesem Hintergrund kann die Frage derzeit noch nicht beantwortet werden. 19. Wie sieht nach Auffassung der Bundesregierung eine angemessene Regelung zur Streitbeilegung für ein Industriezollabkommen mit den USA aus (vgl. Nummer 7 der Verhandlungsrichtlinien für ein Industriezollabkommen )? Die Europäische Kommission vereinbart in den von ihr geschlossenen Abkommen in der Regel eine effektive Staat-Staat-Streitschlichtung. Dies wird auch für ein Abkommen mit den USA angestrebt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8197 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolgschancen für das Zustandekommen eines reinen Industriezollabkommens, das sich im Rahmen des von der EU-Kommission veröffentlichten Entwurfs der Verhandlungsrichtlinien bewegt , vor dem Hintergrund, dass die US-Regierung laut Medienberichten auf den Einbezug des Agrarsektors in ein Handelsabkommen besteht (www. handelsblatt.com/politik/international/zollabkommen-usa-und-eu-naehernsich -im-handelsstreit-langsam-wieder-einander-an/23017308.html?ticket= ST-186492-uhxg0Etd4L6onfdmgGoK-ap6)? 21. Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolgschancen für das Zustandekommen eines Abkommens zur Konformitätsbewertung, das sich im Rahmen des von der EU-Kommission veröffentlichten Entwurfs der Verhandlungsrichtlinien bewegt, vor dem Hintergrund, dass die US-Regierung laut Medienberichten auf den Einbezug des Agrarsektors in ein Handelsabkommen besteht (www.handelsblatt.com/politik/international/zollabkommen-usa-und-eu-naehernsich -im-handelsstreit-langsam-wieder-einander-an/23017308.html?ticket= ST-186492-uhxg0Etd4L6onfdmgGoK-ap6)? Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet. Die politische Erklärung von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und US-Präsident Donald Trump vom 25. Juli 2018 sieht Verhandlungen über ein Abkommen zur Senkung von Zöllen auf Industriegüter vor. Es wurde politisch entschieden , weder das Thema Agrarmarktzugang noch Marktzugang zu den Beschaffungsmärkten aufzugreifen, um möglichst zügig Verhandlungsergebnisse erzielen zu können. Die Erfolgschancen für mögliche Abkommen hängen von einer Vielzahl von Faktoren und Unsicherheiten ab, die die Bundesregierung nicht bewerten kann. 22. Wie würde sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Erhebung von Sonderzöllen auf Autos durch die US-Regierung, vor dem Hintergrund, dass die Untersuchung der US-Regierung über die Bedrohung der nationalen Sicherheit durch Autoimporte weiterhin läuft (www.wiwo.de/politik/europa/handelsstreitmit -usa-kommission-erwartet-keine-sonderzoelle-auf-autos/23904882.html), auf die weiteren Verhandlungen a) über ein Industriezollabkommen und b) über ein Abkommen zur Konformitätsbewertung auswirken? Sollten von US-Seite Sonderzölle auf Autoimporte aus der EU erhoben werden, sehen die Mandatsentwürfe vor, dass die dann möglicherweise laufenden Verhandlungen über die in den Fragen 22a und 22b aufgeführten Abkommen suspendiert werden. 23. Wird die Bundesregierung im Rat der EU a) dem Verhandlungsmandat für ein Handelsabkommen mit den USA über die Abschaffung von Zöllen auf Industriegüter zustimmen (bitte begründen ) bzw. b) dem Verhandlungsmandat für ein Abkommen mit den USA über Konformitätsbewertung zustimmen (bitte begründen)? Die Bundesregierung setzt sich für eine zügige Verabschiedung der Verhandlungsmandate für ein Abkommen über Industriezölle und ein Abkommen über Konformitätsbewertung ein, damit die EU in handelspolitisch angespannten Zeiten mit klaren Mandaten mit den USA über die politisch vereinbarten Themen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/8197 sprechen kann. Sowohl das Abkommen zur Senkung von Industriezöllen als auch das Abkommen zu Konformitätsbewertungen liegen im Interesse der deutschen Wirtschaft sowie von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern. 24. Welche Maßnahmen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Verhandlungen thematisiert werden, um die von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und US-Präsident Donald Trump vereinbarte verstärkte Einfuhr von US-Flüssiggas nach Europa zu fördern, a) von Seiten der Europäischen Kommission und b) von Seiten der US-Regierung? Die Europäische Kommission steht mit der US-Regierung in einem engen Austausch zu unterschiedlichen Energiethemen. Die EU hat ein Interesse am Import von LNG aus den USA zu wettbewerbsfähigen Preisen. Die EU und die Mitgliedstaaten investieren in die Infrastruktur zum Ausbau von Importkapazitäten und in das Gesamtnetz mit dem Ziel, dass alle Mitgliedstaaten direkten oder indirekten Zugang zu LNG erhalten können. In den USA ist für den Export von LNG in die EU eine Exportlizenz erforderlich. In den Gesprächen wurde darüber gesprochen, wie es zu vereinfachten Ausfuhrgenehmigungen für Exporte in die EU kommen kann. 25. Wie wettbewerbsfähig sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Preise für LNG aus den USA auf dem europäischen Gasmarkt a) im Vergleich zu pipelinegebundenem Gas (bitte nach Lieferländern aufschlüsseln ) und b) im Vergleich zu LNG aus anderen Lieferländern (bitte nach Lieferländern aufschlüsseln), und wie schätzt die Bundesregierung die Preisentwicklung in den nächsten Jahren ein? Die Fragen 25 bis 25b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass LNG in Europa im Preiswettbewerb mit Pipelinegas steht. Ungeachtet dessen bezieht die EU bereits LNG- Importe. Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit steigenden Exportmengen die Weltmarktpreise für LNG sinken und sich somit die Wettbewerbsfähigkeit von LNG gegenüber Pipelinegas verbessert. Detaillierte Preisinformationen liegen der Bundesregierung nicht vor, da sie Teil von Lieferverträgen zwischen privatwirtschaftlichen Unternehmen sind. 26. Auf welche Weise will die Bundesregierung erreichen, dass die Europäische Union in diesen Verhandlungen wirksame Mechanismen durchsetzt, die europäische Unternehmen bei Beachtung der Regeln des Binnenmarktes vor der Gefahr extraterritorialer Sanktionen durch die USA schützen? Sanktionsthemen werden mit der US-Regierung in anderen Formaten besprochen . Sie sind nicht Gegenstand der Gespräche in Umsetzung der politischen Erklärung von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und US-Präsident Donald Trump. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333