Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 7. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8232 19. Wahlperiode 11.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Beeck, Michael Theurer, Johannes Vogel (Olpe), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/7975 – Inklusion in den Arbeitsmarkt – Vorbild der Bundesverwaltung bei der Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Teilhabe von Menschen mit Behinderung muss nach Ansicht der Fragesteller auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Zusammenwirkens stattfinden. Der Teilhabe an Arbeit kommt hier eine besondere Bedeutung zu, da die eigenständige soziale und wirtschaftliche Sicherung eine gute Voraussetzung für ein Leben in Selbstbestimmung und persönlicher Entfaltung darstellt. Viele Arbeitgeber in Deutschland kommen ihrer Verantwortung nach und stellen sowohl Ausbildungsplätze als auch Arbeitsplätze zur Verfügung – und dies selbstverständlich auch für Menschen mit Behinderungen. Gemäß § 154 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind private und öffentliche Arbeitgeber verpflichtet, wenigstens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze (gemäß § 156 SGB IX) mit Menschen mit Behinderungen zu besetzen. Viele private Arbeitgeber erfüllen nicht nur die Beschäftigungspflichtquote von 5 Prozent gemäß § 154 SGB IX, sondern gehen teilweise sogar weit darüber hinaus. Andere erreichen die Pflichtquote nicht und müssen die Ausgleichsabgabe bezahlen. Zudem gibt es zu viele private Arbeitgeber – insgesamt ca. 40 000 –, die keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen beschäftigen (siehe dazu Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/3579). Die privaten und auch die öffentlichen Arbeitgeber sind verpflichtet, die entsprechenden Daten einmal jährlich an die zuständige Agentur für Arbeit zu übermitteln bzw. der Bundesagentur für Arbeit und dem Integrationsamt auf Verlangen vorzulegen (gemäß § 163 SGB IX). Hier sind noch große Herausforderungen zu bewältigen und mehr Überzeugungsarbeit als bisher bei den privaten und öffentlichen Arbeitgebern zu leisten. Der öffentlichen Verwaltung des Bundes, der Länder und der sonstigen Gebietskörperschaften kommt hier ausdrücklich eine Vorbildfunktion zu, die mehr Nachdruck auf Verpflichtungen oder Appelle an die Wirtschaft erzeugen würde. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8232 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die im Teilhabebericht der Bundesregierung aufgeführten Informationen zur Beschäftigtenquote der öffentlichen Auftraggeber (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10940, Abb. 43, S. 129) sind aus Sicht der Fragesteller nicht aussagekräftig. 1. Wie hoch war jeweils im Bundeskanzleramt und in den Bundesministerien der Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter in den Jahren 2015, 2016 und 2017? Prozentualer Anteil der schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Beschäftigten: 2015 2016 2017 Bundeskanzleramt 8,39 8,76 8,61 Auswärtiges Amt 7,10 6,78 7,63 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat 9,20 9,32 9,14 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 10,17 10,60 10,20 Bundesministerium der Finanzen 7,20 7,50 6,90 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 7,89 7,91 7,66 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 10,18 10,49 11,05 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur 9,64 8,55 8,29 Bundesministerium der Verteidigung 7,9 7,7 7,3 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 10,80 10,40 10,01 Bundesministerium für Gesundheit 9,75 9,08 8,87 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit 10,40 8,08 7,91 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 7,59 8,21 7,49 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 6,04 6,14 6,41 Bundesministerium für Bildung und Forschung 11,38 11,00 10,12 Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien 5,22 4,68 4,69 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8232 2. Wie hoch war jeweils in den nachgeordneten Behörden des Bundes der Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter in den Jahren 2015, 2016 und 2017? Prozentualer Anteil der schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Beschäftigten in nachgeordneten Behörden von Bundesministerien oder Bundesgerichten/Gerichten : 2015 2016 2017 Bundeskanzleramt (BND) Die Daten sind als Verschlusssache eingestuft und werden dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt. 7,77 8,13 Auswärtiges Amt 5,21 7,62 8,83 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat s.u. s.u. s.u. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz s.u. s.u. s.u. Bundesministerium der Finanzen 8,3 8,6 8,3 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 7,32 7,14 7,31 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 10,26 10,66 10,52 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur 9,44 9,65 9,91 Bundesministerium der Verteidigung s.u. s.u. s.u. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 7,00 6,65 6,50 Bundesministerium für Gesundheit 12,1 11,94 13,13 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit 8,25 8,01 8,20 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend s.u. s.u. s.u. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien 11,02 11,39 11,92 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8232 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Prozentualer Anteil der schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Beschäftigten im nachgeordneten Bereich des Bundesministeriums des Innern: 2015 2016 2017 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 10,61 8,52 10,42 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) 10,22 9,47 9,94 Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) 4,38 5,87 5,89 Beschaffungsamt des BMI (BeschA) 10,78 10,40 10,00 Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) 8,10 7,90 7,20 Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BIB) 7,50 6,80 4,10 Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) 21,21 17,14 13,51 Bundeskriminalamt (BKA) 5,92 5,62 5,71 Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) 6,30 5,60 5,30 Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) 5,37 5,34 5,16 Bundespolizei (BPol) 4,57 4,45 4,39 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) 5,03 5,58 5,05 Bundesverwaltungsamt (BVA) 8,70 9,54 9,28 Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (HS Bund) 4,25 4,30 5,49 Statistisches Bundesamt (StBA) 9,80 9,60 9,20 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) 7,05 6,75 6,19 Prozentualer Anteil der schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Beschäftigten im nachgeordneten Bereich des Bundesministeriums der Justiz: 2015 2016 2017 DPMA München 10,25 9,48 9,65 DPMA Jena 9,81 11,48 10,99 Bundesamt für Justiz (BfJ) 10,52 10,16 10,67 BPatG 14,63 16,31 15,16 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8232 Prozentualer Anteil der schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Beschäftigten im nachgeordneten Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung: 2015 2016 2017 Bundessprachenamt 7,1 7,4 7,6 Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr 10,4 10,3 10,7 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr 11,1 11,3 11,5 Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr 8,3 8,4 8,5 Bildungszentrum der Bundeswehr 7,9 7,5 7,2 Universität der Bundeswehr München 4,3 4,2 4,0 Universität der Bundeswehr Hamburg 3,1 2,6 3,2 Katholisches Militärbischofsamt 7,1 7,6 7,1 Evangelisches Kirchenamt 5,8 6,3 6,4 Rechtspflege 12,5 11,5 9,2 Kommando Heer 10,0 10,0 10,1 Kommando Luftwaffe 10,1 10,4 10,2 Marinekommando 8,7 9,5 9,4 Kommando Streitkräftebasis 11,9 11,8 12,8 Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr 9,8 10,0 10,0 Einsatzführungskommando der Bundeswehr 10,3 13,1 11,8 Planungsamt der Bundeswehr 7,4 8,3 5,0 Luftfahrtamt der Bundeswehr 13,9 10,2 6,8 Ohne Zuordnung 11,4 9,5 3,8 Führungsakademie der Bundeswehr 0 0 10,1 Zentrum Innere Führung 0 0 11,6 Kommando Cyber- und Informationsraum 0 0 8,1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8232 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Prozentualer Anteil der schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Beschäftigten im nachgeordneten Bereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: 2015 2016 2017 Bundesprüfstelle der jugendgefährdenden Medien (BPjM) 10,53 5,26 4,55 Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) 10,22 9,47 9,94 3. Wie hoch war jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung in den Unternehmen mit wesentlicher Beteiligung des Bundes der Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter in den Jahren 2015, 2016 und 2017 (bitte einzeln darstellen)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. 4. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung beim Bundesgerichtshof der Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter in den Jahren 2015, 2016 und 2017? Der Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter lag im Jahr 2015 bei 7,81 Prozent, im Jahr 2016 bei 6,94 Prozent und im Jahr 2017 bei 10,15 Prozent. 5. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung beim Bundessozialgericht der Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter in den Jahren 2015, 2016 und 2017? Der Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter lag im Jahr 2015 bei 9,64 Prozent, im Jahr 2016 bei 9,79 Prozent und im Jahr 2017 bei 10,15 Prozent. 6. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung beim Bundesverwaltungsgericht der Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter in den Jahren 2015, 2016 und 2017? Der Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter lag im Jahr 2015 bei 8,19 Prozent, im Jahr 2016 bei 10,06 Prozent und im Jahr 2017 bei 10,33 Prozent. 7. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung beim Bundesfinanzhof der Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter in den Jahren 2015, 2016 und 2017? Der Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter lag im Jahr 2015 bei 10,98 Prozent, im Jahr 2016 bei 10,86 Prozent und im Jahr 2017 bei 12,06 Prozent. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/8232 8. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung beim Bundesarbeitsgericht der Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter in den Jahren 2015, 2016 und 2017? Der Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter lag im Jahr 2015 bei 14,04 Prozent, im Jahr 2016 bei 13,16 Prozent und im Jahr 2017 bei 13,76 Prozent. 9. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Truppendienstgerichten Nord und Süd der Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter in den Jahren 2015, 2016 und 2017? Der Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter lag im Jahr 2015 bei 12,5 Prozent, im Jahr 2016 bei 11,5 Prozent und im Jahr 2017 bei 9,2 Prozent. 10. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung beim Bundeseisenbahnvermögen der Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter in den Jahren 2015, 2016 und 2017? Der Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter lag im Jahr 2015 bei 14,55 Prozent, im Jahr 2016 bei 14,79 Prozent und im Jahr 2017 bei 14,96 Prozent. 11. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Bundesverwaltung eine Vorbildfunktion bei der Beschäftigtenquote ausübt, und sieht die Bundesregierung mit den Beschäftigtenquoten innerhalb der Bundesverwaltung diese Vorbildfunktion als hinreichend erfüllt an? Für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen kommt dem öffentlichen Dienst als Arbeitgeber eine besondere Verantwortung zu. Auch wenn die Beschäftigungspflicht öffentlicher und privater Arbeitgeber gleiche Rechtsqualität hat, haben die öffentlichen Arbeitgeber eine „Vorbildfunktion“. Dass die Bundesverwaltung diese erfüllt, zeigt sich insbesondere darin, dass sie nach der letzten zur Verfügung stehenden Auswertung des Anzeigeverfahrens durch die Bundesagentur für Arbeit (2016) eine Erfüllungsquote von 7,6 Prozent und die Privatwirtschaft nur 4,1 Prozent erreicht. 12. Aus welchen Gründen ist im letzten Teilhabebericht der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/10940 die Berichterstattung über die Beschäftigtenquote des Bundes trotz der Beschlussempfehlung des Deutschen Bundestages , die lautet „… Dies – und auch der Gesichtspunkt der Entbürokratisierung – sprechen dafür, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Bundes nicht mehr gesondert darzustellen, sondern im Rahmen des Berichts über die Lage der behinderten Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe“ (vgl. Bundestagsdrucksache 16/2840), nicht explizit aufgeführt? Entsprechend dem in der Frage genannten Beschluss des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 16/2840) hat die Bundesregierung in ihrem Bericht über die Lage von Menschen mit Behinderungen für die 16. Legislaturperiode (2009, Bundestagsdrucksache 16/13829) auch über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Bundes berichtet. In der 17. Legislaturperiode wurde die Konzeption des Berichtes geändert. In den neuen Teilhabeberichten stehen die Lebenslagen und die tatsächliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Vordergrund. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8232 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Wird die Bundesregierung einen aktuellen Bericht der Bundesregierung über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Bundes vorlegen, und falls nein, in welcher Form wird die Berichterstattung stattdessen erfolgen? Der in der Antwort zu Frage 12 genannte Beschluss des Deutschen Bundestages, dass künftig über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Bundes kein gesonderter Bericht mehr zu erstellen sei, beruhte insbesondere auf der Erwägung, dass die Bundesverwaltung bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen über Jahre hinweg vorbildlich war. Dies ist, wie in der Antwort zu Frage 11 dargestellt, nach wie vor der Fall. 14. Wie bewertet die Bundesregierung die zunehmenden psychischen Erkrankungen im Arbeitsleben, und sieht die Bundesregierung darin Auswirkungen auch auf die Beschäftigtenquote? Laut dem im Jahr 2018 veröffentlichten Gutachten „Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung“ des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen gibt es nach Einschätzung vieler Expertinnen und Experten sowie nach der Gesundheitsberichterstattung des Bundes keine Belege für eine Zunahme der wahren Häufigkeit psychischer Erkrankungen in Deutschland. Psychische Erkrankungen werden aus verschiedenen Gründen allerdings häufiger diagnostiziert, so dass die in Routinestatistiken (z. B. Arbeitsunfähigkeitstage oder Erwerbsminderungsrenten aufgrund von Diagnosegruppen ) erfasste Häufigkeit psychischer Erkrankungen zugenommen hat. Zur Auswirkung psychischer Erkrankungen auf die Beschäftigungsquote liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Die von den Arbeitgebern erreichte Beschäftigungsquote wird von der Bundesagentur für Arbeit aus den Daten ermittelt , die die Arbeitgeber im Rahmen des Anzeigeverfahrens zur Verfügung stellen . Daten über die Art der Behinderung werden dabei nicht übermittelt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333