Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 11. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8238 19. Wahlperiode 12.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Sven-Christian Kindler, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/7890 – Umgang des Bundes mit Toll Collect V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit dem 1. September 2018 befindet sich Toll Collect im Besitz des Bundes. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat Staatssekretär Dr. Gerhard Schulz zum Chef des Aufsichtsrats von Toll Collect benannt und zum 1. Oktober 2018 Regierungsdirektor Stefan Stadler zum Mitglied der Geschäftsführung berufen. Am 15. Januar 2019 gab Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer bekannt, dass das Vergabeverfahren zur erneuten Privatisierung von Toll Collect beendet werde und der Staat Eigentümer von Toll Collect bleibe. Das seit 2016 laufende Vergabeverfahren werde ohne Zuschlag beendet. 1. Wie hat sich die Anzahl der bei Toll Collect Beschäftigten seit dem 1. September 2018 entwickelt, welche Abteilungen wurden personell verstärkt, in welchen Abteilungen wurde Personal abgebaut, und aus welchen Gründen erfolgte jeweils eine personelle Stärkung oder der Stellenabbau? Im Betrachtungszeitraum hat es bei der Toll Collect GmbH weder einen systematischen Personalaufbau, noch einen systematischen Personalabbau gegeben. Das gilt sowohl für die Fachbereiche als auch für das Unternehmen insgesamt. 2. Nach welcher Maßgabe werden die Beschäftigten und die Geschäftsführung von Toll Collect bezahlt? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 31 und 32 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4750 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8238 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Erfolgt die Vergütung der Beschäftigten von Toll Collect auf Basis eines Tarifvertrages oder in Anlehnung an einen Tarifvertrag, wenn ja, welchen, wenn nein, warum nicht, und wird sich der Bund dafür einsetzen, dass die Beschäftigten entsprechend eines Tarifvertrages bezahlt werden? Die Mitarbeiter der Toll Collect GmbH werden entsprechend ihrer geltenden Arbeitsverträge bezahlt. Um die Rekrutierungsfähigkeit der Toll Collect GmbH zu gewährleisten, findet eine regelmäßige Überprüfung des Gehaltsniveaus der Beschäftigten der Toll Collect GmbH insgesamt und eine jährliche Gehaltsüberprüfung der Gehälter der einzelnen Mitarbeiter durch die Toll Collect GmbH statt. 4. Welchen Geschäftsbereich hat der vom Bundesverkehrsministerium in die Geschäftsführung von Toll Collect berufene Mitarbeiter ab dem 1. Oktober 2018 übernommen? Es wird auf die auf der Internetseite der Toll Collect GmbH frei verfügbaren Informationen verwiesen (vgl. www.toll-collect.de/de/toll_collect/unternehmen/ueber_ uns/geschaeftsfuehrung/geschaeftsfuehrung.html). 5. Wann wird der in die Geschäftsführung berufene Mitarbeiter des Bundesverkehrsministeriums nach den aktuellen Planungen des Bundes wieder aus der Geschäftsführung ausscheiden? Der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zum 1. Oktober 2018 entsandte Geschäftsführer der Toll Collect GmbH hat diese am 28. Februar 2019 verlassen. 6. Inwiefern plant die Bundesregierung, die Geschäftsführung von Toll Collect strukturell und/oder personell zu verändern? Zum 1. März 2019 wird die Geschäftsführung der Toll Collect GmbH von vier auf drei Geschäftsführer reduziert. Außerdem wird das BMVI einen neuen Geschäftsführer in die Toll Collect GmbH entsenden, der den Vorsitz der Geschäftsführung übernimmt. 7. Inwiefern plant die Bundesregierung, den Aufsichtsrat von Toll Collect zu verändern und personell neu zu besetzen, sollen hierbei Veränderungen entsprechend des Drittelbeteiligungsgesetzes (DrittelbG) vorgenommen werden , und plant die Bundesregierung den Aufsichtsrat für Vertreter des Deutschen Bundestages zu öffnen, und wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht? Es ist beabsichtigt, den Aufsichtsrat der Toll Collect GmbH unter Berücksichtigung der geltenden Rechtslage zu vergrößern. Es soll auch die Möglichkeit vorgesehen werden, dass auch Vertreter des Deutschen Bundestages in den Aufsichtsrat der Toll Collect GmbH entsandt werden. 8. Plant die Bundesregierung, die betriebliche Mitbestimmung bei Toll Collect zu verändern, und wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht? Nein. Die Toll Collect GmbH fällt nicht in den Anwendungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8238 9. In welcher Form hat die Bundesregierung die Organisation von Toll Collect seit dem 1. September 2018 verändert (bitte alle Organisationsänderungen mit Art und Umfang sowie Zeitraum auflisten)? 10. Welche strukturellen Umstrukturierungen hat die Bundesregierung bei Toll Collect seit dem 1. September 2018 durchgeführt (bitte alle Umstrukturierungen mit Art und Umfang sowie Zeitraum auflisten)? 12. Sollte die Bundesregierung keine strukturellen oder organisationalen Veränderungen vorgenommen haben, aus welchem Grund hat sie hierauf verzichtet ? Die Fragen 9, 10 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der vom BMVI entsandte Geschäftsführer Qualität hat die Aufgabenbereiche Qualitätssicherung und Umweltschutz übernommen. Hinzugekommen bzw. von den anderen Geschäftsführern übernommen hat der Geschäftsführer Qualität außerdem die Aufgabenbereiche Betreiberüberwachung/Interne Kontrolle, Risikomanagement und Compliance. 11. Plant die Bundesregierung, die Rechtsform und/oder die Verfasstheit von Toll Collect zu verändern, und wenn ja, inwiefern, und in welchem zeitlichen Rahmen? Nein. 13. Welche Verträge mit externen Beratungsfirmen sowie Einzelberaterinnen und Einzelberatern sowie für Unterstützungsleistungen von Toll Collect hat der Bund vor dem 1. September 2018 verlängert (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 33 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/4750), nach welcher Maßgabe wurden die entsprechenden Verträge verlängert, und in welchem Umfang (bitte Laufzeiten und Auftragsvolumina tabellarisch darstellen)? Die Bundesregierung hat keine Verträge mit externen Dritten für Leistungen zur Unterstützung der Toll Collect GmbH. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 33 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4750 und auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/6627 verwiesen. 14. Welchen Betrag hatte nach Kenntnis der Bundesregierung das bilanzielle Eigenkapital der Toll Collect GmbH am 31. August 2018 vor Ablösung des verzinslichen Fremdkapitals zuzüglich des im Zwischenabschluss bilanzierten verzinslichen Fremdkapitals (bitte alle benannten Größen einzeln auflisten )? 15. Welchen unabhängigen Wirtschaftsprüfer hat das BMVI beauftragt, um den Kaufpreis der Toll Collect GmbH zu ermitteln, und zu welchem Kaufpreisergebnis gelangte der beauftragte Wirtschaftsprüfer (vgl. Ausschussdrucksache 19(15)88 und www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/toll-collecteigentuemer -bund.html)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8238 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Wann hat der Bund den ermittelten Kaufpreis für Toll Collect gezahlt, und aus welchem Haushaltstitel des Bundeshaushaltes wurde der Kaufpreis finanziert ? Die Fragen 14 bis 16 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der unabhängige Wirtschaftsprüfer hat seine Prüfung noch nicht vollständig abgeschlossen , der gesamte Kaufpreis für die Geschäftsanteile der Toll Collect GmbH steht daher noch nicht fest. Der Kaufpreis wird aus Titel 1201 831 21 finanziert . Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 26 und 27 auf Bundestagsdrucksache 19/4750 und auf die Ausschussdrucksache 19(15)88 des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur verwiesen. 17. Wurde der Interimsbetreibervertrag, der laut Vertragsunterlagen zum 28. Februar 2019 endet (Ausschussdrucksache 19(15)142), bereits verlängert , und wenn ja, mit welcher Laufzeit und welchen Vertragseckdaten und -änderungen, und wenn nein, warum nicht? Der neue Betreibervertrag mit der Toll Collect GmbH wurde rechtzeitig vor dem Ende der Vertragslaufzeit des Interims-Betreibervertrags abgeschlossen und hat eine Vertragslaufzeit von sechs Monaten mit einer Verlängerungsmöglichkeit um weitere vier Monate. Im Vertrag wurden vorrangig Anpassungen aufgrund der Erfahrungen aus der Interimsphase sowie insbesondere die ausschließlich aus Gründen des Vergabeverfahrens aufgenommenen Regelungen gestrichen bzw. angepasst. 18. Wurden die 262 Anforderungen, die der Bund der Toll Collect GmbH nach den Fragestellern vorliegenden Unterlagen im Juni/Juli 2018 für den Interims -Betreibervertrag (vom 1. September 2018 bis zum 28. Februar 2019) übermittelt hat, bis zum 31. August 2018 erfüllt (wenn ja, bitte detailliert darstellen, welche Anforderungen erfüllt wurden, falls nein, bitte detailliert darstellen, welche Anforderungen nicht erfüllt wurden)? 19. Welche der 262 Anforderungen sind nach derzeitigem Kenntnisstand der Bundesregierung bis zum 28. Februar 2019 nicht leistbar (bitte detailliert aufschlüsseln und jeweils eine Begründung nennen, aus welchem Grund die einzelne Anforderung nicht leistbar ist)? 20. Welche Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit und den Leistungsumfang des Lkw-Mautsystems hat die Nichtleistbarkeit einzelner der 262 Anforderungen nach Ansicht der Bundesregierung, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus? 21. Welche Terminvorgaben zur mobilen Kontrolle der 6. Generation, den EETS-Anforderungen und Infrarot-Rückbau auf Mautbrücken und Mautrechner wurden der Toll Collect GmbH seitens der Bundesregierung gemacht , und inwiefern wurden diese jeweils eingehalten bzw. bei welchen dieser Vorgaben erwartet die Bundesregierung, dass sie nicht eingehalten werden? Die Fragen 18 bis 21 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Toll Collect GmbH erfüllt die Anforderungen aus dem Interims-Betreibervertrag . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8238 22. Welche Abteilung bei Toll Collect prüft seit dem 1. September 2018 die Rechnungen, die externe Dritte an Toll Collect stellen, und wie viele Mitarbeiter sind in dieser Abteilung tätig? Bei der Toll Collect GmbH werden Rechnungen für Leistungen von Dritten mithilfe des Vier-Augen-Prinzips durch die Leistungsempfänger und deren Vorgesetzte geprüft. Zusätzlich findet eine formale Prüfung durch drei Mitarbeiter im Fachbereich Finanzen & Controlling statt. 23. Wie viele Rechnungen, die externe Dritte an Toll Collect stellen, wurden seit dem 1. September 2018 durch die Rechnungsprüfungsabteilung bei Toll Collect geprüft bzw. bearbeitet (bitte monatsscheibengenau angeben und Gesamtsumme darstellen)? Seit dem 1. September 2018 sind bei der Toll Collect GmbH insgesamt 5 505 Rechnungen von externen Dritten eingegangen. 24. Welche Nachunternehmerverträge hat Toll Collect seit dem 1. September 2018 vergeben (bitte Auftragnehmer, Gegenstand der Nachunternehmerverträge , Auftragsvolumen und Laufzeit angeben)? 25. Welche von der Toll Collect GmbH vor dem 1. September 2018 geschlossenen Nachunternehmerverträge endeten nicht mit dem Ablauf des Betreibervertrages zum 1. September 2018, welche (Rest-)Laufzeiten haben diese Verträge, und mit welchen jährlichen Kosten rechnet die Bundesregierung im Zusammenhang mit diesen Verträgen? 26. Welche Nachunternehmerverträge, die zum störungsfreien Weiterbetrieb des Lkw-Mautsystems erforderlich sind, hat die Toll Collect GmbH entsprechend ihren vertraglichen Verpflichtungen in Abstimmung mit dem Bundesamt für Güterverkehr wann genau verlängert (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3249, Antworten zu den Fragen 10 bis 13), welche (Rest-)Laufzeiten haben diese Verträge, und mit welchen jährlichen Kosten rechnet die Bundesregierung im Zusammenhang mit diesen Verträgen? 27. In welcher finanziellen Höhe hat Toll Collect seit dem 1. September 2018 in Zusammenhang mit der Leistungserfüllung des Lkw-Mautsystems Waren und Dienstleistungen bei der Daimler AG und deren Tochtergesellschaften sowie der Deutschen Telekom AG und deren Tochtergesellschaften oder anderen Unternehmen erworben bzw. in Anspruch genommen (bitte für die Deutsche Telekom AG und Daimler AG sowie andere Unternehmen getrennt aufführen und monatlich differenziert darstellen)? 28. Wie hoch waren seit dem 1. September 2018 die monatlichen Rechnungsbeträge , die die Deutschen Telekom AG und/oder deren Tochtergesellschaften Toll Collect in Rechnung gestellt haben? 29. In welchem Umfang hat Toll Collect bzw. hat das Bundesamt für Güterverkehr die seit dem 1. September 2018 von der Deutschen Telekom AG und/ oder deren Tochtergesellschaften gegenüber Toll Collect abgerechneten Rechnungsbeträge bezahlt, und in welchem Umfang wurden diese Rechnungsbeträge nicht bezahlt, und was waren hierfür jeweils die Gründe? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8238 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 37. Welche von KMPG erwähnten Subunternehmerverträge können nicht vor dem 31. August 2021 gekündigt werden (vgl. den Fragestellern vorliegendes Schreiben von KPMG vom 9. Januar 2019, S. 5/20 und 6/20), welchen Umfang haben diese jeweils, und welche vertraglichen Vereinbarungen hat Toll Collect somit gegenüber welchen Subunternehmern zu erfüllen? Die Fragen 24 bis 29 und 37 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wurde alles Notwendige unternommen, um im Hinblick auf Unterauftragsnehmerleistungen einen reibungslosen Betrieb des Mautsystems über den 1. September 2018 hinaus sicherzustellen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10 bis 13 auf Bundestagsdrucksache 19/3249 verwiesen. 30. Wie viele Personen, die ehemalige Beschäftigte der Deutschen Telekom AG und/oder deren Tochtergesellschaften sind, sind gegenwärtig bei Toll Collect beschäftigt, und in welchen Abteilungen arbeiten diese Beschäftigten derzeit ? Diese Daten werden von der Toll Collect GmbH nicht erhoben und liegen folglich nicht vor. 31. Inwiefern hat das Bundesamt für Güterverkehr seit dem 1. September 2018 seine Prüfungen der Abrechnungen von Toll Collect verändert? Die Prüfung des Bundesamtes für Güterverkehr erfolgt für Abrechnungssachverhalte seit dem 1. September 2018 nach Maßgabe der einschlägigen preisrechtlichen Vorschriften. 32. Welche Sach- und Personalkosten, welcher Personalaufwand sowie Kosten für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen sind der Bundesregierung seit 2015 für die Vorbereitung der erneuten Privatisierung von Toll Collect bzw. des Lkw-Maut-Vergabeverfahrens entstanden (bitte differenziert nach Jahren, Sachkosten, Personalkosten, Personalaufwand, Beratungsleistungen , Unterstützungsleistungen und Jahren darstellen und die Gesamtsumme benennen)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/6627 verwiesen. Der Bericht an den Haushaltsausschuss beinhaltet auch die externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für das Lkw-Maut Vergabeverfahren. Beim BMVI und beim BAG bestand jeweils eine Projektgruppe mit einer je nach Kalenderjahr unterschiedlichen Mitarbeiteranzahl und entsprechend jahresweise unterschiedlichen, anteiligen Personal- und Sachkosten. Die Projektgruppen waren nicht nur für das Vergabeverfahren Lkw-Maut zuständig, sodass eine Bezifferung der ausschließlichen Aufwände für das Vergabeverfahren Lkw-Maut nicht möglich ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/8238 33. In welchem Umfang wird die Bundesregierung den am Vergabeverfahren beteiligten Bietern Ausgleichszahlungen infolge des Abbruchs des Vergabeverfahrens zahlen, bzw. auf welche Zahlungen hat sich die Bundesregierung mit den beteiligten Bietern geeinigt, auch wenn sie zur Zahlung von Entschädigungen an die beteiligten Bieter nach § 63 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) nicht verpflichtet ist? Das BMVI geht davon aus, dass die Aufhebung des Vergabeverfahrens Lkw- Maut rechtmäßig ist und die Bieter deshalb keinen Anspruch auf Entschädigung haben. 34. Hat einer oder haben mehrere der am Vergabeverfahren beteiligten Bieter die Aufhebung des Vergabeverfahrens gerichtlich überprüfen lassen oder andere rechtliche Schritte gegen die Aufhebung des Vergabeverfahrens eingeleitet ? Aufgrund der Fortwirkung der Vertraulichkeit des Vergabeverfahrens kann hierzu nicht Stellung genommen werden. 35. Für wie lange plant die Bundesregierung Toll Collect im Bundesbesitz zu halten, plant sie, Anteile von Toll Collect zu privatisieren, und wenn ja, in welchem Umfang, und strebt sie die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zur vollständigen oder teilweisen Privatisierung (Vergabeverfahren zur Veräußerung von Geschäftsanteilen der Toll Collect GmbH) an, und wenn ja, wann, und in welchem Umfang? Die Bundesregierung plant, sämtliche Geschäftsanteile der Toll Collect GmbH dauerhaft zu halten. 36. Aus welchem Grund beauftragte das BMVI die KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erst im September 2018 damit, die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit aktuellen Daten und Informationen zu aktualisieren, obwohl bereits vorher feststand, dass der Bund Toll Collect ab dem 1. September 2018 interimsmäßig übernehmen würde? Die Beauftragung der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgte im September 2018, da ab diesem Zeitpunkt weitere Erkenntnisse zur Toll Collect GmbH aus der Eigentümerschaft des Bundes vorlagen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333